Preisliste 2021 Nr. 16 | Gültig ab 1. Januar 2021 - Stuttgarter Zeitung Werbevermarktung
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Preisliste Nr. 16 | Gültig ab 1. Januar 2021 Allgemeine Verlagsangaben Verlag Bankverbindung Adolf Remppis Verlag GmbH + Co. KG Baden-Württembergische Bank, Konto-Nr. 2255080 (BLZ 600501501) König-Wilhelm-Platz 2, 71672 Marbach am Neckar IBAN: DE 88600501010002255080 www.marbacher-zeitung.de Bank Ident Code/SWIFT: SOLADEST600 Anzeigenverkauf Gläubiger-Identifikationsnummer: DE35ZZZ00000001473 Fon 07144 8500-11, Fax 07144 5001 Zahlungsbedingungen anzeigen@marbacher-zeitung.de 14 Tage nach Erscheinen ohne jeden Abzug, ansonsten tritt Vertragspartner/Vermarkter 30 Tage nach Erscheinen und Zugang der Rechnung Verzug ein. Stuttgarter Zeitung Werbevermarktung GmbH Gelegenheitsanzeigen und Rechnungsbeträge bis 100 1 werden Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart (Pressehaus) im SEPA-Lastschriftverfahren abgewickelt. Postanschrift: Postfach 10 44 26, 70039 Stuttgart Erfüllungsort und Gerichtsstand: Marbach am Neckar Fon 0711 7205-0 Agenturvergütung Chiffregebühren je Anzeige zzgl. MwSt. inkl. MwSt. 15 % auf die Grundpreise. Die Agentur muss Auftraggeber und Zusendung 5, – 1 5,95 1 Rechnungsempfänger sein. Geschäftsbedingungen Nachlässe für Anzeigen innerhalb eines Abschlussjahres Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mengenstaffel Mal-Staffel Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und ab 1 000 mm 3% ab 6 Anzeigen 5% den Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. ab 3 000 mm 5% ab 12 Anzeigen 10 % Anzeigenschluss ab 5 000 mm 10 % ab 24 Anzeigen 15 % Marbach & Bottwartal ab 10 000 mm 15 % ab 48 Anzeigen 20 % 10 Uhr des Vortages, ab 20 000 mm 20 % für die Montagsausgabe Freitag, 10 Uhr Nachlässe sind nur bei Abschluss möglich (siehe auch Zusätz- Marbacher Stadtanzeiger, Steinheimer Nachrichten liche Geschäftsbedingungen Ziffer d). Abschlüsse sind generell 2 Tage vor Erscheinen, 10 Uhr auf Einzelkunden zu beziehen.
Verbreitung Marbach & Bottwartal (IVW, 2. Quartal 2020) Druckauflage verkaufte Auflage verbreitete Auflage inkl. e-Paper inkl. e-Paper 6 974 6 613 6 781 Beilstein Gebiet Marbach & Marbacher Bottwartal Stadtanzeiger verkaufte Auflage verteilte Auflage Oberstenfeld Gesamt 6 072 23 500 Marbach am Neckar 1 798 5 640 Mundelsheim Großbottwar Steinheim an der Murr 873 4 516 Erdmannhausen 479 1 650 Affalterbach 457 1 165 Großbottwar 499 2 545 Steinheim Murr a.d. Murr Oberstenfeld 497 2 665 Pleidelsheim Murr 376 2 205 Benningen am Neckar 347 2 114 Kirchberg Erdmann- a.d. Murr Pleidelsheim 132 – Benningen hausen Marbach Kirchberg an der Murr* 112 – Mundelsheim 127 – Affalterbach Beilstein 211 1 000 Sonstige 164 – * StZ ohne Lokalteil in Kirchberg an der Murr Allgem. Verlagsangaben Verbreitungsgebiet
Preisliste Nr. 16 | Gültig ab 1. Januar 2021 Preise Schwarz-weiß- und Farb-Anzeigen Nr. Ausgabe Erscheinungs- Auflage Schwarz- 1 Zusatzfarbe 2 oder 3 Zusatzfarben Textteil* termin weiß mm-Preis mm-Preis mm-Preis mm-Preis Mindestgröße Mindestgröße schwarz- 100 mm 100 mm weiß M110 Marbach & Bottwartal Mo–Sa 6 974 Grundpreis 1,47 1,84 2,08 4,30 MAR-LZ-110 Ortspreis 1,29 1,61 1,84 3,70 M140 Marbacher Stadtanzeiger** Do 23 500 Grundpreis 1,60 2,00 2,37 MAR-WB-140 Ortspreis 1,46 1,82 2,15 M130 Kombination Mo–Sa 30 474 Grundpreis 1,84 2,29 2,62 MAR-TW-130 Marbach & Bottwartal Do Marbacher Stadtanzeiger Ortspreis 1,68 2,10 2,42 M150 Steinheimer Nachrichten*** Do 3 000 Grundpreis 0,46 0,54**** 0,69 MAR-WB-150 Ortspreis 0,40 0,46**** 0,62 Aufpreis pro mm Gestaltete Anzeigen: Werden diese ohne fertig ge- Sonderveröffentlichungen erscheinen automatisch auch online auf www.marbacher-zeitung.de 0,15 staltete Druckunterlagen vom Auftraggeber geliefert berechnet der Verlag eine Gestaltungspauschaule * Textteilanzeigen mit Zusatzfarbe: ** Platzierungszuschläge Titelseite in Höhe von 9,90 Euro zzgl. MwSt. zusätzlich zum Farbzuschläge auf den Textteilpreis schwarzweiß Marbacher Stadtanzeiger: Anzeigenpreis. Bei 1 Zusatzfarbe: 25 Prozent M 140 MAR-WB-140 20 Prozent Ortspreis für alle Anzeigen von Privat, Handel, Bei 2 oder 3 Zusatzfarben: 48 Prozent M 130 MAR-TW-130 10 Prozent Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet, Mindestgröße: 1-spaltig/20 mm *** Nicht kombinierbar **** Größe min. 200 mm nicht provisionsfähig. Alle Preise in Euro zzgl. MwSt.
Nr. Ausgabe Erscheinungs- Auflage Schwarz- 1 Zusatzfarbe 2 oder termin weiß Preis 3 Zusatzfarben Preis Preis Sonderformate: Titelkopf/Titelseite (90 x 35 mm) M110 Marbach & Bottwartal Mo–Sa 6 974 Grundpreis 171,– 214,– 254,– MAR-LZ-110 Ortspreis 146,– 182,– 216,– M140 Marbacher Stadtanzeiger Do 23 500 Grundpreis 146,– 193,– 216,– MAR-WB-140 Ortspreis 125,– 157,– 186,– M130 Kombination Mo–Sa 30 474 Grundpreis 198,– 247,– 293,– MAR-TW-130 Marbach & Bottwartal Do Marbacher Stadtanzeiger Ortspreis 171,– 214,– 258,– Traueranzeigen M110 Marbach & Bottwartal Mo–Sa 6 974 Grundpreis 1,47 1,84 2,09 MAR-LZ-110 Ortspreis 1,29 1,61 1,84 Aufpreis pro Anzeige Traueranzeigen erscheinen automatisch auch online auf www.marbacher-zeitung.de28,– Private Glückwunschanzeigen (Preise, auf die kein Nachlass gewährt wird.) M110 Marbach & Bottwartal Mo–Sa 6 974 zzgl MwSt. 0,69 0,87 1,03 MAR-LZ-110 inkl. MwSt. 0,82 1,04 1,23 Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. Anzeigenpreise Kombinationen
Preisliste Nr. 16 | Gültig ab 1. Januar 2021 Attraktive Kombinationsmöglichkeiten Kombinationsrabatt Auflage 6 073 auf die Einzelpreise Oberstenfeld bei Belegung von 2 Ausgaben 10 %, bei Belegung von 3 und mehr Mundelsheim Großbottwar Ausgaben 20 % Auflage 6 073 Oberstenfeld Kombinationsrabatte werden gewährt, wenn die Anzeige unverändert in allen Ausgaben innerhalb Steinheim a.d. Murr Mundelsheim Murr Großbottwar einer Kalenderwoche erscheint. Pleidelsheim Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne: Kirchberg Fon 07144 8500-11 Benningen Erdmann- hausen a.d. Murr* Steinheim Marbach a.d. Murr Murr Pleidelsheim Affalterbach Kirchberg Erdmann- a.d. Murr* Benningen hausen Marbach Affalterbach Auflage 6 623 Auflage 2 961 Auflage 11 143 Auflage 6 623 Auflage 2 961 Auflage 11 143 Hemmingen
Hemmingen Mönsheim Kornwestheim Wimsheim Korntal-Münchingen Weissach Ditzingen Friolzheim Stammheim Oeffingen Zuffenhausen Mühlhausen Schmiden Rutesheim Münster Heimsheim Weilimdorf Gerlingen Feuerbach Auflage 5 730 Bad Cannstatt Leonberg S-Nord Fellbach Rommels- hausen Renningen Weil der Stadt Bot- nang Stuttgart S-Ost Untertürkheim Mitte Stetten S-West Obertürk- Wangen heim S-Süd Frauen- kopf Hedel- Vaihingen Heu- fingen Sonnen- Sillen- maden Kalten- berg Degerloch buch tal Dürrlewang Möhringen Birkach Fasanenhof Auflage 37 444 Plieningen Leinfelden Gesamt Echterdingen Auflage 24 931 Steinenbronn Filderstadt Waldenbuch
Preisliste Nr. 16 | Gültig ab 1. Januar 2021 Prospektbeilagen Nr. Ausgabe Auflage Preis je 1000 Exemplare bis Gesamt Print* e-Paper** 10 g 15 g 20 g 25 g 30 g 35 g 40 g M110 Marbach & Bottwartal Mo–Fr 7 974 6 974 541*** Grundpreis – – 104,50 110,00 115,50 121,00 126,50 MAR-LZ-110 Sa 8 374 7 374 541*** Ortspreis – – 95,00 100,00 105,00 110,00 115,00 M140 Marbacher Grundpreis – – 88,00 93,50 99,00 104,50 110,00 MAR-WB-140 Stadtanzeiger 23 500 Ortspreis – – 80,00 85,00 90,00 95,00 100,00 M130 Marbach & Bottwartal Grundpreis – – 88,00 93,50 99,00 104,50 110,00 MAR-TW-130 Marbacher Stadtanzeiger 31 474 30 474 541*** Ortspreis – – 80,00 85,00 90,00 95,00 100,00 M150 Steinheimer Nachrichten 3 100 Grundpreis 83,00 88,00 93,00 98,00 103,00 108,00 – MAR-WB-150 Ortspreis 70,00 74,00 78,00 83,00 88,00 93,00 – * Print: Diese Auflage muss in gedruckter Form angeliefert werden. Über 40 g auf Anfrage. ** e-Paper: Anlieferung der Beilage als Datei per FTP-Upload. Siehe Technische Angaben. Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. *** Berechnet wird eine Mindestmenge von 1.000 Exemplaren
Beilagennachlass innerhalb eines Abschlussjahres Anlieferung bei 12-maliger Belegung der gesamten Beilagenauflage 5% Mindestens vier Tage vor Erscheinen bei 24-maliger Belegung der gesamten Beilagenauflage 10% Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr Lieferanschrift Technische Angaben (Print & e-Paper) Marbach und Bottwartal 1. Höchstformat 240 x 330 mm Mindestformat 105 x 148 mm. Pressehaus Stuttgart Druck GmbH 2. Größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf c/o Marbach & Bottwartal, Abteilung Versand das Höchstformat gefalzt angeliefert werden. Plieninger Straße 150 3. Falz oder Heftung an der Längsseite erforderlich. 70567 Stuttgart (Möhringen) 4. Anlieferung vier Tage vor Erscheinen frei Haus. 5. Für das e-Paper sollte ein PDF in Druckqualität geliefert werden. Marbacher Stadtanzeiger Steinheimer Nachrichten Sonstige Angaben Wird bei Buchung mitgeteilt 1. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagenverkauf und Disposition 2. Der Verlag leistet keine Gewähr bei Verlust einzelner Beilagen Fon 07144 8500-11 auf dem Vertriebsweg. Das Einfügen zwischen bestimmte Seiten ist technisch nicht möglich. 3. Sonderformen auf Anfrage. Prospektbeilagen
Preisliste Nr. 16 | Gültig ab 1. Januar 2021 Platzierungen und Sonderformen Titelkopf-Anzeige Eckfeld-Anzeige Formate Formate Festformat Spalten*/ Gesamt- (B x H) Höhe millimeter Format 90 x 35 mm Min.-Format 3 TX / 190 mm 800 mm Platzierung auf der Titelseite, rechte oder linke Max.-Format 4 TX / 360 mm 2016 mm Außenspalte, Kopf * TX=Textspalten Platzierung auf einer rechten oder linken Textseite, jeweils Außenspalte Anzeigenumrechnungsfaktor von Text- in Anzeigenspalten: 1,4 Textteil-Anzeige Anzeigenstreifen Formate Formate Spalten*/ Gesamt- Spalten*/ Gesamt- Höhe millimeter Höhe millimeter Min.-Format sw 1 TX / 20 mm 20 mm Min.-Format 7 AS / 60 mm 420 mm Min.-Format 2c 1 TX / 60 mm 60 mm Max.-Format 7 AS / 360 mm 2520 mm Min.-Format 4c 1 TX / 60 mm 60 mm * AS=Anzeigenspalten Platzierung am Fuß einer rechten oder linken Textseite Max.-Format 2 TX / 120 mm 240 mm * TX = Textspalten
Seitenteilige Anzeige Tip-on-Card auf Anfrage Formate Platzierung auf der Titelseite Spalten*/ Gesamt- Höhe millimeter Min.-Format 1 TX / blatthoch 689 mm Max.-Format 4 TX / blatthoch 2755 mm * TX=Textspalten Platzierung auf einer rechten oder linken Textseite, jeweils Außenspalte Anzeigenumrechnungsfaktor von Text- in Anzeigenspalten: 1,4 Panorama-Anzeige Memo Stick auf Anfrage Formate Platzierung auf der Titelseite Spalten*/ Gesamt- Höhe millimeter Min.-Format 15 AS / 170 mm 2550 mm Max.-Format 15 AS / 360 mm 5400 mm * AS=Anzeigenspalten Platzierung am Fuß einer Doppelseite Platzierungen/ Sonderformen
Preisliste Nr. 16 | Gültig ab 1. Januar 2021 Technische Angaben Satzspiegel Lokalteil Marbach & Bottwartal; Druckverfahren: Zeitungsrollenoffset (Schmuckfarbe im (Höhe x Breite): Marbacher Stadtanzeiger CMYK-Aufbau), Rasterweite 52 Linien/cm 485 x 321 mm = 3395 Ges.- mm Druckform: Direkte Plattenbelichtung Steinheimer Nachrichten über CTP-Thermal-Technologie 262 x 182,7 mm = 1048 Ges.- mm Druckreihenfolge: Cyan, Magenta, Yellow, Schwarz Spaltenzahl: Anzeigenteil: 7 Spalten Tonwertumfang: Rastertonwerte mind. 3% bis max 90% Textteil: 5 Spalten Tonwertzunahme: Die Tonwertzunahme beträgt im Anzeigen-Umrechnungsfaktor Mitteltonbereich ca. 26% (von Text- in Anzeigenspalten): 1,4 Panoramaanzeigen: Gesamt-Farbauftrag: max. 240% 15 Anzeigenspalten = 671 mm breit Zieldichte im Spaltenbreiten: Anzeigenteil Textteil Fortdruck: Cyan, Magenta, Yellow D = 0,95, 1 Spalte 44,4 mm 1 Spalte 61 mm Schwarz D = 1,20 2 Spalten 90,5 mm 2 Spalten 126 mm Bildauflösung: 175 dpi für Graustufenbilder 3 Spalten 136,6 mm 3 Spalten 191 mm 200 dpi für Farbbilder 4 Spalten 182,7 mm 4 Spalten 256 mm 1270 dpi für Strichzeichnungen 5 Spalten 228,8 mm 5 Spalten 321 mm 6 Spalten 274,9 mm Bilder sollten nach ISO 12647-3 separiert werden. 7 Spalten 321,0 mm Das entsprechende ICC Profile ISOnewspaper26v5.icc (Farbprofil) Grundschrift: Anzeigenteil: 7,5 Punkt/2,625 mm ist unter www.pressehaus-druck.de/infocenter erhältlich. Textteil: 9,5 Punkt/3,6 mm
Digitale Druckunterlagen E-Mail: anzeigen@marbacher-zeitung.de Beispiel: Die Dateien für eine Anzeige in Marbach & Bottwartal für den 01.10. sind in einem Ordner / Verzeichnis mit dem Namen Übermittlung via FTP: IP: 212.4.227.235 (Port nicht notwendig) „MABO0110Muster“ abzuspeichern (maximal 24 Zeichen) User: ftpmarb, Passwort: marbftp Info-Datei: Zu jeder PDF/EPS-Datei ist eine separate Textdatei Kontakt: Fon 07144 8500-88 (Info-File) mit folgenden Zusatzinformationen zu erstellen: > Absender der Datei Dateiformat: Wir bevorzugen PDF/X3. PDF- und EPS-Dateien, > Referenz / Telefonnummer für Rückfragen jeweils mit includierten Schriften, sind ebenfalls möglich. > Bemerkung (ggf. Anzeigenrubrik, Zusatzfarben) Bitte nicht PDF/EPS-Datei: Bitte übertragen Sie Ihre Anzeigendaten nur als PDF- oder verwenden: DCS-Formate, Haarlinien, RGB/LAB-Bilder, EPS-Datei mit inkludierten/eingebundenen Schriften. Die in Duplexbilder mit Sonderfarben. Originalgröße erstellte Anzeige muss von einem Weißraum von mindestens 10 mm umgeben sein darf keine Zusatz- Farben: Anzeigen mit 1 Zusatzfarbe sind in CMYK mit den korrekten hinweise wie Erscheinungstermin, Inserent usw. beinhalten. Mischungsverhältnissen der gewünschten HKS- oder Die entsprechenden Informationsvermerke liefern Sie bitte Pantone-Farbbezeichnung anzulegen. Anzeigen mit als Info-Datei auf einem eigenen Dokument mit. 2 Zusatzfarben und Vierfarbanzeigen sind in CMYK für den Vierfarbprozess zeitungsgerecht anzulegen. Fordern Anzeigen, deren Format durch einen umlaufenden Sie unsere Farbseparationswerte oder den HKS-Muster- Weißraum begrenzt wird, müssen zwingend mit vom fächer der HKS-Farben im CMYK-Zusammendruck an. verwendeten Layoutprogramm generierten Beschnitt- zeichen angeliefert werden. Keine manuell angelegten Kontrollabzüge: Der Verlag sendet auf Wunsch einen Kontrollabzug der Beschnittzeichen verwenden! digital übermittelten Druckvorlage zur Überprüfung an den Auftraggeber. Soll der Kontrollabzug an einen davon abweichenden Empfänger übermittelt werden, muss die Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen zutreffende Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse eindeutig des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu im Auftrag angegeben werden. keinem Preisminderungsanspruch. Geringe Abweichungen im Farbton berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen. Muster für die digitale Übertragung von Druckunterlagen Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Ordnername: Im 1. Teil ist das Kürzel des Zeitungstitels nach folgendem Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend Muster anzugeben: machen könnte. Der Verlag behält sich vor, Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch MABO = Marbach & Bottwartal den Kunden infiltrierte Computerviren Schäden entstanden sind. MASTA = Marbacher Stadtanzeiger SN = Steinheimer Nachrichten Der 2. Teil besteht aus Erscheinungstag und -monat nach dem Muster TTMM. Der 3. Teil besteht aus dem Namen Unabhängig von den digitalen Druckunterlagen ist eine schriftliche des Insertionskunden. Auftragserteilung mit Dateiname und Motivkennzeichnung erforderlich. Technische Angaben
Preisliste Nr. 16 | Gültig ab 1. Januar 2021 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnum- Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige An- mern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder son- spruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzan- an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages stigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. zeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Fotoabzüge, Proofs und Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu ver- Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungs- tretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausfüh- so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten minderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. rungen hat der Auftraggeber zu tragen. Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Ver- 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. schulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Scha- werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im denersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzuru- sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Aufla- fen. das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. ge nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeit- 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, schriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreite- nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwai- seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine te) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. ger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicher- Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden ter Eigenschaften bleibt unberührt. berechtigender Mangel, wenn sie Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H. Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H. beruht. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmilli- grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. meterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umge- Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beträgt. rechnet. beschränkt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Absinken der Auflage so zeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden Beleg geltend gemacht werden. vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. sollen, müssen so zeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftrag- 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gelie- 18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung geber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der fert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiterge- ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. leitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen auf- 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Sei- 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird bewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden ten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen Berechnung zugrunde gelegt. dazu verpflichtet zu sein. erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzei- 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht einge- ge“ deutlich kenntlich gemacht. Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der räumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeige übersandt. erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom zulässige Format DIN A4 (Gewicht bis 50 Gramm) überschreiten,
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszah- von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht ent- abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche lung vereinbart ist. Die sogenannte Pre-Notificationsfrist nach der gegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt. Etwaige Nach- dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstel- lässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten über- len, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe nimmt. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines von 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz sowie die Einzie- 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die hungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdan- zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung ver- 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der zeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines langen. Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahn- Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des verfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichts- 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und ein- Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit stand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. wandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftrag- Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenste- geber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druck- hender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als qualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzei- Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Möglichkeiten. genbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Zusätzliche Geschäftsbedingungen a) Für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift sowie bei fern- von diesem Grundsatz auch nur im Einzelfall ab, entfällt für solche erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen mündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich veranlassten „Direkt-Dispositionen“ der Provisionsanspruch des Mittlers. AE- daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt wer- Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit Provision erhalten nur Agenturen, die Anzeigen gewerbsmäßig im den. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der der Wiedergabe. eigenen Namen und für eigene Rechnung erwerben und an Dritte Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der weiterveräußern. Agenturen müssen sich in Verträgen und Abma- die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzei- Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, chungen mit ihren Kunden (Inserenten) an die Listenpreise des ge bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweiIs gültigen wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Verlages halten. Die vom Verlag gewährte AE-Provision darf von Anzeigentarifs. Erscheinen abbestellte Anzeigen, so stehen dem c) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten diese ihnen an ihre Kunden weder ganz noch teilweise weitergegeben Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. werden. k) Die Vertragsdaten jedes Auftraggebers werden in einer EDV- d) Der Werbungtreibende hat Anspruch auf den seiner tatsäch- g) Besteht ein Mengen- oder Malabschluss eines Einzelkunden, Anlage verarbeitet und aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungs- lichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entspre- so gelten die Rabattbedingungen auch für die Anzeigenaufträge, fristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus chenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abge- die durch Anzeigenmittler geschaltet werden. Für solche Aufträge gespeichert. schlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von werden Rabattgutschriften bzw. Rabattnachbelastungen gegen- l) Inkassoberechtigung haben nur mit Ausweisen versehene Kas- vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung entfallen, über dem Anzeigenmittler erstellt. sierer. wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschluß- h) Bei Jahresabschlüssen von 100 000 mm und mehr sowie bei m) Der Verlag ist nicht verpflichtet, im Chiffredienst Zuschriften jahres geltend gemacht werden. Anzeigenstrecken von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Seiten von Computer-Servicediensten, Chiffre-Servicediensten und e) Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten in einer Ausgabe und für Promotionseiten sind Sonderkonditionen gewerblichen Schreibbüros weiterzuleiten. Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. nach einheitlichen Richtlinien möglich. n) Bei Beilagenaufträgen kann es, aus technischen Gründen, zu beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher i) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur ErfüIlung Fehlstreuungen, Mehrfach- oder Fehlbelegungen kommen. Der Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körper- von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, letztere auch für Zustand und die Art der Beilage können die Fehlerquote beeinflus- schaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. etwa nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen. sen. Eine Fehlstreuung, Mehrfach- oder Fehlbelegungen bis 2% f) Anzeigen, auch solche des Einzelhandels, werden in der Regel j) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt der gebuchten Beilagenauflage gilt als ordnungsgemäße Erfüllung über Anzeigenmittler angenommen und provisioniert. Einen Provi- und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung des Beilagenauftrages. sionsanspruch hat der Mittler aber nur dann, wenn er selbst alles, gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, o) Mit Erstellung eines Anzeigenauftrages stimmt der Auftragge- was zur Abwicklung eines Anzeigenauftrages gehört, tatsächlich den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der ber einer kostenlosen Veröffentlichung im Internet-/Onlinedienst auch selbst regelt. Weicht der Mittler oder sein Kunde, der Inserent, Ausführung des Auftrages, auch wenn er abbestellt sein sollte, nach Wahl des Verlages zu. Geschäftsbedingungen
→ www.marbacher-zeitung.de
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