Januar 2020 - Bezirksregierung ...

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                                     Wichtige Hinweise!                                P1

 Schriftlicher Prüfungstermin im Frühjahr 2020
Bitte verwenden Sie keinesfalls den aktuell verfügbaren Antrag für andere, spätere
Prüfungsphasen, für die er nicht vorgesehen ist!

Meldefrist für den Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen
Prüfung ist gemäß § 6 Abs. 2 der Approbationsordnung für Apotheker der

                                      10. Januar 2020
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 AAppO wird der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
nach einem Studium der Pharmazie von zwei Jahren abgelegt.
Der Antrag muss spätestens bis zum 10. Januar 2020 beim Landesprüfungsamt einge-
gangen sein (Ausschlussfrist). Das bedeutet, dass der Antrag zu dem genannten
Termin dem Landesprüfungsamt vorliegen muss. Es reicht also z.B. nicht aus, wenn der
Antrag erst am 10. Januar 2020 zur Post gegeben wird.
Die Durchführung der Prüfung erfordert besonders umfangreiche organisatorische
Vorbereitungen. Das Landesprüfungsamt wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie Ihren
Antrag möglichst frühzeitig – bis zum 17. Dezember 2019 – stellen würden, auch wenn
Sie noch nicht im Besitz aller erforderlichen Unterlagen sein sollten. Eine möglichst
frühzeitige Antragstellung liegt auch in Ihrem Interesse, weil in diesem Falle schon vorab
geprüft werden kann, ob noch Unterlagen beigebracht werden müssen.

Anträge, Unterlagen und Nachreichungen können zu folgenden Öffnungszeiten im
Service-Point des Landesprüfungsamtes abgegeben werden:

 Bezirksregierung Düsseldorf
      Dezernat 24 - LPA                Service-Point, 1. Etage, Zimmer 1039
      Am Bonneshof 35
                                        montags bis donnerstags
      40474 Düsseldorf
           ----------------------       08.30 - 11.30 Uhr und
     erreichbar ab Hauptbahnhof
   mit der U-Bahn-Linie U 78/U 79       13.00 - 14.30 Uhr
  Haltestelle Theodor-Heuss-Brücke
                                         freitags geschlossen

                                                                          Bitte verzichten
Antragstellung:
                                                                         Sie auf Klarsicht-
    Unterschrift    Bitte füllen Sie den angefügten 2-seitigen            hüllen, Schnell-
 nicht vergessen!   Antrag vollständig aus! Der Antrag ist nur               hefter oder
                                                                            Heftstreifen.
                    formgerecht, wenn er ausgedruckt und eigen-
                                                                           Heften Sie die
                    händig unterschrieben per Post eingereicht               Unterlagen
oder direkt im Landesprüfungsamt abgegeben wird. Ein E-Mail-                allenfalls mit
Versand, Faxversand o.ä. ist nicht formgerecht.                           Büroklammern
                                                                            zusammen.
Einzureichende Unterlagen:
Die einzureichenden Unterlagen können sie der Übersicht auf Seite 3 entnehmen.
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Nachreichungen:
Die Frist zur Nachreichung fehlender Unterlagen wird auf den

                                 6. Februar 2020
festgelegt. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Die Zulassung zur Prüfung ist gem. § 7
Abs. 1 AAppO (siehe Anlage A) zu versagen, wenn der Prüfungsbewerber die vorge-
schriebenen Nachweise nicht erbringt.
Wenn Sie Nachreichungen einsenden, füllen Sie bitte den beiliegenden Abschnitt aus
(Seite 4) und heften ihn mit einer Büroklammer vor die Unterlagen. Ein Anschreiben
darüber hinaus ist nicht erforderlich.

Rücknahme:
Sie können Ihren Antrag ohne Angabe von Gründen bis zur Zulassung zur Prüfung
jederzeit schriftlich zurücknehmen (Vordruck auf Seite 5). Über die Zulassung wird nicht
vor der Nachreichfrist entschieden werden. Nach der Zulassung ist ein Rücktritt von der
Prüfung nur unter den Voraussetzungen des § 13 AAppO (siehe Anlage A und B)
möglich. Falls Sie bis zum Ablauf der Frist zur Nachreichung der Unterlagen nicht alle für
den Antrag auf Zulassung erforderlichen Nachweise vorlegen können, wird darum
gebeten, den Antrag schriftlich zurückzunehmen (Vordruck auf Seite 5). Sie ersparen
dem LPA dadurch erhebliche Verwaltungsarbeit und Kosten, da anderenfalls der Antrag
auf Zulassung zur Prüfung durch einen rechtsmittelfähigen Bescheid zurückgewiesen
werden muss.

Rücktritt/Säumnis von der Prüfung:
Die nachfolgend hierzu abgedruckten "Wichtigen Hinweise für den Fall eines Prüfungs-
rücktritts" bitte ich im eigenen Interesse genauestens zu beachten (siehe Anlage B).

Sonstiges:
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Prüfung einen gültigen Personalausweis/Identity
Document oder Reisepass mitbringen müssen.
Die Zulassung/Ladung erfolgt mittels Einschreiben. Sichern Sie daher im eigenen
Interesse Ihre postalische Erreichbarkeit durch gewissenhaften Eintrag der hierfür
erforderlichen Angaben im Antrag. Das Risiko einer eventuellen Nichterreichbarkeit geht
zu Ihren Lasten.
Das Mitführen von technischen Kommunikationsgeräten (z.B. Smartphones) in den
Prüfungssaal und in die dazugehörigen Räumlichkeiten ist untersagt. Zuwiderhandlun-
gen können prüfungsrechtliche Sanktionen mit der Folge des Nichtbestehens der Prü-
fung nach sich ziehen. Das LPA überwacht darüber hinaus diese Räumlichkeiten auch
mittels geeigneter funktechnischer Maßnahmen.

Telefonische Anfragen:                                Es wird allerdings dringend gebeten, von
Mit Fragen zum Antrag auf Zulassung können             telefonischen und schriftlichen Anfragen
                                                      nach dem Stand der Sache (z.B. Eingang
Sie sich an unsere Mitarbeiter/innen unter
                                                      der Anträge/Nachreichungen) abzusehen.
der folgenden Telefon-Nummer wenden:                    Sie helfen dadurch dem Landesprü-
                                                            fungsamt, die Anträge zügig
0211/475-3236                                                       zu bearbeiten.

Das Landesprüfungsamt wünscht Ihnen einen erfolgreichen Prüfungsverlauf!
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 Einzureichende Unterlagen
 zum Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

 1.   ANTRAG, 2 Seiten und unterzeichnete Datenschutzverordnung

 2.   Ein LICHTBILD in der für Passbilder vorgeschriebenen Größe aus neuerer Zeit, das auf der Rückseite
      mit Ihrem Namen zu versehen und auf den Antrag an der dafür vorgesehenen Stelle fest einzukleben
      ist.

 3.   GEBURTSURKUNDE oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch Heiratsur-
      kunde oder Auszug aus dem Familienbuch in amtlich beglaubigter Kopie (Ausländische Urkunden sind
      im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie und in beglaubigter Übersetzung einzureichen). Bitte be-
      achten Sie, dass die Geburts- bzw. Heiratsurkunde Bestandteil der Prüfungsakte wird.

 4.   ZEUGNIS der allgemeinen Hochschulreife im Original oder amtl. begl. Ablichtung. Bei Zeugnissen, die
      außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung erworben worden sind, auch der Anerkennungs-
      bescheid der zuständigen Behörde bzw. der Nachweis über den Besuch des Studienkollegs oder die
      Ablegung der Feststellungsprüfung.

 5.   NACHWEIS über die gem. § 3 Abs. 2 AAppO zu leistende 8-wöchige Famulatur nach Muster der
      Anlage 7 zur AAppO oder in Fällen des § 3 Abs. 3 AAppO die entsprechenden Nachweise. Die Nach-
      weise der Famulaturen müssen von der jeweiligen Einrichtung mit einem Stempel oder Siegel versehen
      sein.

 6.   NACHWEIS über ein Studium der Pharmazie von zwei Jahren durch Vorlage des Studienbuches.
      Dazu gehören die Immatrikulationsbescheinigungen aller Semester und der Nachweis für das laufende
      Semester. Bei Anrechnung von Studienzeiten und bei Anerkennung von Prüfungsfächern gem. § 22
      AAppO sind die Anrechnungs- bzw. Anerkennungsbescheide im Original beizufügen.

 7.   BESCHEINIGUNGEN über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen zu den
      in der Anlage 1 zu Buchstaben A bis D angeführten Stoffgebieten nach dem Muster der Anlage 2.

      Die Bescheinigungen über die praktischen Unterrichtsveranstaltungen müssen
      a) eine Original-Unterschrift (kein Faksimile-Stempel) tragen und
      b) mit einem Dienstsiegel versehen sein.

      Stoffgebiet A
       − Stereochemie (nur Uni Düsseldorf und Uni Münster)
       − Chemische Nomenklatur
       − Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe
           (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden)
       − Chemie einschließlich der Analytik der organischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe
       − Toxikologie der Hilfsstoffe und Schadstoffe (nur Uni Bonn)

      Stoffgebiet B
       − Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen (unter Einbeziehung von Arznei-
           buch-Methoden)
       − Instrumentelle Analytik

      Stoffgebiet C
       − Physikalische Übungen für Pharmazeuten
       − Physikalisch-chemische Übungen für Pharmazeuten
       − Mathematische und statistische Methoden für Pharmazeuten (nur Uni Bonn und Uni Münster)
       − Arzneiformenlehre

      Stoffgebiet D
       − Pharmazeutische Biologie I (Untersuchungen arzneistoffproduzierender Organismen)
       − Mikrobiologie
       − Pharmazeutische Biologie II (Pflanzliche Drogen)
       − Zytologische und histologische Grundlagen der Biologie (nur Uni Bonn)
       − Arzneipflanzen-Exkursionen, Bestimmungsübungen (nur Uni Düsseldorf und Uni Münster)
       − Kursus der Physiologie

ZUR BEACHTUNG:
Die obigen Unterlagen und die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten sind in der
angegebenen Reihenfolge im O r i g i n a l beizufügen. Die Geburts- und Heiratsurkunde sowie das
Reifezeugnis können auch als beglaubigte Ablichtung bzw. Ausfertigung eingereicht werden.
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                            Einwilligung
             in die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten
             im Zusammenhang mit der Organisation der
                     Pharmazeutischen Prüfung

Ich nehme zur Kenntnis, dass meine persönlichen Informatio-
nen zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind und hierfür
gespeichert werden. Meine Angaben werden ggf. an das IMPP
und ggf. die Universitäten übermittelt, soweit dies für die An-
tragsbearbeitung erforderlich ist. Meine hier erklärte Einwilli-
gung kann ich jederzeit widerrufen, bin mir aber bewusst, dass
mein Antrag dann ggf. nicht oder nicht unter Berücksichtigung
der dann fehlenden Angaben bearbeitet werden kann. Die wei-
tergehenden Informationen zu meinen Rechten unter
http://www.brd.nrw.de/service/datenschutz.html
habe ich zur Kenntnis genommen.

________________________________________________
Ort, Datum                                 Unterschrift

Diese Datenschutzverordnung bitte unbedingt unterschrie-
ben mit den Antragsunterlagen einreichen!!!!!
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           Dieses Vorblatt ist unbedingt für die
        Übersendung/Vorlage Ihrer Nachreichungen
                     zu verwenden

               Nachreichungen für den Antrag auf

              Zulassung zum Ersten Abschnitt der
           Pharmazeutischen Prüfung im Frühjahr 2020

Name, Vorname:      __________________________________
Universität:        __________________________________
Geburtsdatum:       __________________________________
Telefon/ E-Mail:    __________________________________
ggf. Anmerkungen: __________________________________
__________________________________________________
__________________________________________________
__________________________________________________
__________________________________________________
__________________________________________________
__________________________________________________
__________________________________________________
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_____________________________________
(Universität)
_____________________________________
(Familienname / ggf. Geburtsname
_____________________________________
(Vorname – Schreibweise lt. Geburtsurkunde
_____________________________________
(Geburtsdatum)
_____________________________________                                      bitte nur bei
(Straße und Hausnummer
_____________________________________                                      Rücknahme
(Postleitzahl und Wohnort
_____________________________________                                      verwenden
(Tel.-Nr. – mit Vorwahl)
_____________________________________                                      Fax-Nr.: 0211/475-5899
(E-Mail-Adresse)

An die
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24 - LPA -
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

Hiermit nehme ich meinen Antrag auf Zulassung
zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen
Prüfung im Frühjahr 2020 zurück.

..........................   ..................   ............................................
(Ort)                           (Datum)             (Eigenhändige Unterschrift)

Anmerkung:
Die Rücknahmebestätigung durch das Landesprüfungsamt erfolgt i.d.R. mittels
Einschreiben (Recommandé). Ermöglichen Sie bitte eine Zustellung der Rücknah-
mebestätigung/Studienunterlagen durch Ihre Erreichbarkeit.
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                        ANLAGE A zum Antrag auf Zulassung

Die Prüfung wird durchgeführt am:
10. März 2020         von 14.30 - 17.00 Uhr (2 1/2 Std.)
11. März 2020         von 14.30 - 17.00 Uhr (2 1/2 Std.)
12. März 2020         von 09.00 - 11.00 Uhr (2 Std.)
13. März 2020         von 09.00 - 11.00 Uhr (2 Std.)

Die einzelnen Prüfungsfächer werden wie folgt geprüft:
1. Prüfungstag: Allgemeine, anorganische und organische Chemie
2. Prüfungstag: Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie
3. Prüfungstag: Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der
                Arzneiformenlehre
4. Prüfungstag: Grundlagen der pharmazeutischen Analytik

Sollten nach § 22 AAppO einzelne Prüfungsfächer anerkannt worden sein oder sollten Sie
bereits ein Prüfungsfach bestanden haben, so brauchen Sie an dem entsprechenden
Prüfungstag nicht zu erscheinen.

§ 6 AAppO:
1. Über die Zulassung zu den einzelnen Prüfungsabschnitten entscheidet das LPA
2. Der Antrag auf Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt muss dem Landeprüfungsamt bis
   zu dem von ihm jeweils bekanntgegebenen Termin zugegangen sein. Später eingehen-
   de Anträge sind zu berücksichtigen, wenn ein wichtiger Grund für die Fristversäumnis
   glaubhaft gemacht wird und der Stand des Prüfungsverfahrens eine Teilnahme des Prü-
   fungsbewerbers noch zulässt.

§ 7 AAppO:
Die Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist zu versagen, wenn
1. der Prüfungsbewerber die vorgeschriebenen Nachweise nicht erbringt,
2. der betreffende Prüfungsabschnitt nicht wiederholt werden darf (§ 15 Abs. 4 AAppO).

§ 13 AAppO:
(1) Nach der Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist ein Rücktritt nur mit Genehmigung
    des Landesprüfungsamtes zulässig. Der Prüfling hat die Gründe für seinen Rücktritt un-
    verzüglich dem Landesprüfungsamt mitzuteilen. Genehmigt das Landesprüfungsamt
    den Rücktritt von dem gesamten Prüfungsabschnitt, von mehreren Fächern oder von ei-
    nem Fach, so gilt die Prüfung insoweit als nicht unternommen. Die Genehmigung ist nur
    zu erteilen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Falle der Krankheit kann das Landes-
    prüfungsamt die Vorlage einer ärztlichen oder amtsärztlichen Bescheinigung verlan-
    gen*). Genehmigt es den Rücktritt von dem gesamten Prüfungsabschnitt, von mehreren
    Fächern oder von einem Fach nicht, so gilt die Prüfung insoweit als nicht bestanden.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Prüfling einen Prüfungstermin versäumt, eine
    Aufsichtsarbeit nicht oder nicht fristgerecht abgibt oder die Prüfung unterbricht.

*)   Achtung:
     Das Landesprüfungsamt akzeptiert ausschließlich eine amtsärztliche Bescheinigung.
     Die amtsärztliche Bescheinigung ist unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen; ande-
     renfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.
     (siehe hierzu die „Wichtigen Hinweise für den Fall eines Prüfungsrücktritts“, Anlage B)

§ 14 AAppO:
Stört ein Prüfling den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung in erheblichem Maße oder
unternimmt er eine Täuschung, so kann das Landesprüfungsamt, bei mündlichen Prüfungen
im Benehmen mit der Prüfungskommission, das betreffende Fach, die betreffende Fachprü-
fung oder den gesamten Prüfungsabschnitt für "nicht bestanden" erklären.
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                      ANLAGE B zum Antrag auf Zulassung

Wichtige Hinweise für den Fall eines Prüfungsrücktritts

Im Falle eines Rücktritts von dem gesamten Prüfungsabschnitt, von mehreren
Fächern oder von einem Fach bzw. bei Versäumnis eines Prüfungstermins oder
wenn der Prüfling eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht fristgerecht abgibt, die Prüfung
unterbricht oder abbricht (vgl. § 13 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO), im
Wortlaut abgedruckt in Anlage B) müssen Sie das Landesprüfungsamt unverzüglich
benachrichtigen und zugleich unverzüglich die Gründe hierfür mitteilen,

                vorzugsweise zur Wahrung des Unverzüglichkeits-
                erfordernisses zunächst fernmündlich vorab

und sodann in schriftlicher Form; im Falle einer Erkrankung ist dem Landesprü-
fungsamt darüber hinaus grundsätzlich unverzüglich und ohne weitere Aufforderung
durch das Landesprüfungsamt eine amtsärztliche Bescheinigung zum Nachweis der
vorgetragenen Erkrankung einzureichen, die nach entsprechender Untersuchung
vom amtsärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes am Heimat- oder Prüfungsort
kostenpflichtig erteilt wird.

Das amtsärztliche Attest muss eine genaue Diagnose der vorgetragenen Erkrankung
beinhalten und sollte auch dazu Stellung nehmen, welche Auswirkungen die diag-
nostizierte Erkrankung konkret auf Ihre Prüfungsfähigkeit aus ärztlicher Sicht gehabt
hat bzw. haben wird, damit dem Landesprüfungsamt eine endgültige Entscheidung
ermöglicht wird.

Im eigenen Interesse sollten Sie sich deshalb um einen sofortigen Termin beim
zuständigen amtsärztlichen Dienst bemühen. Falls der Amtsarzt die von Ihnen
dargelegte Erkrankung nicht oder nicht mehr bestätigen kann, müsse dies zu Ihren
Lasten gewertet werden.

Die Bescheinigung eines anderen Arztes kann grundsätzlich nicht als ausreichend
anerkannt werden.

Die Vorlage der amtsärztlichen Bescheinigung ist jedoch unabhängig von der unver-
züglichen Rücktritts- bzw. Säumniserklärung bzw. der unverzüglichen Darlegung
Ihrer Rücktritts- bzw. Säumnisgründe als solcher (s. oben) und kann somit notfalls,
z.B. bei Verzögerung bei der schriftlichen Ausfertigung des amtsärztlichen Attestes,
dem Landesprüfungsamt noch nachgereicht werden. Das bedeutet aber auch, dass
Sie in diesem Falle mit Ihrer Rücktrittserklärung/Säumniserklärung bzw. mit der
Darlegung Ihrer Rücktritts-/Säumnisgründe gegenüber dem Landesprüfungsamt
nicht bis zum Vorliegen bzw. bis zur Aushändigung/Übersendung des amtsärztlichen
Attestes warten dürfen.
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Bei stationärer Behandlung im Zeitpunkt der Prüfung ist unverzüglich eine Beschei-
nigung des entsprechenden Krankenhauses vorzulegen, aus der sich der genaue
Grund sowie der entsprechende Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes ergibt. Eine
zusätzliche amtsärztliche Bestätigung ist in diesem Falle nicht erforderlich.

Das Landesprüfungsamt kann darüber hinaus weitere geeignete Nachweise verlan-
gen.

Nach entsprechender Prüfung und Auswertung der vorgelegten Bescheinigungen
bzw. sonstigen Nachweise entscheidet sodann das Landesprüfungsamt abschlie-
ßend durch schriftlichen Bescheid über Ihren Antrag auf Rücktritts- bzw. Säumnisge-
nehmigung.

Ein Rücktrittsgesuch nach erfolgter Teilnahme an einer Prüfung bzw. einem Prü-
fungsteil kann für diese Prüfung bzw. diesen Prüfungsteil grundsätzlich nicht geneh-
migt werden.

Beachten Sie bitte ferner, dass akute Erkrankungen (z.B. Gastroenteritis etc.) dem
Landesprüfungsamt in der Regel lediglich eine Rücktritts- bzw. Säumnisgenehmi-
gung für den konkreten, hiermit in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang stehen-
den Prüfungstermin ermöglichen.

Eine weitergehende Rücktritts- bzw. Säumnisgenehmigung kann nur dann in Be-
tracht kommen, falls ein entsprechendes Folgeattest beigebracht wird.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Landesprüfungsamt.

Das Dezernat 24 - Landesprüfungsamt - ist telefonisch wie folgt erreichbar:

Service – Point:                                     0211/475     – 4162

Erster Abschnitt
der Pharmazeutischen Prüfung: Herr Thenhausen 0211/475            – 5170
                              Frau Steffen                        – 3236

Telefax:                                             0211/475     – 5899

Internet:                                            www.lpa-duesseldorf.nrw.de
Antrag
                                                                                                      P1
__________________________________
(Universität)
__________________________________
(Familienname / ggf. Geburtsname)
__________________________________                                                     Raum
(Vorname - Schreibweise lt. Geburtsurkunde)
                                                                                  für Ihr Lichtbild
__________________________________
(Geburtsdatum)                                                                     Bitte hier fest
__________________________________                                                   einkleben
(Straße und Hausnummer)
__________________________________
(Postleitzahl, Wohnort *)
__________________________________
(Tel.Nr. - mit Vorwahl-Nr.)
__________________________________
(E-Mail-Adresse)

An die
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24 - LPA -
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
                                                         Falls ein Aktenzeichen bereits vorhanden ist,
                                                         bitte unbedingt angeben:
                                                         P - …………………./ 20…………….

                          Antrag auf Zulassung zum
                Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
                       am 10., 11., 12., und 13. März 2020
Ich beantrage die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
nach der Approbationsordnung für Apotheker vor dem Landesprüfungsamt für
Medizin, Psychotherapie und Pharmazie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die für
die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Unterlagen (vgl. Seite 3) und ein Lichtbild
sind beigefügt.

Bis zum 6. Februar 2020**) werde ich folgende Unterlagen nachreichen:

*) Für das gesamte Prüfungsverfahren, also auch für die Zulassung / Ladung (schriftlicher und mündlicher Teil)
   zur Prüfung und für die Übersendung des Prüfungszeugnisses, ist nur eine Anschrift (keine Postfachan-
   schrift!) anzugeben. Diese Anschrift ist auf Seite 2 des Antrages einzutragen. Spätere Änderungen können
   nicht berücksichtigt werden. Ggf. können Sie bei Ihrem zuständigen Postamt einen Nachsendeantrag stellen.
**) Die Frist ist unbedingt einzuhalten.

                                                                                               Seite 1 von 2
Seite 2 zum Antrag von: ______________________________________
                                                                             (Name, Vorname)                                        P1
Bitte nachfolgende Angaben vollständig ausfüllen:
(Schreiben Sie deutlich lesbar in großen und kleinen Druckbuchstaben einschließlich
erforderlicher Umlaute)
Hochschule/Universität (nur Kurzbezeichnung und Ort eintragen)

Matrikelnummer

Familienname (Schreibweise lt. Geburtsurkunde- bzw. Heiratsurkunde, aber ohne Namenszusätze, siehe nächstes Feld)

Namenszusätze (akadem. Grade, Adelsprädikate)

Geburtsname (falls abweichend vom Familiennamen)

Vorname(n) (Schreibweise lt. Geburtsurkunde)

Geburtsdatum (z.B. 03.05.89)
  Tag    Monat     Jahr                   Geschlecht (w/m)       Staatsangehörigkeit

Geburtsort (Schreibweise lt. Geburtsurkunde)

Semester der Erstimmatrikulation           Anzahl der pharm. Fachsemester
im Studienfach Pharmazie im                einschl. ggf. angerechneter Semester,         Anzahl der                 Anzahl der
Inland (z.B. WS13/14 oder SS14)            aber ohne Urlaubssemester (z.B.04)         Urlaubssemester           Anrechnungssemester

Anschrift , an welche die Prüfungsmitteilungen versandt werden sollen:
Straße, Hausnummer

Postleitzahl               Ort

Art der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), (vgl. Schlüsselliste 1 am Ende des PDF)

  Nur ausfüllen, wenn die Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erworben wurde
Bundesland der HZB                           Jahr des Erwerbs               Durchschnittsnote oder Gesamt-
(vgl. Schlüsselliste 2 am Ende des PDF)       (z.B. 2013)                   punktzahl lt. Zeugnis, z.B. 1,70

Erklärung:
1.) Mir ist bekannt, dass das LPA die als Nachreichung aufgeführten Unterlagen nicht mehr gesondert anfordern
    wird.
2.) Die Hinweise des LPA für den Fall eines Prüfungsrücktritts (s. Anlage B) habe ich zur Kenntnis genommen.
3.) Ich habe zur Kenntnis genommen, dass während der gesamten Dauer der Prüfung kein Rechtsanspruch auf
    Einräumung einer Rauchmöglichkeit für Raucher besteht.

------------------------------------------       --------------------------------   ---------------------------------------------
  (Ort)                                                    (Datum)                      (Eigenhändige Unterschrift)

                                                                                                                        Seite 2 von 2
Schlüssellisten zu Seite 2 des Antrages:

Schlüsselliste 1: Art der Hochschulzugangsberechtigung

a) deutsche HZB

06         Gymnasien mit reformierter/differenzierter Oberstufe
                   (Oberstufenunterricht findet im Kurssystem statt)

30         Gymnasien ohne reformierter/differenzierter Oberstufe
                   (nicht Fachgymnasien)

09         Gesamtschulen
                   (einschließlich Freie Waldorfschulen, Gymnasialzüge
                   an integrierten Gesamtschulen)

04         Fachgymnasien
                  Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Gymnasien, Wirtschaftsoberschulen
                  und Höhere Berufsschulen, Technische Gymnasien, Technische Oberschulen,
                  Berufsschulen und Fachschulen, sonstige Gymnasien

08         Abendgymnasien
                   Kollegs (nicht Studienkollegs), Institute zum Erlangen der Hochschulreife,
                   Einrichtungen der Erwachsenenbildung in den neuen Bundesländern – Volkshochschulen

11         Fachhochschulen
                   Grundstudium bzw. Zwischenprüfung oder Abschluss an einer Fachhochschule einschl. Fachhochschulstu-
                   diengang an einer Gesamthochschule oder entsprechende Studiengänge

12         Studienberechtigung bzw. Qualifikation
                    - vor dem 3. Oktober 1990 in der ehemaligen DDR
                    - aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten

14         Sonstige Studienberechtigung
                    Begabten-, Sonder- und Begabtensonderprüfung, Sonderreifeprüfung,
                    Reifeprüfungen für Nichtschüler, Lehrgänge an Volkshochschulen

b) im Ausland erworbene HZB
     mit Schulbildung im Ausland (Heimatland oder Drittland)

21         Gruppe I der KMK*-Bewertungsvorschläge
                     Zeugnisse, die im Wesentlichen deutschen Reifezeugnissen als gleichwertig
                    anzusehen sind und somit ohne Feststellungsprüfung oder Besuch eines
                    Studienkollegs zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigen.

22         Gruppe II der KMK*-Bewertungsvorschläge
                     Zeugnisse, die an einer Hochschule im Staat des Erwerbs des Zeugnisses
                     zum Hochschulstudium berechtigen; ein Studium an einer deutschen
                     Hochschule ist nur nach Ablegung einer Feststellungsprüfung möglich.

23         Gruppe III der KMK*-Bewertungsvorschläge
                     Zeugnisse, die an einer Hochschule im Staat des Erwerbs des Zeugnisses
                     zum Hochschulstudium berechtigen; für ein Studium an einer deutschen
                     Hochschule ist ein erfolgreicher Besuch eines Studienkollegs erforderlich.

* Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.

Schlüsselliste 2: Bundesländer

BAD:       Baden-Württemberg             HES:      Hessen                                   SAC:   Sachsen
BAY:       Bayern                        MEC:      Mecklenburg-Vorpommern                   SAN:   Sachsen-Anhalt
BER:       Berlin                        NIE:      Niedersachsen                            SCH:   Schleswig-Holstein
BRG:       Brandenburg                   NOR:      Nordrhein-Westfalen                      THU:   Thüringen
BRE:       Bremen                        RHE:      Rheinland-Pfalz
HAM:       Hamburg                       SAA:      Saarland
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