Positiv gratis für die Region 54 .884 Haushalte - Unser Magazin

 
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                                                      54 .884 Haushalte

                                               für die Region
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                 sowie den Randgemeinden
           der Bezirke Braunau und Grieskirchen.

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   1/2 Seite (196x130 mm                                 1            ( 1

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       Wir beraten Sie gerne!                             Wir beraten Sie gerne!
       Sandra Pfeil-Ehrengruber                           Michaela Hammerer
        0 77 52 / 836 65-13                               0 77 52 / 8 36 65-0
        0664 / 60 700 59 072                              info@unsermagazin.at
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                                                                      Firmenporträt
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                                                                      Innenseite           bis 60 g: € 150,–
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KONTAKTDATEN
Rieder Magazin Verlags Gesellschaft m.b.H.                            Michaela Hammerer                    Tel. 077 52 / 836 65-14
Bahnhofstraße 32, 4910 Ried im Innkreis                               Klaudia Rainer                       Tel. 077 52 / 836 65-11
Telefon 077 52 / 836 65-0                                             Sandra Pfeil-Ehrengruber             Tel. 0664 / 60 700 590 72
                                                                      Medienberatung
Sandra Pfeil-Ehrengruber                 Tel. 077 52 / 836 65-13
Geschäftsführung                         s.pfeil@unsermagazin.at
                                                                      Mag. Susanne Gadermeir               Tel. 077 52 / 836 65-16
Michaela Hammerer                        Tel. 077 52 / 836 65-14      Sarah Eckmayer                       redaktion@unsermagazin.at
Assistenz/Medienberatung                 info@unsermagazin.at         Redaktion
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Mediaprint Zeitungsdruckereigesellschaft m.b.H & Co KG
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Richard-Strauss-Straße 16, 1230 Wien                                  Kerstin Anschober                    Tel. 077 52 / 836 65-15
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VERTEILUNGSGEBIET | 54 884 STÜCK

                                    Bezirk Schärding

                Bezirk Ried im Innkreis

                                                                                 Bezirk Grieskirchen

     Bezirk Braunau

                                                          Bezirk Vöcklabruck

ERSCHEINUNGSTAGE 2022
KALENDERWOCHE     DATUM          KALENDERWOCHE   DATUM   KALENDERWOCHE   DATUM        KALENDERWOCHE    DATUM
KW    01   »     —                KW   14   »  5. Apr.   KW   28   » 12. Juli          KW   41   » 11. Okt.
KW    02   »     —                KW   15   » 12. Apr.   KW   29   »		—                KW   42   » 18. Okt.
KW    03   » 18. Jan.             KW   16   » 20. Apr.   KW   30   »		—                KW   43   » 25. Okt.
KW    04   »     —                KW   17   » 26. Apr.   KW   31   »  2. Aug.          KW   44   »  2. Nov.
KW    05   »  1. Feb.             KW   18   »  3. Mai    KW   32   »  9. Aug.          KW   45   »  8. Nov.
KW    06   »  8. Feb.             KW   19   » 10. Mai    KW   33   »		—                KW   46   » 15. Nov.
                                  KW   20   » 17. Mai
KW    07   » 15. Feb.                                    KW   34   »		—                KW   47   » 22. Nov.
                                  KW   21   » 24. Mai
KW    08   »		­—                  KW   22   » 31. Mai    KW   35   » 30. Aug.          KW   48   » 29. Nov.
KW    09   »  1. März             KW   23   »  8. Juni   KW   36   »  6. Sept.         KW   49   »  6. Dez.
KW    10   »  8. März             KW   24   » 14. Juni   KW   37   » 13. Sept.         KW   50   » 13. Dez.
KW    11   » 15. März             KW   25   »		­—        KW   38   » 20. Sept.         KW   51   »		—
KW    12   » 22. März             KW   26   » 28. Juni   KW   39   » 27. Sept.         KW   52   » 27. Dez.
KW    13   » 29. März             KW   27   »  5. Juli   KW   40   »  4. Okt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pkt. 1                                                  Pkt. 6                                                  Pkt. 13
Maßgeblich für Aufträge sind die gegenständ­            Die Stornierung einer Anzeige ist grundsätzlich         Erscheinungsreklamationen werden nur innerhalb
lichen Verlagsbedingungen sowie die jeweils gül­        nur schriftlich und bis zum Anzeigenschluss einer       von acht Tagen nach Erscheinen des Inserates
tige Preis­­liste. Zusatzvereinbarungen zu unseren      jeden Nummer möglich. Die bereits erwachsenen           anerkannt, die Reklamation muss schriftlich er­
Verlags­
       bedingungen sind nur dann verbindlich,           Unkos­ten werden in Rechnung gestellt. Für telefo­      folgen.
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.          nische Stornierungen muss binnen zwei Tagen die
                                                        schrift­liche Abbestellung nachgereicht werden.         Pkt. 14
Pkt. 2                                                                                                          Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb
Mündliche Absprachen und Auskünfte, insbeson­           Pkt. 7                                                  vier Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung
dere mit unserem Redaktionspersonal und unseren         Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistel­        anerkannt. Die Reklamation muss schriftlich erfol­
Medienberatern, sind unverbindlich. Aus­
­                                        künfte,        lung von Druckunterlagen. Der Verlag haftet für         gen. Die Kundenrabatte können auf Wunsch und
egal welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie                                                                mit Einwilligung des Verlages sofort bei Rech­
                                                        die Druckqualität und grafische Gestaltung nur,
schriftlich erteilt ­werden.                                                                                    nungslegung ­berücksichtigt oder nach Ablauf des
                                                        wenn einwandfreie Druckunterlagen beigestellt
                                                                                                                Rabattschluss-Zeitraumes gutgeschrieben werden.
                                                        werden. Die Verwendung von Druckunterlagen er­
Pkt. 3                                                                                                          Die Änderung dieser Verrechnungsart behält sich
                                                        folgt ohne Gewähr unter Beachtung der üblichen
Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils                                                              der Verlag jederzeit vor. Rabattabrechnungen sind
                                                        Sorgfalt. Prospektbeilagen und Druck­  unterlagen
gültigen Anzeigentarif vor Aufgabe des ­Inserates                                                               schriftlich spätes­tens drei Monate nach Ablauf des
                                                        sind dem Verlag frei Haus zu liefern. Die Pflicht       Rabattjahres zu fordern.
zu informieren.                                         zur Aufbewahrung der Druckunter­lagen endet drei
                                                        Monate nach Erscheinen der Anzeige, sofern nicht        Pkt. 15
Pkt. 4                                                  ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen         Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur
Der Auftraggeber garantiert dem Zeitungsver­            wurde. Repros werden nur zur Weiterleitung über­        Zahlung fällig. Alle Überweisungen sind derart
lag und seinen Mitarbeitern, dass Inserate (ein­        nommen. Für diese Vermittlung kann der Verlag in        vorzunehmen, dass uns die Gutschrift des Be­
schließlich Bilder) gegen keinerlei gesetzliche Be­     keiner Weise haftbar gemacht werden. Probeabzü­         trages spätestens acht Tage nach Rechnungsda­
stimmungen verstoßen und Rechte Dritter nicht           ge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch herge­          tum vorliegt.
verletzt werden. Der Auftraggeber verpflichtet          stellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt
sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hin­          die Genehmigung zum Druck als erteilt.                  Pkt. 16
sichtlich aller Ansprüche, die auf das erschei­                                                                 Der Verlag ist auch während der Laufzeit eines
nende Inserat (einschließlich Bilder) begründet         Pkt. 8                                                  Anzeigenauftrages berechtigt, das Erscheinen
werden, schad- und klaglos zu halten sowie für                                                                  weiterer Anzeigen von der Begleichung offener
                                                        Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht
die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu                                                                  Rechnungen abhängig zu machen. Im Verzugsfall
                                                        wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz
leisten. Dies gilt ins­besondere für alle Arten wett­                                                           sind für die jeweils überfälligen Beträge vierzehn
                                                        geleis­
                                                              tet. Eine Haftung für Schäden, die durch
bewerbsrechtlicher Ansprüche, sei es, dass diese                                                                Prozent Zinsen per anno zu bezahlen, welche so­
                                                        Nicht­erscheinen eines Inserates an einem be­
von Mitbewerbern des Auftraggebers oder Mitbe­                                                                  fort fällig werden. Weiters ist der Auftraggeber
                                                        stimmten Tag oder durch Druck-, Satz- und Plat­
werbern des ­Verlages ­geltend gemacht werden, für                                                              verpflichtet, außer den bei uns usuellen Mahnspe­
                                                        zierungsfehler entstehen, ist ausgeschlossen. In
urheber­rechtliche Ansprüche jeder Art, Einschalt­                                                              sen alle uns bei der Verfolgung unserer Ansprüche
                                                        jedem Fall ist unsere Haftung mit dem auf den
kosten von Gegendarstellungen, deren Veröffentli­                                                               auflaufenden Kosten, Spesen, Barauslagen usw.,
                                                        betroffenen Teil der Auflage entfallenen antei­
chung dem Verlag vom Gericht aufgetragen wurde,                                                                 aus welchem Titel auch immer, zu bezahlen. Er hat
                                                        ligen Einschaltungsentgeld absolut begrenzt.
verwaltungs­behördliche und gerichtliche Strafen,                                                               daher neben den gerichtlich bestimmten Kosten
                                                        Text­änderungen und Wortkürzungen, die den Sinn
medienrechtlichen Ent­    schädigungen, Schadens­                                                               auch sämtliche vorprozes­suale Kosten, insbeson­
                                                        der Anzeige nicht entstellen, behält sich der Ver­
ansprüche welcher Art auch immer und Ansprüche                                                                  dere die des von uns beauftragten Inkassobüros
                                                        lag vor.
auf Ver­öffentlichungen von Urteilen oder Mittei­                                                               oder Anwaltes, voll zu ersetzen. Eingehende Zah­
lungen nach dem Mediengesetz. Die Verpflichtung                                                                 lungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und
                                                        Pkt. 9                                                  zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge ange­
des Auftraggebers zur Schad- und Klagloshaltung
                                                        Farbabweichungen gegenüber dem Original müs­            rechnet.
des Verlages sowie dessen Mitarbeitern, versteht
                                                        sen wir uns aus drucktechnischen Gründen vor­
sich ein­schließlich aller anfallenden Verfahrens­
kosten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu        behalten.                                               Pkt. 17
einer Prüfung des I­nserates oder eines Gegen­                                                                  Bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsverzug
darstel­lungs­begehrens nicht verpflichtet. Dies gilt   Pkt. 10                                                 wird der gesamte Saldo mit allen Nebenkosten
sinn­gemäß auch für alle anderen vergleichbaren         Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leis­         und allen seit Beginn der Geschäftsverbindung
Folgen, beispielsweise Mitteilungen gemäß § 37          tung des Platzierungszuschlages bindend. Bei            gewährten Nachlässen (z. B. Rabatte, Provisionen,
MedG. Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne         Wortanzeigen können Platzierungswünsche inner­          Skonti und der gleichen) fällig gestellt.
Angabe von Gründen abzulehnen sowie jederzeit           halb einer R
                                                                   ­ ubrik nicht berücksichtigt werden. Das
ohne Angabe von Gründen von Werbeaufträgen              Erscheinen der Anzeige für bestimmte Erschei­           Pkt. 18
zurückzu­treten. Der Kunde garantiert, dass die zu      nungsnummern kann nicht gewährleistet werden.           Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch hö­
schaltenden bzw. zu verbreitenden Anzeigenin­                                                                   here Gewalt hat der Verlag dann Anrecht auf volle
halte/Beilagen keine Rechte Dritter, insb. Urhe­        Pkt. 11                                                 Bezahlung der veröffentlichten Einschaltungen,
                                                        Der Verlag übernimmt keine eingeschriebenen             wenn die Aufträge mit 75 % der Kalkula­tions­­auf­
ber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-, Kennzei­
                                                        Chiffre­­briefe und haftet nicht für in Verlust gera­   lage erfüllt sind. Bei einer Erfüllung unter 75 % ist
chen-, Marken- und Designrechte, oder geltende
                                                        tene Einsendungen. Die Auftraggeber von Chiffre­        die Leistung aliquot zu bezahlen.
Rechtsnormen, insb. das UWG, das UGB, das das
MedienG, die DSGVO, das DSG oder das StGB, ver­         anzeigen sind für die rechtzeitige und vollstän­
                                                        dige Rückstellung der den Chiffrebriefen allenfalls     Pkt. 19
letzen.
                                                        beigeschlossenen Unterlagen verantwortlich. Ein­        Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Ried/I.
                                                                                                                Ried/I. gilt als Erfüllungsort. Über sämtliche
Pkt. 5                                                  gelangte Chiffresendungen werden nur innerhalb
                                                                                                                Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträ­
Alle erteilten Aufträge bzw. die dazu übergebenen       von vier W   ­ ochen nach Erscheinen der Anzeige
                                                                                                                gen entscheidet ausschließlich das zuständige
Anzeigentexte und Bilder bedürfen der Genehmi­          weitergeleitet. Die nach dieser Zeitspanne ein­
                                                                                                                Gericht in Ried/I.
gung durch die Redaktion. Bei telefonischer             gelangten Zuschriften werden vernichtet. Eine
Auftrags­erteilung oder Textänderung können von         Haftung des Verlages für Nachteile durch unchif­
uns keine Reklamationen bezüglich Hörfehler oder        friertes Erscheinen einer als Chiffreanzeige beauf­                  Mit Unser Magazin
Satzfehler anerkannt werden. Telefonische Insera­       tragten Einschaltung ist ausgeschlossen.                         erreichen Sie wöchentlich
tenänderungen müssen nach­träglich, jedoch vor
Anzeigenschluss, schriftlich bestätigt werden.          Pkt. 12                                                          54 884 Haushalte
Anfal­lende Produktionskosten werden dem Auf­           Der Verlag behält sich vor, Vorauszahlungen zu                       Zustellung per Post
trag­geber verrechnet.                                  verlangen.
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