Beratung, Unterstützung und Förderung der Verbände und Vereine Schulungsangebote für Jugendleiter Freizeit- und Bildungsangebote für ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Winterfreizeit Der Kreisjugendring Schweinfurt ist der Zusammenschluss der Jugendverbände an Ostern und Jugendorganisationen im Landkreis Schweinfurt. mit dem Kreisjugendring Schweinfurt • Interessensvertretung und Sprachrohr von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen • Beratung, Unterstützung und Förderung der Verbände und Vereine • Schulungsangebote für Jugendleiter • Freizeit- und Bildungsangebote für Veranstalter: Kinder und Jugendliche 05.04. – 11.04.2020 Kreisjugendring Schweinfurt • Förderung des Ehrenamts Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, • Verleihpool zum Zwecke der Tel: (09721) 55-508 für alle Fax: (09721) 55 78 508 Jugendarbeit (Hüpfburg, Kleinbus, info@kjr-sw.de Rollende Spielkiste, Spielgeräte u.v.m.) www.kjr-sw.de von 15 – 18 Jahren!
Es riecht nach Schnee, der Himmel ist Mitten in einer der bekanntesten strahlend blau und die Luft schmeckt Wintersportregionen Europas liegt unsere kristallklar. Dieses Winterfeeling könnt ihr in Location. Hippach als Vorort von Mayrhofen ist direkt im jugendlich-lebendigen Zentrum Die Anmeldung geht ganz einfach! einer tollen Gruppe bei unserer Winterfreizeit erleben. Ab gehts auf die des Zillertals. Unsere Unterkunft - der Den ausgefüllten KJR Anmelde-Coupon Piste! Perlerhof - liegt oberhalb des Ortes auf 1130 zum KJR senden (Anmeldeschluss m, ist zweckmäßig eingerichtet mit 23.02.20!) Ein tolles Rundumprogramm erwartet Euch. Mehrbettzimmern und Aufenthaltsraum. Tagsüber werden wir Skifahren und Wir erwarten, dass jeder Ski oder Snowboarden oder wir bieten ein Abfahrt: Sonntag den 05.04.20 um 09:30 Uhr Snowboard fahren kann und die Alternativprogramm an. Abends herrscht auf dem Parkplatz des Landratsamtes in Gepflogenheiten und Sicherheitsregeln in auch niemals Langeweile: Bars und Schweinfurt. den Skigebieten kennt und diese einhält. Discotheken laden zum Feiern ein. Wir führen keinen Skikurs durch. Rückkehr: am 11.04.20 gegen Nachmittag Unser Team wird mit Euch den Urlaub an gleicher Stelle. Betreuung: Unsere Teamer sind langjährig gestalten und auf Eure Vorschläge und erfahrene ehrenamtliche Jugendreiseleiter, Kosten: 290 € ohne Skipass (Leistungen: speziellen Wünsche eingehen. Skifahren die immer ein Ohr für Euch haben. Wir Fahrt, Unterkunft, Vollverpflegung und könnt Ihr in Kleingruppen. Übrigens: auch erwarten aber auch, dass gemeinsame Betreuung) ohne übermäßigen Alkoholgenuss können Absprachen eingehalten werden. Die Fahrt wir richtig abfeiern! Die Verpflegung Extrakosten: Skipass ist extra vor Ort bar zu findet mit Kleinbussen statt. bereiten wir gemeinsam vor und sie zahlen und kostet ca. 205,00 €. Hast Du oder Deine Eltern noch Fragen, beinhaltet ein reichliches Frühstück, ein Discoeintritte, Unternehmungen am Abend, u.a. Schlittenfahren, Schwimmbad, etc. dann ruft uns an (09721/55-508). Lunchpaket und warmes Abendessen.
Gesundheitsbogen Anmeldeformular Kannst du schwimmen? Ja☐ Nein☐ Bist Du gegen Tetanus geimpft? Ja☐ Nein☐ Für folgende Aktivität des KJR melde ich Wenn ja, dann Datum der letzten Impfung :_________________ mich/mein Kind hiermit verbindlich an: Kannst Du uneingeschränkt Sport treiben? Ja☐ Nein☐ Wenn Nein, worauf ist zu achten:__________________________ _______________________________________________________ Musst Du regelmäßig Medikamente nehmen? Ja☐ Nein☐ Teilnehmer/in: Wenn ja, welche: _______________________________________ Bitte gebe die Medikamente den Betreuern. Sie verwahren und ____________________________________________________ überwachen ggf. die Einnahme. Veranstalter: Name, Vorname Ich bin Vegetarier ☐ Veganer ☐ Kreisjugendring Schweinfurt ____________________________________________________ Reagierst Du allergisch auf Lebensmittel? Ja ☐ Nein☐ Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, Straße/ Hausnummer Tel: (09721) 55-508 Wenn ja, auf welche und wie:_____________________________ Fax: (09721) 55 78 508 _______________________________________________________ ____________________________________________________ Hast Du andere Allergien? Ja☐ Nein☐ info@kjr-sw.de Postleizahl, Wohnort Wenn ja, welche und wie reagierst Du:_____________________ www.kjr-sw.de _______________________________________________________ ____________________________________________________ Hast Du schon chronische Krankheiten oder ein körperliches Geburtsdatum Gebrechen (z.B. Hörschaden, Sehfehler, Herz- und Kreislaufprobleme o.ä.) Ja☐ Nein☐ ____________________________________________________ _______________________________________________________ E-Mail Ort, Datum _______________________________________________________ Unterschrift Teilnehmer/in
Sorgeberechtigte/r: Die Teilnahmebedingungen (beiliegender Flyer) habe ich Schweinfurt jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen zur Kenntnis genommen und erkenne sie an: werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die _______________________________________________________ Entfernung, soweit dies dem KJR Schweinfurt möglich ist. _____________________________________________________ Name, Vorname Ort, Datum Mit meiner Anmeldung zu den Aktivitäten des KJR Schweinfurt willige ich, dass meine hier angegebenen personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, E-Mailadresse etc. beim KJR _______________________________________________________ _____________________________________________________ Schweinfurt. gespeichert und genutzt werden. Ich bin damit Unterschrift Teilnehmer/in einverstanden, dass der KJR Schweinfurt meine Daten zur Telefon Privat Kontaktaufnahme und zur Information über Angebote und Veranstaltungen per Email oder Post nutzt. Keinesfalls werden _____________________________________________________ meine Daten zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Meine _______________________________________________________ Ort, Datum Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft Telefon Geschäftlich/ tagsüber erreichbar schriftlich an den KJR Schweinfurt widerrufen. _____________________________________________________ Unterschrift Sorgeberechtigte/r ___________________________________________________ _______________________________________________________ Ort, Datum Mobiltelefon Einverständniserklärung für die Verwendung von ____________________________________________________ Fotos und/oder Videos Unterschrift eines Personensorgeberechtigten Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der _______________________________________________________ (ab 16 Jahren darf man selbst unterschreiben) Aktion/Freizeiten/Veranstaltungen des KJR Schweinfurt Fotos, E-Mail Videos und/oder Tonaufnahmen von den anwesenden Teilnehmer/innen gemacht werden und zur Veröffentlichung auf der Datenschutzerklärung Homepage des KJR, in Print-Public des KJR, YouTube-Chanel des Erreichbare Angehörige während der Freizeit: ☐ Ich habe die beigefügten Datenschutzhinweise gemäß KJR, Präsentationen bei Veranstaltungen des KJR, auf Art. 13 DSGVO des KJR Schweinfurt erhalten und gelesen. _______________________________________________________ Fachtagungen oder Arbeitskreistreffen und auf der Facebook-Seite ____________________________________________________ des KJR verwendet und zu diesem Zweck auch abgespeichert Name, Vorname Orte, Datum werden dürfen. Die Fotos, Videos und/oder Tonaufnahmen dienen _______________________________________________________ ausschließlich der Öffentlichkeits- und/oder Elternarbeit des KJR ____________________________________________________ Schweinfurt, sowie der Veranstaltungsdokumentation. Diese Unterschrift eines Personenberechtigten (ab 16 Jahren darf Telefon ( tagsüber erreichbar) man selbst unterschreiben) Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber dem KJR
werden. Alle Teilnehmer müssen gesundheitlich für die Teilnahme Schäden an solchen Wertgegenständen aus, soweit nicht grobes Teilnahmebedingungen für alle Freizeiten und geeignet sein. Eventuelle Krankheiten, Allergien oder Behinderungen Verschulden oder Vorsatz des Veranstalters oder eines sind bei der Anmeldung schriftlich mitzuteilen. Ein gültiger (Auslands-) Erfüllungsgehilfen vorliegt. Fahrten des KJR Schweinfurt Krankenschein (oder vergleichbarer Versicherungsnachweis) und möglichst auch der Impfpass sind vom Reiseteilnehmer mitzuführen 13. Auftreten von Leistungsstörungen Sie als die/der gesetzliche Vertreter/-in geben mit der Anmeldung das Mängel sind umgehend gegenüber dem KJR-Fahrtenleiter 1.Allgemeines Einverständnis zu einer ärztlichen Behandlung des Kindes bei Unfall anzuzeigen, Ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gemäß Bei unseren Fahrten und Freizeiten steht das Miteinander der Kinder oder Krankheit. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für § 651 e BGB steht nur dann zu, wenn eine angemessene Frist zur und Jugendlichen im Mittelpunkt. Die Freizeiten werden in der Regel chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes für Abhilfeleistung gesetzt wurde. von ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen betreut, sind auf die Gruppe hin unbedingt notwendig erachtet werden und eine vorherige Zustimmung pädagogisch orientiert und nicht mit kommerziellen Reiseangeboten der/des gesetzlichen Vertreters/-in nicht rechtzeitig eingeholt werden 14. Allgemeines zu vergleichen. Grundlage jeder Teilnahme ist deshalb die kann. Bei ernsten Erkrankungen Ihres Sohnes/Ihrer Tochter werden Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam Bereitschaft, Sie umgehend benachrichtigt. sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen sich in die Gruppe und Gemeinschaft der Fahrtteilnehmer einzufügen. Bestimmungen nicht berührt. Es wird von den Teilnehmer/-innen erwartet, bei gewissen Diensten 12. Haftungsbeschränkungen wie kochen, Spülen oder Putzen Für Nicht-Körperschäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig mitzuarbeiten. herbeigeführt wurden oder die wegen Verschuldens eines Leistungsträgers entstanden sind (§ 651h Abs. 1 BGB), haftet der 2. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages Veranstalter nur bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Die Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem KJR Schweinfurt, den deliktische Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unserem Haftung bleibt hiervon unberührt. Der/die Veranstalter/-in haftet nicht, Jahresprogramm (bei der jeweiligen Freizeit und unter Teilnahme- und wenn ein/-e Teilnehmer/-in einen Schaden selbst verschuldet hat. Ein Reisebedingungen) genannten bindenden Leistungsbeschreibungen Eigenverschulden liegt auch dann und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahme- und vor, wenn ein/-e Teilnehmer/-in den Weisungen der Freizeitleitung Reisebedingungen verbindlich an. Es werden nur schriftliche zuwiderhandelt. Die Unfallschutz- und Haftpflichtversicherung des Anmeldungen entgegengenommen, die in der Reihenfolge des Veranstalters tritt nur subsidiär ein, wenn ein/-e Teilnehmer/-in nicht Posteingangs berücksichtigt werden. Die Anmeldung muss mit privat versichert ist. Haftungsansprüche müssen innerhalb eines unserem Formular erfolgen. Der Reisevertrag kommt erst mit Zugang Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise der Reisebestätigung des Freizeitveranstalters und Zahlungseingang schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Macht des Teilnehmerbetrags zustande. Bei Minderjährigen ist die die/der Teilnehmer/-in (bzw. die gesetzlichen Vertreter/-innen) ausdrückliche Einverständniserklärung mindestens eines Haftungsansprüche verspätet geltend, sind diese ausgeschlossen, sei Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit der Anmeldung erklären Sie denn die/der Teilnehmer/-in weist nach, dass die Einhaltung der Frist sich einverstanden, dass die angegebenen Daten beim Veranstalter unverschuldet versäumt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. keine Wertgegenstände wie Handys, Smartphones, Kameras, Tablet-PCs etc. mitgenommen werden sollen. Der Veranstalter schließt deshalb die Haftung für
3. Leistungen für: Ruhe und Schlafen, Essen, Besuche, soziale Dienste, ggf. (Fahrkarte, Reiseweg, Benachrichtigung der Eltern bzw. deren Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Arbeitseinsätze. Für Minderjährige gilt das Jugendschutzgesetz. Vertreter, ggf. Reiseausschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Zuwiderhandlung führt bei uneinsichtigem Verhalten zu kostenpflichtige Begleitung je nach Alter). Die Begleitung beschränkt Angaben in der Reisebestätigung. Geringfügige Änderungen oder Vertragsauflösung durch die Fahrtenleitung, bzw. den KJR. sich erstmal grundsätzlich bis zum nächsten Abreisepunkt (Bahnhof, Abweichungen einzelner Leistungen, die notwendig werden sind etc.). Die durch die Kündigung entstanden Kosten gestattet, soweit die 6. Rücktritt (Reiseaufwendungen usw.) hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin bzw. Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann jederzeit vor Reisebeginn vom der Erziehungsberechtigte zu tragen. gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Reisevertrag zurücktreten. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat den Rücktritt von der gebuchten Reise schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich 8. Höhere Gewalt / außergewöhnliche Umstände 4. Minderjährige Teilnehmer/-innen ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim KJR. Im Falle des Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer Für die Dauer des Aufenthaltes übernimmt der KJR, vertreten durch die Rücktritts des Teilnehmers/der Teilnehmerin kann der KJR höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so Fahrtenleitung, die Aufsichtspflicht für Teilnehmer/-innen unter 18 Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter können sowohl der KJR als auch der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Jahren. Die Übernahme dieser Verpflichtung beginnt am Treffpunkt Stornokosten verlangen: Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschriften zur Kündigung wegen (Ort und Zeit, z.B. Busabfahrt) und endet entsprechend mit der - bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises höherer Gewalt kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Rückankunft. Die Aufsichtspflichtigen sind berechtigt und verpflichtet, - vom 30. bis 20. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises Gesetz. die Lebensverhältnisse der Minderjährigen während des Aufenthaltes - vom 20. bis 10. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises im Sinne der Gesamtmaßnahme zu gestalten. Hierbei sind verbindliche - ab dem 10. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichtanreise 50 % des 9. Versicherungen Regelungen zu treffen für Ausgehzeiten, Schlafzeiten, Baden sowie Reisepreises. Bei der Stellung von Ersatzperson/en entfällt die Für die Dauer der Maßnahme sind alle Reisenden im Rahmen einer Ausflüge und sonstige Gemeinschaftsveranstaltungen. Die Ausfallgebühr. Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert. Die Versicherung tritt Aufsichtspflichtigen gehen hierbei davon aus, dass die Teilnehmer/- nicht bei Schäden ein, die sich Teilnehmer/-innen untereinander innen ihrem Alter entsprechend eine durchschnittliche Selbständigkeit 7. Rücktritt und Kündigung durch den KJR zufügen oder die durch wiederholte und gegen die Anweisung der mitbringen für z. B. freien Ausgang zu üblichen Tageszeiten, Besuch Bei Nichterreichen einer vorab festgelegten Mindestteilnehmerzahl ist Freizeitleitung erfolgte Handlungen entsteht. Bitte beachten Sie, dass von öffentlichen Veranstaltungen (Gaststätten, Disco, Film, Theater, der KJR bis zwei Wochen vor Reiseantritt berechtigt, die für die Teilnehmer keine Reiseversicherungen eingeschlossen sind. Museum), Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahbereich. Die Veranstaltung abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Erziehungsberechtigten sind mit der Unterzeichnung der Anmeldung Teilnehmer/die Teilnehmerin dann in voller Höhe zurück. Ferner kann 10. Reisedokumente ausdrücklich damit einverstanden, dass der Jugendliche/die der KJR den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Für Auslandsreisen ist ein Personalausweis oder ein Reisepass Jugendliche zeitweise, ohne unmittelbare Anwesenheit eines die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung erforderlich, der mindestens noch 3 Monate gültig ist. Betreuers, allein oder in Begleitung anderer Teilnehmer, ausgeht, wenn des Teilnehmers dieses aus der Reisebeschreibung hervorgeht nachhaltig gestört wird. Der KJR behält jedoch den Anspruch auf den 11. Ärztliche Versorgung Reisepreis. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist unter Einräumung Besteht kein Versicherungsschutz, so müssen etwaige Kosten der 5. Freizeit- und Hausordnung einer angemessenen Frist von der Teilnahme auszuschließen. ärztlichen Betreuung in vollem Umfang von den Alle Teilnehmer/-innen erklären sich bereit, die jeweilige "Haus- oder Erziehungsberechtigten bzw. deren Krankenversicherung getragen Lagerordnung" für ein geordnetes und friedvolles Zusammenleben Bei Minderjährigen ist die fristlose Kündigung gegenüber den Eltern anzuerkennen. Zum Gegenstand der Haus und Lagerordnung gehören oder deren Vertretern auszusprechen. Der Ausschluss ist mit einer insbesondere folgende Sachverhalte: Die Meldepflicht, allgemeine Heimreise verbunden. Bei der Heimreise wird grundsätzlich dafür Gefahrenabwehr (z. B. Feuermachen, Rauchen, Baden), Regelungen Sorge getragen, dass die Rückreise organisatorisch sichergestellt ist
8. Widerrufsrecht bei Einwilligung automatisierter Verfahren durchgeführt wird, Datenschutzhinweise hinsichtlich einer Die Einwilligung zur Verarbeitung der Fotos steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Veranstaltung gemäß und/oder Videos kann jeder Zeit für die Zukunft Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Art. 13 DSGVO aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf Sollten Sie von den genannten Rechten erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht Gebrauch machen, prüft der Verantwortliche, ob 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen berührt. die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür Sabrina Leske, Geschäftsführerin des vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht Kreisjugendrings Schweinfurt 9. Betroffenenrechte beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Datenschutz. Tel.: 09721 55508, Ihnen folgende Rechte zu: E-Mail: Sabrina.Leske@kjr-sw.de a) Werden Ihre personenbezogenen Daten Kreisjugendring Schweinfurt Website: http://www.kjr-sw.de verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu Tel: (09721) 55-508 2. Datenschutzbeauftragte: erhalten (Art. 15 DSGVO). Fax: (09721) 55 78 508 Lambert Zumbrägel, Bezirksjugendring b) Sollten unrichtige personenbezogenen Daten info@kjr-sw.de Unterfranken verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf www.kjr-sw.de Berner Straße 14, 97084 Würzburg Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Tel. 0931 - 730 410 90, E-Mail: c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, Lambert.zumbraegel@jugend-unterfranken.de so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen 3. Zweck der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung a) Einzelne personenbezogene Daten werden zur einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO). Durchführung des jeweils zugrunde liegenden d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt Vertrags, zu Zwecken des Nachweises von haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung Belegen und/oder und zur Beantragung von besteht und die Datenverarbeitung mithilfe Fördermitteln an Dritte (Ministerien,
Fördermittelgeber oder ähnliches) weitergeben c) Die Weitergabe personenbezogener Daten an 6. Dauer der Speicherung der und dienen damit dem Zweck des KJR Dritte (s. unter 5.) erfolgt auf Grundlage von personenbezogenen Daten Schweinfurt. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, da dies zur a) Mit Ausnahme der Fotos und/oder Videos b) Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Wahrnehmung berechtigter Interessen des werden personenbezogene Daten nach der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters oder der KJR Schweinfurt erforderlich ist. Erhebung nur so lange gespeichert, wie dies Dokumentation der Veranstaltung. für die jeweilige Vertragserfüllung 5. Kategorien von Empfänger der (Dokumentationspflicht gegenüber Dritten o.ä.) 4. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogenen Daten erforderlich ist. Im Anschluss hieran werden a) Sämtliche personenbezogenen Daten bis auf Ihre personenbezogenen Daten werden sämtliche damit im Zusammenhang stehende Fotos und/oder Videos werden auf Grundlage weitergegeben an: Daten unwiderruflich gelöscht. von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO erhoben, a) Dritte: Bayerischer Jugendring, b) Fotos und/oder Videos, welche für die Zwecke da diese für die Begründung und Durchführung Bezirksjugendring Unterfranken (zur der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters des zugrundeliegenden Vertrages zwingend Beantragung von Fördermitteln), KJR- gemacht werden, werden erforderlich sind. Betreuer-Team c) vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung b) Die Verarbeitung von Fotos und/oder Videos Dritte: Für die Öffentlichkeitsarbeit werden des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Daten an Facebook, Google und die eigene zweckgebunden gespeichert. Dritte (s. unter 5.) erfolgt aufgrund Website des KJR Schweinfurt ausdrücklicher Einwilligung des/der Betroffenen, b) Für den Fall, dass eine ärztliche Versorgung 7. Pflicht zur Bereitstellung von Daten mithin gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a notwendig ist, werden die notwendigen Daten Vorbehaltlich der Einverständniserteilung zur DSGVO. Die Veröffentlichung ausgewählter an Ärzte, Krankenhäuser oder sonstiges Verarbeitung von Fotos und/oder Videos sind Sie Bilddateien in (Print-)Publikationen des medizinisches Versorgungspersonal dazu verpflichtet, die geforderten Daten Veranstalters sowie auf dessen Social-Media- weitergegeben. anzugeben. Nur so kann eine Anmeldung zur Seiten o.ä. ist für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstaltung erfolgen. Veranstalters erforderlich und dient damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Beteiligten, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.
Sie können auch lesen