Ponesimod (multiple Sklerose)- Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Dossierbewertung - Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

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Ponesimod (multiple Sklerose)- Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Dossierbewertung - Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V
IQWiG-Berichte – Nr. 1299

Ponesimod
(multiple Sklerose) –
Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

Dossierbewertung

Auftrag: A21-159
Version: 1.0
Stand: 24.02.2022
Dossierbewertung A21-159                                                   Version 1.0
Ponesimod (multiple Sklerose)                                              24.02.2022

Impressum
Herausgeber
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Thema
Ponesimod (multiple Sklerose) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

Auftraggeber
Gemeinsamer Bundesausschuss

Datum des Auftrags
02.12.2021

Interne Auftragsnummer
A21-159

Anschrift des Herausgebers
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Im Mediapark 8
50670 Köln

Tel.: +49 221 35685-0
Fax: +49 221 35685-1
E-Mail: berichte@iqwig.de
Internet: www.iqwig.de

ISSN: 1864-2500

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)          -i-
Dossierbewertung A21-159                                                     Version 1.0
Ponesimod (multiple Sklerose)                                                24.02.2022

Medizinisch-fachliche Beratung
Für die vorliegende Dossierbewertung stand keine Beraterin / kein Berater zu medizinisch-
fachlichen Fragen zur Verfügung.

Beteiligung von Betroffenen
Der Fragebogen zur Beschreibung der Erkrankung und deren Behandlung wurde von
2 Personen beantwortet.

Das IQWiG dankt den Betroffenen für ihre Beteiligung an dem schriftlichen Austausch über
Krankheitserleben, Therapieerfahrungen und Behandlungsziele. Die Betroffenen waren nicht
in die Erstellung der Dossierbewertung eingebunden.

An der Dossierbewertung beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IQWiG
   Michael Köhler
   Kirsten Janke
   Thomas Kaiser
   Matthias Maiworm
   Annika Orland
   Sabine Ostlender
   Dominik Schierbaum
   Anja Schwalm
   Sibylle Sturtz

Schlagwörter
Ponesimod, multiple Sklerose, Nutzenbewertung, NCT02425644

Keywords
Ponesimod, Multiple Sclerosis, Benefit Assessment, NCT02425644

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)            - ii -
Dossierbewertung A21-159                                                                                               Version 1.0
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Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                Seite
Tabellenverzeichnis .................................................................................................................. v
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................... vii
Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................... viii
1 Hintergrund ....................................................................................................................... 1
  1.1 Verlauf des Projekts.................................................................................................... 1
  1.2 Verfahren der frühen Nutzenbewertung .................................................................. 2
  1.3 Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments ............................................................ 2
2 Nutzenbewertung ............................................................................................................... 4
  2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung........................................................................... 4
  2.2 Fragestellung ............................................................................................................. 11
  2.3 Informationsbeschaffung und Studienpool ............................................................ 12
    2.3.1 Eingeschlossene Studien ...................................................................................... 12
    2.3.2 Studiencharakteristika .......................................................................................... 12
 2.4 Ergebnisse zum Zusatznutzen.................................................................................. 22
   2.4.1 Eingeschlossene Endpunkte ................................................................................. 22
   2.4.2 Verzerrungspotenzial ............................................................................................ 25
   2.4.3 Ergebnisse ............................................................................................................ 27
   2.4.4 Subgruppen und andere Effektmodifikatoren ...................................................... 35
 2.5 Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ............................................ 38
   2.5.1 Beurteilung des Zusatznutzens auf Endpunktebene ............................................. 38
   2.5.2 Gesamtaussage zum Zusatznutzen ....................................................................... 42
3 Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie Kosten der Therapie .......................... 45
 3.1 Kommentar zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch
       bedeutsamem Zusatznutzen (Modul 3 A, Abschnitt 3.2) ...................................... 45
   3.1.1 Beschreibung der Erkrankung und Charakterisierung der Zielpopulation ........... 45
   3.1.2 Therapeutischer Bedarf ........................................................................................ 45
   3.1.3 Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation ...................................... 45
   3.1.4 Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem
          Zusatznutzen ......................................................................................................... 49
 3.2 Kommentar zu den Kosten der Therapie für die GKV (Modul 3 A,
       Abschnitt 3.3)............................................................................................................. 50
   3.2.1 Behandlungsdauer ................................................................................................ 51
   3.2.2 Verbrauch ............................................................................................................. 51

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      3.2.3
          Kosten des zu bewertenden Arzneimittels und der zweckmäßigen
          Vergleichstherapie ................................................................................................ 51
   3.2.4 Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen............................................ 51
   3.2.5 Jahrestherapiekosten ............................................................................................. 51
   3.2.6 Versorgungsanteile ............................................................................................... 52
4 Zusammenfassung der Dossierbewertung..................................................................... 53
 4.1 Zugelassene Anwendungsgebiete ............................................................................. 53
 4.2 Medizinischer Nutzen und medizinischer Zusatznutzen im Verhältnis zur
       zweckmäßigen Vergleichstherapie .......................................................................... 53
 4.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten in den für die Behandlung infrage
       kommenden Patientengruppen ................................................................................ 54
 4.4 Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung ........................... 55
 4.5 Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung ...................................... 56
5 Literatur ........................................................................................................................... 58
Anhang A Suchstrategien ..................................................................................................... 62
Anhang B Ergebnisse zum Endpunkt bestätigte Krankheitsschübe nach
   Protokollversion, unter der die Randomisierung erfolgte ........................................... 63
Anhang C Kaplan-Meier-Kurven ....................................................................................... 64
Anhang D Angaben zu Ergebnissen im Studienverlauf für den Endpunkt
   gesundheitsbezogene Lebensqualität erhoben mittels SF-36v2 ................................... 66
Anhang E Ergebnisse zu Nebenwirkungen ........................................................................ 68

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Tabellenverzeichnis
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Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments ............................................................. 2
Tabelle 2: Fragestellung der Nutzenbewertung von Ponesimod................................................ 4
Tabelle 3: Ponesimod – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ........................ 10
Tabelle 4: Fragestellung der Nutzenbewertung von Ponesimod .............................................. 11
Tabelle 5: Studienpool – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ................... 12
Tabelle 6: Charakterisierung der eingeschlossenen Studie – RCT, direkter Vergleich:
   Ponesimod vs. Teriflunomid.............................................................................................. 13
Tabelle 7: Charakterisierung der Intervention – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs.
   Teriflunomid ...................................................................................................................... 14
Tabelle 8: Charakterisierung der Studienpopulation – RCT, direkter Vergleich:
   Ponesimod vs. Teriflunomid.............................................................................................. 19
Tabelle 9: Endpunktübergreifendes Verzerrungspotenzial (Studienebene) – RCT, direkter
   Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ............................................................................ 21
Tabelle 10: Matrix der Endpunkte – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs.
   Teriflunomid ...................................................................................................................... 23
Tabelle 11: Endpunktübergreifendes und endpunktspezifisches Verzerrungspotenzial –
   RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid .................................................... 26
Tabelle 12: Ergebnisse (Mortalität, gesundheitsbezogene Lebensqualität,
   Nebenwirkungen, dichotom) – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid... 28
Tabelle 13: Ergebnisse (Morbidität, bestätigte Krankheitsschübe) – RCT, direkter
   Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ............................................................................ 29
Tabelle 14: Ergebnisse (Morbidität, Zeit bis zum Ereignis) – RCT, direkter Vergleich:
   Ponesimod vs. Teriflunomid.............................................................................................. 30
Tabelle 15: Ergebnisse (Morbidität, stetig) – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs.
   Teriflunomid ...................................................................................................................... 31
Tabelle 16: Subgruppen (gesundheitsbezogene Lebensqualität, dichotom) – RCT, direkter
   Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ............................................................................ 36
Tabelle 17: Ergebnisse (Morbidität, bestätigte Krankheitsschübe) – RCT, direkter
   Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ............................................................................ 37
Tabelle 18: Ausmaß des Zusatznutzens auf Endpunktebene: Ponesimod vs. Teriflunomid ... 40
Tabelle 19: Positive und negative Effekte für Patientinnen und Patienten mit einem
   EDSS-Score ≤ 3,5 aus der Bewertung von Ponesimod im Vergleich zu Teriflunomid .... 43
Tabelle 20: Positive und negative Effekte für Patientinnen und Patienten mit einem
   EDSS-Score > 3,5 aus der Bewertung von Ponesimod im Vergleich zu Teriflunomid .... 43
Tabelle 21: Ponesimod – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ...................... 44
Tabelle 22: Ponesimod – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ...................... 53
Tabelle 23: Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation .................... 54

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Tabelle 24: Kosten für die GKV für das zu bewertende Arzneimittel und die
   zweckmäßige Vergleichstherapie pro Patientin oder Patient bezogen auf 1 Jahr ............. 55
Tabelle 25: Ergebnisse (Morbidität, bestätigte Krankheitsschübe) – RCT, direkter
   Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid – Schuberhebung nach Protokollversion ........... 63
Tabelle 26: Häufige UEs – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ............... 69
Tabelle 27: Häufige SUEs – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ............. 72
Tabelle 28: Abbrüche wegen UEs – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs.
   Teriflunomid ...................................................................................................................... 73

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Abbildungsverzeichnis
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Abbildung 1: Vorgehen des pU zur Ermittlung der Anzahl der Patientinnen und Patienten
   in der GKV-Zielpopulation................................................................................................ 46
Abbildung 2: Kaplan-Meier-Kurven für die Zeit bis zum 1. bestätigten Schub bis
   Studienende aus der Studie OPTIMUM (ergänzend dargestellt) ...................................... 64
Abbildung 3: Kaplan-Meier-Kurven zur Zeit bis zur bestätigten Behinderungsprogression
   (Bestätigung nach 24 Wochen) aus der Studie OPTIMUM .............................................. 65
Abbildung 4: Werte für den PCS des SF-36v2 zu verschiedenen Auswertungszeitpunkten
   in der Studie OPTIMUM ................................................................................................... 66
Abbildung 5: Verlaufswerte für den PCS des SF-36v2 in der Studie OPTIMUM .................. 66
Abbildung 6: Werte für den MCS des SF-36v2 zu verschiedenen Auswertungszeitpunkten
   in der Studie OPTIMUM ................................................................................................... 67
Abbildung 7: Verlaufswerte für den MCS des SF-36v2 in der Studie OPTIMUM ................. 67

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Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Bedeutung
9-HPT     9-Hole Peg Test
BAS          Bundesamts für Soziale Sicherung
C-SSRS       Columbia Suicide Severity Rating Scale
DDD          Defined Daily Dose
DMSG         Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft e.V.
EDSS         Expanded Disability Status Scale
FDA          Food and Drug Administration
FSIQ-RMS Fatigue Symptoms and Impacts Questionnaire – Relapsing Multiple Sclerosis
Gd           Gadolinium
G-BA         Gemeinsamer Bundesausschuss
HMG          hierarchisierte Morbiditätsgruppe
ICD-10-      Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter
GM           Gesundheitsprobleme, 10. Revision, Deutsche Modifikation
IQWiG        Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
MCS          Mental Component Summary (psychischer Summenscore des SF-36v2)
MedDRA       Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der
             Arzneimittelzulassung
Morbi-RSA morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich
MS           multiple Sklerose
MSFC         Multiple Sclerosis Functional Composite
NTD          NeuroTransData
PASAT-3      Paced Serial Addition Test-3
PCS          Physical Component Summary (körperlicher Summenscore des SF-36v2)
PGI-S        Patient Global Impression of Severity
pU           pharmazeutischer Unternehmer
PT           Preferred Term (bevorzugter Begriff)
RCT          Randomized controlled Trial (randomisierte kontrollierte Studie)
RMS          Relapsing Multiple Sclerosis (schubförmige multiple Sklerose)
RRMS         Relapsing-Remitting Multiple Sclerosis (schubförmig-remittierende multiple
             Sklerose)
SDMT         Symbol Digit Modalities Test
SF-36v2      Short Form-36 Health Survey Version 2
SGB          Sozialgesetzbuch
SOC          System Organ Class (Systemorganklasse)

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Dossierbewertung A21-159                                                    Version 1.0
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Abkürzung Bedeutung
SPMS      Secondary progressive Multiple Sclerosis (sekundär progrediente multiple
          Sklerose)
SUE          schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis
T25W         Timed 25-Foot Walk
UE           unerwünschtes Ereignis
WPAI:MS      Work Productivity and Impairment aufgrund von MS
ZNS          zentrales Nervensystem

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)             - ix -
Dossierbewertung A21-159                                                         Version 1.0
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1     Hintergrund

1.1    Verlauf des Projekts
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ponesimod gemäß
§ 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines Dossiers
des pharmazeutischen Unternehmers (pU). Das Dossier wurde dem IQWiG am 14.06.2021
übermittelt.

Die Nutzenbewertung zu o. g. Auftrag wurde dem G-BA am 13.09.2021 übermittelt. Der G-BA
hat mit Beschluss vom 02.12.2021 die Beschlussfassung zur Nutzenbewertung von Ponesimod
für Patientengruppe a (Fragestellung 1 der Dossierbewertung zum Auftrag A21-83 [1])
vorläufig ausgesetzt und das IQWiG mit einer erneuten Nutzenbewertung auf Basis des bereits
übermittelten Dossiers beauftragt. Grund hierfür ist eine Änderung der zweckmäßigen
Vergleichstherapie für diese Patientengruppe aufgrund von Informationen, die im Rahmen des
schriftlichen und mündlichen Stellungnahmeverfahrens eingebracht wurden [2,3].

Die Verantwortung für die vorliegende Bewertung und für das Bewertungsergebnis liegt
ausschließlich beim IQWiG. Die Bewertung wird zur Veröffentlichung an den G-BA
übermittelt, der zu der Nutzenbewertung ein Stellungnahmeverfahren durchführt. Die
Beschlussfassung über den Zusatznutzen erfolgt durch den G-BA im Anschluss an das
Stellungnahmeverfahren.

Für die vorliegende Bewertung war die Einbindung einer/eines externen Sachverständigen
(einer Beraterin oder eines Beraters zu medizinisch-fachlichen Fragen) vorgesehen. Diese
Beratung sollte die schriftliche Beantwortung von Fragen zu den Themenbereichen
Krankheitsbild / Krankheitsfolgen, Therapieziele, Patientinnen und Patienten im deutschen
Versorgungsalltag, Therapieoptionen, therapeutischer Bedarf und Stand der medizinischen
Praxis umfassen. Darüber hinaus sollte bei Bedarf eine Einbindung im Projektverlauf zu
weiteren spezifischen Fragen erfolgen. Allerdings konnten im Rahmen des Verfahrens zur
Dossierbewertung zum Auftrag A21-83 keine externen Sachverständigen, die die notwendigen
Voraussetzungen (fachlich-klinische und -wissenschaftliche Expertise, keine gravierenden
Interessenkonflikte, kurzfristige zeitliche Verfügbarkeit) erfüllen, über die vorgesehenen
Prozesse identifiziert werden. Auch Anfragen bei Fachgesellschaften blieben diesbezüglich
erfolglos.

Die Bewertung wurde unter Einbindung von Betroffenen beziehungsweise
Patientenorganisationen im Rahmen des Verfahrens zur Dossierbewertung zum Auftrag
A21-83 erstellt. Diese Einbindung beinhaltete die schriftliche Beantwortung von Fragen zu den
Themenbereichen Erfahrungen mit der Erkrankung, Notwendigkeit der Betrachtung spezieller
Patientengruppen, Erfahrungen mit den derzeit verfügbaren Therapien für das
Anwendungsgebiet, Erwartungen an eine neue Therapie und gegebenenfalls zusätzliche
Informationen.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                -1-
Dossierbewertung A21-159                                                                     Version 1.0
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Die Beteiligten außerhalb des IQWiG, die in das Projekt eingebunden wurden, erhielten keine
Einsicht in das Dossier des pU.

Für die vorliegende Nutzenbewertung war ergänzend zu den Angaben in den Modulen 1 bis 4
die Verwendung von Informationen aus Modul 5 des Dossiers des pU notwendig. Es handelte
sich dabei um Informationen zu Studienmethodik und Studienergebnissen. Die entsprechenden
Angaben wurden in den vorliegenden Bericht zur Nutzenbewertung aufgenommen.

1.2   Verfahren der frühen Nutzenbewertung
Die vorliegende Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung.
Sie wird gemeinsam mit dem Dossier des pU (Module 1 bis 4) auf der Website des G-BA
veröffentlicht. Im Anschluss daran führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren zu der
Dossierbewertung durch. Der G-BA trifft seinen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung nach
Abschluss des Stellungnahmeverfahrens. Durch den Beschluss des G-BA werden
gegebenenfalls die in der Dossierbewertung dargestellten Informationen ergänzt.

Weitere Informationen zum Stellungnahmeverfahren und zur Beschlussfassung des G-BA
sowie das Dossier des pU finden sich auf der Website des G-BA (www.g-ba.de).

1.3   Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments
Die vorliegende Dossierbewertung gliedert sich in 5 Kapitel plus Anhänge. In Kapitel 2 bis 4
sind die wesentlichen Inhalte der Dossierbewertung dargestellt. Die nachfolgende Tabelle 1
zeigt den Aufbau des Dokuments im Detail.

Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments
Kapitel 2 – Nutzenbewertung
Abschnitt 2.1             Zusammenfassung der Ergebnisse der Nutzenbewertung
Abschnitte 2.2 bis 2.5    Darstellung des Ergebnisses der Nutzenbewertung im Detail
                          Angabe, ob und inwieweit die vorliegende Bewertung von der Einschätzung des
                           pU im Dossier abweicht
Kapitel 3 – Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie Kosten der Therapie
Abschnitte 3.1 und 3.2   Kommentare zu folgenden Modulen des Dossiers des pU:
                          Modul 3 A, Abschnitt 3.2 (Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem
                           Zusatznutzen)
                          Modul 3 A, Abschnitt 3.3 (Kosten der Therapie für die gesetzliche
                           Krankenversicherung)
Kapitel 4 – Zusammenfassung der Dossierbewertung
Abschnitte 4.1 bis 4.5    Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen als Bewertung der Angaben im
                           Dossier des pU nach § 4 Abs. 1 AM-NutzenV [4]
AM-NutzenV: Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung; pU: pharmazeutischer Unternehmer

Bei der Dossierbewertung werden die Anforderungen berücksichtigt, die in den vom G-BA
bereitgestellten Dossiervorlagen beschrieben sind (siehe Verfahrensordnung des G-BA [5]).

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Dossierbewertung A21-159                                                       Version 1.0
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Relevante Abweichungen zum Vorgehen des pU sowie Kommentare zum Vorgehen des pU
sind an den jeweiligen Stellen der Nutzenbewertung beschrieben.

Bei Abschnittsverweisen, die sich auf Abschnitte im Dossier des pU beziehen, ist zusätzlich
das betroffene Modul des Dossiers angegeben. Abschnittsverweise ohne Angabe eines Moduls
beziehen sich auf den vorliegenden Bericht zur Nutzenbewertung.

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Dossierbewertung A21-159                                                                      Version 1.0
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2     Nutzenbewertung

2.1    Kurzfassung der Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ponesimod gemäß
§ 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines Dossiers
des pharmazeutischen Unternehmers (pU). Das Dossier wurde dem IQWiG am 14.06.2021
übermittelt. Zu diesem Dossier wurde bereits eine Nutzenbewertung erstellt und dem G-BA am
13.09.2021 übermittelt (Dossierbewertung zum Auftrag A21-83). Der G-BA hat mit Beschluss
vom 02.12.2021 die Beschlussfassung zur Nutzenbewertung von Ponesimod für
Patientengruppe a (Fragestellung 1 der Dossierbewertung A21-83) vorläufig ausgesetzt und das
IQWiG mit einer erneuten Nutzenbewertung auf Basis des bereits übermittelten Dossiers
beauftragt. Grund hierfür ist eine Änderung der zweckmäßigen Vergleichstherapie für diese
Patientengruppe aufgrund von Informationen, die im Rahmen des schriftlichen und mündlichen
Stellungnahmeverfahrens eingebracht wurden.

Fragestellung
Das Ziel des vorliegenden Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Ponesimod im
Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie bei erwachsenen Patientinnen und
Patienten mit schubförmiger multipler Sklerose (RMS) mit aktiver Erkrankung, die bislang
noch     keine   krankheitsmodifizierende    Therapie    erhalten   haben,   oder    mit
krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelte erwachsene Patientinnen und Patienten,
deren Erkrankung nicht hochaktiv ist.

Aus der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA ergibt sich die in
Tabelle 2 dargestellte Fragestellung.

Tabelle 2: Fragestellung der Nutzenbewertung von Ponesimod
Indikation                                                    Zweckmäßige Vergleichstherapiea
erwachsene Patientinnen und Patienten mit RMS mit aktiver     IFN-β 1a oder IFN-β 1b oder Glatirameracetat
Erkrankung, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende   oder Dimethylfumarat oder Teriflunomid oder
Therapie erhalten haben, oder mit krankheitsmodifizierender   Ocrelizumab unter Berücksichtigung der
Therapie vorbehandelte erwachsene Patientinnen und            Zulassung
Patienten, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist
a. Dargestellt ist die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie. In den Fällen, in denen der pU
    aufgrund der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA aus mehreren Alternativen
    eine Vergleichstherapie auswählen kann, ist die entsprechende Auswahl des pU fett markiert.
G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; IFN: Interferon; pU: pharmazeutischer Unternehmer;
RMS: schubförmige multiple Sklerose

Der pU wählt Teriflunomid als zweckmäßige Vergleichstherapie und folgt damit der vom
G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie für die vorliegende Fragestellung.

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Dossierbewertung A21-159                                                        Version 1.0
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Die Bewertung wird anhand patientenrelevanter Endpunkte auf Basis der vom pU im Dossier
vorgelegten Daten vorgenommen. Für die Ableitung des Zusatznutzens werden randomisierte
kontrollierte Studien (RCTs) mit einer Mindestdauer von 12 Monaten herangezogen.

Studienpool und Studiendesign
In die Nutzenbewertung wird die Studie OPTIMUM eingeschlossen.

Studiendesign
Bei der Studie OPTIMUM handelt es sich um eine randomisierte, doppelblinde Studie zum
Vergleich von Ponesimod mit Teriflunomid. Eingeschlossen wurden erwachsene Patientinnen
und Patienten mit aktiver RMS und einem Score von 0 bis 5,5 auf der Expanded Disability
Status Scale (EDSS). Die Patientinnen und Patienten waren entweder nicht mit
krankheitsmodifizierenden Therapien vorbehandelt oder hatten vorher eine Behandlung mit
Interferonen, Glatirameracetat, Natalizumab oder Dimethylfumarat erhalten.

Insgesamt wurden in die Studie 1133 Patientinnen und Patienten randomisiert im Verhältnis
1:1 entweder einer Behandlung mit Ponesimod oder Teriflunomid zugeteilt. Die Behandlung
mit Ponesimod und Teriflunomid erfolgte jeweils gemäß Fachinformation über einen Zeitraum
von 108 Wochen.

Primärer Endpunkt der Studie war die jährliche Schubrate. Weitere patientenrelevante
Endpunkte waren Endpunkte der Kategorien Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität
und Nebenwirkungen.

Die Studie OPTIMUM weist mehrere Besonderheiten auf, die auch für die vorliegende
Nutzenbewertung relevant sind. Dies betrifft insbesondere die Frage der Eignung der
Gesamtpopulation, eine hohe Anzahl an wichtigen Protokollverletzungen sowie den Wechsel
der Endpunkterhebung für den primären Endpunkt (Krankheitsschübe) im Studienverlauf.

   In die Studie OPTIMUM wurden auch Patientinnen und Patienten eingeschlossen, die
    nicht von der vorliegenden Fragestellung der Nutzenbewertung umfasst sind (hochaktive
    Erkrankung trotz angemessener Vorbehandlung mit einer krankheitsmodifizierenden
    Therapie). Das Vorgehen des pU zur Abgrenzung dieser Teilpopulation ist sachgerecht.
    Allerdings zieht der pU aufgrund des geringen Anteils dieser Patientengruppe (ca. 7 %
    der Gesamtpopulation) die Gesamtpopulation heran. Eine hochaktive Erkrankung kann
    mit einer erhöhten Schubfrequenz und in der Folge auch einer beschleunigten
    Behinderungsprogression einhergehen. Für Patientinnen und Patienten mit hochaktiver
    Erkrankung trotz angemessener Vorbehandlung mit einer krankheitsmodifizierenden
    Therapie wurde zudem eine abweichende zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt, die
    Teriflunomid nicht umfasst (siehe Dossierbewertung zum Auftrag A21-83). Insgesamt
    bleibt unklar, ob die Ergebnisse für die Gesamtpopulation der Studie OPTIMUM
    uneingeschränkt auf die Zielpopulation der nicht vorbehandelten und der vorbehandelten,
    nicht hochaktiv erkrankten Patientinnen und Patienten übertragbar sind.

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Dossierbewertung A21-159                                                         Version 1.0
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   Aus den Studienunterlagen geht hervor, dass bei allen eingeschlossenen Patientinnen und
    Patienten mindestens 1 Protokollabweichung aufgetreten ist, bei 47 % mindestens 1
    wichtige Protokollabweichung. Unter den Protokollabweichungen sind auch
    Abweichungen enthalten, die die Erhebung patientenrelevanter Endpunkte für die
    vorliegende Nutzenbewertung betreffen. Sowohl die als wichtig eingeordneten
    Protokollabweichungen als auch die weiteren Abweichungen sind zwischen den
    Studienarmen zwar überwiegend gleich verteilt und die einzelnen Gründe für
    Abweichungen sind außerdem zumeist bei wenigen Patientinnen und Patienten
    aufgetreten. Insgesamt bleibt jedoch unklar, ob sich die Abweichungen auf die Ergebnisse
    der Studie OPTIMUM auswirken. Dies ist insbesondere bei Endpunkten denkbar, bei
    denen nur wenige Ereignisse insgesamt aufgetreten sind, z. B. beim Endpunkt
    Bradykardie.
   Das Verfahren zur Diagnose und Bestätigung von Krankheitsschüben wurde im Verlauf
    der Studie OPTIMUM mit der Protokollversion 4 vom 05.02.2016 maßgeblich geändert.
    Es wurde eine Reihe von Neuerungen eingeführt, die die Prozesse der Schuberhebung
    erheblich präzisierten. Insbesondere wurde eine gegenseitige Beeinflussung von
    behandelnden Neurologinnen oder Neurologen und den verblindeten
    Endpunkterheberinnen oder Endpunkterhebern, die die EDSS-Beurteilung durchführten,
    nahezu ausgeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die Schubdiagnose und -
    beurteilung ab Protokollversion 4 aufgrund dieser Anpassungen verlässlicher erfolgte als
    unter früheren Protokollversionen.

Verzerrungspotenzial und Einschätzung der Aussagesicherheit
Aufgrund der hohen Anzahl an Protokollabweichungen ist das endpunktübergreifende
Verzerrungspotenzial in der Studie OPTIMUM hoch. Auch unter Berücksichtigung des
Einschlusses der nicht relevanten Teilpopulation von Patientinnen und Patienten mit
hochaktiver Erkrankung trotz angemessener Vorbehandlung ist die Aussagesicherheit der
Studienergebnisse für die vorliegende Fragestellung reduziert. Auf Basis der Studie OPTIMUM
können für alle dargestellten Endpunkte maximal Anhaltspunkte, zum Beispiel für einen
Zusatznutzen, abgeleitet werden.

Ergebnisse
Mortalität
Gesamtüberleben
Die Ergebnisse zur Gesamtmortalität beruhen auf den Angaben zu tödlich verlaufenen UEs. Es
zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus
ergibt sich für den Endpunkt Gesamtmortalität kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von
Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein Zusatznutzen ist daher nicht belegt.

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Morbidität
Bestätigte Krankheitsschübe (EDSS-basiert)
Für den Endpunkt bestätigte Krankheitsschübe, operationalisiert über die jährliche Schubrate,
zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Dabei
liegt eine Effektmodifikation durch das Merkmal EDSS Score zu Studienbeginn vor. Daraus
ergibt sich für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS Score ≤ 3,5 ein Anhaltspunkt für
einen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid. Für Patientinnen und Patienten
mit einem EDSS Score > 3,5 ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von
Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein Zusatznutzen ist für diese Patientinnen und Patienten
daher nicht belegt.

Bestätigte Behinderungsprogression (EDSS-basiert)
Für den Endpunkt bestätigte Behinderungsprogression zeigt sich kein statistisch signifikanter
Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus ergibt sich für diesen Endpunkt kein
Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein
Zusatznutzen ist daher nicht belegt.

Schweregrad der Behinderung (MSFC)
Für den Endpunkt Schweregrad der Behinderung, erhoben anhand des Multiple Sclerosis
Functional Composite (MSFC) z-Score, zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied
zwischen den Behandlungsgruppen zum Vorteil von Ponesimod. Das 95 %-Konfidenzintervall
von Hedgesʼ g liegt allerdings nicht vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,20.
Daraus lässt sich nicht ableiten, dass der Effekt relevant ist. Daher ergibt sich für den Endpunkt
Schweregrad der Behinderung kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod
gegenüber Teriflunomid, ein Zusatznutzen ist daher nicht belegt.

Fatigue (PGI-S)
Für den Endpunkt Fatigue, erhoben anhand des Patient Global Impression of Severity (PGI-S),
zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus
ergibt sich für den Endpunkt Fatigue kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod
gegenüber Teriflunomid, ein Zusatznutzen ist daher nicht belegt.

Gesundheitsbezogene Lebensqualität, erhoben mittels SF-36v2
Der pU legt für den Endpunkt gesundheitsbezogene Lebensqualität erhoben mittels SF-36v2
Auswertungen zu Responderanalysen sowohl bezogen auf eine Verbesserung als auch auf eine
Verschlechterung gegenüber Studienbeginn vor. In der vorliegenden Datensituation werden
beide Operationalisierungen berücksichtigt und die Ergebnisse für die Bewertung des
Zusatznutzens in der Gesamtschau interpretiert.

Für den körperlichen Summenscore (PCS) des SF-36v2 zeigt sich für die Auswertungen zur
Verbesserung gegenüber Studienbeginn kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den
Behandlungsgruppen. Für die Auswertungen zur Verschlechterung gegenüber Studienbeginn

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zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Ponesimod. Dabei liegt eine
Effektmodifikation durch das Merkmal EDSS Score zu Studienbeginn vor, die konsistent zur
Effektmodifikation beim Endpunkt jährliche Schubrate ist. Daraus ergibt sich für Patientinnen
und Patienten mit einem EDSS Score ≤ 3,5 für den PCS des SF-36v2 ein Anhaltspunkt für einen
Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid. Für Patientinnen und Patienten mit
einem EDSS Score > 3,5 ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod
gegenüber Teriflunomid, ein Zusatznutzen ist für diese Patientinnen und Patienten daher nicht
belegt.

Für den psychischen Summenscore (MCS) des SF-36v2 zeigt sich weder bezüglich einer
Verbesserung noch einer Verschlechterung gegenüber Studienbeginn ein statistisch
signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus ergibt sich für den MCS
des SF-36v2 kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber
Teriflunomid, ein Zusatznutzen ist daher nicht belegt.

Nebenwirkungen
SUEs, Abbruch wegen UEs
Für die Endpunkte SUEs und Abbruch wegen UEs zeigt sich jeweils kein statistisch
signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus ergibt sich für diese
Endpunkte jeweils kein Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren Schaden von
Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein höherer oder geringerer Schaden ist daher nicht belegt.

Spezifische UEs
Bradykardie (PT, UE)
Für den Endpunkt Bradykardie zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den
Behandlungsgruppen zum Nachteil von Ponesimod. Daraus ergibt sich für diesen Endpunkt ein
Anhaltspunkt für einen höheren Schaden von Ponesimod gegenüber Teriflunomid.

Infektionen und parasitäre Erkrankungen (SOC, SUE)
Für den Endpunkt Infektionen und parasitäre Erkrankungen zeigt sich kein statistisch
signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus ergibt sich für diesen
Endpunkt kein Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren Schaden von Ponesimod
gegenüber Teriflunomid, ein höherer oder geringerer Schaden ist daher nicht belegt.

Alopezie (PT, UE)
Für den Endpunkt Alopezie zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den
Behandlungsgruppen zum Vorteil von Ponesimod. Daraus ergibt sich für diesen Endpunkt ein
Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden von Ponesimod gegenüber Teriflunomid.

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Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens, Patientengruppen mit
therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen
Auf Basis der dargestellten Ergebnisse werden die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des
Zusatznutzens des Wirkstoffs Ponesimod im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
wie folgt bewertet:

In der Gesamtschau zeigen sich für erwachsene Patientinnen und Patienten mit RMS mit aktiver
Erkrankung, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben, oder
mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie vorbehandelte erwachsene Patientinnen und
Patienten, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist, sowohl positive als auch negative Effekte für
Ponesimod im Vergleich zu Teriflunomid. Positive Effekte zeigen sich dabei teilweise nur für
die Subgruppe mit geringerer Krankheitsschwere (EDSS-Score zu Studienbeginn ≤ 3,5). Aus
diesem Grund erfolgt die Abwägung positiver und negativer Effekte im Folgenden getrennt
nach Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score ≤ 3,5 und Patientinnen und Patienten
mit einem EDSS-Score > 3,5.

Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score ≤ 3,5
Für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score von ≤ 3,5 zeigen sich bei der Morbidität
(bestätigte Krankheitsschübe) und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (SF-36v2,
körperlicher Summenscore [PCS]) ausschließlich positive Effekte von Ponesimod gegenüber
Teriflunomid, jeweils mit dem Ausmaß beträchtlich. Bei den Nebenwirkungen zeigen sich für
einzelne spezifische UEs sowohl positive (Alopezie) als auch negative (Bradykardie) Effekte
von Ponesimod.

In der Gesamtschau ergibt sich für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score von ≤ 3,5
ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber
Teriflunomid.

Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score > 3,5
Für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score von > 3,5 zeigen sich weder bei der
Morbidität noch bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität positive oder negative Effekte
von Ponesimod gegenüber Teriflunomid. Bei den Nebenwirkungen zeigen sich für einzelne
spezifische UEs sowohl positive (Alopezie) als auch negative (Bradykardie) Effekte von
Ponesimod.

Zusammenfassend gibt es für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score von > 3,5
keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein
Zusatznutzen ist damit nicht belegt.

Tabelle 3 zeigt eine Zusammenfassung von Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens
von Ponesimod.

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Tabelle 3: Ponesimod – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens
Indikation                           Zweckmäßige                       Wahrscheinlichkeit und Ausmaß
                                     Vergleichstherapiea               des Zusatznutzens
erwachsene Patientinnen und          IFN-β 1a oder IFN-β 1b oder        Patientinnen und Patienten mit
Patienten mit RMS mit aktiver        Glatirameracetat oder               EDSS ≤ 3,5: Anhaltspunkt für
Erkrankung, die bislang noch keine   Dimethylfumarat oder                einen beträchtlichen Zusatznutzen
krankheitsmodifizierende Therapie    Teriflunomid oder Ocrelizumab      Patientinnen und Patienten mit
erhalten haben, oder mit             unter Berücksichtigung der          EDSS > 3,5: Zusatznutzen nicht
krankheitsmodifizierender Therapie   Zulassung                           belegt
vorbehandelte erwachsene
Patientinnen und Patienten, deren
Erkrankung nicht hochaktiv ist
a. Dargestellt ist die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie. In den Fällen, in denen der pU
    aufgrund der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA aus mehreren Alternativen
    eine Vergleichstherapie auswählen kann, ist die entsprechende Auswahl des pU fett markiert.
G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; IFN: Interferon; pU: pharmazeutischer Unternehmer;
RMS: schubförmige multiple Sklerose

Das Vorgehen zur Ableitung einer Gesamtaussage zum Zusatznutzen stellt einen Vorschlag des
IQWiG dar. Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

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2.2   Fragestellung
Das Ziel des vorliegenden Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Ponesimod im
Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie bei erwachsenen Patientinnen und
Patienten mit schubförmiger multipler Sklerose (RMS) mit aktiver Erkrankung, die bislang
noch     keine   krankheitsmodifizierende      Therapie    erhalten    haben,    oder   mit
krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelte erwachsene Patientinnen und Patienten,
deren Erkrankung nicht hochaktiv ist. Patientinnen und Patienten mit hochaktiver Erkrankung
trotz Behandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie sind von der vorliegenden
Nutzenbewertung nicht umfasst. Diese Patientengruppe wurde bereits in der Dossierbewertung
zum Auftrag A21-83 untersucht [1].

Aus der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA ergibt sich die in
Tabelle 4 dargestellte Fragestellung.

Tabelle 4: Fragestellung der Nutzenbewertung von Ponesimod
Indikation                                                    Zweckmäßige Vergleichstherapiea
erwachsene Patientinnen und Patienten mit RMS mit aktiver     IFN-β 1a oder IFN-β 1b oder Glatirameracetat
Erkrankung, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende   oder Dimethylfumarat oder Teriflunomid oder
Therapie erhalten haben, oder mit krankheitsmodifizierender   Ocrelizumab unter Berücksichtigung der
Therapie vorbehandelte erwachsene Patientinnen und            Zulassung
Patienten, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist
a. Dargestellt ist die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie. In den Fällen, in denen der pU
    aufgrund der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA aus mehreren Alternativen
    eine Vergleichstherapie auswählen kann, ist die entsprechende Auswahl des pU fett markiert.
G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; IFN: Interferon; pU: pharmazeutischer Unternehmer;
RMS: schubförmige multiple Sklerose

Der pU wählt Teriflunomid als zweckmäßige Vergleichstherapie und folgt damit der vom
G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie für die vorliegende Fragestellung gemäß
Beschluss vom 02.12.2021 [2,3].

Die Bewertung wird anhand patientenrelevanter Endpunkte auf Basis der vom pU im Dossier
vorgelegten Daten vorgenommen. Für die Ableitung des Zusatznutzens werden randomisierte
kontrollierte Studien (RCTs) mit einer Mindestdauer von 12 Monaten herangezogen. Dies
entspricht den Einschlusskriterien des pU.

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2.3     Informationsbeschaffung und Studienpool
Der Studienpool der Bewertung wurde anhand der folgenden Angaben zusammengestellt:

Quellen des pU im Dossier:

     Studienliste zu Ponesimod (Stand zum 13.04.2021)
     bibliografische Recherche zu Ponesimod (letzte Suche am 22.04.2021)
     Suche in Studienregistern / Studienergebnisdatenbanken zu Ponesimod (letzte Suche am
      20.04.2021)
     Suche auf der Internetseite des G-BA zu Ponesimod (letzte Suche am 10.05.2021)

Die Überprüfung der Vollständigkeit des Studienpools erfolgte durch:

     Suche in Studienregistern zu Ponesimod (letzte Suche am 07.07.2021), Suchstrategien
      siehe Anhang A

Durch die Überprüfung wurde keine zusätzliche relevante Studie identifiziert.

2.3.1    Eingeschlossene Studien
In die Nutzenbewertung wird die in der folgenden Tabelle aufgeführte Studie eingeschlossen.

Tabelle 5: Studienpool – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid
Studie                              Studienkategorie                               Verfügbare Quellen
                        Studie zur Gesponserte           Studie        Studien-        Register-     Publikationc
                        Zulassung      Studiea           Dritter        bericht        einträgeb
                          des zu
                       bewertenden
                       Arzneimittels                                   (ja / nein       (ja / nein    (ja / nein
                        (ja / nein)  (ja / nein)        (ja / nein)     [Zitat])         [Zitat])      [Zitat])
AC-058B301                   ja              ja            nein         ja [6,7]         ja [8,9]     ja [10,11]
(OPTIMUMd)
a. Studie, für die der pU Sponsor war.
b. Zitat der Studienregistereinträge sowie, falls vorhanden, der in den Studienregistern aufgelisteten Berichte
    über Studiendesign und / oder -ergebnisse.
c. sonstige Quellen: Dokumente aus der Suche auf der Internetseite des G-BA und weitere öffentlich
    verfügbare Quellen
d. Die Studie wird in den folgenden Tabellen mit dieser Kurzbezeichnung genannt.
G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; pU: pharmazeutischer Unternehmer; RCT: randomisierte kontrollierte
Studie

2.3.2    Studiencharakteristika
Tabelle 6 und Tabelle 7 beschreiben die Studie zur Nutzenbewertung.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                                    - 12 -
Dossierbewertung A21-159                                                                                                                             Version 1.0
Ponesimod (multiple Sklerose)                                                                                                                        24.02.2022
Tabelle 6: Charakterisierung der eingeschlossenen Studie – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid
Studie         Studiendesign Population                  Interventionen (Zahl der Studiendauer                Ort und Zeitraum der       Primärer Endpunkt;
                                                         randomisierten                                       Durchführung               sekundäre Endpunktea
                                                         Patientinnen und
                                                         Patienten)
OPTIMUM        RCT,            erwachsene Patientinnen   Ponesimod (N = 567)        Screening: bis 45 Tage    172 Zentren in Bosnien     primär: jährliche
               doppelblind,    und Patienten (18–55      Teriflunomid (N = 566)     vor Randomisierung        und Herzegowina,           Schubrate
               parallel        Jahre) mit aktiverb RMS                                                        Bulgarien, Deutschland,    sekundär: Morbidität,
                               und einem EDSS-Score                                 Behandlung:               Finnland, Frankreich,      gesundheitsbezogene
                               von 0–5,5 zu                                         108 Wochenc               Georgien, Griechenland,    Lebensqualität, UE
                               Studienbeginn, nicht                                                           Israel, Italien, Kanada,
                               vorbehandelt oder mit                                                          Kroatien, Lettland,
                               IFN β-1a, IFN β-1b,                                  Beobachtung:              Litauen, Mexiko, Polen,
                               Glatirameracetat,                                    bis 37 Tage nach Ende     Portugal, Rumänien,
                               Natalizumab oder                                     der Behandlungsphased     Russland, Schweden,
                               Dimethylfumarat                                                                Serbien, Spanien,
                               vorbehandelt                                                                   Tschechien, Türkei,
                                                                                                              Ukraine, Ungarn, USA,
                                                                                                              Vereinigtes Königreich,
                                                                                                              Weißrussland
                                                                                                              04/2015 – 05/2019
a. Primäre Endpunkte beinhalten Angaben ohne Berücksichtigung der Relevanz für diese Nutzenbewertung. Sekundäre Endpunkte beinhalten ausschließlich Angaben
    zu relevanten verfügbaren Endpunkten für diese Nutzenbewertung.
b. aktive Erkrankung war definiert als: ≥ 1 Schub von Monat 12 bis Monat 1 oder ≥ 2 Schübe von Monat 24 bis Monat 1 oder in den letzten 6 Monaten ≥ 1 Gd-
    anreichernde Läsion, jeweils vor der ersten EDSS-Beurteilung
c. Nach Ende der randomisierten Behandlung hatten die Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, an einer 1-armigen Extensionsstudie teilzunehmen
d. Patientinnen und Patienten, die in die Extensionsstudie übergingen, unterzogen sich ebenfalls einer Nachbeobachtung bis 37 Tage nach Behandlungsende;
    Patientinnen und Patienten, die die Behandlung vorzeitig beendeten, wurden bis Woche 108 weiter beobachtet
EDSS: Expanded Disability Status Scale; Gd: Gadolinium; IFN: Interferon; N: Anzahl randomisierter Patientinnen und Patienten; pU: pharmazeutischer
Unternehmer; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; RMS: schubförmige multiple Sklerose; UE: unerwünschtes Ereignis

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                                                                                   - 13 -
Dossierbewertung A21-159                                                                            Version 1.0
Ponesimod (multiple Sklerose)                                                                       24.02.2022

Tabelle 7: Charakterisierung der Intervention – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs.
Teriflunomid
Studie           Intervention                                   Vergleich
OPTIMUM          Ponesimod, oral, 1-mal täglich                 Teriflunomid, oral, 1-mal täglich

                 Titrationsphase:                               Tag 1 bis 14: 14 mg + Placebo
                  Tag 1 und 2:    2 mg
                  Tag 3 und 4:    3 mg                         Erhaltungsphase (ab Tag 15): 14 mg
                  Tag 5 und 6:    4 mg
                  Tag 7:          5 mg
                  Tag 8:          6 mg
                  Tag 9:          7 mg
                  Tag 10:         8 mg
                  Tag 11:         9 mg
                  Tag 12 bis 14: 10 mg
                 jeweils + Placebo

                 Erhaltungsphase (ab Tag 15):
                 20 mg
                 Nicht erlaubte Vor- und Begleitbehandlung
                  ≤ 7 Tage vor Studienbeginn: Interferone, Glatirameracetat
                  ≤ 15 Tage vor Studienbeginn: Betablocker, Diltiazem, Verapamil, Digoxin oder andere
                   Antiarrhytmika, systemische Therapien zur Senkung der Herzfrequenz sowie Colestyramina
                   oder Aktivkohlea
                  ≤ 30 Tage vor Studienbeginn: adenokortikotropisches Hormon, systemische
                   Kortikosteroide (soweit nicht nur kurzfristig zur Behandlung von Schüben eingesetzt)b,
                   Dimethylfumarat, Lebendimpfstoffe
                  ≤ 90 Tage vor Studienbeginn: Plasmapherese, Zytapherese, Immunglobuline (i. v.),
                   experimentelle Therapien außer Biologika
                  ≤ 180 Tage vor Studienbeginn: Azathioprin, Methotrexat, Cyclophosphamid, Natalizumab,
                   andere systemische Immunsuppressiva, experimentelle Biologika, die nicht lymphozyten-
                   depletierend wirken (z. B. Daclizumab)
                  ≤ 24 Monate vor Studienbeginn: lymphozyten-depletierende Biologika (z. B. Rituximab,
                   Ocrelizumab), Cladribin
                  Zu jedem Zeitpunkt vor Studienbeginn: Alemtuzumab, Mitoxantron, Leflunomid,
                   Teriflunomid, Fingolimod, Ponesimod, andere experimentelle S1P-Modulatoren,
                   Stammzelltransplantation
                  andere krankheitsmodifizierende Therapien
                  Bestrahlung des lymphatischen Gewebes

                 Erlaubte Begleitbehandlung:
                  Dalfampridin, falls ≥ 90 Tage vor Randomisierung in stabiler Dosis
a. für beschleunigte Wirkstoffelimination erlaubt, falls notwendig
b. Methylprednisolon 1 g/Tag, i. v. für 3–5 Tage zur Behandlung von Schüben und Prednison- Äquivalent
    ≤ 10 mg für kurzfristige Behandlung (≤ 2 Wochen/Zyklus mit anschließender Pause ≥ 8 Wochen) erlaubt
i. v.: intravenös; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; S1P: Sphingosin-1-Phosphat

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                                 - 14 -
Dossierbewertung A21-159                                                          Version 1.0
Ponesimod (multiple Sklerose)                                                     24.02.2022

Studiendesign
Bei der Studie OPTIMUM handelt es sich um eine randomisierte, doppelblinde Studie zum
Vergleich von Ponesimod mit Teriflunomid. Eingeschlossen wurden erwachsene Patientinnen
und Patienten mit aktiver RMS und einem Score von 0 bis 5,5 auf der Expanded Disability
Status Scale (EDSS). Eine aktive Erkrankung war definiert als das Auftreten von

   ≥ 1 Schub von Monat 12 bis Monat 1 oder
   ≥ 2 Schübe von Monat 24 bis Monat 1 oder
   ≥ 1 Gadolinium(Gd)-anreichernde Läsion in den letzten 6 Monaten,

jeweils vor der ersten EDSS-Beurteilung.

Die Patientinnen und Patienten waren entweder nicht mit krankheitsmodifizierenden Therapien
vorbehandelt oder hatten vorher eine Behandlung mit Interferonen, Glatirameracetat,
Natalizumab oder Dimethylfumarat erhalten.

Insgesamt wurden in die Studie 1133 Patientinnen und Patienten randomisiert im Verhältnis
1:1 entweder einer Behandlung mit Ponesimod (N = 567) oder Teriflunomid (N = 566)
zugeteilt.

Die Behandlung mit Ponesimod und Teriflunomid erfolgte jeweils gemäß Fachinformation
[12,13] über einen Zeitraum von 108 Wochen. Nach Ende der verblindeten Behandlungsphase
konnten die Patientinnen und Patienten in eine 1-armige Extensionsstudie zur Behandlung mit
Ponesimod eingeschlossen werden.

Primärer Endpunkt der Studie war die jährliche Schubrate. Weitere patientenrelevante
Endpunkte waren Endpunkte der Kategorien Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität
und Nebenwirkungen.

Die Studie OPTIMUM weist mehrere Besonderheiten auf, die auch für die vorliegende
Nutzenbewertung relevant sind. Dies betrifft insbesondere die Frage der Eignung der
Gesamtpopulation, eine hohe Anzahl an wichtigen Protokollverletzungen sowie den Wechsel
der Endpunkterhebung für den primären Endpunkt (Krankheitsschübe) im Studienverlauf. Auf
diese Punkte wird nachfolgend im Detail eingegangen.

Eignung der Gesamtpopulation der Studie OPTIMUM für die vorliegende
Nutzenbewertung
Die in die Studie OPTIMUM eingeschlossenen Patientinnen und Patienten waren teils noch
nicht vorbehandelt und teils mit Interferonen, Glatirameracetat, Natalizumab oder
Dimethylfumarat vorbehandelt. Von der Fragestellung der vorliegenden Nutzenbewertung sind
noch nicht mit krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelte Patientinnen und Patienten
sowie vorbehandelte Patientinnen und Patienten umfasst, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist
(siehe Abschnitt 2.2). Unter den vorbehandelten Patientinnen und Patienten waren in der Studie

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                - 15 -
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