Primarstufe Pfeffingen - Schuljahr 2020/2021
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Primarstufe Pfeffingen Liebe Eltern Wir begrüssen Sie herzlich zum neuen Schuljahr! Mit dem neuen Bildungsgesetz gehört auch der Kindergarten zur Primarschule. Kindergarten und Primarschule werden zusammengefasst Primarstufe genannt. Die Primarschule und die Schulleitung befinden sich im Neubau: Primarstufe Pfeffingen Alter Kirchweg 2 4148 Pfeffingen Die Kindergärten und die Schulsozialarbeit sowie der Mittagstisch sind im Mehr- zweckgebäude: Alter Kirchweg 2a 4148 Pfeffingen In dieser Broschüre finden Sie den Terminplan unserer Aktivitäten, die Regelungen unseres Kindergarten- und Schulbetriebes wie zum Beispiel Jokertage, Hausord- nung oder Absenzen; kurz, alles, was Ihnen den Kontakt zu unserem Kindergarten und unserer Schule und den Menschen, die daran beteiligt sind, erleichtern wird! Bitte zögern Sie nicht, bei Fragen oder Unklarheiten auf die Klassenlehrpersonen zuzugehen – wir helfen Ihnen gerne weiter! Wir wünschen allen Kindern ein schönes und erfreuliches Kindergarten- und Schuljahr 2020/2021! www.schulepfeffingen.ch 3
Unser Leitbild Die Schule gehört zum Dorf. Wir wollen eine offene Dorfschule sein und aktiv am Gemeinwesen teilnehmen. Wir bieten klare Strukturen und fachkompetente Lehrpersonen, welche die Kommuni- kation nach aussen pflegen. Bildung von Kopf bis Fuss. Wir legen Wert auf eine ganzheitliche Bildung mit Kopf, Herz und Hand, sowie eine kompetente und stufengerechte Umsetzung des Lehrplans. Wir wollen in Verbin- dung mit dem Elternhaus dem Kind eine seinen Fähigkeiten entsprechende Bil- dung gewährleisten. Das Umfeld macht es aus. Wir setzen uns für unterrichtsfreundliche Rahmenbedingungen ein und pflegen die Zusammenarbeit der einzelnen Stufen. Wir fördern das gute Arbeitsklima durch re- gelmässige Weiterbildung und Teamarbeit. Wir wollen durch fachkompetente Insti- tutionen begleitet und unterstützt werden. Kinder sind Gäste, die nach dem Weg fragen. Wir bieten abwechslungsreichen und lebendigen Unterricht mit Raum für Mensch- lichkeit. Wir geben wegweisende Strukturen als Orientierungshilfen, damit sich das Kind in einem sicheren Rahmen entfalten kann. Jedes Kind ist etwas Besonderes. Wir setzen uns für ein geschütztes soziales Umfeld ein. Wir berücksichtigen individuelle Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler und sind bestrebt, ihnen die entsprechende Förderung und Unterstützung zukommen zu lassen. Wir sind nicht allein. Wir pflegen den Informationsaustausch mit Erziehungsberechtigten, Fachstellen und Lehrpersonen aller Stufen, um eine optimale Unterstützung zu gewährleisten. Wir brauchen starke Kinder. Wir unterstützen jedes Kind gleichwertig und legen gemeinsam mit dem Elternhaus das Fundament für selbständiges, tolerantes und soziales Handeln. Wir fördern Wissen, Kreativität und den verantwortungsbewussten Umgang mit Menschen und Umwelt. www.schulepfeffingen.ch 4
Informationen Schule Primarstufe Pfeffingen, Alter Kirchweg 2, 4148 Pfeffingen Schulleitung Judith Müller-Vögtli 061 531 18 21 j.mueller@schulepfeffingen.ch Sekretariat 061 531 18 20 Cornelia Schlienger c.schlienger@schulepfeffingen.ch www.schulepfeffingen.ch Teamzimmer 061 531 18 22 Schulrat Schulratspräsidentin Aline Stalder Häusermann 076 585 55 50 a.stalder@schulepfeffingen.ch Hauswart Daniel Rickenbacher 061 531 18 24 Mobile 079 380 81 89 www.schulepfeffingen.ch 5
Klassenlehrpersonen KG1 Sunnestrahle 061 531 18 41 Sina Farronato 076 594 12 36 KG2 Regenbogen 061 531 18 42 Caroline Brosi 079 521 33 78 Einführungsklasse 061 531 18 34 Judith Vögtli Schmid 079 318 74 91 1. Klasse 061 531 18 31 Brigitte Strebel 077 419 72 75 2. Klasse 061 531 18 32 Michel Thilges 061 421 72 84 3. Klasse 061 531 18 33 Caroline Filli 079 928 98 31 4. Klasse 061 531 18 38 Daniel Schmidt 061 751 89 58 5. Klasse 061 531 18 37 Eva-Katharina Schiliro-Katzenstein 076 303 09 96 6a Klasse 061 531 18 35 Nadhira Buser 079 827 48 83 Remo Sprenger 079 822 52 56 6b Klasse 061 531 18 36 David Babio 076 489 52 56 Fachlehrpersonen Walter Auer Michèle Stehli-Flury Eva Berner Claudia Ziegler-Feigenwinter Karin Inauen Viviane Casagrande-Gygax Alisa-Sophie Girlich Religion Brigitte Jermann-Steiner Silvia Diethelm-Seeger Anita Müller Steuerwald Marianne Helfenstein-Gschwind Ursula Otter Trix Schoch www.schulepfeffingen.ch 6
Die Schulleitung Schulleitung Judith Müller-Vögtli Allgemeines Die Schulleitung ist für die pädagogische, planerische, personelle und organisatori- sche Leitung der Schule zuständig. Die Schulleitung wird durch den Schulrat ange- stellt. Aufgaben und Pflichten der Schulleitung ❖ Sie sorgt für die Verbindung zwischen Schule und Öffentlichkeit. ❖ Sie arbeitet mit den kommunalen und kantonalen Stellen und Behörden zusammen. ❖ Sie beteiligt die Lehrpersonen an wichtigen Entscheidungsprozessen der Schule. ❖ Sie sorgt für die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten am Entwicklungs- prozess der Schule. ❖ Sie sorgt für eine altersgemässe Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler an wichtigen Entscheidungsprozessen der Schule. ❖ Sie besucht die Lehrpersonen im Unterricht, berät und beurteilt sie, führt Mitarbeiter/innengespräche durch. ❖ Sie gewährleistet die schulinterne Fortbildung der Lehrpersonen. ❖ Sie sorgt für die Umsetzung der Ergebnisse der internen und externen Eva- luation (Qualitätssicherung). ❖ Sie sorgt in Konfliktfällen für einen korrekten Verfahrensablauf. ❖ Sie berät die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten in Schulfragen. Wie gehen Sie bei Problemen vor? (Instanzenweg) Schülerinnen/Schüler oder Erziehungsberechtigte haben Fragen, Anliegen, etc. Sie besprechen sich mit der betroffenen Lehrperson. Wenn keine Lösung gefunden wird, wenden sich Schülerinnen/Schüler, Erziehungs- berechtigte oder Lehrpersonen mündlich oder schriftlich an die Schulleitung. Sie nimmt mit allen Beteiligten Kontakt auf. Sie nimmt eine vermittelnde Rolle ein. Da- rauf folgt ein protokolliertes Gespräch mit Vereinbarungen oder Massnahmen. Wenn die Vereinbarungen oder Massnahmen für die Beteiligten unbefriedigend ausfallen, reichen sie eine mündliche oder schriftliche Beschwerde betreffend Ent- scheid der Schulleitung beim Schulrat ein. Der Schulrat fällt nach der Anhörung einen Entscheid. Er ist Rekursinstanz für Schul- leitungsentscheide. www.schulepfeffingen.ch 8
Der Schulrat Allgemeines Der Schulrat besteht aus fünf Mitgliedern, wobei ein Mitglied vom Gemeinderat und die anderen vier Mitglieder alle vier Jahre vom Volk gewählt werden. Der Schulrat ist eine Kollegialbehörde und den Schulen übergeordnet. Alle Entscheide werden (mit Mehrheitsbeschluss) gemeinsam gefällt. Der Schulrat ist für richtung- weisende Fragen seiner Schule zuständig. Alle Mitglieder unterstehen der Schwei- gepflicht. Aufgaben des Schulrates ❖ Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Träger- schaft und der Öffentlichkeit. ❖ Er ist Anstellungsbehörde und Aufsicht der Schulleitung. ❖ Er ist Anstellungsbehörde von Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag. ❖ Er genehmigt das Schulprogramm und gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse. ❖ Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheidungen der Schulleitung. ❖ Er ist Entscheidungsinstanz bei Urlaubsgesuchen von mehr als zwei Wochen. ❖ Er verabschiedet das Budget zuhanden des Gemeinderates. ❖ Er legt auf Antrag der Schulleitung deren Organisation fest. ❖ Er kann auf Antrag der Schulleitung Schülerinnen und Schüler, welche ge- gen Ordnung und Disziplin verstossen, aus der Schule ausschliessen und Bus- sen verfügen. Funktionen der einzelnen Schulratsmitglieder Präsidentin: Aline Stalder Häusermann Vizepräsident: Tobias Bucher Aktuar: Nadim Ismail Mitglied des Gemeinderates: Sven Stohler Schulrätin: Claudia Meury Vertretung Schulleitung und Konvent Mit beratender Stimme nehmen an den Schulratssitzungen auch die Vertreterinnen der Schulleitung und des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents teil. Judith Müller-Vögtli (Schulleitung) Michèle Stehli-Flury (Vertreterin Lehrer/innenkonvent) www.schulepfeffingen.ch 9
Die Erziehungsberechtigten Den ersten und wichtigsten Grundstein für ein erfolgreiches Bildungs- und Berufsle- ben der Kinder legen die Eltern mit einer umsichtigen und konsequenten Erzie- hung. Auf einem soliden Erziehungsfundament des Elternhauses kann die Schule ihren Bildungsauftrag aufbauen. Schule und Eltern sind Erziehungspartner. Sie als Eltern legen durch eine umsichtige und vernünftige Erziehung den Grundstein für einen erfolgreichen Weg durch das Bildungssystem. Kinder brauchen vernünftige, überschaubare Grenzen, welche konsequent eingehalten werden müssen. Ebenso sollte die Vermittlung vermeint- lich alter Tugenden wie Höflichkeit und Rücksichtnahme nicht unterschätzt wer- den. Die untenstehenden Informationen sind unserem Bildungsgesetz entnommen. § 66 Definition Erziehungsberechtigte sind Eltern oder andere Personen, die für die Betreu- ung von Kindern und Jugendlichen zuständig sind. § 67 Rechte 1 Die Erziehungsberechtigten werden: a durch die Schulen am Bildungsprozess ihrer Kinder beteiligt; b über ihre Kinder betreffende Fragen und die Arbeit in deren Klassen und Schulen regelmässig informiert; c in die Evaluation der Schulen und des kantonalen Bildungswesens miteinbe- zogen; d von den für ihre Kinder zuständigen Lehrpersonen und der Schulleitung auf ihr Verlangen angehört. § 68 Mitsprache 1 Die Erziehungsberechtigten können von den Klassenlehrpersonen ihrer Kinder die Durchführung von Elternabenden verlangen. 2 Sie haben das Recht, von der Schulleitung und vom Schulrat ihrer Kinder an- gehört zu werden und an diese Gremien Anträge zu stellen. 3 Organisationen der Erziehungsberechtigten können zu wichtigen Fragen und Erlassen im Bildungswesen zu Händen der zuständigen Behörde Stellung nehmen. § 69 Pflichten 1 Die Erziehungsberechtigten a sind für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich; b unterstützen und fördern den Bildungsprozess ihrer Kinder; c arbeiten mit den Lehrerinnen und den Lehrern sowie der Schule ihrer Kinder zusammen und suchen bei hängigen Fragen den direkten Kontakt mit ihnen; d halten ihre Kinder an, die Regeln und Weisungen der Schule einzuhalten und den Unterricht lückenlos zu besuchen; 2 Erziehungsberechtigte, die ihren Pflichten der Schule gegenüber nicht nachkommen, können vom Schulrat ermahnt und mit einer Busse bis zu 5000 Franken bestraft werden. www.schulepfeffingen.ch 10
Unsere Schule von A bis Z Absenzen Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit statt- finden. Bitte informieren Sie die Lehrpersonen frühzeitig über eventuelle Schulaus- fälle. Ansprechpartner/innen Bei Fragen oder Problemen ist die Klassenlehrperson die Ansprechpartnerin. Wen- den Sie sich vertrauensvoll an sie! Häufig kann in einem Gespräch alles erklärt und geklärt werden. Bei Fachfragen steht Ihnen die jeweilige Fachlehrperson für ein Gespräch zur Verfügung. Arzt / Beratungsstellen Dr. Quinto (Schularzt) 061 756 98 88 Praxis Pfeffingen, Allmendgasse 7, 4148 Pfeffingen Familien- und Jugendberatung Birseck 061 711 72 50 Hauptstrasse 1, 4153 Reinach www.fejb.ch Schulpsychologischer Dienst 061 552 70 40 Gorenmattstrasse 19, 4102 Binningen www.bl.ch → Startseite → Politik und Behörden → Direktionen → Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion → Bildung - welche Wege führen zum Ziel? → Schulpsychologi- scher Dienst Kinder- und Jugendpsychiatrie 061 553 59 59 Poliklinik Bruderholz, Personalhaus B, 4101 Bruderholz www.pbl.ch Elternnotruf, www.elternnotruf.ch 0848 35 45 55 Beratung und Hilfe Pro Juventute 147 (auch SMS) www.147.ch Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Kinder, welche nicht deutscher Muttersprache sind oder erst seit kurzem in der Schweiz sind, werden während einer begrenzten Zeit von einer Lehrperson in ihrer Sprachentwicklung unterstützt. Elterngespräche Für kurze Mitteilungen oder Fragen stehen Ihnen unsere Lehrpersonen gerne vor und nach der Unterrichtszeit zur Verfügung. Für längere Gespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin. Elternabende Elternabende werden von den Klassenlehrpersonen einberufen. Grundsätzlich gibt es pro Schuljahr einen Elternanlass, sei es in Form eines Elternabends oder eines anderen gemeinsamen Anlasses. www.schulepfeffingen.ch 11
Finken Die Kinder brauchen ein Paar (im Kindergarten geschlossene!) rutschfeste Finken, welche in der Schule bzw. im Kindergarten bleiben. Fördergruppe Ab der 1. Klasse können einzelne Kinder mit Schulschwierigkeiten in einer Gruppe zusätzlich gefördert werden. Die Empfehlung erfolgt, nach Absprache mit den El- tern, durch die Lehrperson. Freiwilliger Schulsport Es besteht ein Kursangebot für Aescher und Pfeffinger Kinder ab der 3. Klasse. Die Kurse finden im Herbst- bzw. im Frühlingssemester statt. Anmeldeformulare werden von den Lehrpersonen zu Semesterbeginn an alle interessierten Kinder verteilt. Fundgegenstände Die Fundgegenstände befinden sich im Eingangsgeschoss vis à vis vom Lift. Fund- stücke aus der Turnhalle finden Sie in der Mehrzweckhalle in einem speziell ange- schriebenen Schrank und einer kleinen Vitrine neben der Eingangstür. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Hauswart Herrn Rickenbacher. Wir empfehlen Ihnen unbedingt, alle Kleider und Gegenstände Ihres Kindes anzu- schreiben. Gegenstände, die nicht mehr zu ihren Besitzer/innen zurückfinden, wer- den nach einer gewissen Zeit entsorgt. Haftpflicht Für alle Schulunfälle, Heilungskosten sowie ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Spitalaufenthalt, Medikamente usw. ist die Krankenkasse bzw. der Krankenversi- cherer der Erziehungsberechtigten zuständig. Bei mutwilligen Schäden von Mobiliar, Schulmaterialien, Einrichtungen etc. haftet der oder die Verursachende. Die Schäden sind umgehend der Klassenlehrperson zu melden. Handy, iPod, iPad und Co. Während der Unterrichtszeit sind alle elektronischen Medien verboten. Bitte achten Sie darauf, dass keine Geräte mit in die Schule genommen werden. Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung übernimmt die Schule keine Verantwortung. Heilpädagogik im Kindergarten Um eventuelle Entwicklungsverzögerungen der Kinder möglichst frühzeitig zu erfas- sen und allfällige Fördermassnahmen zu treffen, arbeitet eine Heilpädagogin im Kindergarten. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Kindergärtnerin. Homepage Wichtige Informationen wie Kontakt (Telefonnummern, Emailadressen), Aktuelles und Informatives finden Sie auf unserer Homepage. www.schulepfeffingen.ch 12
Konvent Alle Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarschule treffen sich regelmässig zu Konventen. Eine Delegierte des Konvents nimmt an den Schulratssitzungen mit beratender Stimme teil. Krankheitsfall Lehrperson Für den Fall, dass die Lehrperson erkrankt, organisiert die Schulleitung eine Stellver- tretung. Ist dies für den ersten Tag nicht möglich, werden die Kinder an diesem Tag in andere Klassen aufgeteilt und arbeiten an einem speziellen Programm. Ab dem zweiten Krankheitstag wird wenn möglich eine Stellvertretung anwesend sein. Krankheitsfall Kinder Falls Ihr Kind die Schule aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen kann, mel- den Sie es bitte vor Unterrichtsbeginn (8.00 Uhr) bei der Klassenlehrperson ab. Be- achten Sie: ein krankes Kind gehört nicht in die Schule. Läuse Sollten die kleinen Krabbeltiere und ihre Eier (Nissen) bei Ih- rem Kind ein Zuhause gefunden haben, melden Sie dies bit- te umgehend der Klassenlehrperson und behandeln Sie die Plagegeister so rasch wie möglich mit einem Spezial- shampoo. Bei Fragen können Sie sich auch mit unserem Schularzt Dr. Quinto, Telefon 061 756 98 88, in Verbindung setzen. Falls Läuse an unserer Schule auftreten, werden alle Erziehungsberechtigten mit einem Lausstempel im Hausauf- gabenbüchlein resp. Poströlleli darüber informiert. Lehrmittel Zu den Lehrmitteln der Schule muss Sorge getragen werden. In die Bücher darf nichts hineingeschrieben oder hineingemalt werden. Bitte kleben Sie beim Einbin- den keine Klebestreifen in die Bücher! Unterstützen Sie uns bitte in unserem Bemü- hen, die Kinder zu einem sorgsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit Arbeitsmaterialien zu erziehen und binden Sie die Bücher und Hefte ein. Logopädischer Dienst In den Kindergärten wird einmal im Jahr eine logopädische Untersuchung zwecks Früherfassung sprachlicher Störungen durchgeführt. Zweimal während des Schuljahres besucht der Logopädische Dienst die Primar- schule zur Beratung und Beantwortung von Fragen der Lehrpersonen. Religionsunterricht Der Religionsunterricht wird von der 1. bis 6. Klasse ökumenisch erteilt. Schulärztliche Untersuchung Vor dem 1. Kindergarten- und im 5. Schuljahr werden die Kinder durch den Schul- arzt untersucht. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihr Kind durch Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin untersuchen zu lassen. Die Vorsorgekontrolle wird in einer Lauf- karte eingetragen. www.schulepfeffingen.ch 13
Schulbesuche Wir freuen uns über Schulbesuche. Bitte melden Sie sich vorher bei der betreffen- den Lehrperson an. Schulsack und Inhalt Bitte kontrollieren Sie immer wieder gemeinsam mit Ihrem Kind den Schulsack auf eventuelle Elternbriefe oder Ausschussmaterial (z.B. alte Znüni). Schulweg Es ist wichtig, dass Ihr Kind den Weg zur Schule und zum Kindergarten sicher kennt. Verzichten Sie auf Fahrdienste und gehen Sie den Weg wiederholt mit Ihrem Kind ab, weisen Sie es auf besondere Gefahrenpunkte hin. Wenn Ihr Kind sicher und selbstständig in die Schule geht, wird sein Selbstbewusstsein gestärkt und es lernt gleichzeitig, sich im Verkehr sicher und korrekt zu verhalten. Der Schulweg ist Sache der Eltern. Die Lehrpersonen können dafür keine Verantwortung übernehmen. Unterstützung „Solange deine Kinder klein sind, gib ihnen Wurzeln, wenn sie größer werden, schenk' ihnen Flügel.“ Khalil Gibran Erziehung zur Selbstständigkeit ist eine wichtige Forderung der Lehrpersonen, an die Eltern und an sich selber. Kinder sollten baldmöglichst nach Schulbeginn ge- lernt haben, ihre Schulsachen selbstständig zu ordnen und für den kommenden Schultag bereitzulegen. Wir freuen uns, wenn Sie uns hierbei unterstützen. Verkehrsinstruktion Im ersten Quartal des neuen Schuljahres wird der Verkehrsinstruktor die Kinder in die wichtigsten Verhaltensregeln im Strassenverkehr einführen. Er tut dies in einem theoretischen und einem praktischen Teil mit Übungen auf der Strasse. Eine speziel- le Broschüre gibt Ihnen wertvolle Tipps. Für Fragen steht Ihnen der Verkehrsinstruktor gerne zur Verfügung. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei den Klassenlehrpersonen. Zahnprophylaxe Einmal jährlich besucht die Fachfrau für Zahnprophylaxe die Kindergärten und die 1. bis 3. Klassen und instruiert die Kinder in korrekter Zahnpflege. www.schulepfeffingen.ch 14
Hausaufgaben Richtlinien zu den Hausaufgaben 1. Grundsätze Hausaufgaben gehören zum festen Bestandteil des Unterrichts an der Primarschule Pfeffingen. Das Kind sollte die Hausaufgaben selbständig lösen können. 2. Ziele Mit dem Erteilen der Hausaufgaben werden drei Hauptziele verfolgt: A: Sachkompetenz Die Kinder erhalten in verschiedenen Fächern Aufträge zum Vertiefen, Anwenden, Üben, Entdecken und Gestalten. B: Selbstkompetenz Die Kinder lernen, zu Hause selbständig einen erhaltenen Auftrag umzusetzen. Sie setzen sich dabei mit ihrer persönlichen Zeitplanung auseinander und übernehmen für sich selbst Verantwortung. C: Information Schule → Elternhaus Über die mitgebrachten Aufträge und die verwendeten Schulmaterialien erhalten die Eltern Informationen über die aktuell bearbeiteten Stoffgebiete. 3. Zeitlicher Umfang und Form Die Lehrpersonen entscheiden individuell, wie die Hausaufgaben notiert werden (Hausaufgabenbüchlein, Notizheft etc.). Bei Nichterfüllen entscheiden die Lehrper- sonen individuell betreffend Massnahmen. In der Regel soll die Wochenarbeitszeit für Hausaufgaben gemäss nachstehender Tabelle nicht überschritten werden. Dabei ist zu beachten, dass a) sich die Richtlinien an den durchschnittlich Begabten orientieren sollen und b) individualisierte Aufgaben (lernstarke/lernschwache SuS) möglich sind. Zu- dem sollte der Übungsaufwand in Hinblick auf Lernkontrollen darin enthalten sein. c) die Lehrperson kann Hausaufgaben über mehrere Tage hinweg geben. Eltern, deren Kinder die Zeitvorgaben regelmässig überschreiten, wenden sich bitte an die Lehrperson. www.schulepfeffingen.ch 15
Durchschnittliche Arbeitszeit inkl. Vorbereitung auf Lernkontrollen pro Tag entspricht der Wochenarbeitszeit 1. Klasse 10 - 15 Minuten 40 - 60 Minuten 2. Klasse 20 - 25 Minuten 80 - 100 Minuten 3. Klasse 30 - 35 Minuten 120 - 140 Minuten 4. Klasse 40 - 45 Minuten 160 - 180 Minuten 5. Klasse 50 - 55 Minuten 200 - 220 Minuten 6. Klasse 60 - 65 Minuten 240 - 260 Minuten 4. Einschränkungen a) Von Freitag auf Montag und in den Schulferien werden keine Hausaufgaben erteilt. b) Die Aufträge sind so zu formulieren, dass sie von den Kindern selbständig ausgeführt werden können. 5. Mitarbeit der Eltern Die Lehrpersonen informieren die Eltern am Elternabend über die gängige Haus- aufgabenpraxis in Pfeffingen. Die Eltern sind in geeigneter Form (Elternbrief, Eltern- abende, Standortgespräche) darauf hinzuweisen, dass es keinen Sinn macht, wenn die Hausaufgaben zwar vordergründig perfekt gemacht sind, das Verständ- nis der Kinder aber fehlt. Die Lehrerinnen und Lehrer betrachten fehlerhaft gelöste Hausaufgaben als Hinweis für Klärungsbedarf. Natürlich dürfen Eltern unterstützend eingreifen. Sollte dies oft notwendig sein, muss aber eine Rückmeldung an die Leh- rerin oder an den Lehrer erfolgen. www.schulepfeffingen.ch 16
Absenzenreglement und Jokertage 1.1 Der Schulrat des Kindergartens und der Primarschule Pfeffingen erlaubt den Schülerinnen und den Schülern pro Schuljahr vier halbe Tage (Jo- kertage) für persönliche Bedürfnisse frei zu halten, sofern keine Ein- schränkungen gemäss Ziffer 6 vorliegen. 1.2 Diese Regelung gilt nicht für die Abwesenheit infolge von Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, Arzt- oder Zahnarzttermine des Kindes, sofern deren Besuch nicht ausserhalb der Schulzeit möglich ist. 2. Der verpasste Schulstoff muss in Absprache mit den Lehrpersonen um- gehend aufgearbeitet werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Eltern (Unterlagen beschaffen, Hefte nachführen, Fragen klären etc.). 3. Die nicht bezogenen Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres (keine Kumulation über das Schuljahr hinaus möglich). 4. Die Eltern melden der Lehrperson die beabsichtigte Absenz spätestens eine Woche vorher schriftlich an. Die Klassenlehrperson ist für die Einhal- tung des Reglements verantwortlich und bewilligt die Jokertage. Ge- gen den Entscheid der Klassenlehrperson kann keine Einsprache erho- ben werden. 5. Sind andere Lehrpersonen von der Absenz betroffen, ist die Klassenlehr- person für deren Information verantwortlich. Sie führt über die bezoge- nen Jokertage Buch und leitet die Information am Ende des Schuljah- res an die Schulleitung weiter. 6. Der Jokertag kann nicht bezogen werden: 6.1 wenn die Klassenlehrperson wegen nicht Erfüllens des Punktes 2 nicht zustimmen kann. 6.2 wenn für den vorgesehenen Termin ein Test / eine Prüfung bereits an- gesagt wurde. 6.3 an besonderen Anlässen der Schule (Schulreise, Lager, Projektwoche etc.). 7. Urlaubsgesuche bis zu zwei Wochen müssen vier Wochen vorher schrift- lich an die Schulleitung gestellt werden. Es gelten Ziffer 2 und 6. 8. Urlaubsgesuche ab zwei Wochen müssen vier Wochen vorher schriftlich an den/die Schulratspräsidenten/Schulratspräsidentin gestellt werden (idealerweise per E-Mail). Es gelten Ziffer 2 und 6. 9. Bei Urlaubsgesuchen werden die Jokertage angerechnet, sind also al- lenfalls für das bestehende Schuljahr aufgebraucht. Das Antragsformular finden Sie unter www.schulepfeffingen.ch. www.schulepfeffingen.ch 17
Schulbesuch bei infektiösen Krankheiten Richtlinien über den Besuch der Primarstufe bei infektiösen Krankheiten und bei Pa- rasitenbefall. Allgemein: Massgebend für den Schul- und Kindergartenbesuch ist der Allgemeinzustand. Nach einer Erkrankung soll das Kind mindestens einen Tag ohne Fieber zu Hause bleiben! Wichtig: Infektionskrankheiten werden im Allgemeinen vor Ausbruch und am Anfang der Erkrankung übertragen. siehe: www.bl.ch →Startseite → Politik und Behörden → Direktionen → Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion →Amt für Gesundheit → Medizinische Dienste → Kan- tonsärztlicher Dienst → Infektionskrankheiten → Richtlinien Schulbesuch Klassenschliessung nur bei Mehrfach-Erkrankungen von besonderen Krankheiten nach Rücksprache mit der Kantonsärztin bzw. dem Kantonsarzt. Folgende Institutionen geben bei Fragen Auskunft: Schulgesundheitskommission des Tel: 061 552 59 08 Kantons Basel-Landschaft www.schulgesundheit.bl.ch Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Tel: 061 267 45 20 Basel-Stadt E-Mail: psm@bs.ch www.gesundheit.bs.ch Universitäts-Kinderspital beider Basel Tel: 061 704 12 12 (UKBB) www.ukbb.ch Notizen __________________________________________ __________________________________________ __________________________________________ __________________________________________ __________________________________________ www.schulepfeffingen.ch 18
Masern Merkblatt für Eltern, Lernende, Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeitende von Kitas, Musik-, Sonder- und Volksschulen sowie Berufs- und Mittelschulen Masern-Elimination: • Gegen Masern impfen und nichts verpassen. • Wer Masern hat, muss während 4 Tagen nach Beginn des Hautausschlages zu Hause bleiben. • Nicht geimpfte Kontaktpersonen eines Masernfalls (mit Jahrgang 1964 oder jünger), die keine Masern durchgemacht haben, müssen bis zu 21 Tage zu Hause bleiben (Quarantä- ne, Anwendung Epidemiengesetz). Was sind Masern? Die Masern sind eine hoch ansteckende Infektionskrankheit. Masernviren werden durch Tröpf- chen, die beim Husten oder Niesen entstehen, von Person zu Person übertragen. Die ersten Symptome treten eine Woche bis drei Wochen nach der Infektion auf: Fieber, Schnupfen, Husten, Entzündung der Augen. Später erscheinen die für Masern typischen roten Flecken. Diese breiten sich ausgehend vom Gesicht über den ganzen Körper aus und das Fieber steigt auf hohe Werte. Häufig kommt es zu Komplikationen wie Mittelohrentzündung (70-90 auf 1‘000 Fälle), manchmal Lungenentzündung (10-60 auf 1‘000 Fälle) oder Hirnentzündung (2-20 auf 10‘000 Fälle). Auch Behinderungen können zurückbleiben und in seltenen Fällen führen Masern zum Tod. Bei Er- wachsenen verläuft die Krankheit oft schwerer und es entwickeln sich häufiger Komplikati- onen. Wann sind Masern ansteckend? Die Masern sind bereits ansteckend, bevor bei der erkrankten Person die roten Flecken auftreten. Aus diesem Grund müssen nicht-immune Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende in der Institution, die mit einem Masernfall Kontakt hatten und noch nicht krank sind, so rasch als möglich, d.h. be- vor sie selber ansteckend sind, von der Institution ausgeschlossen werden und zu Hause bleiben. Was geschieht bei einem Masernfall in einer Kita, in einer Musik-, Sonder-, Volks-, Berufs- oder Mittelschule? Um zu verhindern, dass sich die Masern ausbreiten können und um diejenigen zu schützen, die nicht geimpft sind oder sich nicht impfen lassen können (z.B. Säuglinge vor dem Alter von 9 Mona- ten, Personen mit einem geschwächten Immunsystem), • werden die Erkrankten von der Institution während 4 Tagen nach Beginn des Hautaus- schlages ausgeschlossen und müssen zu Hause bleiben; • werden die nicht geimpften Personen mit Jahrgang 1964 oder jünger1, die Kontakt zu einer erkrankten Person hatten, für maximal 21 Tage ausgeschlossen, es sei denn, sie konnten in-nerhalb von drei Tagen (72 Stunden) nach dem letzten Kontakt zur erkrankten Person geimpft werden oder sie haben die Masern bereits durchgemacht. Die Ausge- schlossenen müssen zu Hause bleiben. Die rechtlichen Grundlagen für diese Massnahmen finden sich in Artikel 30-39 des Bundesgeset- zes vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz; SR 818.101) 1 Die 1963 und früher geborenen Personen sind als immun anzusehen www.schulepfeffingen.ch 19
Wie können Sie sich vor Masern schützen? Die Impfung ist die einzige mögliche Präventionsmassnahme bzw. der einzige persönliche Schutz vor Masern. Seit über 30 Jahren wird gegen Masern geimpft. Für einen vollständi- gen Impfschutz benötigen Kinder, Jugendliche und Erwachsene ab Jahrgang 1964 und jünger zwei Impfungen ge-gen Masern. Falls Sie oder Ihr Kind nicht oder unvollständig (d.h. nur mit einer Impfung) geimpft sind/ist, wird eine Nachholimpfung bis zu insgesamt zwei Dosen empfohlen. Was können Sie jetzt tun? Kontrollieren Sie Ihren Impfstatus und denjenigen Ihres Kindes (z.B. mit dem Hilfsmittel Risiko- Check, Link siehe unten). Im Impfbüchlein sind die Impfstoffe gegen Masern unter folgenden Na- men aufgeführt: Attenuvax, Moraten, Rimevax, Measles live vaccine, Eolarix, MoRuviraten, Trivira- ten, Biviraten, MMVax, Rimparix, MMR-II, MMRVaxPro, Pluserix, Priorix, Priorix Tetra. • Personen, die 1963 und früher geboren wurden, sind als immun (geschützt) gegen Masern anzusehen (Quelle: Bundesamt für Gesundheit, BAG). • Wer die Masern durchgemacht hat, gilt als immun und ist geschützt. • Bei Unsicherheit wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Ärztin, an Ihre Apotheke, an das Tro- peninstitut oder an Ihren telemedizinischen Anbieter (Rückseite der Versicherungskarte) o 2x geimpft -> Schutz ok o 1x geimpft -> Zweitimpfung empfohlen bei einer Ärztin oder Arzt (Haus- / Kinder- arzt, Tropeninstitut) oder in einer Apotheke o Nicht geimpft → kein Schutz vorhanden, daher - Quarantäne bis 21 Tage, falls keine Erstimpfung innerhalb von 72 Stunden nach Kontakt mit Indexpatient erfolgt. ▪ Innerhalb von 72 Stunden besteht die Option einer Erstimpfung und Entlas- sung aus der Quarantäne. Wir empfehlen ein zeitnahes Impfaufklärungsge- spräch mit einer medizinischen Fachperson. o Sie haben Ihren Impfausweis verloren? Kontaktieren Sie Ihren Arzt (Haus- /Kinderarzt). Sollte ein Masernverdachtsfall in der Schule auftreten, wird die Schule durch den kantonsärztli- chen Dienst den Auftrag erhalten, bei der Umgebungsabklärung mitzuhelfen. Dabei wird es nötig sein, eine Kopie des Impfausweises per Email an den kantonsärztlichen Dienst zu senden. Bis zur Überprüfung des Impfausweises gilt der Zustand der Quarantäne (Anwendung des Epidemienge- setzes). Die Aufhebung der Quarantäne erfolgt durch den Kantonsarzt. Was können Sie tun, falls Sie oder Ihr Kind Masern-Symptome entwickeln? Bei Verdacht auf Masern sollten Sie eine Ärztin/einen Arzt konsultieren. Die erkrankte Person soll- te nicht in die Kita oder in die Schule gehen. Sie sollten vor einem Arztbesuch die Ärztin/den Arzt telefonisch vorwarnen. Falls Sie an Masern erkrankt sind oder falls Ihr Kind an Masern erkrankt ist, informieren Sie bitte sofort die Institutionsleitung, damit Sie diese Information zwecks Einleitung der not- wendigen Massnahmen an das kantonsärztlichen Dienst Baselland weiterleiten kann. Bei medizinischen Fragen können Sie sich an folgende medizinische Fachpersonen wenden: • Ihren Arzt (Hausarzt, Kinderarzt) • Ihre Apotheke • Ihr telemedizinischer Anbieter (Telefon-Nr. auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungs- karte) www.schulepfeffingen.ch 20
Mittagstisch Für Kindergarten- und Primarschüler/innen Wann: Montag / Dienstag / Freitag von 12.00 bis 13.45 Uhr Wo: „Hobelraum“/Foyer bei der Mehrzweckhalle Kosten: Fr. 15.- pro Kind / Mahlzeit und Betreuung Auskunft: Frau Esther Oser Nespelmattweg 8 4148 Pfeffingen Tel: 061 751 69 28 esther.oser@resomur.ch Leiterin: Frau Nicole Farronato Tel. 079 657 98 04 thefarronatos@sunrise.ch Anmeldung: bis jeweils 15. Juni, resp. 15. Dezember für das kommende Semester, www.pfeffingen.ch (→ Gemeindeverwaltung → Dienstleistungen A-Z → Mittagstisch) www.schulepfeffingen.ch 21
Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit ist ein kostenloses Angebot der Schule in Pfeffingen und ist eine Anlaufstelle bei sozialen Fragen, Problemen und Krisen. Die Angebote können von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten, von Lehrpersonen oder Schulleitung in Anspruche genommen werden. Die Beratung ist kostenlos und die Gespräche werden vertraulich behandelt. Kinder oder Jugendliche haben die Möglichkeit bei schulischen Schwierigkeiten, Problemen und Konflikten oder in einer Krisensituation neutrale Unterstützung zu erhalten. Im Vordergrund stehen dabei Lösungen finden, Fähigkeiten entdecken und Sicherheit für das eigene Handeln gewinnen. Die Beratungen werden vertrau- lich geführt, sind unter Schweigepflicht gestellt und können in Absprache mit der Lehrperson während der Unterrichtszeit stattfinden. Eltern und Erziehungsberechtigte können sich mit Fragen und Anliegen im Zusam- menhang mit ihren Kindern direkt an die Schulsozialarbeiterin wenden. Die Bera- tungen werden vertraulich geführt und unterstehen der Schweigepflicht. Lehrpersonen können Schülerinnen und Schüler zur Beratung anmelden, damit ei- ne Problemlösung ausserhalb des Unterrichts Zeit und Raum findet. Das Angebot der Schulsozialarbeiterin steht Lehrpersonen für eigene Fragestellungen im Zusam- menhang mit einer Klasse oder Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Zudem kann die Schulsozialarbeit gerne für die Zusammenarbeit bei verschiedenen An- geboten und Projekten im Rahmen der Schulaktivitäten und der Prävention ange- fragt werden. Für Termine und Auskünfte ist die Schulsozialarbeiterin direkt im Schulhaus, per Natel, SMS, Whatsapp oder E-Mail erreichbar. Montag - Donnerstag jeweils 08:00 – 11:00h Mobile: 079 791 91 40 Petra Dannmeyer p.dannmeyer@schulepfeffingen.ch www.schulepfeffingen.ch 22
Bibliotheken Pfeffinger Schulbibliothek Unsere Bibliothek befindet sich im Erdgeschoss des Schulhau- ses. Sie bietet eine Auswahl an Bilderbüchern, Erstlesebüchern, Sachbüchern, Comics, Belletristik, Sachvideos/ DVDs und CDs. Die Bibliothek ist nicht öffentlich und kann daher nur gemein- sam mit der Lehrperson während der Unterrichtszeit besucht werden. Die Benützung der Bibliothek ist gratis. Die Kinder können max. drei Medien ausleihen. Wird ein Medium stark beschädigt oder geht sogar verloren, muss der Betrag für die Neuanschaffung verrechnet werden. Aescher Gemeinde- und Schulbibliothek Die Bibliothek steht allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen. Sie erhalten einen persönlichen Benutzerausweis gegen eine Gebühr und können Medien nach Hause entleihen oder die Bibliothek an Ort und Stelle benutzen. Erwachsene haben die Möglichkeit, für sich ein Jahresabo zu Fr. 35.-- zu lösen. Für schulpflichtige Kinder aus Aesch und Pfeffingen ist die Benützung der Lesemedien gratis, für Kinder im Vorschulalter und Kindergarten kostet die Benützung Fr. 10.--. Bitte beachten Sie, dass die Ausleihe von DVDs, Hörbücher, CDs und Kassetten kos- tenpflichtig ist. Bei der Ausleihe eines Ebook Readers wird eine Depotgebühr von Fr. 20.-- verlangt. Öffnungszeiten Montag 15.00 – 19.00 Uhr Dienstag 09.00 – 11.00 15.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 15.00 – 19.00 Uhr bibliothek.aesch.ch (ohne www. davor....) www.schulepfeffingen.ch 23
Ferien und schulfreie Tage Schuljahr 2020/2021 Beginn 10.08.2020 Ende 03.07.2021 Semesterwechsel 16.01.2021 Ferien Herbstferien 26.09.2020 – 11.10.2020 Weihnachtsferien 19.12.2020 – 03.01.2021 Fasnachtsferien 13.02.2021 – 28.02.2021 Frühjahrsferien 27.03.2021 – 11.04.2021 Sommerferien 03.07.2021 – 15.08.2021 Schulfreie Tage Auffahrt 13. – 14.05.2021 Pfingsten 24.05.2021 (Pfingstmontag) www.bl.ch → Politik und Behörden → Direktionen → Bildungs-, Kultur- und Sportdi- rektion → Bildung – welche Wege führen zum Ziel? → Ferientermine nach Schuljahr oder mit etwas Glück direkt auf der Startseite unter «häufig besucht»... Die Weihnachtsferien dauern 2 Wochen. Dadurch gibt es keine weiteren schul- freien Tage mehr. Die Lehrpersonen werden alle Weiterbildungen während der un- terrichtsfreien Zeit absolvieren. www.schulepfeffingen.ch 24
Schuljahr 2020/2021 Primarstufe Pfeffingen Datum Was Wer August 10.08. Schulbeginn alle 12.08. Elternabend 1. Klasse und EK B. Strebel/J.Vögtli 12.08. Elternabend 5. Klasse E.-K. Schiliro 20.08. Elternabend 6b Klasse D. Babio 26.08. Elternabend 4. Klasse D. Schmidt 27.08. Pfeffinger Forum 31.08.-05.09. Lager 5. Klasse 5. Klasse September 01.09. Elternabend 6a Klasse N. Buser/R. Sprenger 08.09. Bergmattenausflug 1.-6. Klasse 08.09. Elternabend 2. Klasse M. Thilges 15.09. Bergmattenausflug Verschiebedatum 1.-6. Klasse 16.09. Elternabend Kindergarten Sunnestrahle S. Farronato 16.09. Elternabend Kindergarten Regenbogen C. Brosi 17.09. Logopädischer Dienst vor Ort 17.09. Elternabend 3. Klasse C. Filli September Schulfotograf Kindergarten Kindergarten 26.09.-11.10. Herbstferien alle Oktober 19.10. Elternabend KG Übertritt 2. Kindergarten 26.10. Elternabend Übertritt Primar-Sek in Aesch 6. Klassen 30.10. Lagerrückblick 5. Klasse 5. Klasse November 10.11. Räbeliechtli-Umzug Kindergarten 12.11. Gendertag Dezember 16.12. Waldweihnacht 4. Klasse 4. Klasse 17.12. Waldweihnacht Unterstufe 1.-3. Klasse 19.12.-03.01. Weihnachtsferien alle www.schulepfeffingen.ch 25
Januar 05./06.01. Sternsingen 3.-6. Klasse 16.01. Semesterwechsel alle 27.01.20 Gesundheitstag 1.-6. Klasse Januar Standortgespräche/Übertrittsgespräche Lehrpersonen Januar Einschulungsgespräche 2. Kindergartenjahr Kindergarten Februar 04.02. Logopädischer Dienst vor Ort 11.02. Fasnachtsumzug Aesch KG, EK, 1. bis 5., 6b 12.02. Maskenball Kindergarten 13.02.-28.02. Fasnachtsferien alle März März/April Standortgespräche 1. Kindergartenjahr Kindergarten 27.03.-11.04. Frühlingsferien alle April 22.04. Sporttag 1.-6. Klasse 29.04. Sporttag Verschiebedatum 1.-6. Klasse April Mein Körper gehört mir 3. Klasse Mai 10.-12.05. Abschlusslager 3. Klasse 3. Klasse 13./14.05. Auffahrt alle 20./21.05. Theater 6a Klasse 6a Klasse 24.05. Pfingstmontag alle 25.-28.05. Projektwoche alle Mai Schnupperstunde für neue KG-Kinder Kindergarten Mai/Juni Schulreise Kindergarten Kindergarten Juni 11.06. Anlass 5. Klasse 5. Klasse 23.06. Abschlussanlass Kindergarten Kindergarten Juli Juli Verabschiedung 6. Klassen alle 03.07.-15.08 Sommerferien alle 16.08. Schulbeginn alle Die Termine verstehen sich als geplante Daten. Je nach Entwicklung der Pandemie- situation können Termine verschoben oder abgesagt werden. Wir informieren jeweils zu gegebener Zeit. www.schulepfeffingen.ch 26
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