Förderprogramme Altbau / Neubau für energiesparende Maßnahmen

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Förderprogramme Altbau / Neubau für energiesparende Maßnahmen
Energie- und
                                                  Klimaschutzberatung des
                                                  Ostalbkreises

      Förderprogramme
            Altbau / Neubau
    für energiesparende Maßnahmen
         (Stand August 2021, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Gewähr)

                     Grundlage der Förderprogramme ist das GEG

EKO- EnergiekompetenzOstalb e. V., Dr.-Schneider-Straße 56, 73560 Böbingen,
       Tel.: 07173/18 55 16, Fax.: 07173/18 55 17, energieberatung@ostalbkreis.de,
                             www.energiekompetenzostalb.de
1.        Energieberatung

1.1       Altbau / Neubau Energieberatung im Ostalbkreis

      •   Kostenlose unabhängige Erstberatung im EKO-Energieberatungszentrum
          oder in Rathäusern im ganzen Ostalbkreis
      •   zu allen Fragen zu energieeffizientem Bauen und Sanieren
      •   telefonische Terminvereinbarung notwendig!
      •   in Kooperation mit der Verbraucherzentrale
      •   Informationen zu Gesetzen, Fördermöglichkeiten, Beratern etc.

Infos: EKO-EnergiekompetenzOstalb e.V., Dr.-Schneider-Str. 56, 73560 Böbingen,
       Tel. 07173/185516, Fax: 185517, energieberatung@ostalbkreis.de;
      www.energiekompetenzostalb.de

1.2       Altbau / Neubau Energieberatungen der Verbraucherzentrale „Checks“

      •   Basis-Check Strom, Wärme 0 €
      •   Gebäude-Check/ Heiz-Check/ Heizungscheck, Solarwärme-Check/ Detail-Check 30 €
      •   Terminvereinbarung unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei)

Infos: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

1.3       Altbau „BAFA-Beratung“ Individueller Sanierungsfahrplan iSFP (Zuschuss)

      •   gilt nur für Altbau, Baugenehmigung vor dem 4.2.2020
      •   Erfüllungsoption EWärmeG BW 5%
      •   Antragstellung durch BAFA-Berater, (www.energiekompetenzostalb.de, Downloads/Infos)
      •   Zuschuss in Höhe von 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, ab 3 Wohneinheiten 1.700 €
      •   Erhöht evtl. Investitionszuschuss BAFA BEG um weitere 5%

Infos: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, www.bafa.de

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2.        Bauen, Kaufen, Sanieren in BW Bauen und Sanieren … L-Bank

2.1       Neubau und Altbau: L-Bank „Wohnen mit Kind“

      •   Förderung von Familien mit mindestens einem Kind
      •   Finanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
      •   Langfristige Förderdarlehen mit vergünstigten Sollzinsen

Infos: L-Bank, Tel. 0711 122-2288, www.l-bank.de

2.2       Altbau / Neubau L-Bank Kredit „Kombi-Darlehen Wohnen“, Ergänzung zu KfW-
          Produkten 151,152, 153 oder L-Bank Wohnen mit Kind (Darlehen)

      •   Nur für selbstgenutzte Gebäude bis max. 3 WE oder Eigentumswohnungen in BW
      •   Gefördert wird bei Neubau, Sanierung und Modernisierung
      •   auch Grundstückskosten, Kauf Immobilie incl. Erwerbsnebenkosten
      •   Antragsstellung bei der Hausbank vor Beginn
      •   Darlehenshöhe von 5.000 €/Wohneinheit bis ca. 200.000 €/Wohneinheit
      •   Zinssatz ab 0,75 % eff.

Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de

2.3       Neubau Bauen oder Kaufen
          L-Bank „Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung neuer Wohnraum“ (Darlehen)

      •   Zusatzförderung energieeffizientes Bauen für Familien, die eine neue energieeffiziente Im-
          mobilien bauen oder kaufen.
      •   Energiesparhäuser Effizienzhaus 40: Zuschuss von 50 €/m²Wohnfläche, max. 3.500 €
      •   Zusatzförderung: Erhöhung um bis zu 60.000 € für Mehrkosten Barrierefreiheit nach DIN
      •   Zusatzförderung: Innovation z.B. Kostengünstiges, nachhaltiges Bauen
      •   Zinssatz 0,75 % eff.

Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de

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2.4       Altbau / Neubau
          L-Bank „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ (Darlehen)

      •   Nur für selbstgenutzte Gebäude/Eigentumswohnung bis max. 3 WE in BW
      •   Umstellung oder Neubau von Heizungsanlagen mit erneuerbare Energien (thermische So-
          larkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen)
      •   Antragsstellung bei der Hausbank vor Beginn der Heizungserneuerung/Einbau
      •   Darlehenshöhe bis 50.000 €/Wohneinheit
      •   Zinssatz ab 0,75 % eff.

Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de

2.5       Altbau/Neubau
          L-Bank „Zusatzfinanzierung Energieeffizienz“ (Darlehen)

      •   Förderung Familien mit mind. Minderj. Kind, selbstgenutzte Immobilie in BW
      •   Kredit bis zu 50.000 €/Wohneinheit.
      •   Zusatzförderungen für Altbau: Zuschuss 3 % des Förderdarlehensbetrags (max. 1.500 €) bei
          Sanierungen mit Erstellung eines Sanierungsfahrplans
      •   Sanierung Plus und Denkmal: Kredit bis zu 120.000 €/Wohneinheit +Zuschuss von 3 % des
          Kredites (max. 3.600 €).
      •   Zinssatz ab 0,75 % eff.

Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de

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3.        Neubau und Sanierung ….Kredite, Zuschüsse, etc.

3.1       KfW Produkt 261 oder 262 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ Kredit mit Tilgungs-
          zuschüssen bei Effizienzhaus EG oder Einzelmaßnahmen EM

      •   Förderkredit ab 0,57 % effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf.
      •   Bis zu 150.000 € pro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
      •   Bis zu 60.000 € Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen pro Kalenderjahr
      •   Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
      •   Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
      •   Antragstellung vor Vorhabenbeginn durch Energie-Effizienz-Experten
          (www.energiekompetenzostalb.de/Downloads/Infos)
      •   Antragstellung vor Vorhabenbeginn

Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses
Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also
nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.

     Effizienzhaus                                      Tilgungszuschuss in %       Betrag
                                                        je Wohneinheit              je Wohneinheit
     Effizienzhaus 40 Plus                              25 % von max. 150.000       bis zu 37.500 €
                                                        € Kreditbetrag
     Effizienzhaus 40                                   20 % von max. 120.000       bis zu 24.000 €
                                                        € Kreditbetrag
     Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse       22,5 % von max. 150.000     bis zu 33.750 €
     oder Nachhaltigkeits-Klasse                        € Kreditbetrag
     Effizienzhaus 55                                   15 % von max. 120.000       bis zu 18.000 €
                                                        € Kreditbetrag
     Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse       17,5 % von max. 150.000     bis zu 26.250 €
     oder Nachhaltigkeits-Klasse                        € Kreditbetrag

Baubegleitung
Die Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.

     Immobilie                       Max. Kreditbetrag                          Tilgungszuschuss
     Ein- und Zweifamilienhaus,      10.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue    50 %,
     Doppelhaushälfte und Rei-       Effizienzhaus-Stufe erreicht wird          bis zu 5.000 €
     henhaus
     Eigentumswohnung                4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue     50 %,
                                     Effizienzhaus-Stufe erreicht wird          bis zu 2.000 €
     Mehrfamilienhaus mit 3 oder     4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000      50 %,
     mehr Wohneinheiten              € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizi-   bis zu 20.000 €
                                     enzhaus-Stufe erreicht wird
                                                                                         Seite 5 von 12
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also
nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.

  Effizienzhaus                       Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit         Betrag
                                                                                   je Wohneinheit
  Effizienzhaus 40                    45 % von max. 120.000 € Kreditbetrag         bis zu 54.000 €
  Effizienzhaus 40                    50 % von max. 150.000 € Kreditbetrag         bis zu 75.000 €
  Erneuerbare-Energien-Klasse
  Effizienzhaus 55                    40 % von max. 120.000 € Kreditbetrag         bis zu 48.000 €
  Effizienzhaus 55                    45 % von max. 150.000 € Kreditbetrag         bis zu 67.500 €
  Erneuerbare-Energien-Klasse
  Effizienzhaus 70                    35 % von max. 150.000 € Kreditbetrag         bis zu 42.000 €
  Effizienzhaus 70                    40 % von max. 150.000 € Kreditbetrag         bis zu 60.000 €
  Erneuerbare-Energien-Klasse
  Effizienzhaus 85                    30 % von max. 120.000 € Kreditbetrag         bis zu 36.000 €
  Effizienzhaus 85                    35 % von max. 150.000 € Kreditbetrag         bis zu 52.500 €
  Erneuerbare-Energien-Klasse
  Effizienzhaus 100                   27,5 % von max. 120.000 € Kreditbetrag       bis zu 33.000 €
  Effizienzhaus 100                   32,5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag       bis zu 48.750 €
  Erneuerbare-Energien-Klasse
  Effizienzhaus Denkmal               25 % von max. 120.000 € Kreditbetrag         bis zu 30.000 €
  Effizienzhaus Denkmal               30 % von max. 150.000 € Kreditbetrag         bis zu 45.000 €
  Erneuerbare-Energien-Klasse

Baubegleitung EM
Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert.

  Immobilie                         Max. Kreditbetrag                          Tilgungszuschuss
  Ein- und Zweifamilienhaus,        10.000 € je Vorhaben, bei dem eine         50 %,
  Doppelhaushälfte und Reihen-      neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird     bis zu 5.000 €
  haus
  Eigentumswohnung                  4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue     50 %,
                                    Effizienzhaus-Stufe erreicht wird          bis zu 2.000 €
  Mehrfamilienhaus mit 3 oder       4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000      50 %,
  mehr Wohneinheiten                € je Vorhaben, bei dem eine neue Effi-     bis zu 20.000 €
                                    zienzhaus-Stufe erreicht wird

                                                                                     Seite 6 von 12
Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also
nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.

  Immobilie                                                                         Tilgungszuschuss
  Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle                                               20 %
  (Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern)
  Anlagentechnik (außer Heizung) Lüftungsanlagen                                    20 %
  (Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen)
  Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich oder Austausch von               20 %
  Heizungspumpe) , Digitale Systeme einbauen

Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss

Heizen mit erneuerbaren Energien

                                                                       Förder-       …mit Austausch-
                                                                       satz          prämie Ölheizung
  Biomasse                                                             20 %          20%
  Biomasse =25% EE                                          30 %          40%
  Wärmenetzanschluss >=55% EE                                          35 %          45%
  Heizungsoptimierung mit hydraulischem Abgleich                       20 %          20%

Baubegleitung EM
Die Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
   Immobilie                       Max. Kreditbetrag                             Tilgungszuschuss
   Ein- und Zweifamilienhaus,      5.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue        50 %,
   Doppelhaushälfte und Rei-       Effizienzhaus-Stufe erreicht wird             bis zu 2.500 €
   henhaus
   Eigentumswohnung                2.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue        50 %,
                                   Effizienzhaus-Stufe erreicht wird             bis zu 1.000 €
   Mehrfamilienhaus mit 3 oder 2.000 € je Wohneinheit, bis zu 20.000             50 %,
   mehr Wohneinheiten              € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizi-      bis zu 10.000 €
                                   enzhaus-Stufe erreicht wird

Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/261

                                                                                       Seite 7 von 12
3.2       Altbau KfW Produkt 461 „Energieeffizient Sanieren“ (Zuschuss- Effizienzhaus)

      •   Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses
      •   Antragstellung vor Vorhabenbeginn durch Energie-Effizienz-Experten
          (www.energiekompetenzostalb.de/Downloads/Infos)
      •   Antragstellung direkt bei der KfW
      •   Sanierungszuschuss bis zu 75.000 € je Wohneinheit
      •   Bauzuschuss bis zu 37.500 € je Wohneinheit
      •   Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses
      •   Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
      •   Antragstellung vor Vorhabenbeginn
      •   Mit einem Sanierungsfahrplan iSFP erhalten Sie 5 % Extrazuschuss beim Altbau

Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses
  Effizienzhaus                                    Max. förderfähige Kosten       Betrag
                                                                                  je Wohneinheit
  Effizienzhaus 40 Plus                            25 % von max. 150.000 € för-   bis zu 37.500 €
                                                   derfähigen Kosten
  Effizienzhaus 40                                 20 % von max. 120.000 € för-   bis zu 24.000 €
                                                   derfähigen Kosten
  Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-           22,5 % von max. 150.000 €      bis zu 33.750 €
  Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse               förderfähigen Kosten
  Effizienzhaus 55                                 15 % von max. 120.000 € för-   bis zu 18.000 €
                                                   derfähigen Kosten
  Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-           17,5 % von max. 150.000 €      bis zu 26.250 €
  Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse               förderfähigen Kosten

                                                                                    Seite 8 von 12
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
  Effizienzhaus                      Max. förderfähige Kosten                       Betrag
                                                                                    je Wohneinheit
  Effizienzhaus 40                   45 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten   bis zu 54.000 €
  Effizienzhaus 40                   50 % von max. 150.000 € förderfähigen Kosten   bis zu 75.000 €
  Erneuerbare-Energien-Klasse
  Effizienzhaus 55                   40 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten   bis zu 48.000 €
  Effizienzhaus 55                   45 % von max. 150.000 € förderfähigen Kosten   bis zu 67.500 €
  Erneuerbare-Energien-Klasse
  Effizienzhaus 70                   35 % von max. 150.000 € förderfähigen Kosten   bis zu 42.000 €
  Effizienzhaus 70                   40 % von max. 150.000 € förderfähigen Kosten   bis zu 60.000 €
  Erneuerbare-Energien-Klasse
  Effizienzhaus 85                   30 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten   bis zu 36.000 €
  Effizienzhaus 85                   35 % von max. 150.000 € förderfähigen Kosten   bis zu 52.500 €
  Erneuerbare-Energien-Klasse
  Effizienzhaus 100                  27,5 % von max. 120.000 € förderfähigen Kos-   bis zu 33.000 €
                                     ten
  Effizienzhaus 100                  32,5 % von max. 150.000 € förderfähigen Kos-   bis zu 48.750 €
  Erneuerbare-Energien-Klasse        ten
  Effizienzhaus Denkmal              25 % von max. 120.000 € förderfähigen Kosten   bis zu 30.000 €
  Effizienzhaus Denkmal              30 % von max. 150.000 € förderfähigen Kosten   bis zu 45.000 €
  Erneuerbare-Energien-Klasse

Baubegleitung

  Immobilie                           Max. förderfähige Kosten                 Zuschuss
  Ein- u. Zweifamilienhaus, Dop-      10.000 € je Vorhaben, bei dem eine       50 %,
  pelhaushälfte und Reihenhaus        neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird   bis zu 5.000 €
  Eigentumswohnung                    4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue   50 %,
                                      Effizienzhaus-Stufe erreicht wird        bis zu 2.000 €
  Mehrfamilienhaus mit 3 oder         4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000    50 %,
  mehr Wohneinheiten                  € je Vorhaben, bei dem eine neue Effi-   bis zu 20.000 €
                                      zienzhaus-Stufe erreicht wird

Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/461

3.3       Altbau/Neubau KfW Produkt 433 „Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzel-
          le“ (Zuschuss)

      •   Zuschuss bis zu 34.300 € je Brennstoffzelle
      •   Für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude
      •   Für Wohn- und Nichtwohngebäude
      •   Antragstellung vor Vorhabenbeginn

Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/433

                                                                                     Seite 9 von 12
3.4      Altbau BAFA-Förderung BEG Einzelmaßnahmen EM (Zuschuss)

•     Antragstellung vor Vorhabenbeginn direkt bei der BAFA
•     Für Einzelmaßnahmen
•     Bei Zuschuss u.a. Gebäudehülle Energie-Effizienz-Experten notwendig
      (www.energiekompetenzostalb.de/Downloads/Infos)
•     Max. förderfähige Kosten 60.000 € je Vorhaben und Kalenderjahr
•     Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
•     Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss

                                                                                          Zuschuss
    Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle                                                   20 %
    (Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern)
    Anlagentechnik (außer Heizung)                                                        20 %
    (Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen)
    Heizungsoptimierung                                                                   20 %
    (hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen)

Heizen mit erneuerbaren Energien
                                                                       Fördersatz   …mit Austausch-
                                                                                    prämie Ölheizung
    Biomasse                                                           35 %         45%
    Biomasse =25% EE                                        30 %         40%
    Wärmenetzanschluss >=55% EE                                        35 %         45%

Baubegleitung EM

    Immobilie                          Max. förderfähige Kosten                     Zuschuss
    Ein- u. Zweifamilienhaus, Dop-     5.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue       50 %,
    pelhaushälfte und Reihenhaus       Effizienzhaus-Stufe erreicht wird            bis zu 5.000 €
    Eigentumswohnung                   4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue       50 %,
                                       Effizienzhaus-Stufe erreicht wird            bis zu 2.000 €
    Mehrfamilienhaus mit 3 oder        4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000 € je   50 %,
    mehr Wohneinheiten                 Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-   bis zu 20.000 €
                                       Stufe erreicht wird

Infos: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, www.bafa.de

                                                                                    Seite 10 von 12
4.       Stromerzeugung Photovoltaik

4.1      Altbau / Neubau KfW Produkt 270 „Erneuerbare Energien - Standard“
         Bau einer Photovoltaikanlage PV (Darlehen)

•     Ab 0,55 % effektivem Jahreszins
•     Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
•     Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
•     Antragstellung über Hausbank, bankübliche Sicherheiten erforderlich

Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9001, www.kfw.de/270

4.2      Altbau / Neubau Erhöhte Einspeisevergütung für regenerative Stromerzeugung nach
         dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG)

• Vergütung fest für Inbetriebnahmejahr zuzüglich 20 Kalenderjahre
• gesetzlicher Anspruch, kein Vertragsabschluss erforderlich
• bei Anlagen bis 10 kW werden 100% des produzierten Stroms vergütet, bei Anlagen > 10 kW
      werden 90% des produzierten Stroms vergütet
• Eigenstromnutzung beachten.

Infos: Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de

4.3      Altbau/Neubau KfW Produkt 440 „Ladestationen für Elektroautos“ (Zuschuss)

• Zuschuss von 900 € pro Ladepunkt
• Für Kauf + Installation Ladestation an privat genutzten Stellplätzen an Wohngebäuden
• Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter

Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 5399002, www.kfw.de/440

4.4      Altbau/Neubau L-Bank Batteriespeicher“ (Zuschuss)

• Sie erhalten eine Förderung je kWh nutzbare Speicherkapazität des Batteriespeichers
• Speicher in Verbindung mit PV-Anlage ≤ 30 kWp: 200 €/kWh nutzbarer Kapazität
• Speicher in Verbindung mit PV-Anlage > 30 kWp: 300 €/kWh nutzbarer Kapazität

Infos: L-Bank, Tel. 0721 150-1316, www.l-bank.de

                                                                                Seite 11 von 12
5.        Altbau Altersgerecht Umbauen, Einbruchschutz

5.1       Altbau KfW Produkt 455 E oder B Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Bar-
          rierereduzierung B - Einbruchschutz E (Zuschuss)

Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B

• Zuschuss bis zu 6.250 €
• Unabhängig von Ihrem Alter, auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

Einbruchschutz – Zuschuss 455-E

• Zuschuss bis 1.600 €
• Für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen für Eigentümer und Mieter

Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 5399002, www.kfw.de/455

5.2       Altbau KfW Produkt 159 Altersgerecht Umbauen, Barrierereduzierung, Einbruchschutz
          (Darlehen)

      •   Förderkredit ab 0,04 % effektiver Jahreszins
      •   Bis zu 50.000 Euro Kredit, unabhängig von Ihrem Alter
      •   Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen
      •   Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/159

6.        Sonstige Förderung

6.1       Steuerliche Entlastung für „Handwerkerleistungen“

Information erhalten Sie bei zuständigem Finanzamt bzw. ihr Steuerberater. „Steuerbonus bei
selbstgenutzten Gebäuden“: Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch KfW oder BAFA fördert
wie z.B. Wärmedämmung, Erneuerung Fenster oder Heizungsanlage. Förderung erfolgt durch den
Abzug von der Steuerschuld, d. h. Einkommensteuer wird mit der steuerlichen Förderung energeti-
scher Maßnahmen verringert: Bis zu 20 % verteilt über 3 Jahre (7-7-6), höchstens jedoch 40.000 € je
Objekt. Kosten für Energieberater werden sogar zu 50 % gefördert.

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