Piemont- 9. Oktober 2019 - mit der - studienreisen stuckenberg

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Piemont- 9. Oktober 2019 - mit der - studienreisen stuckenberg
mit der    unterwegs

Piemont - 3. – 9. Oktober 2019
Das Piemont ist die nordwestlichste Region von Italien und
flächenmäßig auch die größte. Sie grenzt an die Schweiz so-
wie an Frankreich. In dieser Region liegen die höchsten
Gipfel und höchsten Gletscher von ganz Italien. "Piemont"
bedeutet aus dem Lateinischen übersetzt: "am Fuß der
Berge". Turin, die Hauptstadt der Region, war ab 1861 für
vier Jahre Landeshauptstadt. Geprägt ist die Region nicht
nur durch die beeindruckende Landschaft und die Städte,
sondern auch durch die vielfältige und abwechslungsreiche
Gastronomie. Auch wir haben einige kulinarische High-                           shutterstock.com 1123906562
lights für Sie während dieser Reise vorbereitet.

03.10.2019: Anreise

Über Basel und Locarno fahren wir vorbei an Mailand in unser Hotel
Ariotto in Terrugia. Check-in und Abendessen.

04.10.2019: Asti

Die heutige Fahrt geht nach Asti. Um die Magie dieses Orts zu spüren, ge-
nügt ein Spaziergang durch die Altstadt. Die ehemalige Stadtrepublik mit
mittelalterlichem Charakter wird wegen ihrer zahlreichen aufragenden Ge-
schlechtertürme das „San Gimignano des Piemonts" genannt und ist Zen-
trum des Weinanbaugebiets Monferrato, in dem u.a. ihre vornehmsten
Vertreter Moscato und Barbera d´Asti heranreifen.

05.10.2019: Turin und Schloss Venaria Reale

Heute geht es nach Turin, wo eine Stadtbesichtigung auf dem Programm
steht. Sie sehen Palazzo Reale, Palazzo Madama, San Lorenzo und gewinnen
einen ersten Eindruck von der Herrlichkeit der Stadt. Anschließend ist noch
Zeit, um zu Fuß durch die lebhafte, barocke Altstadt zu bummeln. Spazier-
gänge sind in Turin kein Problem, denn die kilometerlangen Arkadengänge
lassen einen selbst bei Regen entspannt flanieren. Beim Stadtrundgang se-
hen wir auch die Mole Antonelliana, einst jüdische Synagoge und heute das
italienische Filmmuseum. Wer möchte, kann mit dem Aufzug hinauffahren
(nicht im Preis enthalten) und das großartige Stadtpanorama genießen. An-
schließend geht es in ein historisches Café, um das traditionsreiche Turiner
Heißgetränk „Bicerin“ zu verkosten. Am Nachmittag bringt Sie der Bus vor
die Tore der Stadt, nach Venaria. Hier befindet sich das prächtige Schloss
gleichen Namens. Etwa 200 Millionen Euro wurden für die Restaurierung
dieses Savoyer-Schlosses bereitgestellt. Die Arbeiten beliefen sich auf zehn
Jahre und heute ist dieses Schloss die italienische Version des Schlosses von
Versailles. Während einer Führung besichtigen Sie die prunkvollen Säle,
Deckengemälde, Wandbilder und die einzigartige Gartenanlage.
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06.10.2019: Trüffel und Wein

Heute entdecken Sie eines der berühmtesten Weinanbaugebiete der Welt, die Langhe. Bei der Rundfahrt sieht man
zahlreiche Burgen und Schlösser hoch oben auf den Hügeln thronen und die Hügel selbst sind über und über mit
Weinstöcken bepflanzt. Am nördlichen Rand dieser bezaubernden Landschaft der Langhe liegt Alba, die Stadt der
weißen Trüffel. Es geht auf die Trüffelsuche. Sie werden viel über „schwarzes und weißes Gold“ und Trüffeltradition
in der Küche erfahren. Anschließend an die Besichtigung und den Spaziergang findet eine Verköstigung der kostbaren
Knolle statt. Am späten Nachmittag erwartet Sie eine Weinprobe mit reichhaltigem Imbiss.

07.10.2019: Wallfahrtskirche von Crea, Vercelli und Reisanbaugebiet

Zunächst erreichen Sie die Wallfahrtskirche Sacro Monte di Crea. Welch Augenschmaus, die Lage und das Ensemble
aus 23 Kapellen und der grandiosen Fassade der Basilika! Weiter in die reizvolle Vercelli. Nachdem Sie sich an der
netten Stadt satt gesehen haben, geht es durch das Reisanbaugebiet. Scheinbar endlose Reihen von Pappeln und
Maulbeerbäumen säumen die weiten Wasserflächen. Der Besuch bei einem lokalen Reisproduzenten wird sowohl die
Reisproduktion als auch die kulinarische Bedeutung des Reises näher beleuchten.

08.10.2019: Monferrato-Rundfahrt mit Schinkenverkostung in Cocconato und Schlosskellerei

Heute entdecken Sie das Hügelland des Monferrato. Das Zentrum von Casale Monferrato rund um den Dom lädt zu
einem reizvollen Spaziergang ein. Weiterfahrt zur einsam gelegenen Abtei von Vezzolano. Was da so bescheiden zwi-
schen Wald und Weinbergen liegt, gilt als wichtigstes romanisches Bauwerk des Piemont. Das ehemalige Augustiner-
kloster wurde - so die Legende - 773 von Karl dem Großen gegründet. Besonders schön sind die Fassade mit ihren
über drei Etagen aufsteigenden Wandsäulen, der Hauptaltar und ein Kreuzgang mit Fresken. Anschließend erreichen
Sie Cocconato „der Balkon des Piemont“ mit seinem sehr stimmungsvollen historischen Ortsbild. Genießen Sie bei
einer Verkostung den berühmten Schinken von Cocconato und andere Wurstsorten aus der Region. Zum Abschluss
des Tages erreichen Sie eine schöne Schlosskellerei, wo eine Weinprobe vorgesehen ist.

09.10.2019: Heimreise

Auf der von der Hinfahrt bekannten Strecke.

Im Reisepreis enthalten:

   6x Übernachtung mit Halbpension                           Besichtigung eines Trüffelhauses mit Trüffelsuche
   Busfahrt und Ausflugsprogramm lt. Reiseverlauf             und kleiner Verkostung
   2 std. Stadtführung Asti                                  Weinprobe im Weinbaugebiet Langhe
   Ganztägige Führung Turin u. Schloss Venaria Reale         Besichtigung Reisfarm inkl. Aperitif mit Reis-Bier
   3x ganztägige Reiseleitung für Ausflüge in die            Risotto-Mittagessen
    Langhe, nach Vercelli und Monferrato                      Besichtigung eines Schinkenherstellungsbetriebes
   Besichtigung Schloss Venaria Reale                         mit Verkostung
   Bicerin-Verkostung in einem historischen Café in          Weinprobe mit Imbiss in einer Schlosskellerei
    Turin                                                     Quietvox – Audiosystem

                Reisepreis: € 869,-p.P. im DZ                          EZ-Zuschlag € 216,-

Information, Beratung und Buchung über Gabi Stuckenberg, SPD-UB Neustadt / Bad Dürkheim
Maximilianstr. 31, 67433 Neustadt, FON: 06321-393821, Fax: 06321-393870, Mail: gabi.stuckenberg@spd.de

                           Veranstalter der Reise: FFR GmbH / SPD-Reiseservice 10963 Berlin
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Allgemeine Hinweise
   Insbesondere aufgrund der Wegstrecken bei Ausflügen und Besichtigungen ist diese Reise für Gäste mit
    eingeschränkter Mobilität nur bedingt bis nicht geeignet. Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall vor Ihrer Bu-
    chung von uns individuell beraten.
   Der Reisende darf jederzeit vor Reiseantritt gegen Zahlung einer Entschädigung von der Reise zurücktreten.
    Wir verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften zum Reiserücktritt unter Punkt 5 der AGBs.
   Zur persönlichen Absicherung empfehlen wir dringend den Abschluss von Reiseversicherungen zur Deckung
    der Kosten für einen erforderlichen Reiserücktritt sowie für eine Unterstützung einschließlich einer Rück-
    beförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.
   Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Staatsan-
    gehörige anderer Länder und Besitzer Doppelter Staatsangehörigkeit lassen sich bitte vor ihrer Buchung
    von uns individuell beraten. Auskünfte erteilt auch das jeweilige zuständige Konsulat.
   Die Reihenfolge der Ausflüge kann aus organisatorischen Gründen variieren.
   Leistungsänderungen jederzeit vorbehalten
   Für Allergiker: Bitte unbedingt bei Buchung angeben. Nur so kann sichergestellt werden, dass entspre-
    chende Zimmer reserviert oder Mahlzeiten vorbereitet werden.
   Die Vergabe der Busplätze erfolgt nach Eingang der Buchung.
   Spezielle Wünsche (Busplätze, spezielle Zimmer etc.) sind immer unverbindliche Kundenwünsche und
    nur nach Verfügbarkeit zu erfüllen.
   Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reisebeginn
    nicht erreicht, behalten wir uns vor, die Durchführung der Reise gemäß Punkt 9 unserer AGB abzusagen.
   Nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der
    Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung bis 21 Tage vor Reisebeginn zu leisten.
   Reiseunterlagen werden 14 Tage vor Reisebeginn versendet.
   Bildnachweise: shutterstock (Panorama Weinberge), alle anderen privat.
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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
   bei einer Pauschalreise nach § 651 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im
Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen
FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService / SPD-ReiseService trägt die volle Verantwortung für die ordnungs-
gemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService / SPD-ReiseService über die gesetzlich
vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise
inbegrifen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des
  Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag
  inbegrifenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich
  mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter
  zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstofpreise)
  sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage
  vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der
  Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vor
  behält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine
  volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme
  des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die
  Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung
  und unter Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung
  einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende
  Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen
  und vertretbaren rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß
  durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzu
  bieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundes-
  republik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht
  werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat
  und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schafen.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht
  oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten beindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedsstaaten – des Reisevermittlers werden
  Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisever
  mittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die
  Rückbeförderung des Reisenden gewährleistet. FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService / SPD-ReiseService hat
  eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, 65189 Wiesbaden, E-Mail: ruv@ruv.de /
  Telefon: +49 611 533-585 / Telefax: +49 611 533 4500 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrich-
  tung kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService/
  SPD-ReiseService verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu inden
ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
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