BEBAUUNGSPLAN Nr. 133 - TEIL C - BEGRÜNDUNG MIT GRÜNORDNUNG ALS BEBAUUNGSPLAN DER INNENENTWICKLUNG - Stadt Neusäß

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BEBAUUNGSPLAN Nr. 133 - TEIL C - BEGRÜNDUNG MIT GRÜNORDNUNG ALS BEBAUUNGSPLAN DER INNENENTWICKLUNG - Stadt Neusäß
TEIL C - BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN Nr. 133
MIT GRÜNORDNUNG
ALS BEBAUUNGSPLAN DER INNENENTWICKLUNG
GEMÄSS § 13a BauGB

BAUGEBIET: “WESTLICH DER KOBELSTRASSE (SÜD)“

Neusäß, den 27.06.2019
Geändert, 24.03.2020 / 23.06.2020 /
23.02.2021 / 06.05.2021 (red.)

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BEBAUUNGSPLAN Nr. 133 - TEIL C - BEGRÜNDUNG MIT GRÜNORDNUNG ALS BEBAUUNGSPLAN DER INNENENTWICKLUNG - Stadt Neusäß
Inhaltsverzeichnis

C.1.    Anlass und Ziel der Planung                                           3

C.2     Ausgangslage                                                          4
        2.1 Lage und Beschaffenheit des Planungsgebietes                      4
        2.2 Größe des Umgriffs                                                4
        2.3 Topographie und Vegetation                                        4
        2.4 Vorhandene Strukturen und Nutzungen                               5
        2.5 Verkehr                                                           5
        2.6 Ver- und Entsorgung                                               5
        2.7 Denkmalpflege                                                     5
        2.8 Altlasten                                                         5
        2.9 Eigentumsverhältnisse                                             5
        2.10 Lärm                                                             5

C.3     Planungsrechtliche Ausgangssituation                                  6
        3.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP)                                  6
        3.2 Regionalplan Augsburg (9)                                         6
        3.3 Flächennutzungsplan                                               7

C.4     Planung                                                             7
        4.1 Übereinstimmung mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung  7
        4.2 Beschleunigtes Verfahren                                        7
        4.3 Planungskonzept                                                 8
        4.4 Festsetzungskonzept                                             8
        4.4.1 Maß der baulichen Nutzung                                     8
        4.4.2 Bauweise, Abstandsflächen                                     9
        4.4.3 Grünordnung                                                   9
        4.4.4 Belange des Klimaschutzes                                    10

C.5     Flächenbilanz                                                       10

        Verzeichnis der Abbildungen
        Verwendete Abkürzungen

Stadt Neusäß Bebauungsplan Nr. 133 – Teil C (Stand 06.05.2021)   Seite 2 von 11
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C.I     Anlass und Ziel der Planung

        Abb. 1 Bebauungsplanumgriff im Luftbild
        (© Digitales Orthophoto der Bayer. Vermessungsverwaltung, o.M.)

        Die Stadt Neusäß hat vor dem Hintergrund jüngst erfolgter bzw. beabsichtigter
        Nachverdichtungen eine Rahmenplanung zur Analyse des Bestandes und zur
        Findung eines verträglichen Maßes möglicher baulicher Ergänzungen für das
        Planungsgebiet westlich der Kobelstraße ausarbeiten lassen. Im April 2018 hat
        der Stadtrat beschlossen, auf Grundlage der Rahmenplanung sowie der mit
        dem Eigentümer zentraler derzeit unbebauter Grundstücke abgestimmten Pla-
        nungsüberlegungen einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen.
        Gleichzeitig hat der Stadtrat eine Veränderungssperre für den Planungsumgriff
        erlassen. Das Planungskonzept wurde im Laufe der Beteiligungsverfahren ver-
        schiedentlich angepasst, der Planungsumgriff zuletzt um die Verkehrsflächen
        veringert und auf die Baugrundstücke beschränkt. Die Stadt ist der Auffassung,
        dass die Bebaubarkeit im Gebiet im wesentlichen weiterhin nach § 34 BauGB
        beurteilt werden sollte. So wird auf die Festsetzung der Art der baulichen Nut-
        zung ebenso verzichtet, wie auf die Festlegung überbaubarer Grundstücksflä-
        chen. Maßgeblich für die Stadt sind die Festsetzungen zum Maß der baulichen
        Nutzung sowie die ebenfalls enthaltenen gestaltungsrechtlichen Vorschriften
        des Bebauungsplanes.

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C.2 Ausgangslage

        Abb. 2 Bebauungsplangebiet von Süden (© Schrägluftbild Microsoft Bing, o.M.)

2.1     Lage und Beschaffenheit des Planungsgebietes
        Der Geltungsbereich liegt in ca. 1,7 km südlicher Entfernung vom Stadtkern im
        Nordwesten des Ortsteils Steppach. Der Bebauungsplanumgriff umfasst den
        Bereich zwischen der Kobelstraße im Osten, der Talstraße im Süden, der
        Straße Am Himmelreich im Südwesten und dem Kobelwald im Westen und Nor-
        den (hier Landschaftsschutzgebiet).

        Durch den Geltungsbereich verläuft die Gemarkungsgrenze zwischen den Orts-
        teilen Steppach und Westheim. Der wesentliche Teil des Umgriffs liegt im Be-
        reich der Gemarkung Steppach, die westlichen und nördlichen Grundstücke auf
        Westheimer Flur. Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke: FlNrn
        152, 152/4, 152/5, 152/6, 153, 153/1, 154, 154/1, 154/2, 155, 155/1, 158/2, der
        Gemarkung Steppach sowie Fl.Nrn 523/1, 525/2, 225/3, 525/5, 525/19, 525/20,
        525/21, 525/44, 525/57 der Gemarkung Westheim.

2.2     Größe des Umgriffs
        Mit einer maximalen Ausdehnung von ca. 120 m in ost-westlicher und ca. 235
        m in nord-südlicher Richtung hat der Geltungsbereich eine Größe von ca. 2,26
        ha.

2.3     Topographie und Vegetation
        Das Gelände fällt innerhalb des Planungsumgriffs um etwa 13 m von ca. 525 m
        ü.NN im Norden auf ca. 512 m ü.NN im Süden ab. Es ist im Bereich der Gar-
        tenflächen heute stark durchgrünt. Die im Geltungsbereich befindlichen Wald-
        flächen sind nach Windbruch und Kahlschlag wiederaufgeforstet worden bzw.
        die Wiederaufforstung steht an.

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2.4     Vorhandene Strukturen und Nutzungen
        Das überwiegend für Wohnzwecke genutzte Gebiet ist geprägt durch eine Viel-
        zahl an unterschiedlichen ein- bis zweigeschossigen Gebäudetypen und Dach-
        formen.

2.5     Verkehr
        Die Erschließung des Planungsgebietes für den Fahrverkehr erfolgt über die
        anliegende Tal- und Kobelstraße.

2.6     Ver- und Entsorgung
        Die Wasserversorgung erfolgt durch die Stadtwerke Augsburg. Die Entsorgung
        anfallenden Schmutzwassers ist über die bestehende Kanalisation gewährleis-
        tet.
        Das Gebiet wird von der LEW Netzservice GmbH mit Strom versorgt.
        Die Müllbeseitigung erfolgt durch den Landkreis Augsburg.

2.7     Denkmalpflege
        Für den Bebauungsplanumgriff sind weder Bau- noch Bodendenkmäler in der
        Denkmalliste verzeichnet. Das Baudenkmal der Wallfahrtskirche Maria Loreto
        liegt in einer Entfernung von ca. 250 m nördlich des Gebiets.

2.8     Altlasten
        Im Geltungsbereich sind keine Altlasten oder Bodenverunreinigungen bekannt.

2.9     Eigentumsverhältnisse
        Der Bebauungsplan überplant ein vollständig aufgeteiltes und erschlossenes
        Gebiet. Die einzelnen Grundstücke befinden sich im Eigentum von privaten Ei-
        gentümern. Es werden durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes keine
        bodenordnenden Maßnahmen erforderlich.

2.10 Lärm
        Das Plangebiet liegt im Einwirkbereich der Kobelstraße und der Talstraße. Im
        Bauvollzug durch die Bauaufsichtsbehörde bzw. durch den jeweiligen Bau-
        herrn zu prüfen sein, inwieweit in Anbetracht der Lärmauswirkungen aus dem
        vorbeiführenden Verkehrsweg Kobelstraße Abstände zu diesem einzuhalten
        sind bzw. im Rahmen der architektonischen Selbsthilfe entsprechende bauli-
        che Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Eine Bebauung der Bereiche wird
        jedenfalls für möglich gehalten unter den vorgenannten Bedingungen (insbe-
        sondere architektonischer Selbstschutz).

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C.3 Planungsrechtliche Ausgangssituation
        Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne aus den Zielen der Raumordnung
        zu entwickeln, die im Landesentwicklungsprogramm sowie im Regionalplan nie-
        dergelegt sind.

3.1     Landesentwicklungsprogramm (LEP)
        Für den Bebauungsplan Nr. 133 kommt insbesondere folgendes Ziel des LEP
        in Betracht:
        •   In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenent-
            wicklung möglichst vorrangig zu nutzen (Z 3.2).

3.2     Regionalplan Augsburg (9)
        Die Stadt Neusäß liegt im Westen der Region Augsburg (9), als Siedlungs-
        schwerpunkt im Stadt-Umlandbereich des großen Verdichtungsraums der Stadt
        Augsburg, an der überregionalen Entwicklungsachse Augsburg - Ulm.
        Insbesondere folgende Grundsätze und Ziele des Regionalplans sind für die
        Bebauungsplanaufstellung einschlägig:
        •   Nachteiligen Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Klima ist vor allem
            im großen Verdichtungsraum Augsburg entgegenzuwirken (G 1.1).
        •   Vor allem im Oberzentrum Augsburg, in den Mittelzentren und den Sied-
            lungsschwerpunkten soll auf eine möglichst flächensparende Bauweise
            hingewirkt werden.
            Für die Siedlungsentwicklung sollen in allen Teilen der Region vorrangig
            Siedlungsbrachen, Baulücken und mögliche Verdichtungspotenziale unter
            Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Siedlungsstruktur genutzt werden
            (Z. 1.5).
        •   Die Nutz-, Schutz-, Sozial-, und Lebensraumfunktionen des Waldes, insbe-
            sondere im Donautal, im Jura, im Lechtal und im Bereich der Iller- Lech-
            Schotterplatten sollen dauerhaft erhalten und gegebenenfalls gestärkt wer-
            den (Z 1.7).

        Abb. 3 Regionalplan Augsburg, Auszug Karte Raumstruktur (o.M.)

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3.3     Flächennutzungsplan
        Der Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 133 ist im rechtswirksamen Flächennut-
        zungsplan der Stadt Neusäß wie in der derzeitigen Neuaufstellung überwiegend
        als Wohnbaufläche mit starker Durchgrünung, zu einem kleineren Teil als Waldflä-
        che dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus der Darstellung des Flächennutzungs-
        plans entwickelt.

        Abb. 4 Auszug rechtswirksamer FNP mit Umgriff des BP Nr. 133 (o.M.)

C.4 Planung
4.1     Übereinstimmung mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung
        Der Bebauungsplan folgt mit der Entwicklung einer bereits bestehenden Fläche
        dem Grundsatz, wonach Innenentwicklung der Außenentwicklung vorzuziehen
        ist.

4.2     Beschleunigtes Verfahren
        Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Nachverdichtung (Bebauungs-
        plan der Innenentwicklung i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB).
        Die im Bebauungsplan zugelassene Nutzung unterschreitet die Flächenbegren-
        zung des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB (Grundfläche), dient keinem UVP-pflich-
        tigen Vorhaben (§ 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB) und lässt keine Beeinträchtigung
        von FFH- oder Europäischen Vogelschutzgebieten erwarten (§ 13 Abs. 1 Satz
        5 BauGB). Die Bebauungsplanänderung wird daher im beschleunigten Verfah-
        ren nach § 13a BauGB durchgeführt.

        Das beschleunigte Verfahren führt zur entsprechenden Anwendung des verein-
        fachten Verfahrens (§ 13 BauGB; Absehen von der Umweltprüfung und vom
        Umweltbericht sowie zur Nichtanwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffs-
        regelung - vgl. § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB).

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4.3     Planungskonzept
        Der Bebauungsplan ermöglicht eine maßvolle Nachverdichtung. Durch die
        Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Bauweise und Bau-
        gestaltung soll sichergestellt werden, dass der vorhandene Gebietscharakter
        dabei nicht über Gebühr verändert wird und die Leistungsfähigkeit der beste-
        henden Erschließung ausreichend bleibt. Darüber hinaus regelt sich die Bebau-
        ung ansonsten weiterhin nach § 34 BauGB.

        Abb. 5 Entwurf des Bebauungsplans Nr. 133 (o.M.)

4.4     Festsetzungskonzept

4.4.1 Maß der baulichen Nutzung
      Die festgesetzte Grundflächenzahl bleibt mit 0,22 deutlich unter dem durch die
      BauNVO definierten Höchstwert. Hierdurch soll unter Wahrung des Siedlungs-
      charakters eine verträgliche Nachverdichtung ermöglicht und gleichzeitig die
      zum Teil als übermäßig empfundene Größenordnung einiger in jüngerer Zeit im
      Gebiet realisierter Neubauten unterschritten werden. Die Festsetzung stellt ei-
      nen guten Kompromiss dar zwischen der Nachverdichtung einerseits und dem
      Erhalt des bestehenden Siedlungscharakters andererseits.
      Dem gleichen Ziel dient die Begrenzung der Grundfläche der einzelnen Haupt-
      baukörper bei Neubauten. Durch die Festsetzung einer maximalen Grundfläche
      von 200 m2 soll der noch vorherrschende Maßstab gewahrt und übermäßige
      Entwicklungen künftig verhindert werden.
      Die festgesetzten Wandhöhen orientieren sich an der im Gebiet vorhandenen
      Gebäudetypologie und ermöglichen darüber hinaus eine maßvolle Erhöhung.
      Es werden zwei Vollgeschosse als Höchstgrenze festgesetzt.
      Auch bei der Anzahl der Wohneinheiten orientiert sich der Bebauungsplan am
      Maß der Umgebung: Sie wird auf zwei, sowie im dichteren südlichen Bereich
      auf drei je Wohngebäude beschränkt. Hierdurch sollen die als Fehlentwicklung
      empfundenen größeren Verdichtungen künftig verhindert werden.

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4.4.2 Bauweise, Abstandsflächen
      Im Gebiet werden ausschließlich Einzelhäuser zugelassen. Wie bisher regeln
      sich die Abstandsflächen nach Art 6 BayBO in der jeweils gültigen Fassung.

4.4.3 Grünordnung
      Um den bestehenden Gartenstadtcharakter des Gebiets erhalten zu können,
      enthält der Bebauungsplan Festsetzungen zur Durchgrünung der Baugrundstü-
      cke mit heimischen Arten sowie zu gärtnerisch anzulegenden Flächen mit
      Pflanzgebot, in denen die Errichtung neuer baulicher Anlagen ausgeschlossen
      ist. Die bestehenden baulichen Anlagen wie Gartenhäuser (Stand Februar
      2021) dürfen jedoch in gleicher Form und Gestalt ggf. wieder errichtet werden.

        Abb. 6 - Bestehende bauliche Anlagen in der Fläche mit Pflanzgebot
        (© Digitales Orthophoto der Bayer. Vermessungsverwaltung, o.M.)

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4.4.4 Belange des Klimaschutzes
      Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem
      Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den
      Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.
      Folgender architektonischer Hinweis des Bebauungsplans dient dem Klima-
      schutz bzw. der Anpassung an den Klimawandel:
      - Empfehlung zur Nutzung erneuerbarer Energien

        Folgende grünordnerische Maßnahme, die durch Festsetzung im Bebauungs-
        plan bestimmt wird, dient dem Klimaschutz bzw. der Anpassung an den Klima-
        wandel:
        - Baumneupflanzungen

C.5 Flächenbilanz

        Abb. 7 Skizze Flächenbilanz (o.M.)

           Bruttobauland (Geltungsbereich)                                    2,26 ha            =       100,0 %

           Nettobauland                                                       1,97 ha            =       87,2 %
           Waldfläche                                                         0,29 ha            =       12,8 %

        Germering, 27. Juni 2019                               Neusäß, 27. Juni 2019
        Geändert, 24. März 2020 /                              Geändert, 24. März 2020 /
                   23. Juni 2020 /                                       23. Juni 2020 /
                   23. Februar 2021                                      23. Februar 2021
                   06. Mai 2021 (red.)                                   06. Mai 2021 (red.)

        ....................................................   ....................................................
        Till Fischer, AKFU-Architekten                         Richard Greiner, Erster Bürgermeister

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Verzeichnis der Abbildungen:

 Abb. 1     Bebauungsplanumgriff im Luftbild
            (© DOP der Bayer. Vermessungsverwaltung 2015, o.M.)
 Abb. 2     Bebauungsplangebiet von Süden
            (© Schrägluftbild Microsoft Bing 2015, o.M.)
 Abb. 3     Regionalplan Augsburg 2007, Auszug Karte Raumstruktur (o.M.)
 Abb. 4     Auszug rechtswirksamer FNP mit Umgriff des BP Nr. 133 (o.M.)
 Abb. 5     Vorentwurf BP Nr. 133
            (© Plangrundlage DFK der Bayer. Vermessungsverwaltung)
 Abb. 6     Bestehende bauliche Anlagen in der Fläche mit Pflanzgebot
            (© Digitales Orthophoto der Bayer. Vermessungsverwaltung, o.M.)
 Abb. 7     Skizze Flächenbilanz
            (© Plangrundlage DFK der Bayer. Vermessungsverwaltung)

Verwendete Abkürzungen:

 BauGB               Baugesetzbuch
 BauNVO              Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
                     - Baunutzungsverordnung
 BP                  Bebauungsplan
 DFK                 Digitale Flurkarte
 DOP                 Digitales Orthophoto - Senkrechtluftbild
 Fl.Nr.              Flurstücksnummer
 FNP                 Flächennutzungsplan
 GRZ                 Grundflächenzahl (nach § 19 BauNVO)
 ha                  Hektar
 LEP                 Landeentwicklungsprogramm
 m                   Meter
 M                   Maßstab
 m ü.NN              Meter über Normalnull - Meereshöhe
 m2                  Quadratmeter
 o.M.                Ohne Maßstab
 WR                  Reines Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO
 WH                  Wandhöhe

Stadt Neusäß Bebauungsplan Nr. 133 – Teil C (Stand 06.05.2021)     Seite 11 von 11
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