Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden - BMSGPK GZ: 2021-0.149.477 ...
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden - BMSGPK GZ: 2021-0.149.477 - STELLUNGNAHME Die Gewerkschaft für Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer nimmt zum oben angeführten Entwurf wie folgt Stellung: Durch die geplanten gesetzlichen Änderungen soll unter anderem eine Testverpflichtung eingeführt werden, bei der die in den Schulen derzeit von Schülerinnen und Schülern als auch von Lehrerinnen und Lehrern durchgeführten anterio-nasalen Selbsttests („Nasenbohrertests“) keine Gültigkeit hätten. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, dass einerseits diese Tests von Schülerinnen und Schülern als Voraussetzung für den Schulbesuch eingesetzt werden, diese aber andererseits für Lehrerinnen und Lehrer keine Gültigkeit haben sollen. Die Gewerkschaft für Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer fordert daher, dass • regelmäßige „Nasenbohrertests“ für alle im „Raum Schule“ als Erfüllung der Testverpflichtung anerkannt werden müssen und • nach Erreichung des vollen Corona-Impfschutzes die Testverpflichtung entfallen muss. Der vom BMSGPK vorgegebene, extrem kurze Begutachtungszeitraum beim vorliegenden Entwurf wird von Seiten der Gewerkschaft für Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer auf das Schärfste verurteilt! Welcher Test ist für die Ausreise aus dem Bezirk Schwaz notwendig? Sowohl Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 als auch molekularbiologische Tests auf SARS-CoV-2 („PCR-Tests“) sind möglich. Hingegen reichen diverse Antigen-Tests zur Eigenanwendung („Nasenbohrer-Tests“) nicht aus. Das entsprechende Testergebnis muss im Rahmen von Tests durch dazu befugte Stellen (z.B. „Screening-Straßen“, Testaktionen der Bundesländer, niedergelassene Ärzt/innen, Apotheken) erlangt werden. Es sind auch Testergebnisse von befugten Stellen außerhalb des Bezirks zulässig. Inhalt: Seite 1: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19- Maßnahmengesetz geändert werden;BMSGPK GZ: 2021-0.149.477; STELLUNGNAHME Welcher Test ist für die Ausreise aus dem Bezirk Schwaz notwendig? Seite 2: Richtlinie betreffend Bildschirmbrillen, Gehörschutz und andere persönliche Schutzausrüstung für Landeslehrpersonen Seite 3: Steuerberatung; Angebot für NEU pragmatisierte Lehrpersonen Seite 4: Tag der virtuellen offenen Tür - Lehrer*in werden mit der KPH Edith Stein; Klinglers Goaßstall - Ampass Rundschreiben 04 - 2021 vom 10. März 2021
RS 04 – 2021/ 10. März 2021 Seite 2 Richtlinie betreffend Bildschirmbrillen, Gehörschutz und andere persönliche Schutzausrüstung für Landeslehrpersonen Die Vorschriften des Bedienstetenschutzes sehen vor, dass dann, wenn von der Arbeit Gefahren für die Sicherheit oder Gesundheit der Bediensteten ausgehen, entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahren ergriffen werden müssen und, wenn diese notwendig ist, auch die Kosten für entsprechende persönliche Schutzausrüstung übernommen werden. Ein Kostenersatz für persönliche Schutzausrüstung kann nur dann gewährt werden, wenn eine solche Schutzausrüstung auch erforderlich ist. Der Kostenersatz wird nach folgenden Kriterien gewährt: Beispiel Bildschirmbrillen: Bildschirmbrillen sind Brillen, die ausschließlich für die Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz und nicht für den Alltag bestimmt sind. Ein Anspruch auf Kostenersatz für eine Bildschirmbrille hängt davon ab, dass ein nicht unwesentlicher Teil der normalen Arbeit an einem Bildschirmarbeitsplatz verrichtet wird. Bildschirmarbeit zu einem nicht unwesentlichen Teil der normalen Arbeit liegt dann vor, wenn - durchschnittlich ununterbrochen mehr als zwei Stunden täglich oder - durchschnittlich mehr als drei Stunden täglich Bildschirmarbeit verrichtet wird (§ 1 Abs. 4 Bildschirmarbeitsverordnung). Es kann daher nicht generell davon ausgegangen werden, dass Lehrpersonen einen Arbeitsplatz haben, der von Bildschirmarbeit geprägt ist. Bei all jenen Lehrpersonen, die zu einem nicht unwesentlichen Teil der Tagesarbeitszeit Bildschirmarbeit verrichten, wird jedoch, sofern eine Bestätigung eines Augenfacharztes vorliegt, dass eine Bildschirmbrille benötigt wird, ein Kostenersatz für eine Bildschirmbrille in der Höhe von höchstens EUR 220,-- gewährt. Der Verschreibung einer Bildschirmarbeitsbrille hat stets eine augenfachärztliche Untersuchung voranzugehen. Empfehlenswert ist, im Vorhinein mit der Bildungsdirektion abzuklären, ob ein Anspruch auf eine Bildschirmbrille besteht. Anträge für einen Kostenersatz für eine Bildschirmbrille sind unter Verwendung des auf der Homepage der Bildungsdirektion bereitgestellten Formulars im Dienstweg einzubringen. Auf dem Formular ist durch die Schulleitung zu bestätigen, dass Bildschirmarbeit im oben angeführten Ausmaß vorliegt. Dem Antrag sind beizulegen: - Nachweis über die Verschreibung der Bildschirmarbeitsbrille durch den Augenfacharzt; - Originalrechnung, aus der hervorgeht, dass es sich um eine Bildschirmarbeitsbrille handelt, samt Einzahlungsbestätigung unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service - www.aps-tirol.at
RS 04 – 2021/ 10. März 2021 Seite 3 Steuerberatung Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landesvorstand am 11.3.2021 bieten wir als weitere Serviceleistung in Zusammenarbeit mit Steuerberater Josef Höck unseren Mitgliedern auch 2021 wieder eine Steuerberatung an. Für den Bezirk Osttirol findet die Steuerberatung am 19.05.2021 von 15:00 - 17:00 Uhr im ÖGB-Haus, Beda-Weber-Gasse 20, in 9900 Lienz statt. Kollege Josef Niedertscheider (Teamleiter FA Lienz) wird dort die Steuerberatung durchführen. Folgende Termine stehen zur Auswahl: Kufstein: 22.03.2021 von 17:00 – 20:00 Uhr Kanzlei Josef Höck, Oskar-Pirlo-Straße 21, 6330 Kufstein Innsbruck: 01.04.2021 von 08:00 – 17:00 Uhr 08.04.2021 von 08:00 – 15:00 Uhr ÖGB Haus, Südtiroler Platz 14-16, 6020 Innsbruck, Zimmer 410 Imst: 08.04.2021 von 17:00 – 20:00 Uhr ÖGB, Rathausstraße 1, 6460 Imst Lienz: 19.05.2021 von 15:00 – 17:00 Uhr ÖGB, Beda-Weber-Gasse 20, 9900 Lienz Terminvereinbarungen ausschließlich unter der Telefonnummer 0512 / 560110 / 412 Angebot für NEU pragmatisierte Lehrpersonen Aufgrund Ihrer Pragmatisierung bietet Ihnen die „Wiener Städtische“ (Partner der Gewerkschaft Pflichtschullehrer/innen) für kurze Zeit ein besonderes Angebot. Bei Abschluss der Sonderklasse Versicherung der Tiroler Landeslehrerinnen: • Keine Gesundheitsprüfung • exklusive Prämien für Landeslehrer/Innen und Angehörige Kontaktadresse WIENER STÄDTISCHE: Florian Steindl WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG 6460 Imst, Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße 14/1 Telefon: +43 50 350 - 46165 Mobil: +43 50 350 90 - 46165 E-Mail: f.steindl@wienerstaedtische.at unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service - www.aps-tirol.at
RS 04 – 2021/ 10. März 2021 Seite 4 Tag der virtuellen offenen Tür - Lehrer*in werden mit der KPH Edith Stein Am Tag der virtuellen offenen Tür erhalten Interessierte einen Einblick in den vielseitigen Beruf einer Lehrer*in. Am 24. März 2021 öffnet die KPH Edith Stein virtuell ihre Türen. Alle Studieninteressierten haben die Möglichkeit, einen Einblick in das Studium Lehramt Primarstufe (Volksschule) und das Lehramt (Sekundarstufe) am Hochschulstandort Stams zu erhalten. Sie erfahren Wichtiges über das Studium und die Eignungsfeststellung. Das Programm bietet zudem einen Blick in die Räumlichkeiten, umfassende Informationen zum Studienablauf, einen Eindruck vom Erasmusprogramm, dem Studieren im Auslandssemester, sowie persönliche Beratungsgespräche. Einfach ab 24. März 2021 auf unsere Homepage, www.kph-es.at, vorbeikommen! Klinglers Goaßstall - Ampass Familie Klingler betreibt eine Landwirtschaft in Ampass mit ca. 100 Milchziegen und zurzeit auch 150 Ziegenkitzen. Klinglers Goaßstall verkauft regionales Kitzfleisch aus artgerechter Haltung. Gerade jetzt wo Gasthäuser und Hotels zu haben, gehen dem Familienbetrieb viele Abnehmer verloren. Vielleicht ist das im Anhang übermittelte Angebot für Sie interessant. Klinglers Goaßstall, Peerhöfe 2, A-6070 Ampass, Tel.: +43 (0) 664 3144 101, E-Mail: klingler.sv@gmail.com Mit kollegialen Grüßen Gerhard Schatz Peter Spanblöchl Gerhard Schaub unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service - www.aps-tirol.at
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