Piemont- 9. Oktober 2019 - mit der - studienreisen stuckenberg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
mit der unterwegs Piemont - 3. – 9. Oktober 2019 Das Piemont ist die nordwestlichste Region von Italien und flächenmäßig auch die größte. Sie grenzt an die Schweiz so- wie an Frankreich. In dieser Region liegen die höchsten Gipfel und höchsten Gletscher von ganz Italien. "Piemont" bedeutet aus dem Lateinischen übersetzt: "am Fuß der Berge". Turin, die Hauptstadt der Region, war ab 1861 für vier Jahre Landeshauptstadt. Geprägt ist die Region nicht nur durch die beeindruckende Landschaft und die Städte, sondern auch durch die vielfältige und abwechslungsreiche Gastronomie. Auch wir haben einige kulinarische High- shutterstock.com 1123906562 lights für Sie während dieser Reise vorbereitet. 03.10.2019: Anreise Über Basel und Locarno fahren wir vorbei an Mailand in unser Hotel Ariotto in Terrugia. Check-in und Abendessen. 04.10.2019: Asti Die heutige Fahrt geht nach Asti. Um die Magie dieses Orts zu spüren, ge- nügt ein Spaziergang durch die Altstadt. Die ehemalige Stadtrepublik mit mittelalterlichem Charakter wird wegen ihrer zahlreichen aufragenden Ge- schlechtertürme das „San Gimignano des Piemonts" genannt und ist Zen- trum des Weinanbaugebiets Monferrato, in dem u.a. ihre vornehmsten Vertreter Moscato und Barbera d´Asti heranreifen. 05.10.2019: Turin und Schloss Venaria Reale Heute geht es nach Turin, wo eine Stadtbesichtigung auf dem Programm steht. Sie sehen Palazzo Reale, Palazzo Madama, San Lorenzo und gewinnen einen ersten Eindruck von der Herrlichkeit der Stadt. Anschließend ist noch Zeit, um zu Fuß durch die lebhafte, barocke Altstadt zu bummeln. Spazier- gänge sind in Turin kein Problem, denn die kilometerlangen Arkadengänge lassen einen selbst bei Regen entspannt flanieren. Beim Stadtrundgang se- hen wir auch die Mole Antonelliana, einst jüdische Synagoge und heute das italienische Filmmuseum. Wer möchte, kann mit dem Aufzug hinauffahren (nicht im Preis enthalten) und das großartige Stadtpanorama genießen. An- schließend geht es in ein historisches Café, um das traditionsreiche Turiner Heißgetränk „Bicerin“ zu verkosten. Am Nachmittag bringt Sie der Bus vor die Tore der Stadt, nach Venaria. Hier befindet sich das prächtige Schloss gleichen Namens. Etwa 200 Millionen Euro wurden für die Restaurierung dieses Savoyer-Schlosses bereitgestellt. Die Arbeiten beliefen sich auf zehn Jahre und heute ist dieses Schloss die italienische Version des Schlosses von Versailles. Während einer Führung besichtigen Sie die prunkvollen Säle, Deckengemälde, Wandbilder und die einzigartige Gartenanlage.
06.10.2019: Trüffel und Wein Heute entdecken Sie eines der berühmtesten Weinanbaugebiete der Welt, die Langhe. Bei der Rundfahrt sieht man zahlreiche Burgen und Schlösser hoch oben auf den Hügeln thronen und die Hügel selbst sind über und über mit Weinstöcken bepflanzt. Am nördlichen Rand dieser bezaubernden Landschaft der Langhe liegt Alba, die Stadt der weißen Trüffel. Es geht auf die Trüffelsuche. Sie werden viel über „schwarzes und weißes Gold“ und Trüffeltradition in der Küche erfahren. Anschließend an die Besichtigung und den Spaziergang findet eine Verköstigung der kostbaren Knolle statt. Am späten Nachmittag erwartet Sie eine Weinprobe mit reichhaltigem Imbiss. 07.10.2019: Wallfahrtskirche von Crea, Vercelli und Reisanbaugebiet Zunächst erreichen Sie die Wallfahrtskirche Sacro Monte di Crea. Welch Augenschmaus, die Lage und das Ensemble aus 23 Kapellen und der grandiosen Fassade der Basilika! Weiter in die reizvolle Vercelli. Nachdem Sie sich an der netten Stadt satt gesehen haben, geht es durch das Reisanbaugebiet. Scheinbar endlose Reihen von Pappeln und Maulbeerbäumen säumen die weiten Wasserflächen. Der Besuch bei einem lokalen Reisproduzenten wird sowohl die Reisproduktion als auch die kulinarische Bedeutung des Reises näher beleuchten. 08.10.2019: Monferrato-Rundfahrt mit Schinkenverkostung in Cocconato und Schlosskellerei Heute entdecken Sie das Hügelland des Monferrato. Das Zentrum von Casale Monferrato rund um den Dom lädt zu einem reizvollen Spaziergang ein. Weiterfahrt zur einsam gelegenen Abtei von Vezzolano. Was da so bescheiden zwi- schen Wald und Weinbergen liegt, gilt als wichtigstes romanisches Bauwerk des Piemont. Das ehemalige Augustiner- kloster wurde - so die Legende - 773 von Karl dem Großen gegründet. Besonders schön sind die Fassade mit ihren über drei Etagen aufsteigenden Wandsäulen, der Hauptaltar und ein Kreuzgang mit Fresken. Anschließend erreichen Sie Cocconato „der Balkon des Piemont“ mit seinem sehr stimmungsvollen historischen Ortsbild. Genießen Sie bei einer Verkostung den berühmten Schinken von Cocconato und andere Wurstsorten aus der Region. Zum Abschluss des Tages erreichen Sie eine schöne Schlosskellerei, wo eine Weinprobe vorgesehen ist. 09.10.2019: Heimreise Auf der von der Hinfahrt bekannten Strecke. Im Reisepreis enthalten: 6x Übernachtung mit Halbpension Besichtigung eines Trüffelhauses mit Trüffelsuche Busfahrt und Ausflugsprogramm lt. Reiseverlauf und kleiner Verkostung 2 std. Stadtführung Asti Weinprobe im Weinbaugebiet Langhe Ganztägige Führung Turin u. Schloss Venaria Reale Besichtigung Reisfarm inkl. Aperitif mit Reis-Bier 3x ganztägige Reiseleitung für Ausflüge in die Risotto-Mittagessen Langhe, nach Vercelli und Monferrato Besichtigung eines Schinkenherstellungsbetriebes Besichtigung Schloss Venaria Reale mit Verkostung Bicerin-Verkostung in einem historischen Café in Weinprobe mit Imbiss in einer Schlosskellerei Turin Quietvox – Audiosystem Reisepreis: € 869,-p.P. im DZ EZ-Zuschlag € 216,- Information, Beratung und Buchung über Gabi Stuckenberg, SPD-UB Neustadt / Bad Dürkheim Maximilianstr. 31, 67433 Neustadt, FON: 06321-393821, Fax: 06321-393870, Mail: gabi.stuckenberg@spd.de Veranstalter der Reise: FFR GmbH / SPD-Reiseservice 10963 Berlin
Allgemeine Hinweise Insbesondere aufgrund der Wegstrecken bei Ausflügen und Besichtigungen ist diese Reise für Gäste mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt bis nicht geeignet. Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall vor Ihrer Bu- chung von uns individuell beraten. Der Reisende darf jederzeit vor Reiseantritt gegen Zahlung einer Entschädigung von der Reise zurücktreten. Wir verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften zum Reiserücktritt unter Punkt 5 der AGBs. Zur persönlichen Absicherung empfehlen wir dringend den Abschluss von Reiseversicherungen zur Deckung der Kosten für einen erforderlichen Reiserücktritt sowie für eine Unterstützung einschließlich einer Rück- beförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Staatsan- gehörige anderer Länder und Besitzer Doppelter Staatsangehörigkeit lassen sich bitte vor ihrer Buchung von uns individuell beraten. Auskünfte erteilt auch das jeweilige zuständige Konsulat. Die Reihenfolge der Ausflüge kann aus organisatorischen Gründen variieren. Leistungsänderungen jederzeit vorbehalten Für Allergiker: Bitte unbedingt bei Buchung angeben. Nur so kann sichergestellt werden, dass entspre- chende Zimmer reserviert oder Mahlzeiten vorbereitet werden. Die Vergabe der Busplätze erfolgt nach Eingang der Buchung. Spezielle Wünsche (Busplätze, spezielle Zimmer etc.) sind immer unverbindliche Kundenwünsche und nur nach Verfügbarkeit zu erfüllen. Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reisebeginn nicht erreicht, behalten wir uns vor, die Durchführung der Reise gemäß Punkt 9 unserer AGB abzusagen. Nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung bis 21 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Reiseunterlagen werden 14 Tage vor Reisebeginn versendet. Bildnachweise: shutterstock (Panorama Weinberge), alle anderen privat.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService / SPD-ReiseService trägt die volle Verantwortung für die ordnungs- gemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService / SPD-ReiseService über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegrifen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegrifenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstofpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vor behält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzu bieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundes- republik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schafen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten beindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedsstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisever mittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung des Reisenden gewährleistet. FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService / SPD-ReiseService hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, 65189 Wiesbaden, E-Mail: ruv@ruv.de / Telefon: +49 611 533-585 / Telefax: +49 611 533 4500 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrich- tung kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService/ SPD-ReiseService verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu inden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Sie können auch lesen