BEBAUUNGSPLAN Nr. 133 - TEIL C - BEGRÜNDUNG MIT GRÜNORDNUNG ALS BEBAUUNGSPLAN DER INNENENTWICKLUNG - Stadt Neusäß
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TEIL C - BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN Nr. 133 MIT GRÜNORDNUNG ALS BEBAUUNGSPLAN DER INNENENTWICKLUNG GEMÄSS § 13a BauGB BAUGEBIET: “WESTLICH DER KOBELSTRASSE (SÜD)“ Neusäß, den 27.06.2019 Geändert, 24.03.2020 / 23.06.2020 / 23.02.2021 / 06.05.2021 (red.) Friedenstraße 21b 82110 Germering T 089 6142400 40 F 089 6142400 66 mail@akfu-architekten .de www.akfu-architekten .de
Inhaltsverzeichnis C.1. Anlass und Ziel der Planung 3 C.2 Ausgangslage 4 2.1 Lage und Beschaffenheit des Planungsgebietes 4 2.2 Größe des Umgriffs 4 2.3 Topographie und Vegetation 4 2.4 Vorhandene Strukturen und Nutzungen 5 2.5 Verkehr 5 2.6 Ver- und Entsorgung 5 2.7 Denkmalpflege 5 2.8 Altlasten 5 2.9 Eigentumsverhältnisse 5 2.10 Lärm 5 C.3 Planungsrechtliche Ausgangssituation 6 3.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) 6 3.2 Regionalplan Augsburg (9) 6 3.3 Flächennutzungsplan 7 C.4 Planung 7 4.1 Übereinstimmung mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung 7 4.2 Beschleunigtes Verfahren 7 4.3 Planungskonzept 8 4.4 Festsetzungskonzept 8 4.4.1 Maß der baulichen Nutzung 8 4.4.2 Bauweise, Abstandsflächen 9 4.4.3 Grünordnung 9 4.4.4 Belange des Klimaschutzes 10 C.5 Flächenbilanz 10 Verzeichnis der Abbildungen Verwendete Abkürzungen Stadt Neusäß Bebauungsplan Nr. 133 – Teil C (Stand 06.05.2021) Seite 2 von 11
C.I Anlass und Ziel der Planung Abb. 1 Bebauungsplanumgriff im Luftbild (© Digitales Orthophoto der Bayer. Vermessungsverwaltung, o.M.) Die Stadt Neusäß hat vor dem Hintergrund jüngst erfolgter bzw. beabsichtigter Nachverdichtungen eine Rahmenplanung zur Analyse des Bestandes und zur Findung eines verträglichen Maßes möglicher baulicher Ergänzungen für das Planungsgebiet westlich der Kobelstraße ausarbeiten lassen. Im April 2018 hat der Stadtrat beschlossen, auf Grundlage der Rahmenplanung sowie der mit dem Eigentümer zentraler derzeit unbebauter Grundstücke abgestimmten Pla- nungsüberlegungen einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Gleichzeitig hat der Stadtrat eine Veränderungssperre für den Planungsumgriff erlassen. Das Planungskonzept wurde im Laufe der Beteiligungsverfahren ver- schiedentlich angepasst, der Planungsumgriff zuletzt um die Verkehrsflächen veringert und auf die Baugrundstücke beschränkt. Die Stadt ist der Auffassung, dass die Bebaubarkeit im Gebiet im wesentlichen weiterhin nach § 34 BauGB beurteilt werden sollte. So wird auf die Festsetzung der Art der baulichen Nut- zung ebenso verzichtet, wie auf die Festlegung überbaubarer Grundstücksflä- chen. Maßgeblich für die Stadt sind die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie die ebenfalls enthaltenen gestaltungsrechtlichen Vorschriften des Bebauungsplanes. Stadt Neusäß Bebauungsplan Nr. 133 – Teil C (Stand 06.05.2021) Seite 3 von 11
C.2 Ausgangslage Abb. 2 Bebauungsplangebiet von Süden (© Schrägluftbild Microsoft Bing, o.M.) 2.1 Lage und Beschaffenheit des Planungsgebietes Der Geltungsbereich liegt in ca. 1,7 km südlicher Entfernung vom Stadtkern im Nordwesten des Ortsteils Steppach. Der Bebauungsplanumgriff umfasst den Bereich zwischen der Kobelstraße im Osten, der Talstraße im Süden, der Straße Am Himmelreich im Südwesten und dem Kobelwald im Westen und Nor- den (hier Landschaftsschutzgebiet). Durch den Geltungsbereich verläuft die Gemarkungsgrenze zwischen den Orts- teilen Steppach und Westheim. Der wesentliche Teil des Umgriffs liegt im Be- reich der Gemarkung Steppach, die westlichen und nördlichen Grundstücke auf Westheimer Flur. Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke: FlNrn 152, 152/4, 152/5, 152/6, 153, 153/1, 154, 154/1, 154/2, 155, 155/1, 158/2, der Gemarkung Steppach sowie Fl.Nrn 523/1, 525/2, 225/3, 525/5, 525/19, 525/20, 525/21, 525/44, 525/57 der Gemarkung Westheim. 2.2 Größe des Umgriffs Mit einer maximalen Ausdehnung von ca. 120 m in ost-westlicher und ca. 235 m in nord-südlicher Richtung hat der Geltungsbereich eine Größe von ca. 2,26 ha. 2.3 Topographie und Vegetation Das Gelände fällt innerhalb des Planungsumgriffs um etwa 13 m von ca. 525 m ü.NN im Norden auf ca. 512 m ü.NN im Süden ab. Es ist im Bereich der Gar- tenflächen heute stark durchgrünt. Die im Geltungsbereich befindlichen Wald- flächen sind nach Windbruch und Kahlschlag wiederaufgeforstet worden bzw. die Wiederaufforstung steht an. Stadt Neusäß Bebauungsplan Nr. 133 – Teil C (Stand 06.05.2021) Seite 4 von 11
2.4 Vorhandene Strukturen und Nutzungen Das überwiegend für Wohnzwecke genutzte Gebiet ist geprägt durch eine Viel- zahl an unterschiedlichen ein- bis zweigeschossigen Gebäudetypen und Dach- formen. 2.5 Verkehr Die Erschließung des Planungsgebietes für den Fahrverkehr erfolgt über die anliegende Tal- und Kobelstraße. 2.6 Ver- und Entsorgung Die Wasserversorgung erfolgt durch die Stadtwerke Augsburg. Die Entsorgung anfallenden Schmutzwassers ist über die bestehende Kanalisation gewährleis- tet. Das Gebiet wird von der LEW Netzservice GmbH mit Strom versorgt. Die Müllbeseitigung erfolgt durch den Landkreis Augsburg. 2.7 Denkmalpflege Für den Bebauungsplanumgriff sind weder Bau- noch Bodendenkmäler in der Denkmalliste verzeichnet. Das Baudenkmal der Wallfahrtskirche Maria Loreto liegt in einer Entfernung von ca. 250 m nördlich des Gebiets. 2.8 Altlasten Im Geltungsbereich sind keine Altlasten oder Bodenverunreinigungen bekannt. 2.9 Eigentumsverhältnisse Der Bebauungsplan überplant ein vollständig aufgeteiltes und erschlossenes Gebiet. Die einzelnen Grundstücke befinden sich im Eigentum von privaten Ei- gentümern. Es werden durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes keine bodenordnenden Maßnahmen erforderlich. 2.10 Lärm Das Plangebiet liegt im Einwirkbereich der Kobelstraße und der Talstraße. Im Bauvollzug durch die Bauaufsichtsbehörde bzw. durch den jeweiligen Bau- herrn zu prüfen sein, inwieweit in Anbetracht der Lärmauswirkungen aus dem vorbeiführenden Verkehrsweg Kobelstraße Abstände zu diesem einzuhalten sind bzw. im Rahmen der architektonischen Selbsthilfe entsprechende bauli- che Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Eine Bebauung der Bereiche wird jedenfalls für möglich gehalten unter den vorgenannten Bedingungen (insbe- sondere architektonischer Selbstschutz). Stadt Neusäß Bebauungsplan Nr. 133 – Teil C (Stand 06.05.2021) Seite 5 von 11
C.3 Planungsrechtliche Ausgangssituation Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne aus den Zielen der Raumordnung zu entwickeln, die im Landesentwicklungsprogramm sowie im Regionalplan nie- dergelegt sind. 3.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) Für den Bebauungsplan Nr. 133 kommt insbesondere folgendes Ziel des LEP in Betracht: • In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenent- wicklung möglichst vorrangig zu nutzen (Z 3.2). 3.2 Regionalplan Augsburg (9) Die Stadt Neusäß liegt im Westen der Region Augsburg (9), als Siedlungs- schwerpunkt im Stadt-Umlandbereich des großen Verdichtungsraums der Stadt Augsburg, an der überregionalen Entwicklungsachse Augsburg - Ulm. Insbesondere folgende Grundsätze und Ziele des Regionalplans sind für die Bebauungsplanaufstellung einschlägig: • Nachteiligen Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Klima ist vor allem im großen Verdichtungsraum Augsburg entgegenzuwirken (G 1.1). • Vor allem im Oberzentrum Augsburg, in den Mittelzentren und den Sied- lungsschwerpunkten soll auf eine möglichst flächensparende Bauweise hingewirkt werden. Für die Siedlungsentwicklung sollen in allen Teilen der Region vorrangig Siedlungsbrachen, Baulücken und mögliche Verdichtungspotenziale unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Siedlungsstruktur genutzt werden (Z. 1.5). • Die Nutz-, Schutz-, Sozial-, und Lebensraumfunktionen des Waldes, insbe- sondere im Donautal, im Jura, im Lechtal und im Bereich der Iller- Lech- Schotterplatten sollen dauerhaft erhalten und gegebenenfalls gestärkt wer- den (Z 1.7). Abb. 3 Regionalplan Augsburg, Auszug Karte Raumstruktur (o.M.) Stadt Neusäß Bebauungsplan Nr. 133 – Teil C (Stand 06.05.2021) Seite 6 von 11
3.3 Flächennutzungsplan Der Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 133 ist im rechtswirksamen Flächennut- zungsplan der Stadt Neusäß wie in der derzeitigen Neuaufstellung überwiegend als Wohnbaufläche mit starker Durchgrünung, zu einem kleineren Teil als Waldflä- che dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus der Darstellung des Flächennutzungs- plans entwickelt. Abb. 4 Auszug rechtswirksamer FNP mit Umgriff des BP Nr. 133 (o.M.) C.4 Planung 4.1 Übereinstimmung mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung Der Bebauungsplan folgt mit der Entwicklung einer bereits bestehenden Fläche dem Grundsatz, wonach Innenentwicklung der Außenentwicklung vorzuziehen ist. 4.2 Beschleunigtes Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Nachverdichtung (Bebauungs- plan der Innenentwicklung i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB). Die im Bebauungsplan zugelassene Nutzung unterschreitet die Flächenbegren- zung des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB (Grundfläche), dient keinem UVP-pflich- tigen Vorhaben (§ 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB) und lässt keine Beeinträchtigung von FFH- oder Europäischen Vogelschutzgebieten erwarten (§ 13 Abs. 1 Satz 5 BauGB). Die Bebauungsplanänderung wird daher im beschleunigten Verfah- ren nach § 13a BauGB durchgeführt. Das beschleunigte Verfahren führt zur entsprechenden Anwendung des verein- fachten Verfahrens (§ 13 BauGB; Absehen von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie zur Nichtanwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffs- regelung - vgl. § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB). Stadt Neusäß Bebauungsplan Nr. 133 – Teil C (Stand 06.05.2021) Seite 7 von 11
4.3 Planungskonzept Der Bebauungsplan ermöglicht eine maßvolle Nachverdichtung. Durch die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Bauweise und Bau- gestaltung soll sichergestellt werden, dass der vorhandene Gebietscharakter dabei nicht über Gebühr verändert wird und die Leistungsfähigkeit der beste- henden Erschließung ausreichend bleibt. Darüber hinaus regelt sich die Bebau- ung ansonsten weiterhin nach § 34 BauGB. Abb. 5 Entwurf des Bebauungsplans Nr. 133 (o.M.) 4.4 Festsetzungskonzept 4.4.1 Maß der baulichen Nutzung Die festgesetzte Grundflächenzahl bleibt mit 0,22 deutlich unter dem durch die BauNVO definierten Höchstwert. Hierdurch soll unter Wahrung des Siedlungs- charakters eine verträgliche Nachverdichtung ermöglicht und gleichzeitig die zum Teil als übermäßig empfundene Größenordnung einiger in jüngerer Zeit im Gebiet realisierter Neubauten unterschritten werden. Die Festsetzung stellt ei- nen guten Kompromiss dar zwischen der Nachverdichtung einerseits und dem Erhalt des bestehenden Siedlungscharakters andererseits. Dem gleichen Ziel dient die Begrenzung der Grundfläche der einzelnen Haupt- baukörper bei Neubauten. Durch die Festsetzung einer maximalen Grundfläche von 200 m2 soll der noch vorherrschende Maßstab gewahrt und übermäßige Entwicklungen künftig verhindert werden. Die festgesetzten Wandhöhen orientieren sich an der im Gebiet vorhandenen Gebäudetypologie und ermöglichen darüber hinaus eine maßvolle Erhöhung. Es werden zwei Vollgeschosse als Höchstgrenze festgesetzt. Auch bei der Anzahl der Wohneinheiten orientiert sich der Bebauungsplan am Maß der Umgebung: Sie wird auf zwei, sowie im dichteren südlichen Bereich auf drei je Wohngebäude beschränkt. Hierdurch sollen die als Fehlentwicklung empfundenen größeren Verdichtungen künftig verhindert werden. Stadt Neusäß Bebauungsplan Nr. 133 – Teil C (Stand 06.05.2021) Seite 8 von 11
4.4.2 Bauweise, Abstandsflächen Im Gebiet werden ausschließlich Einzelhäuser zugelassen. Wie bisher regeln sich die Abstandsflächen nach Art 6 BayBO in der jeweils gültigen Fassung. 4.4.3 Grünordnung Um den bestehenden Gartenstadtcharakter des Gebiets erhalten zu können, enthält der Bebauungsplan Festsetzungen zur Durchgrünung der Baugrundstü- cke mit heimischen Arten sowie zu gärtnerisch anzulegenden Flächen mit Pflanzgebot, in denen die Errichtung neuer baulicher Anlagen ausgeschlossen ist. Die bestehenden baulichen Anlagen wie Gartenhäuser (Stand Februar 2021) dürfen jedoch in gleicher Form und Gestalt ggf. wieder errichtet werden. Abb. 6 - Bestehende bauliche Anlagen in der Fläche mit Pflanzgebot (© Digitales Orthophoto der Bayer. Vermessungsverwaltung, o.M.) Stadt Neusäß Bebauungsplan Nr. 133 – Teil C (Stand 06.05.2021) Seite 9 von 11
4.4.4 Belange des Klimaschutzes Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Folgender architektonischer Hinweis des Bebauungsplans dient dem Klima- schutz bzw. der Anpassung an den Klimawandel: - Empfehlung zur Nutzung erneuerbarer Energien Folgende grünordnerische Maßnahme, die durch Festsetzung im Bebauungs- plan bestimmt wird, dient dem Klimaschutz bzw. der Anpassung an den Klima- wandel: - Baumneupflanzungen C.5 Flächenbilanz Abb. 7 Skizze Flächenbilanz (o.M.) Bruttobauland (Geltungsbereich) 2,26 ha = 100,0 % Nettobauland 1,97 ha = 87,2 % Waldfläche 0,29 ha = 12,8 % Germering, 27. Juni 2019 Neusäß, 27. Juni 2019 Geändert, 24. März 2020 / Geändert, 24. März 2020 / 23. Juni 2020 / 23. Juni 2020 / 23. Februar 2021 23. Februar 2021 06. Mai 2021 (red.) 06. Mai 2021 (red.) .................................................... .................................................... Till Fischer, AKFU-Architekten Richard Greiner, Erster Bürgermeister Stadt Neusäß Bebauungsplan Nr. 133 – Teil C (Stand 06.05.2021) Seite 10 von 11
Verzeichnis der Abbildungen: Abb. 1 Bebauungsplanumgriff im Luftbild (© DOP der Bayer. Vermessungsverwaltung 2015, o.M.) Abb. 2 Bebauungsplangebiet von Süden (© Schrägluftbild Microsoft Bing 2015, o.M.) Abb. 3 Regionalplan Augsburg 2007, Auszug Karte Raumstruktur (o.M.) Abb. 4 Auszug rechtswirksamer FNP mit Umgriff des BP Nr. 133 (o.M.) Abb. 5 Vorentwurf BP Nr. 133 (© Plangrundlage DFK der Bayer. Vermessungsverwaltung) Abb. 6 Bestehende bauliche Anlagen in der Fläche mit Pflanzgebot (© Digitales Orthophoto der Bayer. Vermessungsverwaltung, o.M.) Abb. 7 Skizze Flächenbilanz (© Plangrundlage DFK der Bayer. Vermessungsverwaltung) Verwendete Abkürzungen: BauGB Baugesetzbuch BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - Baunutzungsverordnung BP Bebauungsplan DFK Digitale Flurkarte DOP Digitales Orthophoto - Senkrechtluftbild Fl.Nr. Flurstücksnummer FNP Flächennutzungsplan GRZ Grundflächenzahl (nach § 19 BauNVO) ha Hektar LEP Landeentwicklungsprogramm m Meter M Maßstab m ü.NN Meter über Normalnull - Meereshöhe m2 Quadratmeter o.M. Ohne Maßstab WR Reines Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO WH Wandhöhe Stadt Neusäß Bebauungsplan Nr. 133 – Teil C (Stand 06.05.2021) Seite 11 von 11
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