Preislisten + Mediadaten - more Marketing
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Herzlich willkommen bei more Marketing Wir sind Ihre Nr. 1 für Radiowerbung in Hamburg! Hinter more Marketing steht die 1999 gegründete MORE Marketing Organisation und Radioentwick- lungs GmbH & Co. KG. Als Dienstleistungsgesellschaft übernehmen wir für Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI alle zentralen Aufgaben und Services. „Sie wollen in Hamburg inhaltlich überzeugend werben? Dabei können wir Sie mit leistungsstarken Radiokampagnen, Online- oder Sonderwerbeformkonzepten unterstützen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!“ Patrick Bernstein Geschäftsführer
Sendegebiete Fehmarn Herzogtum Lauenburg Radio Hamburg HAMBURG ZWEI und HAMBURG KOMBI Rotenburg (Wümme) Sender Hamburg-Moorfleet Sender Hamburg-City Frequenz: UKW 103.6 MHz Frequenz: UKW 95.0 MHz Sendeleistung: 80 kW Sendeleistung: 100 W Sender Hamburg-City Sender Hamburg-Bergedorf Frequenz: UKW 104.0 MHz Frequenz: UKW 88.1 MHz Sendeleistung: 160 W Sendeleistung: 100 W Sender Otterndorf/Cuxhaven Sender Ahrensburg Frequenz: UKW 88.5 MHz Frequenz: UKW 105.8 MHz Sendeleistung: 2 kW Sendeleistung: 500 W Sendegebiete
Radio Hamburg Preise 2017 Radio Hamburg Sonderwerbeformen/Sonderplatzierungen Trailer Promo I Live-Reader (2-mal Kundennennung plus 1-mal Claim, Slogan oder Jingle) (Moderativer Hinweis auf eine Kundenaktion) Premiumtrailer Mo.–Fr. 3 819,– Sa. + So. 3 638,– Mo.–Fr. 6–10 Uhr 3 1.193,– CityLife Tagestrailer (Veranstaltungstipps) Mo.–Fr. 10–18 Uhr 3 632,– Mo.–Fr. 3 819,– Sa. + So. 3 638,– Abendtrailer 1 Mo.–Fr. 18–24 Uhr 3 298,– Rubrikensponsoring Abendtrailer 2 Intro/Outro gemäß Zeitschiene zzgl. 50 % Aufschlag Sa. + So. 18–24 Uhr 3 156,– Single-Spot Wochenendtrailer Exklusive Platzierung vor den Nachrichten (max. 30 Sek.) Sa. + So. 6–18 Uhr 3 638,– gemäß Zeitschiene zzgl. 50 % Aufschlag Gewinnspiel Erst- bzw. Letztplatzierung (Pay-off mit 2-mal Kundennennung) (Mindestlänge Erstplatzierung 25 Sek.) Spielzeiten Im Werbeblock gemäß Zeitschiene zzgl. 30 % Aufschlag Mo.–Fr. 6–10 Uhr 3 1.491,– Mo.–Fr. 10–18 Uhr 3 790,– Mo.–Fr. 18–24 Uhr 3 372,– Weitere Angebote und Informationen Sa. + So. 6–18 Uhr 3 797,– more Marketing bietet Ihnen mit Radio Hamburg einen Radiosender, Produktionskosten der für jedes Ihrer Marketingziele die passende Lösung parat hält. Basis-Werbespot, Trailer, Intro/Outro etc. 3 600,– Wir freuen uns auf Ihre E-Mail unter verkauf@more-marketing.de. Rechteumfang siehe Ziffer 18 der AGB
Radio Hamburg Preisliste 2017 Einschaltzeiten Montag–Freitag Samstag Sonntag 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 0–5 Uhr 5,00 € 75,00 100,00 150,00 4,00 € 60,00 80,00 120,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 5–6 Uhr 17,00 € 255,00 340,00 510,00 8,00 € 120,00 160,00 240,00 4,00 € 60,00 80,00 120,00 6–7 Uhr 40,00 € 600,00 800,00 1200,00 18,00 € 270,00 360,00 540,00 8,00 € 120,00 160,00 240,00 7–8 Uhr 47,50 € 712,50 950,00 1425,00 24,00 € 360,00 480,00 720,00 12,00 € 180,00 240,00 360,00 8–9 Uhr 41,50 € 622,50 830,00 1245,00 38,00 € 570,00 760,00 1140,00 20,00 € 300,00 400,00 600,00 9–10 Uhr 30,00 € 450,00 600,00 900,00 43,00 € 645,00 860,00 1290,00 20,00 € 300,00 400,00 600,00 10–11 Uhr 25,50 € 382,50 510,00 765,00 36,00 € 540,00 720,00 1080,00 24,00 € 360,00 480,00 720,00 11–12 Uhr 18,50 € 277,50 370,00 555,00 35,00 € 525,00 700,00 1050,00 19,00 € 285,00 380,00 570,00 12–13 Uhr 18,50 € 277,50 370,00 555,00 36,50 € 547,50 730,00 1095,00 19,00 € 285,00 380,00 570,00 13–14 Uhr 21,50 € 322,50 430,00 645,00 25,50 € 382,50 510,00 765,00 18,00 € 270,00 360,00 540,00 14–15 Uhr 22,00 € 330,00 440,00 660,00 24,00 € 360,00 480,00 720,00 15,00 € 225,00 300,00 450,00 15–16 Uhr 19,50 € 292,50 390,00 585,00 18,00 € 270,00 360,00 540,00 14,00 € 210,00 280,00 420,00 16–17 Uhr 21,00 € 315,00 420,00 630,00 16,00 € 240,00 320,00 480,00 6,00 € 90,00 120,00 180,00 17–18 Uhr 22,00 € 330,00 440,00 660,00 16,00 € 240,00 320,00 480,00 5,00 € 75,00 100,00 150,00 18–19 Uhr 22,00 € 330,00 440,00 660,00 16,00 € 240,00 320,00 480,00 4,00 € 60,00 80,00 120,00 19–20 Uhr 11,00 € 165,00 220,00 330,00 6,00 € 90,00 120,00 180,00 4,00 € 60,00 80,00 120,00 20–21 Uhr 11,00 € 165,00 220,00 330,00 5,00 € 75,00 100,00 150,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 21–22 Uhr 5,50 € 82,50 110,00 165,00 5,00 € 75,00 100,00 150,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 22–23 Uhr 5,00 € 75,00 100,00 150,00 4,00 € 60,00 80,00 120,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 23–24 Uhr 5,00 € 75,00 100,00 150,00 4,00 € 60,00 80,00 120,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 Durchschnittspreise: 6–18 Uhr 27,29 € 409,38 545,83 818,75 27,50 € 412,50 550,00 825,00 15,00 € 225,00 300,00 450,00 Radio Hamburg Preisliste Nr. 31 vom 01.01.2017 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.) Radio Hamburg Preise 2017
Radio Hamburg Mediadaten Was Radio Hamburg täglich leistet Die Reichweiten im Tagesverlauf (Hörer in Tausend) 249 238 239 194 189 184 185 166 169 158 160 159 153 148 142 80 58 29 28 16 Stunde: 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 6–18 Uhr Quelle: ma 2016 Radio II Mo.–Fr.
Die Radio Hamburg Hörerstruktur Wer leiht Radio Hamburg sein Ohr? Radio Hamburg Index, Gesamtbevölkerung, Hörerschaft, 100 = Gesamt- Anteile in % Anteile in % der bevölkerung Durchschnittsstunde Gesamt Männer 49 48 98 Frauen 51 52 102 Alter 10–19 Jahre 11 13 120 20–29 Jahre 13 13 100 30–39 Jahre 13 15 116 40–49 Jahre 16 22 136 Ab 50 Jahre 47 37 79 14–49 Jahre 49 61 123 Haushaltsnettoeinkommen Unter 3 1.500 17 19 115 3 1.500–3 2.000 14 16 117 3 2.000–3 2.500 12 11 92 3 2.500–3 3.000 13 11 85 3 3.000–3 3.500 9 9 99 3 3.500 und mehr 36 34 95 Quelle: ma 2016 Radio II, Mo.–Fr., 6–18 Uhr Radio Hamburg Mediadaten
HAMBURG ZWEI Preise 2017 HAMBURG ZWEI Sonderwerbeformen/Sonderplatzierungen Trailer Rubrikensponsoring (2-mal Kundennennung plus 1-mal Claim, Slogan oder Jingle) Intro/Outro gemäß Zeitschiene zzgl. 50 % Aufschlag Tagestrailer Mo.–Fr. 6–18 Uhr 3 170,– Single-Spot Abendtrailer 1 Exklusive Platzierung nach den Nachrichten (max. 30 Sek.) Mo.–Fr. 18–24 Uhr 3 75,– gemäß Zeitschiene zzgl. 50 % Aufschlag Abendtrailer 2 Sa. + So. 18–24 Uhr 3 44,– Erst- bzw. Letztplatzierung Wochenendtrailer (Mindestlänge Erstplatzierung 25 Sek.) Sa. + So. 6–18 Uhr 3 109,– Im Werbeblock gemäß Zeitschiene zzgl. 30 % Aufschlag Gewinnspiel (Pay-off mit 2-mal Kundennennung) Spielzeiten Mo.–Fr. 6–18 Uhr 3 213,– Sa. + So. 6–18 Uhr 3 125,– Promo I Live-Reader (Moderativer Hinweis auf eine Kundenaktion) Mo.–Fr. 3 170,– Sa. + So. 3 100,– Hamburg Tipps (Veranstaltungstipps) Mo.–Fr. 3 170,– Sa. + So. 3 100,– Weitere Angebote und Informationen more Marketing bietet Ihnen mit HAMBURG ZWEI einen Radiosender, Produktionskosten der für jedes Ihrer Marketingziele die passende Lösung parat hält. Wir Basis-Werbespot, Trailer, Intro/Outro etc. 3 350,– freuen uns auf Ihre E-Mail unter verkauf@more-marketing.de. Rechteumfang siehe Ziffer 18 der AGB
HAMBURG ZWEI Preisliste 2017 Einschaltzeiten Montag–Freitag Samstag Sonntag 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 0–5 Uhr 1,50 € 22,50 30,00 45,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 5–6 Uhr 2,00 € 30,00 40,00 60,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 6–7 Uhr 5,00 € 75,00 100,00 150,00 2,50 € 37,50 50,00 75,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 7–8 Uhr 8,00 € 120,00 160,00 240,00 4,00 € 60,00 80,00 120,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 8–9 Uhr 11,00 € 165,00 220,00 330,00 5,00 € 75,00 100,00 150,00 4,00 € 60,00 80,00 120,00 9–10 Uhr 8,00 € 120,00 160,00 240,00 5,50 € 82,50 110,00 165,00 4,50 € 67,50 90,00 135,00 10–11 Uhr 5,00 € 75,00 100,00 150,00 5,00 € 75,00 100,00 150,00 4,50 € 67,50 90,00 135,00 11–12 Uhr 4,50 € 67,50 90,00 135,00 5,50 € 82,50 110,00 165,00 4,00 € 60,00 80,00 120,00 12–13 Uhr 4,00 € 60,00 80,00 120,00 5,00 € 75,00 100,00 150,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 13–14 Uhr 4,00 € 60,00 80,00 120,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 14–15 Uhr 4,50 € 67,50 90,00 135,00 2,50 € 37,50 50,00 75,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 15–16 Uhr 5,00 € 75,00 100,00 150,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 16–17 Uhr 5,00 € 75,00 100,00 150,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 17–18 Uhr 4,00 € 60,00 80,00 120,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 18–19 Uhr 4,00 € 60,00 80,00 120,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 19–20 Uhr 2,50 € 37,50 50,00 75,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 1,50 € 22,50 30,00 45,00 20–21 Uhr 2,50 € 37,50 50,00 75,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 1,50 € 22,50 30,00 45,00 21–22 Uhr 2,00 € 30,00 40,00 60,00 1,50 € 22,50 30,00 45,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 22–23 Uhr 2,00 € 30,00 40,00 60,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 23–24 Uhr 2,00 € 30,00 40,00 60,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 Durchschnittspreise: 6–18 Uhr 5,67 € 85,00 113,33 170,00 3,67 € 55,00 73,33 110,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 HAMBURG ZWEI Preisliste Nr. 4 vom 01.01.2017 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.) HAMBURG ZWEI Preise 2017
HAMBURG ZWEI Mediadaten Was HAMBURG ZWEI täglich leistet Die Reichweiten im Tagesverlauf (Hörer in Tausend) 63 52 47 45 43 38 39 39 33 33 32 28 23 19 15 11 7 4 3 2 Stunde: 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 6–18 Uhr Quelle: ma 2016 Radio II Mo.–Fr.
Die HAMBURG ZWEI Hörerstruktur Wer leiht HAMBURG ZWEI sein Ohr? HAMBURG ZWEI Index, Gesamtbevölkerung, Hörerschaft, Anteile in % 100 = Gesamt- Anteile in % der Durchschnittsstunde bevölkerung Gesamt Männer 49 70 143 Frauen 51 30 59 Alter 10–19 Jahre 11 15 142 20–29 Jahre 13 10 74 30–39 Jahre 13 8 59 40–49 Jahre 16 33 207 Ab 50 Jahre 47 34 72 14–49 Jahre 49 65 131 Haushaltsnettoeinkommen Unter 3 1.500 17 6 37 3 1.500–3 2.000 14 34 248 3 2.000–3 2.500 12 9 77 3 2.500–3 3.000 13 8 59 3 3.000–3 3.500 9 9 100 3 3.500 und mehr 36 34 96 Quelle: ma 2016 Radio II, Mo.–Fr., 6–18 Uhr HAMBURG ZWEI Mediadaten
HAMBURG KOMBI Mediadaten Rechnen Sie mit Erfolg! 2 Sender, 1 Preis Belegen Sie Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI ganz einfach in unserer HAMBURG KOMBI! Mit einer Buchung decken Sie Hamburg sowie große Teile von Schleswig-Hol- stein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ab. Bei einer Zielgruppe, die 20- bis 59-Jährige umfasst, errei- chen Sie Ihre Kunden mit der HAMBURG KOMBI garantiert! Herzogtum Lauenburg Rotenburg (Wümme)
Die wichtigsten Daten und Fakten • Mit der HAMBURG KOMBI erreichen Sie 228.000 Hörer pro Durchschnittsstunde. • Die HAMBURG KOMBI ist mit einem Marktanteil von 49 % in der Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen Marktführer unter den Werbung tragenden Programmen in Hamburg (Mo.–Fr.). • Knapp 85 % aller HAMBURG KOMBI Hörer leben im Nielsen-Ballungsraum Hamburg. • Die HAMBURG KOMBI erreicht eine Zielgruppenschärfe in der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen von 61 %. Quelle: ma 2016 Radio II, Bruttokontakte in der Ø -Std., Mo.–Fr., 6–18 Uhr Reichweiten in Tausend Sendegebiet, gesamt Reichweite, gesamt 14–49 Jahre 228 200 189 140 115 112 49 54 55 39 45 39 33 31 28 25 25 9 HAMBURG Radio HAMBURG alster radio ENERGY Klassik Radio, R.SH delta Radio KOMBI Hamburg ZWEI GESAMT Hamburg Gebiet Schleswig- radio BOB! Holstein/Hamburg HAMBURG KOMBI Mediadaten
HAMBURG KOMBI Mediadaten Was die HAMBURG KOMBI täglich leistet Die Reichweiten im Tagesverlauf (Bruttokontakte in Tausend) 300 302 257 237 223 228 213 217 193 197 192 192 188 185 157 92 65 33 30 19 Stunde: 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 6–18 Uhr Mo.–Fr. Quelle: ma 2016 Radio II
HAMBURG KOMBI Preisliste 2017 Einschaltzeiten Montag–Freitag Samstag Sonntag 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 0–5 Uhr 6,00 € 90,00 120,00 180,00 4,50 € 67,50 90,00 135,00 3,50 52,50 70,00 105,00 5–6 Uhr 18,00 € 270,00 360,00 540,00 9,00 € 135,00 180,00 270,00 5,00 75,00 100,00 150,00 6–7 Uhr 43,00 € 645,00 860,00 1290,00 18,50 € 277,50 370,00 555,00 8,50 127,50 170,00 255,00 7–8 Uhr 53,00 € 795,00 1060,00 1590,00 26,00 € 390,00 520,00 780,00 12,50 187,50 250,00 375,00 8–9 Uhr 50,00 € 750,00 1000,00 1500,00 40,50 € 607,50 810,00 1215,00 21,00 315,00 420,00 630,00 9–10 Uhr 34,00 € 510,00 680,00 1020,00 44,00 € 660,00 880,00 1320,00 22,00 330,00 440,00 660,00 10–11 Uhr 28,00 € 420,00 560,00 840,00 40,50 € 607,50 810,00 1215,00 25,00 375,00 500,00 750,00 11–12 Uhr 22,00 € 330,00 440,00 660,00 38,00 € 570,00 760,00 1140,00 20,50 307,50 410,00 615,00 12–13 Uhr 20,00 € 300,00 400,00 600,00 38,00 € 570,00 760,00 1140,00 20,50 307,50 410,00 615,00 13–14 Uhr 22,00 € 330,00 440,00 660,00 26,00 € 390,00 520,00 780,00 20,00 300,00 400,00 600,00 14–15 Uhr 22,50 € 337,50 450,00 675,00 25,00 € 375,00 500,00 750,00 15,50 232,50 310,00 465,00 15–16 Uhr 22,50 € 337,50 450,00 675,00 18,50 € 277,50 370,00 555,00 14,50 217,50 290,00 435,00 16–17 Uhr 24,00 € 360,00 480,00 720,00 16,50 € 247,50 330,00 495,00 6,50 97,50 130,00 195,00 17–18 Uhr 23,00 € 345,00 460,00 690,00 16,50 € 247,50 330,00 495,00 5,50 82,50 110,00 165,00 18–19 Uhr 23,00 € 345,00 460,00 690,00 16,50 € 247,50 330,00 495,00 4,50 67,50 90,00 135,00 19–20 Uhr 12,00 € 180,00 240,00 360,00 7,50 € 112,50 150,00 225,00 4,50 67,50 90,00 135,00 20–21 Uhr 12,00 € 180,00 240,00 360,00 6,50 € 97,50 130,00 195,00 4,00 60,00 80,00 120,00 21–22 Uhr 6,00 € 90,00 120,00 180,00 6,00 € 90,00 120,00 180,00 3,50 52,50 70,00 105,00 22–23 Uhr 6,00 € 90,00 120,00 180,00 4,50 € 67,50 90,00 135,00 3,50 52,50 70,00 105,00 23–24 Uhr 6,00 € 90,00 120,00 180,00 4,50 € 67,50 90,00 135,00 3,50 52,50 70,00 105,00 Durchschnittspreise: 6–18 Uhr 30,33 € 455,00 606,67 910,00 29,00 € 435,00 580,00 870,00 16,00 € 240,00 320,00 480,00 HAMBURG KOMBI Preisliste Nr. 11 vom 01.01.2017 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.) HAMBURG KOMBI Preise 2017
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Auftrags- abwicklung Auftragsabwicklung AUFTRAGSANNAHME ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Werbefunkaufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens 3 Werktage vor dem Die Werbespots werden jeweils am Ende eines Monats für den gesamten Monat ersten Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Ab w eichungen bedürfen einer in Rechnung gestellt. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum besonderen Vereinbarung. fällig. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Rechnung oder Sammelrechnung hat der Auftraggeber spätestens innerhalb eines Monats SPOTLÄNGE nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Verlangt der Auftraggeber nach Mindestspotlänge: 10 Sekunden. Bei Tandem- oder Tridemspots: Der Reminderspot Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung, so obliegt ihm der Beweis, dass und muss mindestens 5 Sekunden lang sein. inwiefern die Rechnung unrichtig ist. SENDEUNTERLAGEN AGENTURPROVISIONEN Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Tont räger und Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber Texte. Es werden benötigt: CD (Compact Disc) bzw. MP3-File per E-Mail (44 kHz) an werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine dispo@more-marketing.de, Eins chaltplan, Angaben über Spotlängen, den Kunden und Agentur vergütung in Höhe von 15 % auf die Nettorechnungsbeträge, wenn die das Produkt sowie die GEMA-Angaben (Titel, Komponist, P roduzent, Musikdauer). Die Werbeagenturen oder Werbungsmittler auch Rechnungsempfänger sind. MORE ist Motivbezeichnungen der Tonträger und der Einschaltpläne müssen übereinstimmen. berechtigt, die Gewährung der Agentur vergütung von der Vorlage eines schriftlichen Von den Texten muss ein Manuskript mitgeliefert werden. Werden keine GEMA- Agenturnachweises (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) abhängig Angaben gemacht, geht MORE davon aus, dass der Spot keine GEMA-pflichtige Musik zu machen. enthält. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MORE. Sendeunterlagen werden erbeten an: MORE Marketing Organisation und Radioe ntwicklungs GmbH & Co. KG, Disposition, Spitalerstraße 10 / Semperhaus A, 20095 Hamburg. ABRECHNUNG Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der effektiv ausgestrahlten Sendes ekunden. Die Einschaltpreise hierfür werden zeitanteilig berechnet. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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AGB AGB des Auftraggebers im Interesse des Auftraggebers, ist das vereinbarte Entgelt für die vorgesehene Sendezeit zu zahlen, es sei denn, MORE hat die Sendezeit anderweitig ver- geben können. Radio Hamburg GmbH & Co. KG und Radio 95.0 GmbH & Co. KG haben MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG, Spitalerstraße 10 / Semperhaus A, MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS 20095 Hamburg, mit der Vermarktung (Beratung, Verkauf) von Werbezeiten und Son- 04. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die Werbesendungen spätes- derwerbeformen im eigenen Namen für Rechnung von Radio Hamburg GmbH & Co. KG tens bis Ablauf der in der jeweils gültigen Preisliste unter Auftragsabwicklung bzw. Radio 95.0 GmbH & Co. KG beauftragt. bestimmten Frist zu liefern. Mit Auftragserteilung garantiert der Auftraggeber, dass er über sämtliche zur Verwertung des Sendematerials im Rundfunk und, soweit erforder- ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN lich, im Internet unter Einschluss des Rechtes zur öffentlichen Zugänglichmachung notwendigen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügen GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINES kann und MORE diese Rechte in dem Umfang, der für die Durchführung des Auftrages Für die Verträge zwischen MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & erforderlich ist, überträgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit Co. KG (nachstehend MORE genannt) und ihren Werbung treibenden Vertragspartnern über der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen. Der Auftraggeber trägt allein die Verant- die Ausstrahlung von Werbespots gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ab- gestellten Unterlagen und stellt MORE von allen Ansprüchen seitens Dritter, insbeson- weichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, MORE dere auch wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art, frei, die im Zusammenhang mit hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäfts- der Sendung seiner Werbespots geltend gemacht werden. Dieses gilt auch für die bedingungen gelten auch dann, wenn MORE den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. Diese allge- meinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht STORNOFRISTEN nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird, sofern sie nur 05. Der Werbefunkvertrag ist für den Auftraggeber verbindlich. Eine Aufhebung oder vor- dem Vertragspartner bei einem vorherigen Geschäft zugegangen sind. zeitige Beendigung erfordert deshalb die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MORE. In der Entscheidung über die Zustimmung ist MORE frei. Auf jeden Fall ist für eine AUFTRAG Zustimmung von MORE Voraussetzung, dass die Bitte des Auftraggebers spätestens 01. Ein Werbefunkauftrag ist das Angebot an MORE zum Abschluss eines Vertrags über 4 Wochen vor der vorgesehenen Ausstrahlung (bzw. 8 Wochen bei Sonderwerbeformen) die Sendung eines oder mehrerer Werbespots eines Werbungtreibenden (Auftraggebers). schriftlich bei MORE vorliegt. Der Werbefunkvertrag ist der Vertrag über die Sendung von Werbespots. Die Werbespots sind, auch wenn im Rahmen eines Werbefunkvertrags das Recht zum Abruf einzelner AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN Spots eingeräumt worden ist, zur Sendung innerhalb des Kalenderjahres abzurufen, so- 06. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für MORE nach der Umspielung. fern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Manuskripte und Tonträger, die nicht Eigentum von MORE sind, werden auf Gefahr des Auftraggebers ca. 4 Wochen verwahrt und anschließend vernichtet. Auf ausdrücklichen NEBENABREDEN Wunsch des Kunden werden die Unterlagen zurückgeschickt. 02. Der Werbefunkvertrag kommt durch Annahme von MORE in Schrift- oder Textform zustande. Nebenabreden und Auftragsänderungen werden erst durch Bestätigung durch AUSSTRAHLUNG MORE in Schrift- oder Textform verbindlich. Der Vertrag gilt mit dem von MORE bestä- 07. Die vereinbarte Sendezeit wird nach Möglichkeit eingehalten, doch kann keine Gewähr tigten Inhalt, sollte dieser vom Auftrag nicht über das Branchenübliche abweichen, wenn für die Sendung an bestimmten Tagen zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihen- der Auftraggeber dem Vertragsinhalt nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt folge gegeben werden – es sei denn, dies wäre erklärtermaßen ausschließlich und schriftlich oder in Textform widerspricht. schriftlich verlangt und von MORE schriftlich bestätigt worden. Fällt ein Termin aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störung, Betriebsunterbrechung, AUSNAHMEN höherer Gewalt oder vom Sender nicht zu vertretender Umstände aus, so wird die Werbe- 03. MORE behält sich vor, die Ausstrahlung von Werbespots im Rahmen der Durchfüh- sendung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auf- rung von Werbefunkverträgen wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger traggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich lediglich um eine zeitliche Ver- Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität nach einheitlichen, sachlich schiebung innerhalb derselben Preisgruppe. Bei Ausfall eines Teils der Sender, über die gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Das Gleiche gilt, wenn ihr Inhalt gegen Ge- das Programm ausgestrahlt wird, insbesondere der Kabelsender, hat MORE einen ent- setze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder ihre Ausstrahlung für den Sender sprechenden Anteil des vom Auftraggeber gezahlten Entgeltes erst zu erstatten, wenn unzumutbar ist. Unterlässt MORE die vereinbarte Ausstrahlung eines oder mehrerer die technische Reichweite der Ausstrahlung mindestens um 10 % geringer war als üblich. Werbespots und liegt dies mit Rücksicht auf den wirklichen oder mutmaßlichen Willen Hierüber hinausgehende Ansprüche kann der Auftraggeber nicht geltend machen.
AGB MINDERUNG/RÜCKTRITT ZAHLUNGSVERZUG, STUNDUNG, ZINSEN, KÜNDIGUNG 08. MORE gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Werbefunkaufträge, insbe- 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen zu einem Zinssatz von 8 Prozent- sondere die sorgfältige Ausstrahlung. Bei nicht ordnungsgemäßer Ausstrahlung, die den punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) p. a. oder, sofern höher, bankübliche Zweck der Werbesendung nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber nach Verzugs zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Kenntniserlangung nach Wahl von MORE Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzausstrah- Vertragss chluss von begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers lung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbesendung beeinträchtigt wurde. (bei Z ahlungsverzug, bei mangelnder Kreditwürdigkeit, bei Aufnahme in ein Schuldnerver- Lässt MORE eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Werbe- zeichnis sowie bei Bestätigung der Zahlungsunfähigkeit von dritter Seite) ist MORE berech- sendung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber nur ein Recht auf Zahlungs tigt, auch während der Laufzeit eines Werbefunkvertrags das Erscheinen weiterer Werbe- minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten Werbespot spots ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsgemäßheit hin zu überprüfen Vorauszahlung des B etrags für den gesamten Werbefunkvertrag abhängig zu machen. und MORE alle offensichtlichen Mängel binnen 2 Wochen unter genauer Bezeichnung der Be- Durch die Rückstellung der Ausstrahlung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. anstandungen anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte MORE wird den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Anzeige, so e ntfallen sämtliche Ansprüche auf Mängelhaftung. Rechnung stellen. Nach vorheriger erfolgloser schriftlicher Mahnung zur Zahlung mit an- gemessener Frist ist MORE berechtigt, einen auf Dauer angelegten Werbefunkvertrag oh- HAFTUNG DURCH MORE ne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 09. MORE haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit MORE, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder MÄNGELANSPRÜCHE sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit 14. Mängelansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren in einem MORE keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaf- Jahr. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung oder bei einer Verletzung von tung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden Garantien. Die Mängelansprüche stehen nur dem Vertragspartner zu und sind nicht abtret- begrenzt. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender bar. Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von MORE der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. In die- PREISÄNDERUNGEN sem Fall ist die Schadensersatzhaftung von MORE auf den bei Vertragsschluss vorherseh- 15. Änderungen der Preise (Tarifänderungen) werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttre- baren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittel- ten dem Auftraggeber eines bestehenden Werbefunkvertrags bekannt gegeben. Sofern die barer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Preise zum Nachteil des Auftraggebers nicht unwesentlich erhöht werden, kann dieser Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsge- zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies hilfen von MORE. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch MORE und für Schäden aus MORE zu erklären. der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG 16. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn MANGELHAFTE VORGABEN seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MORE anerkannt 10. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil MORE Unter sind. lagen, Texte oder Sendekopien verspätet (siehe Auftragsabwicklung, dort Auftragsannah- me), qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die verein- RECHTEUMFANG BEI WERBEMITTELPRODUKTION (TRAILER, SPOTS ETC.) barte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Für nicht in Schrift- oder Textform 17. MORE räumt dem Auftraggeber die Rechte zur Nutzung von ihr produzierter Werbe durchgegebene Informationen liegt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Auf- mittel für 1 Jahr, beginnend mit der Erstsendung, zur Ausstrahlung über Radio Hamburg traggeber. oder HAMBURG ZWEI, je nach Auswahl, ein. In der für die Werbemittelproduktion in Rech- nung gestellten Kostenpauschale gemäß Preisliste ist die Abgeltung dieser Rechte enthal- VORLEISTUNG ten. Für die Nutzung der Werbemittel außerhalb der genannten Programme und/oder für 11. Ist Vorleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart und kommt der Auftraggeber die- eine längere Laufzeit können die Rechte gegen eine zu verhandelnde zusätzliche Abgeltung ser Pflicht nicht nach, ist MORE berechtigt, die Ausstrahlung des bzw. der Werbespots zu erworben werden. unterlassen, ohne dass dem Auftraggeber ein Ersatzanspruch zusteht. Das Entgelt für die vorgesehene Sendezeit ist vom Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, MORE hat die Sende- GERICHTSSTAND zeit anderweitig vergeben können. MORE ist berechtigt, Vorkasse, insbesondere bei Kun- 18. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand Hamburg. Es gilt das Recht den aus der Gastronomie, zu verlangen. der Bundesrepublik Deutschland. PREISBASIS DATENSCHUTZ 12. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung. Produk- 19. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass tions- und sonstige Kosten werden gesondert berechnet. Kundendaten von MORE gespeichert werden. AGB
AGB für Online- Werbung AGB für Online-Werbung ANLIEFERUNG VON ANZEIGENUNTERLAGEN 06. Für die rechtzeitige Anlieferung bzw. elektronische Übermittlung einwandfreier Anzei- genunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Aufträge müssen MORE 5 Werktage Radio Hamburg GmbH & Co. KG und Radio 95.0 GmbH & Co. KG haben MORE Marketing vor Schaltungsbeginn vorliegen, elektronische Anzeigenunterlagen bis 3 Werktage vor Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG, Spitalerstraße 10/Semperhaus A, Schaltungsbeginn. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert MORE 20095 Hamburg, mit der Vermarktung (Beratung, Verkauf) von Werbezeiten und Son- unverzüglich Ersatz an. MORE ist zur Veröffentlichung der Anzeige in der für Online-Publi- derwerbeformen im eigenen Namen für Rechnung von Radio Hamburg GmbH & Co. KG kationen jeweils marktüblichen Wiedergabequalität verpflichtet. Nachträgliche Änderun- und Radio 95.0 GmbH & Co. KG beauftragt. gen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MORE. Der Auftraggeber hat digital übermittelte ONLINEWERBEAUFTRAG Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadens- 01. Onlinewerbeauftrag im Sinne der nachstehenden Geschäftsbedingungen ist das Angebot quellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche des Auftraggebers zum Abschluss eines Vertrages über die Veröffentlichung einer oder Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten technischen Stand zu entspre- mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einem Mediendienst, der elektronisch (zum chen haben. Entdeckt MORE auf einer ihr übermittelten Datei Schadensquellen der vor Beispiel via Internet) zugänglich ist. Onlinewerbeaufträge werden erst nach schriftlicher Be- bezeichneten Art, wird MORE von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, stätigung durch MORE verbindlich. Für die Abwicklung eines Onlinewerbeauftrags gelten die- soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des se allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage von MORE) erforderlich, löschen, oh- auch dann keine Anwendung, wenn MORE im Einzelfall nicht widerspricht. Der Vertrag über ne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend die Schaltung der Werbemittel wird durch die von MORE zu erklärende Annahme wirksam ab- machen kann. MORE behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu geschlossen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils geltende Preisliste nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen MORE stellen keine Angebote im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Die Annahme wird von Schäden entstanden sind. MORE in Schrift- oder Textform erklärt. Nebenabreden und Auftragsänderungen werden erst nach Bestätigung von MORE in Schrift- oder Textform verbindlich. Wenn der Auftrag zur RECHTSFOLGEN BEI FEHLERHAFTEN ANZEIGENUNTERLAGEN Schaltung von Werbemitteln durch eine Werbeagentur erteilt wird, kommt der Vertrag mit der 07. Sind etwaige Mängel der Anzeigenunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, Werbeagentur zustande, wenn diese nicht ausdrücklich erklärt, dass der Vertrag im Namen so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche des Werbung treibenden Unternehmens abgeschlossen wird. MORE ist berechtigt, von der gilt bei Fehlern in wiederholten Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung Werbeagentur die Vorlage einer Vollmacht des Werbung treibenden Unternehmens zu der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Gegen MORE können wegen der Aus- verlangen. Mündlich oder fernmündlich abgegebene Erklärungen sind nicht verbindlich. lieferung einer falschen Anzeige keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Anzei- ge vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten versehentlich zugesandt wurde oder falsch ANZEIGENART beschriftet war. Bei fernmündlich aufgegebenem Auftrag liegt das Risiko für etwaige Fehler 02. Eine Anzeige kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus bei der Übermittlung beim Auftraggeber. Wenn Anzeigen nicht oder falsch zur Aussendung einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern, aus einer sensitiven Fläche, die bei kommen, weil Unterlagen, Texte oder elektronische Daten verspätet oder qualitativ mangel- Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weite- haft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Ausstrahlungszeit in ren Daten herstellt, die im Wirtschaftsbereich des Auftraggebers liegen. Werbemittel, die auf- Rechnung gestellt werden. grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung gekennzeichnet. Der Auftraggeber hat die Werbemittel mit Beginn der Online-Präsentation auf ihre Ver- tragsgemäßheit zu überprüfen und MORE alle etwaigen Mängel unverzüglich unter genauer ABLEHNUNG VON AUFTRÄGEN Bezeichnung der Beanstandung anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige 03. MORE behält sich vor, Onlinewerbeaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus und formgerechte Anzeige eines Mangels, so gilt die Präsentation des Werbemittels als ge- technischen Gründen abzulehnen, wenn die betreffende Anzeige gegen Gesetze, behördliche nehmigt. Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für MORE unzumut- bar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber, nachdem MORE den Ableh- PLATZIERUNG DER ANZEIGE nungsgrund erkannt hat, unverzüglich unter Nennung der Gründe für die Ablehnung eines 08. Die Platzierung der Anzeige liegt im billigen Ermessen von MORE, die die angemessenen Werbemittels mitgeteilt. Der Auftraggeber kann aus einer solchen Zurückweisung eines Wer- Interessen des Auftraggebers weitestgehend berücksichtigen wird. Für die Platzierung von bemittels gegenüber MORE und den Sendern keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate infrage, die in der jeweils gültigen Preis- liste ausgewiesen sind. VERÖFFENTLICHUNG 04. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung zum nächstmöglichen Termin bestimmt. Ist ERSATZANSPRÜCHE DES AUFTRAGGEBERS im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist 09. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollstän- der Auftrag bis Ende des Kalenderjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. diger Veröffentlichung einer mangelfreien Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatz- anzeige, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ist RÜCKTRITTSERSUCHEN eine Ersatzanzeige im Hinblick auf den Inhalt der Anzeige nicht möglich oder lässt MORE 05. Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung von MORE vom Vertrag zurücktreten. Das eine ihr für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Rücktrittsersuchen muss schriftlich an MORE gerichtet werden und spätestens 4 Wochen vor Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber in dem vorgenannten Um- der vorgesehenen Veröffentlichung bei MORE eingehen. Ein Anspruch auf Zustimmung zum fang Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Rücktritt entsteht auch bei Einhaltung der Frist nicht.
AGB für Online-Werbung HAFTUNG DURCH MORE TARIFÄNDERUNGEN 10. 1. MORE haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflich- 14. Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber be- ten, nur, wenn und soweit MORE, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten kannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall neuen Tarifs vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MORE für jedes schuldhafte Verhalten Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber MORE zu erklären. ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Ei- ne wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, die sich aus der Natur des Vertrages ergibt RECHTEGEWÄHRLEISTUNG und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist. Außer bei Vor- 15. 1. Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er sämtliche satz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonsti- Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den Werbemitteln innehat, die ger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von MORE der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss zur Online-Vermarktung erforderlich sind. Er verpflichtet sich, MORE die für eine etwaige vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mit- Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen. telbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder gro- 2. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit ber Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfül- der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und weiteren Unterlagen und stellt MORE lungsgehilfen von MORE. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen und die Sender von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Nutzung und Online-Schaltung gelten nicht im Rahmen der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch MORE und für der Werbemittel geltend gemacht werden. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber zwingender gesetzlicher Regelungen. 2. Ein von MORE zu vertretender Fehler oder Mangel ist verpflichtet, MORE nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechte- in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei verteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. • Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware; 3. Mit Erteilung des Auftrags überträgt der Auftraggeber an MORE alle für die Nutzung des • Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber; Werbemittels in Online-Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutz- • Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten; rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglich- •u nvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern (Zwischen- machung, Übertragung, Sendung, Abänderung, Speicherung und Datenbanknutzung, ohne speichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste; jede räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung. • Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. ABRECHNUNG 16. 1. Die Rechnungen für die Schaltung von Werbemitteln werden am Ende eines Monats AUFBEWAHRUNGSPFLICHT erstellt. 2. Einwendungen wegen einer Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Rechnung 11. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für MORE nach der Übernahme in eige- oder Sammelrechnung hat der Auftraggeber spätestens innerhalb eines Monats nach de- ne EDV-Systeme. Unterlagen, die nicht Eigentum von MORE sind, werden auf Gefahr des Auf- ren Zugang schriftlich gegenüber MORE geltend zu machen. Das Unterlassen einer recht- traggebers verwahrt und versandt. MORE ist nicht verpflichtet, Werbemittel länger als einen zeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. Auf diese Rechtsfolge wird MORE bei der Ertei- Monat nach Ende des Schaltzeitraums aufzubewahren. Wenn Werbemittel nicht oder falsch lung der Rechnung besonders hinweisen. Der Auftraggeber kann auch nach Ablauf der übermittelt werden, bleibt der Anspruch von MORE auf Zahlung der Vergütung unberührt. Einwendung eine Berichtigung der Rechnung verlangen, muss dann aber beweisen, dass ihm der Rechnungsbetrag ganz oder teilweise zu Unrecht berechnet wurde. 3. Bei Zah- VORLEISTUNGSPFLICHT lungseingang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung wird ein Skonto in Höhe von 2 % 12. Ist Vorleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart und kommt der Auftraggeber dieser des Rechnungsbetrages gewährt. 4. Wird MORE eine wesentliche Verschlechterung der Pflicht nicht nach, ist MORE berechtigt, die Veröffentlichung zu unterlassen, ohne dass dem Vermögensverhältnisse des Auftraggebers erst nach Vertragsschluss bekannt oder beste- Auftraggeber ein Ersatzanspruch zusteht. Das Entgelt für die vorgesehene Veröffentlichung hen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit ist vom Auftraggeber zu zahlen. oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, der MORE zur Kündigung des Vertrages berechtigen würde, ist MORE berechtigt, die Schaltung ZAHLUNGSMODALITÄTEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von 13. 1. Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an MORE zu der Zahlung der jeweils geschuldeten Auftragssumme und anderer ausstehender Forde- zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie rungen aus demselben rechtlichen Verhältnis abhängig zu machen. die Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit GERICHTSSTAND des Auftraggebers (bei Zahlungsverzug, bei mangelnder Kreditwürdigkeit, bei Aufnahme in 17. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand Hamburg. Es gilt das Recht ein Schuldnerverzeichnis sowie bei Bestätigung der Zahlungsunfähigkeit von dritter Seite) der Bundesrepublik Deutschland. ist MORE berechtigt, auch während der Laufzeit eines Onlinewerbevertrages die Veröffent- lichung weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel DATENSCHUTZ von der Vorauszahlung des Betrages für den gesamten Onlinewerbevertrag abhängig zu 18. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, machen. Durch die Rückstellung der Veröffentlichung entsteht dem Auftraggeber kein Er- dass Kundendaten von MORE gespeichert werden. satzanspruch. MORE wird den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auf- traggeber in Rechnung stellen. 2. Nach vorheriger erfolgloser schriftlicher Mahnung zur SCHLUSSBESTIMMUNG Zahlung mit angemessener Frist ist MORE berechtigt, einen auf Dauer angelegten Online- 19. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, werbevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. AGB für Online- Werbung
MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG Vermarktung für Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI Spitalerstraße 10/Semperhaus A | 20095 Hamburg Postfach 10 03 68 | 20002 Hamburg Tel.: 040/82 22 78-428 | Fax: 040/82 22 78-455 www.more-marketing.de | verkauf@more-marketing.de IBAN: DE59200505501002167177 | BIC: HASPDEHHXXX
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