PRAKTIKUM 2 Sekundarstufe I - Berufspraktische Ausbildung - PHBern
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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Inhalt Inhalt 1 Rechtliche Grundlagen 3 2 Hinweis zum Gebrauch dieser Wegleitung 4 3 Überblick über die Berufspraktische Ausbildung (BPA) am Institut Sekundarstufe I (IS1) 5 4 Zielsetzungen des „Praktikums 2“ 7 5 Das „Praktikum 2“ im Überblick 8 6 Arbeit an Bausteinen 9 7 Angebote des IS1 an Studierende und an Praxislehrpersonen im Zusammenhang mit dem„Praktikum 2“ 10 7.1 Themenspezifische Beratung 10 7.2 Weiterbildungsangebote des IS1 an die Praxislehrpersonen 10 8 Die Kompetenzentwicklung einschätzen und dokumentieren 11 9 Beurteilung im „Praktikum 2“ 12 10 Bemessung 13 11 Dokumentation zum Praktikum 14 12 Organisatorisches 16 12.1 Zeitpunkt 16 12.2 Voraussetzungen 16 12.3 Fächerbelegung 17 12.4 Dauer, Aufwand und Spezialwochen 17 12.5 Präsenz und Arbeitszeit 17 12.6 Anmeldung 18 12.7 Abmeldungen 18 12.8 Mitverantwortung der Studierenden für die Organisation der Praktika 18 12.9 Praktikumsabbruch 18 12.10 Praktikumsplätze 19 12.10.1 Dienstleistung des Instituts Sekundarstufe I 19 12.10.2 Selbst organisierte Praktika 19 12.10.3 Praktika in einem englisch-, französisch- oder italienischsprachigen Gebiet 19 12.11 Wahl der Praktikumsschulen 19 12.12 Die einzelnen Schritte der Zusammenarbeit im „Praktikum 2“ zwischen Studierenden, Praxislehrpersonen und Begleitpersonen IS1 P2 20 1
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Inhalt 12.12.1 Auf einen Blick 20 12.12.2 Details 20 13 Alternatives Unterrichtsentwicklungsprojekt zum „Praktikum 2“ für Studierende, die neben dem Studium an der Zielstufe unterrichten 25 14 Auflagen 26 14.1 Spezielle Auflagen für die Durchführung eines „Praktikums 2“ 26 14.2 Auflagen zur Berufseignung aus Veranstaltungen am IS1 26 15 Angebote des IS1 für die Praxislehrpersonen 27 16 Anhang 28 16.1 Checkliste/Leitfaden für Praxislehrpersonen 28 16.1.1 Ziele 28 16.1.2 Vor dem Praktikum 28 16.1.3 Während des Praktikums 29 16.1.4 Nach dem Praktikum 30 16.2 Gesetzeskonformer Umgang mit Daten 30 16.3 Feedback 30 16.3.1 Feedback der Schülerinnen und Schüler 30 16.3.2 Feedback der Studierenden an die Praxislehrpersonen 31 16.4 Sprache 31 16.5 Unterlagen zum Praktikum 2 auf Ilias 31 16.6 Rollenbeschreibung und Benennung von Personen, welche bei der Durchführung von Praktika mithelfen 31 17 Case Management 32 18 Kontaktadresse 33 19 Impressum 34 2
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Rechtliche Grundlagen 1 Rechtliche Grundlagen Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) vom 8. September 2004 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) vom 13. April 2005 Studienreglement für das Bachelor- und Masterstudium Sekundarstufe I vom 14. September 2005 Studienplan für den Studiengang Sekundarstufe I, Volldiplom, genehmigt durch den Rektor am 21. Mai 2014 Studienplan für den Studiengang Sekundarstufe I, Fachdiplom, genehmigt durch den Rektor am 21. Mai 2014 Studienplan für den Studiengang Sekundarstufe I, Stufenerweiterung, genehmigt durch den Rektor am 21. Mai 2014 3
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Hinweis zum Gebrauch dieser Wegleitung 2 Hinweis zum Gebrauch dieser Wegleitung Die Wegleitung gibt einen Überblick über das „Praktikum 2“ (P2). Ergänzende Erläuterungen und Materialien finden sich auf https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498557.html Ilias-Zugang: Wer keinen Zugang zu Ilias hat, kann bei bpa.is1@phbern.ch einen externen Ac- count (= Zugangsdaten) bestellen. 4
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Überblick über die Berufspraktische Ausbildung (BPA) am Institut Sekundarstufe I (IS1) 3 Überblick über die Berufspraktische Ausbildung (BPA) am Institut Sekundarstufe I (IS1) Volldiplomstudierende Im Studium absolvieren die Studentinnen und Studenten insgesamt mindestens vier Praktika. Im „Praktikum 1 (Berufseignung)“ am Ende des ersten Semesters steht die Klärung der Berufs- eignung im Vordergrund. Im „Praktikum 2“ bis und mit zum „Praktikum 4“ arbeiten die Studie- renden an ihrer Kompetenzentwicklung. Das „Praktikum 2“ findet ab dem zweiten Semester statt, das „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ wird in der Regel im sechsten Semester durchge- führt. Das „Praktikum 4“ liegt im Masterteil der Ausbildung und dient dazu, diejenigen Hand- lungsfelder zu fokussieren, welche in den vorgängigen Praktika kaum oder nur wenig bearbeitet worden sind. Im Bachelorteil der Ausbildung können die Studierenden ein freiwilliges Praktikum in der Folge des „Praktikums 2“ durchführen. Wer parallel zum Studium unterrichtet, kann an Stelle der geschilderten Praktika Unterricht s- entwicklungsprojekte mit einem Mentoring durchführen. Praktikum Arbeitsaufwand Anzahl Studieren- Ausbildungsteil in Stunden to- de pro Prakti- tal kumsplatz Praktikum 1 (Berufseig- 120 1-2 Bachelor nung) Praktikum 2 150 (120*) 1 -3 Bachelor Praktikum 2+ (freiwillig) 150 1 -2 Bachelor Praktikum 3 900 1 –2 Bachelor Praktikum 4 150 (120*) 1 -2 Master Fachdiplomstudierende Die Fachdiplomstudierenden belegen kein „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“. Ansonsten sieht das Angebot gleich aus wie für die Volldiplomstudierenden. Stufenerweiterung* Die Studierenden mit Stufenerweiterung belegen das Praktikum 2 und das Praktikum 4. In bei- den Praktika erwerben die Stufenerweiterungsstudierenden je 4 ECTS. Unterschiedliche Durchführungsformen des Praktikums 2 Neben dem hier geschilderten regulären P2 gibt es weitere Durchführungsformen: Für Fachdiplomstudierende: Durchführung mit „Monofach“. Kurzbeschreibung siehe Kapi- tel 11.4 Für Studierende, welche neben dem Studium an der Zielstufe unterrichten: Siehe Kapitel 12 5
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Überblick über die Berufspraktische Ausbildung (BPA) am Institut Sekundarstufe I (IS1) Bearbeitung der Kompetenzen In den ersten beiden Praktika werden vermutlich vor allem Kompetenzen in den Handlungs fel- dern zum „Unterricht“ bearbeitet werden können. Es soll allerdings jede Gelegenheit genutzt werden, auch auf die Handlungsfelder „Schule“ einzugehen. Spätestens im dritten Praktikum, für die Volldiplomstudierenden in Form eines Praxissemesters, sollte die Arbeit möglichst in a l- len Handlungsfeldern erfolgen. 6
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Zielsetzungen des „Praktikums 2“ 4 Zielsetzungen des „Praktikums 2“ Die Studierenden setzen die Arbeit aus dem „Praktikum 1 (Berufseignung)“ fort arbeiten an verschiedenen Kompetenzen in den Handlungsfeldern des Lehrberufs und ent- wickeln ihr persönliches Berufskonzept zeigen Interesse und Engagement für das Lernen der Schülerinnen und Schüler 7
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Das „Praktikum 2“ im Überblick 5 Das „Praktikum 2“ im Überblick Handlungsfelder des Orientierungsrahmens Das „Praktikum 2“ findet für die Studentinnen und Studenten im Berufsfeld der Lehrpersonen statt. Folgende Handlungsfelder des Orientierungsrahmens stehen im „Praktikum 2“ vermutlich im Vordergrund: Unterrichtsplanung, -durchführung und -auswertung Beurteilung und Diagnostik Beratung und Begleitung Klassenführung Im „Praktikum 2“ stehen die Handlungsfelder „Schule“ voraussichtlich nicht im Zentrum der Praktikumsarbeit. Die Studentinnen und Studenten sollen aber alle Gelegenheiten zur Bearbei- tung der Kompetenzen aus diesen Handlungsfeldern nutzen, welche ihnen von den Praxislehr- personen geboten werden. 8
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Arbeit an Bausteinen 6 Arbeit an Bausteinen Überblick über die Bausteine Baustein 1 Unterricht Im Baustein „Unterricht“ steht der Umgang mit didaktischen Arrangements für das fachspezif i- sche Lernen der Schülerinnen und Schüler im Zentrum. Die Studierenden setzen die in den Fachwissenschaften und Fachdidaktiken erworbenen Kompetenzen bei der Planung, Durchfü h- rung und Auswertung von Unterricht um. Baustein 2 Beobachtung des Lehrverhaltens von Kolleginnen und Kollegen („Tandem“) Im Baustein „Tandem“ bilden Studierende mit den Teamkolleginnen und -kollegen eine Lern- gemeinschaft zur gegenseitigen Beobachtung des Lehrverhaltens. Die Studierenden lernen, Tandemarbeit konkret durchzuführen. Baustein 3 Begleiten von Lernprozessen Im Baustein „Begleiten von Lernprozessen“ beobachten die Studierenden das Lernen einer Schülerin oder eines Schülers mit dem Ziel, fokussiert Lernunterstützung zu geben. Baustein 4 Zusammenarbeiten (Studierende) Im Baustein „Zusammenarbeiten“ lernen die Studierenden, was eine erfolgreiche Zusammena r- beit ausmacht, und sie reflektieren die Zusammenarbeit im Team während des „Praktikums 2“. Hinweis zur Bearbeitung der Bausteine Es ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, alle Bausteine vollumfänglich zu bearbeiten. Die Praxislehrpersonen entscheiden deshalb, welche Bausteine ganz oder teilweise bearbeitet we r- den. Sie können einzelne Bausteine auch ganz von der Bearbeitung im P2 ausnehmen. Weitere Unterlagen zur Bausteinarbeit siehe Ilias: https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498560.html 9
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Arbeit an Bausteinen 7 Angebote des IS1 an Studierende und an Praxislehrpersonen im Zusammenhang mit dem„Praktikum 2“ 7.1 Themenspezifische Beratung Die Studierenden und die Praxislehrpersonen können die Beratungsangebote von sich aus abrufen. Die Begleitpersonen IS1 P2 können den Studierenden aber auch einen Auftrag zur Zusammenarbeit erteilen. 7.2 Weiterbildungsangebote des IS1 an die Praxislehrpersonen Spezifische Weiterbildungsangebote werden auf der Homepage des Instituts Sekundarstufe I ausgeschrieben (www.phbern.ch/is1/bpa). 10
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Die Kompetenzentwicklung einschätzen und dokumentieren 8 Die Kompetenzentwicklung einschätzen und do- kumentieren Einschätzung der Kompetenzentwicklung in den Praktika 2 bis 4 Grundlage der Einschätzung Die Grundlage bilden die allgemeinen und fachspezifischen Praktikumskompetenzen, welche im Verlauf des Praktikums durch die Praxislehrpersonen und die Studentinnen und Studenten aus- gewählt wurden. Diese werden im Verlauf des „Praktikums 2“ ausdifferenziert und / oder angepasst. Die Erkenntnisse aus dem Lernprozess der Studentin oder des Studenten im Praktikum werden mit Hilfe der Praxislehrpersonen geordnet und in einen Zusammenhang mit den Handlungsfel- dern des Orientierungsrahmens und mit dem Berufskonzept der Studierenden gebracht. Die Vorbereitung auf diese Arbeit geschieht am Institut. Die Verantwortung für den Prozess der Einschätzung der Kompetenzentwicklung während des „Praktikums 2“ liegt bei den Studieren- den. Einschätzung Die Einschätzung basiert auf den Vor- und Nachbesprechungen zu den einzelnen Prakti- kumssequenzen und auf dem Austausch mit Praxislehrpersonen und mit den anderen Studie- renden des Teams. Sie wird an einzelnen Besprechungen – u. a. an der Zwischenbesprechung – thematisiert. Für die differenzierte Einschätzung dient das Formular (siehe unten). Studieren- de, die das P2 in einem anderen Sprachgebiet absolvieren, nehmen hierzu das Formular in der Zielsprache und ergänzen dieses in der Zielsprache. Ab und zu kann es sinnvoll und hilfreich sein, die Einschätzung „auf den Punkt zu bringen“. Zum Beispiel mit der Einschätzung „Stude n- tin oder Student „befindet sich auf dem richtigen Weg“, respektive „Stand der Kompetenzerre i- chung ist ungenügend“. Praxislehrpersonen und Studierende haben jederzeit die Möglichkeit, für die Einschätzung der Kompetenzentwicklung Begleitpersonen IS1 P2 beizuziehen. Dokumentation der Kompetenzeinschätzung Die Einschätzung der Kompetenzentwicklung wird auf dem entsprechenden Formular dokumen- tiert. Siehe Ilias: https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498561.html Die Studierenden legen das aktualisierte Formular laufend in ihrem E-Portfolio („Mahara“) ab. 11
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Beurteilung im „Praktikum 2“ 9 Beurteilung im „Praktikum 2“ Formale Beurteilung des „Praktikums 2“ Die formale Beurteilung („erfüllt“ oder „nicht erfüllt“) der Praktika kann auf der Basis der Prakti- kumskompetenzen erfolgen, welche die Studierenden bearbeitet. Es ist aber auch möglich, die Beurteilung auf die Zielsetzungen abzustützen, welche aus der täglichen Arbeit an den Prakt i- kumskompetenzen oder gegebenenfalls aus Berufseignungsfragen abgeleitet werden. Zur Wahl stehen: Praktikumskompetenzen Zielsetzungen, welche aus der täglichen Arbeit an den Praktikumskompetenzen abgeleitet werden Berufseignungskriterien (Diese werden beigezogen, wenn sie von der Praxislehrperson in Frage gestellt werden. Die Kriterien sind in der Wegleitung zum „Praktikum 1 (Berufseig- nung)“ aufgeführt: www.phbern.ch/is1/bpa) Der Entscheid darüber, wie die formale Beurteilung erfolgt, liegt bei der Praxislehrperson. Spä- testens an der Zwischenbesprechung kommuniziert die Praxislehrperson ihren Entscheid, was beurteilt wird, und welche Kriterien der Beurteilung zugrunde gelegt werden. Wer beurteilt? Praxislehrperson Studentin, Student Gegebenenfalls Vertretungen des Instituts Sekundarstufe I oder die Bereichsleitung BPA des IS1. Die Praxislehrperson entscheidet, ob sie für die Beurteilung jemanden vom Institut IS1 beiziehen will oder nicht. Form der Beurteilung Prädikat („erfüllt“ / „nicht erfüllt“). Wann erfolgen Standortbestimmungen? Anlässlich der Besprechungen zwischen Praxislehrpersonen und Studentinnen und Studen- ten, mindestens an der Zwischenbesprechung und am Schluss des Praktikums. Sofern die Praxislehrperson eine Vertretung des Instituts Sekundarstufe I für die Beurteilung beizieht, wird der Zeitpunkt und der Anlass der Beurteilung vorgängig festgelegt und allen Beteiligten durch den Bereich BPA des Instituts Sekundarstufe I kommuniziert. Wie erfolgt die Meldung des Resultats an den Bereich BPA IS1? Elektronisch 12
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Bemessung 10 Bemessung Bemessung 5 ECTS (150 Stunden Arbeit) für Voll- und Fachdiplomstudierende, 4 ECTS 120 Stunden Ar- beit) für Studierende Stufenerweiterung. 13
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Dokumentation zum Praktikum 11 Dokumentation zum Praktikum Formale Vorgaben Die Studierenden sichern ihre Dokumentation auf „Mahara“ laden die Begleitpersonen IS1 P2, die Praxislehrpersonen und die Studierenden des P2- Teams vor der ersten Besprechung am IS1 auf ihre Mahara-Seite ein, indem sie den ge- nannten Personen die geheime URL zustellen. Funktion der Dokumentation Die Studierenden dokumentieren ihr Praktikum 2 mit den Zielen, die Lerns chritte in den Hand- lungsfeldern des Berufs festzuhalten und die Lernvorhaben für die nachfolgende Ausbildung s- phase vorzubereiten. Inhalte Themen, die im Praktikum bearbeitet werden. Siehe Wegleitung und Unterlagen auf ILIAS. Dokumentieren: Methoden, Arbeitstechniken etc. Protokolle, Zusammenfassungen von Gesprächen, Berichte, Checklisten, Videodokumentation, Fotografien, Zeichnungen, Skizzen, Ablagen und Sammlungen von Unterrichtsvorbereitungen und –materialien, etc. Austausch mit der Begleitperson IS1 P2 Anlässlich der Vor- oder Zwischenbesprechung deklariert die Begleitperson IS1 P2, in welcher Form die Dokumentation durch die Begleitperson IS1 P2 thematisiert wird (Gespräch, Begut- achtung, etc.) Mangelnde Qualität der Dokumentation Bei mangelnder Qualität der Dokumentation entscheidet die Begleitperson IS1 P2 nach einem Gespräch mit der Studentin oder dem Studenten über das „Wie weiter?“. Die Begleitper- son IS1 P2 kann Auflagen machen. Sollte die Studentin oder der Student den Auflagen nicht nachkommen, erfolgt eine Meldung an die Bereichsleitung BPA. Diese verordnet der Studentin oder dem Studenten das Verfassen einer ausführlichen Dokumentation. Es wird der Studentin oder dem Studenten in diesem Fall gleichzeitig eröffnet, dass eine Anmeldung zum nächs ten Praktikum erst möglich ist, wenn der Auftrag zur Dokumentation P2 erledigt ist. 14
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Dokumentation zum Praktikum Hinweis für die Praxislehrpersonen Die Verantwortung für die Erstellung der Praktikumsdokumentation liegt vollumfänglich bei den Studierenden. Wie oben beschrieben sollen die Studierenden die Rückmeldungen und Ein- schätzungen der Praxislehrpersonen protokollieren oder zusammenfassen und in die Dokumen- tation integrieren. Wichtig ist, dass die Praxislehrpersonen diese Texte (Protokolle / Zusammen- fassungen) und Einschätzungen gegenlesen und genehmigen oder zur Überarbeitung zurück- weisen. 15
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Organisatorisches 12 Organisatorisches 12.1 Zeitpunkt Das „Praktikum 2“ findet zwischen dem zweiten und fünften Semester statt. Das „Praktikum 2“ soll nicht in der Zeit absolviert werden, in welcher die Studierenden Prüfungen ablegen müssen. Ein grosser Teil der Praktikumszeit wird an der Praxisschule verbracht. Die zeitliche Planung ist in erster Linie vom Stundenplan und von den Unterrichtsblöcken – und damit von den Vorgaben der Praxislehrpersonen – abhängig. Hinweis zum Zeitpunkt: Es wird darauf hingewiesen, dass die frühe Platzierung des „Praktikums 2“ zu einer relativ langen „praktikumsfreien“ Zeit bis zum Antritt des dritten Prakti- kums führt. Wer das ungünstig findet, kann freiwillig ein weiteres Praktikum zwischen „Prakti- kum 2“ und Praxissemester absolvieren (Praktikum 2+). Die Organisation erfolgt über die Be- reichsleitung BPA. Allenfalls können die Studentinnen und Studenten zur „Überbrückung“ der praktikumsfreien Zeit eine Stellvertretung suchen und nach Möglichkeit übernehmen. Auf Wunsch k ann hier in Bezug auf die Unterrichtsplanung und -durchführung ein Coaching durch Fachpersonen des Instituts Sekundarstufe I bezogen werden. 12.2 Voraussetzungen Das „Praktikum 1 (Berufseignung)“ ist abgeschlossen. Die Beurteilung lautet „erfüllt“. Die Beurteilung wurde dem Bereich BPA in der geforderten Form gemeldet. Die Informationsveranstaltung zum „Praktikum 2“ ist besucht. Prüfung „Schreiben und Texte“ Die Prüfung „Schreiben und Texte“ ist zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns absolviert und bestanden. Hinweise zur Anmeldung zum P2 bezüglich „Schreiben und Texte“: Sofern die Studierenden zum Zeitpunkt der Anmeldung zum P2 die Prüfung noch nie absolviert haben, informieren Sie Ihre Praxislehrpersonen über folgende Ausgangslage: Sollten sie die Prüfung nicht bestehen und das Resultat erst vernehmen, nachdem sie das P2 gestartet oder beendet haben, wird ihnen die erbrachte berufspraktische Leis- tung nicht als P2 anerkannt. In diesem Fall müssen sich die Studierenden erneut für ein P2 anmelden, wenn Sie die Prüfung „Schreiben und Texte“ wiederholt und bestanden haben. Wenn die Studierenden die Prüfung schon belegt und mit einem „ne“ abgeschlossen haben, dürfen sie sich nicht für das P2 anmelden. 16
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Organisatorisches 12.3 Fächerbelegung Die Studierenden sollten nach Möglichkeit in ihren gewählten Studienfächern unterrichten. Sie können aber auch Fächer unterrichten, die sie nicht studieren. Der Entscheid über die Fäche r- belegung durch die Studierenden liegt bei den Praxislehrpersonen, da diese auch in der Prakti- kumszeit die Verantwortung für das Lernen ihrer Schülerinnen und Schüler behalten. Es wird empfohlen, dass die Volldiplomstudierenden in den Praktika 2 bis 4 jedes i hrer Studien- fächer mindestens zweimal unterrichten. 12.4 Dauer, Aufwand und Spezialwochen Der Aufwand für das „Praktikum 2“ beträgt 150 Arbeitsstunden (120 Stunden für Studiengang Stufenerweiterung). Unter Einhaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen kann das „Praktikum 2“ auch während des Semesters über einen längeren Zeitraum gelegt werden. Spezialwochen (zum Beispiel Sport- oder Landschulwochen) können als Praktikumswochen angerechnet werden, wenn sie in einem engen inhaltlichen Zusammenhang mit d en Zielsetzun- gen des Praktikums der Studierenden stehen. Wichtig ist auch, dass die Sport - oder Land- schulwoche mit der „eigenen“ Praktikumsklasse durchgeführt wird. P2 mit spezifischer Fachausrichtung für Fachdiplomstudierende: Anzahl Lektionen: 48 Unterrichtslektionen total oder tiefere Anzahl nach Rücksprache mit Praxislehrperson und der Bereichsleitung BPA. Der Aufwand für das „Praktikum 2“ beträgt 150 Arbeitsstunden. Begleitung IS1 P2: Zwingend ist ein Gesuch um ein Gespräch mit Fachdidaktik-Dozierenden des Unterrichtsfaches mindestens 15 Tage vor dem Praktikumsstart. Die Dozierenden ent- scheiden hier, ob die Studierenden spezielle Aufgaben erledigen müssen, und sie teilen den Studierenden mit, ob ein Besuch stattfindet oder nicht. 12.5 Präsenz und Arbeitszeit Die Präsenzzeit der Studierenden in der Praktikumsschule richtet sich nach den Vorgaben der Praxislehrpersonen. Das „Praktikum 2“ verlangt von den Studierenden einen hundertprozenti- gen Einsatz. Wer neben dem Praktikum dennoch anderen Verpflichtungen nachkommen muss (Erwerbsarbeit, Familienarbeit, Studien, etc.), deklariert dies anlässlich des ersten Treffens mit der Praxislehrperson. Die Praxislehrpersonen können in der Folge zeitliche Vorgaben machen oder auch entscheiden, dass sie das Praktikum nicht betreuen werden. 17
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Organisatorisches 12.6 Anmeldung Die Studierenden werden von der Bereichsleitung Berufspraktische Ausbildung rechtzeitig über die Anmeldemodalitäten informiert. Die Anmeldung für das „Praktikum 2“ ist verbind- lich. Vor der Anmeldung zum „Praktikum 2“ besuchen die Studierenden eine obligatorische In- formationsveranstaltung. Die Veranstaltungstermine werden via „Mitteilungen an Studiere n- de“ kommuniziert. Studierende, die das Praktikum 2 in einem englisch-, französisch- oder italienischsprachigen Gebiet absolvieren möchten, melden sich bei der Bereichsleitung Berufspraktische Ausbi l- dung für ein Gespräch (Anmeldung: bpa.is1@phbern.ch). 12.7 Abmeldungen Abmeldungen sind in der Regel nur im Krankheitsfall möglich. Sie erfolge n in Form eines Gesu- ches an die Bereichsleitung Berufspraktische Ausbildung mit einem Arztzeugnis als Beleg. Eine Kopie geht an die designierte Praxislehrperson. Hinweis: Die Übernahme einer Stellvertretung oder einer befristeten oder unbefristeten Stelle als Lehrperson zählt nicht als Grund für eine Abmeldung. 12.8 Mitverantwortung der Studierenden für die Organisation der Praktika Hinweise zum „Praktikum 2“ und organisatorische Auflagen (zum Beispiel Wegleitung, wöchent- liche „Mitteilungen an Studierende“ oder Mails) müssen umgesetzt werden. Wenn die Studie- renden den Anweisungen nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass Studienleistungen nicht anerkannt oder gar mit „nicht erfüllt“ beurteilt werden. 12.9 Praktikumsabbruch Praktika, die von Studierenden nicht angetreten oder abgebrochen werden, erhalten die Bewer- tung „nicht erfüllt“. Dasselbe gilt für Praktika, die aufgrund mangelnder Vorbereitung der St u- dentin oder des Studenten oder wegen Unzumutbarkeit für die betroffenen Schülerinnen und Schüler oder für die Praxislehrperson abgebrochen werden. 18
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Organisatorisches 12.10 Praktikumsplätze 12.10.1 Dienstleistung des Instituts Sekundarstufe I Für die Organisation der Praktikumsplätze kann die Dienstleistung des Instituts Sekundarstufe I in Anspruch genommen werden. Die Modalitäten werden rechtzeitig kommuniziert (in d er Regel via „Mitteilungen an Studierende“). Studierende können sich auch selbst einen Praktikumsplatz organisieren (siehe unten). 12.10.2 Selbst organisierte Praktika Siehe Ilias: https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498559.html 12.10.3 Praktika in einem englisch-, französisch- oder italienischsprachi- gen Gebiet Studierende, welche Englisch, Französisch oder Italienisch studieren, haben die Möglichkeit, Praktika im entsprechenden Sprachgebiet zu absolvieren. Ziel ist neben den unter Punkt 4 auf- geführten Aspekten die Erweiterung der sprachlichen- und interkulturellen Kompetenz. Bilingualen Studierenden, die gut Englisch, Französisch oder Italienisch sprechen (GeR: mi n- destens Niveau C1), die aber das entsprechende Sprachfach nicht am IS1 studieren, steht die- se Möglichkeit auch offen. Diese melden sich für ein Gespräch bei der Bereichsleitung BPA. Voraussetzungen Neben den Voraussetzungen (siehe 12.2 Voraussetzungen) gilt ferner: Die Prüfung „Grundlagen des fachspezifischen Unterrichtens“ muss in der Sprache, in der die Studierenden das Praktikum 2 absolvieren wollen, bestanden sein (Ausnahme bilinguale St u- dierende ohne entsprechendes Sprachfach). 12.11 Wahl der Praktikumsschulen In der Regel können im Verlauf der Ausbildung höchstens zwei Praktika an der selben Schule stattfinden. Über Ausnahmen entscheidet die Bereichsleitung Berufspraktische Ausbildung nach Rücksprache mit der Schulleitung der Praktikumsschule. 19
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Organisatorisches 12.12 Die einzelnen Schritte der Zusammenarbeit im „Praktikum 2“ zwischen Studierenden, Praxislehrpersonen und Begleitpersonen IS1 P2 12.12.1 Auf einen Blick Vor dem „Praktikum 2“ Informationsveranstaltung für Praxislehrpersonen Erstes Treffen Praxislehrperson mit den Studierenden Vorbereitungssitzung „Praktikum 2“ Während des „Praktikums 2“ Zwischenbesprechung „Praktikum 2“ Nach dem „Praktikum 2“ Abschlussbesprechung „Praktikum 2“ Auswertungsveranstaltung für Praxislehrpersonen 12.12.2 Details VOR DEM „PRAKTIKUM 2“ Die Reihenfolge der einzelnen Veranstaltungen ist nicht immer gleich. Sie hängt in der Regel vom Zeitpunkt des ersten Treffens zwischen Praxislehrpersonen du Studierenden ab. Informationsveranstaltung für Praxislehrpersonen Wann? Wo? Teilnehmende Fakultative Teilnahme Vor dem „Praktikum 2“ IS1 Praxislehrpersonen; Be- Dozierende und Pra- reichsleitung BPA xislehrpersonen mit einem BPA-Auftrag Ziel: Die Praxislehrpersonen klären alle Fragen zur Organisation, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des „Praktikums 2“. 20
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Organisatorisches Treffen Praxislehrperson mit den Studierenden Wann? Wo? Teilnehmende Fakultative Teilnahme Vor dem „Praktikum 2“ Schule Praxislehrperson; Studierende Ziel: Die Durchführung des „Praktikums 2“ wird vorbereitet. Dieser Sitzung kommt ein besonderes Gewicht zu. Deshalb wird empfohlen, dafür mindestens zwei Stunden zu reservieren. Das Vorgehen könnte folgendermassen aussehen: Vorstellungsrunde Die Praxislehrperson erläutert die Ausgangslage (Hinweise zu den Klassen, zur Schule etc.) den Stundenplan für das „Praktikum 2“ Ziele und Themen des Unterrichts für die Praktikumsphase (Baustein 1) Möglichkeiten, an Kompetenzen in weiteren Handlungsfeldern zu arbeiten ( Bausteine 2 – 4, Begleiten des Lernens einzelner Schülerinnen und Schüler, Konferenzen, Sitzungen, E l- terngespräche, Beurteilungssituationen, Sporttage, Landschulwoche, Sportwochen, Projek t- tage oder -wochen, Berufswahltage oder -wochen etc.) Die Studierenden erläutern mögliche Entwicklungsgesichtspunkten / Arbeitsschwerpunkte; Basis: Fazit „Praktikum 1 (Berufseignung)“ den Katalog der Praktikumskompetenzen* ihren „Ausbildungsstand im Studium“ (siehe u.a. Ilias: https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498561.html) „Formular zur Einschätzung der Praktikumskompetenzen“* Organisatorisches Zum Beispiel Fächerverteilung unter den Studierenden, zeitliche Festlegung der Vorbereitungs - und Auswertungssitzungen zwischen Praxislehrpersonen und Studierenden. Die Studentin oder der Student protokolliert die Gesprächsergebnisse zu allen Gesprächspunk- ten 21
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Organisatorisches Bemerkungen: Falls die Praxislehrpersonen an der „Vorbereitungssitzung „Praktikum 2“ am IS1 teilgenom- men haben, muss das Vorgehen angepasst werden. *Diese Punkte werden neben anderen an der Vorbereitungssitzung der Studierenden am Institut siehe unten) thematisiert. Falls diese Sitzung erst nach dem ersten Treffen zwischen Praxislehrpersonen und Studierenden stattfindet, informieren die Studierenden ihre Praxis- lehrpersonen darüber zu gegebener Zeit. Vorbereitungssitzung „Praktikum 2“ am IS1 Wann? Wo? Teilnehmende Fakultative Teilnahme Vor dem „Praktikum 2“ IS1 Studierende; Begleit- Praxislehrpersonen personen des IS1 Ziel: Die Studierenden werden auf die Arbeit im P2 vorbereitet. Themen Festlegen von möglichen Entwicklungsgesichtspunkten / Arbeitsschwerpunkten bei den St u- dierenden (Basis: Fazit P1). Sichten der Praktikumskompetenzen. „Formular zur Einschätzung der Praktikumskompetenzen“ Baustein „Tandem“ (Peergruppen): Vorgehen zum Festlegen der Beobachtungsgesichts- punkte, Zielsetzungen und Indikatoren. Baustein „Das Lernen von Schülerinnen und Schülern begleiten“: Mögliches Vorgehen b e- sprechen. Beobachten von Unterricht, Schülerinnen und Schülern auf der Basis der Veranstaltung „Einführung in das Berufsfeld und das Berufskonzept“. Vorbereitung der Standortbestimmung der Studierenden „Ausbildungsstand im Studium“ (siehe u.a. Ilias: https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498561.html) Besprechung der Handhabung „Ilias“ und E-Portfolio („Mahara“) in Bezug auf die Grundla- gen und die Reflexion P2. Organisation eines allfälligen Unterrichtsbesuchs. (Die Begleitperson IS1 P2 entscheidet, ob ein Unterrichtsbesuch stattfindet – und falls ja – bei wem. Die Praxislehrpersonen und die Studierenden können ebenfalls einen Besuch anfordern). Information zur Teilnahme der Begleitperson IS1 P2 an der Zwischen- und Schlussbespre- chung. 22
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Organisatorisches WÄHREND DES „PRAKTIKUMS 2“ Zwischenbesprechung „Praktikum 2“ Wann? Wo? Teilnehmende Fakultative Teilnahme Während „Praktikum 2“ Schule Studierende; Praxislehr- Begleitpersonen IS1 personen P2 Ziel: Alle am „Praktikum 2“ beteiligten Personen einigen sich über die Ausrichtung der Arbeit auf Grund der Erfahrungen aus der ersten Hälfte des Praktikums. Themen: Standortbestimmung der Studierenden, Sicht der Praxislehrperson Diskussion der Praktikumskompetenzen, die zur Diskussion stehen Klärung von Fragen zur Kompetenzeinschätzung Verbindung Kompetenzeinschätzung - Berufskonzept Klärung der Festlegung der formalen Praktikumsbeurteilung Gegebenenfalls Auswertung Unterrichtsbesuch Verschiedenes (zum Beispiel Abschluss „Praktikum 2“, Ausblick auf Nachbereitungsphase) Bemerkungen: Die Praxislehrpersonen und die Studierenden legen den Termin der Zwischenbesprechung nach Rücksprache zwischen Praxislehrperson und Begleitperson IS1 P2 frühzeitig fest. NACH DEM „PRAKTIKUM 2“ Abschlussbesprechung „Praktikum 2“ Wann? Wo? Teilnehmende Fakultative Teilnahme Nach „Praktikum 2“ Schule Praxislehrperson; Begleitpersonen IS1 Studierende P2 Ziele: Die Kompetenzerreichung wird eingeschätzt, und die Weiterarbeit im nächsten Praktikum wird vorbereitet. 23
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Organisatorisches Themen: Standortbestimmung der Studierenden, Sicht der Praxislehrperson Stand der Kompetenzerreichung Formale Praktikumsbeurteilung Ausblick auf das nächste Praktikum Bemerkungen: Die Praxislehrpersonen und die Studierenden legen den Termin der Abschlussbesprechung nach Rücksprache zwischen Praxislehrperson und Begleitperson IS1 P2 frühzeitig fest. Abschluss „Praktikum 2“ für Studierende am IS1 Wann? Wo? Teilnehmende Fakultative Teilnahme Nach „Praktikum 2“ IS1 Studierende; Begleitper- sonen IS1 P2 Ziele: Das P2 wird offiziell abgeschlossen, indem die Begleitperson IS1 P2 die Dokumentation der Studierenden akzeptiert oder allenfalls noch Auflagen macht. Die Studierenden erhalten mit der akzeptierten Dokumentation das Recht, sich unter Beachtung der entsprechenden Voraus- setzungen (siehe Wegleitungen) für das nächste Praktikum anzumelden. Themen und Form dieses Abschlusses: Gemäss Vorgabe der Begleitperson IS1 P2. Auswertungsveranstaltung für Praxislehrpersonen Wann? Wo? Teilnehmende Fakultative Teilnahme Nach „Praktikum 2“ IS1 Bereichsleitung BPA; Praxislehrpersonen; Be- gleitpersonen IS1 P2 24
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Alternatives Unterrichtsentwicklungsprojekt zum „Praktikum 2“ für Studierende, die neben dem Studium an der Zielstufe unterrichten 13 Alternatives Unterrichtsentwicklungsprojekt zum „Praktikum 2“ für Studierende, die neben dem Stu- dium an der Zielstufe unterrichten Studierende, welche neben dem Studium an der Zielstufe unterrichten und gewisse Bedingu n- gen erfüllen (siehe unten) haben die Möglichkeit, als Alternative zum „Praktikum 2“ ein Projekt an ihrem Arbeitsplatz durchzuführen. Rahmenbedingungen Die Voraussetzungen sind erfüllt (siehe 12.2 Voraussetzungen). Die Anstellung basiert auf der kantonalen Lehrerinnen- und Lehrergesetzgebung. Der Unterricht findet auf der Sekundarstufe I statt (allenfalls 10. Schuljahr). Die Schulleitung der Praktikumsschule und die Bereichsleitung BPA des IS1 sind mit der Durchführung des Projekts einverstanden. Der Vertrag (siehe unten) wird bis sechs Schulwochen vor Projektbeginn beim Bereich BPA eingereicht. Zielsetzung des berufsbegleitenden Projekts Die Hauptzielsetzung besteht in der Weiterentwicklung des eigenen Unterrichts. Die Studiere n- den definieren zu diesem Zweck den Ausgangspunkt der Entwicklung. Dies er kann im ganzen Feld der unterrichtlichen Tätigkeit liegen: Allgemeine Didaktik oder Fachdidaktik, Unterrichtso r- ganisation, Klassenmanagement, Kommunikation (zum Beispiel Einbezug der Eltern), Umgang mit heterogenen Klassen, Beurteilung, „Schulentwicklung“ etc. Organisation und Begleitung des berufsbegleitenden Projekts An der Vorbereitung und Durchführung des Projekts sind die Studierenden, eine Mentorin oder ein Mentor aus der Schule und eine Projektbegleitung IS1 beteiligt. Die organisatorischen und inhaltlichen Abmachungen zum Projekt werden vertraglich verein- bart. Die Organisation läuft über den Bereich BPA. Siehe dazu Ilias: https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498564.html 25
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Auflagen 14 Auflagen 14.1 Spezielle Auflagen für die Durchführung eines „Prakti- kums 2“ Die Geschäftsleitung des Instituts Sekundarstufe I kann einzelnen Studierenden für die Anme l- dung zu einem „Praktikum 2“ oder für die Durchführung eines „Praktikums 2“ gegebenenfalls spezifische Auflagen machen oder spezielle Aufträge erteilen. 14.2 Auflagen zur Berufseignung aus Veranstaltungen am IS1 Gegebenenfalls werden Beobachtungen in den Veranstaltungen am Institut Sekundarstufe I zu denjenigen Studierenden dokumentiert, welche im Hinblick auf die Berufseignungskriterien rele- vant erscheinen. Diese Beobachtungen werden im „Praktikum 2“ besonders fokussiert und zur Validierung verwendet. Die Praktikumslehrpersonen und die Begleitpersonen IS1 P1 erhalten entsprechende Beobachtungsaufträge. Die Studierenden werden über diese Massnahmen in- formiert. Allenfalls werden sie von der Bereichsleitung BPA aufgefordert, vor Beginn des Prakt i- kums 2 den Kontakt mit dem Case Management aufzunehmen. 26
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Angebote des IS1 für die Praxislehrpersonen 15 Angebote des IS1 für die Praxislehrpersonen Beurteilung der praktischen Leistungen der Studierenden Praxislehrpersonen können für die Beurteilung der praktischen Leistungen der Studierenden e i- ne Vertretung des Instituts Sekundarstufe I beiziehen. Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn es für die Praxislehrperson unklar ist, ob die Berufseignung der Studentin oder des Stu- denten gegeben ist. Für den Beizug einer Vertretung des Instituts Sekundarstufe melden sich die Praxislehrpersonen frühestmöglich beim Bereich BPA (bpa.is1@phbern.ch). Beratungsangebote der Dozierenden des IS1 an die Praxislehrpersonen Praxislehrpersonen können Beratungswünsche bei Dozentinnen und Dozenten des IS1 oder beim Bereich BPA deponieren (bpa.is1@phbern.ch). Weiterbildung für Praxislehrpersonen Siehe Angebote zum CAS Berufspraxis kompetent begleiten: www.phbern.ch/is1/bpa 27
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Anhang 16 Anhang 16.1 Checkliste/Leitfaden für Praxislehrpersonen 16.1.1 Ziele Diese Checkliste soll als Hilfsmittel einen sinnvollen Start ins Praktikum ermöglichen als Leitfaden bei der kompetenten Begleitung von Studierenden dienen mithelfen, wichtige Begleitpunkte umzusetzen Kollegium, Praxislehrpersonen und Studierende möglichst entlasten 16.1.2 Vor dem Praktikum Praxislehrpersonen und Studierende Nach der Kontaktaufnahme durch die Studierenden: Festlegung einer ersten Sitzung. Min- destens zwei Stunden Dauer einplanen. Beziehungsaufbau und Erteilung organisatorischer Informationen mit geeignetem Einstieg beim ersten Treffen Festlegung der Termine: Unterricht, Vor- und Nachbesprechung des Unterrichts, Arbeit an Kompetenzen in anderen Handlungsfeldern Festlegung der Praktikumsschwerpunkte und der Arbeitsformen Hinweise auf besondere Klassensituationen und auf besondere Schülerinnen und Schüler Abgabe Schulhausschlüssel Einführung Infrastruktur (Spezialräume, ICT, Medienraum, Turnhalle, Aula mit Musikanlage, Materialraum, Klassensätze, Kopierer, Lehrerinnen- und Lehrerbibliothek/Ausleihe …) Materialaustausch nach Möglichkeit (Bücher, DVD, etc.) Besprechung zur Reservation von Spezialräumen Steckbrief an Pinnwand Vorstellung der Studierenden im Kollegium nach Möglichkeit (Pause, Konferenz…) Besprechung zur Wegleitung zum Praktikum (PHBern) Klärung der Beurteilung (abhängig von der Art des Praktikums) Besprechung Leitbild der Schule Besprechung Hausregeln Abgabe Klassenlisten/Klassenfotos Besprechung Klassenregeln Besprechung der Unterrichtsaufträge Festlegung der zu bearbeitenden Kompetenzen Festlegung Besprechungstermine Planung Besprechung Stundenplan Festlegung Besprechungszeiten 28
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Anhang Berücksichtigung Besuch der Begleitperson IS1 P2 bei der Planung Besprechung Termine und spezielle Anlässe (Sporttag, Aktionstag, Zeitungssammeln, E l- ternabende…) Organisation Ordner- und Heftführung, persönliches Material Information der Eltern der Schülerinnen und Schüler über das bevorstehende Praktikum 16.1.3 Während des Praktikums Praxislehrpersonen und Studierende Lektionsvorbesprechungen Lektionsnachbesprechungen und gemeinsames Ableiten individueller Lernziele$ Besprechung von Arbeiten an Kompetenzen aus anderen Handlungsfeldern Coachingangebote während des Unterrichts Festlegung von Beobachtungspunkten Bezugnahme zu den persönlichen, fachlichen Lernzielen Einschätzung der Kompetenzerreichung (siehe „Formular zur Einschätzung der Praktikums- kompetenzen“) Zwischenbeurteilung der Praktikumsleistungen der Studierenden Organisation Videoanalyse einer Lektion Einblick in persönliche Planung (Jahres-, Wochen-, Lektionsplanung, Beurteilungskonzept) Einbindung in den Schulalltag (Ämtli, Pflichten, Konferenzen) Einbindung bei speziellen Anlässen (Elternabend, Sporttag…) Rücksprache bei Problemen mit den zuständigen Stellen der PHBern Hilfestellung für die Studierenden; bzw. Einforderung Hilfestellung Partnerschulen: Rückmeldung zum Praktikumsverlauf an die Partnerschulkoordinatorin / den Partnerschulkoordinator Einholung eines Feedbacks der Schülerinnen und Schüler am Ende des Praktikums Partnerschulen: Koordinatorin/Koordinator Persönliche Begrüssung der Studierenden Hilfe bei Problemen Schulleiterin/Schulleiter Persönliche Begrüssung der Studierenden Hilfe bei Problemen 29
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Anhang 16.1.4 Nach dem Praktikum Praxislehrpersonen Einforderung Materialien (Bücher, DVD…) Rückgabe Schulhausschlüssel Entfernung Steckbrief Einblick in die Praktikumsdokumentation der Studierenden Kontrolle der Zusammenfassungen und Protokolle der Studierenden zu Besprechungen mit der Praxislehrperson Kontrolle und allenfalls Ergänzung des „Formulars zur Einschätzung der Praktikumskompe- tenzen“ Schlussbesprechung Schlussbeurteilung („erfüllt“ / „nicht erfüllt“) an den Bereich Berufspraktische Ausbildung melden Zustellung Abrechnungsformular PHBern an den Bereich BPA (bpa.is1@phbern.ch) Wichtige Erkenntnisse, Fragen etc. für die Auswertungsveranstaltung in Stichworten festha l- ten Teilnahme an der Auswertungsveranstaltung (Stichworte – siehe oben – mitbringen) 16.2 Gesetzeskonformer Umgang mit Daten Der Einsatz von Fotos, Video- und Tonaufnahmen zu Praktikumszwecken muss von der zu- ständigen Praxislehrperson bewilligt werden. Sofern auf den Fotos, Video- und Tonaufnahmen in Praktika Schülerinnen und Schüler sicht- oder hörbar sind, gelten die Bestimmungen des Leitfadens „Datenschutz in den Volksschulen des Kantons Bern“ (siehe: www.erz.be.ch). Insbesondere ist zu beachten, dass Fotos, Video- und Tonaufnahmen ausschliesslich für die Aufträge im Zusammenhang mit der Praktikumssituation verwendet werden unmittelbar nach Fertigstellung der Praktikumsaufträge zu vernichten sind in keinem Fall weitergegeben werden dürfen Studierende und Dozierende sind gleichermassen für den sorgfältigen und ges etzeskonformen Umgang mit dem Datenmaterial verantwortlich. 16.3 Feedback 16.3.1 Feedback der Schülerinnen und Schüler Es ist sinnvoll, wenn die Studierenden von ihren Schülerinnen- und Schülern Rückmeldungen zu ihrem Praktikumseinsatz einholen. Bedingungen sind dafür, dass Zeit vorhanden ist, dass die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig über die Fragestellungen informiert wurden, und dass 30
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Anhang die Klasse Regeln des Feedbackgebens kennt. Die Fragestellungen sollten zudem vorgängig von den Studentinnen und Studenten mit den Praxislehrpersonen besprochen werden. Das Feedback der Schülerinnen und Schüler soll nur eingeholt werden, wenn sowohl die Leh r- person als auch die Studentin oder der Student damit ausdrücklich einverstanden sind. Link zu einem Feedback-Bogen: siehe Ilias: https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498560.html 16.3.2 Feedback der Studierenden an die Praxislehrpersonen Praxislehrpersonen können von den Studierenden ein Feedback zu ihrer Arbeit als Praxislehr- person einfordern. Sie geben den Studierenden zu diesem Zweck rechtzeitig einen Fragebogen ab. Die Studierenden füllen diesen aus und geben ihn zurück, wenn die Meldung des Resultats („erfüllt“ / „nicht erfüllt“) erfolgt ist. 16.4 Sprache Die Dokumentation sowie alle Texte, welche die Studierenden an eine Öffentlichkeit richten (zum Beispiel Klasse, Schülerinnen und Schüler, Eltern der Schülerinnen und Schüler, Praxis- lehrperson, Begleitperson IS1 P2), zeichnen sich durch sprachliche Korrektheit aus. Das heisst unter anderem: Orthographische und grammatikalische Korrektheit Stilistische Angemessenheit bezüglich Textsorten und Adressatinnen und Adressaten Kohärenz („Roter Faden“) Gendergerechte Formulierungen (gemäss Leitfaden geschlechtergerechte Sprache der PHBern) 16.5 Unterlagen zum Praktikum 2 auf Ilias Link: https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498557.html 16.6 Rollenbeschreibung und Benennung von Personen, welche bei der Durchführung von Praktika mithelfen Link: https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498559.html . 31
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Case Management 17 Case Management Bei Fragen zur beruflichen Eignung und persönlichen Entwicklung, sowie zum Umgang mit Be- lastungen, Stress, Angst, Lernproblemen und Konflikten steht das Beratungs - und Coaching- Angebot des Instituts Sekundarstufe I kostenlos zur Verfügung. Sprechstundentermine nach Vereinbarung. Terminvereinbarungen sind nur telefonisch möglich (siehe unten). Beratungsstellen der Berner Hochschulen Frau Claudia Rehmann Erlachstrasse 17 CH-3012 Bern T +41 31 635 24 35 32
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Kontaktadresse 18 Kontaktadresse PHBern Institut Sekundarstufe I Bereich Berufspraktische Ausbildung Fabrikstrasse 8 CH-3012 Bern T +41 31 309 24 21 E-Mail bpa.is1@phbern.ch Website www.phbern.ch/is1/bpa 33
PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2018/19) Impressum 19 Impressum © PHBern, 24.09.2018 Herausgeberin PHBern Fabrikstrasse 8 CH-3012 Bern T +41 31 309 24 21 bpa.is1@phbern.ch www.phbern.ch 34
PHBern Institut Sekundarstufe I Fabrikstrasse 8 CH-3012 Bern T +41 31 309 24 11 info.is1@phbern.ch www.phbern.ch PHBern: für professionelles Handeln in Schule und Unterricht
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