Präventionskonzept bzw. COVID-19-Maßnahmen im ZBP-LEONDING
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Covid 19 – Präventionskonzept erstellt von Mag. Gerhard Reder Präventionskonzept bzw. COVID-19-Maßnahmen im ZBP-LEONDING Inhaltsverzeichnis Gültigkeit Haupteingang - Öffnungszeiten Durchgangstür Betreubares Wohnen Besuchszeiten bzw. -anzahl Nachweis 3G-Regelung für Zutritt zum ZBP-Ldg Händedesinfektion Registrierungspflicht Maskenpflicht Maskenpflicht bei Kindern Antigentests - Notwendigkeit Testmöglichkeiten Friseur, Fußpflege, Seelsorge, Dienstleister, Firmen... Zutritt für Lieferanten und Dienstleister Bewohneraufnahmen Veranstaltungen Therapie MA-Verdachtsfall FFP2 Maskentragepflicht für MA Schulungen, Besprechungen, Pausenregelungen Unterweisung Auslandsreisen von MitarbeiterInnen Verhalten bei HBW-Verdachtsfall Verhalten bei positivem Anti-Gen-Test (HBW) Eigene Essensbehälter für COVID-19 pos. BewohnerInnen Aktuelle Gesetze und Verordnungen AnsprechpartnerIn Gültigkeit von 01.07.2021 bis 31.08.2021 Haupteingang - Öffnungszeiten von 09.00 bis 17.00 ist die Haupteingangstüre geöffnet. Zu anderen Zeiten ist zu läuten. Nach dem Hinweis auf die Beachtung der 3G-Regelung und der Registrierungspflicht kann geöffnet werden. Durchgangstür Betreubares Wohnen ist wieder von 07.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Version 6 Erstellt am: 01.07.2021 Seite 1 von 4
Covid 19 – Präventionskonzept erstellt von Mag. Gerhard Reder Zutrittsbestimmungen Besuchszeiten bzw. -anzahl unbeschränkt unter Einhaltung der 3G-Regelung (siehe Pkt3.) Nachweis 3G-Regelung für Zutritt zum ZBP-Ldg die Nachweise sind während der gesamten Aufenthaltsdauer im ZBP-Ldg mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Händedesinfektion Nach Zutritt Registrierungspflicht In Besucherbuch selbstständig und vollständig eintragen Maskenpflicht Mund-Nasen-Schutz Maskenpflicht bei Kindern Alter Bestimmung Maske 0-5 keine MNS, ab 6 Jahre MNS ist Pflicht Antigentests - Notwendigkeit BewohnerIn geht alleine oder mit Angehörigen Keine Testung Spazieren BewohnerIn besucht externen Ort (Wohnung Testung am 2. und 5. Tag Angeh., Ambulanz, etc.) BewohnerInnen mind. 1 x pro Woche einen AGT anbieten Alle ungeimpften MitarbeiterInnen mind. 1 x pro Woche verpflichtend, ist AGT älter als 48h, dann FFP2-Maskenpflicht Kinder von 0 bis 12Jahre Kein AGT Bei Verdachtsfällen oder bei Fällen mit Symptomen IMMER testen Testmöglichkeiten https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm Friseur, Fußpflege, Seelsorge, Dienstleister, Firmen... Zutrittsbestimmungen wie bei BesucherInnen. (siehe Pkt. 5) Zutritt für Lieferanten und Dienstleister Zutritt nur mit gültigem 3G-Nachweis, (siehe Pkt.5) Version 6 Erstellt am: 01.07.2021 Seite 2 von 4
Covid 19 – Präventionskonzept erstellt von Mag. Gerhard Reder Bewohneraufnahmen Bei Neuaufnahmen muss ein neg. AGT, nicht älter als 48h vorliegen. Betriebsabläufe Veranstaltungen Wohngruppenübergreifende Veranstaltungen sind möglich, jedoch keine Teilnahme von Angehörigen oder betriebsfremden Personen. Therapie normaler Betrieb MA-Verdachtsfall MA mit Symptomen, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten, müssen sich IMMER und SOFORT bei Covid-19-Beauftragten telefonisch melden. FFP2 Maskentragepflicht für MA Nicht Geimpfte müssen immer dann eine FFP2 Maske tragen, wenn ihr AGT älter als 48h ist. Schulungen, Besprechungen, Pausenregelungen Schulungen von MitarbeiterInnen und Teambesprechungen dürfen WG-übergreifend unter besonderer Beachtung der Covid-19 Schutzmaßnahmen stattfinden. Die Pausenräume können unter dieser Prämisse ebenfalls wieder genutzt werden. Unterweisung Berufliche Hygienemaßnahmen werden im Rahmen des Betreuungsvertrages mit der Fa. Hygline regelmäßig durchgeführt. Der Hygieneordner liegt in allen Bereich frei zugänglich auf. Dieser muss von allen MA gelesen werden. Auslandsreisen von MitarbeiterInnen Eigenverantwortung über die korrekte Einhaltung der aktuellen Reisebestimmungen des jeweiligen Landes jeder/s MA https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/reisen_und_ferien/ Reisebeschr%C3%A4nkungen-durch-das-Coronavirus.html https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/ https://entry.ptc.gv.at/ Eine eventuelle Quarantäne muss im genehmigten Urlaub inkludiert sein. Am ersten Arbeitstag nach einem Urlaub muss ein AGT durchgeführt werden. Version 6 Erstellt am: 01.07.2021 Seite 3 von 4
Covid 19 – Präventionskonzept erstellt von Mag. Gerhard Reder Verhalten bei HBW-Verdachtsfall Sofort einen Anti-Gen-Test durchführen! Persönliche Schutzausrüstung muss bei der Testabnahme getragen werden. Diese besteht aus Einweg-Überzieh-Schutzmantel, Schutzhaube, Schutzbrille und Einweghandschuhen. Testung dokumentieren (CC und AGT-Liste) Verhalten bei positivem Anti-Gen-Test (HBW) BewohnerIn muss sofort in Zimmerquarantäne Kontaktmanagement: Auflistung jener Personen, die mit pos. BewohnerIn innerhalb der letzten 48 Stunden Kontakt hatten. Wer gilt als Kontaktperson? Als „Kontaktperson 1“ gilt jemand, der mit einer an Corona-pos. infizierter Person länger als 15 Minuten UND näher als 2 Meter ohne MNS Kontakt hatte. Personen die eine FFP2 Maske tragen gelten als „geschützter Kontakt“ Meldepflicht: Pos. Personen sowie alle Kontaktpersonen müssen umgehend der Zentrumsleitung per E-Mail gemeldet werden. Tritt die Meldepflicht außerhalb der regulären Arbeitszeit auf, muss die Zentrumsleitung zusätzlich per Handy informiert werden. Eigene Essensbehälter für COVID-19 pos. BewohnerInnen BewohnerInnen erhalten das Essen in einem separaten Essgeschirr. Dieses Geschirr ist in einer Kiste verwahrt. So wird es auch von/zur Küche transportiert. Geschirr und Kiste werde in der Küche als letztes gewaschen, im Anschluss wird die Spülmaschine desinfiziert. Küche über pos. Fall + Genesene informieren Aktuelle Gesetze und Verordnungen sind ersichtlich auf https://www.ris.bka.gv.at/ bzw. https://www.sozialministerium.at/ AnsprechpartnerIn Zentrumsleitung und Covid-19-Beauftragter: Mag. Gerhard Reder, leonding.post@shvll.at 0732/677808*10 LPBD: Gabriele Mokry; gabriele.mokry@shvll.at 0732/677808*20 Version 6 Erstellt am: 01.07.2021 Seite 4 von 4
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