Preise und Leistungen 2022 - Schaffhauser Nachrichten
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Verbreitungsdaten und Mediadaten Streudichte NA bis 20 % Bargen 20 % bis 40 % über 40 % Merishausen Beggingen Bütten- Streudichte GA 91,96 % Lohn Schleitheim hardt Thayngen WG 42 Stetten Ober- Siblingen hallau Dörflingen Buch Schaffhausen Ramsen Gächlingen Büsingen (D) Hallau Löhningen Beringen Neunkirch Feuer- thalen Diessenhofen Hemishofen Neuhausen am Rhf. Flurlingen Stein am Trasadingen Laufen-Uhwiesen Schlatt Rhein Wilchingen Dach- Basadingen- sen Schlattingen Wagenhausen Benken Unter- stammheim Trüllikon Eschenz Mammern Truttikon Waltalingen Ober- Rheinau stammheim Marthalen Klein- Ossingen Rafz andelfingen Andelfingen Rüdlingen Buch- berg Quellen: MACH Basic 2021-2 WEMF Verbreitungsdaten 2021 WEMF-Auflagebulletin 2021 Verlagsangaben Amtliches Publikationsorgan von Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall und Thayngen Normalauflage Die Normalauflage (NA) der «Schaffhauser Nachrichten» erscheint 5x pro Woche: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag, und wird ausschliesslich an Abonnenten zugestellt. Auflage: 17 803 Exemplare Leser D-CH: 41 000 Reichweite im WG 42: 48,9 % Grossauflage Jeden Mittwoch erscheinen die «Schaffhauser Nachrichten» als Grossauflage (GA) und werden an diesem Tag an sämtliche Haushaltungen des Hauptverbreitungsgebiets verteilt. Auflage: 53 113 Exemplare Leser D-CH: 61 000 Reichweite im WG 42: 69,6 % shn.ch Detaillierte Informationen zur Leserschaft können beim Verlag bezogen werden. Die aktuellen User-/Nutzungszahlen für shn.ch sind auf Mediapulse abrufbar. 1
Millimeter-Grundpreise Werbeart Erscheinung sw farbig Bemerkungen NA 1.28 1.93 Annoncen Minimalgrösse 2sp/12 mm GA 1.60 2.39 NA 1.80 2.69 Textanschluss 10sp/60 mm bis 220 mm GA 2.22 3.35 NA 5.59 8.38 Reklamen Minimalgrösse 1sp/30 mm GA 6.93 10.39 NA 1.73 1.93 nur Montag, Mittwoch und Samstag, Stellenangebote GA 2.13 2.39 Minimalgrösse 2sp/12 mm NA – 5.44 Stellen Nordost nur Samstag und Mittwoch, GA – 5.95 Kombination (NOS) inkl. «Landbote» und «Thurgauer Zeitung» NA+GA – 7.13 NA 1.34 1.93 Immobilien min. 2sp/12 mm, gradspaltig, ausser Montag GA 1.66 2.39 NA 1.34 1.93 Fahrzeugmarkt Minimalgrösse 2sp/12 mm GA 1.66 2.39 NA 1.42 – Fundgrube fix 2sp/min. 12 mm GA 1.76 – «Schaffhauser Bauer» NA 1.28 1.93 nur Donnerstag, 2. Bund, gradspaltig bis 2200 mm Fragen Sie nach den speziellen Insertionsmöglichkeiten für Veranstaltungen. Reklamefelder Bezeichnung Erscheinung sw farbig Format Bemerkungen NA – 2529.– Titel-Balken 290/65 mm Titelseite GA – 3067.– NA – 506.– Titelseite, Titel-Feld Mono 50x65 mm GA – 613.– links oder rechts NA – 1065.– Titelseite Titel-Feld Stereo 2x 50x65 mm GA – 1290.– links und rechts Meinungs-Feld GA – 992.– 173/52 mm 1. Bund, nur Mittwoch NA – 598.– 1. Bund, ausser Montag Geld & Märkte-Feld 114/58 mm GA – 727.– und nach Feiertagen NA – 193.– TV-Feld 55/72 mm 1. Bund GA – 239.– NA – 1990.– Tribüne-Balken 290/72 mm 1. Bund, Rückseite GA – 2420.– NA – 398.– Tribüne-Feld 55/72 mm 1. Bund, Rückseite GA – 484.– NA – 398.– Comic-Feld 55/72 mm 2. Bund, Rückseite GA – 484.– 2
Fixformate Bezeichnung Erscheinung sw farbig Format NA 2813.– 4054.– 1/2 Seite Annonce 10sp/220 mm GA 3465.– 4985.– NA 5637.– 7136.– 1/1 Seite Annonce 10sp/440 mm GA 6929.– 8781.– NA 11 273.– 14 283.– 2/1 Seite Panorama 22sp/440 mm GA 13 869.– 17 582.– NA 3955.– 5010.– 1/2 Seite Textanschluss 10sp/220 mm GA 4856.– 6171.– NA 7909.– 10 042.– 1/2 Seite Panorama 22sp/220 mm GA 9711.– 12 350.– NA 13 528.– 17 127.– Anzeigenstrasse 3 Seiten GA 16 641.– 21 750.– NA 15 793.– 19 981.– Anzeigenstrasse 4 Seiten GA 19 413.– 25 008.– Sonderformate auf Textseiten Bezeichnung Erscheinung sw farbig Format Bemerkungen NA 2379.– 3555.– Junior Page klein 6sp/220 mm GA 2933.– 4420.– NA 4325.– 6463.– Junior Page gross 8sp/300 mm GA 5333.– 8036.– NA 1586.– 2370.– seitenhoch, Monolith klein 2sp/420/440 mm GA 1956.– 2974.– links oder rechts NA 3172.– 4740.– seitenhoch, Monolith gross 4sp/420/440 mm GA 3911.– 5893.– links oder rechts NA 3172.– 4740.– seitenhoch, Stereolith klein 2 x 2sp/420/440 mm GA 3911.– 5893.– links oder rechts NA 6344.– 9480.– seitenhoch, Stereolith gross 2 x 4sp/420/440 mm GA 7821.– 11 786.– links oder rechts NA 5551.– 8294.– Zenterpano klein 374x220 mm nur Bundmitte GA 6844.– 10 314.– NA 11 102.– 16 590.– Zenterpano gross 374x440 mm nur Bundmitte GA 13 688.– 20 626.– 3
Publireportagen Version A Version B Version C Format Erscheinung sw farbig sw farbig sw farbig NA 3951.– 5027.– 4151.– 5227.– 4651.– 5727.– 1/1 Seite 290 x 440 mm GA 4851.– 6226.– 5051.– 6426.– 5551.– 6926.– NA 2109.– 3040.– 2259.– 3190.– 2609.– 3540.– 1/2 Seite 290 x 220 mm GA 2599.– 3739.– 2749.– 3889.– 3099.– 4239.– NA 1126.– 1694.– 1226.– 1794.– 1426.– 1994.– 1/4 Seite 143 x 220 mm GA 1406.– 2099.– 1506.– 2199.– 1706.– 2399.– Publireportagen digital auf shn.ch inklusive 1 Tag Promo-Spot Fr. 750.– Version A: Druckfertig angeliefert. Version B: Text- und Bildmaterial geliefert, Layout und Korrektorat durch Verlag. Version C: Herstellung durch Verlag. Richtlinien • Ohne Preisangaben, inkl. ein Firmenlogo (Logos in Bildern möglich) • Text- und Bildherkunft sind zu deklarieren (Text: Firma XY, Bilder: Vorname Name) • Publireportagen müssen sich vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift abheben. Schriftempfehlung: Duplicate Slab 9 Punkt auf 11 (Die Schriften Sole Serif und Tiempos sind redaktionellen Gefässen vorbehalten.) • Seitenumbruch 4 Textspalten. Ca. 39 Zeichen pro Zeile, ca. 90 Zeilen pro Spalte (bei Volltextversion 1/1 Seite) • Publireportagen werden durch den Verlag am Kopf mit dem Wort «Publireportage» gekennzeichnet • Druckfertige Vorlagen sind mind. 2 Arbeitstage vor Erscheinen anzuliefern Zur Finanzierung einer Publireportage steht bei 1/1 Seite und 1/2 Seite ein Anzeigenraum zur Verfügung, welcher für Image-Anzeigen an Dritte weiterverkauft werden kann (1/1 Seite: max. Anzeigenraum 10-spaltig/60 mm bzw. 290 x 60 mm; 1/2 Seite: max. Anzeigenraum 10-spaltig/30 mm bzw. 290 x 30 mm) Traueranzeigen Bezeichnung Erscheinung sw farbig NA 1.16 1.74 Todesanzeigen GA 1.44 2.15 NA 1.16 1.74 Danksagungen GA 1.44 2.15 NA 1.16 1.74 TA/DS kombiniert GA 1.44 2.15 NA 1.16 1.74 In Memoriam GA 1.44 2.15 Grundpreise je mm; Format: alle fix 5sp/variable mm Bei Danksagungen behält sich der Verlag ein Schieberecht von einem Tag vor. 4
Prospektbeilagen NA GA Split Verrechnete und anzuliefernde Exemplare 17 000 52 500 auf Anfrage Gewicht Tarif NA Tarif/1000 Ex. NA Tarif GA Tarif/1000 Ex. GA bis 25 g 3774.– 222.– 10 553.– 201.– 26 bis 50 g 3978.– 234.– 11 183.– 213.– 51 bis 75 g 4182.– 246.– 11 813.– 225.– 76 bis 100 g 4386.– 258.– 12 443.– 237.– über 100 g auf Anfrage auf Anfrage Prospekte digital auf shn.ch (2 Wochen), Smartphone- und Tablet-Apps (30 Tage) inkl. Printbeilage Fr. 300.–, exkl. Printbeilage Fr. 450.– Memostick NA Fr. 4205.– «Stopp»-Kleber GA Fr. 8147.– Die «Stopp»-Kleber-Dichte im Hauptverbreitungsgebiet beträgt 62 % (Schweizer Durchschnitt: 55 %). Quelle: Die Post 2018. Mit einer Prospektbeilage in den «Schaffhauser Nachrichten» erreichen Sie auch die Haushalte mit «Stopp»-Kleber. Richtlinien Zuschläge Im Prospekt enthaltene Fremdinserate werden pro Sujet/Seite mit 25 % einer farbigen Anzeigenseite verrechnet. Reservation Reservieren Sie Ihre Beilagen bitte frühzeitig beim Verlag. Zur technischen Abklärung benötigen wir drei Belege oder auftragsidentische Blindmuster. Anlieferung CH Media Print AG, Im Feld 6, CH-9015 St. Gallen-Winkeln Warenannahme: Montag bis Freitag 7.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr Mindestens 3, maximal 5 Arbeitstage vor Erscheinen «frei Haus», verzollt und versteuert. Als Importeur ist der Eigentümer der Ware zu deklarieren. Gewicht Technische Machbarkeit und Tarif für Beilagen mit Gewicht über 100 g auf Anfrage Formate Maximal: 235 x 315 mm Minimal: 105 x 148 mm (A6) Beschaffenheit • Optimal zu verarbeitendes Format ist A4 (297 x 210 mm). • Beilagen bis Format 235 x 315 mm können gefalzt oder plano angeliefert werden. Einzelblätter • Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. • Einzelblätter mit Formaten grösser als DIN A6 bis DIN A4 müssen ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. • DIN-A4-Blätter mit einem Papiergewicht von 80 g/m2 können nur optimal weiterverarbeitet werden, wenn sie auf DIN A5 gefalzt angeliefert werden. • Bei Hochglanzpapier sind elektrostatische Probleme möglich, es ist daher eine Rückfrage beim Zeitungsverlag erforderlich. Mehrseitige Beilagen • Beilagen mit weniger als 6 Seiten dürfen ein Papiergewicht von 60 g/m2 nicht unterschreiten. • Bei mehrseitigen Beilagen muss eine Seite mit mindestens 148 mm Länge geschlossen sein. • Die Falzarten Leporello-/Zickzackfalz und Altar-/Fensterfalz können nicht als Beilage verarbeitet werden. Sonderverteilung Nicht maschinell einsteckbare Produkte (z. B. aufgrund von Beschaffenheit, eingeklebten Warenmustern, Gewicht usw.) können auf Anfrage durch unser Zustellunternehmen verteilt werden. 5
Digital Werbeformen Format RoS Home Sport Wetter Meier Netzwerk Wideboard 994 x 250 px 55.– 60.– 65.– 65.– 55.– Halfpage 300 x 600 px 45.– 50.– 55.– 55.– 45.– Medium Rectangle 300 x 250 px 35.– 35.– PreRoll Video Ad mind. 640 x 360 px 80.– Mobile Wideboard 320 x 160 px 55.– 55.– Mobile Rectangle 300 x 250 px 45.– 40.– Branding Day auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage Weitere auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage Alle Preise sind in TKP (Tausendkontaktpreis = Preis pro tausend Ad Impressions) angegeben. Ausspielung und Messung der Online-Werbemittel erfolgt gemäss iab-Standards. Werbeformen Apps (Tablet/Smartphone) Format Tarif Preload Screen hoch: 1526 x 2048 px / quer: 2048 x 1526 px 305.– (Fixpreis/Tag) Interstitial 3592 x 2942 px 277.– (Fixpreis/Tag) Newsletter der «Schaffhauser Nachrichten» Format Tarif 250.– (pro Ausgabe) «Das Beste der Woche» (jeden So) 300 x 250 px 800.– (pro Monat, 4 Ausgaben) 120.– (pro Ausgabe) «Flaschenpost – der Familiennewsletter» (jeden Do) 400.– (pro Monat, 4 Ausgaben) Native Advertising Laufzeit Tarif Online-Publireportage (inkl. Promospot am 1. Tag) 30 Tage 750.– Verlängerung Promospot (optional) jeder weitere Tag 250.– Andere Werbeformen Tarife auf Anfrage Richtlinien • Ohne Preisangaben, inkl. Firmenlogo und Kurzbeschrieb der Firma. • Online-Publireportagen werden mit dem Wort «Publireportage» gekennzeichnet und heben sich in der Gestaltung vom redaktionellen Inhalt ab. • Die webgerechte Aufbereitung erfolgt durch den Verlag. • Die Daten müssen dem Verlag mind. 5 Arbeitstage vor dem Aufschalttermin vorliegen. Technische Angaben Bilder Auflösung: 72dpi Seitenverhältnis: 16:9 Empfohlene Breite: 1200 px Videos Codec: H.264 Container: MP4 (YouTube) Detaillierte Angaben zu den Video- und Audiosettings sind auf Anfrage erhältlich. 6
Technische Angaben Papierformate (B x H) Zeitungsformat 315 x 470 mm Tabloidformat/Halbformat 235 x 315 mm Satzspiegel (B x H) Zeitungsformat 1/1 Seite, 10 Spalten 290 x 440 mm (total 4400 mm) Panorama-Seite 2/1 Seite, 22 Spalten 605 x 440 mm (total 9680 mm) Tabloidformat 1/1 Seite, 7 Spalten 202 x 285 mm (total 1995 mm) Spaltenmasse Spalten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 22 Annoncen mm – 55 85 114 143 173 202 231 – 290 605 Reklamen mm 54 114 Die Mindestbreite für Annoncen beträgt 2 Spalten. 9-spaltige Anzeigen werden 10-spaltig, ab 400 mm Höhe werden 440 mm verrechnet. Druckverfahren Zeitungsrollenoffsetdruck ohne Trocknung Produktion gemäss ISOnewspaper 26v4 Rasterweite 48er-Raster / 122 lpi Rasterpunktform Elyptical P Minimale Punktgrösse 2 % (erstdruckender Ton auf Papier) Maximale Punktgrösse 98 % (letztdruckender Ton, darüber Vollfläche) Farbreihenfolge Druck Magenta / Cyan / Yellow / Black Gesamtfarbauftrag 240 % (Summe Cyan / Magenta / Yellow / Black) Tonwertzunahme 25 % (bei 50 %) Graubalance C = 50 %, M = 40 %, Y = 40 % Papier Zeitungspapier, 45 g/m2, Standardpapier, Weisse 60 Weitere Angaben zu unserer Druckerei finden Sie auf www.chmediaprint.ch E-Mail anzeigen@shn.ch (für Daten bis 10 MB) FTP-Server ftp.schaffhausernachrichten.ch (für Daten grösser als 10 MB) mit FTP-Software Benutzername: andere, Passwort: others (im Eingangsordner nur Dateien deponieren, keine Ordner) Beschriftung der Daten Kunde, Sujet, Titel, Erscheinungsdatum Beispiel: Meier_Ferienhaus_SN_0105.pdf Bitte immer Telefonnummer und Ansprechpartner für Rückfragen angeben. Print Fertige Inserate/Vollvorlagen Zeitungsdruckoptimierte PDF/X-3(CMYK)-Daten gemäss Branchenstandard. Mindesteinstellungen: Halbtonbilder 300 dpi / Strich 1200 dpi / Schriften, Bilder, Logos immer einbinden. Offene Dateien/Halbfabrikate Dateien der folgenden Software ab Mac oder PC: InDesign, Illustrator, Photoshop, Acrobat, MS Office. Verwendete Elemente wie Bilder, Logos und Schriften immer separat mitspeichern bzw. Dokument verpacken. Bilder/Logos jpg, tiff oder png 300-dpi-Auflösung bei Farb- und Halbtonbildern, 1200-dpi-Auflösung bei Strichbildern Beim Farbmodell der Bilddateien CMYK einstellen Schriften PostScript-Typ-1-Schriften oder Opentype-Schriften verwenden Digital Fertige Werbebanner/Vollvorlagen Bildschirmoptimierte Daten gemäss Branchenstandard. Dateiformate: gif, jpg oder png Bei der Schaltung eines HTML5-Werbemittels müssen die technischen Spezifikationen vorgängig mit uns abgeklärt werden. Offene Dateien/Halbfabrikate Dateien der folgenden Software ab Mac oder PC: InDesign, Illustrator, Photoshop. Verwendete Elemente wie Bilder, Logos und Schriften immer separat mitspeichern bzw. Dokument verpacken. 7
Verlagsangaben Allmedia-Distribution Gedruckte Inserate in den «Schaffhauser Nachrichten» erscheinen zusätzlich auf unseren Internetdiensten und in unseren Apps. Auf dem Internetportal shn.ch sowie in den Smartphone- und Tablet-Apps werden die Inserate sowohl integriert im E-Paper als auch in gesonderter Form dargestellt – inklusive Verlinkung mit der Internetseite der Kunden. Für diese Dienstleistungen werden bei jedem Inserat automatisch Fr. 30.– verrechnet (Ausnahmen: AGVS- Fahrzeugmarkt, kirchliche Anzeigen, Sportkollektive, Inserate aus Anzeigenkombinationen, Veranstaltungskalender und Bekanntschaften). Traueranzeigen sind in einer gesonderten Rubrik dargestellt und nach Namen und Daten durchsuchbar. Bei Fundgrubeninseraten werden automatisch Fr. 20.– verrechnet. Anzeigenschluss / Druckunterlagenschluss Anzeigen Montagausgabe: Freitag, 9.00 Uhr Dienstag- bis Samstagausgabe: Vortag, 9.00 Uhr Veranstaltungen Kalender (tägl.): 3 Arbeitstage vor 1. Erscheinung, 9.00 Uhr Agenda (Mo): Donnerstag, 9.00 Uhr Marktplatz (Mi): Montag, 9.00 Uhr Todesanzeigen Montagausgabe: Sonntag, 15.00 Uhr Dienstag- bis Samstagausgabe: Vortag, 15.00 Uhr shn.ch Die Werbemittel werden spätestens 5 Arbeitstage vor Schaltungsbeginn benötigt. Bei Sonderwerbeformen und Rich-Media- Werbemitteln ist eine Anlieferung mind. 8 Arbeitstagen vor Schaltungsbeginn notwendig, um erforderliche Tests und Anpassungen vornehmen zu können. Stellen Nordost Mittwochausgabe: Montag, 12.00 Uhr Samstagausgabe: Donnerstag, 12.00 Uhr Schaffhauser Bauer Dienstag, 12.00 Uhr Auslandspreise Für ausländische Kunden und Werbeauftraggeber gelten grundsätzlich die gleichen Konditionen wie für Schweizer Inserenten. Wünscht ein ausländischer Auftraggeber eine höhere BK/AE (Beraterkommission/Agenturermässigung), so werden die tangierten Preise entsprechend erhöht. Bankverbindungen PC-Konto 82-48-7 / IBAN CH39 0900 0000 8200 0048 7 Credit Suisse 8201 SH 103325-51 / IBAN CH22 0483 5010 3325 5100 0 Deutsche Bank, Singen (Euro) 887075 / IBAN DE61 6927 0038 0088 7075 00, BIC DEUTDE6F692 Berechnungsbeispiele Zeitungsinserat Anzahl Spalten x Höhe (Inseratehöhe in mm +2 mm Weissraum) x Millimeterpreis + Allmedia-Distribution = Insertionskosten exkl. MwSt. Displaywerbung Digital Anzahl Werbemittelaufrufe (Ad Impressions) / 1000 x Tausendkontaktpreis (TKP) = Insertionskosten exkl. MwSt. Erscheinungsweise 6x wöchentlich; Mo–Sa als abonnierte Auflage bzw. Normalauflage (NA), Mi als Grossauflage (GA) Geschäftsbedingungen Inserateaufträge werden zu den Insertionsbedingungen des Verlags ausgeführt (siehe S. 10). Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und, sofern nicht anderweitig deklariert, als Bruttopreise, exklusive Allmedia-Distribution und 7,7 % MwSt. Kommissionierung Auf alle über eine kommissionsberechtigte Werbe- und/oder Mediaagentur vermittelten Dispositionen werden 5 % BK (Beraterkommission) gewährt. Über die BK-Berechtigung entscheidet der Verlag. Die JUP-Vergütung (Jahresumsatzprämie) erfolgt gemäss aktueller Liste. Nicht BK-, JUP- oder konzernrabattberechtigt sind Dispositionen mit Lokal- oder Spezialrabatt sowie Stellen-, Immobilien-, Wahl-/Abstimmungs- und Gelegenheitsanzeigen. Kontakt Zentrale T 052 633 31 11 empfang@shn.ch Kontakt Anzeigenabteilung T 052 633 32 77 F 052 633 34 02 e-anzeigen@shn.ch Leitung: Sacha Meier T 052 633 32 71 8
Rabatte Lokalrabatt Innerhalb des Hauptverbreitungsgebiets ansässigen Inserenten werden 5 % Lokalrabatt gewährt. Ausgenommen sind Dispositionen mit Spezialrabatt, Publireportagen, Prospektbeilagen, Zuschläge, digitale Werbeformen, Stellen- sowie Traueranzeigen. Wird der Inserent durch einen Werbevermittler vertreten, wird entweder BK (max. 5 %) oder Lokalrabatt gewährt. Wiederholungsrabatt Bei gleichzeitiger Bestellung ohne Formatwechsel und Abnahme innerhalb von 12 Monaten. Sujet- oder Textwechsel sind bei der Anlieferung von Vollvorlagen möglich. Nicht wiederholungsrabattberechtigt sind Dispositionen mit Spezialrabatt, Publireportagen, digitale Werbeformen, Wahl-/Abstimmungs- sowie Traueranzeigen. 2 x 5% 6 x 7% 12 x 10 % 26 x 12 % 52 x 15 % Umsatzrabatt Für Inserateaufträge innerhalb von zwölf Monaten in Print und Digital gültig, beliebiger Format- und Sujetwechsel möglich. Nicht umsatzrabatt- berechtigt sind Dispositionen mit Spezialrabatt, Publireportagen, Wahl-/Abstimmungs- sowie Traueranzeigen. Entscheidend für die Rabattstufe ist die abgenommene Höhe in Franken. Franken Rabatt Franken Rabatt Franken Rabatt Franken Rabatt 15 000.– 6% 60 000.– 11 % 150 000.– 16 % 2500.– 2% 20 000.– 7% 70 000.– 12 % 200 000.– 17 % 4000.– 3% 30 000.– 8% 80 000.– 13 % 300 000.– 18 % 6000.– 4% 40 000.– 9% 90 000.– 14 % 400 000.– 19 % 10 000.– 5% 50 000.– 10 % 100 000.– 15 % 500 000.– 20 % Spezialrabatte Wohltätigkeitsrabatt: 25 % für ZEWO-zertifizierte Institutionen (www.zewo.ch) Wahl- und Abstimmungsrabatt: 10 % Wiederholungs-, Umsatz- und Spezialrabatte sind untereinander nicht kumulierbar. Anschlussrabatte «Südkurier»: 20 % «Klettgauer Bote», «Steiner Anzeiger», «Thaynger Anzeiger»: 20 % (Bei gleichzeitiger Bestellung ohne Format- und Sujetwechsel und Erscheinung innerhalb einer Woche.) Konzernrabatt Der Konzernabschlussrabatt wird auf kommerzielle Anzeigen gewährt. Es gelten die unter www.vsw-assp.ch veröffentlichten Richtlinien. Rubrikeninserate/Marktplätze Auf dem jeweiligen Marktplatz des Internetportals shn.ch werden Inserateaufträge zusätzlich geschalten: Stellenangebote (30 Tage), Immobilien/Liegenschaften (Miete 10 Tage, Kauf 30 Tage). Inserateaufträge für die Marktplätze können auch auf shn.ch aufgegeben werden. Verlag Meier + Cie AG Verlag «Schaffhauser Nachrichten» Vordergasse 58 Postfach 8201 Schaffhausen verlag@shn.ch www.shn.ch MwSt.-Nr: CHE-105.938.411 MWST Zuschläge Fixe Platzierung: 10 % vom Nettopreis Rubrikenfremde Platzierung: 10 % vom Nettopreis Gestaltete Fundgruben: 15 % vom Nettopreis Multi-Eck-Anzeigen: 20 % vom Nettopreis Satelliten-Anzeigen: 20 % vom Nettopreis (ab 3 Anzeigen) Chiffre-Anzeigen: Fr. 40.– pro Auftrag (Nettopreis) Anzeigengestaltung: ab Fr. 75.– pro Sujet (Nettopreis) 9
Insertionsbedingungen 1. Anwendbarkeit. Die Insertionsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen nicht durch einwandfreies Material ersetzt wurden. Bei Buntfarben bleibt eine an- zwischen dem Inserenten bzw. dem von ihm beauftragten Werbevermittler gemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten. («Werbevermittler») und dem Verlag, sofern nicht schriftlich etwas anderes 12. Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung des Inserates wesentlich vereinbart worden ist. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Ebenso wenig kann enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag für Abweichungen von typografischen Vorschriften oder für fehlende Codezeichen (Art. 363 ff. OR). in Couponinseraten Ersatz geleistet werden. 2. Aufgabe, Änderung und Sistierung von Inseraten erbitten wir schriftlich. 12.1. Die neue deutsche Rechtschreibung wird von Redaktion und Verlag angewendet. Änderungen und Sistierungen sind bis zum Anzeigenschluss ohne Kostenfolge Die telefonisch eingehenden Inserate werden ohne ausdrücklichen Wunsch des möglich. Unkosten für bereits bearbeitetes Druckmaterial werden in Rechnung Auftraggebers nach den neuen Richtlinien veröffentlicht. gestellt. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art oder schlechter 12.2. Für Übersetzungsfehler aus fremdsprachigen Vorlagen kann keine Haftung über- Telefaxqualität übernimmt der Verlag keine Haftung. nommen werden. 2.1. Sistierungen von Beilagen müssen 14 Tage vor Erscheinung beim Verlag in 12.3. Für mangelhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung eines Inserates schriftlicher Form eintreffen. Ansonsten stellt der Verlag den Anspruch, Beilagen wesentlich beeinträchtigt, werden als Maximum in Form von Inseratenraum ohne die Porto- und Einsteckkosten zu verrechnen. kompensiert oder die Einschaltkosten des entsprechenden Inserates erlassen. 3. Ausgabe- und Platzierungswünsche werden unverbindlich entgegengenommen. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Verschiebung von Inseraten, ohne Rückfrage beim Inserenten bzw. Werbe- 13. Reklamationen werden nur innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vermittler, müssen wir uns aus technischen Gründen vorbehalten. angenommen. 3.1. Für Platzierungsvorschriften wird ein Zuschlag erhoben. Sie werden nur nach 14. Berechnung der Inserate. Bei Seitenformat-Inseraten wird die vorgegebene vorheriger Absprache und Bestätigung verbindlich. Grösse gemäss Tarif verrechnet. Die Berechnung der Inserate nach Millimetern 3.2. Kann eine bestätigte Platzierung aus umbruchtechnischen Gründen nicht erfolgt grundsätzlich von Strich zu Strich. Der angebrochene Millimeter wird voll eingehalten werden, wird der Inserent bzw. der Werbevermittler nach Möglichkeit berechnet. Unter «nötiger Höhe» wird nicht die minimale Begrenzung, sondern im Voraus informiert. ein Raum verstanden, welcher dem Sujet angepasst ist. Bei Vollvorlagen werden 3.3. Nichterscheinen eines Auftrages (Inserat, Prospekt, digitale Werbemittel o.Ä), zur «Abdruckhöhe» generell 2 mm zugerechnet. Der Verlag ist berechtigt, eine die Platzierung an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe sowie Toleranz von +5 % der bestellten Grösse in Rechnung zu stellen. Im Übrigen gelten eine verspätete Auslieferung berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher die allgemeinen Messvorschriften des Verbandes Schweizer Medien / Verband Minderungs- und/oder Schadenersatzansprüche. Schweizerischer Werbegesellschaften. 3.4. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. 14.1. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden 4. Veröffentlichung von Inseraten/Beilagen. Der Verlag behält sich jederzeit vor, alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet. Änderungen der Inserate-/Beilageninhalte zu verlangen oder Inserate/Beilagen 14.2. Je Insertion und Erscheinung in gedruckter Form wird automatisch ein Aufschlag ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zu sistieren. für die Publikation in den Internetdiensten und Apps (sog. Allmedia-Distribution) 4.1. Der Inserent bzw. der Werbevermittler erlaubt dem Verlag bis auf Widerruf, verrechnet. Davon ausgenommen sind Inserate, die im Breiten-Höhen- bzw. die Inserate auf eigene oder fremde Internetdienste (Internet, stationäres Internet) Höhen-Breiten-Verhältnis den Faktor 7 übersteigen. und Apps einzuspeisen oder sonst wie zu veröffentlichen und zu diesem Zweck 15. Rabattvereinbarungen (Frankenabschlüsse/Wiederholungsaufträge) gelten zu bearbeiten. Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrecht- für ein Jahr und eine Firma. Für Inserate des gleichen Auftraggebers, die unter lichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Firmen erscheinen, sind Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Inserent bzw. getrennte Rabattvereinbarungen abzuschliessen (Tochtergesellschaften usw.). der Werbevermittler nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten Rechtlich selbständige Firmen haben auch dann separate Frankenabschlüsse abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen zu tätigen, wenn sie der gleichen Dachorganisation (Holding) angehören. kennen. Der Inserent bzw. der Werbevermittler ist damit einverstanden, dass Für Konzernabschlüsse ist das Reglement des Verbandes Schweizer Medien / die Inserate, die vom Verlag abgedruckt, auf Internetdienste und Apps eingespeist Verband Schweizerischer Werbegesellschaften verbindlich. Der Wiederholungs- oder sonst wie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der rabatt wird nur bei gleichzeitiger Bestellung (ohne Grössenwechsel) gewährt. Inserent bzw. der Werbevermittler untersagt insbesondere die Übernahme von 15.1. Die Laufzeit der Frankenabschlüsse und der Wiederholungsaufträge beginnt Inseraten auf Internetdienste und Apps durch Dritte und überträgt dem Verlag spätestens mit dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich das Recht, jede irgendwie geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Inserate 12 Monate. Beginnt ein Abschluss bis zum 15. eines Monats, so läuft er bis Ende mit den geeigneten Mitteln zu untersagen. des Vormonats des folgenden Jahres, ab dem 16. bis Ende des Abschlussmonats 5. Politische Inserate, die offensichtlich Meinungsbildung bzw. -beeinflussung des folgenden Jahres. Rabattvereinbarungen mit JUP-1-Kunden enden immer im Hinblick auf Wahlen oder Abstimmungen bewirken sollen, müssen so frühzeitig mit dem Kalenderjahr. vor dem Urnengang erscheinen, dass auch der Gegenseite die Möglichkeit 15.2. Rabattabrechnungen. Wird die vereinbarte Menge überschritten, besteht rückwir- geboten ist, vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin Inserate zu platzieren. kend Anrecht auf eine entsprechende Rabattgutschrift laut Tarif; bei Minderab- Der Absender muss eindeutig identifizierbar sein: bei Privatpersonen mit Name, nahme erfolgt eine Rückbelastung des zu viel bezogenen Rabattes. Das unbenutzte Vorname, Wohnort und bei juristischen Personen mit mind. einer Webadresse Quantum kann nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden. mit Kontaktdaten. Das gleiche Verfahren gilt sinngemäss auch für einen Wiederholungsauftrag. 6. Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Aufgabe von 15.3. Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt und Provision oder JUP nach Ablauf Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden. der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. 7. Verantwortung für den Inhalt (Inserat, Prospekt, digitale Werbemittel o.Ä) 15.4. Kollektivinserate unterstehen besonderen Rabattvereinbarungen. liegt beim Auftraggeber. Er ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestim- 16. Beleglieferung. Auf Verlangen wird ein Beleg kostenlos geliefert. Zusätzliche mungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten, und stellt, soweit Belege werden in Rechnung gestellt. rechtlich möglich, den Verlag, dessen Organe und Hilfspersonen von jeglichen 17. Offerten auf Chiffreinserate werden nur weitergeleitet, wenn sie direkt auf den Ansprüchen Dritter frei. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Inserent Inhalt des betreffenden Inserates Bezug nehmen. Einsendungen zu Empfehlungs- verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent und Werbezwecken, anonyme und Massenofferten sind von der Weiterleitung ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter ausgeschlossen. Zur Feststellung solcher Offerten behält sich der Verlag das anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. stichprobenweise Öffnen der Briefe vor. Wir empfehlen dringend, keine Original- 8. Gegendarstellungsrecht. Gegendarstellungsbegehren zu Inseraten werden vom zeugnisse oder andere unersetzliche Papiere beizulegen. Für die Rücksendung Verlag soweit möglich in Absprache mit dem Inserenten bzw. dem Werbevermittler von Dokumenten kann der Verlag keine Verantwortung übernehmen. Bei Offert- behandelt. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach sendungen, die das Format C5 überschreiten, muss für die Weiterleitung erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall die entsprechende Postgebühr beigelegt werden. Der Chiffrezuschlag wird verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit einer Gegendarstellung anfallenden auch erhoben, wenn keine Offerten eingehen. gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 18. Zahlungskonditionen. Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind 9. Vorschriften über die Gestaltung können im Rahmen der technischen Möglich- die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. keiten entgegengenommen werden. Inserate müssen von den Lesern deutlich Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert. als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift 18.1. Der Verlag behält sich jederzeit vor, die Bonität von Inserenten bzw. Werbevermitt- unterschieden werden können. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kenn- lern zu überprüfen und ggf. auf Voraus- bzw. Teilvorauszahlungen zu bestehen. zeichnung durch eine Überschrift «Anzeige» vor. Das Logo oder der Name 18.2. Bei Zahlungsverzug wird ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von Fr. 20.– der Zeitschrift, der Zeitung oder des Verlags darf nur mit schriftlichem Einverständ- (inkl. MwSt.) erhoben. nis des Verlages verwendet werden; andernfalls behält sich dieser vor, Aufträge 18.3. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Schaffhausen. zurückzuweisen. 19. Tarifänderungen bleiben vorbehalten. Sie treten für alle Inserenten gleichzeitig in 10. «Gut zum Druck» werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt und nur, sofern Kraft und werden auch für laufende Aufträge angewendet. Der Inserent hat jedoch die Druckunterlagen rechtzeitig dem Verlag vorliegen. Die Veröffentlichung das Recht, innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise der Inserate erfolgt grundsätzlich an den vorgeschriebenen Tagen, selbst wenn vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der das «Gut zum Druck» noch aussteht. gemäss Rabattskala dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. 10.1. Bei Vollvorlagen wird grundsätzlich kein «Gut zum Druck» geliefert. 20. Vorzeitige Vertragsauflösung. Stellt ein Insertionsorgan während der Vertrags- 10.2. Ab dem zweiten «Gut zum Druck» behält sich der Verlag das Recht vor, Fr. 20.– dauer sein Erscheinen ein, kann der Kunde/Inserent/Auftraggeber ohne Ersatzver- (exkl. MwSt.) für jeden weiteren Korrekturdurchgang zu verrechnen. pflichtung vom Vertrag zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet 11. Drucktechnische Mängel. Für Inserate, die infolge fehlender oder ungeeigneter den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate. Es werden keine Druckunterlagen (zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.) nicht Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt einwandfrei erscheinen, und für Abweichungen in der Farbgebung oder für Passer- der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wird. differenzen, die durch die technischen Gegebenheiten des Druckverfahrens bedingt sind, kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für Druckunter- Diese Insertionsbedingungen sind seit 1. 1. 2022 in Kraft und ersetzen alle lagen, deren Qualität vom Verlag beanstandet wurde und die trotz Intervention früheren Fassungen. 10
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