PREIS LISTE GÜLTIG AB 1. MAI 2022 HEIDELBERGER BETON GMBH REGION SÜD-WEST
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
PREIS LISTE GÜLTIG AB 1. MAI 2022 HEIDELBERGER BETON GMBH REGION SÜD-WEST © Lukas Huneke *werksabhängig
INHALT KONTAKT Seite 3–5 Kontakt VERTRIEB ALLGEMEIN VERTRIEB 1–13 VERTRIEB 14 – 24 Telefon 06027 9796-100 Telefax 06027 9796-4100 Iris Hanika Maria Arbeiter vertrieb.sued-west@ (1, 2) Telefon 06021 8466-19 heidelberger-beton.de Telefon 0671 89400-25 Telefax 06021 8466-919 Seite 6–13 Preisliste Transportbeton Telefax 06221 4811-5644 Mobil 0151 12644087 Spezialprodukte LEITER VERTRIEB SÜD-WEST Mobil 0171 3346821 maria.arbeiter@ Michael Becker iris.hanika@ heidelberger-beton.de Zusatzleistungen Telefon 06027 9796-122 heidelberger-beton.de Bestellinformationen Telefax 06027 9796-4122 Sebastian Feiel Mietpreise Betonpumpen Mobil 0171 3882048 Ömer Bahadir (16, 19, 24) michael.becker@ (5, 6, 7, 8) Telefon 069 405007-16 heidelberger-beton.de Telefon 0671 89400-20 Telefax 06221 48183-9883 Telefax 06221 4811-5179 Mobil 0172 4620961 LEITER LOGISTIK SÜD-WEST Mobil 01525 9892675 sebastian.feiel@ Veit Decker oemer.bahadir@ heidelberger-beton.de Telefon 06027 9796-222 heidelberger-beton.de Seite 14–17 Hinweise Telefax 06027 9796-4222 Michael Häcker Hinweise zum Einsatz Mobil 0171 3810148 Katharina Audehm (14, 15, 17) veit.decker@ (3, 4, 24) Telefon 06021 8466-14 von Betonpumpen heidelberger-beton.de Telefon 0671 89400-13 Telefax 06021 8466-914 Anwendungshinweise Telefax 06221 48181-3737 Mobil 0175 2053913 LEITER BETRIEB SÜD-WEST Mobil 0174 3009898 michael.haecker@ Matthias Elser katharina.audehm@ heidelberger-beton.de Telefon 06027 9796-312 heidelberger-beton.de Seite 18–19 Services/ Telefax 06027 9796-4312 Alexander Hegselmann Mobil 0172 3714816 Monika Bender (20, 21, 22, 23) Laborleistungen matthias.elser@ (10, 11) Telefon 06032 9306-14 heidelberger-beton.de Telefon 06232 3156-24 Telefax 06221 4811-5452 Telefax 06221 4811-5442 Mobil 0152 22975334 GEBIETSVERKAUFSLEITER (1–13) Mobil 0174 2148410 alexander.hegselmann@ Patrick Decker monika.bender@ heidelberger-beton.de Telefon 06232 3156-16 heidelberger-beton.de Telefax 06221 4811-4210 Önder Bahadir Seite 20–23 Allgemeine Mobil 0172 6117497 Jannis Noschitzka Spezialprodukte Geschäftsbedingungen patrick.decker@ (9, 12, 13) (2,18) heidelberger-beton.de Telefon 06232 3156-22 Telefon 069 405007-21 Telefax 06027 9796-4117 Telefax 06021 8466-913 GEBIETSVERKAUFSLEITER (14–24) Mobil 0172 6904530 Mobil 0162 9524926 Benjamin Appel jannis.noschitzka@ oender.bahadir@ Telefon 069 405007-12 heidelberger-beton.de heidelberger-beton.de Telefax 06221 4811-5714 Mobil 0151 14570971 benjamin.appel@ heidelberger-beton.de © Christopher Schmid 2 3
KONTAKT 23 Gießen DISPOSITION 1–12 22 Telefon 06027 9796-200 Telefax 06027 9796-4200 21 logistik.sued-west@ heidelberger-beton.de 20 45 66 1 8 14 21 Worms Ellenberg Aschaffenburg Bad Nauheim Frankfurt Floßhafenstraße Zum Fahrenfeld 1 Hafenrandstraße 15 Feldbergstraße 19 67547 Worms 55765 Ellenberg 63741 Aschaffenburg 61231 Bad Nauheim Wiesbaden 15 3 Telefon 06021 8466-30 Telefon 06032 2205 16 24 Telefax 06021 8466-36 Telefax 06032 9306-22 61 Aschaffenburg 5 2 9 15 22 4 18 14 3 Rhein Alzey Speyer Alzenau Niederkleen Albiger Straße 12 Deutschhof Philipp-Reis-Straße 7 An der L 3129 67 55232 Alzey 67346 Speyer 63755 Alzenau 35428 Niederkleen Telefon 06023 2633 Telefon 06447 251 Bad Kreuznach 17 Telefax 06023 970559 Telefax 06447 7314 5 7 2 3 10 16 23 Wiesbaden Neustadt Hainburg Alten-Buseck Ferdinand-Knettenbrech-Weg Theodor-Haubach-Str. 7 Siemensstraße 11 Flößerweg 65205 Wiesbaden 67433 Neustadt 63512 Hainburg 35418 Alten-Buseck 8 6 61 Worms Telefon: 0611 44776620 Telefon 06182 66702 Telefon 06408 1881 Birkenfeld 63 1 Telefax 06027 97964200 Telefax 06182 992239 Telefax 06408 924734 62 4 11 17 24 6 Ingelheim Ludwigshafen Obernburg Flörsheim-Weilbach Ludwigshafen 11 Rheinstraße 257–259 Inselstr. 12 Im Weidig 31 Weilbacher Kiesgruben 55218 Ingelheim 67065 LU-Kaiserwörthhafen 63785 Obernburg 65439 Flörsheim-Weilbach 6 Telefon 06022 8242 Telefon 06145 549770 10 Telefax 06022 649599 Telefax 06145 549771 61 Telefax 06027 2435 9 5 12 18 Bad Kreuznach Hagenbach Spezialproduktewerk Felix Wankel Straße 2 Am Altrhein 6 Stockstadt/Main 13 55545 Bad Kreuznach 76767 Hagenbach Seligenstädter Straße Rhein 63811 Stockstadt Telefon 06027 2443 65 5 Telefax 06027 2435 6 13 19 Frankreich 12 Grumbach Landau Frankfurt Vertrieb für: NATRA Im Grein 29 Dieselstraße 20 Karlsruhe Im Steinbruch 76829 Landau in der Pfalz 60314 Frankfurt 67745 Grumbach Telefon 06341 681199-9 Telefon 069 405007-17 Telefax 06341 681199-1 Telefax 069 405007-29 7 20 Niederwörresbach Rosbach-Rodheim Vertrieb für: F.L. Juchem Weinstraße Im Steinbruch 61191 Rosbach-Rodheim 55758 Niederwörresbach Telefon 06007 635 Telefax 06007 1870 4 5
TRANSPORTBETON TRANSPORTBETON Über- Über- Anwendungsbereich/ Expositionsklassen/ Festigkeits- Konsistenz- Festigkeits- Preis Anwendungsbereich/ Expositionsklassen/ Festigkeits- Konsistenz- Festigkeits- Preis Größtkorn wachungs- Beton-Nr.* Größtkorn wachungs- Beton-Nr.* Bauteilbeispiele Feuchtigkeitsklasse klasse klasse entwicklung €/m³ Bauteilbeispiele Feuchtigkeitsklasse klasse klasse entwicklung €/m³ klasse klasse Allgemeiner Betonbau Ingenieurbau – Beton nach ZTV-ING C8/10 C1 32 1 mittel 1.1013.100 167,00 Beton für Pfeiler und XC4, XD2, XF3, XA2 C30/37 F3 32 2 mittel 5.6733.100 187,50 Widerlager (Spritzwasser) Beton für unbewehrte Bauteile C8/10 F3 32 1 mittel 1.1033.100 170,00 Beton für den Überbau XC4, XD2, XF3, XA2 WA C35/45 F3 32 2 schnell 5.7733.202 199,00 in nicht betonangreifender X0 WF (Sprühnebel) Umgebung C12/15 C1 32 1 mittel 1.2013.100 169,00 Beton für Kappen XC4, XD3, XF4 (LP) C25/30 F3 32 2 mittel 5.5937.102 197,00 (LP-Beton) C12/15 F3 32 1 mittel 1.2033.100 171,00 Tiefbau – Bohrpfahlbeton nach DIN 1536/DIN SPEC 18140 C16/20 F3 32 1 mittel 1.3133.100 172,00 XC1, XC2 Bohrpfahlbeton, Einbau im Beton für Innenbauteile und XC4, XF1, XA1, hWe C25/30 F5 32 2 mittel 6.5353.101 184,50 WF C20/25 F3 32 1 mittel 1.4133.100 174,50 Trockenen Gründungsbauteile, ohne Frost WF C25/30 F5 32 2 mittel 6.5353.102 185,50 XC3 C20/25 F3 32 1 mittel 1.4233.100 176,50 Bohrpfahlbeton, Einbau unter XC4, XF1, XA1, hWe Wasser, Unterwasserbeton C25/30 F3 32 1 mittel 1.5333.100 179,00 C30/37 F5 32 2 mittel 6.6353.102 188,50 Beton für senkrechte XC4, XF1 Außenbauteile mit direkter WF C30/37 F3 32 2 mittel 1.6333.100 183,00 Landwirtschaftlicher Bau Beregnung und Frost XC4, XF1, XA1 C 35/45 F3 32 2 schnell 1.7333.200 195,00 XC4, XF1, XA1, hWe C25/30 F3 32 2 mittel 1.5333.109 183,50 Beton für Güllekanäle und Gülletiefbehälter C25/30 F3 32 2 mittel 1.5333.101 181,00 XC4, XD1, XF1, XA1 C30/37 F3 32 2 mittel 1.6533.109 187,50 WU Beton mit hohem XC4, XF1, XA1, hWe WA Eindringwiderstand C30/37 F3 32 2 mittel 1.6333.101 185,00 Beton für Hofbefestigungen, XC4, XD3, XF4, Waschplätze, Frost- und XA3(LP) WA C30/37 F3 32 2 schnell 1.6933.212 197,50 XC4, XD2, XF3, XA2 C35/45 F3 32 2 schnell 1.7733.200 197,00 Tausalzangriff XM1 C35/45 F3 32 2 schnell 1.7833.200 200,50 Beton für Futtertische, Beton für Außenbauteile, XC4, XD3, XF3, XA3 C35/45 F3 32 2 schnell 1.7833.202 202,50 Biogasanlagen, Gärfutter(flach-)silos Frost- und chemischer Angriff, WA C 40/50 F3 32 2 schnell 1.8833.200 207,50 mit Chlorideinwirkung XC4, XD3, XF3, XA3 C 45/55 F3 32 2 schnell 1.9833.200 213,00 Spezialprodukte C 50/60 F3 32 2 schnell 2.0833.200 219,50 XC4, XF1, XA1, hWe WF C25/30 F5 16 2 mittel 7.5352.101 187,00 Schlämme zum Anpumpen (ALM) – – – F4 2 – – 0.7040.100 198,50 XC4, XD1, XF1, XA1 WA C 30/37 F5 16 2 mittel 7.6552.100 188,50 Easycrete® – leicht verarbeitbare Betone Hallenböden, Industrieflächen XC4, XF1, XA1, hWe WF C25/30 F6 16 2 mittel 7.5362.101 189,00 Beton für Hallenböden und XC4, XD1, XF1, XA1 WA C 30/37 F6 16 2 mittel 7.6562.100 190,50 XC4, XF1, Industrieflächen, flügelglättbar, WA C25/30 F4 16 2 mittel 1.5342.102 188,00 XA1, hWe Steelcrete® – XC4, XF1, XA1, hWe WF C25/30 F4 16 2 mittel Preis gemäß jeweiliger kein Verschleißangriff Stahlfaserbeton gemäß DAfStb- Leistungsklasse auf Richtlinie „Stahlfaserbeton“ XC4, XD1, XF1, XA1 WA C 30/37 F4 16 2 mittel Anfrage XC4, XD1, Beton für Hallenböden und XF1, XA1, C30/37 F4 16 2 mittel 1.6542.112 192,00 XM1, XM2(OB) XC1, XC2, XC3 C 20/25 F4 16 1 mittel 8.4242.105 244,50 Industrieflächen, flügelglättbar, Steelcrete® – WF WA Stahlfaserbeton nach Zugabemenge; Verschleißbeanspruchung durch XC4, XD3, XF2, XC4, XF1, XA1, hWe C25/30 F4 16 2 mittel 8.5342.115 247,00 luft- o. gummibereifte Gabelstapler genannte Sorte mit 25kg/m³ unserer XF3, XA3, XM1, C35/45 F4 16 2 mittel 1.7842.112 205,50 Standard-Stahlfaser XM2(OB) XC4, XD1, XF1, XA1 WA C 30/37 F4 16 2 mittel 8.6542.105 254,50 Beton mit hohem Frost- und XC4, XD3, XC4, XF1, XA1, hWe WF C25/30 F4 16 2 mittel 1.5342.103 189,00 Für Sichtbeton besonders geeignete Tausalzwiderstand, LP-Beton, für XF4, XA3 WA C30/37 F3 32 2 schnell 1.6933.102 193,50 Betone – DBV-Merkblatt beachten!** maschinelles Glätten nicht geeignet (LP) XC4, XD1, XF1, XA1 WA C 30/37 F4 16 2 mittel 1.6542.103 193,00 SunCrete® – Beton für den Sommer nur in wenigen Werken erhältlich / auf Anfrage ERLÄUTERUNGEN: hWe: Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschn. 5.5.3.. NACHHALTIG BAUEN XA2: Geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l im Grundwasser bzw. bis zu einem Sulfatgehalt von 2.000 mg/kg im Boden. XA3: Bei Beton XA3 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen der Oberfläche erforderlich (z. B. geeignete Beschichtungen, dauerhafte Verkleidungen). XM2(OB): XM2 durch Oberflächenbehandlung (z. B. Flügelglätten und Vakuumieren) bauseits erreichbar. Lieferung aus einem CSC-zertifizierten Werk Preis und Verfügbarkeit auf Anfrage (Bronze, Silber, Gold oder Platin)*** Wir verwenden Gesteinskörnung gemäß DIN EN 12620. Bei erhöhten Anforderungen an den Anteil leichtgewichtiger organischer Bestandteile oder erhöhten Verschleißanforderungen: Beton und Preis auf Anfrage. Beton mit CSC-Zusatzzertifikat CO₂-Modul (Level 1 bis 4)*** Preis und Verfügbarkeit auf Anfrage Bitte beachten Sie, dass zum genannten Preis/m³ mindestens die Zuschläge für Nachhaltigkeit, Energie und Logistik sowie gesetzliche Maut EcoCrete®, der nachhaltige Beton mit bis zu 66 % weniger CO₂ Preis und Verfügbarkeit auf Anfrage hinzukommen (s. Zusatzleistungen). (EcoCrete® 30, 40, 50 oder R)**** * Der Zuschlag ist werksabhängig zum vergleichbaren Preis als Rundkorn oder Splitt verfügbar. Die 5. Zahl der Beton-Nr. (z.B. 1.1013.100) gibt dabei Art und Größe an. Die Nummern 1–3 stehen für Rundkorn (8/16/32 mm), 5–7 für Splitte (8/16/22 mm). ** Bei erhöhten Anforderungen an die Ansichtsflächen bzw. bei einer Ausführung als Farbbeton bitte möglichst frühzeitig mit unseren Spezialisten von der Zentralen Prüfstelle in Verbindung treten. * Der Zuschlag ist werksabhängig zum vergleichbaren Preis als Rundkorn oder Splitt verfügbar. *** mehr unter www.csc-zertifizierung.de Die 5. Zahl der Beton-Nr. (z. B. 1.1013.100) gibt dabei Art und Größe an. Die Nummern 1–3 stehen für Rundkorn (8/16/32 mm), 5–7 für Splitte (8/16/22 mm). **** mehr unter www.ecocrete.de Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. 6 7
TRANSPORTBETON SPEZIALPRODUKTE Über- Über- Anwendungsbereich/ Expositionsklassen/ Festigkeits- Konsistenz- Festigkeits- Preis Anwendungsbereich/ Expositionsklassen/ Festigkeits- Konsistenz- Festigkeits Preis Größtkorn wachungs- Beton-Nr.* Größtkorn wachungs- Beton-Nr.* Bauteilbeispiele Feuchtigkeitsklasse klasse klasse entwicklung €/m³ Bauteilbeispiele Feuchtigkeitsklasse klasse klasse entwicklung €/m³ klasse klasse Spezialprodukte Sondermischungen Aircrete® – Luftporenbeton mit XC4, XD3, XF4 WA C 35/45 F3 16 2 mittel auf Anfrage X0, WF C 8/10 C1 16 – – 1.1012.100 170,00 Mikrohohlkugeln XC4, XD3, XF4, XA3 X0, WF C 12/15 C1 16 – – 1.2012.100 172,00 WA C 30/37 F3 32 2 mittel 1.6933.108 215,50 Faserbeton mit (LP) Randstein- und Pflasterbeton X0, WF C 16/20 C1 16 – – 1.3012.100 174,50 2 kg PP-Faser pro m³ XC4, XD3, XF3, XA3 WA C 35/45 F3 22 2 schnell 1.7833.208 223 ,50 X0, WF C 20/25 C1 16 – – 1.4012.100 177,00 Easycrete®/Feinbeton gem DIN EN 206 / DIN1045-2* – SM 300 C1 2 – 0.1010.130 179,00 – Easycrete® – Feinbeton XC4, XF1, XA1 WF C25/30 F5 8 – mittel 7.5351.107 200,50 – SM 400 C1 2 – 0.1010.140 189,00 Mietpreis Förderpumpe nur für Feinbeton (auf Anfrage – nicht überall verfügbar.) Sand-Zement-Sondermischungen SM 200 C1 8 – 0.1011.120 171,00 ohne Normenanforderungen – – bis 10 m³, mind 5m³/h, inkl. Bedienpersonal, inkl. Schlauchleitung 50 m, inkl. Reinigung auf der Baustelle, pauschal 400,00 (Bindemittelgehalt kg/m³) SM 300 C1 8 – 0.1011.130 181,00 Förderpumpe für Feinbeton für jeden weiteren angefangenen m³ 19,00/m³ SM 350 C1 8 – 0.1011.135 186,00 Energiekostenzuschlag 1,00/m³ – – SM 400 C1 8 – 0.1011.140 191,00 Dieselkostenzuschlag 1,05/m³ zusätzliche Schlauchleitung (> 50 Meter) 1,50 16–32 mm – C0 32 – – 0.6003.100 170,50 keine Reinigung auf der Baustelle möglich, pauschal 75,00 Einkorn-/Filterbeton 8–16 mm – C0 16 – – 0.6002.100 172,00 je Standortwechsel auf der Baustelle 30,00 2–8 mm – C0 8 – – 0.6001.100 176,00 Sonderleistungen kurzfristige Abbestellung der Feinbetonpumpe < 24h 280,00 Dränbeton-Tragschicht (DBT)* Anfahrtspauschale für Gebiet Rhein-Nahe 80,00 Dränbeton/Einkornbeton – C 12/15 C0 32 – – 5.0003.181 172,00 vergebliche Anfahrt 320,00 (nicht in allen Werken erhältlich) Bankettbeton – – C1 16 – – 5.0016.940 207,50 Anfahrmischung 10,00 Zuschlag für Einsätze samstags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr 10,00/m³ *Dränbeton-Tragschicht (DBT) nach FGSV-Merkblatt (Prüfzeugnis für die Wasserduchlässigkeit liegt vor). Flüssigkeitsdichte Betone, gemäß DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ XC4, XD1, XA1 C 30/37 F3 32 2 mittel 1.6533.105 187,00 einaxiale Druckfestigkeit Preis FD-Betone, gemäß DAfStb- Bezeichnung Frischrohdichte in kg/m³ fz-Wert in N/mm² Sorten-Nr. in N/mm² €/m³ Richtlinie „Betonbau XC4, XD3, XF4, XA3 (LP) C 30/37 F3 32 2 mittel 1.6933.105 195,50 beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ TerraFlow®-Flüssigboden – selbstverdichtender Verfüllbaustoff für Leitungs- und Kanalbau XC4, XD3, XF3, XA3, XM2 C 35/45 F3 32 2 schnell 1.7833.205 204,50 TerraFlow® Flüssigboden (FB)1) * Hydraulisch gebundene unter C0 32 – – 5.0007.110 170,50 Tragschicht (HGT)* Asphalt bis 0,150 bis 0,3 4.2090.502 173,50 Hydraulisch gebundene unter Sondermischungen C0 32 – – 5.0007.111 172,00 TerraFlow® FB 1,8–2,1 0,150-0,200 0,3–0,8 4.2090.504 175,50 Tragschicht (HGT)* Beton Füllmasse k.A. >0,8 4.2090.506 177,50 – F6 2 – – 4.7060.100 177,50 (für Rohre, Kanäle, Tanks)* TerraFlow® Haltebank (HB)2) * *Nur in wenigen Werken erhältlich. TerraFlow® HB 1,9–2,3 bis 0,150 bis 0,3 4.2010.5017 179,50 ERLÄUTERUNGEN: 1) Flüssigboden: Ziehfließmaß in Anlehnung an DIN EN 12350-5 ca. 560–660 mm (falls nicht anders gefordert) hWe: Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschn. 5.5.3. XA2: Geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l im Grundwasser bzw. bis zu einem Sulfatgehalt von 2.000 mg/kg im Boden. 2) Haltebank: Verdichtungsmaß DIN EN 12350-4 > 1,26 (falls nicht anders gefordert) XA3: Bei Beton XA3 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen der Oberfläche erforderlich (z. B. geeignete Beschichtungen, dauerhafte Verkleidungen). XM2(OB): XM2 durch Oberflächenbehandlung (z. B. Flügelglätten und Vakuumieren) bauseits erreichbar. *Nicht in allen Werken erhältlich. Wir verwenden Gesteinskörnung gemäß DIN EN 12620. Bei erhöhten Anforderungen an den Anteil leichtgewichtiger organischer Bestandteile oder erhöhten Verschleißanforderungen: Beton und Preis auf Anfrage. Zementgebundener Porenleichtmörtel Druckfestigkeitsklasse Wärmeleitfähigkeit Trockenrohdichte Baustoff- Preis WIR LIEFERN AUSSERDEM SPEZIALBETONE WIE: für Ausgleichsschichten, Verfüllungen in N/mm² (Materialkennwert) Sorten-Nr. in kg/m³ klasse €/m³ und Hinterfüllungen Prüfalter 28 Tage λ10,dry,mat Aircrete®-Luftporenbeton, Anhyment®, CemFlow®, Chronocrete®-Schnellbeton, Designbeton, Fahrbahndeckenbeton, Hochfesten Beton, Leichtbeton, Porenleichtbeton (Poriment®), Powercrete®-Beton mit hoher Wärmeleitfähigkeit, Schwerbeton, Strahlenschutzbeton, TerraFlow®-Flüssigboden, Tresor- beton, u. s. w. Porimen®t Porenleichtmörtel Poriment® siehe Preisliste: „Spezialprodukte Südwest Estriche / Mörtel“ Bitte beachten Sie, dass zum genannten Preis/m³ mindestens die Zuschläge für Nachhaltigkeit, Energie und Logistik sowie gesetzliche Maut hinzukommen (s. Zusatzleistungen). Poriment® P siehe Preisliste: „Spezialprodukte Südwest Estriche / Mörtel“ * Der Zuschlag ist werksabhängig zum vergleichbaren Preis als Rundkorn oder Splitt verfügbar. Die Poriment® Produktvarianten werden als Sondermischung hergestellt. Die 5. Zahl der Beton-Nr. (z. B. 1.1013.100) gibt dabei Art und Größe an. Die Nummern 1–3 stehen für Rundkorn (8/16/32 mm), 5–7 für Splitte (8/16/22 mm). Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. 8 9
ZUSATZLEISTUNGEN, SPEZIALPRODUKTE BESTELLINFORMATIONEN Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne MwSt. Sie sind freibleibend und verstehen sich für einen m³ fertig verdichteten Anwendungsbereich/ Expositionsklassen/ Festigkeits- Rohdichte- Konsistenz- Preis Größtkorn pumpfähig Beton-Nr. Beton frei Baustelle innerhalb unseres Liefergebiets. Unser Liefergebiet entspricht, wenn nicht anders angegeben oder dargestellt, Bauteilbeispiele Feuchtigkeitsklasse klasse klasse klasse €/m³ Preisbasis einem Radius von 15 km um unsere Mischanlage(n). U. g. Zuschläge werden, ohne dass es einer weiteren Vereinbarung bedarf, nach Anfall berechnet. Unsere Preise beinhalten einen nicht skontierbaren Frachtanteil in Höhe von 20,00/m³. Gefügedichter Leichtbeton nach DIN EN 206 / DIN 1045-2* Nachhaltigkeits- LC 12/13 D 1,2 F3 10 nein 3.2032.212 374,50 CO₂-Preis bewehrte Innebauteile, zuschlag (CO₂) X0, XC1 WF Fundamente, Feuchträume LC 16/18 D 1,8 F3 10 nein 3.3132.218 328,50 1. N achhaltigkeitszuschlag in Abhängigkeit bis 50 €/Tonne 2,50 € vom CO₂-Preis* LC 20/22 D 1,4 F3 10 nein 3.4232.214 362,50 Eine Anpassung des Nachhaltigkeitszuschlags erfolgt quartalsweise, basierend auf dem bis 60 €/Tonne 4,00 € LC 25/28 D 1,8 F3 10 nein 3.5332.218 335,50 Nachhaltigkeitszuschlag aktuellen Marktpreis (Mittelwert vorherige 3 Monate) für CO₂. bis 70 €/Tonne 5,50 € bewehrte und bewitterte LC 25/28 D 1,6 F3 10 nein 3.5332.216 343,50 Außenbauteile, XC3, XC4, XF1, 2. N achhaltigkeitszuschlag (insb. CO₂) bis 80 €/Tonne 7,00 € WF Frost- und schwacher XA1 als Festpreis auf Anfrage chemischer Angriff LC 30/33 D 1,8 F3 10 nein 3.6332.218 352,50 bis 90 €/Tonne 8,50 € LC 30/33 D 1,6 F3 10 nein 3.6332.216 361,50 bis 100 €/Tonne 10,00 € LC 35/38 D 1,8 F3 10 nein 3.7332.218 370,50 Energie- und Logistikkosten Energie- und Logistikzuschlag 1,90 €/m³ Bedingt pumpfähiger gefügedichter Leichtbeton nach DIN EN 206 / DIN 1045-2* Betonpreise beinhalten einen Dieselpreis bis 1,40 €/Liter (netto), Dieselzuschlag** ab 1,50 €/Liter Diesel (netto) zuzüglich 0,50 €/m³ pro 0,10 €/Liter Dieselpreissteigerung. bewehrte und bewitterte Außen- LC20/22 D 1,6 F6 10 bedingt 3.4262.216 370,50 XC3, Gesetzlicher Mautzuschlag Gesetzlicher Mautzuschlag 2,50 €/m³ bauteile, Frost- und schwacher WF XC4, XF1, XA1 chemischer Angriff LC 25/28 D 1,8 F6 10 bedingt 3.5362.218 365,50 CSC-zertifizierter Beton in 3 Abstufungen: Gold, Silber und Bronze, Verfügbarkeit auf CSC-Zertifizierung 5,00 €/m³ Anfrage, berechnet nach Aufwand, mindestens jedoch mit *Nicht in allen Werken erhältlich. Bei Lieferungen unter 7,5 m³ je Fahrzeug berechnen wir die Differenz zwischen der abgerufenen Menge Mindermengen 20,00 €/m³ und 7,5 m³ als Frachtkostenausgleich für Mindermengen mit einem Aufschlag von Wartezeiten nach Ankunft auf der Baustelle sind zu vermeiden. Die Regelentladezeit je m³ beträgt 5 Minuten je Über- Anwendungsbereich/ Expositionsklassen/ Festigkeits- Konsistenz- Festigkeits- Preis Entladezeit/Wartezeit Fahrzeug. Weitere Verzögerungen werden berechnet mit Erfolgen Entladung/Einbau über die in DIN EN 206-1/ 20,00 €/15 Min. Größtkorn wachungs- Beton-Nr. Bauteilbeispiele Feuchtigkeitsklasse klasse klasse entwicklung €/m³ DIN 1045-2 angegebene Verarbeitungs-/Einbauzeit hinaus, entfällt unsere Gewährleistung. klasse Montag bis Freitag erfolgt die Lieferung in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr zuschlagsfrei (Regelarbeitszeit) 0,00 € Sichtbeton* Lieferbereitschaft Zuschlag für Lieferung von Montag bis Freitag von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr (auf Anfrage) 6,00 €/m³ XC4, XF1, XA1, WF C 25/30 F4 16 2 mittel 1.5342.103 189,00 Für Sichtbeton besonders hWe Zuschlag für Lieferung am Samstag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr (auf Anfrage). Weitere Zeiten auf Anfrage 8,00 €/m³ geeignete Betone XC4, XD1, XF1, WA C 30/37 F4 16 2 mittel 1.6542.103 193,00 Um- und Abbestellungen Um- und Abbestellungen < 24h vor Lieferung werden nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch mit 20,00 €/m³ XA1 Farbbeton* Änderung des Größtkorns von 0–32 auf 0–16 3,00 €/m³ rötlich (Dosierung 4%) 1.6542.106 Änderung des Größtkorns von 0–16 auf 0–8 4,50 €/m³ XC4, XF1, XA1, auf schwarzton (Dosierung 4%) WA C30/37 F4 16 2 mittel 1.6542.106 Änderung der Festigkeitsentwicklung – Standard: Mittel 4,00 €/m³ XD1 Anfrage Veränderung von hellgrau (Dosierung 4%) 1.6542.106 Frischbetoneigenschaften Änderung der Zementart z. B. LH/SR, oder Straßendeckenzement 8,00 €/m³ *wir empfehlen den Einsatz von Massenhydrophobierer. Gerne beraten wir Sie hierzu. Erhöhung der Konsistenz um eine Klasse im Werk 4,00 €/m³ Genannte Sorten sind beispielhaft. Weitere Farbtöne und Preise auf Anfrage. verlängerte Verarbeitbarkeitszeit mit Abbindeverzögerer um 1,0 bis 3,0 Stunden 7,50 €/m³ jede weitere Stunde (max. 6h) 3,00 €/m³ Bei erhöhten Anforderungen an die Ansichtsflächen bzw. bei einer Ausführung als Farbbeton bitte möglichst frühzeitig mit unseren Spezialisten von der Zentralen Prüfstelle in Verbindung treten. Saisonzuschlag: Betonieren in der kalten Jahreszeit: 15.11 .– 15.03. 6,00 €/m³ ERLÄUTERUNGEN: Betonieren in der warmen Jahreszeit: 01.07. – 31.08. 2,00 €/m³ hWe: Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschn. 5.5.3. Temperatur/Witterung XA2: Geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l im Grundwasser bzw. bis zu einem Sulfatgehalt von 2.000 mg/kg im Boden. Heizzuschlag für die Lieferung von vorgewärmten Beton gem. DIN EN 206 / DIN 1045-2 zusätzlich zum Saison- zuschlag, bei Außentemperaturen ab 0°C bis -5°C gemessen um 06:00 Uhr am Lieferwerk. Bei Temperaturen 10,00 €/m³ XA3: Bei Beton XA3 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen der Oberfläche erforderlich (z.B. geeignete Beschichtungen, dauerhafte Verkleidungen). unter -5°C müssen wir uns die Lieferbereitschaft vorbehalten. XM2(OB): XM2 durch Oberflächenbehandlung (z .B. Flügelglätten und Vakuumieren) bauseits erreichbar. Maßnahmen zur Einhaltung der nach DIN und ZTV höchstzulässigen Betontemperatur von +30 °C und +25 °C auf Anfrage Wir verwenden Gesteinskörnung gemäß DIN EN 12620. Bei erhöhten Anforderungen an den Anteil leichtgewichtiger organischer Bestandteile oder gehen zu Lasten des Auftraggebers erhöhten Verschleißanforderungen: Beton und Preis auf Anfrage. Einmischen kundeneigener Zusatzmittel oder Zusatzstoffe (Hierdurch entfällt die Gewährleistung für unseren Beton). 5,00 €/m³ Service/Dienstleistung Bitte beachten Sie, dass zum genannten Preis/m³ mindestens die Zuschläge für Nachhaltigkeit, Energie und Logistik sowie gesetzliche Maut Prüfprotokolle, Ausdruck der Soll-Ist-Werte für alle Betongüten 2,00 €/m³ hinzukommen (s. Zusatzleistungen). Rückbeton/Handlingskosten Kosten für zurückgenommenen Frischbeton, Mörtel, Estrich, Flüssigboden, nach Aufwand, mind. 100,00 €/m³ * Marktpreis CO² nach EEX Emissions Market basierend auf EU-Emissionsrechtehandel (European Union Emissions Trading System). ** Wir werden diese Zusatzkosten im weiteren Verlauf des Jahres ab einem Dieselpreis von 1,40 €/Liter netto (bzw. 1,67 €/Liter brutto, Referenzquelle ADAC: * Der Zuschlag ist werksabhängig zum vergleichbaren Preis als Rundkorn oder Splitt verfügbar. https://www.adac.de/news/aktueller-spritpreis/) mit einer Steigerung von 0,50 €/m³ Transportbeton pro 0,10€/Liter anpassen (senken/erhöhen). Die Anpassungen erfolgen 14-tägig, Die 5. Zahl der Beton-Nr. (z. B. 1.1013.100) gibt dabei Art und Größe an. Die Nummern 1–3 stehen für Rundkorn (8/16/32 mm), 5–7 für Splitte (8/16/22 mm). immer zum 1. und 15. eines jeden Monats. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. 10 11
MIETPREISE BETONPUMPEN [gilt nicht für die Region Rhein Haardt (Werke 9 bis 13)] Bei Erreichung des gesetzlich festgelegten Pegelstandes am Tag der Lieferung morgens um 05:00 Uhr am Pegel Maxau Schlauch- wird durch uns Kleinwasserzuschlag berechnet. Verteilermasthöhe bis 24 m bis 36 m bis 42 m bis 46 m bis 52 m* bis 58 m* bis 63 m* pumpe Stadium I: 4,20 m – 4,11 m 0,60 €/m³ Mindestrechnungsbetrag 395,00 € 320,00 € 470,00 € 700,00 € 950,00 € 1.190,00 € 1.550,00 € 1.950,00 € (nicht rabattfähig) Stadium II: 4,10 m – 4,01 m 0,90 €/m³ Nutzpreise, Fördermenge je Aufstellungsort Stadium III: 4,00 m – 3,91 m 1,50 €/m³ 0,00–8,00 m³ pauschal 395,00 € 320,00 € 470,00 € 700,00 € 950,00 € 1.190,00 € 1.550,00 € 1.950,00 € Stadium IV: 3,90 m – 3,81 m 2,40 €/m³ Kleinwasserzuschlag (bei Lieferungen mit 8,01–16,00 m³ pauschal 470,00 € 460,00 € 620,00 € 780,00 € 990,00 € 1.190,00 € 1.550,00 € 1.950,00 € Stadium V: 3,80 m – 3,71 m 3,60 €/m³ Oberrheinmaterial) 16,01–25,00 m³ pauschal 630,00 € 580,00 € 750,00 € 910,00 € 1.050,00 € 1.190,00 € 1.550,00 € 1.950,00 € Stadium VI: 3,70 m – 3,61 m 4,80 €/m³ 25,01–50,00 m³ je m³ 21,10 € 21,10 € 24,70 € 29,90 € 33,50 € 37,50 € 42,50 € 52,00 € Stadium VII: 3,60 m – 3,51 m 6,00 €/m³ 50,01–100,00 m³ je m³ 18,70 € 18,70 € 23,20 € 27,20 € 30,50 € 34,20 € 38,90€ 47,90 € Stadium VIII: 3,50 m – 3,41 m 7,20 €/m³ 100,01–250,00 m³ je m³ 17,30 € 17,30 € 21,20 € 25,20 € 29,50 € 33,00 € 37,00 € 45,50 € Stadium IX: 3,40 m – 3,31 m 8,40 €/m³ über 250,01 m³ je m³ 16,40 € 16,40 € 20,70 € 24,50 € 28,20 € 31,80 € 35,00 € 43,20 € Unter einem Pegelstand von 3,30 m erlischt unsere Lieferverpflichtung. Stundenmietsätze Sollten sich Zement-, Zusatzstoff- oder Zusatzmittelpreise während eines laufenden Liefervertrages erhöhen, werden die Mehrkosten Stundenmietsatz bei Unterschreitung 15 m³/h 15 m³/h 20 m³/h 25 m³/h 25 m³/h 25 m³/h 30 m³/h 30 m³/h an den Auftraggeber weiterberechnet. Kostensteigerungen auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Reglementierungen (z. B. der Förderleistung pro Stunde 265,00 € 240,00 € 380,00 € 480,00 € 570,00 € 600,00 € 700,00 € 800,00 € Gleitklausel LKW-Maut, Chromatreduzierung, etc.) werden ab dem Datum der Einführung weiterberechnet. Sollten wir aufgrund von Engpässen in der Flugaschebelieferung zu Umstellungen der Betonsorten/Rezepturen gezwungen sein, so behalten wir uns vor, die entstehenden Standortwechsel auf Mehrkosten weiterzuberechnen. je Wechsel 110,00 € 110,00 € 135,00 € 225,00 € 285,00 € 310,00 € 365,00 € 450,00 € der Baustelle Baustelle ohne Reini- Unsere Produkte unterliegen der ständigen Qualitätskontrolle gem. DIN EN 206-1/DIN 1045-2 (Eigen- und Fremdüberwachung). pauschal 220,00 € 220,00 € 240,00 € 280,00 € 300,00 € 335,00 € 370,00 € 460,00 € gungsmöglichkeit Hinweis Wir verkaufen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle früheren Ausgaben ihre Gültigkeit. Wartezeit je Stunde 265,00 € 240,00 € 380,00 € 480,00 € 570,00 € 600,00 € 700,00 € 800,00 € Bestellen Sie den Beton frühzeitig bei der Werks- oder Zentraldisposition und machen Sie dabei folgende Angaben: Name und Vergebliche Anfahrt pauschal 395,00 € 320,00 € 470,00 € 700,00 € 950,00 € 1.190,00 € 1.550,00 € 1.950,00 € Anschrift des Auftraggebers, Rechnungsanschrift, Baustellenanschrift/-telefonnummer, Gesamtbedarf und stündliche Einbaumenge, Beton-Nummer bzw. Eigenschaften des Betons/Bauteilanforderungen, Lieferzeitpunkt und Einbauart. Bei größeren Bedarfsmengen Abbestellungen ist der Termin einige Tage vor der Betonage mit uns abzustimmen. Änderungen der Liefertermine teilen Sie uns bitte mindestens < 24 Std. vor pauschal 395,00 € 320,00 € 470,00 € 700,00 € 950,00 € 1.190,00 € 1.550,00 € 1.950,00 € Betonbestellung Betonierbeginn einige Tage vor Lieferbeginn mit. Betone bereits beladener oder unterwegs befindlicher Fahrzeuge gehen zu Lasten des Auftrag gebers. Unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen Bestellungen entgegennehmen. Für die Auswahl der Betongüte gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften und DAfStb-Richtlinien ist der Besteller verantwortlich. Das Lieferwerk übernimmt keine Gewähr für Produkteigenschaften, die ihm nicht genannt wurden. Energiekostenzuschlag (inkl. CO2 – Abgabe) 1,00 € je m³ Dieselkostenzuschlag 1,05 €/m³ Beton für Decken, Quellfähige Bestandteile (z. B. Holz) sind gemäß DIN EN 12620 bei Verwendung von Naturkies für die gelieferten Betone/Estriche Brückenüberbauten, nicht gänzlich auszuschließen. Für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen, maschinellem Glätten, Vakuumieren, Sandstrahlen etc. Pauschale für den Transport von mehr als 10 lfdm Schlauch- oder Rohrleitung auf Mastpumpen** 50,00 € je Einsatz Gehwegkappen, übernehmen wir keine Gewährleistung. Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen (evtl. Luft- Betonböden etc. blasenbildung unter der Oberfläche). Schlauch- bzw. Rohrleitung an Mastpumpen ab DN 65** 7,50 € je lfdm Menge 1 m³ Transportbeton entspricht volumen- und gewichtsmäßig 1 m³ normgerecht verdichteten Beton ±3 % Gewichtstoleranz. Zuschlag Schlauch- bzw. Rohrverlegung ohne bauseitiges Hilfspersonal 5,25 € je lfdm Bogen für Schlauch- und Rohrleitung 7,50 € je Stück Die Anlieferung setzt einen befestigten, rutschfesten, für Fahrzeuge mit max. 38 t Gesamtgewicht gefahrlos befahrbaren Weg bis zur Entladestelle voraus (Durchfahrtsbreite mind. 3,0 m; Durchfahrtshöhe mind. 4,0 m). Die Entgegennahme der Lieferung ist Reduzierung für Schlauch- und Rohrleitung 38,00 € je Stück Anlieferung auf dem Lieferschein mit Unterschrift und Wiederholung des Namens in Druckbuchstaben zu bestätigen. Das Gleiche gilt für die Zugabe von Zusatzmitteln auf der Baustelle. Betonabsperrventil/Quetschventil 38,00 € je Einsatz Wird die Annahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt. Zusätzlicher An- und Abtransport von Schlauch- bzw. Rohrleitungen 75,00 €/h Annahmeverweigerung Die Menge wird voll berechnet zuzüglich evtl. Handlingskosten des nicht angenommenen Betons. Samstagszuschlag bis 13 Uhr und werktags von 17 bis 20 Uhr 50,00 € je Einsatz Vorkehrungen für die Reinigung der Betonfahrzeuge sowie die Entsorgung des Restbetons sind auf der Baustelle durch die Reinigung/Entsorgung Bauleitung und in deren Verantwortung zu treffen. Im Bereich des Ablade- bzw. Reinigungsplatzes übernehmen wir keine Nachtstundenzuschlag von 20 bis 6 Uhr und Samstag ab 13 Uhr 55,00 €/h Haftung für Schäden – auch nicht für evtl. Umweltschäden – aus dem Entlade-, Spül- und Reinigungsvorgang. Sonn- und Feiertagszuschlag (von Abfahrt bis Ankunft Betriebsstätte) nach Vereinbarung Um einen pünktlichen und reibungslosen Einsatz der Betonpumpen zu gewährleisten, stimmen Sie bitte die gewünschten Termine Betonpumpen Saisonzuschlag von 15.11.–15.03. 35,00 € je Einsatz frühzeitig, mindestens 48 Stunden vor Einbaubeginn, mit unserer Disposition ab. Zuschlag beim Pumpen von Faserbeton, Leichtbeton oder Schwerbeton 5,00 € je m³ Laborleistungen Laborleistungen richten sich nach den individuellen Gebührenkatalogen unseres Partners, der Betotech Baustofflabor GmbH. Zweiter Maschinist, bei Schlauchpumpen ab 50 m generell 65,00 €/h Für die Güte des Betons wird die Gewährleistung im Übergabezustand von uns nur dann übernommen, wenn das Fahrzeug bei Eintreffen auf der Baustelle unverzüglich und zügig entladen werden kann. Eine Veränderung des Betons auf der Baustelle durch Schwerlastgenehmigung und Begleitfahrzeug (falls erforderlich)*** auf Anfrage den Auftraggeber, beispielsweise durch zusätzliche Wasserzugabe und andere Zusatzmittel und -stoffe, ist nach DIN 1045-2/ EN 206 verboten und entbindet uns von der Gewährleistung. Unseren Fahrern ist eine Wasserzugabe untersagt! Wir weisen Mechanischer Rundverteiler RV 10/2 auf Anfrage Gewährleistung ausdrücklich darauf hin, dass das Erreichen der vorgenannten Eigenschaften eine sachgerechte, nach dem Stand der Technik durchzuführende Vorbereitung auf der Baustelle und Verarbeitung sowie Nachbehandlung des Betons voraussetzt. Zusätzliche Mietpreise für Schlauch- bzw. Rohrleitungen auf Anfrage Sondereigenschaften wie Zugfestigkeit, E-Modul, Elektrolytwiderstand, Blutneigung usw. sind kostenpflichtig, bedürfen unserer gesonderten schriftlichen Bestätigung und können ansonsten nicht gewährleistet werden. Winterpause In der Zeit zwischen Weihnachten und Heilige Drei Könige sind unsere Werke geschlossen. Lieferung nur nach vorheriger Vereinbarung. * Die Verfügbarkeit dieser Pumpengrößen kann nicht gewährleistet werden, da diese Pumpen fremd angemietet werden. ** Die Herstellerangaben sind einzuhalten. *** Der Einsatz von Betonpumpen der Verteilermastgrößen ab 42 m erfolgt vorbehaltlich einer gültigen Ausnahmegenehmigung nach § 70 und § 29 der StVZO und kann den Einsatz von Begleitfahrzeugen BF2 oder BF3 beinhalten. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. 12 13
HINWEISE ZUM EINSATZ HINWEISE VON BETONPUMPEN [gilt nicht für die Region Rhein Haardt (Werke 9 bis 13)] ALLGEMEINE HINWEISE Gegenstand jeder Vermietung eines Betonfördergerätes sind ■ B eim Betonlieferanten ist vom Auftraggeber ein pumpfähiger ■ D er Auftraggeber muss für genügend Hilfskräfte (mind. unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung Beton zu bestellen. 2 Personen) zum Auf- und Abbau von bestellten Schlauch- und von Betonfördergeräten“. ■ D er Auftraggeber hat notwendige behördliche Genehmigungen Rohrleitungen sorgen. für Straßen- und Bürgersteigsperrung rechtzeitig zu erwirken. ■ B ei Rohr- bzw. Schlauchleitungen muss eine Anpumpschlämme BEI IHRER BESTELLUNG BENÖTIGEN WIR FOLGENDE ANGABEN: durch den Auftraggeber bereitgestellt werden. Diese ist beim ■ D er Einsatz von Betonpumpen der Verteilermasthöhe ab 42 m 1. Anschrift des Mieters (Rechnungsanschrift) Betonwerk zu bestellen und wird im Fahrmischer angeliefert. erfolgt vorbehaltlich einer gültigen Ausnahmegenehmigung 2. Baustellenbezeichnung (Ort, Straße und Hausnummer) Entstehende Kosten sind durch den Auftraggeber zu tragen. nach § 70 und § 29 der StVZO und kann den Einsatz von 3. Betonmenge, Betonsorte, Konsistenz und Betonlieferant Begleitfahrzeugen BF2 oder BF3 beinhalten. Bitte beachten ■ A uf der Baustelle muss ein geeigneter Wasseranschluss vor 4. Gewählte Betonpumpe, erforderliche Förderlänge und Sie bei Ihrer Bestellung längere Abruffristen. gehalten werden. Förderhöhe* 5. Bauteil (z. B. Fundament, Decke, Wände, Stützmauer) ■ Z ufahrtswege müssen gut befahrbar, der Aufstellungsort ■ F rischbeton ist alkalisch, deshalb müssen Haut und Augen ge- 6. Zeitpunkt des Pumpbeginns (Tag, Uhrzeit) tragfähig sein. Betonpumpe und Aufstellort sind daher auch schützt werden. Bei Berührung gründlich mit Wasser spülen. 7. Wir bitten um rechtzeitige Bestellung so auszuwählen, dass die Bodenbeschaffenheit der durch den Bei Augenkontakt bitte einen Arzt aufsuchen. Einsatz der Betonpumpe auftretenden Bodenbelastung stand- ■ I m Bereich des Ablage- bzw. Reinigungsplatzes übernehmen hält (bitte Abstützdruck bei unterschiedlichen Betonpumpen wir keine Haftung für Schäden – auch nicht für Umwelt beachten, siehe nachfolgende Tabelle). Bei Zweifeln hat der schäden – aus dem Entlade-, Spül- und Reinigungsvorgang. HINWEISE ZUR ABRECHNUNG Auftraggeber uns zu kontaktieren, damit die weitere Vorge- ■ E rsatzpumpen auf Anfrage. hensweise gemeinsam festgelegt werden kann. ■ F ür die Berechnung liegen Grundbetrag, Arbeitszeit sowie ■ A uf der Baustelle muss die Möglichkeit zum Reinigen der ■ A uf ausreichenden Abstand zu Hochspannungsleitungen Betonpumpe und der Rohrleitung sowie zur Ablagerung Sonderleistungen zugrunde. ist zu achten. von Betonresten gegeben sein. Ist keine Reinigung auf der ■ D er Mietpreis wird berechnet aus der Summe des Nutzpreises D ie Betonpumpe und der Fahrmischer sind generell, ins- ■ Baustelle möglich, erfolgt die Berechnung laut Preisliste. und Preisen für Sonderleistungen und Zuschläge. besondere jedoch beim Rückwärtsfahren von geeignetem ■ W ir verweisen auf die gesetzliche Regelarbeitszeit. ■ Der Berechnungszeitraum für den Stundenmietpreis ergibt Personal des Mieters einzuweisen. sich aus „bestellter Pumpbeginn bis Abfahrt Baustelle“ ■ I m Spritzbereich der Betonpumpe und des Reinigungsplatzes sowie einer pauschalierten Aufbauzeit: für Betonpumpen dürfen keine Fahrzeuge oder sonstige gefährdete Gegenstände < 36 m je 30 min und für Betonpumpen ≥ 36 m je 45 min vor abgestellt sein, vorhandene Gebäude oder Bauteile usw. müssen „bestellter Pumpbeginn“. entsprechend durch den Auftraggeber geschützt werden. ■ F ür den Einsatz von Schlauchpumpen im Stundenmietpreis und mit mehr als 25 m Schlauch wird der Zeitraum „Ankunft Baustelle bis Abfahrt Baustelle“ zugrunde gelegt. Arbeits- und Aufstellparameter* ■ A uf- bzw. Abbau von Rohr- oder Schlauchleitungen werden Max. Abstützlast je Stütze nach Aufwand berechnet; Berechnungsgrundlage siehe Pumpe Höhe (m) Tiefe (m) Alle Maße sind ca.-Maße „Sonderleistungen und Zuschläge“. Vorn (t) Hinten (t) ■ W artezeiten auf der Baustelle werden laut Preisliste 9,5 m 24 14 14 9,5 20 m „Sonderleistungen und Zuschläge“ abgerechnet. M 24 5,6 m 2,6 m ■ B austellenbesichtigung durch einen unserer Mitarbeiter Durchfahrtshöhe 3,95 m ist im Auftragsfall kostenlos. Andernfalls erfolgt eine 10,5 m 32 21 17 16 28 m Berechnung nach Zeitaufwand mit 60,00 €/h. M 32 ■ M it Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle bestehenden 6,3 m 4,8 m Durchfahrtshöhe 3,95 m Preislisten ihre Gültigkeit. 11,5 m ■ W ir behalten uns vor, außergewöhnliche Erhöhungen, 36 23 18 18,5 32 m insbesondere der Diesel- und Ölpreise, Energie- und M 36 6,3 m 6,3 m Personalkosten, sowie bei Steuern und Autobahngebühren für Durchfahrtshöhe 3,95 m LKW an Sie weiterzugeben. 13,0 m 38 m 42 30 22,5 23,5 ■ Die Bestellung der Pumpe beinhaltet nicht die Bestellung M 42 7,9 m des zu befördernden Materials (z. B. Estrich, Beton). 7,9 m Durchfahrtshöhe 4,00 m ■ U nsere Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils 11,5 m gültigen Mehrwertsteuer, ohne Abzug von Skonto sofort nach 45 30 25 25 40 m Rechnungseingang zahlbar. M 46 8,5 m 8,5 m Durchfahrtshöhe 4,00 m 14,0 m 52 38 34 35 48 m M 52 10,4 m 10,2 m Durchfahrtshöhe 4,00 m © Steffen Fuchs * Wir verweisen auf die Sicherheitscheckliste für Betonpumpen, abgestimmt mit dem BTB, der BG RCI und BG Bau. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. * Die genauen Maße können den jeweiligen Technischen Merkblättern entnommen werden. Alle Angaben sind ca.-Angaben. 14 15
Tabelle 3: Expositionsklassengruppen Tabelle 5: Konsistenzklassen ANWENDUNGSHINWEISE E 0 0 XO und außerhalb DIN EN 206-1/DIN 1045-2 K 0 Konsistenz Sehr steif außerhalb DIN C0 ≥ 1,46 EN 206-1/DIN 1045-2 SCHLÜSSEL FÜR DIE HEIDELBERGER BETON SORTENNUMMER 1 XC1, XC2 1 Steif F1 < 34 C1 1,45 bis 1,26 2 XC3 2 Plastisch F2 35 bis 41 C2 1,25 bis 1,11 BETONARTEN DRUCKFESTIG- EXPOSITIONS- KONSISTENZ- GRÖSSTKORN ZEMENT SPEZIALEIGENSCHAFTEN KEITSKLASSE KLASSENGRUPPE KLASSE Die Ziffern 7 und 8 der Sorten- 3 XC4, XF1, XA1 3 Weich F3 42 bis 48 C3 1,10 bis 1,04 nummerierung beschreiben besondere Betoneigenschaften wie z. B. Wasser- XD1 (mit LP), XS1 (mit LP), XF2 (mit LP), XF3 (mit LP), XM2 4 B D E K G Z undurchlässigkeit, Spritzbeton etc. (mit LP und Oberflächenbehandlung) 4 Sehr weich F4¹ 49 bis 55 Genauere Angaben erfahren Sie über Ihren Heidelberger Beton Partner. 5 XS1, XD1, XM1, XM2 (mit Oberflächenbehandlung) 5 Fließfähig F5¹ 56 bis 62 Easycrete® F 6 XD2 (mit LP), XS2 (mit LP), XF4 (mit LP), XA2 (mit LP) 6 Sehr fließfähig F6¹ 63 bis 70 Easycrete® SF X • X X X X • X X X 7 XD2, XS2, XF2, XF3, XA2 9 Selbstverdichtend SV¹ > 70 Easycrete® SV 8 XD3, XS3, XA3, XM3 (Gesteinskörnung!), XM2 1K onsistenz ≥ F4 mit Fließmitteln herzustellen. ZIFFER 1 ZIFFER 2 ZIFFER 3 ZIFFER 4 ZIFFER 5 ZIFFER 6 ZIFFER 7 ZIFFER 8 XD3 (mit LP), XS3 (mit LP), XA3 (mit LP), XM2 (mit LP) und XM3 (mit LP), 9 Sonstige Weitere Angaben können notwendig sein. Nehmen Sie zu speziellen Fragen, wie z. B. lange Verarbeitungsfähigkeit, Pumpbarkeit, Sichtbetonoberflächen und für die Definition von Spezialbetonen (hochfeste Betone, Leichtbetone, Stahlfaserbetone, Betone nach Tabelle 4: Expositionsklassen Tabelle 6: Größtkorn der Gesteinskörnung ZTV usw.) die Beratung Ihres Heidelberger Beton Partners in Anspruch. Klasse Umgebung max. w/z min. fck min. z [kg/m³] G Nennwert¹ 4 5 8 11 16 22 32 63 Kein Korrosions- oder XO – C8/10 – Rundkorn 0 1 1 2 2 3 3 4 Angriffsrisiko XC Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung Splitt 5 5 5 6 6 7 7 8 XC 1 Trocken o. ständig nass 0,75 C16/20 240 1N ennwert des Größtkorns der Lieferkörnungen in mm nach DIN EN 12620. Der Nennwert des Größtkorns der Gesteinskörnung (Dmax) ist unter Berücksichtigung der Betondeckung und der XC 2 Nass, selten trocken 0,75 C16/20 240 kleinsten Querschnittsmaße auszuwählen. VORGEHENSWEISE XC 3 Mäßige Feuchte 0,65 C20/25 260 XC 4 Wechselnd nass/trocken 0,60 C25/30 280 Bewehrung Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, 1. LEGEN SIE DIE BETONART FEST 4. LEGEN SIE DIE KONSISTENZ FEST: Tabelle 5. XD außer Meerwasser Die nachfolgenden Schritte definieren die Heidelberger 5. LEGEN SIE DAS GRÖSSTKORN FEST: Tabelle 6. Tabelle 7: Zement Beton Sortennummer. Bitte wählen Sie im ersten Schritt XD 1 Mäßige Feuchte 0,55 C30/37¹ 300 die Betonart: Tabelle 1. 6. WÄHLEN SIE EINEN ZEMENT XD 2 Nass, selten trocken 0,50 C35/45¹ 320 Z 1 2 3 4 Die Festigkeitsentwicklung bestimmt die Ausschalfristen 2. GEBEN SIE DIE DRUCKFESTIGKEITSKLASSE AN und die Nachbehandlungsdauer: Tabelle 7. XD 3 Wechselnd nass/trocken 0,45 C35/45¹,² 320 Standardzement Hochwertzement Hochofenzement Wenn sich aus den gewählten Expositionsklassen unterschied- (mittel) (schnell) (langsam) SR-Zement liche Mindestdruckfestigkeiten ergeben, muss die höchste 7. GEBEN SIE DIE FEUCHTIGKEITSKLASSE AN: Tabelle 8. XS XS Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser Druckfestigkeitsklasse gewählt werden (Tabelle 2). XS 1 Salzhaltige Luft 0,55 C30/37¹ 300 3. WÄHLEN SIE DIE EXPOSITIONSKLASSEN AUS Wählen Sie zuerst mindestens eine Expositionsklasse für die XS 2 Unter Wasser 0,50 C35/45¹,² 320 Bewehrung und danach die zutreffende(n) für den Beton aus: XS 3 Tide-, Spritzwasserbereiche 0,45 C35/45¹ 320 Tabelle 8: Feuchtigkeitsklasse Tabelle 4. Bestimmen Sie anschließend die zugehörige Exposi- tionsklassengruppe: Tabelle 3. XF Frostangriff mit und ohne Taumittel Klasse Umgebung: Betonkorrosion infolge Alkali-Kieselsäurereaktion Mäßige Wassersättigung, XF 1 0,60 C25/30 280 ohne Taumittel Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht längere Zeit Tabelle 1: Betonarten Tabelle 2: Druckfestigkeitsklasse WO feucht und nach dem Austrocknen während der Nutzung weitgehend Mäßige Wassersättigung, 0,55 C25/30³ 300 trocken bleibt. XF 2 mit Taumittel 0,50 C35/45² 320 1 und 5 bis 9 3 Leichtbeton B D 2 ab C50/60 Hohe Wassersättigung, 0,55 C25/30³ 300 WF Beton, der während der Nutzung häufig oder längere Zeit feucht ist. bis C45/55 (inkl. HFLB) XF 3 ohne Taumittel 0,50 C35/45² 320 0 Ohne Güte und Beton nach Zusammensetzung 0 – C50/60 – Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung nach Klasse WF häufiger Hohe Wassersättigung, WA XF 4 0,50 C30/37³ 320 oder langzeitiger Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. mit Taumittel 1 Betone bis C45/55 1 C8/10 C55/67 LC8/9 Beton, der hoher dynamischer Beanspruchung und direktem WS XA Betonkorrosion durch chemischen Angriff Alkalieintrag ausgesetzt ist. Beton 2 Betone ab C50/60 2 C12/15 C60/75 LC12/13 XA 1 Chemisch schwach angreifend 0,60 C25/30 280 3 Leichtbeton (inkl. HFLB) 3 C16/20 C70/85 LC16/18 XA 2 Chemisch mäßig angreifend 0,50 C35/45¹,² 320 4 Mörtel/Estrich 4 C20/25 C80/95 LC20/22 , XA 3 Chemisch stark angreifend 0,45 C35/45¹ ⁵ 320 5 ZTV 5 C25/30 C90/105 LC25/28 XM Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung 6 Bohrpfahl-, Unterwasser-, Kanalbeton 6 C30/37 C100/115 LC30/33 1 Bei LP-Beton z. B. wegen XF eine Festigkeitsklasse niedriger. XM 1 Mäßiger Verschleiß 0,55 C30/37¹ 300 7 Easycrete® 7 C35/45 – LC35/38 2Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r < 0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. 0,55 Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse muss im Alter von Starker Verschleiß, mit Oberfl.-Beh. C30/37¹ 300 8 Stahlfaserbeton Steelcrete 8 C40/50 – LC40/44 XM 2 28 Tagen bestimmt werden. ohne Oberfl.-Beh. 0,45 C35/45¹ 320 3 Mit Luftporenbildnern herzustellen. 4 Hartstoffe nach DIN 1100 erforderlich. 9 Spezialbetone 9 C45/55 – ab LC45/50 XM 3 sehr starker Verschleiß 0,45 C35/45¹,⁴ 320 5 Zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. 16 17
SERVICES/ LABORLEISTUNGEN ÜK2-BETON DAS BETOTECH BETOTECH BAUSTOFFLABOR GMBH QUALITÄTSSICHERUNG LEISTUNGSSPEKTRUM BEREICH RHEIN NAHE ONSITE AUF DER BAUSTELLE AUF EINEN BLICK Telefon 0671 794974-0 Telefax 0671 794974-50 DIE APP FÜR DIE BAUSTELLE rhein-nahe@betotech.de it „OnSite“ Baustellen und Beton-Bestellungen auf einen M Betone der Expositionsklassen XD, XA, XM, XF2, XF3, XF4, XS ■ B etontechnologie und Laborleistungen Blick auf Ihrem Smartphone! Planen Sie Ihre Betonagen und Betone der Festigkeitsklasse C25/30 mit besonderen ■ A nwendungstechnik BEREICH RHEIN MAIN mit den genauen Ankunftszeiten unserer Mischer auf Ihrer Eigenschaften sowie alle Betone ab der Festigkeitsklasse ■ B austoffprüfung Telefon 069 405007 14 Baustelle. C30/37 unterliegen der Baustellen-Überwachungspflicht Telefax 069 405007 10 ■ B auwerksuntersuchung (siehe Tabelle unten). rhein-main@betotech.de ■ G üteprüfung Für die Betreuung solcher Baustellen stellen wir für Sie gerne ■ Q ualitätssicherung BEREICH RHEIN NECKAR den Kontakt zu unserem Partner Betotech her. ■ P roduktentwicklung Telefon 06221 790 790 Telefax 06221 766 438 ■ M usterplatten Farbbeton/Sichtbeton Betotech steht für Labore bzw. Betonprüfstellen, die Ihnen mit rhein-neckar@betotech.de ihrem betontechnologischen Know-how als kompetenter Part- ner zur Seite stehen. Fordern Sie unverbindlich ein Angebot an. www.betotech.de Überwachungsklassen ÜK1 ÜK2a ÜK3a WEITERE PARTNER IN DER REGION: Festigkeitsklasse für Normal- und ≥ C30/37 und ≤ C25/30b ≥ C55/67 Schwerbeton ≤ C50/60 MAIN MÖRTEL GMBH HEIDELBERGER BETON GMBH Festigkeitsklasse für Leichtbeton nicht anwendbar ≤ LC25/28 ≥ LC30/33 In der Heubrach 1–3 REGION SÜDWEST D1,0 bis D1,4 und D1,6 bis D2,0 ≤ LC25/28 LC30/33 und LC35/38 ≥ LC40/44 63801 Kleinostheim In der Heubrach 1-3 Expositionsklasse X0, XC, XF1 XS, XD, XA, XMc – Telefon 06027 9796-100 63801 Kleinostheim XF2, XF3, XF4d Telefax 06027 9796-4100, Telefon 06027 9796-203 Besondere – Beton für wasserundurchlässige – main-moertel@heidelberger-beton.de pumpe.sued-west@heidelberger-beton.de Betoneigenschaften Baukörper (z. B. Weiße Wannen)d, e www.heidelbergcement.de/beton/main-moertel www.heidelberge-beton.de Probenahme auf der Baustelle mind. 3 Proben pro 300 m³ mind. 3 Proben pro 50 m³ – durch Bauunternehmungf oder je 3 Betoniertage oder je Betoniertag HEIDELBERGER BETONPUMPEN SIMONIS GMBH & CO. KG Zum Grenzgraben 27 a Wird Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 eingebaut, muss die Überwachung durch das Bauunternehmen zusätzlich die Anforderungen von Anhang NC erfüllen und eine Überwachung durch 76698 Ubstadt-Weiher eine dafür anerkannte Überwachungsstelle nach Anhang ND durchgeführt werden. Telefon 07251 9697-40 b Spannbeton der Festigkeitsklasse C25/30 ist stets als Überwachungsklasse 2 einzuordnen. c Gilt nicht für übliche Industrieböden. Telefax 07251 9697-50 dB eton mit hohem Wassereindringwiderstand darf in die Überwachungsklasse 1 eingeordnet werden, wenn der Baukörper nur zeitweilig aufstauendem Sickerwasser ausgesetzt ist und simonis@heidelberger-beton.de wenn in der Projektbeschreibung nichts anderes festgelegt ist. eB esondere Betoneigenschaften: www.heidelberger-beton.de/simonis ■ Unterwasserbeton ■ Beton für hohe Gebrauchstemperaturen T ≤ 250 °C ■ Strahlenschutzbeton (außerhalb des Kernkraftwerkbaus) ■ Für besondere Anwendungsfälle (z. B. verzögerter Beton, Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sind die jeweiligen DAfStb-Richtlinien anzuwenden. f Diejenige Anforderung ist maßgebend, welche die größte Anzahl von Proben ergibt. 18 19
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON TRANSPORTBETON, WERKFRISCHMÖRTEL UND WERKFRISCHESTRICH. NACHFOLGEND KURZ ALS „BETON/BAUSTOFF” BEZEICHNET. Stand: September 2020 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden III. MÄNGELANSPRÜCHE/HAFTUNG den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten Gegenleistung gefährdet wird, z.B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns 1. Wir gewährleisten, dass die Betone/Baustoffe unseres Betonverzeichnisses wirksam abgetreten oder mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbart. Eine überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Er- auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden. etwaige Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs durch ihn zu einer neuen be- öffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse Für sonstige Betone/Baustoffe gelten jeweils besondere Vereinbarungen. weglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des I. ANGEBOT Die Druckfestigkeit wird bei unseren Betonen an Probewürfeln mit 100 mm daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge gelten erst als zustande gekom- Kantenlänge bestimmt. Betone der Festigkeitsklasse C 8/10, C12/15, C16/20, der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die men, wenn unsere schriftliche Bestätigung vorliegt bzw. wenn Versandanzeige, C20/25 und C25/30 können Anteile an Rückbeton enthalten. Muster, Proben Wert unseres Betons/Baustoffs ein. Der Käufer hat die neue Sache mit kauf- Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Lieferschein oder Rechnung erteilt worden ist. oder Prospektangaben sind Beispiele und beinhalten keine Garantie oder Ge- männischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall, dass der Käufer 4. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Käufer 2. Unserem Angebot liegen unsere jeweils gültigen Preislisten und Betonverzeich- währleistung einer bestimmten Beschaffenheit. Soweit nicht ausdrücklich etwas durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unseres Betons/Baustoffs unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten be- nisse zugrunde soweit nicht gesondert vereinbart. Leistungsverzeichnisse, auf anderes vereinbart wurde, stellen optische Abweichungen von Mustern, Proben mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser stehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger die der Besteller Bezug nimmt, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn oder Prospektangaben daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu einer Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in unsere Angebote darauf Bezug nehmen und nur insoweit, als sie uns offen- Reklamation. der in Satz 1 aufgeführten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. gelegt wurden. 2. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer oder die nach Ziffer II. Abs. 3 Verhältnis des Wertes unseres Betons/Baustoffs zum Wert der anderen Sachen 5. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist 3. Für die richtige Auswahl der Beton-/Baustoffsorte, -eigenschaften und -menge zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton/ Baustoff mit mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungs- ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch ist allein der Käufer verantwortlich. Er hat die einschlägigen DIN-Normen zu Zusätzen, Wasser, Beton/Baustoffe anderer Lieferanten oder mit Baustellenbe- gemäß zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unseres Betons/Baustoffs von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann im beachten. ton/-baustoff vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern oder der aus ihm hergestellten Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschied- lässt oder verzögert abnimmt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Ver- Eigentumsrecht hinzuweisen. licher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere II. LIEFERUNG UND ABNAHME änderung des Beton/Baustoff den Gewährleistungsfall nicht herbeigeführt hat. 2. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Mutter-, Tochter-, Schwester oder sonst verwandte Gesellschaft hat. 1. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten 3. Zur Wahrung von Mängelansprüchen hat der Käufer die Ware unverzüglich Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus dem 6. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere Sorten-, Mengen- und Gewichts- Weiterverkauf unseres Betons/Baustoffs mit allen Nebenrechten in Höhe des Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, alle dadurch entstehenden Kosten. abweichungen sowie erkennbare Sachmängel zu untersuchen und die in den Wertes unseres Betons/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forde- soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist. 2. Wir bemühen uns, die Lieferungen zu den vereinbarten Terminen fristgerecht geltenden DIN-Normen aufgestellten Untersuchungspflichten einzuhalten. rungen ab. 7. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung durchzuführen. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen 4. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung unverzüglich zu rügen; erfolgt die 3. Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton/Baustoff zusammen mit anderen nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – und -termine) berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Beton/Baustoff hergestellten auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung –, auf welche Schuld die zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben Laboranten oder Disponenten insbesondere sind zur Entgegennahme der Rüge neuen Sachen verkauft oder unseren Beton/Baustoff mit einem fremden Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren und der Käufer uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung ge- nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter setzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung offensichtlich anderen als der bestellten Beton/Baustoffsorte oder -menge sind vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistun- mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei Abnahme des Betons/Baustoffs gen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forde- verhältnismäßig getilgt wird. Lieferung/ Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; zu untersuchen und zu rügen (§ 377 HGB); in diesem Fall hat der Käufer den rung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons/Baustoffs mit soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, Beton/Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. VII. BAUSTOFFÜBERWACHUNG sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir wer- offensichtliche Mängel gleich welcher Art und Lieferung einer nicht offensicht- 4. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüberwachers den den Käufer davon unverzüglich in Kenntnis setzen und bereits erbrachte lich anderen als der bestellten Beton-/Baustoffsorte oder -menge sind nach einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Nicht zu vertreten haben Sichtbarwerden von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von Nichtkauf- wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir neh- Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch leuten jedoch spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist (gem. Absatz 3 men die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen und Proben zu entnehmen. politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel Satz 2) ab Lieferung zu rügen. Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwer- an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Abholung ab Werk, sobald das Fahrzeug beladen ist, bei Zulieferung, sobald bern die erfolgte Abtretung bekannt zugeben mit der Aufforderung, bis zur VIII. BERATUNG Verkehrsstörung, anhaltende Hitzeperioden, bei denen für uns die Kühlung die Entladung an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt, sofortige und zügige Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, Technische Beratungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages; sie sind nur ver- von Frischbeton/ Frischmörtel auf die für den jeweiligen Verwendungszweck Entladung vorausgesetzt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen bindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken zulässige maximale Frisch- die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vor- und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen betontemperatur (zur Einhaltung der Anlieferungs-/Einbautemperatur von schriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- und/oder keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der IX. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, DATENSCHUTZ z.B. 30 Grad oder 25 Grad Celsius) nicht möglich ist, Frostperioden, welche die fristgerechter Rüge gilt der Beton/Baustoff als genehmigt. Käufer seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsmäßig nachkommt. Der Käufer 1. Erfüllungsort ist unser Lieferwerk, für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung. Produktion des Beton/Mörtels erheblich erschweren, unabhängig davon, ob wir 5. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge, kann der Käufer zunächst darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch 2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen grundsätzlich den Baustoff mit Winterzuschlag anbieten und unabwendbare Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer be- verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben ein- rechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Für Schadensersatzansprüche 5. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten ist der Sitz unserer Verwaltung. treten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist, soweit gelten die Bestimmungen unter Ziff. IV. er uns bereits jetzt die Forderungsteile in Höhe seiner jeweiligen Restforderung 3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. 6. Für unseren Beton/Baustoff verjähren, mit Ausnahme der in § 478 BGB bezeich- ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. schluss des UN-Kaufrechts. 3. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der neten Ansprüche und Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, 6. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung 4. Sofern im Rahmen des Vertragsverhältnisses oder bei der Vertragsanbahnung Käufer; Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. Bei Lieferung an die ver- des Körpers oder der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahr- unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns vor einer Pfändung oder jeder personenbezogenen Daten durch uns verarbeitet werden, verarbeiten wir diese einbarte Stelle muss das Beton-Baustoff-Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr lässigen Verletzung von Vertragspflichten oder leicht fahrlässigen Verletzung anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu be- ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestig- wesentlicher Vertragspflichten, alle Rechte des Käufers wegen eines Mangels nachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) und ten, mit bis zu 40 t schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren ausreichend der gelieferten Sache in zwei (2) Jahren ab Gefahrübergang. übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. des Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU („BDSG neu“). Wei- breiten Anfuhrweg voraus. Bei Zweifeln hat der Käufer uns zu kontaktieren und 7. Mängelansprüche eines Kaufmanns im Sinne des HGB verjähren spätestens 7. Der „Wert unseres Betons/Baustoffs“ im Sinne dieser Ziffer VI entspricht den tere Informationen über den Umgang mit personenbezogenen Daten können die Fahrzeugdaten zu erfragen. Der Entladeort ist so zu wählen, dass er unter einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreisen zuzüglich 20 %. Auf Ver- unserem Hinweisblatt „Datenschutzrechtliche Informationen für Geschäfts- Berücksichtigung der Bodenbeschaffenheit und der vom Transportfahrzeug langen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit frei- partner“ entnommen werden, das auf unserer Webseite unter www.heidelberg- ausgehenden Bodenbelastung dem Einsatz des Transportfahrzeuges mit einem IV. HAFTUNG AUS SONSTIGEN GRÜNDEN geben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 um 20 % übersteigt. cement.de/de/agb veröffentlicht ist und das Sie zusätzlich auf Anforderung von Gewicht von bis zu 40 t standhält. Sind diese Voraussetzung nicht gegeben, so 1. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und uns erhalten. haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus VI. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Verschulden. Das Beton-Baustoff-Fahrzeug ist generell, insbesondere jedoch bei Verschulden bei Vertragsabschluss, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags X. S TREITBEILEGUNGSVERFAHREN VOR EINER VERBRAUCHERSCHLICHTUNGS- Rückwärtsfahrten, von geeignetem Personal des Käufers einzuweisen. Das Ent- sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlag- STELLE leeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 cbm in höchstens 5 Minuten) und fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines stoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rück- Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver- ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer „Kaufmann“ im Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurch- sicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis braucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch), so gelten die den Lieferschein unterzeich- führung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Ist der Käufer Kaufmann im entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nicht- nenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons/Baustoffs und Sinne des HGB, so ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung kaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von XI. SICHERHEITSDATENBLATT GEMÄSS REACH-VERORDNUNG zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/ wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Findet die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Betonverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines als anerkannt. Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen der Höhe nach 2. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle so- Rates vom 18.12.2006 (REACH-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassung auf 4. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden. Die Haftung wie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der den Liefergegenstand Anwendung, erklärt sich der Käufer mit dem Abruf der hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kauf- für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils jeweiligen Sicherheitsdatenblätter über unsere Internetseite preises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten 2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der gültigen Preisliste berechnet. Im Fall von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zu- www.heidelbergcement.de/beton einverstanden. auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamt- Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach schlagsätze gemäß dem jeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben. schuldner für ordnungsmäßige Abnahme des Betons/Baustoffs und Bezahlung dem Produkthaftungsgesetz. 3. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug XII. NICHTIGKEITSKLAUSEL des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so berührt Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden V. SICHERUNGSRECHTE maßgeblich. Ausnahmen bedürften schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. 1. Der gelieferte Beton/Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer 5. Etwaiges Fördern unseres Betons/Baustoffs auf der Baustelle und etwaiges Ver- Kaufpreisforderung samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen unser Eigen- Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Käufer in mitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz sind nicht Gegenstand des tum. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, bleibt die gelieferte Ware bis Verzug, fallen – soweit nicht anders vereinbart – die gesetzlichen Verzugszinsen Kaufvertrages. zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser (§ 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton/Baustoff weder verpfänden noch Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils sicherungsübereignen. Doch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte entgegen Absatz 4 20 21
Sie können auch lesen