Förderprogramme Altbau / Neubau für energiesparende Maßnahmen
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Energie- und Klimaschutzberatung des Ostalbkreises Förderprogramme Altbau / Neubau für energiesparende Maßnahmen (Stand August 2021, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Gewähr) Grundlage der Förderprogramme ist das GEG EKO- EnergiekompetenzOstalb e. V., Dr.-Schneider-Straße 56, 73560 Böbingen, Tel.: 07173/18 55 16, Fax.: 07173/18 55 17, energieberatung@ostalbkreis.de, www.energiekompetenzostalb.de
1. Energieberatung 1.1 Altbau / Neubau Energieberatung im Ostalbkreis • Kostenlose unabhängige Erstberatung im EKO-Energieberatungszentrum oder in Rathäusern im ganzen Ostalbkreis • zu allen Fragen zu energieeffizientem Bauen und Sanieren • telefonische Terminvereinbarung notwendig! • in Kooperation mit der Verbraucherzentrale • Informationen zu Gesetzen, Fördermöglichkeiten, Beratern etc. Infos: EKO-EnergiekompetenzOstalb e.V., Dr.-Schneider-Str. 56, 73560 Böbingen, Tel. 07173/185516, Fax: 185517, energieberatung@ostalbkreis.de; www.energiekompetenzostalb.de 1.2 Altbau / Neubau Energieberatungen der Verbraucherzentrale „Checks“ • Basis-Check Strom, Wärme 0 € • Gebäude-Check/ Heiz-Check/ Heizungscheck, Solarwärme-Check/ Detail-Check 30 € • Terminvereinbarung unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei) Infos: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de 1.3 Altbau „BAFA-Beratung“ Individueller Sanierungsfahrplan iSFP (Zuschuss) • gilt nur für Altbau, Baugenehmigung vor dem 4.2.2020 • Erfüllungsoption EWärmeG BW 5% • Antragstellung durch BAFA-Berater, (www.energiekompetenzostalb.de, Downloads/Infos) • Zuschuss in Höhe von 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, ab 3 Wohneinheiten 1.700 € • Erhöht evtl. Investitionszuschuss BAFA BEG um weitere 5% Infos: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, www.bafa.de Seite 2 von 12
2. Bauen, Kaufen, Sanieren in BW Bauen und Sanieren … L-Bank 2.1 Neubau und Altbau: L-Bank „Wohnen mit Kind“ • Förderung von Familien mit mindestens einem Kind • Finanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen • Langfristige Förderdarlehen mit vergünstigten Sollzinsen Infos: L-Bank, Tel. 0711 122-2288, www.l-bank.de 2.2 Altbau / Neubau L-Bank Kredit „Kombi-Darlehen Wohnen“, Ergänzung zu KfW- Produkten 151,152, 153 oder L-Bank Wohnen mit Kind (Darlehen) • Nur für selbstgenutzte Gebäude bis max. 3 WE oder Eigentumswohnungen in BW • Gefördert wird bei Neubau, Sanierung und Modernisierung • auch Grundstückskosten, Kauf Immobilie incl. Erwerbsnebenkosten • Antragsstellung bei der Hausbank vor Beginn • Darlehenshöhe von 5.000 €/Wohneinheit bis ca. 200.000 €/Wohneinheit • Zinssatz ab 0,75 % eff. Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de 2.3 Neubau Bauen oder Kaufen L-Bank „Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung neuer Wohnraum“ (Darlehen) • Zusatzförderung energieeffizientes Bauen für Familien, die eine neue energieeffiziente Im- mobilien bauen oder kaufen. • Energiesparhäuser Effizienzhaus 40: Zuschuss von 50 €/m²Wohnfläche, max. 3.500 € • Zusatzförderung: Erhöhung um bis zu 60.000 € für Mehrkosten Barrierefreiheit nach DIN • Zusatzförderung: Innovation z.B. Kostengünstiges, nachhaltiges Bauen • Zinssatz 0,75 % eff. Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de Seite 3 von 12
2.4 Altbau / Neubau L-Bank „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ (Darlehen) • Nur für selbstgenutzte Gebäude/Eigentumswohnung bis max. 3 WE in BW • Umstellung oder Neubau von Heizungsanlagen mit erneuerbare Energien (thermische So- larkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen) • Antragsstellung bei der Hausbank vor Beginn der Heizungserneuerung/Einbau • Darlehenshöhe bis 50.000 €/Wohneinheit • Zinssatz ab 0,75 % eff. Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de 2.5 Altbau/Neubau L-Bank „Zusatzfinanzierung Energieeffizienz“ (Darlehen) • Förderung Familien mit mind. Minderj. Kind, selbstgenutzte Immobilie in BW • Kredit bis zu 50.000 €/Wohneinheit. • Zusatzförderungen für Altbau: Zuschuss 3 % des Förderdarlehensbetrags (max. 1.500 €) bei Sanierungen mit Erstellung eines Sanierungsfahrplans • Sanierung Plus und Denkmal: Kredit bis zu 120.000 €/Wohneinheit +Zuschuss von 3 % des Kredites (max. 3.600 €). • Zinssatz ab 0,75 % eff. Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de Seite 4 von 12
3. Neubau und Sanierung ….Kredite, Zuschüsse, etc. 3.1 KfW Produkt 261 oder 262 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ Kredit mit Tilgungs- zuschüssen bei Effizienzhaus EG oder Einzelmaßnahmen EM • Förderkredit ab 0,57 % effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf. • Bis zu 150.000 € pro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus • Bis zu 60.000 € Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen pro Kalenderjahr • Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung • Antragstellung vor Vorhabenbeginn durch Energie-Effizienz-Experten (www.energiekompetenzostalb.de/Downloads/Infos) • Antragstellung vor Vorhabenbeginn Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % Betrag je Wohneinheit je Wohneinheit Effizienzhaus 40 Plus 25 % von max. 150.000 bis zu 37.500 € € Kreditbetrag Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 bis zu 24.000 € € Kreditbetrag Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse 22,5 % von max. 150.000 bis zu 33.750 € oder Nachhaltigkeits-Klasse € Kreditbetrag Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 bis zu 18.000 € € Kreditbetrag Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse 17,5 % von max. 150.000 bis zu 26.250 € oder Nachhaltigkeits-Klasse € Kreditbetrag Baubegleitung Die Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss. Immobilie Max. Kreditbetrag Tilgungszuschuss Ein- und Zweifamilienhaus, 10.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue 50 %, Doppelhaushälfte und Rei- Effizienzhaus-Stufe erreicht wird bis zu 5.000 € henhaus Eigentumswohnung 4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue 50 %, Effizienzhaus-Stufe erreicht wird bis zu 2.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder 4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000 50 %, mehr Wohneinheiten € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizi- bis zu 20.000 € enzhaus-Stufe erreicht wird Seite 5 von 12
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit Betrag je Wohneinheit Effizienzhaus 40 45 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 54.000 € Effizienzhaus 40 50 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 75.000 € Erneuerbare-Energien-Klasse Effizienzhaus 55 40 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 48.000 € Effizienzhaus 55 45 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 67.500 € Erneuerbare-Energien-Klasse Effizienzhaus 70 35 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 42.000 € Effizienzhaus 70 40 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 60.000 € Erneuerbare-Energien-Klasse Effizienzhaus 85 30 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 36.000 € Effizienzhaus 85 35 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 52.500 € Erneuerbare-Energien-Klasse Effizienzhaus 100 27,5 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 33.000 € Effizienzhaus 100 32,5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 48.750 € Erneuerbare-Energien-Klasse Effizienzhaus Denkmal 25 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 30.000 € Effizienzhaus Denkmal 30 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 45.000 € Erneuerbare-Energien-Klasse Baubegleitung EM Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert. Immobilie Max. Kreditbetrag Tilgungszuschuss Ein- und Zweifamilienhaus, 10.000 € je Vorhaben, bei dem eine 50 %, Doppelhaushälfte und Reihen- neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird bis zu 5.000 € haus Eigentumswohnung 4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue 50 %, Effizienzhaus-Stufe erreicht wird bis zu 2.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder 4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000 50 %, mehr Wohneinheiten € je Vorhaben, bei dem eine neue Effi- bis zu 20.000 € zienzhaus-Stufe erreicht wird Seite 6 von 12
Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM). Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Immobilie Tilgungszuschuss Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 20 % (Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern) Anlagentechnik (außer Heizung) Lüftungsanlagen 20 % (Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich oder Austausch von 20 % Heizungspumpe) , Digitale Systeme einbauen Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss Heizen mit erneuerbaren Energien Förder- …mit Austausch- satz prämie Ölheizung Biomasse 20 % 20% Biomasse =25% EE 30 % 40% Wärmenetzanschluss >=55% EE 35 % 45% Heizungsoptimierung mit hydraulischem Abgleich 20 % 20% Baubegleitung EM Die Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss. Immobilie Max. Kreditbetrag Tilgungszuschuss Ein- und Zweifamilienhaus, 5.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue 50 %, Doppelhaushälfte und Rei- Effizienzhaus-Stufe erreicht wird bis zu 2.500 € henhaus Eigentumswohnung 2.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue 50 %, Effizienzhaus-Stufe erreicht wird bis zu 1.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder 2.000 € je Wohneinheit, bis zu 20.000 50 %, mehr Wohneinheiten € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizi- bis zu 10.000 € enzhaus-Stufe erreicht wird Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/261 Seite 7 von 12
3.2 Altbau KfW Produkt 461 „Energieeffizient Sanieren“ (Zuschuss- Effizienzhaus) • Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses • Antragstellung vor Vorhabenbeginn durch Energie-Effizienz-Experten (www.energiekompetenzostalb.de/Downloads/Infos) • Antragstellung direkt bei der KfW • Sanierungszuschuss bis zu 75.000 € je Wohneinheit • Bauzuschuss bis zu 37.500 € je Wohneinheit • Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung • Antragstellung vor Vorhabenbeginn • Mit einem Sanierungsfahrplan iSFP erhalten Sie 5 % Extrazuschuss beim Altbau Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses Effizienzhaus Max. förderfähige Kosten Betrag je Wohneinheit Effizienzhaus 40 Plus 25 % von max. 150.000 € för- bis zu 37.500 € derfähigen Kosten Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 € för- bis zu 24.000 € derfähigen Kosten Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien- 22,5 % von max. 150.000 € bis zu 33.750 € Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse förderfähigen Kosten Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 € för- bis zu 18.000 € derfähigen Kosten Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien- 17,5 % von max. 150.000 € bis zu 26.250 € Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse förderfähigen Kosten Seite 8 von 12
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus Effizienzhaus Max. förderfähige Kosten Betrag je Wohneinheit Effizienzhaus 40 45 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten bis zu 54.000 € Effizienzhaus 40 50 % von max. 150.000 € förderfähigen Kosten bis zu 75.000 € Erneuerbare-Energien-Klasse Effizienzhaus 55 40 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten bis zu 48.000 € Effizienzhaus 55 45 % von max. 150.000 € förderfähigen Kosten bis zu 67.500 € Erneuerbare-Energien-Klasse Effizienzhaus 70 35 % von max. 150.000 € förderfähigen Kosten bis zu 42.000 € Effizienzhaus 70 40 % von max. 150.000 € förderfähigen Kosten bis zu 60.000 € Erneuerbare-Energien-Klasse Effizienzhaus 85 30 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten bis zu 36.000 € Effizienzhaus 85 35 % von max. 150.000 € förderfähigen Kosten bis zu 52.500 € Erneuerbare-Energien-Klasse Effizienzhaus 100 27,5 % von max. 120.000 € förderfähigen Kos- bis zu 33.000 € ten Effizienzhaus 100 32,5 % von max. 150.000 € förderfähigen Kos- bis zu 48.750 € Erneuerbare-Energien-Klasse ten Effizienzhaus Denkmal 25 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten bis zu 30.000 € Effizienzhaus Denkmal 30 % von max. 150.000 € förderfähigen Kosten bis zu 45.000 € Erneuerbare-Energien-Klasse Baubegleitung Immobilie Max. förderfähige Kosten Zuschuss Ein- u. Zweifamilienhaus, Dop- 10.000 € je Vorhaben, bei dem eine 50 %, pelhaushälfte und Reihenhaus neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird bis zu 5.000 € Eigentumswohnung 4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue 50 %, Effizienzhaus-Stufe erreicht wird bis zu 2.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder 4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000 50 %, mehr Wohneinheiten € je Vorhaben, bei dem eine neue Effi- bis zu 20.000 € zienzhaus-Stufe erreicht wird Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/461 3.3 Altbau/Neubau KfW Produkt 433 „Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzel- le“ (Zuschuss) • Zuschuss bis zu 34.300 € je Brennstoffzelle • Für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude • Für Wohn- und Nichtwohngebäude • Antragstellung vor Vorhabenbeginn Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/433 Seite 9 von 12
3.4 Altbau BAFA-Förderung BEG Einzelmaßnahmen EM (Zuschuss) • Antragstellung vor Vorhabenbeginn direkt bei der BAFA • Für Einzelmaßnahmen • Bei Zuschuss u.a. Gebäudehülle Energie-Effizienz-Experten notwendig (www.energiekompetenzostalb.de/Downloads/Infos) • Max. förderfähige Kosten 60.000 € je Vorhaben und Kalenderjahr • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung • Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss Zuschuss Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 20 % (Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern) Anlagentechnik (außer Heizung) 20 % (Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) Heizungsoptimierung 20 % (hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen) Heizen mit erneuerbaren Energien Fördersatz …mit Austausch- prämie Ölheizung Biomasse 35 % 45% Biomasse =25% EE 30 % 40% Wärmenetzanschluss >=55% EE 35 % 45% Baubegleitung EM Immobilie Max. förderfähige Kosten Zuschuss Ein- u. Zweifamilienhaus, Dop- 5.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue 50 %, pelhaushälfte und Reihenhaus Effizienzhaus-Stufe erreicht wird bis zu 5.000 € Eigentumswohnung 4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue 50 %, Effizienzhaus-Stufe erreicht wird bis zu 2.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder 4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000 € je 50 %, mehr Wohneinheiten Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus- bis zu 20.000 € Stufe erreicht wird Infos: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, www.bafa.de Seite 10 von 12
4. Stromerzeugung Photovoltaik 4.1 Altbau / Neubau KfW Produkt 270 „Erneuerbare Energien - Standard“ Bau einer Photovoltaikanlage PV (Darlehen) • Ab 0,55 % effektivem Jahreszins • Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher • Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr • Antragstellung über Hausbank, bankübliche Sicherheiten erforderlich Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9001, www.kfw.de/270 4.2 Altbau / Neubau Erhöhte Einspeisevergütung für regenerative Stromerzeugung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) • Vergütung fest für Inbetriebnahmejahr zuzüglich 20 Kalenderjahre • gesetzlicher Anspruch, kein Vertragsabschluss erforderlich • bei Anlagen bis 10 kW werden 100% des produzierten Stroms vergütet, bei Anlagen > 10 kW werden 90% des produzierten Stroms vergütet • Eigenstromnutzung beachten. Infos: Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de 4.3 Altbau/Neubau KfW Produkt 440 „Ladestationen für Elektroautos“ (Zuschuss) • Zuschuss von 900 € pro Ladepunkt • Für Kauf + Installation Ladestation an privat genutzten Stellplätzen an Wohngebäuden • Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 5399002, www.kfw.de/440 4.4 Altbau/Neubau L-Bank Batteriespeicher“ (Zuschuss) • Sie erhalten eine Förderung je kWh nutzbare Speicherkapazität des Batteriespeichers • Speicher in Verbindung mit PV-Anlage ≤ 30 kWp: 200 €/kWh nutzbarer Kapazität • Speicher in Verbindung mit PV-Anlage > 30 kWp: 300 €/kWh nutzbarer Kapazität Infos: L-Bank, Tel. 0721 150-1316, www.l-bank.de Seite 11 von 12
5. Altbau Altersgerecht Umbauen, Einbruchschutz 5.1 Altbau KfW Produkt 455 E oder B Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Bar- rierereduzierung B - Einbruchschutz E (Zuschuss) Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B • Zuschuss bis zu 6.250 € • Unabhängig von Ihrem Alter, auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum Einbruchschutz – Zuschuss 455-E • Zuschuss bis 1.600 € • Für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen für Eigentümer und Mieter Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 5399002, www.kfw.de/455 5.2 Altbau KfW Produkt 159 Altersgerecht Umbauen, Barrierereduzierung, Einbruchschutz (Darlehen) • Förderkredit ab 0,04 % effektiver Jahreszins • Bis zu 50.000 Euro Kredit, unabhängig von Ihrem Alter • Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen • Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/159 6. Sonstige Förderung 6.1 Steuerliche Entlastung für „Handwerkerleistungen“ Information erhalten Sie bei zuständigem Finanzamt bzw. ihr Steuerberater. „Steuerbonus bei selbstgenutzten Gebäuden“: Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch KfW oder BAFA fördert wie z.B. Wärmedämmung, Erneuerung Fenster oder Heizungsanlage. Förderung erfolgt durch den Abzug von der Steuerschuld, d. h. Einkommensteuer wird mit der steuerlichen Förderung energeti- scher Maßnahmen verringert: Bis zu 20 % verteilt über 3 Jahre (7-7-6), höchstens jedoch 40.000 € je Objekt. Kosten für Energieberater werden sogar zu 50 % gefördert. Seite 12 von 12
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