Ponesimod (multiple Sklerose)- Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Dossierbewertung - Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V
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IQWiG-Berichte – Nr. 1299 Ponesimod (multiple Sklerose) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V Dossierbewertung Auftrag: A21-159 Version: 1.0 Stand: 24.02.2022
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Impressum Herausgeber Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Thema Ponesimod (multiple Sklerose) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V Auftraggeber Gemeinsamer Bundesausschuss Datum des Auftrags 02.12.2021 Interne Auftragsnummer A21-159 Anschrift des Herausgebers Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Im Mediapark 8 50670 Köln Tel.: +49 221 35685-0 Fax: +49 221 35685-1 E-Mail: berichte@iqwig.de Internet: www.iqwig.de ISSN: 1864-2500 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) -i-
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Medizinisch-fachliche Beratung Für die vorliegende Dossierbewertung stand keine Beraterin / kein Berater zu medizinisch- fachlichen Fragen zur Verfügung. Beteiligung von Betroffenen Der Fragebogen zur Beschreibung der Erkrankung und deren Behandlung wurde von 2 Personen beantwortet. Das IQWiG dankt den Betroffenen für ihre Beteiligung an dem schriftlichen Austausch über Krankheitserleben, Therapieerfahrungen und Behandlungsziele. Die Betroffenen waren nicht in die Erstellung der Dossierbewertung eingebunden. An der Dossierbewertung beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IQWiG Michael Köhler Kirsten Janke Thomas Kaiser Matthias Maiworm Annika Orland Sabine Ostlender Dominik Schierbaum Anja Schwalm Sibylle Sturtz Schlagwörter Ponesimod, multiple Sklerose, Nutzenbewertung, NCT02425644 Keywords Ponesimod, Multiple Sclerosis, Benefit Assessment, NCT02425644 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - ii -
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Inhaltsverzeichnis Seite Tabellenverzeichnis .................................................................................................................. v Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................... vii Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................... viii 1 Hintergrund ....................................................................................................................... 1 1.1 Verlauf des Projekts.................................................................................................... 1 1.2 Verfahren der frühen Nutzenbewertung .................................................................. 2 1.3 Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments ............................................................ 2 2 Nutzenbewertung ............................................................................................................... 4 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung........................................................................... 4 2.2 Fragestellung ............................................................................................................. 11 2.3 Informationsbeschaffung und Studienpool ............................................................ 12 2.3.1 Eingeschlossene Studien ...................................................................................... 12 2.3.2 Studiencharakteristika .......................................................................................... 12 2.4 Ergebnisse zum Zusatznutzen.................................................................................. 22 2.4.1 Eingeschlossene Endpunkte ................................................................................. 22 2.4.2 Verzerrungspotenzial ............................................................................................ 25 2.4.3 Ergebnisse ............................................................................................................ 27 2.4.4 Subgruppen und andere Effektmodifikatoren ...................................................... 35 2.5 Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ............................................ 38 2.5.1 Beurteilung des Zusatznutzens auf Endpunktebene ............................................. 38 2.5.2 Gesamtaussage zum Zusatznutzen ....................................................................... 42 3 Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie Kosten der Therapie .......................... 45 3.1 Kommentar zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen (Modul 3 A, Abschnitt 3.2) ...................................... 45 3.1.1 Beschreibung der Erkrankung und Charakterisierung der Zielpopulation ........... 45 3.1.2 Therapeutischer Bedarf ........................................................................................ 45 3.1.3 Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation ...................................... 45 3.1.4 Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen ......................................................................................................... 49 3.2 Kommentar zu den Kosten der Therapie für die GKV (Modul 3 A, Abschnitt 3.3)............................................................................................................. 50 3.2.1 Behandlungsdauer ................................................................................................ 51 3.2.2 Verbrauch ............................................................................................................. 51 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - iii -
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 3.2.3 Kosten des zu bewertenden Arzneimittels und der zweckmäßigen Vergleichstherapie ................................................................................................ 51 3.2.4 Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen............................................ 51 3.2.5 Jahrestherapiekosten ............................................................................................. 51 3.2.6 Versorgungsanteile ............................................................................................... 52 4 Zusammenfassung der Dossierbewertung..................................................................... 53 4.1 Zugelassene Anwendungsgebiete ............................................................................. 53 4.2 Medizinischer Nutzen und medizinischer Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie .......................................................................... 53 4.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten in den für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen ................................................................................ 54 4.4 Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung ........................... 55 4.5 Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung ...................................... 56 5 Literatur ........................................................................................................................... 58 Anhang A Suchstrategien ..................................................................................................... 62 Anhang B Ergebnisse zum Endpunkt bestätigte Krankheitsschübe nach Protokollversion, unter der die Randomisierung erfolgte ........................................... 63 Anhang C Kaplan-Meier-Kurven ....................................................................................... 64 Anhang D Angaben zu Ergebnissen im Studienverlauf für den Endpunkt gesundheitsbezogene Lebensqualität erhoben mittels SF-36v2 ................................... 66 Anhang E Ergebnisse zu Nebenwirkungen ........................................................................ 68 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - iv -
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments ............................................................. 2 Tabelle 2: Fragestellung der Nutzenbewertung von Ponesimod................................................ 4 Tabelle 3: Ponesimod – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ........................ 10 Tabelle 4: Fragestellung der Nutzenbewertung von Ponesimod .............................................. 11 Tabelle 5: Studienpool – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ................... 12 Tabelle 6: Charakterisierung der eingeschlossenen Studie – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid.............................................................................................. 13 Tabelle 7: Charakterisierung der Intervention – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ...................................................................................................................... 14 Tabelle 8: Charakterisierung der Studienpopulation – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid.............................................................................................. 19 Tabelle 9: Endpunktübergreifendes Verzerrungspotenzial (Studienebene) – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ............................................................................ 21 Tabelle 10: Matrix der Endpunkte – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ...................................................................................................................... 23 Tabelle 11: Endpunktübergreifendes und endpunktspezifisches Verzerrungspotenzial – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid .................................................... 26 Tabelle 12: Ergebnisse (Mortalität, gesundheitsbezogene Lebensqualität, Nebenwirkungen, dichotom) – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid... 28 Tabelle 13: Ergebnisse (Morbidität, bestätigte Krankheitsschübe) – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ............................................................................ 29 Tabelle 14: Ergebnisse (Morbidität, Zeit bis zum Ereignis) – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid.............................................................................................. 30 Tabelle 15: Ergebnisse (Morbidität, stetig) – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ...................................................................................................................... 31 Tabelle 16: Subgruppen (gesundheitsbezogene Lebensqualität, dichotom) – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ............................................................................ 36 Tabelle 17: Ergebnisse (Morbidität, bestätigte Krankheitsschübe) – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ............................................................................ 37 Tabelle 18: Ausmaß des Zusatznutzens auf Endpunktebene: Ponesimod vs. Teriflunomid ... 40 Tabelle 19: Positive und negative Effekte für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score ≤ 3,5 aus der Bewertung von Ponesimod im Vergleich zu Teriflunomid .... 43 Tabelle 20: Positive und negative Effekte für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score > 3,5 aus der Bewertung von Ponesimod im Vergleich zu Teriflunomid .... 43 Tabelle 21: Ponesimod – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ...................... 44 Tabelle 22: Ponesimod – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ...................... 53 Tabelle 23: Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation .................... 54 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) -v-
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Tabelle 24: Kosten für die GKV für das zu bewertende Arzneimittel und die zweckmäßige Vergleichstherapie pro Patientin oder Patient bezogen auf 1 Jahr ............. 55 Tabelle 25: Ergebnisse (Morbidität, bestätigte Krankheitsschübe) – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid – Schuberhebung nach Protokollversion ........... 63 Tabelle 26: Häufige UEs – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ............... 69 Tabelle 27: Häufige SUEs – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ............. 72 Tabelle 28: Abbrüche wegen UEs – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid ...................................................................................................................... 73 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - vi -
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1: Vorgehen des pU zur Ermittlung der Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation................................................................................................ 46 Abbildung 2: Kaplan-Meier-Kurven für die Zeit bis zum 1. bestätigten Schub bis Studienende aus der Studie OPTIMUM (ergänzend dargestellt) ...................................... 64 Abbildung 3: Kaplan-Meier-Kurven zur Zeit bis zur bestätigten Behinderungsprogression (Bestätigung nach 24 Wochen) aus der Studie OPTIMUM .............................................. 65 Abbildung 4: Werte für den PCS des SF-36v2 zu verschiedenen Auswertungszeitpunkten in der Studie OPTIMUM ................................................................................................... 66 Abbildung 5: Verlaufswerte für den PCS des SF-36v2 in der Studie OPTIMUM .................. 66 Abbildung 6: Werte für den MCS des SF-36v2 zu verschiedenen Auswertungszeitpunkten in der Studie OPTIMUM ................................................................................................... 67 Abbildung 7: Verlaufswerte für den MCS des SF-36v2 in der Studie OPTIMUM ................. 67 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - vii -
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Bedeutung 9-HPT 9-Hole Peg Test BAS Bundesamts für Soziale Sicherung C-SSRS Columbia Suicide Severity Rating Scale DDD Defined Daily Dose DMSG Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft e.V. EDSS Expanded Disability Status Scale FDA Food and Drug Administration FSIQ-RMS Fatigue Symptoms and Impacts Questionnaire – Relapsing Multiple Sclerosis Gd Gadolinium G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss HMG hierarchisierte Morbiditätsgruppe ICD-10- Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter GM Gesundheitsprobleme, 10. Revision, Deutsche Modifikation IQWiG Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen MCS Mental Component Summary (psychischer Summenscore des SF-36v2) MedDRA Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung Morbi-RSA morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich MS multiple Sklerose MSFC Multiple Sclerosis Functional Composite NTD NeuroTransData PASAT-3 Paced Serial Addition Test-3 PCS Physical Component Summary (körperlicher Summenscore des SF-36v2) PGI-S Patient Global Impression of Severity pU pharmazeutischer Unternehmer PT Preferred Term (bevorzugter Begriff) RCT Randomized controlled Trial (randomisierte kontrollierte Studie) RMS Relapsing Multiple Sclerosis (schubförmige multiple Sklerose) RRMS Relapsing-Remitting Multiple Sclerosis (schubförmig-remittierende multiple Sklerose) SDMT Symbol Digit Modalities Test SF-36v2 Short Form-36 Health Survey Version 2 SGB Sozialgesetzbuch SOC System Organ Class (Systemorganklasse) Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - viii -
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Abkürzung Bedeutung SPMS Secondary progressive Multiple Sclerosis (sekundär progrediente multiple Sklerose) SUE schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis T25W Timed 25-Foot Walk UE unerwünschtes Ereignis WPAI:MS Work Productivity and Impairment aufgrund von MS ZNS zentrales Nervensystem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - ix -
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 1 Hintergrund 1.1 Verlauf des Projekts Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ponesimod gemäß § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers (pU). Das Dossier wurde dem IQWiG am 14.06.2021 übermittelt. Die Nutzenbewertung zu o. g. Auftrag wurde dem G-BA am 13.09.2021 übermittelt. Der G-BA hat mit Beschluss vom 02.12.2021 die Beschlussfassung zur Nutzenbewertung von Ponesimod für Patientengruppe a (Fragestellung 1 der Dossierbewertung zum Auftrag A21-83 [1]) vorläufig ausgesetzt und das IQWiG mit einer erneuten Nutzenbewertung auf Basis des bereits übermittelten Dossiers beauftragt. Grund hierfür ist eine Änderung der zweckmäßigen Vergleichstherapie für diese Patientengruppe aufgrund von Informationen, die im Rahmen des schriftlichen und mündlichen Stellungnahmeverfahrens eingebracht wurden [2,3]. Die Verantwortung für die vorliegende Bewertung und für das Bewertungsergebnis liegt ausschließlich beim IQWiG. Die Bewertung wird zur Veröffentlichung an den G-BA übermittelt, der zu der Nutzenbewertung ein Stellungnahmeverfahren durchführt. Die Beschlussfassung über den Zusatznutzen erfolgt durch den G-BA im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren. Für die vorliegende Bewertung war die Einbindung einer/eines externen Sachverständigen (einer Beraterin oder eines Beraters zu medizinisch-fachlichen Fragen) vorgesehen. Diese Beratung sollte die schriftliche Beantwortung von Fragen zu den Themenbereichen Krankheitsbild / Krankheitsfolgen, Therapieziele, Patientinnen und Patienten im deutschen Versorgungsalltag, Therapieoptionen, therapeutischer Bedarf und Stand der medizinischen Praxis umfassen. Darüber hinaus sollte bei Bedarf eine Einbindung im Projektverlauf zu weiteren spezifischen Fragen erfolgen. Allerdings konnten im Rahmen des Verfahrens zur Dossierbewertung zum Auftrag A21-83 keine externen Sachverständigen, die die notwendigen Voraussetzungen (fachlich-klinische und -wissenschaftliche Expertise, keine gravierenden Interessenkonflikte, kurzfristige zeitliche Verfügbarkeit) erfüllen, über die vorgesehenen Prozesse identifiziert werden. Auch Anfragen bei Fachgesellschaften blieben diesbezüglich erfolglos. Die Bewertung wurde unter Einbindung von Betroffenen beziehungsweise Patientenorganisationen im Rahmen des Verfahrens zur Dossierbewertung zum Auftrag A21-83 erstellt. Diese Einbindung beinhaltete die schriftliche Beantwortung von Fragen zu den Themenbereichen Erfahrungen mit der Erkrankung, Notwendigkeit der Betrachtung spezieller Patientengruppen, Erfahrungen mit den derzeit verfügbaren Therapien für das Anwendungsgebiet, Erwartungen an eine neue Therapie und gegebenenfalls zusätzliche Informationen. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) -1-
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Die Beteiligten außerhalb des IQWiG, die in das Projekt eingebunden wurden, erhielten keine Einsicht in das Dossier des pU. Für die vorliegende Nutzenbewertung war ergänzend zu den Angaben in den Modulen 1 bis 4 die Verwendung von Informationen aus Modul 5 des Dossiers des pU notwendig. Es handelte sich dabei um Informationen zu Studienmethodik und Studienergebnissen. Die entsprechenden Angaben wurden in den vorliegenden Bericht zur Nutzenbewertung aufgenommen. 1.2 Verfahren der frühen Nutzenbewertung Die vorliegende Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung. Sie wird gemeinsam mit dem Dossier des pU (Module 1 bis 4) auf der Website des G-BA veröffentlicht. Im Anschluss daran führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren zu der Dossierbewertung durch. Der G-BA trifft seinen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens. Durch den Beschluss des G-BA werden gegebenenfalls die in der Dossierbewertung dargestellten Informationen ergänzt. Weitere Informationen zum Stellungnahmeverfahren und zur Beschlussfassung des G-BA sowie das Dossier des pU finden sich auf der Website des G-BA (www.g-ba.de). 1.3 Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments Die vorliegende Dossierbewertung gliedert sich in 5 Kapitel plus Anhänge. In Kapitel 2 bis 4 sind die wesentlichen Inhalte der Dossierbewertung dargestellt. Die nachfolgende Tabelle 1 zeigt den Aufbau des Dokuments im Detail. Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments Kapitel 2 – Nutzenbewertung Abschnitt 2.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der Nutzenbewertung Abschnitte 2.2 bis 2.5 Darstellung des Ergebnisses der Nutzenbewertung im Detail Angabe, ob und inwieweit die vorliegende Bewertung von der Einschätzung des pU im Dossier abweicht Kapitel 3 – Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie Kosten der Therapie Abschnitte 3.1 und 3.2 Kommentare zu folgenden Modulen des Dossiers des pU: Modul 3 A, Abschnitt 3.2 (Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen) Modul 3 A, Abschnitt 3.3 (Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung) Kapitel 4 – Zusammenfassung der Dossierbewertung Abschnitte 4.1 bis 4.5 Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen als Bewertung der Angaben im Dossier des pU nach § 4 Abs. 1 AM-NutzenV [4] AM-NutzenV: Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung; pU: pharmazeutischer Unternehmer Bei der Dossierbewertung werden die Anforderungen berücksichtigt, die in den vom G-BA bereitgestellten Dossiervorlagen beschrieben sind (siehe Verfahrensordnung des G-BA [5]). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) -2-
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Relevante Abweichungen zum Vorgehen des pU sowie Kommentare zum Vorgehen des pU sind an den jeweiligen Stellen der Nutzenbewertung beschrieben. Bei Abschnittsverweisen, die sich auf Abschnitte im Dossier des pU beziehen, ist zusätzlich das betroffene Modul des Dossiers angegeben. Abschnittsverweise ohne Angabe eines Moduls beziehen sich auf den vorliegenden Bericht zur Nutzenbewertung. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) -3-
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ponesimod gemäß § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers (pU). Das Dossier wurde dem IQWiG am 14.06.2021 übermittelt. Zu diesem Dossier wurde bereits eine Nutzenbewertung erstellt und dem G-BA am 13.09.2021 übermittelt (Dossierbewertung zum Auftrag A21-83). Der G-BA hat mit Beschluss vom 02.12.2021 die Beschlussfassung zur Nutzenbewertung von Ponesimod für Patientengruppe a (Fragestellung 1 der Dossierbewertung A21-83) vorläufig ausgesetzt und das IQWiG mit einer erneuten Nutzenbewertung auf Basis des bereits übermittelten Dossiers beauftragt. Grund hierfür ist eine Änderung der zweckmäßigen Vergleichstherapie für diese Patientengruppe aufgrund von Informationen, die im Rahmen des schriftlichen und mündlichen Stellungnahmeverfahrens eingebracht wurden. Fragestellung Das Ziel des vorliegenden Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Ponesimod im Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit schubförmiger multipler Sklerose (RMS) mit aktiver Erkrankung, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben, oder mit krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelte erwachsene Patientinnen und Patienten, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist. Aus der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA ergibt sich die in Tabelle 2 dargestellte Fragestellung. Tabelle 2: Fragestellung der Nutzenbewertung von Ponesimod Indikation Zweckmäßige Vergleichstherapiea erwachsene Patientinnen und Patienten mit RMS mit aktiver IFN-β 1a oder IFN-β 1b oder Glatirameracetat Erkrankung, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende oder Dimethylfumarat oder Teriflunomid oder Therapie erhalten haben, oder mit krankheitsmodifizierender Ocrelizumab unter Berücksichtigung der Therapie vorbehandelte erwachsene Patientinnen und Zulassung Patienten, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist a. Dargestellt ist die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie. In den Fällen, in denen der pU aufgrund der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA aus mehreren Alternativen eine Vergleichstherapie auswählen kann, ist die entsprechende Auswahl des pU fett markiert. G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; IFN: Interferon; pU: pharmazeutischer Unternehmer; RMS: schubförmige multiple Sklerose Der pU wählt Teriflunomid als zweckmäßige Vergleichstherapie und folgt damit der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie für die vorliegende Fragestellung. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) -4-
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Die Bewertung wird anhand patientenrelevanter Endpunkte auf Basis der vom pU im Dossier vorgelegten Daten vorgenommen. Für die Ableitung des Zusatznutzens werden randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) mit einer Mindestdauer von 12 Monaten herangezogen. Studienpool und Studiendesign In die Nutzenbewertung wird die Studie OPTIMUM eingeschlossen. Studiendesign Bei der Studie OPTIMUM handelt es sich um eine randomisierte, doppelblinde Studie zum Vergleich von Ponesimod mit Teriflunomid. Eingeschlossen wurden erwachsene Patientinnen und Patienten mit aktiver RMS und einem Score von 0 bis 5,5 auf der Expanded Disability Status Scale (EDSS). Die Patientinnen und Patienten waren entweder nicht mit krankheitsmodifizierenden Therapien vorbehandelt oder hatten vorher eine Behandlung mit Interferonen, Glatirameracetat, Natalizumab oder Dimethylfumarat erhalten. Insgesamt wurden in die Studie 1133 Patientinnen und Patienten randomisiert im Verhältnis 1:1 entweder einer Behandlung mit Ponesimod oder Teriflunomid zugeteilt. Die Behandlung mit Ponesimod und Teriflunomid erfolgte jeweils gemäß Fachinformation über einen Zeitraum von 108 Wochen. Primärer Endpunkt der Studie war die jährliche Schubrate. Weitere patientenrelevante Endpunkte waren Endpunkte der Kategorien Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen. Die Studie OPTIMUM weist mehrere Besonderheiten auf, die auch für die vorliegende Nutzenbewertung relevant sind. Dies betrifft insbesondere die Frage der Eignung der Gesamtpopulation, eine hohe Anzahl an wichtigen Protokollverletzungen sowie den Wechsel der Endpunkterhebung für den primären Endpunkt (Krankheitsschübe) im Studienverlauf. In die Studie OPTIMUM wurden auch Patientinnen und Patienten eingeschlossen, die nicht von der vorliegenden Fragestellung der Nutzenbewertung umfasst sind (hochaktive Erkrankung trotz angemessener Vorbehandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie). Das Vorgehen des pU zur Abgrenzung dieser Teilpopulation ist sachgerecht. Allerdings zieht der pU aufgrund des geringen Anteils dieser Patientengruppe (ca. 7 % der Gesamtpopulation) die Gesamtpopulation heran. Eine hochaktive Erkrankung kann mit einer erhöhten Schubfrequenz und in der Folge auch einer beschleunigten Behinderungsprogression einhergehen. Für Patientinnen und Patienten mit hochaktiver Erkrankung trotz angemessener Vorbehandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie wurde zudem eine abweichende zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt, die Teriflunomid nicht umfasst (siehe Dossierbewertung zum Auftrag A21-83). Insgesamt bleibt unklar, ob die Ergebnisse für die Gesamtpopulation der Studie OPTIMUM uneingeschränkt auf die Zielpopulation der nicht vorbehandelten und der vorbehandelten, nicht hochaktiv erkrankten Patientinnen und Patienten übertragbar sind. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) -5-
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Aus den Studienunterlagen geht hervor, dass bei allen eingeschlossenen Patientinnen und Patienten mindestens 1 Protokollabweichung aufgetreten ist, bei 47 % mindestens 1 wichtige Protokollabweichung. Unter den Protokollabweichungen sind auch Abweichungen enthalten, die die Erhebung patientenrelevanter Endpunkte für die vorliegende Nutzenbewertung betreffen. Sowohl die als wichtig eingeordneten Protokollabweichungen als auch die weiteren Abweichungen sind zwischen den Studienarmen zwar überwiegend gleich verteilt und die einzelnen Gründe für Abweichungen sind außerdem zumeist bei wenigen Patientinnen und Patienten aufgetreten. Insgesamt bleibt jedoch unklar, ob sich die Abweichungen auf die Ergebnisse der Studie OPTIMUM auswirken. Dies ist insbesondere bei Endpunkten denkbar, bei denen nur wenige Ereignisse insgesamt aufgetreten sind, z. B. beim Endpunkt Bradykardie. Das Verfahren zur Diagnose und Bestätigung von Krankheitsschüben wurde im Verlauf der Studie OPTIMUM mit der Protokollversion 4 vom 05.02.2016 maßgeblich geändert. Es wurde eine Reihe von Neuerungen eingeführt, die die Prozesse der Schuberhebung erheblich präzisierten. Insbesondere wurde eine gegenseitige Beeinflussung von behandelnden Neurologinnen oder Neurologen und den verblindeten Endpunkterheberinnen oder Endpunkterhebern, die die EDSS-Beurteilung durchführten, nahezu ausgeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die Schubdiagnose und - beurteilung ab Protokollversion 4 aufgrund dieser Anpassungen verlässlicher erfolgte als unter früheren Protokollversionen. Verzerrungspotenzial und Einschätzung der Aussagesicherheit Aufgrund der hohen Anzahl an Protokollabweichungen ist das endpunktübergreifende Verzerrungspotenzial in der Studie OPTIMUM hoch. Auch unter Berücksichtigung des Einschlusses der nicht relevanten Teilpopulation von Patientinnen und Patienten mit hochaktiver Erkrankung trotz angemessener Vorbehandlung ist die Aussagesicherheit der Studienergebnisse für die vorliegende Fragestellung reduziert. Auf Basis der Studie OPTIMUM können für alle dargestellten Endpunkte maximal Anhaltspunkte, zum Beispiel für einen Zusatznutzen, abgeleitet werden. Ergebnisse Mortalität Gesamtüberleben Die Ergebnisse zur Gesamtmortalität beruhen auf den Angaben zu tödlich verlaufenen UEs. Es zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus ergibt sich für den Endpunkt Gesamtmortalität kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein Zusatznutzen ist daher nicht belegt. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) -6-
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Morbidität Bestätigte Krankheitsschübe (EDSS-basiert) Für den Endpunkt bestätigte Krankheitsschübe, operationalisiert über die jährliche Schubrate, zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Dabei liegt eine Effektmodifikation durch das Merkmal EDSS Score zu Studienbeginn vor. Daraus ergibt sich für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS Score ≤ 3,5 ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid. Für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS Score > 3,5 ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein Zusatznutzen ist für diese Patientinnen und Patienten daher nicht belegt. Bestätigte Behinderungsprogression (EDSS-basiert) Für den Endpunkt bestätigte Behinderungsprogression zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus ergibt sich für diesen Endpunkt kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein Zusatznutzen ist daher nicht belegt. Schweregrad der Behinderung (MSFC) Für den Endpunkt Schweregrad der Behinderung, erhoben anhand des Multiple Sclerosis Functional Composite (MSFC) z-Score, zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Vorteil von Ponesimod. Das 95 %-Konfidenzintervall von Hedgesʼ g liegt allerdings nicht vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,20. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass der Effekt relevant ist. Daher ergibt sich für den Endpunkt Schweregrad der Behinderung kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein Zusatznutzen ist daher nicht belegt. Fatigue (PGI-S) Für den Endpunkt Fatigue, erhoben anhand des Patient Global Impression of Severity (PGI-S), zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus ergibt sich für den Endpunkt Fatigue kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein Zusatznutzen ist daher nicht belegt. Gesundheitsbezogene Lebensqualität, erhoben mittels SF-36v2 Der pU legt für den Endpunkt gesundheitsbezogene Lebensqualität erhoben mittels SF-36v2 Auswertungen zu Responderanalysen sowohl bezogen auf eine Verbesserung als auch auf eine Verschlechterung gegenüber Studienbeginn vor. In der vorliegenden Datensituation werden beide Operationalisierungen berücksichtigt und die Ergebnisse für die Bewertung des Zusatznutzens in der Gesamtschau interpretiert. Für den körperlichen Summenscore (PCS) des SF-36v2 zeigt sich für die Auswertungen zur Verbesserung gegenüber Studienbeginn kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Für die Auswertungen zur Verschlechterung gegenüber Studienbeginn Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) -7-
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Ponesimod. Dabei liegt eine Effektmodifikation durch das Merkmal EDSS Score zu Studienbeginn vor, die konsistent zur Effektmodifikation beim Endpunkt jährliche Schubrate ist. Daraus ergibt sich für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS Score ≤ 3,5 für den PCS des SF-36v2 ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid. Für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS Score > 3,5 ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein Zusatznutzen ist für diese Patientinnen und Patienten daher nicht belegt. Für den psychischen Summenscore (MCS) des SF-36v2 zeigt sich weder bezüglich einer Verbesserung noch einer Verschlechterung gegenüber Studienbeginn ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus ergibt sich für den MCS des SF-36v2 kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein Zusatznutzen ist daher nicht belegt. Nebenwirkungen SUEs, Abbruch wegen UEs Für die Endpunkte SUEs und Abbruch wegen UEs zeigt sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus ergibt sich für diese Endpunkte jeweils kein Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren Schaden von Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein höherer oder geringerer Schaden ist daher nicht belegt. Spezifische UEs Bradykardie (PT, UE) Für den Endpunkt Bradykardie zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Nachteil von Ponesimod. Daraus ergibt sich für diesen Endpunkt ein Anhaltspunkt für einen höheren Schaden von Ponesimod gegenüber Teriflunomid. Infektionen und parasitäre Erkrankungen (SOC, SUE) Für den Endpunkt Infektionen und parasitäre Erkrankungen zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus ergibt sich für diesen Endpunkt kein Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren Schaden von Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein höherer oder geringerer Schaden ist daher nicht belegt. Alopezie (PT, UE) Für den Endpunkt Alopezie zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Vorteil von Ponesimod. Daraus ergibt sich für diesen Endpunkt ein Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden von Ponesimod gegenüber Teriflunomid. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) -8-
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens, Patientengruppen mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen Auf Basis der dargestellten Ergebnisse werden die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Zusatznutzens des Wirkstoffs Ponesimod im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie wie folgt bewertet: In der Gesamtschau zeigen sich für erwachsene Patientinnen und Patienten mit RMS mit aktiver Erkrankung, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben, oder mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie vorbehandelte erwachsene Patientinnen und Patienten, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist, sowohl positive als auch negative Effekte für Ponesimod im Vergleich zu Teriflunomid. Positive Effekte zeigen sich dabei teilweise nur für die Subgruppe mit geringerer Krankheitsschwere (EDSS-Score zu Studienbeginn ≤ 3,5). Aus diesem Grund erfolgt die Abwägung positiver und negativer Effekte im Folgenden getrennt nach Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score ≤ 3,5 und Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score > 3,5. Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score ≤ 3,5 Für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score von ≤ 3,5 zeigen sich bei der Morbidität (bestätigte Krankheitsschübe) und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (SF-36v2, körperlicher Summenscore [PCS]) ausschließlich positive Effekte von Ponesimod gegenüber Teriflunomid, jeweils mit dem Ausmaß beträchtlich. Bei den Nebenwirkungen zeigen sich für einzelne spezifische UEs sowohl positive (Alopezie) als auch negative (Bradykardie) Effekte von Ponesimod. In der Gesamtschau ergibt sich für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score von ≤ 3,5 ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid. Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score > 3,5 Für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score von > 3,5 zeigen sich weder bei der Morbidität noch bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität positive oder negative Effekte von Ponesimod gegenüber Teriflunomid. Bei den Nebenwirkungen zeigen sich für einzelne spezifische UEs sowohl positive (Alopezie) als auch negative (Bradykardie) Effekte von Ponesimod. Zusammenfassend gibt es für Patientinnen und Patienten mit einem EDSS-Score von > 3,5 keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Ponesimod gegenüber Teriflunomid, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt. Tabelle 3 zeigt eine Zusammenfassung von Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens von Ponesimod. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) -9-
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Tabelle 3: Ponesimod – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens Indikation Zweckmäßige Wahrscheinlichkeit und Ausmaß Vergleichstherapiea des Zusatznutzens erwachsene Patientinnen und IFN-β 1a oder IFN-β 1b oder Patientinnen und Patienten mit Patienten mit RMS mit aktiver Glatirameracetat oder EDSS ≤ 3,5: Anhaltspunkt für Erkrankung, die bislang noch keine Dimethylfumarat oder einen beträchtlichen Zusatznutzen krankheitsmodifizierende Therapie Teriflunomid oder Ocrelizumab Patientinnen und Patienten mit erhalten haben, oder mit unter Berücksichtigung der EDSS > 3,5: Zusatznutzen nicht krankheitsmodifizierender Therapie Zulassung belegt vorbehandelte erwachsene Patientinnen und Patienten, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist a. Dargestellt ist die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie. In den Fällen, in denen der pU aufgrund der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA aus mehreren Alternativen eine Vergleichstherapie auswählen kann, ist die entsprechende Auswahl des pU fett markiert. G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; IFN: Interferon; pU: pharmazeutischer Unternehmer; RMS: schubförmige multiple Sklerose Das Vorgehen zur Ableitung einer Gesamtaussage zum Zusatznutzen stellt einen Vorschlag des IQWiG dar. Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 10 -
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 2.2 Fragestellung Das Ziel des vorliegenden Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Ponesimod im Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit schubförmiger multipler Sklerose (RMS) mit aktiver Erkrankung, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben, oder mit krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelte erwachsene Patientinnen und Patienten, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist. Patientinnen und Patienten mit hochaktiver Erkrankung trotz Behandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie sind von der vorliegenden Nutzenbewertung nicht umfasst. Diese Patientengruppe wurde bereits in der Dossierbewertung zum Auftrag A21-83 untersucht [1]. Aus der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA ergibt sich die in Tabelle 4 dargestellte Fragestellung. Tabelle 4: Fragestellung der Nutzenbewertung von Ponesimod Indikation Zweckmäßige Vergleichstherapiea erwachsene Patientinnen und Patienten mit RMS mit aktiver IFN-β 1a oder IFN-β 1b oder Glatirameracetat Erkrankung, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende oder Dimethylfumarat oder Teriflunomid oder Therapie erhalten haben, oder mit krankheitsmodifizierender Ocrelizumab unter Berücksichtigung der Therapie vorbehandelte erwachsene Patientinnen und Zulassung Patienten, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist a. Dargestellt ist die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie. In den Fällen, in denen der pU aufgrund der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA aus mehreren Alternativen eine Vergleichstherapie auswählen kann, ist die entsprechende Auswahl des pU fett markiert. G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; IFN: Interferon; pU: pharmazeutischer Unternehmer; RMS: schubförmige multiple Sklerose Der pU wählt Teriflunomid als zweckmäßige Vergleichstherapie und folgt damit der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie für die vorliegende Fragestellung gemäß Beschluss vom 02.12.2021 [2,3]. Die Bewertung wird anhand patientenrelevanter Endpunkte auf Basis der vom pU im Dossier vorgelegten Daten vorgenommen. Für die Ableitung des Zusatznutzens werden randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) mit einer Mindestdauer von 12 Monaten herangezogen. Dies entspricht den Einschlusskriterien des pU. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 11 -
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 2.3 Informationsbeschaffung und Studienpool Der Studienpool der Bewertung wurde anhand der folgenden Angaben zusammengestellt: Quellen des pU im Dossier: Studienliste zu Ponesimod (Stand zum 13.04.2021) bibliografische Recherche zu Ponesimod (letzte Suche am 22.04.2021) Suche in Studienregistern / Studienergebnisdatenbanken zu Ponesimod (letzte Suche am 20.04.2021) Suche auf der Internetseite des G-BA zu Ponesimod (letzte Suche am 10.05.2021) Die Überprüfung der Vollständigkeit des Studienpools erfolgte durch: Suche in Studienregistern zu Ponesimod (letzte Suche am 07.07.2021), Suchstrategien siehe Anhang A Durch die Überprüfung wurde keine zusätzliche relevante Studie identifiziert. 2.3.1 Eingeschlossene Studien In die Nutzenbewertung wird die in der folgenden Tabelle aufgeführte Studie eingeschlossen. Tabelle 5: Studienpool – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid Studie Studienkategorie Verfügbare Quellen Studie zur Gesponserte Studie Studien- Register- Publikationc Zulassung Studiea Dritter bericht einträgeb des zu bewertenden Arzneimittels (ja / nein (ja / nein (ja / nein (ja / nein) (ja / nein) (ja / nein) [Zitat]) [Zitat]) [Zitat]) AC-058B301 ja ja nein ja [6,7] ja [8,9] ja [10,11] (OPTIMUMd) a. Studie, für die der pU Sponsor war. b. Zitat der Studienregistereinträge sowie, falls vorhanden, der in den Studienregistern aufgelisteten Berichte über Studiendesign und / oder -ergebnisse. c. sonstige Quellen: Dokumente aus der Suche auf der Internetseite des G-BA und weitere öffentlich verfügbare Quellen d. Die Studie wird in den folgenden Tabellen mit dieser Kurzbezeichnung genannt. G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; pU: pharmazeutischer Unternehmer; RCT: randomisierte kontrollierte Studie 2.3.2 Studiencharakteristika Tabelle 6 und Tabelle 7 beschreiben die Studie zur Nutzenbewertung. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 12 -
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Tabelle 6: Charakterisierung der eingeschlossenen Studie – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid Studie Studiendesign Population Interventionen (Zahl der Studiendauer Ort und Zeitraum der Primärer Endpunkt; randomisierten Durchführung sekundäre Endpunktea Patientinnen und Patienten) OPTIMUM RCT, erwachsene Patientinnen Ponesimod (N = 567) Screening: bis 45 Tage 172 Zentren in Bosnien primär: jährliche doppelblind, und Patienten (18–55 Teriflunomid (N = 566) vor Randomisierung und Herzegowina, Schubrate parallel Jahre) mit aktiverb RMS Bulgarien, Deutschland, sekundär: Morbidität, und einem EDSS-Score Behandlung: Finnland, Frankreich, gesundheitsbezogene von 0–5,5 zu 108 Wochenc Georgien, Griechenland, Lebensqualität, UE Studienbeginn, nicht Israel, Italien, Kanada, vorbehandelt oder mit Kroatien, Lettland, IFN β-1a, IFN β-1b, Beobachtung: Litauen, Mexiko, Polen, Glatirameracetat, bis 37 Tage nach Ende Portugal, Rumänien, Natalizumab oder der Behandlungsphased Russland, Schweden, Dimethylfumarat Serbien, Spanien, vorbehandelt Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA, Vereinigtes Königreich, Weißrussland 04/2015 – 05/2019 a. Primäre Endpunkte beinhalten Angaben ohne Berücksichtigung der Relevanz für diese Nutzenbewertung. Sekundäre Endpunkte beinhalten ausschließlich Angaben zu relevanten verfügbaren Endpunkten für diese Nutzenbewertung. b. aktive Erkrankung war definiert als: ≥ 1 Schub von Monat 12 bis Monat 1 oder ≥ 2 Schübe von Monat 24 bis Monat 1 oder in den letzten 6 Monaten ≥ 1 Gd- anreichernde Läsion, jeweils vor der ersten EDSS-Beurteilung c. Nach Ende der randomisierten Behandlung hatten die Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, an einer 1-armigen Extensionsstudie teilzunehmen d. Patientinnen und Patienten, die in die Extensionsstudie übergingen, unterzogen sich ebenfalls einer Nachbeobachtung bis 37 Tage nach Behandlungsende; Patientinnen und Patienten, die die Behandlung vorzeitig beendeten, wurden bis Woche 108 weiter beobachtet EDSS: Expanded Disability Status Scale; Gd: Gadolinium; IFN: Interferon; N: Anzahl randomisierter Patientinnen und Patienten; pU: pharmazeutischer Unternehmer; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; RMS: schubförmige multiple Sklerose; UE: unerwünschtes Ereignis Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 13 -
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Tabelle 7: Charakterisierung der Intervention – RCT, direkter Vergleich: Ponesimod vs. Teriflunomid Studie Intervention Vergleich OPTIMUM Ponesimod, oral, 1-mal täglich Teriflunomid, oral, 1-mal täglich Titrationsphase: Tag 1 bis 14: 14 mg + Placebo Tag 1 und 2: 2 mg Tag 3 und 4: 3 mg Erhaltungsphase (ab Tag 15): 14 mg Tag 5 und 6: 4 mg Tag 7: 5 mg Tag 8: 6 mg Tag 9: 7 mg Tag 10: 8 mg Tag 11: 9 mg Tag 12 bis 14: 10 mg jeweils + Placebo Erhaltungsphase (ab Tag 15): 20 mg Nicht erlaubte Vor- und Begleitbehandlung ≤ 7 Tage vor Studienbeginn: Interferone, Glatirameracetat ≤ 15 Tage vor Studienbeginn: Betablocker, Diltiazem, Verapamil, Digoxin oder andere Antiarrhytmika, systemische Therapien zur Senkung der Herzfrequenz sowie Colestyramina oder Aktivkohlea ≤ 30 Tage vor Studienbeginn: adenokortikotropisches Hormon, systemische Kortikosteroide (soweit nicht nur kurzfristig zur Behandlung von Schüben eingesetzt)b, Dimethylfumarat, Lebendimpfstoffe ≤ 90 Tage vor Studienbeginn: Plasmapherese, Zytapherese, Immunglobuline (i. v.), experimentelle Therapien außer Biologika ≤ 180 Tage vor Studienbeginn: Azathioprin, Methotrexat, Cyclophosphamid, Natalizumab, andere systemische Immunsuppressiva, experimentelle Biologika, die nicht lymphozyten- depletierend wirken (z. B. Daclizumab) ≤ 24 Monate vor Studienbeginn: lymphozyten-depletierende Biologika (z. B. Rituximab, Ocrelizumab), Cladribin Zu jedem Zeitpunkt vor Studienbeginn: Alemtuzumab, Mitoxantron, Leflunomid, Teriflunomid, Fingolimod, Ponesimod, andere experimentelle S1P-Modulatoren, Stammzelltransplantation andere krankheitsmodifizierende Therapien Bestrahlung des lymphatischen Gewebes Erlaubte Begleitbehandlung: Dalfampridin, falls ≥ 90 Tage vor Randomisierung in stabiler Dosis a. für beschleunigte Wirkstoffelimination erlaubt, falls notwendig b. Methylprednisolon 1 g/Tag, i. v. für 3–5 Tage zur Behandlung von Schüben und Prednison- Äquivalent ≤ 10 mg für kurzfristige Behandlung (≤ 2 Wochen/Zyklus mit anschließender Pause ≥ 8 Wochen) erlaubt i. v.: intravenös; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; S1P: Sphingosin-1-Phosphat Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 14 -
Dossierbewertung A21-159 Version 1.0 Ponesimod (multiple Sklerose) 24.02.2022 Studiendesign Bei der Studie OPTIMUM handelt es sich um eine randomisierte, doppelblinde Studie zum Vergleich von Ponesimod mit Teriflunomid. Eingeschlossen wurden erwachsene Patientinnen und Patienten mit aktiver RMS und einem Score von 0 bis 5,5 auf der Expanded Disability Status Scale (EDSS). Eine aktive Erkrankung war definiert als das Auftreten von ≥ 1 Schub von Monat 12 bis Monat 1 oder ≥ 2 Schübe von Monat 24 bis Monat 1 oder ≥ 1 Gadolinium(Gd)-anreichernde Läsion in den letzten 6 Monaten, jeweils vor der ersten EDSS-Beurteilung. Die Patientinnen und Patienten waren entweder nicht mit krankheitsmodifizierenden Therapien vorbehandelt oder hatten vorher eine Behandlung mit Interferonen, Glatirameracetat, Natalizumab oder Dimethylfumarat erhalten. Insgesamt wurden in die Studie 1133 Patientinnen und Patienten randomisiert im Verhältnis 1:1 entweder einer Behandlung mit Ponesimod (N = 567) oder Teriflunomid (N = 566) zugeteilt. Die Behandlung mit Ponesimod und Teriflunomid erfolgte jeweils gemäß Fachinformation [12,13] über einen Zeitraum von 108 Wochen. Nach Ende der verblindeten Behandlungsphase konnten die Patientinnen und Patienten in eine 1-armige Extensionsstudie zur Behandlung mit Ponesimod eingeschlossen werden. Primärer Endpunkt der Studie war die jährliche Schubrate. Weitere patientenrelevante Endpunkte waren Endpunkte der Kategorien Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen. Die Studie OPTIMUM weist mehrere Besonderheiten auf, die auch für die vorliegende Nutzenbewertung relevant sind. Dies betrifft insbesondere die Frage der Eignung der Gesamtpopulation, eine hohe Anzahl an wichtigen Protokollverletzungen sowie den Wechsel der Endpunkterhebung für den primären Endpunkt (Krankheitsschübe) im Studienverlauf. Auf diese Punkte wird nachfolgend im Detail eingegangen. Eignung der Gesamtpopulation der Studie OPTIMUM für die vorliegende Nutzenbewertung Die in die Studie OPTIMUM eingeschlossenen Patientinnen und Patienten waren teils noch nicht vorbehandelt und teils mit Interferonen, Glatirameracetat, Natalizumab oder Dimethylfumarat vorbehandelt. Von der Fragestellung der vorliegenden Nutzenbewertung sind noch nicht mit krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelte Patientinnen und Patienten sowie vorbehandelte Patientinnen und Patienten umfasst, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist (siehe Abschnitt 2.2). Unter den vorbehandelten Patientinnen und Patienten waren in der Studie Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 15 -
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