Planungstipps zum Auslandsstudium - für Studierende der Philosophischen Fakultät - Studiengangskoordination Dr. Christian Dölle
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Planungstipps zum Auslandsstudium für Studierende der Philosophischen Fakultät Studiengangskoordination │Dr. Christian Dölle International Day im Sommersemester 2021 28. April 2021 │12-13 Uhr │Virtueller Raum 1
Agenda I. Sinn und Zweck eines Auslandsstudiums II. Überlegungen zur Planung des Auslandsstudiums III. Überlegungen zur Anerkennung zentraler Module IV. Ablauf des Bewerbungsverfahrens V. Tipps zum Bewerbungsschreiben VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen VII. Kontaktdaten 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 2
I. Sinn und Zweck eines Auslandsstudiums Was sollte ich beachten? − Ein Auslandsstudium bereichert Sie sowohl fachlich als auch persönlich. − Nicht jeder Kurs muss unbedingt im Rahmen Ihres Passauer Curriculums anerkannt werden. − Das Transcript of Records Ihrer Gastuniversität belegt – ungeachtet aller späteren Anerkennungen – nachweislich die Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben. − Wenn Sie sich aber Leistungen in Passau anerkennen lassen wollen, sollten Sie dies im Vorfeld Ihres Auslandsstudiums umsichtig planen! Wo bekomme ich mehr Informationen? − Erstberatung beim Akademischen Auslandsamt − Fachstudienberatung − Informationsangebot der Studiengangskoordination 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 3
II. Überlegungen zur Planung des Auslandsstudiums Was sollte ich beachten? − Möchten Sie Ihre Qualifikationen vertiefen oder erweitern? − Welche Fächer wollen Sie wo und warum an der Partneruni studieren? − Wie sieht Ihr Studienplan für die kommenden Semester aus, d. h. wo in Ihrem Curriculum ist noch Platz für Auslandsleistungen? Lassen Sie sich deswegen rechtzeitig bewusst „Lücken“, insbesondere in sehr weit definierten Modulen! Wo bekomme ich mehr Informationen? − Informationsraum des Akademischen Auslandsamtes − Fachstudienberatung − Informationsangebot der Studiengangskoordination 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 4
III. Überlegungen zur Anerkennung zentraler Module Was sollte ich beachten? − Hauptseminare sind zentrale, profilbildenden Qualifikationselemente Ihres Studiums. − Überlegen Sie sich also sorgfältig, ob Sie sich diese anerkennen lassen wollen, da diese Veranstaltungen eine essentielle Vorbereitung auf Ihre Abschlussarbeit in Passau darstellen! − Bedenkenswert insbesondere für Studierende im B.A. ICBS, da nur ein (StuPO 2014) oder zwei Hauptseminar/e (FStuPO 2020) vorgesehen sind. Wo bekomme ich mehr Informationen? − www.phil.uni-passau.de/studium/pruefungen/stupos-modulkataloge − Beratung durch die zuständigen Modulverantwortlichen − Fachstudienberatung 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 5
IV. Ablauf des Bewerbungsverfahrens Was sollte ich beachten? − Alle Bewerbungen werden zentral beim Akademischen Auslandsamt einge- reicht. Bitte beachten Sie die länderspezifischen Deadlines! − Danach erfolgt eine (u.U. mehrfache) Verteilung Ihrer Unterlagen an die Pro- grammverantwortlichen per snail mail. − Bewerben Sie sich also strategisch mit einem möglichst homogenen Profil, um den Auswahlprozess zu Ihrem Vorteil zu verkürzen. − Eine Zusage bezieht sich immer auf das unmittelbar folgende akademische Jahr. Wo bekomme ich mehr Informationen? − Sprechstunden/Workshops des Akademischen Auslandsamts − Beratung durch die jeweils zuständigen Programmverantwortlichen 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 6
V. Tipps zum Bewerbungsschreiben Was sollte ich beachten? − Argumentieren Sie in Ihrer Bewerbung unbedingt kompetenzbezogen. − Gibt es bereits Verbindungen zum Gastland/der Gastuniversität? − Welche Lücken wollen Sie mit Ihrem Auslandsstudium schließen und wo liegen hierbei die Stärken der avisierten Gastuniversität? − Inwiefern bereichert das Auslandsstudium Ihr hiesiges Qualifikationsprofil? − Noch stärker als an der Wirtschaftswissenschaftlichen und Juristischen Fakultät wird der Wille zum Ausbau der Fremdsprachenkompetenzen weitestgehend bereits vorausgesetzt. Reicht als einziger Grund also nicht! Wo bekomme ich mehr Informationen? − Gespräch mit dem/der zuständigen Programmverantwortlichen (passau.moveon4.de/publisher/1/deu) 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 7
VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Woher weiß ich überhaupt, was ich mir anerkennen lassen kann? − Starten Sie möglichst früh mit der inhaltlichen Planung! − Grundsätzlich können alle Prüfungsleistungen anerkannt werden. − Ausnahme: „[…] es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der er- worbenen Kompetenzen (Lernergebnisse)“ im Vergleich zu den Qualifika- tionszielen im Modulkatalog Ihres Passauer Studiengangs. (§ 63 Abs. 1 S. 1 BayHSchG) − Wichtig ist also die Äquivalenz der jeweiligen Qualifikationsziele, nicht zwangsläufig eine absolut identische ECTS-/SWS-Zahl bzw. Prüfungsform! − Schließen Sie sowohl Rahmen- als auch Einzel-Learning Agreements (!) ab, damit die spätere Anerkennung reibungslos läuft. − Die Umrechnung der im Ausland erzielten Noten erfolgt später durch die Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät anhand der Modi- fizierten Bayerischen Formel. 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 8
VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Woher kenne ich die Qualifikationsziele eines Moduls? − Die Planung Ihres Auslandsaufenthaltes setzt die intensive Beschäftigung mit StuPO/FStuPO und insbesondere Modulkatalog Ihres Studiengangs voraus. − Modulkataloge regeln Inhalte und Qualifikationsziele Ihres Curriculums und sind somit für die Planung von Anerkennungen unverzichtbar! Anerkennungen beruhen auf der Äquivalenz materieller Qualifikationsziele und vermittelter Kompetenzen, nicht rein auf formeller Gleichartigkeit. 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 9
VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Welche Learning Agreements muss ich ausfüllen? Rahmen-Learning Agreement Einzel-Learning Agreement (bei allen Partneruniversitäten) (bei allen Gastuniversitäten) An der jeweiligen Partneruniversität sind (ungeachtet späterer Anerkennungen) Kurse im Gegenwert von ca. 20-30 ECTS-Credits zu absolvieren! 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 10
VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Warum brauche ich zwei Arten von Learning Agreements? Rahmen-Learning Agreement Einzel-Learning Agreement (bei allen Partneruniversitäten) (bei allen Gastuniversitäten) − Dokumentiert Ihre im Ausland − Garantiert Ihnen die problemlose belegten (oder angestrebten) Anerkennung der im Ausland er- Kurse und deren Änderungen. brachten Leistungen. − Ist von beiden am Austausch − Ist von dem/der zuständigen beteiligten Hochschulen zu Modulverantwortlichen zu prüfen unterzeichnen. und zu unterzeichnen. − Ist beim Akademischen − Verbleibt im Original bis zur Auslandsamt einzureichen. Vorlage bei Ihnen. Notwendig für Ihre Auslands- Notwendig für die spätere An- förderung! erkennung von Leistungen! 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 11
VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Wie sieht mein Einzel-Learning Agreement aus? 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 12
VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Wie sieht mein späteres Anerkennungsformular aus? 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 13
VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Wie sieht mein späteres Anerkennungsformular aus? 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 14
VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Notenumrechnung: 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 15
VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Fazit: Der Weg vom Learning Agreement zur Noteneintragung 1. Intensive Beratung mit den jeweiligen Beteiligten zur Vorbereitung. 2. Abschluss von Einzel-Learning Agreements mit den Verantwortlichen und Abschluss von Rahmen-Learning Agreements (Erasmus+ etc.). 3. Aufnahme des Studiums an der Gastuniversität. 4. Wenn notwendig, Aktualisierung aller Learning Agreements aus dem Auslandsstudium heraus. 5. Rückkehr aus dem Ausland mit einem gültigen Transcript of Records. 6. Notenumrechnung und finale Anerkennung durch die Studiengangskoordina- tion (nur bei Vorlage gültiger Einzel-Learning Agreements möglich). 7. Eintragung der Noten in HISQIS durch das Prüfungssekretariat (pro 25 ECTS-Credits erfolgt eine Hochstufung um ein Fachsemester). Während jeder Phase des Auslandsstudiums: Einreichen der aktuellen Learning Agreements beim Akademischen Auslandsamt zur Archivierung. 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 16
VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Wo bekomme ich mehr Informationen? − Leitfaden des Akademischen Auslandsamts zum Auslandsstudium und zu Learning Agreements − Studien- und Prüfungsordnungen und Modulkataloge der PHILF − Allgemeine Informationen zu Anerkennungen − Allgemeine Informationen zur Notenumrechnung − Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kulturministerkonferenz (anabin) − MoveON: Partnerhochschulen der Universität Passau − Gesonderte Informationen zu integrierten Doppelabschlussprogrammen 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 17
VII. Kontaktdaten der Studiengangskoordination PHILF Für Studierende der Philosophischen Fakultät: Dr. Christian Dölle Dipl.-Kulturwirt Univ. Telefon: +49 (0) 851 509-2623 Mail: christian.doelle@uni-passau.de Web: www.phil.uni-passau.de/studium/studiengangskoordination Sprechzeiten: Di 10-12 Uhr │Do 12-14 Uhr im (NK) R 217 Offene telefonische Sprechstunde Dorothea Will B.A., MSt Telefon: +49 (0) 851 509-2624 Mail: dorothea.will@uni-passau.de Web: www.phil.uni-passau.de/studium/studiengangskoordination Sprechzeiten: Di 11-13 Uhr │Do 13-15 Uhr im (NK) R 218 Zoom-Sprechstunde mit Terminvergabe über Stud.IP 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 18
VII. Kontaktdaten der Studiengangskoordination ZLF Für Lehramtsstudierende bzw. Studierende im B.Ed. und M.A.: Matthias Fuchs M.A. Telefon: +49 (0) 851 509-2929 Mail: stuko.lehramt@uni-passau.de Web: www.zlf.uni-passau.de/studiengangskoordination-lehramt Sprechzeiten: Di 14-16 Uhr Zoom-Sprechstunde mit Terminvergabe über Stud.IP Theres Denzinger M.A. Telefon: +49 (0) 851 509-2967 Mail: stuko.lehramt@uni-passau.de Web: www.zlf.uni-passau.de/studiengangskoordination-lehramt Sprechzeiten: n.V. Terminvergabe nach Absprache 28. April 2021 Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät 19
Noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit… und „go out“!
Sie können auch lesen