Personaladministration 2021 - Personalamt - Kanton Thurgau

 
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Personalamt

Personaladministration
2021
Personalamt

Inhaltsverzeichnis

1     Integration private Mobile-Abonnemente in NATEL go Vertrag der KVTG ........... 2
2     Firmenabo Ostwind ............................................................................................... 2
3     Publikation der Inserate ........................................................................................ 3
3.1      Standardpublikation in folgenden Onlinemedien............................................... 3
3.2      Stellenmeldepflicht (Ausschreibung exklusiv 7 Tage wie bis anhin beim RAV) 4
3.3      Neue Ansätze ab 01.01.2021 ........................................................................... 4
3.4      Ablagepositionen von folgenden Dokumenten im entsprechenden
         Personaldossier ................................................................................................ 5
4     Vaterschaftsurlaub ................................................................................................ 6
4.1      Anspruch, Besoldung und Bezugsmodalitäten ................................................. 6
4.2      Nachgewährung infolge Krankheit oder Unfall .................................................. 6
4.3      Ferienkürzung ................................................................................................... 7

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Personalamt

1 Integration private Mobile-Abonnemente in NATEL go Ver-
  trag der KVTG

Basierend auf dem laufenden Vertrag mit Swisscom und dem RRB 984 können private
Mobile-Abonnemente von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der mit ihnen im gleichen
Haushalt lebenden Partnerinnen und Partner wie auch Familienmitglieder in den NATEL
go Vertrag der Kantonalen Verwaltung Thurgau integriert werden. Es obliegt aber dem
jeweiligen Amt, ob es grundsätzlich von diesem Angebot Gebrauch macht oder nicht,
d.h. es wird wegen unterschiedlicher Rahmenbedingungen in den Ämtern auch separat
gehandhabt. - Es gilt zu beachten: Bei Austritt aus dem NATEL go Vertrag ist es Vor-
gabe der Swisscom, dass das Abonnement für mindestens 60 Tage auf ein Privat-
Abonnement bei der Swisscom übertragen wird.

2 Firmenabo Ostwind
Bestellprozess Firmenabo ist nun auch elektronisch möglich – das Abo wird wie beim
ZPass auf den SwissPass geladen! Der Link ist im Einstiegsportal - Personelles 
Vergünstigungen  Ostwind Firmenabo (Bestelltalon elektronisch) abrufbar. Ab sofort
kann die Gesamtrechnung (keine Teilzahlung möglich) des Firmenabos Ostwind mit der
Reka-Card beglichen werden.

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3 Publikation der Inserate
Nach bewilligtem Wiederbesetzungsantrag ist die Schlussversion des Inserates ans
Personalamt zu senden. Für Umantis benötigen wir folgende Angaben:
        wer ist der Personalbetreuer(in)
        wer Vorgesetzte(r) und/oder stv. Vorgesetzte(r)
        Folgende Slogan stehen zur Verfügung oder sind im Einstiegsportal unter Personelles
          Führung  Inserate-Slogans zu finden:

1.       EINSTEIN
         Geniale Ideen werden im Thurgau schnell umgesetzt.
2.       SEGELTÖRN
         Brechen Sie mit uns zu neuen Ufern auf.
3.       ELFMETER
         Unsere kurzen Wege sind selten länger.
4.       WELTREISE
         Im Thurgau kommen Sie weiter.
5.       SEERÜCKEN
         Ein Job im Thurgau gibt Rückenwind.
6.       APFELBAUM
         Bäumige Aussichten für Ihre Karriere.
7.       KARRIERE STARTEN (NUR FÜR PRAKTIKA UND LEHRSTELLEN)
         Thurgau macht schlau!

3.1 Standardpublikation in folgenden Onlinemedien
     -   Ostjob
     -   Stellen-Homepage Kanton Thurgau
     -   Publicjobs
     -   Stellenbörse beim RAV (neu)

Ab Januar 2021 werden alle Stellen auch ohne Meldepflicht bei den RAV parallel pro-
behalber gemeldet. Dies als Beitrag der öffentlichen Hand bezüglich Senkung der Ar-
beitslosenzahlen.

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3.2 Stellenmeldepflicht (Ausschreibung exklusiv 7 Tage wie bis anhin
    beim RAV)
Aufgrund der deutlich steigenden Arbeitslosigkeit, wird die Liste meldepflichtiger Berufe
um weitere Elemente ergänzt. Der Schwellenwert verbleibt bei 5% und alle Berufsarten,
die 2020 meldepflichtig sind, werden auch 2021 der Meldepflicht unterliegen.

Zusätzlich kommen folgende Stellen ab Januar 2021 dazu:

      Führungskräfte in Vertrieb und Marketing
      Technische Verkaufsfachkräfte (ohne Informations- und Kommunikationstechno-
       logie), Technik
      Verkaufsfachkräfte (Aussendienstmitarbeiter/in, Verkaufsfachmann/Verkaufs-
       fachfrau)
      Konferenz- und Veranstaltungsplaner/innen
      Küchenchefs/-chefinnen, stv. Küchenchefs/-chefinnen und Souschefs/-chefinnen
      Köche/Köchinnen
      Chefs de service, Servicefachhilfskräfte in Restaurants und Barkeeper/innen
      Reinigungs- und Hauswirtschaftleiter/innen und -kräfte in Büros, Hotels und an-
       deren Einrichtungen
      Sicherheitsdienstleistungspersonal
      Dachdecker/innen
      Boden- und Fliesenleger/innen
      Schweisser/innen und Brennschneider/innen
      Metallpolierer/innen, Rundschleifer/innen und Werkzeugschärfer/innen
      Uhrenarbeiter/innen
      Kraftfahrzeugführer/innen (ohne LKW-Fahrer/innen)
      Führer/innen von Baumaschinen
      Hilfsarbeiter/innen in der Fischerei

3.3 Neue Ansätze ab 01.01.2021
      Erhöhung der AHV/IV/EO-Abzüge auf neu 5.3 %
      Pensionskasse je nach gewähltem Spar- und Beitragsplan (Jahreslohn abzüglich
       Koordinationsabzug 25% des Jahreslohnes, maximal Fr. 28’680.--)
      Ab einem Jahreslohn von neu Fr. 14'340.00 ist eine freiwillige Versicherung bei
       der Pensionskasse möglich
      Ausbildungszulage von Fr. 250.--/Monat auf Fr. 280.--/Monat erhöht

Anstellungsbedingungen auf einen Blick mit den neuen Ansätzen ab sofort im Personal-
handbuch oder im Einstiegsportal zu finden:

       Anstellung auf einen Blick - Staatspersonal

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3.4 Ablagepositionen von folgenden Dokumenten im entsprechenden
    Personaldossier
      Arztzeugnisse werden im Register 5 unter Arztzeugnisse abgelegt
      Quarantäne-/Isolationsbestätigungen COVID-19 werden im Register 5 unter
       Varia/Diverses abgelegt.
      Beschriftung der Dokumente: Geschäftsfall JJJJ.MM.TT-JJJJ.MM.TT Name
       Vorname (Bsp. Quarantänebestätigung COVID-19 2020.12.01-2020.12.15 Mus-
       ter Peter)

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4 Vaterschaftsurlaub

Gestützt auf die Volksabstimmung vom 27. September 2020 wird per 1. Januar 2021
auf Bundesebene ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub eingeführt, welcher über die Er-
werbsersatzordnung (EO) entschädigt wird. Aufgrund diesen bundesrechtlichen Ände-
rungen werden die personalrechtlichen Grundlagen für das Staatspersonal und die
Lehrpersonen angepasst; entsprechend der verordnungsrechtlichen Systematik wird die
Regelung neu in die Besoldungsverordnung des Grossen Rates (RB 177.22) einflies-
sen; der Grosse Rat wird dieses Geschäft so bald als möglich beschliessen. Zwecks
Gewährleistung eines einheitlichen Vollzuges beim Staatspersonal und der Lehrperso-
nen erfolgt dieser gestützt auf übergangsrechtliche Vollzugsanweisungen des PA und
des DEK, welche vom Regierungsrat zur Kenntnis genommen werden.

Der übergansrechtliche Vollzug erfolgt beim Staatspersonal nach folgenden Regeln:

4.1 Anspruch, Besoldung und Bezugsmodalitäten
Mitarbeiter, die die Voraussetzungen für die Vaterschaftsentschädigung gemäss dem
Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende, bei Mutterschaft und bei Va-
terschaft (EOG; SR 834.1) erfüllen, haben Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Ur-
laub. Dieser Urlaub beinhaltet insgesamt 10 Arbeitstage und 4 Wochenendtage.
Während des Urlaubs besteht Anspruch auf volle Besoldung gemäss dem Beschäfti-
gungsgrad zum Zeitpunkt der Geburt.

Der Vaterschaftsurlaub muss innert sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezo-
gen werden. Der Bezug kann tage- oder wochenweise erfolgen und ist mit der vorge-
setzten Person/Amtsleitung abzusprechen.
Der Vaterschaftsurlaub ist bis zum Austritt zu beziehen. Es erfolgt keine Verlängerung
des Dienstverhältnisses um nicht bezogene Urlaubstage und Urlaubstage, welche bis
zum Austritt nicht bezogen wurden, werden auch nicht finanziell abgegolten. Dies aus
dem Grund, da es sich beim Vaterschaftsurlaub um einen sog. portablen Anspruch han-
delt, d.h., dass der Vater seinen Anspruch bzw. einen allfälligen Restanspruch nach
Austritt innerhalb der sechsmonatigen Bezugsfrist auch direkt bei der EO (zuständige
Ausgleichskasse) oder im Rahmen eines neuen Arbeitsverhältnisses gegenüber seinem
neuen Arbeitgeber geltend machen kann.

4.2 Nachgewährung infolge Krankheit oder Unfall
Kann der Vaterschaftsurlaub infolge Krankheit oder Unfall nicht bezogen werden, be-
steht Anspruch auf Nachgewährung, sofern ein Arztzeugnis vorgelegt wird.

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4.3 Ferienkürzung
Die Abwesenheiten infolge eines Vaterschaftsurlaubes werden bei der Ferienkürzung
nicht mitberücksichtigt.

Frage:
    Hans Muster hat sein Dienstverhältnis nach 7- jähriger Tätigkeit für das Y Amt
      per Ende Februar 2021 gekündigt. Danach macht er ein halbes Jahr Pause, be-
      vor er dann per 1. September 2021 seine neue Stelle antritt. Seine Frau erwartet
      ein Kind, ärztlich bestimmter Niederkunftstermin wäre der 10. März 2021 gewe-
      sen, effektiver Niederkunftstermin ist der 21. Februar 2021. Ferien- und Mehr-
      stundenguthaben hat er bereits kompensiert. Hans Muster nimmt am 22. Februar
      2021 mit Ihnen als sein(e) Vorgesetzte(r) Kontakt auf, um sich zu erkundigen,
      was er bzgl. Vaterschaftsurlaub noch für Optionen hat. Die Übergabe seiner Pen-
      denzen an seine Nachfolge ist bereits erfolgt, wie beraten Sie ihn?

Antwort
      Er hat die Möglichkeit, einzelne Tage seiner letzten Woche oder aber auch die
       ganze Woche als Vaterschaftsurlaub zu beziehen. Nimmt er nur einzelne Tage,
       z.B. Mo bis Mi, werden ihm diese 3 Tage von seinem Anspruch auf Vaterschafts-
       urlaub von insgesamt 14 Kalendertagen in Abzug gebracht, den Restanspruch
       kann er dann in seiner "freien Zeit" nach Austritt direkt bei der zuständigen Aus-
       gleichskasse geltend machen, allerdings erhält er dann für den Restanspruch
       "nur" noch die EO-Taggelder (80% seines bisherigen Lohnes, max. Fr. 196.--
       /Tag). Bezieht er die ganze letzte Arbeitswoche als Vaterschaftsurlaub, werden
       ihm 7 Kalendertage von seinem Vaterschaftsurlaub in Abzug gebracht (Pro 5 Ar-
       beitstage werden ihm seitens EO 2 Wochenendtage angerechnet); auch hier be-
       steht der Restanspruch jeweils in der Höhe der EO - Taggeldentschädigung; ein
       Aufschieben des Restanspruchs ins neue Arbeitsverhältnis ist im konkreten Fall
       nicht möglich, da die Bezugsfrist auf 6 Monate ab Geburt beschränkt ist. Voll-
       zugsmässig ist für die Tage des Vaterschaftsurlaubs während des DV beim Kan-
       ton ein Personalentscheid zu erstellen; die während des DV bezogenen Vater-
       schaftsurlaubstage werden über das Lohnbüro bei der Ausgleichskasse ange-
       meldet. Die Anmeldung des Restanspruchs nach Austritt erfolgt durch Hans
       Muster bei der zuständigen Ausgleichskasse direkt.

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