Ortsrecht - Neuenhagen bei Berlin
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$ Inhaltsverzeichnis Einleitung 4-5 Grundstück • Einfriedungen, Grenzabstände zum Nachbarn • Schutzvorkehrungen an Grundstücken • Reinigung der Gehwege • Laubentsorgung • Winterdienst Baumschutz Lautstärkeregelungen 6 7 8 9 10 11 • Wann dürfen Maschinen benutzt und Rasen gemäht werden? 12 • Checkliste Ruhezeiten 13 • Wann ist Nachtruhe einzuhalten? 14 • Wie sind Tongeräte zu benutzen? 14 • Was bedeutet Sonn- und Feiertagsruhe? 14 • Wie laut dürfen Tiere sein? 15 Tiere • Tiere – Allgemeines 15 • Standorte für Hundetoiletten 16 /17 • Hundesteuer 18 Entsorgungen • Hausmüll 19 • Verpackungen/Gelber Sack 20 • Grünabfälle 20 • Sperrmüllentsorgung/Schrottabholung 21 • Glas- und Papierentsorgung 22 • Standorte der Glas-Container 23 • Entsorgung elektrischer Geräte 24 • Schadstoffentsorgung 24 Sonstiges • Lagerfeuer 24 /25 • Parkverbot auf Grünflächen 25 • Abstellen, Reinigen und Instandsetzen von Fahrzeugen 25 • Wohnwagen, Zelte und Verkaufswagen 26 • Sondernutzung 26 • Nutzung von Kinderspiel-, Sport- und Bolzplätzen 27 • Regenwasser 28 • Feuerwerksverbot 29 Kontakt 30 2 3
Einleitung Liebe Neuenhagener, Bedarf es überhaupt solcher Regeln und einer solchen Broschüre? Ist es denn nicht selbstverständlich, dass auf mit dieser Broschüre halten Sie erstmals eine Zusammenstellung unserer Grünflächen keine Autos geparkt werden dürfen? Oder dass wichtigsten Regelungen zum Ortsrecht in Händen. Hier finden Sie viele Feuerwerk nur in der Silvesternacht abgebrannt werden Informationen, die das Zusammenleben in unserer Gemeinde erleich- darf? Die Erfahrungen haben uns gelehrt, dass vieles lei- tern sollen. So geht es u. a. um den Baumschutz, die Reinigung der der nicht mehr selbstverständlich ist. „Das habe ich Straßen und Gehwege und den Lärmschutz. Aber auch die Stand- gar nicht gewusst“, hören unsere Mitarbeiter vom orte der Hundetoiletten und der SERO-Points werden aufgeführt. Ordnungsamt immer häufiger. Die Zahlen in un- Vieles davon ist Ihnen sicher bekannt, aber ganz bestimmt serer Schiedsstelle zeigen, dass die Nachbarschaftsprobleme zunehmen. gibt es auch einige Themen, die Ihnen in der Vergangenheit All das hat uns bewogen, eine solche Ortsrecht-Broschüre aufzulegen. noch nicht so vertraut waren. So ist die Satzung zur Bewirt- Wir verbinden dies mit der Hoffnung, dass künftig der eine oder andere schaftung des Niederschlagswassers erst in diesem Jahr Konflikt vermieden werden kann und wir uns gemeinsam an unserem hinzugekommen. Andere Festlegungen, wie zum Beispiel schönen Ort erfreuen können. die Grenzabstände zu Nachbarn oder die Lärmschutzre- gelungen sind keine speziellen Neuenhagener Gesetz- Ihr Bürgermeister mäßigkeiten, sondern gelten landesweit. Dennoch haben Ansgar Scharnke wir sie hier mit aufgenommen, um einen umfassenden Überblick zu ermöglichen und Ihnen gewissermaßen einen Leitfaden an die Hand zu geben. 44 5
Einfriedungen, Grenzabstände zum Nachbarn Schutzvorkehrungen an Grundstücken Bei Grundstücken, die unmittelbar nebeneinan- gewährleistet ist. Der Abstand wird waage- Grundstückseinfriedungen müssen so hergestellt und unterhalten werden, dass angrenzende der an derselben Straße liegen, ist jeder Grund- recht und rechtwinklig zur Grenze gemessen. Verkehrsflächen und Anlagen ohne eine Gefahr für Personen oder Sachen benutzt werden können. stückseigentümer dazu verpflichtet, an der Bei Bäumen wird der Abstand von der Mitte des Gartenzäune dürfen die Höhe von 2 m nicht überschreiten. Im Bereich der Straße sollte eine gerin- Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzu- Stammes an der Stelle gemessen, an der dieser gere Höhe gewählt werden. Hecken, Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen auf Grundstücken frieden. aus dem Boden tritt. Im Übrigen wird der Ab- dürfen nicht in den Verkehrsraum hineinragen. Bäume, Äste, Zweige müssen über Geh- und Rad- Laut §37 Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz stand von der äußersten Stelle der Anpflanzung wegen mindestens 2,50 Meter, über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter entfernt gehalten werden. ist mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträu- gemessen, die der Grenze am nächsten ist. Totholz, trockene Äste und Zweige sind vollständig zu entfernen. Blumenkästen, Fahnen und andere chern und Hecken (Anpflanzungen) von über 2 m Der doppelte Abstand ist gegenüber Grundstü- Gegenstände an Gebäuden und baulichen Anlagen sind gegen das Herabfallen auf angrenzende Ver- regelmäßiger Wuchshöhe ein solcher Abstand cken einzuhalten, die landwirtschaftlich oder er- kehrsflächen und Anlagen zu sichern. Schneeüberhänge sowie Eiszapfen an Gebäuden und bauli- zum Nachbargrundstück einzuhalten, dass werbsgärtnerisch genutzt oder zu diesem Zweck chen Anlagen sind vom Eigentümer und ihnen Gleichgestellten unverzüglich zu entfernen, sobald vorübergehend nicht genutzt werden. die Gefahr des Herabfallens in den öffentlichen Verkehrsraum besteht. Dazu sind notfalls erforder- • bei Obstbäumen ein Abstand von 2 m, liche Absperrmaßnahmen vorzunehmen. Frisch gestrichene Zäune, Mauern, Türen u. a. Gegenstän- • bei sonstigen Bäumen ein Abstand von 4 m de, die an eine öffentliche Verkehrsfläche oder Anlage angrenzen, sind bis zum völligen Abtrocknen und der Farbe durch ein gut sichtbares Hinweisschild zu kennzeichnen. • im Übrigen für jeden Teil der Anpflan- zung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden Das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz finden Sie im Internet unter: http://www.nachbar- recht.de/branden- burg.html 66 7
Reinigung der Gehwege Laubentsorgung Die Geh- und Radwege müssen vom jeweiligen Grundstückseigentümer gereinigt Das von den Anliegern zusammengeharkte Straßenbaumlaub wird in den Monaten werden. Straßenteile müssen gesäubert und Abfälle müs- September bis Dezember von einer beauftragten Straßenreinigungsfirma einge- sen beseitigt werden. Wenn der Straßenverkehr be- sammelt und zur Kompostierung gebracht. Es wird darum gebeten, das Laub hindert, die Breite des Geh- und Radweges nicht unmittelbar an die Bäume zu harken, da die Bäume davon Schaden eingeschränkt wird oder Straßen- und Gehweg- tragen und der Rasenschnitt erschwert wird. Außerdem soll es nicht in belege beschädigt werden, muss das Unkraut das Gerinne geharkt werden. Das Laub und andere Gartenabfälle von (Wildkraut) entfernt werden. Bei der Entfernung Privatgrundstücken dürfen nicht in den öffentlichen Straßenraum dürfen keine Herbizide oder andere chemische transportiert werden und auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt Mittel eingesetzt werden. Das Straßenbegleitgrün werden. Diese Entsorgungen sind illegal und werden durch muss nicht gemäht werden. Das obliegt einer von Geldbußen geahndet. Laub und Gartenabfälle dürfen im ganzen der Gemeinde beauftragten Firma, die viermal im Land Brandenburg nicht verbrannt werden. Jahr das Grün mäht. Das Straßenbaumlaub wird ebenfalls durch eine von der Gemeinde beauftrag- te Firma entsorgt. Pflicht jedes Anliegers ist es, das Laub Laub selbst zusammen zu harken! Es soll neben der nicht Fahrbahn, aber nicht an Bäumen und auf Fahrbahnen unmittelbar an die abgelagert werden. Das Laub aus dem Garten darf Bäume harken, nicht auf dem öffentlichen Straßenland entsorgt wer- da die Bäume den. Verschmutzungen müssen soweit entfernt wer- davon den, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung ge- Schaden tragen. währleistet ist. Der Kehricht und sonstiger Unrat darf nicht auf Straßen und Straßenteilen abgelagert werden und muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Laub und Gartenabfälle dürfen im ganzen Land Brandenburg nicht verbrannt werden! 8 9
Winterdienst Baumschutz Jeder Grundstücksbesitzer, dessen Grundstück entlang einer öffentlichen Laut Baumschutzsatzung der Gemeinde zählen zu den geschützten Bäumen: Straße verläuft, ist verpflichtet, auf dem Geh-/Radweg Schnee und Glätte zu beseitigen. Der Gehweg muss in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee • alle Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm aufwärts. Maßgebend freigehalten werden. Bei Glätte hat der Anwohner die Pflicht, dort zu ist der Stammumfang in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden. streuen. In der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr sind Schnee und Glätte un- Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang mittelbar nach beendetem Schneefall bzw. Entstehen der Glätte zu unter dem Kronenansatz maßgebend. Der Schutz tritt ein, sobald entfernen. Nach 20.00 Uhr muss der Schnee bis 7.00 Uhr des Fol- die Bäume die festgelegten Maße erreicht haben. getages (an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr) entfernt werden. • mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn mindestens ein Es darf in der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin kein Streusalz Stamm einen Stammumfang von mindestens 60 cm aufweist, oder anderes Auftaumittel verwendet werden (nur bei plötzlich • Geschützt sind auch solche Bäume, die das Maß noch nicht auftretendem Blitzeis ist es zulässig). Es wird darum gebeten, erreicht haben, jedoch Ersatzpflanzung sind oder aufgrund dass nach den Schneeräumarbeiten Sand, Kies oder Splitt zum eines Landschafts- oder Bebauungsplanes zu erhalten sind. Abstumpfen der Flächen verwendet wird. Sollte es einem An- lieger aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Abwesen- heit nicht möglich sein, die Schnee- und Räumungsarbeiten Nicht unter die Vorschriften dieser Satzung fallen: durchzuführen, sollte man einen Schneeräumdienst beauftra- • Obstbäume gen. Wichtig ist auch, die Firmen über unser Streusalz- und • Walnussbäume Auftaumittel-Verbot zu informieren. • Pappeln • Weiden • Robinien • Nadelbäume (außer Waldkiefern) Kein • abgestorbene Bäume. Streusalz oder anderes Auftaumittel verwenden! Da ab dem 1. März die Vegetationsperiode beginnt, die am 30. September eines jeden Jahres endet, dürfen Bäume ohne (nur bei plötzlich auftretendem Blitzeis) Ausnahmegenehmigung nur in dem Zeitraum von Oktober bis Ende Februar gefällt werden. Weitere Informationen zur Baumschutzsatzung befinden sich auf der Homepage der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin: 10 http://www.neuenhagen-bei-berlin.de 11
Wann dürfen Maschinen benutzt und Rasen gemäht werden? Checkliste Ruhezeiten Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen unter anderem in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebie- der einzuhaltenden Ruhezeiten in Wohngebieten beim Benutzen ten sowie Kleinsiedlungsgebieten Geräte und Maschinen von lärmerzeugenden Geräten und Maschinen (z. B. Rasenmäher, Baufahrzeuge,…) sonn- und feiertags nicht und an Werktagen (montags bis samstags) in der Zeit von 20 bis 7 Uhr nicht betrieben werden. Sowohl durch Elektromotor, als auch durch Benzinmotor an- getriebene Rasenmäher (mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Geräten und Mehrzweck- geräten, deren Hauptantrieb eine installierte Leistung von mehr als 20 kW aufweist) dürfen in Wohngebieten nur werktags (montags bis samstags) zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. Besonders laute Geräte wie Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor), Laubbläser und Laubsauger dürfen sogar werktags nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Sind diese Geräte jedoch mit dem Europäischen Umweltzeichen als umweltschonende Geräte gekennzeichnet, dürfen sie ebenfalls von 7 bis 20 Uhr benutzt werden. (Näheres dazu in der Checklis- te zu den Ruhezeiten.) Zuwiderhandlungen können mit Geldbu- ßen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Verfolgungsbehörde ist hierbei das örtliche Ordnungsamt. Besonders Der Naturschutzbund (NABU) nennt laute Geräte 4 gute Gründe, warum die Welt den Laubbläser dürfen werktags nur nicht braucht. in der Zeit von 9 bis 13 • Die meisten Laubbläser verursachen außeror- Uhr und von 15 bis 17 dentlich starken Lärm. Uhr benutzt • Laubbläser erhöhen die Feinstaubbelastung werden. • Laubbläser schaden dem Boden • Laubbläser zerstückeln Kleinstlebewesen. 12 13
erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden. Erlaubt Wann ist Nachtruhe einzuhalten? Nachtruhe sind zum Beispiel Gartenarbeiten, die nicht erwerbsmäßig verrichtet werden, so- von 22 bis weit diese die Öffentlichkeit nicht stören und Arbeiten, die der Erholung im Rahmen Betätigungen, welche die Nachtruhe stören, sind von 22 bis 6 Uhr verboten. 6 Uhr der Freizeitgestaltung dienen. Sofern ein dringendes Bedürfnis vorliegt, kann im Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage sind davon Einzelfall eine Ausnahme vom allgemeinen Arbeitsverbot des Feiertagsgesetzes ausgenommen. Für Ernte- und Bestellungsarbeiten gilt das Verbot nur von zugelassen werden. Verletzungen der Sonn- und Feiertagsruhe können mit Geld- 23 bis 5 Uhr. Für Außengastronomien gilt dieses Verbot erst ab 24 Uhr. Für bußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Gastronomien in Wohngebieten sowie in Gebieten mit überwiegender Wohnbe- bauung gilt die Nachtruhe an Freitagen, Samstagen sowie vor gesetzlichen Feierta- Wie laut dürfen Tiere sein? gen 24 Uhr und von Sonntag bis Donnerstag ab 23 Uhr. Auf Antrag kann das örtliche Ordnungsamt Ausnahmen zulassen, soweit die Ausübung der Tätigkeit während Grundsätzlich sind Tiere so zu halten, dass niemand durch sie be- der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder einem besonderen, überwiegenden lästigt wird. Bei Lärmstörungen beispielsweise durch Hundegebell Interesse eines Beteiligten liegt. Störungen der Nachtruhe können mit oder Geräusche von Hühnern, Hähnen oder Papageien lassen sich Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Abwehr- und Unterlassungsansprüche vorrangig zivilrechtlich durchsetzen. Sogenannte „Bellzeiten“ sind in Zivilstreitigkeiten Wie sind Tongeräte zu benutzen? herbeigeführte Einzelfallentscheidungen. Sofern die durch Tier- geräusche hervorgerufenen Lärmstörungen derart massiv sind (z. B. ununterbrochenes Bellen) und der überwiegende Teil der Tongeräte, insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, umliegenden Nachbarschaft davon betroffen ist, besteht u. U. die Musikinstrumente und ähnliche Geräte, dürfen nur in solcher Möglichkeit des ordnungsrechtlichen Einschreitens. Lautstärke benutzt werden, dass niemand erheblich belästigt wird. Eine erhebliche Belästigung liegt z. B. nicht vor, wenn unbe- Tiere – Allgemeines teiligte Personen die Musik zwar hören können, ihnen jedoch die Ge- sprächsführung oder das Hören des Radios/Fernsehers mit normaler Innerhalb bebauter Ortsteile sind Hunde an der Leine zu führen. Der Lautstärke möglich ist bzw. wenn durch das Schließen des Fensters Anleinzwang gilt auch für Flächen außerhalb bebauter Ortsteile, wenn nichts mehr zu hören ist. Bei öffentlichem oder überwiegend besonderem, diese von der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin entsprechend gekenn- privatem Interesse dürfen auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Be- zeichnet sind. Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, lästigungen durch das Benutzen von Tongeräten können mit einer Geldbuße insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Halter und Führer von Tieren haben bei deren Was bedeutet Sonn- und Feiertagsruhe? Ausführen zur Aufnahme des Tierkotes geeignete Materialien (z. B. Tüten) mit sich zu führen, um den Tierkot unverzüglich beseitigen zu können. Hundekottüten sind in Hundetoiletten An Sonntagen und gesetzlich anerkannten Feiertagen gilt allgemeine Arbeitsruhe. Öffentlich wahr- zu entsorgen (Standortübersicht Seite 16). Auf Verlangen der nehmbare Arbeiten oder Handlungen, die die äußere Ruhe des Tages stören, sind verboten. Das dazu befugten Personen sind die Materialien vorzuzeigen. Das bedeutet, dass beispielsweise Arbeiten mit Geräten wie Kreissäge, Bohrmaschine, Trennschleifer, Umherführen von Tieren zum Zwecke der Werbung, der Bettelei 14 Axt, Hammer u. ä. nicht zulässig sind. Der Feiertagsschutz gilt grundsätzlich von 0 bis 24 Uhr. Bei oder zum Sammeln von Spenden ist auf Verkehrsflächen und in 15 Anlagen verboten.
Standorte für Hundetoiletten hundetoiletten Standorte: Am Krankenhaus/Nikolaus-Kalff-Weg Kantstraße/Fliederstraße/Höhe Feld Amsterdamer Straße/Höhe Feld Karl-Liebknecht-Straße/Höhe Kita/Buchenstraße Apoldaer Straße/Eisenacher Straße Lahnsteiner Straße/Koblenzer Straße Dahlwitzer Straße/Kastanienstraße Langestraße/Heideweg Ernst-Thälmann-Straße Höhe Tierarzt Lerchenaue/Fasanenweg Ernst-Thälmann-Straße/Rathausstraße Lindenstraße/Oberlandstraße Fichtestraße/Schmidtstraße Lindenstraße/Vor Langenbeckstraße Fontanestraße/Reuterstraße Mittelstraße/Andernacher Straße/Germersheimer Straße Frankenhausener Straße/Harzburger Straße Müllerstraße/Stolberger Straße Ganghofer Straße/Am Friedensplatz Niederheidenstraße/Apoldaer Straße Geibelstraße/Westring Niederheidenstraße/Buchenstraße Goethestraße/Geibelstraße Nordring/Fredersdorfer Straße Goetheweg/Liebermannweg Nordring/Wernigeroder Straße Grüne Aue/Graditzer Damm Ostring/Malchiner Straße Grünstraße/Elsenweg Platanenallee/Weg nach Hönow Grünzug Gruschepark (hinter Kita Rasselbande) Platz der Republik/Annenstraße Grünzug Gruschepark (verlängerte Rüdesheimer Straße) Platz der Republik/Professor-Zeller-Straße Hauptmannstraße/Hebbelstraß Rathausstraße/Pestalozzistraße hundetoilette Für einen schöneren Ort Hauptstraße/Am Rathaus/Weg an ehemaliger Bahn Roseggerstraße/Am Vogelsang (Friedensplatz) Hermann-Löns-Straße/Amsterdamer Straße Schäferplatz/Dorfstraße Hildesheimer Straße/Gernroder Straße Schulstraße/Gartenstraße Hohe Allee/Bergstraße/Am Osthang Speyerstraße/Hauptstraße Hohe Allee/Dahlwitzer Straße (Hellpfühlepark) Südring/Vogelsdorfer Str. Hönower Chaussee/Höhe Friedhof Virchowstraße/Langenbeckstraße Hönower Chaussee/Höhe Parkplatz Trainierbahn Vogelsdorfer Straße/Damerower Straße Hoppegartener Straße/Höhe Tierarzt Walter-Genz-Straße/Dahlwitzer Straße Humboldstraße/Rosenaue Weg zwischen Graf-Spreti-Straße/Otto Schmidt-Ring Humboldtstraße/Edelweißstraße Westring/Rotterdamer Str. 16 Jahnstraße/Mittelstraße Wormser Straße/Winzersteg 17
Hundesteuer Die Steuer beträgt jährlich: Für die Müllentsorgung aller Art ist der Landkreis zuständig. Er hat dafür den für den ersten Hund 42,00 € Entsorgungsbetrieb MOL (EMO) gegründet, Tel.: (03341) 354-7001. für den zweiten Hund 78,00 € Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.maerkisch-oderland.de für den dritten und jeden weiteren Hund 114,00 € Alljährlich im Dezember wird an alle Haushalte des Landkreises der Abfall- für jeden gefährlichen Hund 614,00 € kalender verteilt, der die wichtigsten Informationen zur Müllentsorgung Die Steuerbefreiung wird auf schriftlichen Antrag gewährt: enthält. 1. dauerhaft für Hunde, die dem Schutz und der Hilfe Blin- der, Gehörloser, erheblich Gehbehinderter, außerordent- lich Gehbehinderter oder hilfloser Personen dienen, Hausmüll 2. für die ersten zwölf Monate für Hunde, die aus Tierhei- men oder der Tierhilfe mit Übernahmevertrag in den Beim Landkreis müssen gegen eine Jahresgebühr Abfall- Haushalt aufgenommen werden behälter zur Sammlung von Hausmüll gemietet werden. 3. für Therapie- und Rettungshunde, deren Eignung und Es kann ausgewählt werden zwischen Behältern mit 120 tatsächliche Dienstübernahme zum Zeitpunkt der Bean- Liter, 240 Liter und 1100 Liter. Die Bestellung, Ab- und Um- tragung der Steuerfreiheit nachgewiesen wird. meldung des Behälters ist Sache des Eigentümers. Die Ab- fuhr der Tonnen erfolgt im Rahmen eines Entsorgungspla- nes, welcher auf der Internetseite von Märkisch-Oderland zu Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreu- finden ist (http://maerkisch-oderland.de). zungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als Die Behälter müssen bis 6 Uhr unfallsicher und mit geschlos- gefährliche Hunde: senem Deckel am Fahrbahnrand stehen. Um Kosten zu sparen, Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, wird dazu geraten, die Mülltonnen nur dann zur Abholung bereit zu Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, stellen, wenn sie komplett gefüllt sind, da die Abfallgebühr nach der Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Anzahl der Leerungen einer Mallorquin und Rottweiler Mülltonne berechnet wird. Entsorgungsbetrieb: REMONDIS Brandenburg GmbH Mühlenstraße 1b 16356 Werneuchen Tel.: (033398) 849-18 18 19
Verpackungen/Gelber Sack Es dürfen nur die vorgesehenen und zugelassenen Grünabfallsäcke mit max. 20 kg Füllgewicht, frühestens unmittelbar am Vorabend bis spätestens 6 Uhr des Entsorgungstages, unfallsicher am Fahrbahnrand abgestellt werden. Des Weiteren wird noch eine Bündelsammlung von Ast- und Strauchwerk Für die Entsorgung von Verpackungen mit dem Grünen Punkt werden kostenlos gelbe angeboten. Es muss gebündelt mit einer Banderole mit der Aufschrift „Märkisch-Oderland Säcke zur Verfügung gestellt. Diese können in Neuenhagen an unterschiedlichen Stellen Entsorgung von Ast- und Strauchwerk“ am Termin der Grünabfallsammlung bereitge- erworben werden. legt werden. Auch die Banderolen sind in den genannten Verkaufsstellen erhältlich. • Rennbahn-Drogerie, Zusätzlich ist es möglich, für kompostierbare Abfälle, die auf Grund der Größe, des Ernst-Thälmann-Straße 25 Gewichts oder der Sperrigkeit nicht in die Laub- Entsorgungsbetrieb: • Wäscherei & Heißmangel Schlicht, säcke oder Banderolen passen, die umlie- Kantstraße 2 REMONDIS Brandenburg GmbH genden Kompostieranlagen zu nutzen, Entsorgungsbetrieb: • Gemeindeverwaltung Neuenhagen, Mühlenstraße 1b welche auf der Internetseite des Land- Rathaus, Am Rathaus 1 ALBA Berlin 16356 Werneuchen kreises nachgelesen werden können: • Schreibwaren Hempelmann Schulzendorfer Straße 13 Tel.: (033398) 849-18 www.maerkisch-oderland.de. Lindenstraße 61 16269 Wriezen Ab Juni 2019 wird im Landkreis MOL die • Herr Heese, Wiesengrund 8 Tel.: (033456) 479-0 Biotonne auf freiwilliger Basis einge- führt. Die gelben Säcke sollen erst unmittelbar am Vorabend der Entsorgung bereitgestellt werden. Sperrmüllentsorgung/ Grünabfälle Schrottabholung Überschüssige Grünabfälle werden im Rahmen einer kosten- Sperrmüllsammlung erfolgt bis zu dreimal jährlich über den Land- pflichtigen Grünabfallsammlung eingesammelt. Im Abfallkalender kreis. Die vorherige Anmeldung dafür muss in schriftlicher Form oder stehen die Tage der Abholung. Dafür vorgesehene Säcke mit der online erfolgen. Informationen dazu und das Online-Sperrmüllformular Aufschrift „Märkisch-Oderland – Grünabfallsammlung“ bekommt bzw. die Sperrmüllkarte zum Download findet man auf der Internet- man gegen eine Gebühr an folgenden Verkaufsstellen: seite vom Landkreis Märkisch-Oderland (http://maerkisch-oderland.de). Es werden auch Elektrogeräte und Schrott entsorgt. Der Entsorgungstermin • Rennbahn-Drogerie, H.-J. Raddatz, Ernst-Thälmann-Str. 25 wird eine bis vier Wochen vorher vom Entsorger mitgeteilt. Die Kosten • Rathaus Neuenhagen, Am Rathaus 1 sind in der Grundgebühr zur Abfallentsorgung enthalten, die jeder Bür- • Lotto-Laden (neben Netto), Lindenstr. 61 ger zahlen muss. Geson- • Lotto-Laden am Schäferplatz, Schäferplatz 2 derte Kosten entstehen also • Schreibwaren Hempelmann, Lindenstraße 61 Entsorgungsbetrieb: nicht. Der Sperrmüll soll erst ALBA Berlin unmittelbar am Vorabend vor Schulzendorfer Straße 13 der Abholung bereitgestellt 16269 Wriezen werden. Tel.: (033456) 479-0 20 21 Echte Gärtner werfen die Grünabfälle nicht einfach in den Haus- müll, sondern stellen daraus ihren eigenen Kompost her.
Standorte: Glas- und Papierentsorgung 1 Oberlandstraße Standorte der Glas-Container 2 Dahlwitzer Straße (Sporthalle) Glasabfälle werden in den Glascontainern entsorgt, welche überall in der Gemeinde 3 Virchowstraße aufgestellt sind (Standortübersicht Seite 23). Die Einwurf-Zeiten dafür sind Mon- 4 Reuterstraße/Ganghoferstraße tag bis Samstag von 7-13 Uhr und 15-20 Uhr. Im Interesse der Anlieger bitten 5 Mittelstraße (am Jahnsportplatz) wir, diese Einwurfzeiten einzuhalten! 6 Am Umspannwerk (Gewerbegeb.) 7 Am Wall (Autobahnbrücke) Entsorgungsbetrieb Glas: 8 Elisenhof Karl Meyer Rohstoffverwertung GmbH Grenzgrabenstraße 11 13053 Berlin Tel.: (0800) 5 88 99 34 (Servicenummer) oder Tel.: (030) 29 66 68 93 Die Papierentsorgung erfolgt über die blaue Papiertonne, die ebenfalls über den Landkreis erhältlich ist. Entsorgungsbetrieb Papier: ALBA Berlin Schulzendorfer Straße 13 16269 Wriezen Tel.: (033456) 479-0 und -30 Das gehört ins Altpapier: 9 Wiesenstraße/Niederheidenstraße • Zeitungen, Zeitschriften, 10 Niederheidenstraße (Fließbrücke) Kataloge, Werbeprospekte 11 Koburger Straße/Apoldaer Straße • Verpackungen aus Papier wie Schachteln, 12 Wiesenstraße (Parkplatz Bahnhof) Kartons, Eierkartons, Pappe, Papiertüten, 13 Westring (Hermann-Löns-Straße) Pack- und Geschenkpapier 14 Westring (Amsterdamer Straße) • Hefte, Bücher ohne Kunststoffeinband, 15 Dorfstraße Kopier- und Briefpapier, Briefumschläge 22 23
Entsorgung elektrischer Geräte • Die Größe des Feuerhaufens übersteigt nicht folgende Maße: - Durchmesser 1 Meter - Höhe 1 Meter Elektrische Geräte dürfen nicht über den üblichen Hausmüll entsorgt werden. Es gibt eine • Bis zum vollständigen Erlöschen der Glut muss es von einer kostenlose Annahmestelle der Elektrogeräte an der Abfall-Umschlagstation in zuverlässigen Aufsichtsperson überwacht werden. Eine sofortige Rüdersdorf, Horst-Wilhelm-Otto-Weg Löschung muss gewährleistet werden. (an der B1) • Es muss ein ausreichender Abstand zum nächstgelegenen Tel.: (033638) 896431. Gebäude eingehalten werden. Zusätzlich erfolgt eine Generell ist es verboten, stark wasserhaltiges Grünmaterial (Pflan- Entsorgung der Elektronikgeräte zenmaterial), aber auch behandeltes Holz (Bauholz, Möbelreste) aus privaten und andere brennbare Abfälle zu verbrennen. Haushalten weiterhin im Rahmen der Sperrmüllsamm- lung. sammlung. Parkverbot auf Grünflächen Schadstoffentsorgung Es ist untersagt, auf neben der Fahrbahn angelegten Grünstreifen Kraftfahrzeuge und Fahrzeuganhänger zu parken. Bei Verstoß ist Schadstoffe wie Lacke, Farben, Batterien, Lösungs- mittel, Leuchtstofflam- mit einem entsprechenden Bußgeld zu rechnen. pen und dergleichen werden, wie man dem Abfall- kalender entnehmen kann, zweimal jährlich durch ein Schadstoffmobil abgeholt. Abstellen, Reinigen und Instandsetzen von Fahrzeugen Lagerfeuer Nicht zum Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeuge oder Anhän- Im Freien ist das Verbrennen von Stoffen verboten, ger dürfen nicht auf Verkehrsflächen oder in Anlagen abgestellt wer- wenn die Nachbarschaft oder Allgemeinheit dadurch den. Alle Fahrzeuge dürfen nicht auf Verkehrsflächen, in Anlagen oder gefährdet oder belästigt wird. Folgende Bedingungen in unmittelbarer Nähe von Gewässern gereinigt oder instandgesetzt müssen erfüllt sein, um eine Gefährdung auszuschließen. werden. Dies gilt nicht für umgehende Notreparaturen bei plötzlichen • Die Feuerstelle wird nur gelegentlich betrieben. Betriebsschäden. • Als Brennstoff wird ausschließlich naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde genutzt (Scheitholz). • Der Brennstoff ist lufttrocken. 24 25
Wohnwagen, Zelte und Verkaufswagen Nutzung von Kinderspiel-, Sport- und Bolzplätzen Das Ab- oder Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und Kinderspielplätze dürfen durch Kinder bis 14 Jahre Verkaufswagen o. ä. in Anlagen ist verboten. benutzt werden, soweit nicht durch Schilder eine andere Altersgrenze festgelegt ist. Die Benutzung Sondernutzung der Plätze geschieht auf eigene Gefahr. Andere Aktivitäten, insbesondere Skateboard fahren und Fahren mit Inlineskatern, Rollschuhen sind auf den n-bei-berlin .de/maerker Erlaubnispflichtige Sondernutzungen sind beispielsweise: age www.neuenh Beschädigung: Hinweis auf Kinderspielplätzen verboten, es sei denn, dass hierfür enst: 112 Rettungsdi Polizei: 110 besondere Flächen ausgewiesen sind. Der Aufenthalt • Standplatz für transportable und feste Verkaufshäuschen auf den Kinderspielplätzen und Bolzplätzen ist nur tagsüber oder Verkaufsstände bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt. Zum Schutz der • das Aufstellen, Auslegen und Verkaufen von Waren aller Nutzer ist es auf öffentlichen Kinderspiel-, Sport- und Art Bolzplätzen verboten: • Weihnachtsbaumhandel • das Aufstellen von Fahrradständern • Gegenstände und Stoffe mitzunehmen, die Verletzungen • das Aufstellen von Bauzäunen und Bauwagen sowie die oder Gefährdungen herbeiführen können Lagerung von Baumaterial. • Abfall, insbesondere Flaschen aller Art, Metallteile oder Dosen wegzuwerfen oder zu zerschlagen Der Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Straßen ist beim • mit Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen diese Plätze zu Fachbereich III, Allgemeines Ordnungswesen, zu stellen befahren, Ausnahme sind Spielfahrzeuge, Kinderwagen (spätestens 14 Tage vorher). Weitere Informationen und und nicht motorisierte Krankenfahrstühle der Link zur Sondernutzungssatzung befinden sich auf der • Tiere mitzunehmen Homepage der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin • Genuss alkoholhaltiger Getränke. (http://www.neuenhagen-bei-berlin.de) 26 27 Der Genuss alkoholhaltiger Getränke ist verboten.
Regenwasser Feuerwerksverbot Seit 2018 gilt in unserer Gemeinde eine Niederschlagswassersatzung. In dieser ist festgeschrieben, Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ohne entsprechende Feuerwerker-Lizenzen oder „dass das auf öffentlichen und privaten Flächen anfallende Niederschlagswasser unter sogenannte Ausnahmegenehmigungen vom 2. Januar bis zum 30. Dezember eines jeden Ausschöpfung der Versickerungsfähigkeit der Böden und der Reinigungsfähigkeit der Jahres verboten (gilt auch für öffentliche oder private Festlichkeiten und ebenso für das belebten und begrünten oberen Bodenschicht weitestgehend dezentral bewirtschaftet Abbrennen auf privaten Grundstücken). Ausgenommen von dem Verbot ist Feuer- und versickert wird“. Das heißt, anfallendes Regenwasser ist auf den Grundstü- werk der Kategorie I (Feuerwerksspielwaren, z. B. kleine „Brummkreisel“ und cken zu versickern bzw. in geeigneten Speicheranlagen auf dem Grundstück zu „Feuerringe“), welche im Fachhandel auch von Kindern ab 12 Jahren erworben sammeln. Es darf nicht in den öffentlichen Straßenraum abgeleitet werden. werden können. Kann das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück nicht versickert bzw. Lediglich am 31. Dezember und 1. Januar ist es Privatpersonen ab 18 Jahren bewirtschaftet werden, ist nach Genehmigung durch die Gemeinde ein erlaubt, Feuerwerkskörper der Kategorie II (Silvesterfeuerwerk wie Rake- Einleiten in öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen möglich. ten, Knallkörper, Fontänen, Batterien) abzubrennen. Feuerwerkskörper der Kategorien III und IV (Großfeuerwerk) und T2 Die Niederschlagswassersatzung mit allen notwendigen Informa- (für technische Zwecke) sind professionellen Feuerwerkern vorbehalten tionen dazu finden Sie auf der Homepage der Gemeinde und dürfen zu keiner Zeit von Privatpersonen erworben, gelagert oder www.neuenhagen-bei-berlin.de. verwendet werden. Einen Leitfaden für Eigenheimbesitzer „Naturnaher Umgang mit Nur am Regenwasser“ können Sie von der Homepage des Ministeriums für 31. Dezember und ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft herunterladen: 1. Januar ist es Privat- https://mlul.brandenburg.de. personen ab 18 Jahren erlaubt, Feuerwerks- körper der Kategorie II abzubrennen. 28 29 Bitte die Reste der Feuerwerkskörper entsorgen.
Kontakt Bei Fragen zum Ortsrecht können Sie sich selbstverständlich auch gern an unsere Mitarbeiter im Ordnungsamt wenden, Tel.: (03342) 245-330. Bei Fragen oder Problemen zum Nachbarschaftsrecht stehen Ihnen die ehrenamtlich tätigen Schiedsleute der Gemeinde beratend zur Seite. Die Schiedsstelle befindet sich im Rat- haus-Neubau (separater Eingang rechts neben dem Haupt- eingang). Sprechzeiten sind immer montags von 16 bis 18 Uhr. Telefonisch erreichen Sie die Schiedsleute in dieser Zeit unter (03342) 245-410. Herausgeber: Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, 2018 Am Rathaus 1 15366 Neuenhagen bei Berlin Tel.: (03342) 245-500 www.neuenhagen-bei-berlin.de Text: Shirin Lausch, Jutta Skotnicki Fotos: Gemeinde Neuenhagen, stock photos, fotolia, Koch Zeichnungen: Karin Koch Gestaltung: Black Point Koch, Neuenhagen Jede Art von Veröffentlichung, Vervielfältigung und Nachdruck 30 nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
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