PLUGGIT -WEBINAR "WOHNRAUMLÜFTUNG- GEG & KFW- NEWS"

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PLUGGIT -WEBINAR "WOHNRAUMLÜFTUNG- GEG & KFW- NEWS"
Pluggit -Webinar
„Wohnraumlüftung- GEG & KfW- News“
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PLUGGIT -WEBINAR "WOHNRAUMLÜFTUNG- GEG & KFW- NEWS"
Zum Inhalt

 Ausgangssituation EnEV Berechnungsgrundlage

 Ausblicke zum GEG/ Klimaschutzgesetz

 Aktuelle KfW- Förderungen im Wohnbau

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PLUGGIT -WEBINAR "WOHNRAUMLÜFTUNG- GEG & KFW- NEWS"
EnEV seit 01.01. 2016

  Verschärfung der energetischen Anforderungen
  für den Neubau
      QPmax um 25% !
      Transmissionsverluste H`T -20% ????

  Anpassungen in den KfW Programmen
      KfW EH 70 entfallen
      NEU KfW EH 55 Referenz & EH 40 Plus
      Verdopplung des Fördervolumens

ZIEL: Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigstenergie- Gebäude zu errichten!
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Jahres- Primärenergiebedarf QP
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           qP                                                                               solare
   Primärenergie-                                                                          Gewinne

       bedarf

                                                    H´V                          Qi
Energieträger                                     Lüftungs-                    interne
     Öl
    Gas
                fP                                 verluste                    Gewinne
   Strom
    Holz
 Kohle usw.
                                                    H´T
                                                  Bauteil-
         qE                                       verluste
   Endenergie-
     bedarf
                       eH,g,i          qH,s                       qH,d                   qH,ce
                     Erzeugung
                     (Generating)
                                    Speicherung
                                      (Storage)
                                                              Verteilung        Regelung/ Übergabe          qH
                                                              (Distribution)      (Control/ Emission)
                                                                                                        Heizenergie-
                                                                                                           bedarf

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Transmissionswärmeverluste H`T
HT´ ist die Summe der „Verlustwerte“ aller Außenbauteile eines Gebäudes und den
Konstruktionsverlusten (Wärmebrücken).

            Bauteilverluste
 H`T         der Hülle und
            Wärmebrücken

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EnEV 2016 - Die Hüllenanforderung konkret
Verschärfung HT´ um 20% - Muss seit 01.01.2016 mehr in die Gebäudehülle investiert werden?

EnEV § 3 Anforderungen an Wohngebäude
Anlage1 (1.2)
Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts
Ab dem 1. Januar 2016 darf der spezifische, auf die
wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene
Transmissionswärmeverlust eines zu errichtenden Wohngebäudes
das 1,0fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen
Referenzgebäudes nicht überschreiten.
                                                                        Bauteilverluste
                                                               H`T       der Hülle und
                                                                        Wärmebrücken

                                                          Die Tabelle 2 hat sich gegenüber
                                                          der EnEV 2014- Fassung nicht
                                                          geändert!

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EnEV 2016- Die Hüllenanforderung konkret
Woraus resultiert dann die beschriebene Verschärfung von HT´ um 20%?
Für die Hülle gibt es ab dem 1.1.2016 eine weitere Randbedingung. Die Hülle
darf nicht schlechter sein als die Hülle des Referenzhauses. Das ist oft die
schärfere Bedingung und kann rein mathematisch auch bis 20% ausmachen.
Aber was bedeutet das in der Praxis?
Verschärfung wenn bisher schlechter gebaut wurde, als das:

Fazit:
  Hülle bei KfW EH 70 schon seit 2009 um 15% besser als Tabellenwerte
  Faktisch keine Verschärfung in der Baupraxis
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EnEV- Stufe 2016 Referenzgebäude & Berechnung

WICHTIG: Die Anforderungen an das        WICHTIG: Der maximal zulässige Primär-
Referenzgebäude und dessen               energiebedarf ist seit 01.01.2016 mit dem
Anlagentechnik bleiben unverändert!      Faktor 0,75 zu multiplizieren !

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Einfluss der Anlagentechnik
   Hüllenqualität EnEV- Referenzhaus mit 3- fach Verglasung
   EnEV- Stufe 2016 zulässiger Primärenergiebedarf qpmax – 54,50 kWh/m²a

    Beispiel EFH

                             EnEV Grenze

                                                    69                 51
                                               kWh/m²                kWh/m²

   Grundmaße 7x 10m
                                         Brennwertkessel          Brennwertkessel
   Nutzfläche 171 m²                            +                        +
                                      solarunterstützte WWB    solarunterstützte WWB
   Gebäudevolumen 535 m³                        +                        +
                                           Abluftanlage         Pluggit WRG-System
   A/V Verhältnis 0,73

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Energiepolitischer Rahmen

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Das Erneuerbare Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)

    unterliegt nicht dem Energieeinspargesetz
    Federführung lag beim Bundesumweltministerium
    Nachweis durch den Bauherrn für errichtete Gebäude (kein
     Nachweis während der Planung und Genehmigung nötig)

  § 2 Arten der Erneuerbaren Energie im Sinne des Gesetzes

    Geothermie/Umweltwärme
    Solare Strahlungsenergie
    Biomasse (fest, flüssig, gasförmig)

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Wesentliche Regelungen des EEWärmeG
 § 5 Vorgeschriebener Anteil Erneuerbarer Energien
   Solare Strahlungsenergie (Solarthermie, keine PV)   >   15%
   Gasförmige Biomasse (z.B. Bio-Erdgas)               >   30%
   Flüssige Biomasse (z.B. Pflanzenöl, Biodiesel
    auch als Beimischung)                               >   50%
   Feste Biomasse (z.B. Holz, Wirkungsgrad
    Holzfeuerung  > 86 %)                              >   50%
   Geothermie / Umweltwärme (z.B. über Wä-Pu.
    entspr. Min.-Jahresarbeitszahlen beachten,
    ggf. Wärmemengenzähler erforderlich)                >   50%

 § 7 Ersatzmaßnahmen
   Abwärmenutzung (Wärmerückgewinnung)                 >   50%
   Kraft – Wärme – Kopplung                            >   50%
   Übererfüllung EnEV (QPmax)                          >   15%
   Übererfüllung baulicher Wärmeschutz (H`T )          >   15%

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aktuelle Zielsetzung

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„Straßenbahn- Entwurf“ Stand 01.11.2018

 IST- Stand EnEV 2016 wird Standard für GEG-Niedrigstenergiegebäude
 HT´- Anforderung bleibt auf Referenzgebäudeniveau aber Wärmeschutz
  nach Gebäudetyp (Tabelle 2) nur noch für Bestand gültig
 Primärenergiefaktoren nicht mehr nach DIN 18599 sondern nach Tabelle
  im GEG (Neu Biogas 0,6 in Verbindung mit KWK)
 Erneuerbare Energien nun auch über PV (Deckungsanteil 15%) möglich
 Absenkung der Anforderungen der Ersatzmaßnahme Verbesserung
  baulicher Wärmeschutz von 15% auf 10%
 Entfall der Anforderung Verbesserung QP um 15%
 NEU Innovationsklausel für Treibhausgas- Emissionen

                                                            Bildquelle: Gentner Verlag

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02/2019 Entwurf eines Klimaschutzgesetzes
KSG- Klimaschutzgesetz - Hauptziel

95 % Absenkung der Treibhausgasemissionen im
Vergleich zu 1990:
 minimal 40 % bis 2020
 minimal 55 % bis 2030
 minimal 70 % bis 2040
 minimal 95 % bis 2050

                                               Quelle: enev- online

                                     - 17 -
02/2019 Entwurf eines Klimaschutzgesetzes
KSG- Klimaschutzgesetz - Gebäudesektor

                                           Emissionsmenge pro Jahr in
                                           Millionen Tonnen CO2-Äquivalens

                                                                 Quelle: enev- online

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GRÜNER wird´s nicht…..
Die finanziellen Rahmenbedingungen für Neubau & Sanierung von
Wohngebäuden sind überaus attraktiv….

  Energieeffizient Bauen – Programm 153
                                                           Fördernews
      Drei Effizienzhaus- Förderstufen für den NEUBAU

  Energieeffizient Sanieren – Programme 151/ 152

      Fünf Effizienzhaus- Förderstufen für die SANIERUNG

  Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430

      Einzelmaßnahme oder Lüftungspaket

                                       - 19 -
Energieeffizient Bauen KfW Programm 153

Mit der EnEV- Verschärfung zum 01.01.2016 wird auch das KfW Programm
153 Energieeffizient Bauen angepasst!

Wichtigste Änderungen ab 01.04.2016:
  KfW- Effizienzhaus 70 entfällt
  Fördervolumen verdoppelt!
  Tilgungszuschüsse erhöht!
  NEU: KfW- Effizienzhaus 40 Plus
                                             H`T

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Energieeffizient Bauen KfW Programm 153
Förderstufen:
       KfW- Effizienzhaus 55
       KfW- Effizienzhaus 40
       KfW- Effizienzhaus 40 Plus

Rahmenbedingungen:
       Berechnungsgrundlage für Jahres- Primärenergiebedarf QP und Transmissions-
       wärmeverlust H`T ist das Referenzgebäude nach EnEV
       Errechnete Werte für QP und H`T dürfen prozentuale Gebäudegrenzwerte nicht
       überschreiten
                                                           H`T
Gebäudegrenzen:
  Förderstufe            EH 55        EH 40           EH 40 Plus*
     QP in % vom          55            40                40
   QP Referenzhaus
    H`T in % vom          70            55                55
  H`T Referenzhaus

* Zuzüglich Plus Paket

                                             - 21 -
KfW Neubau & Wohnraumlüftung
NEU! Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten
Unter Einhaltung folgender Bauteilanforderungen ist kein rechnerischer Nachweis
notwendig:
       Dachflächen, oberste Geschossdecke, Dachgauben                                  U ≤ 0,14 W/(m² K)
       Fenster und sonstige transparente Bauteile                                     Uw ≤ 0,90 W/(m² K)
       Dachflächenfenster                                                             Uw ≤ 1,00 W/(m² K)
       Außenwände, Geschossdecken nach unten gegen Außenluft                           U ≤ 0,20 W/(m² K)
       Sonstige opake Bauteile (Kellerdecken, Wände und Decken zu

                                                                             H`T
       unbeheizten Räumen, Wand- und Bodenflächen gegen Erdreich, etc.) U ≤ 0,25 W/(m² K)
       Türen (Keller- und Außentüren)                                                 UD ≤ 1,20 W/(m² K)
       Vermeidung von Wärmebrücken                                                 ΔUWB ≤ 0,035 W/(m² K)*
       Luftdichtheit der Gebäudehülle                                                   n50 ≤ 1,5 h-1
*Bei dem Nachweis für ein KfW-Effizienzhaus können nach dem "KfW-
 Wärmebrückenkurzverfahren" Wärmebrückenzuschläge von 0,035 bis
 0,025 W/(m²K) ohne detaillierte Berechnung für einfache Gebäude
 angesetzt werden. Siehe KfW –FAQ Nr. 4.09

                                                                    - 22 -
KfW Neubau & Wohnraumlüftung
Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten
Unter Einhaltung folgender Anlagenkombinationen* ist kein rechnerischer
Nachweis notwendig:
1. Brennwertkessel, solare Trinkwarmwasser-Bereitung (Standardwerte nach DIN V 4701-10), zentrale
   Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad> 80%)
2. Fernwärme mit zertifiziertem Primärenergiefaktor fp ≤ 0,7, zentrale Lüftungsanlage mit Wärme-
   rückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad> 80%)
3. Luft- Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Lüftungsanlage mit
   Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad > 80%)

                                                                                       H`T
4. Zentrale Biomasse- Heizungsanlage auf Basis von Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz, zentrale
   Abluftanlage
5. Sole- Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Abluftanlage
6. Wasser- Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale
   Abluftanlage

*Der Aufstellungsort des Wärmeerzeugers bzw. der Wärmeübergabestation muss innerhalb der thermischen
Gebäudehülle liegen und es muss eine zentrale Trinkwarmwasser- Bereitung vorhanden sein.

                                                                 - 23 -
KfW- Kriterien auf ErP (Ökodesign) Richtlinie abgestimmt!

           Die allgemeinen Anforderungen* an Lüftungs-
           geräte müssen dem aktuellen Stand der ErP-
           Richtlinie entsprechen!
           Der Energieverbrauch darf nicht höher sein als                                 Fördernews
           SEV < -26 kWh/ (m² a) , das entspricht der SEV-
           Klasse C

 * Seit dem 1. Januar 2016 sind die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsgeräten nach Verordnung   EU
 1253/2014 europäisch einheitlich geregelt.

                                                           - 24 -
KfW Neubau & Wohnraumlüftung
NEU! Effizienzhaus 40 Plus
Plus Paket:

     Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
     Ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)

     Eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes
     Benutzerinterface

     Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung*
             .
                                                                                           H`T

*Die Lüftungsanlage muss in der Lage sein, die in der DIN 1946- 6 genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Nennlüftung) für die
 gesamte bilanzierte Gebäudenutzfläche sicherzustellen. Die Lüftungsanlage muss einreguliert werden. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle
 ist mit n50 ≤ 1,5 h-1 messtechnisch nachzuweisen (Empfehlung: n50 ≤ 0,6 h-1).

                                                                    - 25 -
Energieeffizient Bauen KfW Programm 153
Kreditbetrag:
   für bis zu 100% der Bauwerkskosten (ohne Grundstück)
   bis zu 100.000,- € je Wohneinheit
   Grundlage ist die Anzahl der neu errichteten WE
Konditionen für alle Förderstufen:
   Auszahlung 100%
   Zinssätze 0,75% - 0,80% * (bis 10 Jahre Zinsbindung)

Variable Tilgungszuschüsse je nach Förderstufe

                        5% der Darlehenssumme (max. 5000,-€)

                       10% der Darlehenssumme (max. 10000,-€)

                       15% der Darlehenssumme (max. 15000,-€)   * Stand 05/2019

                                        - 26 -
Energieeffizient Bauen KfW Programm 153
Definierte Voraussetzungen:
Technisches Know-how des KfW-Sachverständigen,
u.a. energetische Fachplanung und Begleitung der
Baumaßnahme:

   bauliches und anlagentechnisches Gesamtkonzept
   Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzept
   Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6
   Überprüfung von Ausschreibung, Angeboten,
   Bauausführung

                                     - 27 -
Energieeffizient Bauen KfW Programm 153
Neue Anforderungen
Haftungserklärung im Bauträgervertrag ab dem ab 01.04.2016:

   Einhaltung des vereinbarten KfW-Effizienzhaus-Niveaus
   Übergabe der „aufzubewahrenden Unterlagen“
   Bauträger trägt Schaden bei Kündigung des
   Kreditvertrages durch die KfW

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Energieeffizient Sanieren KfW Programm 151,152
Zum 01.04.2016 werden auch die KfW Programme 151, 152 Energieeffizient
Sanieren und die Einzelmaßnahmen angepasst!

Kreditbetrag:
   für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder
   sanierten Wohnraum kaufen
   bis zu 100.000,- € je Wohneinheit beim KfW
   Effizienzhaus
   bis zu 50.000,- € bei Einzelmaßnahmen oder
   Lüftungspaket
                                                      H`T
Konditionen für alle Förderstufen:
   Auszahlung 100%
   Zinssatz 0,75% (fest bis 10 Jahre)

                                        - 29 -
Energieeffizient Sanieren
ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN: mit Kredit (151, 152) oder Zuschuss (430)
      Auf Basis der EnEV 2009!

CO2 - Gebäudesanierungsprogramm

Anreizprogramm Energieeffizienz

* Stand 05/ 2019, aktuelle Infos unter: https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger?ProgrammNameNr=151%20152

                                                                                                            - 30 -
Energieeffizient Sanieren

Einzelmaßnahme im Anreizprogramm Energieeffizienz:
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Technische Mindestanforderungen:
Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager

    Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 80% bei einer spezifischen
    elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h)
    Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75% bei einer spezifischen
    elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h)

Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme
    feuchte-, CO2- oder mischgasgeführt
    spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h)

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Energieeffizient Sanieren

Lüftungspaket im Anreizprogramm Energieeffizienz

Definition Lüftungspaket:
Das Lüftungspaket besteht aus der Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau einer
förderfähigen Lüftungsanlage (Zu- und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung
mit mindestens einer förderfähigen Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der
Gebäudehülle (z.B. Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster).

Technische Mindestanforderungen:
Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager

    Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 80% bei einer spezifischen
    elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h)
    Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75% bei einer spezifischen
    elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h)

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Welche lüftungstechnischen Maßnahmen sind förderfähig?
KfW Programme 151, 152, 430

   Einbau der Lüftungsanlage, gegebenenfalls müssen Anforderungen an die Luftdichtheit
   der Gebäudehülle erfüllt werden
   Wand und Durchbrucharbeiten
   Luftdurchlässe
   Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelement
   Elektroanschlüsse
   Verkleidungen
   notwendige Putz- und Malerarbeiten (gegebenenfalls anteilig)
   bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale
   Maßnahmen zur Schalldämmung
   Einbau/Errichtung eines Erdwärmetauschers
   Errichtung eines separaten, schallgedämmten Raumes zur Aufnahme der zentralen
   Lüftungstechnik einschließlich Berücksichtigung der Erfordernisse für die regelmäßige
   Hygienewartung
   Luftdichtheitsmessung
   Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung

                                          - 33 -
FAQ´s- Wer kann Förderungen in Anspruch nehmen?
Energieeffizient Bauen KfW Programm 153
    ein Erbauer einer Wohnimmobilie
    ein Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie
    ein Contracting- Geber

Energieeffizient Sanieren - KfW Programme 151/ 152
    ein Sanierer einer Wohnimmobilie
    Ein Ersterwerber von saniertem Wohnraum
    ein Contracting- Geber

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss 430
    ein Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung
    ein Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
    eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen

                                              - 34 -
FAQ´s - Wer kann Fördermittel beantragen?
Energieeffizient Bauen KfW Programm 153*
     alle Träger von Investitionsmaßnahmen an neu errichteten selbst genutzten oder vermieteten
     Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen Erbauer einer Wohnimmobilie
     Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von
     12 Monaten nach Bauabnahme
Energieeffizient Sanieren - KfW Programme 151/ 152*
     alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
     sowie Eigentumswohnungen
     Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss 430*
     Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal
     2 Wohneinheiten nach Sanierung
     Ersterwerber von neu sanierten Ein-und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten
     oder Eigentumswohnungen
     Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigen-
     tümergemeinschaften
* Für die Antragstellung ist ein KfW- Sachverständiger einzubinden!

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FAQ´s - Wo finde ich qualifizierte Energieberater?

GIH- Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e. V.

   direkt auf der Homepage des Bundesverbandes www.gih.de

   regional bei den Landesverbänden

DEN- Deutsches Energieberaternetzwerk e. V.

   direkt auf der Homepage des DEN
   http://den-ev.de/cms_v2/energieberatersuche

                                      - 36 -
FAQ´s - Wer erstellt mir als Bauherren die Unterlagen und Nachweise?

Jeder sachverständiger Energieberater für die Förderprogramme der KfW aus
der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes !

   www.energie-effizienz-experten.de

                                       - 37 -
FAQ´s - Wo finde ich Infos zu den Fördermitteln?

Auf der KfW- Homepage

   www.kfw.de

Beim KfW- Infocenter

   kostenfreie Hotline +49 (0)800 539 9002

Beim Fördermittel- Dienstleister FEBIS

   www.fe-bis.de

                                      - 38 -
FAQ´s - Welches Fördermittelprogramm kommt für Lüftungsanlagen in Frage?

Anreizprogramm Energieeffizienz KfW-151/ 152/ 430

   Als Einzelmaßnahme
       Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage bis 50.000,- € Gesamtkosten
           Als Kredit mit 7,5 % Tilgungszuschuss (max. 3.750,- € bei 0,80% Zinssatz
           Als Zuschuss mit 10% der förderfähigen Kosten (max. 5000,- €)

   Im Lüftungspaket
       Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau einer Lüftungsanlage mit
       Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer förderfähigen
       Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle (z.B.
       Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster).bis 50.000,- € Gesamtkosten
           Als Kredit mit 12,5 % Tilgungszuschuss (max. 6.250,- €) bei 0,80% Zinssatz
           Als Zuschuss mit 15% der förderfähigen Kosten (max. 7.500,- €)

                                             - 39 -
FAQ´s - Gibt es einen verbilligten Zins und/oder Tilgungszuschuss?
Top Konditionen
   Neubau
       Variable Zinssätze von 0,75 – 0,80 %* bis 10 Jahre Zinsbindung

   Sanierung
       variabler Zinssatz von 0,75 %* bis 10 Jahre Zinsbindung

On Top Tilgungszuschuss
   Sanierung
       CO2- Gebäudesanierungsprogramm 151/ 152 (KfW-EH 115- EH 55)
            12,5 % bis 22,5 % Tilgungszuschuss bis 100.000 € Fördervolumen

       Anreizprogramm Energieeffizienz (Einzelmaßnahmen oder Lüftungspaket)
            7,5% bis 12,5% Tilgungszuschuss bis 50.000 € Fördervolumen

   Neubau
       Energieeffizient Bauen Programm153 (KfW- EH 55- EH 40 Plus)
            5% bis 15% Tilgungszuschuss bis 100.000 Fördervolumen            * Stand 05/2019

                                               - 40 -
FAQ´s - Wann soll ich 153 beantragen und wann 151/152/430?
Programm Nr. 153

   bei einem Neubau aus dem Programm Energieeffizient Bauen

Programme Nr. 151, 152

   bei einer Sanierung aus dem CO2- Gebäudesanierungsprogramm

Zuschuss Nr. 430

   bei einer Sanierung aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz

                                    - 41 -
FAQ´s – Sind die KfW- Förderungen mit anderen Programmen kombinierbar?

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, z. B. Krediten, Zulagen
und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der
öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Weiterführende Infos bei allen Fördermittel- Anbietern bzw.
Dienstleistern z.Bsp:

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