Primarstufe Pfeffingen - Schuljahr 2020/2021

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Primarstufe Pfeffingen - Schuljahr 2020/2021
Primarstufe Pfeffingen

Schuljahr 2020/2021
Primarstufe Pfeffingen - Schuljahr 2020/2021
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Primarstufe Pfeffingen - Schuljahr 2020/2021
Primarstufe Pfeffingen

Liebe Eltern

Wir begrüssen Sie herzlich zum neuen Schuljahr!

Mit dem neuen Bildungsgesetz gehört auch der Kindergarten zur Primarschule.
Kindergarten und Primarschule werden zusammengefasst Primarstufe genannt.

Die Primarschule und die Schulleitung befinden sich im Neubau:

                              Primarstufe Pfeffingen
                              Alter Kirchweg 2
                              4148 Pfeffingen

Die Kindergärten und die Schulsozialarbeit sowie der Mittagstisch sind im Mehr-
zweckgebäude:
                            Alter Kirchweg 2a
                            4148 Pfeffingen

In dieser Broschüre finden Sie den Terminplan unserer Aktivitäten, die Regelungen
unseres Kindergarten- und Schulbetriebes wie zum Beispiel Jokertage, Hausord-
nung oder Absenzen; kurz, alles, was Ihnen den Kontakt zu unserem Kindergarten
und unserer Schule und den Menschen, die daran beteiligt sind, erleichtern wird!
Bitte zögern Sie nicht, bei Fragen oder Unklarheiten auf die Klassenlehrpersonen
zuzugehen – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wir wünschen allen Kindern ein schönes und erfreuliches Kindergarten- und
Schuljahr 2020/2021!

                             www.schulepfeffingen.ch                            3
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Unser Leitbild
Die Schule gehört zum Dorf.
Wir wollen eine offene Dorfschule sein und aktiv am Gemeinwesen teilnehmen. Wir
bieten klare Strukturen und fachkompetente Lehrpersonen, welche die Kommuni-
kation nach aussen pflegen.

Bildung von Kopf bis Fuss.
Wir legen Wert auf eine ganzheitliche Bildung mit Kopf, Herz und Hand, sowie eine
kompetente und stufengerechte Umsetzung des Lehrplans. Wir wollen in Verbin-
dung mit dem Elternhaus dem Kind eine seinen Fähigkeiten entsprechende Bil-
dung gewährleisten.

Das Umfeld macht es aus.
Wir setzen uns für unterrichtsfreundliche Rahmenbedingungen ein und pflegen die
Zusammenarbeit der einzelnen Stufen. Wir fördern das gute Arbeitsklima durch re-
gelmässige Weiterbildung und Teamarbeit. Wir wollen durch fachkompetente Insti-
tutionen begleitet und unterstützt werden.

Kinder sind Gäste, die nach dem Weg fragen.
Wir bieten abwechslungsreichen und lebendigen Unterricht mit Raum für Mensch-
lichkeit. Wir geben wegweisende Strukturen als Orientierungshilfen, damit sich das
Kind in einem sicheren Rahmen entfalten kann.

Jedes Kind ist etwas Besonderes.
Wir setzen uns für ein geschütztes soziales Umfeld ein.
Wir berücksichtigen individuelle Stärken und Schwächen der Schülerinnen und
Schüler und sind bestrebt, ihnen die entsprechende Förderung und Unterstützung
zukommen zu lassen.

Wir sind nicht allein.
Wir pflegen den Informationsaustausch mit Erziehungsberechtigten, Fachstellen
und Lehrpersonen aller Stufen, um eine optimale Unterstützung zu gewährleisten.

Wir brauchen starke Kinder.
Wir unterstützen jedes Kind gleichwertig und legen gemeinsam mit dem Elternhaus
das Fundament für selbständiges, tolerantes und soziales Handeln.
Wir fördern Wissen, Kreativität und den verantwortungsbewussten Umgang mit
Menschen und Umwelt.

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Informationen
Schule

Primarstufe Pfeffingen, Alter Kirchweg 2, 4148 Pfeffingen

Schulleitung
Judith Müller-Vögtli                                        061 531 18 21
j.mueller@schulepfeffingen.ch

Sekretariat                                                 061 531 18 20
Cornelia Schlienger
c.schlienger@schulepfeffingen.ch

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Teamzimmer                                                  061 531 18 22

Schulrat
Schulratspräsidentin
Aline Stalder Häusermann                                    076 585 55 50
a.stalder@schulepfeffingen.ch

Hauswart
Daniel Rickenbacher                                         061 531 18 24
Mobile                                                      079 380 81 89

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Klassenlehrpersonen
KG1 Sunnestrahle                                                061 531 18 41
Sina Farronato                                                  076 594 12 36

KG2 Regenbogen                                                  061 531 18 42
Caroline Brosi                                                  079 521 33 78

Einführungsklasse                                               061 531 18 34
Judith Vögtli Schmid                                            079 318 74 91

1. Klasse                                                       061 531 18 31
Brigitte Strebel                                                077 419 72 75

2. Klasse                                                       061 531 18 32
Michel Thilges                                                  061 421 72 84

3. Klasse                                                       061 531 18 33
Caroline Filli                                                  079 928 98 31

4. Klasse                                                       061 531 18 38
Daniel Schmidt                                                  061 751 89 58

5. Klasse                                                       061 531 18 37
Eva-Katharina Schiliro-Katzenstein                              076 303 09 96

6a Klasse                                                       061 531 18 35
Nadhira Buser                                                   079 827 48 83
Remo Sprenger                                                   079 822 52 56

6b Klasse                                                       061 531 18 36
David Babio                                                     076 489 52 56

Fachlehrpersonen

Walter Auer                                  Michèle Stehli-Flury
Eva Berner                                   Claudia Ziegler-Feigenwinter
Karin Inauen
Viviane Casagrande-Gygax
Alisa-Sophie Girlich                         Religion
Brigitte Jermann-Steiner                     Silvia Diethelm-Seeger
Anita Müller Steuerwald                      Marianne Helfenstein-Gschwind
Ursula Otter                                 Trix Schoch

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Klassenzuteilung

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Die Schulleitung
Schulleitung
Judith Müller-Vögtli

Allgemeines
Die Schulleitung ist für die pädagogische, planerische, personelle und organisatori-
sche Leitung der Schule zuständig. Die Schulleitung wird durch den Schulrat ange-
stellt.

Aufgaben und Pflichten der Schulleitung

     ❖ Sie sorgt für die Verbindung zwischen Schule und Öffentlichkeit.
     ❖ Sie arbeitet mit den kommunalen und kantonalen Stellen und Behörden
       zusammen.
     ❖ Sie beteiligt die Lehrpersonen an wichtigen Entscheidungsprozessen der
       Schule.
     ❖ Sie sorgt für die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten am Entwicklungs-
       prozess der Schule.
     ❖ Sie sorgt für eine altersgemässe Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler
       an wichtigen Entscheidungsprozessen der Schule.
     ❖ Sie besucht die Lehrpersonen im Unterricht, berät und beurteilt sie, führt
       Mitarbeiter/innengespräche durch.
     ❖ Sie gewährleistet die schulinterne Fortbildung der Lehrpersonen.
     ❖ Sie sorgt für die Umsetzung der Ergebnisse der internen und externen Eva-
       luation (Qualitätssicherung).
     ❖ Sie sorgt in Konfliktfällen für einen korrekten Verfahrensablauf.
     ❖ Sie berät die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten in
       Schulfragen.

Wie gehen Sie bei Problemen vor? (Instanzenweg)

Schülerinnen/Schüler oder Erziehungsberechtigte haben Fragen, Anliegen, etc.
Sie besprechen sich mit der betroffenen Lehrperson.
Wenn keine Lösung gefunden wird, wenden sich Schülerinnen/Schüler, Erziehungs-
berechtigte oder Lehrpersonen mündlich oder schriftlich an die Schulleitung. Sie
nimmt mit allen Beteiligten Kontakt auf. Sie nimmt eine vermittelnde Rolle ein. Da-
rauf folgt ein protokolliertes Gespräch mit Vereinbarungen oder Massnahmen.
Wenn die Vereinbarungen oder Massnahmen für die Beteiligten unbefriedigend
ausfallen, reichen sie eine mündliche oder schriftliche Beschwerde betreffend Ent-
scheid der Schulleitung beim Schulrat ein.
Der Schulrat fällt nach der Anhörung einen Entscheid. Er ist Rekursinstanz für Schul-
leitungsentscheide.

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Der Schulrat
Allgemeines
Der Schulrat besteht aus fünf Mitgliedern, wobei ein Mitglied vom Gemeinderat
und die anderen vier Mitglieder alle vier Jahre vom Volk gewählt werden. Der
Schulrat ist eine Kollegialbehörde und den Schulen übergeordnet. Alle Entscheide
werden (mit Mehrheitsbeschluss) gemeinsam gefällt. Der Schulrat ist für richtung-
weisende Fragen seiner Schule zuständig. Alle Mitglieder unterstehen der Schwei-
gepflicht.

Aufgaben des Schulrates
   ❖ Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in
     die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Träger-
     schaft und der Öffentlichkeit.
   ❖ Er ist Anstellungsbehörde und Aufsicht der Schulleitung.
   ❖ Er ist Anstellungsbehörde von Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag.
   ❖ Er genehmigt das Schulprogramm und gewährleistet die Umsetzung der
     Evaluationsergebnisse.
   ❖ Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheidungen der Schulleitung.
   ❖ Er ist Entscheidungsinstanz bei Urlaubsgesuchen von mehr als zwei
     Wochen.
   ❖ Er verabschiedet das Budget zuhanden des Gemeinderates.
   ❖ Er legt auf Antrag der Schulleitung deren Organisation fest.
   ❖ Er kann auf Antrag der Schulleitung Schülerinnen und Schüler, welche ge-
     gen Ordnung und Disziplin verstossen, aus der Schule ausschliessen und Bus-
     sen verfügen.

Funktionen der einzelnen Schulratsmitglieder

Präsidentin:                   Aline Stalder Häusermann
Vizepräsident:                 Tobias Bucher
Aktuar:                        Nadim Ismail
Mitglied des Gemeinderates:    Sven Stohler
Schulrätin:                    Claudia Meury

Vertretung Schulleitung und Konvent

Mit beratender Stimme nehmen an den Schulratssitzungen auch die Vertreterinnen
der Schulleitung und des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents teil.

Judith Müller-Vögtli
(Schulleitung)
Michèle Stehli-Flury
(Vertreterin Lehrer/innenkonvent)

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Die Erziehungsberechtigten
Den ersten und wichtigsten Grundstein für ein erfolgreiches Bildungs- und Berufsle-
ben der Kinder legen die Eltern mit einer umsichtigen und konsequenten Erzie-
hung. Auf einem soliden Erziehungsfundament des Elternhauses kann die Schule
ihren Bildungsauftrag aufbauen.

Schule und Eltern sind Erziehungspartner. Sie als Eltern legen durch eine umsichtige
und vernünftige Erziehung den Grundstein für einen erfolgreichen Weg durch das
Bildungssystem. Kinder brauchen vernünftige, überschaubare Grenzen, welche
konsequent eingehalten werden müssen. Ebenso sollte die Vermittlung vermeint-
lich alter Tugenden wie Höflichkeit und Rücksichtnahme nicht unterschätzt wer-
den. Die untenstehenden Informationen sind unserem Bildungsgesetz entnommen.

§ 66 Definition
     Erziehungsberechtigte sind Eltern oder andere Personen, die für die Betreu-
     ung von Kindern und Jugendlichen zuständig sind.

§ 67 Rechte
     1 Die Erziehungsberechtigten werden:

  a durch die Schulen am Bildungsprozess ihrer Kinder beteiligt;
  b über ihre Kinder betreffende Fragen und die Arbeit in deren Klassen und
     Schulen regelmässig informiert;
  c in die Evaluation der Schulen und des kantonalen Bildungswesens miteinbe-
     zogen;
  d von den für ihre Kinder zuständigen Lehrpersonen und der Schulleitung auf
     ihr Verlangen angehört.

§ 68 Mitsprache
  1  Die Erziehungsberechtigten können von den Klassenlehrpersonen ihrer Kinder
     die Durchführung von Elternabenden verlangen.
  2  Sie haben das Recht, von der Schulleitung und vom Schulrat ihrer Kinder an-
     gehört zu werden und an diese Gremien Anträge zu stellen.
  3  Organisationen der Erziehungsberechtigten können zu wichtigen Fragen und
     Erlassen im Bildungswesen zu Händen der zuständigen Behörde Stellung
     nehmen.

§ 69 Pflichten
     1 Die Erziehungsberechtigten

  a sind für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich;
  b unterstützen und fördern den Bildungsprozess ihrer Kinder;
  c arbeiten mit den Lehrerinnen und den Lehrern sowie der Schule ihrer Kinder
     zusammen und suchen bei hängigen Fragen den direkten Kontakt mit ihnen;
  d halten ihre Kinder an, die Regeln und Weisungen der Schule einzuhalten und
     den Unterricht lückenlos zu besuchen;
     2 Erziehungsberechtigte, die ihren Pflichten der Schule gegenüber nicht

     nachkommen, können vom Schulrat ermahnt und mit einer Busse bis zu 5000
     Franken bestraft werden.

                             www.schulepfeffingen.ch                             10
Unsere Schule von A bis Z
Absenzen
Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit statt-
finden. Bitte informieren Sie die Lehrpersonen frühzeitig über eventuelle Schulaus-
fälle.

Ansprechpartner/innen
Bei Fragen oder Problemen ist die Klassenlehrperson die Ansprechpartnerin. Wen-
den Sie sich vertrauensvoll an sie! Häufig kann in einem Gespräch alles erklärt und
geklärt werden. Bei Fachfragen steht Ihnen die jeweilige Fachlehrperson für ein
Gespräch zur Verfügung.

Arzt / Beratungsstellen
Dr. Quinto (Schularzt)                                     061 756 98 88
Praxis Pfeffingen, Allmendgasse 7, 4148 Pfeffingen

Familien- und Jugendberatung Birseck                       061 711 72 50
Hauptstrasse 1, 4153 Reinach
www.fejb.ch

Schulpsychologischer Dienst                            061 552 70 40
Gorenmattstrasse 19, 4102 Binningen
www.bl.ch → Startseite → Politik und Behörden → Direktionen → Bildungs-, Kultur-
und Sportdirektion → Bildung - welche Wege führen zum Ziel? → Schulpsychologi-
scher Dienst

Kinder- und Jugendpsychiatrie                              061 553 59 59
Poliklinik Bruderholz, Personalhaus B, 4101 Bruderholz
www.pbl.ch

Elternnotruf, www.elternnotruf.ch                          0848 35 45 55

Beratung und Hilfe Pro Juventute                           147 (auch SMS)
www.147.ch

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Kinder, welche nicht deutscher Muttersprache sind oder erst seit kurzem in der
Schweiz sind, werden während einer begrenzten Zeit von einer Lehrperson in ihrer
Sprachentwicklung unterstützt.

Elterngespräche
Für kurze Mitteilungen oder Fragen stehen Ihnen unsere Lehrpersonen gerne vor
und nach der Unterrichtszeit zur Verfügung. Für längere Gespräche vereinbaren Sie
bitte einen Termin.

Elternabende
Elternabende werden von den Klassenlehrpersonen einberufen. Grundsätzlich gibt
es pro Schuljahr einen Elternanlass, sei es in Form eines Elternabends oder eines
anderen gemeinsamen Anlasses.

                              www.schulepfeffingen.ch                             11
Finken
Die Kinder brauchen ein Paar (im Kindergarten geschlossene!) rutschfeste Finken,
welche in der Schule bzw. im Kindergarten bleiben.

Fördergruppe
Ab der 1. Klasse können einzelne Kinder mit Schulschwierigkeiten in einer Gruppe
zusätzlich gefördert werden. Die Empfehlung erfolgt, nach Absprache mit den El-
tern, durch die Lehrperson.

Freiwilliger Schulsport
Es besteht ein Kursangebot für Aescher und Pfeffinger Kinder ab der 3. Klasse. Die
Kurse finden im Herbst- bzw. im Frühlingssemester statt. Anmeldeformulare werden
von den Lehrpersonen zu Semesterbeginn an alle interessierten Kinder verteilt.

Fundgegenstände
Die Fundgegenstände befinden sich im Eingangsgeschoss vis à vis vom Lift. Fund-
stücke aus der Turnhalle finden Sie in der Mehrzweckhalle in einem speziell ange-
schriebenen Schrank und einer kleinen Vitrine neben der Eingangstür. Sollten Sie
Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Hauswart Herrn Rickenbacher. Wir
empfehlen Ihnen unbedingt, alle Kleider und Gegenstände Ihres Kindes anzu-
schreiben. Gegenstände, die nicht mehr zu ihren Besitzer/innen zurückfinden, wer-
den nach einer gewissen Zeit entsorgt.

Haftpflicht
Für alle Schulunfälle, Heilungskosten sowie ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
Spitalaufenthalt, Medikamente usw. ist die Krankenkasse bzw. der Krankenversi-
cherer der Erziehungsberechtigten zuständig.
Bei mutwilligen Schäden von Mobiliar, Schulmaterialien, Einrichtungen etc. haftet
der oder die Verursachende. Die Schäden sind umgehend der Klassenlehrperson
zu melden.

Handy, iPod, iPad und Co.
Während der Unterrichtszeit sind alle elektronischen Medien verboten. Bitte achten
Sie darauf, dass keine Geräte mit in die Schule genommen werden. Im Falle eines
Verlustes oder einer Beschädigung übernimmt die Schule keine Verantwortung.

Heilpädagogik im Kindergarten
Um eventuelle Entwicklungsverzögerungen der Kinder möglichst frühzeitig zu erfas-
sen und allfällige Fördermassnahmen zu treffen, arbeitet eine Heilpädagogin im
Kindergarten. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Kindergärtnerin.

Homepage
Wichtige Informationen wie Kontakt (Telefonnummern, Emailadressen), Aktuelles
und Informatives finden Sie auf unserer Homepage.

                             www.schulepfeffingen.ch                            12
Konvent
Alle Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarschule treffen sich regelmässig
zu Konventen. Eine Delegierte des Konvents nimmt an den Schulratssitzungen mit
beratender Stimme teil.

Krankheitsfall Lehrperson
Für den Fall, dass die Lehrperson erkrankt, organisiert die Schulleitung eine Stellver-
tretung. Ist dies für den ersten Tag nicht möglich, werden die Kinder an diesem Tag
in andere Klassen aufgeteilt und arbeiten an einem speziellen Programm. Ab dem
zweiten Krankheitstag wird wenn möglich eine Stellvertretung anwesend sein.

Krankheitsfall Kinder
Falls Ihr Kind die Schule aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen kann, mel-
den Sie es bitte vor Unterrichtsbeginn (8.00 Uhr) bei der Klassenlehrperson ab. Be-
achten Sie: ein krankes Kind gehört nicht in die Schule.

Läuse
Sollten die kleinen Krabbeltiere und ihre Eier (Nissen) bei Ih-
rem Kind ein Zuhause gefunden haben, melden Sie dies bit-
te umgehend der Klassenlehrperson und behandeln Sie die
Plagegeister so rasch wie möglich mit einem Spezial-
shampoo. Bei Fragen können Sie sich auch mit unserem
Schularzt Dr. Quinto, Telefon 061 756 98 88, in Verbindung
setzen. Falls Läuse an unserer Schule auftreten, werden alle
Erziehungsberechtigten mit einem Lausstempel im Hausauf-
gabenbüchlein resp. Poströlleli darüber informiert.

Lehrmittel
Zu den Lehrmitteln der Schule muss Sorge getragen werden. In die Bücher darf
nichts hineingeschrieben oder hineingemalt werden. Bitte kleben Sie beim Einbin-
den keine Klebestreifen in die Bücher! Unterstützen Sie uns bitte in unserem Bemü-
hen, die Kinder zu einem sorgsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit
Arbeitsmaterialien zu erziehen und binden Sie die Bücher und Hefte ein.

Logopädischer Dienst
In den Kindergärten wird einmal im Jahr eine logopädische Untersuchung zwecks
Früherfassung sprachlicher Störungen durchgeführt.
Zweimal während des Schuljahres besucht der Logopädische Dienst die Primar-
schule zur Beratung und Beantwortung von Fragen der Lehrpersonen.

Religionsunterricht
Der Religionsunterricht wird von der 1. bis 6. Klasse ökumenisch erteilt.

Schulärztliche Untersuchung
Vor dem 1. Kindergarten- und im 5. Schuljahr werden die Kinder durch den Schul-
arzt untersucht. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihr Kind durch Ihren Hausarzt
oder Ihre Hausärztin untersuchen zu lassen. Die Vorsorgekontrolle wird in einer Lauf-
karte eingetragen.

                               www.schulepfeffingen.ch                              13
Schulbesuche
Wir freuen uns über Schulbesuche. Bitte melden Sie sich vorher bei der betreffen-
den Lehrperson an.

Schulsack und Inhalt
Bitte kontrollieren Sie immer wieder gemeinsam mit Ihrem Kind den Schulsack auf
eventuelle Elternbriefe oder Ausschussmaterial (z.B. alte Znüni).

Schulweg
Es ist wichtig, dass Ihr Kind den Weg zur Schule und zum Kindergarten sicher kennt.
Verzichten Sie auf Fahrdienste und gehen Sie den Weg wiederholt mit Ihrem Kind
ab, weisen Sie es auf besondere Gefahrenpunkte hin. Wenn Ihr Kind sicher und
selbstständig in die Schule geht, wird sein Selbstbewusstsein gestärkt und es lernt
gleichzeitig, sich im Verkehr sicher und korrekt zu verhalten. Der Schulweg ist Sache
der Eltern. Die Lehrpersonen können dafür keine Verantwortung übernehmen.

Unterstützung
„Solange deine Kinder klein sind, gib ihnen Wurzeln, wenn sie größer werden,
schenk' ihnen Flügel.“ Khalil Gibran
Erziehung zur Selbstständigkeit ist eine wichtige Forderung der Lehrpersonen, an
die Eltern und an sich selber. Kinder sollten baldmöglichst nach Schulbeginn ge-
lernt haben, ihre Schulsachen selbstständig zu ordnen und für den kommenden
Schultag bereitzulegen. Wir freuen uns, wenn Sie uns hierbei unterstützen.

Verkehrsinstruktion
Im ersten Quartal des neuen Schuljahres wird der Verkehrsinstruktor die Kinder in
die wichtigsten Verhaltensregeln im Strassenverkehr einführen. Er tut dies in einem
theoretischen und einem praktischen Teil mit Übungen auf der Strasse. Eine speziel-
le Broschüre gibt Ihnen wertvolle Tipps. Für Fragen steht Ihnen der Verkehrsinstruktor
gerne zur Verfügung. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei den Klassenlehrpersonen.

Zahnprophylaxe
Einmal jährlich besucht die Fachfrau für Zahnprophylaxe die Kindergärten und die
1. bis 3. Klassen und instruiert die Kinder in korrekter Zahnpflege.

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Hausaufgaben
Richtlinien zu den Hausaufgaben

1. Grundsätze
Hausaufgaben gehören zum festen Bestandteil des Unterrichts an der Primarschule
Pfeffingen. Das Kind sollte die Hausaufgaben selbständig lösen können.

2. Ziele
Mit dem Erteilen der Hausaufgaben werden drei Hauptziele verfolgt:

A:    Sachkompetenz

Die Kinder erhalten in verschiedenen Fächern Aufträge zum Vertiefen, Anwenden,
Üben, Entdecken und Gestalten.

B:    Selbstkompetenz

Die Kinder lernen, zu Hause selbständig einen erhaltenen Auftrag umzusetzen. Sie
setzen sich dabei mit ihrer persönlichen Zeitplanung auseinander und übernehmen
für sich selbst Verantwortung.

C:    Information Schule → Elternhaus

Über die mitgebrachten Aufträge und die verwendeten Schulmaterialien erhalten
die Eltern Informationen über die aktuell bearbeiteten Stoffgebiete.

3. Zeitlicher Umfang und Form
Die Lehrpersonen entscheiden individuell, wie die Hausaufgaben notiert werden
(Hausaufgabenbüchlein, Notizheft etc.). Bei Nichterfüllen entscheiden die Lehrper-
sonen individuell betreffend Massnahmen.
In der Regel soll die Wochenarbeitszeit für Hausaufgaben gemäss nachstehender
Tabelle nicht überschritten werden. Dabei ist zu beachten, dass
    a) sich die Richtlinien an den durchschnittlich Begabten orientieren sollen und
    b) individualisierte Aufgaben (lernstarke/lernschwache SuS) möglich sind. Zu-
        dem sollte der Übungsaufwand in Hinblick auf Lernkontrollen darin enthalten
        sein.
    c) die Lehrperson kann Hausaufgaben über mehrere Tage hinweg geben.

Eltern, deren Kinder die Zeitvorgaben regelmässig überschreiten, wenden sich bitte
an die Lehrperson.

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Durchschnittliche Arbeitszeit inkl. Vorbereitung auf Lernkontrollen
            pro Tag                    entspricht der Wochenarbeitszeit

1. Klasse    10 - 15 Minuten             40 - 60 Minuten
2. Klasse    20 - 25 Minuten             80 - 100 Minuten
3. Klasse    30 - 35 Minuten            120 - 140 Minuten
4. Klasse    40 - 45 Minuten            160 - 180 Minuten
5. Klasse    50 - 55 Minuten            200 - 220 Minuten
6. Klasse    60 - 65 Minuten            240 - 260 Minuten

4. Einschränkungen
a)     Von Freitag auf Montag und in den Schulferien werden keine Hausaufgaben
       erteilt.
b)     Die Aufträge sind so zu formulieren, dass sie von den Kindern selbständig
       ausgeführt werden können.

5. Mitarbeit der Eltern

Die Lehrpersonen informieren die Eltern am Elternabend über die gängige Haus-
aufgabenpraxis in Pfeffingen. Die Eltern sind in geeigneter Form (Elternbrief, Eltern-
abende, Standortgespräche) darauf hinzuweisen, dass es keinen Sinn macht,
wenn die Hausaufgaben zwar vordergründig perfekt gemacht sind, das Verständ-
nis der Kinder aber fehlt. Die Lehrerinnen und Lehrer betrachten fehlerhaft gelöste
Hausaufgaben als Hinweis für Klärungsbedarf. Natürlich dürfen Eltern unterstützend
eingreifen. Sollte dies oft notwendig sein, muss aber eine Rückmeldung an die Leh-
rerin oder an den Lehrer erfolgen.

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Absenzenreglement und Jokertage

1.1   Der Schulrat des Kindergartens und der Primarschule Pfeffingen erlaubt
      den Schülerinnen und den Schülern pro Schuljahr vier halbe Tage (Jo-
      kertage) für persönliche Bedürfnisse frei zu halten, sofern keine Ein-
      schränkungen gemäss Ziffer 6 vorliegen.
1.2   Diese Regelung gilt nicht für die Abwesenheit infolge von Krankheit,
      Unfall, Todesfall in der Familie, Arzt- oder Zahnarzttermine des Kindes,
      sofern deren Besuch nicht ausserhalb der Schulzeit möglich ist.
2.    Der verpasste Schulstoff muss in Absprache mit den Lehrpersonen um-
      gehend aufgearbeitet werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den
      Eltern (Unterlagen beschaffen, Hefte nachführen, Fragen klären etc.).
3.    Die nicht bezogenen Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres
      (keine Kumulation über das Schuljahr hinaus möglich).
4.    Die Eltern melden der Lehrperson die beabsichtigte Absenz spätestens
      eine Woche vorher schriftlich an. Die Klassenlehrperson ist für die Einhal-
      tung des Reglements verantwortlich und bewilligt die Jokertage. Ge-
      gen den Entscheid der Klassenlehrperson kann keine Einsprache erho-
      ben werden.
5.    Sind andere Lehrpersonen von der Absenz betroffen, ist die Klassenlehr-
      person für deren Information verantwortlich. Sie führt über die bezoge-
      nen Jokertage Buch und leitet die Information am Ende des Schuljah-
      res an die Schulleitung weiter.
6.    Der Jokertag kann nicht bezogen werden:
6.1   wenn die Klassenlehrperson wegen nicht Erfüllens des Punktes 2 nicht
      zustimmen kann.
6.2   wenn für den vorgesehenen Termin ein Test / eine Prüfung bereits an-
      gesagt wurde.
6.3   an besonderen Anlässen der Schule (Schulreise, Lager, Projektwoche
      etc.).
7.    Urlaubsgesuche bis zu zwei Wochen müssen vier Wochen vorher schrift-
      lich an die Schulleitung gestellt werden. Es gelten Ziffer 2 und 6.
8.    Urlaubsgesuche ab zwei Wochen müssen vier Wochen vorher schriftlich
      an den/die Schulratspräsidenten/Schulratspräsidentin gestellt werden
      (idealerweise per E-Mail). Es gelten Ziffer 2 und 6.
9.    Bei Urlaubsgesuchen werden die Jokertage angerechnet, sind also al-
      lenfalls für das bestehende Schuljahr aufgebraucht.

Das Antragsformular finden Sie unter www.schulepfeffingen.ch.

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Schulbesuch bei infektiösen Krankheiten
Richtlinien über den Besuch der Primarstufe bei infektiösen Krankheiten und bei Pa-
rasitenbefall.

Allgemein:
Massgebend für den Schul- und Kindergartenbesuch ist der Allgemeinzustand.
Nach einer Erkrankung soll das Kind mindestens einen Tag ohne Fieber zu Hause
bleiben!

Wichtig:
Infektionskrankheiten werden im Allgemeinen vor Ausbruch und am Anfang der
Erkrankung übertragen.

siehe:
www.bl.ch →Startseite → Politik und Behörden → Direktionen → Volkswirtschafts-
und Gesundheitsdirektion →Amt für Gesundheit → Medizinische Dienste → Kan-
tonsärztlicher Dienst → Infektionskrankheiten → Richtlinien Schulbesuch

Klassenschliessung nur bei Mehrfach-Erkrankungen von besonderen Krankheiten
nach Rücksprache mit der Kantonsärztin bzw. dem Kantonsarzt.

Folgende Institutionen geben bei Fragen Auskunft:

Schulgesundheitskommission des                Tel: 061 552 59 08
Kantons Basel-Landschaft                      www.schulgesundheit.bl.ch

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst           Tel: 061 267 45 20
Basel-Stadt                                   E-Mail: psm@bs.ch
                                              www.gesundheit.bs.ch

Universitäts-Kinderspital beider Basel Tel:   061 704 12 12
(UKBB)                                        www.ukbb.ch

Notizen
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Masern

Merkblatt für Eltern, Lernende, Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeitende von Kitas,
Musik-, Sonder- und Volksschulen sowie Berufs- und Mittelschulen

Masern-Elimination:

    • Gegen Masern impfen und nichts verpassen.
    • Wer Masern hat, muss während 4 Tagen nach Beginn des Hautausschlages zu Hause
      bleiben.
    • Nicht geimpfte Kontaktpersonen eines Masernfalls (mit Jahrgang 1964 oder jünger), die
      keine Masern durchgemacht haben, müssen bis zu 21 Tage zu Hause bleiben (Quarantä-
      ne, Anwendung Epidemiengesetz).

Was sind Masern?

Die Masern sind eine hoch ansteckende Infektionskrankheit. Masernviren werden durch Tröpf-
chen, die beim Husten oder Niesen entstehen, von Person zu Person übertragen. Die ersten
Symptome treten eine Woche bis drei Wochen nach der Infektion auf: Fieber, Schnupfen, Husten,
Entzündung der Augen. Später erscheinen die für Masern typischen roten Flecken. Diese breiten
sich ausgehend vom Gesicht über den ganzen Körper aus und das Fieber steigt auf hohe Werte.
Häufig kommt es zu Komplikationen wie Mittelohrentzündung (70-90 auf 1‘000 Fälle), manchmal
Lungenentzündung (10-60 auf 1‘000 Fälle) oder Hirnentzündung (2-20 auf 10‘000 Fälle). Auch
Behinderungen können zurückbleiben und in seltenen Fällen führen Masern zum Tod. Bei Er-
wachsenen verläuft die Krankheit oft schwerer und es entwickeln sich häufiger Komplikati-
onen.

Wann sind Masern ansteckend?

Die Masern sind bereits ansteckend, bevor bei der erkrankten Person die roten Flecken auftreten.
Aus diesem Grund müssen nicht-immune Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende in der Institution,
die mit einem Masernfall Kontakt hatten und noch nicht krank sind, so rasch als möglich, d.h. be-
vor sie selber ansteckend sind, von der Institution ausgeschlossen werden und zu Hause bleiben.

Was geschieht bei einem Masernfall in einer Kita, in einer Musik-, Sonder-, Volks-, Berufs-
oder Mittelschule?

Um zu verhindern, dass sich die Masern ausbreiten können und um diejenigen zu schützen, die
nicht geimpft sind oder sich nicht impfen lassen können (z.B. Säuglinge vor dem Alter von 9 Mona-
ten, Personen mit einem geschwächten Immunsystem),
    • werden die Erkrankten von der Institution während 4 Tagen nach Beginn des Hautaus-
       schlages ausgeschlossen und müssen zu Hause bleiben;

   •   werden die nicht geimpften Personen mit Jahrgang 1964 oder jünger1, die Kontakt zu
       einer erkrankten Person hatten, für maximal 21 Tage ausgeschlossen, es sei denn, sie
       konnten in-nerhalb von drei Tagen (72 Stunden) nach dem letzten Kontakt zur erkrankten
       Person geimpft werden oder sie haben die Masern bereits durchgemacht. Die Ausge-
       schlossenen müssen zu Hause bleiben.

Die rechtlichen Grundlagen für diese Massnahmen finden sich in Artikel 30-39 des Bundesgeset-
zes vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
(Epidemiengesetz; SR 818.101)
1
  Die 1963 und früher geborenen Personen sind als immun anzusehen

                                  www.schulepfeffingen.ch                                      19
Wie können Sie sich vor Masern schützen?

Die Impfung ist die einzige mögliche Präventionsmassnahme bzw. der einzige persönliche
Schutz vor Masern. Seit über 30 Jahren wird gegen Masern geimpft. Für einen vollständi-
gen Impfschutz benötigen Kinder, Jugendliche und Erwachsene ab Jahrgang 1964 und
jünger zwei Impfungen ge-gen Masern. Falls Sie oder Ihr Kind nicht oder unvollständig
(d.h. nur mit einer Impfung) geimpft sind/ist, wird eine Nachholimpfung bis zu insgesamt
zwei Dosen empfohlen.

Was können Sie jetzt tun?

Kontrollieren Sie Ihren Impfstatus und denjenigen Ihres Kindes (z.B. mit dem Hilfsmittel Risiko-
Check, Link siehe unten). Im Impfbüchlein sind die Impfstoffe gegen Masern unter folgenden Na-
men aufgeführt: Attenuvax, Moraten, Rimevax, Measles live vaccine, Eolarix, MoRuviraten, Trivira-
ten, Biviraten, MMVax, Rimparix, MMR-II, MMRVaxPro, Pluserix, Priorix, Priorix Tetra.
    • Personen, die 1963 und früher geboren wurden, sind als immun (geschützt) gegen Masern
        anzusehen (Quelle: Bundesamt für Gesundheit, BAG).
     • Wer die Masern durchgemacht hat, gilt als immun und ist geschützt.
     • Bei Unsicherheit wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Ärztin, an Ihre Apotheke, an das Tro-
         peninstitut oder an Ihren telemedizinischen Anbieter (Rückseite der Versicherungskarte)
        o       2x geimpft -> Schutz ok
        o       1x geimpft -> Zweitimpfung empfohlen bei einer Ärztin oder Arzt (Haus- / Kinder-
                arzt, Tropeninstitut) oder in einer Apotheke
        o       Nicht geimpft → kein Schutz vorhanden, daher
                -       Quarantäne bis 21 Tage, falls keine Erstimpfung innerhalb von 72 Stunden
                        nach Kontakt mit Indexpatient erfolgt.
                    ▪ Innerhalb von 72 Stunden besteht die Option einer Erstimpfung und Entlas-
                        sung aus der Quarantäne. Wir empfehlen ein zeitnahes Impfaufklärungsge-
                        spräch mit einer medizinischen Fachperson.
        o       Sie haben Ihren Impfausweis verloren? Kontaktieren Sie Ihren Arzt (Haus-
                /Kinderarzt).

Sollte ein Masernverdachtsfall in der Schule auftreten, wird die Schule durch den kantonsärztli-
chen Dienst den Auftrag erhalten, bei der Umgebungsabklärung mitzuhelfen. Dabei wird es nötig
sein, eine Kopie des Impfausweises per Email an den kantonsärztlichen Dienst zu senden. Bis zur
Überprüfung des Impfausweises gilt der Zustand der Quarantäne (Anwendung des Epidemienge-
setzes). Die Aufhebung der Quarantäne erfolgt durch den Kantonsarzt.

Was können Sie tun, falls Sie oder Ihr Kind Masern-Symptome entwickeln?

Bei Verdacht auf Masern sollten Sie eine Ärztin/einen Arzt konsultieren. Die erkrankte Person soll-
te nicht in die Kita oder in die Schule gehen. Sie sollten vor einem Arztbesuch die Ärztin/den Arzt
telefonisch vorwarnen.

Falls Sie an Masern erkrankt sind oder falls Ihr Kind an Masern erkrankt ist, informieren Sie
bitte sofort die Institutionsleitung, damit Sie diese Information zwecks Einleitung der not-
wendigen Massnahmen an das kantonsärztlichen Dienst Baselland weiterleiten kann.

Bei medizinischen Fragen können Sie sich an folgende medizinische Fachpersonen wenden:
    • Ihren Arzt (Hausarzt, Kinderarzt)
    • Ihre Apotheke
    • Ihr telemedizinischer Anbieter (Telefon-Nr. auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungs-
      karte)

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Mittagstisch

Für Kindergarten- und Primarschüler/innen

Wann:               Montag / Dienstag / Freitag
                    von 12.00 bis 13.45 Uhr

Wo:                 „Hobelraum“/Foyer bei der Mehrzweckhalle

Kosten:             Fr. 15.- pro Kind / Mahlzeit und Betreuung

Auskunft:           Frau Esther Oser
                    Nespelmattweg 8
                    4148 Pfeffingen
                    Tel: 061 751 69 28
                    esther.oser@resomur.ch

Leiterin:           Frau Nicole Farronato
                    Tel. 079 657 98 04
                    thefarronatos@sunrise.ch

Anmeldung:          bis jeweils 15. Juni, resp. 15. Dezember für das
                    kommende Semester, www.pfeffingen.ch
                    (→ Gemeindeverwaltung
                    → Dienstleistungen A-Z → Mittagstisch)

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Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist ein kostenloses Angebot der Schule in Pfeffingen und ist
eine Anlaufstelle bei sozialen Fragen, Problemen und Krisen. Die Angebote können
von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten, von
Lehrpersonen oder Schulleitung in Anspruche genommen werden. Die Beratung ist
kostenlos und die Gespräche werden vertraulich behandelt.

Kinder oder Jugendliche haben die Möglichkeit bei schulischen Schwierigkeiten,
Problemen und Konflikten oder in einer Krisensituation neutrale Unterstützung zu
erhalten. Im Vordergrund stehen dabei Lösungen finden, Fähigkeiten entdecken
und Sicherheit für das eigene Handeln gewinnen. Die Beratungen werden vertrau-
lich geführt, sind unter Schweigepflicht gestellt und können in Absprache mit der
Lehrperson während der Unterrichtszeit stattfinden.

Eltern und Erziehungsberechtigte können sich mit Fragen und Anliegen im Zusam-
menhang mit ihren Kindern direkt an die Schulsozialarbeiterin wenden. Die Bera-
tungen werden vertraulich geführt und unterstehen der Schweigepflicht.

Lehrpersonen können Schülerinnen und Schüler zur Beratung anmelden, damit ei-
ne Problemlösung ausserhalb des Unterrichts Zeit und Raum findet. Das Angebot
der Schulsozialarbeiterin steht Lehrpersonen für eigene Fragestellungen im Zusam-
menhang mit einer Klasse oder Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Zudem
kann die Schulsozialarbeit gerne für die Zusammenarbeit bei verschiedenen An-
geboten und Projekten im Rahmen der Schulaktivitäten und der Prävention ange-
fragt werden.

Für Termine und Auskünfte ist die Schulsozialarbeiterin direkt im Schulhaus, per
Natel, SMS, Whatsapp oder E-Mail erreichbar.

Montag - Donnerstag
jeweils 08:00 – 11:00h

Mobile: 079 791 91 40

Petra Dannmeyer

p.dannmeyer@schulepfeffingen.ch

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Bibliotheken

Pfeffinger Schulbibliothek

Unsere Bibliothek befindet sich im Erdgeschoss des Schulhau-
ses. Sie bietet eine Auswahl an Bilderbüchern, Erstlesebüchern,
Sachbüchern, Comics, Belletristik, Sachvideos/ DVDs und CDs.

Die Bibliothek ist nicht öffentlich und kann daher nur gemein-
sam mit der Lehrperson während der Unterrichtszeit besucht
werden. Die Benützung der Bibliothek ist gratis.

Die Kinder können max. drei Medien ausleihen. Wird ein Medium stark beschädigt
oder geht sogar verloren, muss der Betrag für die Neuanschaffung verrechnet
werden.

Aescher Gemeinde- und Schulbibliothek

Die Bibliothek steht allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen. Der Eintritt
kann jederzeit erfolgen. Sie erhalten einen persönlichen Benutzerausweis gegen
eine Gebühr und können Medien nach Hause entleihen oder die Bibliothek an Ort
und Stelle benutzen.
Erwachsene haben die Möglichkeit, für sich ein Jahresabo zu Fr. 35.-- zu lösen. Für
schulpflichtige Kinder aus Aesch und Pfeffingen ist die Benützung der Lesemedien
gratis, für Kinder im Vorschulalter und Kindergarten kostet die Benützung Fr. 10.--.

Bitte beachten Sie, dass die Ausleihe von DVDs, Hörbücher, CDs und Kassetten kos-
tenpflichtig ist. Bei der Ausleihe eines Ebook Readers wird eine Depotgebühr von
Fr. 20.-- verlangt.

Öffnungszeiten
Montag                                 15.00 – 19.00 Uhr
Dienstag             09.00 – 11.00     15.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch                               14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag                             15.00 – 18.00 Uhr
Freitag                                15.00 – 19.00 Uhr

bibliothek.aesch.ch (ohne www. davor....)

                             www.schulepfeffingen.ch                             23
Ferien und schulfreie Tage

Schuljahr 2020/2021

Beginn          10.08.2020              Ende              03.07.2021
Semesterwechsel 16.01.2021

Ferien
Herbstferien         26.09.2020 – 11.10.2020
Weihnachtsferien 19.12.2020 – 03.01.2021
Fasnachtsferien      13.02.2021 – 28.02.2021
Frühjahrsferien      27.03.2021 – 11.04.2021
Sommerferien         03.07.2021 – 15.08.2021

Schulfreie Tage

Auffahrt             13. – 14.05.2021
Pfingsten            24.05.2021 (Pfingstmontag)

www.bl.ch → Politik und Behörden → Direktionen → Bildungs-, Kultur- und Sportdi-
rektion → Bildung – welche Wege führen zum Ziel? → Ferientermine nach Schuljahr
oder mit etwas Glück direkt auf der Startseite unter «häufig besucht»...

Die Weihnachtsferien dauern 2 Wochen. Dadurch gibt es keine weiteren schul-
freien Tage mehr. Die Lehrpersonen werden alle Weiterbildungen während der un-
terrichtsfreien Zeit absolvieren.

                                www.schulepfeffingen.ch                        24
Schuljahr 2020/2021                      Primarstufe Pfeffingen

Datum           Was                                                 Wer

August
10.08.          Schulbeginn                                         alle
12.08.          Elternabend 1. Klasse und EK                        B. Strebel/J.Vögtli
12.08.          Elternabend 5. Klasse                               E.-K. Schiliro
20.08.          Elternabend 6b Klasse                               D. Babio
26.08.          Elternabend 4. Klasse                               D. Schmidt
27.08.          Pfeffinger Forum
31.08.-05.09.   Lager 5. Klasse                                     5. Klasse

September
01.09.          Elternabend 6a Klasse                               N. Buser/R. Sprenger
08.09.          Bergmattenausflug                                   1.-6. Klasse
08.09.          Elternabend 2. Klasse                               M. Thilges
15.09.          Bergmattenausflug Verschiebedatum                   1.-6. Klasse
16.09.          Elternabend Kindergarten Sunnestrahle               S. Farronato
16.09.          Elternabend Kindergarten Regenbogen                 C. Brosi
17.09.          Logopädischer Dienst vor Ort
17.09.          Elternabend 3. Klasse                               C. Filli
September       Schulfotograf Kindergarten                          Kindergarten
26.09.-11.10.   Herbstferien                                        alle

Oktober
19.10.          Elternabend KG Übertritt                            2. Kindergarten
26.10.          Elternabend Übertritt Primar-Sek in Aesch           6. Klassen
30.10.          Lagerrückblick 5. Klasse                            5. Klasse

November
10.11.          Räbeliechtli-Umzug                                  Kindergarten
12.11.          Gendertag

Dezember
16.12.          Waldweihnacht 4. Klasse                             4. Klasse
17.12.          Waldweihnacht Unterstufe                            1.-3. Klasse
19.12.-03.01.   Weihnachtsferien                                    alle

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Januar
05./06.01.      Sternsingen                                       3.-6. Klasse
16.01.          Semesterwechsel                                   alle
27.01.20        Gesundheitstag                                    1.-6. Klasse
Januar          Standortgespräche/Übertrittsgespräche             Lehrpersonen
Januar          Einschulungsgespräche 2. Kindergartenjahr         Kindergarten

Februar
04.02.          Logopädischer Dienst vor Ort
11.02.          Fasnachtsumzug Aesch                              KG, EK, 1. bis 5., 6b
12.02.          Maskenball                                        Kindergarten
13.02.-28.02.   Fasnachtsferien                                   alle

März
März/April      Standortgespräche 1. Kindergartenjahr             Kindergarten
27.03.-11.04.   Frühlingsferien                                   alle

April
22.04.          Sporttag                                          1.-6. Klasse
29.04.          Sporttag Verschiebedatum                          1.-6. Klasse
April           Mein Körper gehört mir                            3. Klasse

Mai
10.-12.05.      Abschlusslager 3. Klasse                          3. Klasse
13./14.05.      Auffahrt                                          alle
20./21.05.      Theater 6a Klasse                                 6a Klasse
24.05.          Pfingstmontag                                     alle
25.-28.05.      Projektwoche                                      alle
Mai             Schnupperstunde für neue KG-Kinder                Kindergarten
Mai/Juni        Schulreise Kindergarten                           Kindergarten

Juni
11.06.          Anlass 5. Klasse                                  5. Klasse
23.06.          Abschlussanlass Kindergarten                      Kindergarten

Juli
Juli            Verabschiedung 6. Klassen                         alle
03.07.-15.08    Sommerferien                                      alle
16.08.          Schulbeginn                                       alle

Die Termine verstehen sich als geplante Daten. Je nach Entwicklung der Pandemie-
situation können Termine verschoben oder abgesagt werden. Wir informieren jeweils zu
gegebener Zeit.

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