PLUGGIT -WEBINAR "WOHNRAUMLÜFTUNG- GEG & KFW- NEWS"
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Zum Inhalt Ausgangssituation EnEV Berechnungsgrundlage Ausblicke zum GEG/ Klimaschutzgesetz Aktuelle KfW- Förderungen im Wohnbau -4-
EnEV seit 01.01. 2016 Verschärfung der energetischen Anforderungen für den Neubau QPmax um 25% ! Transmissionsverluste H`T -20% ???? Anpassungen in den KfW Programmen KfW EH 70 entfallen NEU KfW EH 55 Referenz & EH 40 Plus Verdopplung des Fördervolumens ZIEL: Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigstenergie- Gebäude zu errichten! -5-
Jahres- Primärenergiebedarf QP Qs qP solare Primärenergie- Gewinne bedarf H´V Qi Energieträger Lüftungs- interne Öl Gas fP verluste Gewinne Strom Holz Kohle usw. H´T Bauteil- qE verluste Endenergie- bedarf eH,g,i qH,s qH,d qH,ce Erzeugung (Generating) Speicherung (Storage) Verteilung Regelung/ Übergabe qH (Distribution) (Control/ Emission) Heizenergie- bedarf -6-
Transmissionswärmeverluste H`T HT´ ist die Summe der „Verlustwerte“ aller Außenbauteile eines Gebäudes und den Konstruktionsverlusten (Wärmebrücken). Bauteilverluste H`T der Hülle und Wärmebrücken -7-
EnEV 2016 - Die Hüllenanforderung konkret Verschärfung HT´ um 20% - Muss seit 01.01.2016 mehr in die Gebäudehülle investiert werden? EnEV § 3 Anforderungen an Wohngebäude Anlage1 (1.2) Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts Ab dem 1. Januar 2016 darf der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust eines zu errichtenden Wohngebäudes das 1,0fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschreiten. Bauteilverluste H`T der Hülle und Wärmebrücken Die Tabelle 2 hat sich gegenüber der EnEV 2014- Fassung nicht geändert! -8-
EnEV 2016- Die Hüllenanforderung konkret Woraus resultiert dann die beschriebene Verschärfung von HT´ um 20%? Für die Hülle gibt es ab dem 1.1.2016 eine weitere Randbedingung. Die Hülle darf nicht schlechter sein als die Hülle des Referenzhauses. Das ist oft die schärfere Bedingung und kann rein mathematisch auch bis 20% ausmachen. Aber was bedeutet das in der Praxis? Verschärfung wenn bisher schlechter gebaut wurde, als das: Fazit: Hülle bei KfW EH 70 schon seit 2009 um 15% besser als Tabellenwerte Faktisch keine Verschärfung in der Baupraxis -9-
EnEV- Stufe 2016 Referenzgebäude & Berechnung WICHTIG: Die Anforderungen an das WICHTIG: Der maximal zulässige Primär- Referenzgebäude und dessen energiebedarf ist seit 01.01.2016 mit dem Anlagentechnik bleiben unverändert! Faktor 0,75 zu multiplizieren ! - 10 -
Einfluss der Anlagentechnik Hüllenqualität EnEV- Referenzhaus mit 3- fach Verglasung EnEV- Stufe 2016 zulässiger Primärenergiebedarf qpmax – 54,50 kWh/m²a Beispiel EFH EnEV Grenze 69 51 kWh/m² kWh/m² Grundmaße 7x 10m Brennwertkessel Brennwertkessel Nutzfläche 171 m² + + solarunterstützte WWB solarunterstützte WWB Gebäudevolumen 535 m³ + + Abluftanlage Pluggit WRG-System A/V Verhältnis 0,73 - 11 -
Das Erneuerbare Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) unterliegt nicht dem Energieeinspargesetz Federführung lag beim Bundesumweltministerium Nachweis durch den Bauherrn für errichtete Gebäude (kein Nachweis während der Planung und Genehmigung nötig) § 2 Arten der Erneuerbaren Energie im Sinne des Gesetzes Geothermie/Umweltwärme Solare Strahlungsenergie Biomasse (fest, flüssig, gasförmig) - 13 -
Wesentliche Regelungen des EEWärmeG § 5 Vorgeschriebener Anteil Erneuerbarer Energien Solare Strahlungsenergie (Solarthermie, keine PV) > 15% Gasförmige Biomasse (z.B. Bio-Erdgas) > 30% Flüssige Biomasse (z.B. Pflanzenöl, Biodiesel auch als Beimischung) > 50% Feste Biomasse (z.B. Holz, Wirkungsgrad Holzfeuerung > 86 %) > 50% Geothermie / Umweltwärme (z.B. über Wä-Pu. entspr. Min.-Jahresarbeitszahlen beachten, ggf. Wärmemengenzähler erforderlich) > 50% § 7 Ersatzmaßnahmen Abwärmenutzung (Wärmerückgewinnung) > 50% Kraft – Wärme – Kopplung > 50% Übererfüllung EnEV (QPmax) > 15% Übererfüllung baulicher Wärmeschutz (H`T ) > 15% - 14 -
aktuelle Zielsetzung - 15 -
„Straßenbahn- Entwurf“ Stand 01.11.2018 IST- Stand EnEV 2016 wird Standard für GEG-Niedrigstenergiegebäude HT´- Anforderung bleibt auf Referenzgebäudeniveau aber Wärmeschutz nach Gebäudetyp (Tabelle 2) nur noch für Bestand gültig Primärenergiefaktoren nicht mehr nach DIN 18599 sondern nach Tabelle im GEG (Neu Biogas 0,6 in Verbindung mit KWK) Erneuerbare Energien nun auch über PV (Deckungsanteil 15%) möglich Absenkung der Anforderungen der Ersatzmaßnahme Verbesserung baulicher Wärmeschutz von 15% auf 10% Entfall der Anforderung Verbesserung QP um 15% NEU Innovationsklausel für Treibhausgas- Emissionen Bildquelle: Gentner Verlag - 16 -
02/2019 Entwurf eines Klimaschutzgesetzes KSG- Klimaschutzgesetz - Hauptziel 95 % Absenkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990: minimal 40 % bis 2020 minimal 55 % bis 2030 minimal 70 % bis 2040 minimal 95 % bis 2050 Quelle: enev- online - 17 -
02/2019 Entwurf eines Klimaschutzgesetzes KSG- Klimaschutzgesetz - Gebäudesektor Emissionsmenge pro Jahr in Millionen Tonnen CO2-Äquivalens Quelle: enev- online - 18 -
GRÜNER wird´s nicht….. Die finanziellen Rahmenbedingungen für Neubau & Sanierung von Wohngebäuden sind überaus attraktiv…. Energieeffizient Bauen – Programm 153 Fördernews Drei Effizienzhaus- Förderstufen für den NEUBAU Energieeffizient Sanieren – Programme 151/ 152 Fünf Effizienzhaus- Förderstufen für die SANIERUNG Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430 Einzelmaßnahme oder Lüftungspaket - 19 -
Energieeffizient Bauen KfW Programm 153 Mit der EnEV- Verschärfung zum 01.01.2016 wird auch das KfW Programm 153 Energieeffizient Bauen angepasst! Wichtigste Änderungen ab 01.04.2016: KfW- Effizienzhaus 70 entfällt Fördervolumen verdoppelt! Tilgungszuschüsse erhöht! NEU: KfW- Effizienzhaus 40 Plus H`T - 20 -
Energieeffizient Bauen KfW Programm 153 Förderstufen: KfW- Effizienzhaus 55 KfW- Effizienzhaus 40 KfW- Effizienzhaus 40 Plus Rahmenbedingungen: Berechnungsgrundlage für Jahres- Primärenergiebedarf QP und Transmissions- wärmeverlust H`T ist das Referenzgebäude nach EnEV Errechnete Werte für QP und H`T dürfen prozentuale Gebäudegrenzwerte nicht überschreiten H`T Gebäudegrenzen: Förderstufe EH 55 EH 40 EH 40 Plus* QP in % vom 55 40 40 QP Referenzhaus H`T in % vom 70 55 55 H`T Referenzhaus * Zuzüglich Plus Paket - 21 -
KfW Neubau & Wohnraumlüftung NEU! Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten Unter Einhaltung folgender Bauteilanforderungen ist kein rechnerischer Nachweis notwendig: Dachflächen, oberste Geschossdecke, Dachgauben U ≤ 0,14 W/(m² K) Fenster und sonstige transparente Bauteile Uw ≤ 0,90 W/(m² K) Dachflächenfenster Uw ≤ 1,00 W/(m² K) Außenwände, Geschossdecken nach unten gegen Außenluft U ≤ 0,20 W/(m² K) Sonstige opake Bauteile (Kellerdecken, Wände und Decken zu H`T unbeheizten Räumen, Wand- und Bodenflächen gegen Erdreich, etc.) U ≤ 0,25 W/(m² K) Türen (Keller- und Außentüren) UD ≤ 1,20 W/(m² K) Vermeidung von Wärmebrücken ΔUWB ≤ 0,035 W/(m² K)* Luftdichtheit der Gebäudehülle n50 ≤ 1,5 h-1 *Bei dem Nachweis für ein KfW-Effizienzhaus können nach dem "KfW- Wärmebrückenkurzverfahren" Wärmebrückenzuschläge von 0,035 bis 0,025 W/(m²K) ohne detaillierte Berechnung für einfache Gebäude angesetzt werden. Siehe KfW –FAQ Nr. 4.09 - 22 -
KfW Neubau & Wohnraumlüftung Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten Unter Einhaltung folgender Anlagenkombinationen* ist kein rechnerischer Nachweis notwendig: 1. Brennwertkessel, solare Trinkwarmwasser-Bereitung (Standardwerte nach DIN V 4701-10), zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad> 80%) 2. Fernwärme mit zertifiziertem Primärenergiefaktor fp ≤ 0,7, zentrale Lüftungsanlage mit Wärme- rückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad> 80%) 3. Luft- Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad > 80%) H`T 4. Zentrale Biomasse- Heizungsanlage auf Basis von Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz, zentrale Abluftanlage 5. Sole- Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Abluftanlage 6. Wasser- Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Abluftanlage *Der Aufstellungsort des Wärmeerzeugers bzw. der Wärmeübergabestation muss innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und es muss eine zentrale Trinkwarmwasser- Bereitung vorhanden sein. - 23 -
KfW- Kriterien auf ErP (Ökodesign) Richtlinie abgestimmt! Die allgemeinen Anforderungen* an Lüftungs- geräte müssen dem aktuellen Stand der ErP- Richtlinie entsprechen! Der Energieverbrauch darf nicht höher sein als Fördernews SEV < -26 kWh/ (m² a) , das entspricht der SEV- Klasse C * Seit dem 1. Januar 2016 sind die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsgeräten nach Verordnung EU 1253/2014 europäisch einheitlich geregelt. - 24 -
KfW Neubau & Wohnraumlüftung NEU! Effizienzhaus 40 Plus Plus Paket: Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien Ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher) Eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung* . H`T *Die Lüftungsanlage muss in der Lage sein, die in der DIN 1946- 6 genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Nennlüftung) für die gesamte bilanzierte Gebäudenutzfläche sicherzustellen. Die Lüftungsanlage muss einreguliert werden. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist mit n50 ≤ 1,5 h-1 messtechnisch nachzuweisen (Empfehlung: n50 ≤ 0,6 h-1). - 25 -
Energieeffizient Bauen KfW Programm 153 Kreditbetrag: für bis zu 100% der Bauwerkskosten (ohne Grundstück) bis zu 100.000,- € je Wohneinheit Grundlage ist die Anzahl der neu errichteten WE Konditionen für alle Förderstufen: Auszahlung 100% Zinssätze 0,75% - 0,80% * (bis 10 Jahre Zinsbindung) Variable Tilgungszuschüsse je nach Förderstufe 5% der Darlehenssumme (max. 5000,-€) 10% der Darlehenssumme (max. 10000,-€) 15% der Darlehenssumme (max. 15000,-€) * Stand 05/2019 - 26 -
Energieeffizient Bauen KfW Programm 153 Definierte Voraussetzungen: Technisches Know-how des KfW-Sachverständigen, u.a. energetische Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme: bauliches und anlagentechnisches Gesamtkonzept Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzept Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6 Überprüfung von Ausschreibung, Angeboten, Bauausführung - 27 -
Energieeffizient Bauen KfW Programm 153 Neue Anforderungen Haftungserklärung im Bauträgervertrag ab dem ab 01.04.2016: Einhaltung des vereinbarten KfW-Effizienzhaus-Niveaus Übergabe der „aufzubewahrenden Unterlagen“ Bauträger trägt Schaden bei Kündigung des Kreditvertrages durch die KfW - 28 -
Energieeffizient Sanieren KfW Programm 151,152 Zum 01.04.2016 werden auch die KfW Programme 151, 152 Energieeffizient Sanieren und die Einzelmaßnahmen angepasst! Kreditbetrag: für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen bis zu 100.000,- € je Wohneinheit beim KfW Effizienzhaus bis zu 50.000,- € bei Einzelmaßnahmen oder Lüftungspaket H`T Konditionen für alle Förderstufen: Auszahlung 100% Zinssatz 0,75% (fest bis 10 Jahre) - 29 -
Energieeffizient Sanieren ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN: mit Kredit (151, 152) oder Zuschuss (430) Auf Basis der EnEV 2009! CO2 - Gebäudesanierungsprogramm Anreizprogramm Energieeffizienz * Stand 05/ 2019, aktuelle Infos unter: https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger?ProgrammNameNr=151%20152 - 30 -
Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahme im Anreizprogramm Energieeffizienz: Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage Technische Mindestanforderungen: Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 80% bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h) Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75% bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h) Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme feuchte-, CO2- oder mischgasgeführt spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h) - 31 -
Energieeffizient Sanieren Lüftungspaket im Anreizprogramm Energieeffizienz Definition Lüftungspaket: Das Lüftungspaket besteht aus der Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau einer förderfähigen Lüftungsanlage (Zu- und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer förderfähigen Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster). Technische Mindestanforderungen: Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 80% bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h) Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75% bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h) - 32 -
Welche lüftungstechnischen Maßnahmen sind förderfähig? KfW Programme 151, 152, 430 Einbau der Lüftungsanlage, gegebenenfalls müssen Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle erfüllt werden Wand und Durchbrucharbeiten Luftdurchlässe Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelement Elektroanschlüsse Verkleidungen notwendige Putz- und Malerarbeiten (gegebenenfalls anteilig) bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale Maßnahmen zur Schalldämmung Einbau/Errichtung eines Erdwärmetauschers Errichtung eines separaten, schallgedämmten Raumes zur Aufnahme der zentralen Lüftungstechnik einschließlich Berücksichtigung der Erfordernisse für die regelmäßige Hygienewartung Luftdichtheitsmessung Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung - 33 -
FAQ´s- Wer kann Förderungen in Anspruch nehmen? Energieeffizient Bauen KfW Programm 153 ein Erbauer einer Wohnimmobilie ein Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie ein Contracting- Geber Energieeffizient Sanieren - KfW Programme 151/ 152 ein Sanierer einer Wohnimmobilie Ein Ersterwerber von saniertem Wohnraum ein Contracting- Geber Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss 430 ein Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung ein Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen - 34 -
FAQ´s - Wer kann Fördermittel beantragen? Energieeffizient Bauen KfW Programm 153* alle Träger von Investitionsmaßnahmen an neu errichteten selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen Erbauer einer Wohnimmobilie Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme Energieeffizient Sanieren - KfW Programme 151/ 152* alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss 430* Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten nach Sanierung Ersterwerber von neu sanierten Ein-und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigen- tümergemeinschaften * Für die Antragstellung ist ein KfW- Sachverständiger einzubinden! - 35 -
FAQ´s - Wo finde ich qualifizierte Energieberater? GIH- Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e. V. direkt auf der Homepage des Bundesverbandes www.gih.de regional bei den Landesverbänden DEN- Deutsches Energieberaternetzwerk e. V. direkt auf der Homepage des DEN http://den-ev.de/cms_v2/energieberatersuche - 36 -
FAQ´s - Wer erstellt mir als Bauherren die Unterlagen und Nachweise? Jeder sachverständiger Energieberater für die Förderprogramme der KfW aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ! www.energie-effizienz-experten.de - 37 -
FAQ´s - Wo finde ich Infos zu den Fördermitteln? Auf der KfW- Homepage www.kfw.de Beim KfW- Infocenter kostenfreie Hotline +49 (0)800 539 9002 Beim Fördermittel- Dienstleister FEBIS www.fe-bis.de - 38 -
FAQ´s - Welches Fördermittelprogramm kommt für Lüftungsanlagen in Frage? Anreizprogramm Energieeffizienz KfW-151/ 152/ 430 Als Einzelmaßnahme Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage bis 50.000,- € Gesamtkosten Als Kredit mit 7,5 % Tilgungszuschuss (max. 3.750,- € bei 0,80% Zinssatz Als Zuschuss mit 10% der förderfähigen Kosten (max. 5000,- €) Im Lüftungspaket Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer förderfähigen Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster).bis 50.000,- € Gesamtkosten Als Kredit mit 12,5 % Tilgungszuschuss (max. 6.250,- €) bei 0,80% Zinssatz Als Zuschuss mit 15% der förderfähigen Kosten (max. 7.500,- €) - 39 -
FAQ´s - Gibt es einen verbilligten Zins und/oder Tilgungszuschuss? Top Konditionen Neubau Variable Zinssätze von 0,75 – 0,80 %* bis 10 Jahre Zinsbindung Sanierung variabler Zinssatz von 0,75 %* bis 10 Jahre Zinsbindung On Top Tilgungszuschuss Sanierung CO2- Gebäudesanierungsprogramm 151/ 152 (KfW-EH 115- EH 55) 12,5 % bis 22,5 % Tilgungszuschuss bis 100.000 € Fördervolumen Anreizprogramm Energieeffizienz (Einzelmaßnahmen oder Lüftungspaket) 7,5% bis 12,5% Tilgungszuschuss bis 50.000 € Fördervolumen Neubau Energieeffizient Bauen Programm153 (KfW- EH 55- EH 40 Plus) 5% bis 15% Tilgungszuschuss bis 100.000 Fördervolumen * Stand 05/2019 - 40 -
FAQ´s - Wann soll ich 153 beantragen und wann 151/152/430? Programm Nr. 153 bei einem Neubau aus dem Programm Energieeffizient Bauen Programme Nr. 151, 152 bei einer Sanierung aus dem CO2- Gebäudesanierungsprogramm Zuschuss Nr. 430 bei einer Sanierung aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz - 41 -
FAQ´s – Sind die KfW- Förderungen mit anderen Programmen kombinierbar? Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, z. B. Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Weiterführende Infos bei allen Fördermittel- Anbietern bzw. Dienstleistern z.Bsp: - 42 -
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