Oberstufenschule Uettligen Infoheft 2018/2019 - OS Uettligen
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Uettligen Oberstufenschule Uettligen Infoheft 2018/2019 Oberstufenschule Infoheft 2018/2019 osuettligen.ch | Schülerweg 18 | 3043 Uettligen | 031 829 01 77
Inhaltsverzeichnis Seite Oberstufenschule Uettligen, Mittagsverpflegung, Partnerschule 4-5 Neue Lehrpersonen 6-8 Schule, Lehrerinnen und Lehrer 9 Schulbehörden, Dienststellen 10 Weitere Adressen, Feriendaten, Notfallplanung KKW Mühleberg 11 Veranstaltungen 2018/19 12 Freie Halbtage, Dispensationen und Schnupperlehren, Beiträge an Lager 13 Einführung Lehrplan 21 an der OS Uettligen 14 Fakultativer Unterricht, Mittelschulvorbereitung 15 - 17 Schullaufbahnentscheide 18 - 19 Integrative Förderung, Deutsch als Zweitsprache, Schulsozialarbeit 20 Klassen 1b, Real c, Real d 21 Klassen 2a, 2b, 3a, 3b 22 Datenschutz i Das vorliegende Infoheft wird den Schülerinnen und Schülern der 7. Klassen und deren Eltern, der Lehrerschaft und den Behörden der Oberstufenschule Uettligen abgegeben. © Die Verwendung der Adressen für private Zwecke bedarf der Bewilligung durch die Schulleitung. + Die Verwendung für gewerbliche Zwecke ist untersagt. Impressum Titelbild: Kulissenbild, Klasse 1b, „SURVIVAL – Das Leben in der Wildnis“ Bildbearbeitung: Pascale Gerstmayer, machart Redaktion: Daniel Mauerhofer, Madeleine Brügger, Barbara Marti Druck: Grafodruck, Grossaffoltern 3
Oberstufenschule Uettligen Organisation, Struktur, Modell, Grösse, Leitung • 2 altersgemischte Klassen Real: 7. - 9. Schuljahr • 5 Sekundarklassen: Jahrgangsklassen, zwei siebte, zwei achte, ein neuntes Schuljahr • Modell 2: Integrationsformen und Durchlässigkeit im Angebot der Schule • 130 – 140 Schülerinnen und Schüler • 20 Lehrpersonen • Schulleiter, Daniel Mauerhofer Organisation der Sekundarstufe I an unserer Schule Unsere Schülerinnen und Schüler besuchen entweder eine Real- oder eine Sekundarklasse; sie werden in Kernfächern wie Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, NMM und Musik in ih- ren Stammklassen getrennt unterrichtet (Modell 2). Der Unterricht kann aus organisatorischen Gründen in den Angeboten der Schule gemeinsam und teilweise niveauübergreifend erfolgen. Die Sekundarklassen sind Jahrgangsklassen, die Realklassen altersgemischt, das heisst, wir führen zwei 7. bis 9. Klassen. Alle Schülerinnen und Schüler im deutschsprachigen Kantonsteil besuchen den gymnasialen Bil- dungsgang während vier Jahren am Gymnasium. Unabhängig davon, ob der Übertritt aus dem zweiten oder dritten Sekundarschuljahr erfolgt, treten alle Schülerinnen und Schüler in das erste Jahr des gymnasialen Bildungsgangs am Gymna- sium ein. Angebot der Schule 2018 / 2019 • Band und Chor • Digitale Fotografie • Multimedia • Tastaturschreiben • Tanz – Dance – Danse • Imagineering • Fussball CS Cup • Unihockey – KSM 4
Mittagsverpflegung und –betreuung • Mittagsbetreuung mit Verpflegung • Mittagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die sich selbst verpflegen Schwerpunkte sind die Mittagsverpflegung und die Betreuung während der Mittagszeit sowie genügend Zeit für Spiel, Ruhe und Erholung. Die Mittagsbetreuung regt die Schülerinnen und Schüler zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung an. Sie bietet Freiraum für Bewegung und eigenes Gestalten. Das Untergeschoss des Schulhauses ist über Mittag für die Mittagsverpflegung und - betreuung in zwei Bereiche aufgeteilt: • „Food-Bereich“: Im Aufenthaltsraum, in der Pausenhalle, im Untergeschoss wird gegessen. Bei schönem Wetter stehen auf der Terrasse vor dem Aufenthaltsraum weitere Plätze für das Mittagessen zur Verfügung. • „Non-Food-Bereich“: Die Räume der Mittagsbetreuung im Untergeschoss verfügen über eine zweckdienliche Einrichtung. Diese bestehen aus Raum für ruhige Tätigkeiten wie etwa Hausaufgaben, Spielraum und Aussenanlagen. Es gibt klar getrennte, klar bestimmte Bereiche für Essen, Aktivitäten und Ruhe. Falls ihr Kind krank ist und nicht am Mittagstisch teilnehmen kann, bitten wir Sie, es spätestens bis um 08.00 Uhr des betreffenden Tages per E-Mail unter mittagstisch@osuettligen.ch abzumel- den. Fristgerechte Abmeldungen werden in der Rechnung berücksichtigt. Partnerschule der PH Bern Die OS Uettligen Partnerschule der Pädagogischen Hochschule Bern. Als Partnerschule sind wir für einen Teil der praktischen Ausbildung der Studierenden zuständig. Die angehenden Lehrerinnen und Lehrer wenden ihr theoretisches Wissen in der praktischen Arbeit mit Schülerinnen und Schülern an. Die Studierenden der PH Bern bereiten ihre Praktika sorgfältig vor, planen den Unterricht, unterrichten und werten ihre Erfahrungen im Gespräch mit den Dozierenden der PH Bern und den Praxislehrpersonen unserer Schule aus. Wir profitieren als Partnerschule folgendermassen: • Wir sind „am Puls“ der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung. • Wir können an speziell auf die Praktikums- und Unterrichtsarbeit zugeschnittenen Fortbil- dung teilnehmen. • Wir tauschen uns regelmässig mit Dozierenden der PH Bern, mit anderen Praxislehrperso- nen und mit Studierenden aus. 5
Claudia Challandes « C’est une grande chance de donner des cours de français à Uettligen! » Als „Romande“, die seit mehreren Jahren in Bremgarten wohnt, ist es für mich eine grosse Freude, Französisch in der Oberstufenschule Uettligen unterrichten zu dürfen. Ich bin 46 Jahre alt, verheiratet und Mutter von zwei Kin- dern (13 und 16 Jahre alt). Lehrerin zu sein, ist für mich ein wunderbarer neuer Berufsweg. Vor Beginn meiner Ausbildung an der Pädagogischen Hoch- schule in Bern 2016, habe ich 20 Jahre als Umweltingenieu- rin ETH im Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereich gearbeitet. Auch wenn ich immer stolz war, mich für eine nachhaltige Zukunft zu engagieren, betrachte ich jetzt die konkrete Begleitung der Jugendlichen, die ihre Zu- kunft vor sich haben, als genauso wichtige und herausfordernde Aufgabe. Ich packe sie mit genauso viel Engagement und Begeisterung an wie meine erste Berufstätigkeit. Durch meine Berufserfahrung kann ich den Jugendlichen auch wichtige Impulse für ihre zukünfti- ge Berufswelt mit auf den Weg geben. Französisch ist unsere zweite Landessprache und eine Weltsprache. Sie zu lehren und lernen ist spannend! Mein Unterricht ist eine gute Mischung aus der Vermittlung von Inhalten, aus mitei- nander sprechen, schreiben und aus spielerischem Lernen. Wir lernen auch alle wichtigen Sprachregeln und die Systematik der französischen Sprache. Auch auf die Vermittlung der franzö- sischen Kultur lege ich Wert. Weil Französisch meine Muttersprache ist, bin ich in der Lage, die Inhalte auf die spezifischen Bedürfnisse der Schüler und Schülerinnen auszurichten. Für mich ist es stets wichtig, die Schüler und Schülerinnen zu fordern und dabei zusammen Spass am Lernen zu haben! 6
Andrea Michel Mein Name ist Andrea Michel. Ab Sommer 2018 werde ich an der OS Uettligen Mathematik und Natur/Technik unter- richten sowie als Co-Klassenlehrperson zusammen mit Elias Haueter die Real d führen. Nach der Matura am Seelandgymnasium Biel habe ich direkt mit dem Studium an der PH Bern begonnen. Nebenbei habe ich als Pferdepflegerin auf einem hiesigen Reitbetrieb gear- beitet oder als Kassierin und Rezeptionistin im Bauhaus Niederwangen Kunden bedient. Auf diesem Weg konnte ich vielseitige Erfahrungen in anderen Berufssparten sammeln, wovon ich sehr profitiert habe. Nach meinem Abschluss an der PH Bern arbeitete ich ein Jahr an einer Sonderschule für bil- dungsfähige Jugendliche mit einer Lernbehinderung oder sozial-emotionalen Belastungen. Des Weiteren habe ich diverse Stellvertretungen an öffentlichen Schulen gegeben und habe Ein- blick in verschiedenste Schulstandorte und Kollegien erhalten. Nach dieser abwechslungsreichen und interessanten Zeit freue ich mich nun umso mehr, in Uettligen „angekommen“ zu sein. In meinem Unterricht ist mir gegenseitiger Respekt wichtig. Eine stets wohlwollende und wert- schätzende Haltung gegenüber den Lernenden ist für mich zentral. Ziel soll es sein, dass sich in meinem Klassenzimmer alle wohl fühlen und positive Erfahrungen in der Schule und mit dem Lernstoff möglich werden. In meiner pädagogischen Überzeugung hat daher Selbstwirksamkeit einen hohen Stellenwert – dicht gefolgt von Selbstverantwortung. Mein grösstes Hobby ist der Pferdesport. Einen grossen Teil meiner Freizeit verbringe ich daher im Stall um die Pferde und auf deren Rücken. Ich bin Mitglied der Reitvereins Uettligen und dort im OK der Pferdesporttage Uettligen-Ortschwaben als Personalverantwortliche vertreten. Nebst dem Pferdesport geniesse ich es, mich in ein spannendes Buch zu vertiefen, gemeinsam mit meinem Partner oder Freunden gut zu essen oder ab und an YB an einem Heimspiel anzu- feuern. 7
Salome Wüthrich Mein Name ist Salome Wüthrich. Aufgewachsen bin ich im Emmental. Nachdem ich das Gymnasium in Thun abge- schlossen hatte, liess ich mich an der PH Bern, Lausanne und Locarno zur Sekundarlehrerin mit den Fächern Deutsch, Französisch, Italienisch, Geografie und Hauswirtschaft aus- bilden. Die ersten Jahre als Lehrerin war ich im Kanton Baselland tätig. Als die Schule geschlossen wurde, zog es mich fürs Arbeiten und Reisen für ein Jahr ins Ausland, danach arbei- tete ich als Lehrerin im Kanton Wallis. Gerne kehre ich nun zurück in meinen Heimatkanton und freue mich, in Uettligen Deutsch, Französisch und Englisch unterrichten zu dürfen. Eine meiner grössten Leidenschaften ist das Kennenlernen von anderen Kulturen und Sprachen. Es ist für mich stets inspirierend, bei anderen Sprachlehrpersonen den Unterricht zu besuchen, sei es in Costa Rica in einer Spanisch- oder in Peking in einer Chinesisch-Sprachschule. Ich liebe es, den Schülerinnen und Schülern im Unterricht etwas von meiner Faszination weiter- zugeben und es macht mich glücklich, wenn die Jugendlichen ebenfalls die Begeisterung für die Sprachen entdecken. Damit die Lernumgebung stimmt, lege ich viel Wert auf Ordnung und Sauberkeit im Klassen- zimmer. Gerne gehe ich auf die unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler ein, was auch mal zur Folge haben kann, dass nicht alle die genau gleichen Hausauf- gaben zu erledigen haben. Der Erfolg vom Unterricht ist gegeben, wenn Lehrperson, Schüler/in und die Eltern am gleichen Strick ziehen. Ich wünsche mir eine gute Zusammenarbeit, spannende Unterrichtslektionen und motivierte Schülerinnen und Schüler. 8
Schule Postadresse Oberstufenschule Uettligen, Schülerweg 18, 3043 Uettligen E-Mail info@osuettligen.ch Telefon Lehrerzimmer: 031 829 01 77 Schulleitung Mauerhofer Daniel, Schülerweg 18, 3043 Uettligen, 031 829 31 10 E-Mail daniel.mauerhofer@osuettligen.ch Telefonsprech- Montag 08.00 – 15.00 Uhr, Dienstag 13.00 – 15.00 Uhr zeiten Mittwoch 13.00 – 15.00 Uhr Mailbearbeitung Montag bis Donnerstag Sekretariat Schulleitung / Raumreservation Oberstufenschule Brügger Madeleine, madeleine.bruegger@osuettligen.ch, 031 829 01 77 Montag- und Donnerstagmorgen Leitung Mittagsbetreuung Haueter Elias, elias.haueter@osuettligen.ch Lehrerinnen und Lehrer Bösiger Liselotte liselotte.boesiger@osuettligen.ch Burkhalter Manuel manuel.burkhalter@osuettligen.ch Challandes Claudia claudia.challandes@osuettligen.ch Dössegger Tamara tamara.doessegger@osuettligen.ch Fluri Nora nora.fluri@osuettligen.ch Haueter Elias elias.haueter@osuettligen.ch Hauser Tamara tamara.hauser@osuettligen.ch Krieger Althaus Myriam myriam.krieger@osuettligen.ch Marti Rouven rouven.marti@osuettligen.ch Mauerhofer Daniel daniel.mauerhofer@osuettligen.ch Michel Andrea andrea.michel@osuettligen.ch Müller Krispin krispin.mueller@osuettligen.ch Schmid Lea lea.schmid@osuettligen.ch Schmutz Hans hans.schmutz@osuettligen.ch Siegrist Martina martina.siegrist@osuettligen.ch Voyat Nicole nicole.voyat@osuettligen.ch Wüthrich Salome salome.wuethrich@osuettligen.ch Ziemiecki Katharina katharina.ziemiecki@osuettligen.ch Speziallehrkräfte: Deutsch als Zweitsprache, integrative Förderung, Logopädie Albrecht Cristina cristina.albrecht@osuettligen.ch Canzio Catherine catherine.canzio@osuettligen.ch Guggisberg Marlies marlies.guggisberg@osuettligen.ch Cours de conversation Grimaudo Anne-Marie Rudin Dominique Walter Christine Angebot der Schule/Coaching Profos Dieter Tschirren Markus 9
Schulbehörden des Oberstufenverbandes Departementsvorsteher Gemeinde Kirchlindach Bürki Christoph christoph.buerki@osuettligen.ch Departementsvorsteherin Gemeinde Kirchlindach Schori Susanne susanne.schori@osuettligen.ch Oberstufenkommission Präsidentin (Gemeinde Wohlen) Schilling Franziska franziska.schilling@osuettligen.ch Vizepräsident (Gemeinde Kirchlindach) Aeberhard Marc marc.aeberhard@osuettligen.ch Weitere Mitglieder Gemeinde Kirchlindach Bieri Thomas thomas.bieri@osuettligen.ch Bürki Christoph christoph.buerki@osuettligen.ch Novacek Karin karin.novacek@osuettligen.ch Weitere Mitglieder Gemeinde Wohlen Gerstmayer Pascale pascale.gerstmayer@osuettligen.ch Schori Susanne susanne.schori@osuettligen.ch 2 Sitze vakant Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland Schulinspektor: Rudolf Ammann, Eigerplatz 5, Postfach 364, 3000 Bern 14 Telefon: 031 633 87 62, E-Mail: rudolf.ammann@erz.be.ch Dienststellen Hauswartehepaar Gerber Christoph und Evelyn, Schülerweg 16, 3043 Uettligen, Telefon: 079 544 74 64 Schulsozialarbeit Iseli Christof, Telefon: 079 174 24 39, E-Mail: christof.iseli@wohlen-be.ch Sekretariat des Oberstufenverbandes Marti Barbara, E-Mail: barbara.marti@osuettligen.ch Finanzverwaltung Oberstufenverband Uettligen Läderach Thomas, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach, Telefon 031 828 21 11 Schulsekretariat Wohlen Liechti Thomas, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen, Telefon: 031 828 81 07 Schulsekretariat Kirchlindach Lobsiger Ruth, E-Mail: ruth.lobsiger@kirchlindach.ch Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung BIZ Bern-Mittelland Lehmann Caroline, Bremgartenstrasse 37, 3001 Bern, Telefon 031 633 80 51, E-Mail: caroline.lehmann@erz.be.ch Büro für Jugendarbeit, Araweg 9, Postfach 387, 3032 Hinterkappelen, 031 901 36 60 10
Weitere Adressen Musikschule Wohlen, Schulstrasse 4, 3032 Hinterkappelen Schulleitung Lorenz Solca 031 909 10 35 Sekretariat Barbara Paul 031 909 10 34 Ärzte Region Wohlen 0900 57 67 47 Schulärztin Dr. med. Barbara Busche, Ahornweg 5, 3043 Uettligen 031 829 32 62 Schulzahnarzt Dr. Reto Büchli, Säriswilstrasse 1, 3043 Uettligen 031 822 12 12 Schulzahnpflegehelferin Eva Colacurcio, Bern Toxikologisches Informationszentrum 044 251 51 51 Toxikologisches Institut (bei Vergiftungen) 145 Reformierter kirchlicher Unterricht Michael Graf, Monika Jufer, Daniel Hubacher, Lore Rahe Schopfer Erziehungsberatung (EB), Effingerstrasse 40, 3011 Bern 031 633 41 41 Jugendberatungsstelle, Effingerstrasse 6, 3011 Bern 031 381 20 35 Kantonspolizei Hinterkappelen, Schulstrasse, 2 031 368 75 41 Fil rouge 031 633 71 48 Telefonhilfe für Kinder 147 Feriendaten im Schuljahr 2018/2019 und 1. Semester 2019/2020 Sommerferien 2018 Samstag, 07.07.2018 bis Sonntag, 12.08.2018 Herbstferien 2018 Samstag, 22.09.2018 bis Sonntag, 14.10.2018 Winterferien 2018 Samstag, 22.12.2018 bis Sonntag, 06.01.2019 Sportferien 2019 Samstag, 16.02.2019 bis Sonntag, 24.02.2019 Frühlingsferien 2019 Samstag, 06.04.2019 bis Montag, 22.04.2019 Sommerferien 2019 Samstag, 06.07.2019 bis Sonntag, 11.08.2019 Herbstferien 2019 Samstag, 21.09.2019 bis Sonntag, 13.10.2019 Winterferien 2019 Samstag, 21.12.2019 bis Sonntag, 05.01.2020 Notfallplanung KKW Mühleberg Bei Eintreten eines Störfalls oder Unfalls im KKW Mühleberg wird unsere Schule nach Anwei- sungen des Gemeindeführungsstabes Wohlen evakuiert. Wir bitten alle Familien, mit ihren Kin- dern vorgängig abzusprechen, wie sie sich in einer solchen Situation zu verhalten haben. Insbe- sondere muss klar sein, wo Schülerinnen und Schüler Aufnahme finden, wenn niemand zu Hau- se ist, und wie dann der Kontakt zwischen Eltern und Kindern sichergestellt werden kann. 11
Veranstaltungen im Schuljahr 2018/19 Gemeinsamer Schulbeginn 13. August 2018, 09.05 Uhr 1. Elternabend 3ab und Real 3cd 27. August 2018, 19.00 Uhr Info-Abend Gymnasium 3. September 2018, 19.30 Uhr im Kipferhaus Hinterkappelen Info-Abend TF Bern, FMS, WMB 10. September 2018, 19.00 Uhr OS Uettligen, Aula Landschulwoche 3ab, 1b 17. – 21. September 2018 Berufswahlwoche 2ab / Real cd 17. – 21. September 2018 BIZ Elternabend 22. Oktober 2018, 19.00 Uhr Klassenaustausch KG, Prim, OS 24. Oktober 2018, 08.20 – 10.00 Uhr Konfirmationslager 1 25. - 28. Oktober 2018 Nationaler Zukunftstag für 3abcd 8. November 2018 Lehrlingsparcours für 2abcd 8. November 2018 Pädagogischer Dialog / Besuchstag 13. November 2018, 09.00 – 11.05 Uhr Weiterbildung LP 21 Kollegium 23. November 2018, ganztags Weiterbildung LP 21 Kollegium 26. November 2018, ganztags Weihnachtsmärit 4. Dezember 2018 Weiterbildung LP 21 Kollegium 25. Januar 2019, ganztags Weiterbildung LP 21 Kollegium 28. Januar 2019, ganztags Wintersportlager 2ab und Real cd 11. – 15. Februar 2019 Projektwoche für 3ab und Ib 11. – 15. Februar 2019 Präventionsanlass Real c 28. Februar 2019 Weiterbildung LP 21 Kollegium 6. März 2019, ganztags Präventionsanlass Real d 7. März 2019 EVAPLA, schulinterne Weiterbildung 23. April 2019, ganztags Konfirmationslager 2 26. – 28. April 2019 2. Elternabend 3ab 13. Mai 2019, 19.00 Uhr Konfirmationen Kirchlindach 19. Mai 2019 Konfirmationen Kirchlindach, Wohlen 26. Mai 2019 Sporttag Mai/Juni 2019 Weiterbildung LP 21 Kollegium 29. Mai 2019, ganztags Auffahrtsbrücke, Freitag schulfrei 31. Mai 2019 Vernissage Kunst und Werken 24. – 28. Juni 2019 Verabschiedung 1bcd und GYM 1 28. Juni 2019, 19.00 Uhr Abschlussreisen 1b, Real cd 1. – 2. Juli 2019 Schul- und Spielfest 4. Juli 2019 12
FREIE HALBTAGE Gemäss Artikel 27 des Volksschulgesetzes sind die Eltern berechtigt, ihre Kinder nach vorgängi- ger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken. Die fünf Halbtage können (einzeln oder zusammenhängend) ohne Gesuchstellung und ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Die Klassenlehrkraft ist spätestens am Vortag durch die Eltern über den Bezug zu orientieren. Die Halbtage verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan der Klasse. Aus organisatorischen und pädagogischen Gründen können in Projekt-, Theater- und Lagerwo- chen sowie an Schulanlässen wie Weihnachtsanlass, Sporttag, Schneesporttag, etc. und in der letzten Woche vor den Sommerferien keine Halbtage bezogen werden. DISPENSATIONEN UND SCHNUPPERLEHREN Gemäss Art. 27, Abs. 4 VSG kann die Schulleitung zusätzlich in begründeten Fällen Schülerinnen und Schüler teilweise oder vorübergehend ganz vom Schulbesuch befreien. Dispensationen ge- mäss der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) sind insbesondere möglich • im Rahmen der benötigten Zeit für Schnupperlehren, sofern diese nicht in der unterrichts- freien Zeit gemacht werden können, • bis einen halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur, • für das Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote, • bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist. ELTERNBEITRÄGE AN SCHULLAGER UND SCHULREISEN Kostenbeiträge der Eltern an obligatorischen Landschulwochen, Sportlager usw. sind zulässig. Für obligatorische Landschulwochen/Sportlager/Schulreisen sind Kostenbeiträge von CHF 15.00 bis CHF 25.00 pro Tag (Kosten, die zu Hause anfallen würden) möglich. (Empfehlungen und Hinweise zur Finanzierung im Volksschulunterricht, Erziehungsdirektion des Kantons Bern, März 2018) BEITRÄGE AN LAGER Eltern können in begründeten Fällen Beiträge an Lager- und Schulreisekosten beantragen. Ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung ist rechtzeitig vor Lager- oder Reisebeginn einzureichen. Einreichefristen: 20. August für Landschulwochen und 1. Februar für Wintersportlager. VERSICHERUNG Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind die Schülerinnen und Schüler auf dem Schul- weg, während der Unterrichtszeit und bei Schulanlässen durch ihre private Krankenkasse versi- chert. KOMMUNIKATIONSWEGE Es gibt im Schulalltag immer wieder Situationen, mit denen die Beteiligten nicht zufrieden sind. Es ist wichtig zu wissen, wie vorzugehen ist, wenn Schwierigkeiten auftreten. Die hier dargestellten Kommunikationswege dienen als Leitfaden: 1. Bei einem auftauchenden Problem zuerst das Gespräch mit der zuständigen oder be- troffenen Lehrperson führen. 2. Die nächste Instanz ist die Klassenleitung. 3. Danach ist die Schulleitung zuständig. 4. Beschwerden gegen Verfügungen der Schulleitung oder der Oberstufenkommission (OSK) sind dem Schulinspektor einzureichen. 5. Wer mit einem nicht verfügungsartigen Entscheid der Schulleitung nicht einverstanden ist, gelangt an die OSK. 13
Einführung Lehrplan 21 an der OS Uettligen Ab August 2018 gilt der neue Lehrplan für die Schülerinnen und Schüler der altersdurchmischten Klassen Real 7.-9. und für die 7. Klassen Sek. Die Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Klassen Sek beenden ihre Schulzeit an der OS Uettli- gen noch gemäss den Vorgaben des Lehrplans 95. Kompetenzorientierung Der Lehrplan 21 legt als Ziel des Unterrichts sogenannte Kompetenzen fest. Dies bedeutet: • Die Schülerinnen und Schüler erwerben Wissen und Können. • Sie verbinden dieses Wissen und Können und wenden es in unterschiedlichen Situationen an. • Sie entwickeln das Selbstvertrauen und die Motivation, die nötig sind, um das Wissen und Können tatsächlich zu nutzen. Nach diesen Grundsätzen wird der Unterricht an der OS Uettligen ausgerichtet sein. Neue Fachbezeichnungen, neue Inhalte Mit der Einführung des neuen Lehrplans ändern etliche Fächerbezeichnungen und mit ihnen auch ein Teil der Inhalte: alte Bezeichnung neue Bezeichnung NMM Hauswirtschaft Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) NMM Religion/Lebenskunde Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) NMM Kultur Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) NMM Natur Natur und Technik (NT) Sport Bewegung und Sport (BS) Informatik Medien und Informatik (MI) Berufswahl Berufliche Orientierung (BO) MSV/ILF Individuelle Vertiefung und Erweiterung (IVE) An der OS Uettligen werden verschiedene Fachbereiche (Deutsch, Mathematik, NT, ERG, MI) durch zusätzliche Lektionen gestärkt. Das neue Fach WAH (ersetzt NMM Hauswirtschaft) wird in allen Schuljahren unterrichtet (7. Schuljahr: 1 Lektion, 8. Schuljahr: 3 Lektionen und 9. Schul- jahr: 1 Lektion). Grundansprüche Der Lehrplan 21 sagt verbindlich, welche Grundansprüche die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des 9. Schuljahres erreichen müssen. Lehrbetriebe und Berufsschulen sind damit genauer informiert über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schulabgänger. Hausaufgaben Da alle Schülerinnen und Schüler mehr Unterricht haben werden, hat die Erziehungsdirektion die zulässige Zeit, die für Hausaufgaben eingesetzt werden darf, stark reduziert. Das Lernen soll fast ausschliesslich im Unterricht stattfinden. Neu dürfen darum an der Sekundarstufe I des Kantons gesamthaft noch höchstens 90 Minuten Hausaufgaben pro Woche erteilt werden. Beurteilung Schülerinnen und Schüler werden nach Lehrplan 21 beurteilt. Es gibt einige tiefgreifende Ände- rungen: • Die Schülerinnen und Schüler erhalten Ende des Schuljahres einen Beurteilungsbericht mit Noten. • Das Elterngespräch wird zu einem Standortgespräch aufgewertet. Personale Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen werden auf einem separaten Formular ausgewiesen. • Die förderorientierte Beurteilung wird stärker gewichtet. Sie ist in jedem Fach ein Teil der Gesamtbeurteilung. 14
Fakultativer Unterricht – Lehrplan 95 Schuljahr 2018/19: gültig für 8. und 9. Schuljahr Der fakultative Unterricht der Sekundarschule I gliedert sich in drei Schwerpunkte: • Individuelle Lernförderung (ILF), Mittelschulvorbereitung (MSV) • Italienisch, Latein • Angebot der Schule Individuelle Lernförderung Die individuelle Lernförderung dient der Erweiterung und Vertiefung von Zielen und Inhalten des obligatorischen Unterrichts in Deutsch, in den Fremdsprachen und in Mathematik. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler Lerntechniken erwerben und in vermehrtem Masse Verantwortung für ihr Lernen übernehmen. Die individuelle Lernförderung steht insbesondere im 9. Schuljahr im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf das zukünftige Berufsfeld oder dem Besuch einer weiterführenden Schule. Mittelschulvorbereitung Die Mittelschulvorbereitung umfasst die Erweiterung und Vertiefung des obligatorischen Unterrichts der Fächer Deutsch, Französisch, Mathematik und Natur-Mensch-Mitwelt. Sie dient in erster Linie der Vorbereitung auf den Übertritt in eine Berufsmittelschule, Wirt- schaftsmittelschule, Informatikmittelschule, Fachmittelschule oder Maturitätsschule, steht aber allen Schülerinnen und Schülern offen, welche die entsprechenden Zulassungsbedingungen erfül- len. Schülerinnen und Schüler, die den Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr an- streben, wird empfohlen, alle Teile der Mittelschulvorbereitung zu besuchen. Aufnahmebedingungen Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS): Art. 51 „Besteht die begründete Annahme, dass eine Sekundarschülerin oder ein Sekundar- schüler die Lernziele der Mittelschulvorbereitung erreicht, so bewilligt die Schulleitung den Be- such der Mittelschulvorbereitung.“ MSV im 8. Schuljahr Im 1. oder 2. Beurteilungsbericht des 7. Schuljahres: NMM: Note 5 im Bereich Natur Deutsch: Note 5. Französisch: Note 5. Mathematik: Note 5. Wer die Aufnahmebedingungen nicht erfüllt, kann der entsprechenden ILF-Gruppe (individuelle Lernförderung) zugeteilt werden. Entgegenkommen unserer Schule Wer sich für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr (GYM 1) anmeldet, kann ab dem zwei- ten Quartal bis zur Prüfung anfangs März ebenfalls den MSV-Unterricht in Deutsch, Französisch, Mathematik und NMM besuchen, auch wenn die obigen Aufnahmebedingungen nicht erfüllt wer- den. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass sich während dieser Zeit sowohl die Sachkompetenz wie auch das Arbeits- und Lernverhalten auf gymnasialem Niveau (Note 5) bewegen. Wer das Prüfungsverfahren nicht bestanden hat, wechselt danach wieder in die ILF-Gruppe. Wer das Prüfungsverfahren erfolgreich bestanden hat, kann auch weiterhin den MSV-Unterricht besu- chen, selbst wenn im 7. Schuljahr die Zulassungsbedingungen noch nicht erfüllt worden sind. 15
MSV im 9. Schuljahr Wer sich in Deutsch, Französisch, und/oder Mathematik noch vertieft engagieren möchte oder muss, meldet sich für MSV an. Mindestens die Note 41/2 im entsprechenden Fach (Deutsch, Fran- zösisch und Mathematik) muss erreicht werden. Italienisch Ab dem 8. Schuljahr kann Italienisch als dritte Fremdsprache im Rahmen des fakultativen Unter- richts belegt werden. Latein Das Fach Latein wird ab dem 8. Schuljahr in schuljahrübergreifenden Kursen in Zusammenarbeit mit der OS Hinterkappelen organisiert. Gymnasialer Bildungsgang: Die Wahl von Latein als dritte Sprache oder als Schwerpunktfach setzt keine Kenntnisse voraus. Einschränkung betreffend Durchführung des fakultativen Unterrichts Der Oberstufenschule Uettligen steht für die Durchführung des fakultativen Unterrichts ein Lek- tionenpool zur Verfügung. Es wird daher nicht möglich sein, alle Kurse der drei Schwerpunkte (individuelle Lernförderung, Mittelschulvorbereitung, Italienisch, Latein, Angebot der Schule) auch wirklich durchzuführen. Ob ein Kurs zustande kommt, ist von der Anmeldezahl und von der Bewilligung durch das Inspektorat abhängig. Kantonale Weisungen Für die maximale wöchentliche Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler gilt auf der Sekun- darstufe I ein Richtwert von 36 Lektionen. Abweichungen vom Richtwert sind im 8. und 9. Schul- jahr in Absprache mit den Eltern möglich; sie sind von der Schulleitung zu genehmigen. Eine Dis- pensation von Lektionen des obligatorischen Unterrichts als Kompensation für den Besuch von fakultativen Unterrichtsangeboten ist nicht gestattet. 16
Fakultativer Unterricht – Lehrplan 21 Schuljahr 2018/19: gültig für 7. Schuljahr und Real 8./9. Schuljahr Der fakultative Unterricht der Sekundarschule I gliedert sich in drei Schwerpunkte: • Angebot der Schule • Schnupperkurse • Italienisch Angebot der Schule Das Angebot der Schule ergänzt den obligatorischen Unterricht auf der Sekundarstufe I. Die Interessen und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung des Ange- bots der Schule berücksichtigt. Angebote werden in der Regel semester- oder schuljahresweise organisiert und angeboten. Schnupperkurse Im 7. Schuljahr wird Italienisch als Schnupperkurs im Umfang von 10 bis 12 Lektionen als Quar- talskurs angeboten. Er vermittelt einen Einblick in die Sprache und dient als Entscheidungshilfe für einen allfälligen Besuch des fakultativen Italienischunterrichts im 8. und 9. Schuljahr. Im ersten Semester des 8. Schuljahres wird Latein als Schnupperkurs im Umfang von 10 bis 12 Lektionen als Quartalskurs angeboten. Er vermittelt einen Einblick in die Sprache und dient als Entscheidungshilfe für einen allfälligen Besuch des Lateinunterrichts ab dem ersten Jahr des gym- nasialen Bildungsganges. Italienisch Ab dem 8. Schuljahr kann Italienisch als dritte Fremdsprache im Rahmen des fakultativen Unter- richts belegt werden. Latein Das Fach Latein wird ab dem 8. Schuljahr in schuljahrübergreifenden Kursen in Zusammenarbeit mit der OS Hinterkappelen organisiert. Gymnasialer Bildungsgang: Die Wahl von Latein als dritte Sprache oder als Schwerpunktfach setzt keine Kenntnisse voraus. Einschränkung betreffend Durchführung des fakultativen Unterrichts Der Oberstufenschule Uettligen steht für die Durchführung des fakultativen Unterrichts ein Lek- tionenpool zur Verfügung. Es wird daher nicht möglich sein, alle Kurse der drei Schwerpunkte (Angebot der Schule, Schnupperkurse, Italienisch, Latein) auch wirklich durchzuführen. Ob ein Kurs zustande kommt, ist von der Anmeldezahl und von der Bewilligung durch das Inspektorat abhängig. Kantonale Weisungen Für die maximale wöchentliche Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler gilt auf der Sekun- darstufe I ein Richtwert 38 Lektionen. Es soll den Schülerinnen und Schülern möglich sein, zu- sätzlich zum obligatorischen Unterricht eine dritte Fremdsprache oder einzelne Kurse aus dem Angebot der Schule zu besuchen. Abweichungen vom Richtwert sind im 8. und 9. Schuljahr in Absprache mit den Eltern möglich; sie sind von der Schulleitung zu bewilligen. Die maximale Unterrichtszeit gilt auch dann, wenn Schülerinnen und Schüler besondere Mass- nahmen wie Spezialunterricht, DaZ oder die Begabtenförderung besuchen. Musikschulunterricht Wer zusätzlich zum obligatorischen Unterricht an der Sekundarstufe I Unterricht an der Musik- schule besucht, kommt insgesamt auf eine hohe wöchentliche Lektionenzahl. Die Schulleitung kann in solchen Fällen bewilligen, dass eine Schülerin oder ein Schüler als Kompensation vom obligatorischen Unterricht entlastet wird, sofern sie oder er in den entsprechenden Fachberei- chen auch mit reduziertem Pensum deutlich mehr als die Grundansprüche erreicht. Das Gesuch ist durch die Eltern an die Schulleitung zu richten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilli- gung. 17
Schullaufbahnentscheide – Lehrplan 95 Schuljahr 2018/19: gültig fürs 8. und 9. Schuljahr. Grundlage: Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS); Stand 01.08. 2017 Grundlage DVBS Artikel 11 (auszugsweise), 44 – 48 Art. 44 Probesemester 1Das erste Semester der 7. Klasse gilt als Probesemester für Schülerinnen und Schüler in Se- kundar- oder speziellen Sekundarklassen sowie für Schülerinnen und Schüler, die einzelne Fächer im Sekundarschul- oder im speziellen Sekundarschulniveau besuchen. 2 Die Schulleitung trifft den Schullaufbahnentscheid aufgrund der Beurteilung im Probesemester. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen für die Schullaufbahnentscheide auf der Sekundarstufe 1 sinngemäss. Art. 45 Übertritt aus dem 7. Schuljahr 1 Realschülerinnen und Realschüler können das 7. Schuljahr in der Sekundarschule wiederholen, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie den erhöhten Anforderungen zu genügen ver- mögen. 2 Wird die Schülerin oder der Schüler der Sekundarschule zugewiesen, so besucht sie oder er in dem zu wiederholenden ersten Semester des 7. Schuljahres den Unterricht in allen Fächern auf dem Sekundarschulniveau. 3 Für den Schullaufbahnentscheid am Ende des Probesemesters gilt Artikel 44. 4 Ist aufgrund des Schullaufbahnentscheides am Ende des Probesemesters ein Verbleib in der Sekundarschule nicht möglich, so wechselt die Schülerin oder der Schüler ins 8. Schuljahr des vorher besuchten Schultyps. Art. 46 Promotionen im Sekundarschulniveau 1 Eine Schülerin oder ein Schüler der Sekundarschule wird für das nächste Semester promoviert, wenn sie oder er in höchstens drei der in Artikel 20 Absatz 2 definierten Fächer und Teilgebiete ungenügende Noten aufweist. In den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik darf höchs- tens eine ungenügende Note vorliegen. 2 Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler in zwei aufeinander folgenden Semestern die unter Absatz 1 beschriebenen Bedingungen nicht, wechselt sie oder er in den tieferen Schultyp oder wiederholt die letzten beiden Semester desselben Schultyps. Schülerinnen und Schüler, welche den Anforderungen in einer Sekundarschule nicht gewachsen sind, können freiwillig und auf Antrag der Eltern in eine Realklasse wechseln. Ein Wechsel ist im Normalfall auf das Ende eines Semesters zu planen. Art. 47 Promotionen im Realschulniveau 1 Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule in zwei aufeinander folgenden Semes- tern in der Mehrheit der in Artikel 20 Absatz 2 definierten Fächer und Teilgebiete keine genü- gende Note, so wiederholt sie oder er die beiden letzten Semester. Art. 48 Wechsel in höheren Schultyp 1 Eine Schülerin oder ein Schüler wechselt in den nächsthöheren Schultyp, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie oder er den Anforderungen zu genügen vermag. Die „begründete Annahme“ bedeutet: • Gute bis sehr gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und NMG über die Zeitdauer des ersten Semesters. • Die Bewertung des Arbeits- und Lernverhaltens kann nicht mit der Semesterbeurteilung gleichgestellt werden. • Für einen Übertritt müssen erhöhte Anforderungen erreicht werden. 18
Schullaufbahnentscheide – Lehrplan 21 Schuljahr 2018/19: gültig für 7. Schuljahr Grundlage: Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS); Stand 01.08.2018 Grundlage DVBS Artikel 9 (auszugsweise), 52 – 55 Art. 52 Wiederholen mit Schultypwechsel im 7. Schuljahr 1 Schülerinnen und Schüler des Realschultyps können das 7. Schuljahr im Sekundarschultyp wie- derholen, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie den erhöhten Anforderungen zu ge- nügen vermögen. 2 Wird die Schülerin oder der Schüler der Sekundarschultyp zugewiesen, so besucht sie oder er in dem zu wiederholenden Schuljahr den Unterricht in allen Fächern auf dem Sekundarschulni- veau. 3 Für den Übertritt am Ende des wiederholten Schuljahres gelten die ordentlichen Promotions- bestimmungen im Sekundarschultyp. 4 Ist ein Verbleib im Sekundarschultyp am Ende des wiederholten Schuljahres nicht möglich, wechselt die Schülerin oder der Schüler ins 8. Schuljahr des Realschultyps. Art. 53 Promotionen im Sekundarschultyp 1 Eine Schülerin oder ein Schüler des Sekundarschultyps wird promoviert und tritt in das nächste Schuljahr des gleichen Schultyps über, wenn im Beurteilungsbericht höchstens drei ungenügende Noten vorliegen. In den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik darf höchstens eine un- genügende Note vorliegen. 2 Erfüllt eine Schülerin oder ein Schüler diese Bedingungen nicht, wechselt sie oder er in den tieferen Schultyp oder wiederholt das letzte Schuljahr desselben Schultyps. Art. 54 Promotionen im Realschultyp 1 Eine Schülerin oder ein Schüler des Realschultyps wird promoviert und tritt in das nächste Schuljahr über, wenn im Beurteilungsbericht die Mehrheit der Noten genügend ist. 2 Erfüllt eine Schülerin oder ein Schüler diese Bedingungen nicht, wiederholt sie oder er das letz- te Schuljahr desselben Schultyps. Art. 55 Wechsel in einen höheren Schultyp 1 Eine Schülerin oder ein Schüler wechselt in den nächsthöheren Schultyp, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie oder er den erhöhten Anforderungen zu genügen vermag. Die „begründete Annahme“ bedeutet: • Gute bis sehr gute Leistungen gemäss Beurteilung Lehrplan 21 in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und NMG während des ersten Semesters. • Die Bewertung des Arbeits- und Lernverhaltens kann nicht mit der Semesterbeurteilung gleichgestellt werden. • Für einen Übertritt müssen erhöhte Anforderungen erreicht werden. 19
Integrative Förderung (IF) Die Integrative Förderung (IF) unterstützt die Schule in ihrem Anliegen, Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf in den Regelklassen zu unterrichten. Als Dienstleistung der Oberstufe Uettligen ist sie kostenlos. Ziele der IF sind die Prävention von Lern-, Leistungs- oder Verhaltungsproblemen, das Erfassen von besonderem Förderbedarf und die heilpädagogische Förderung. Die Zusammenarbeit mit allen an der Förderung der Schülerinnen und Schüler Beteiligten gehört zum Kern ihrer Aufgabe. Die Zuweisung zur IF erfolgt bei komplexeren Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten im Einver- ständnis mit den Eltern durch die kantonale Erziehungsberatung (EB) oder durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP). Schülerinnen und Schüler mit leichten Lern- oder Entwicklungsauffällig- keiten können nach Rücksprache mit den Eltern durch die Schulleitung direkt für eine begrenzte Dauer der Integrativen Förderung zugewiesen werden. Die IF findet innerhalb oder ausserhalb des Klassenzimmers statt. Als Eltern können Sie gerne mit mir in Kontakt treten Catherine Canzio Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Das Unterrichtsangebot Deutsch als Zweitsprache (DaZ) an der Oberstufe Uettligen unterstützt anderssprachige Jugendliche ohne oder mit noch ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprach. Die Betroffenen sollen nach und nach dem Regelunterricht folgen und erfolgreich lernen können. Die Beherrschung der deutschen Sprach ist ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg in Schule, Beruf und zur Schweizer Kultur. Cristina Albrecht Schulsozialarbeit (SSA) Schulsozialarbeit ist eine Dienstleistung der Schulen Uettligen und Meikirch und bearbeitet ge- meinsam mit allen Beteiligten schwierige Lebens- und Schulsituationen, in denen sich Kinder und Jugendliche befinden. Ziel ist es, individuelle Unterstützungsmöglichkeiten zu bieten, um den Kindern den Umgang mit belastenden Herausforderungen und Problemen zu erleichtern. Die Angebote der Schulsozialarbeit sind freiwillig, kostenlos und vertraulich. Christof Iseli Regionale Kinder- und Jugendarbeit Der Jugendtreff befindet sich auf dem Schulhausareal der OS Uettligen beim Kindergarten und ist jeweils am Freitag zwischen 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet. Das Angebot richtet sich an Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren. 20
Klasse 1b, 9. Schuljahr Klassenleitung Salome Wüthrich Avesta Celik, Yvonne Gfeller, Mathilda Imbach, Marziye Khavari, Sophie Kipfer, Alina Savioni, Lea Schädeli, Yara Thalmann, Andrina Walther Julian Aeschlimann, Laurent Anliker, Marco Blättler, Luc Breitenmoser, John Gerstmayer, Timo Maibach, Noé Marti, Sam-Saj Mathew, Nathanael Reinmann, Benjamin Richle, Noam Staub, Joel Trachsel, Michael Wyss Klasse Real c, 7. – 9. Schuljahr Klassenleitung Dössegger Tamara Martina Fischer, Anina Hintermann, Enya Klöti, Marcel Baur, Joel Marchand, Amad Yaseen, Emanuel Zürcher Tamara Maibach, Serena Marini, Amir Alic, Oliver Bläuenstein, Alessio Sorbello, Ricky-Dylan Staub Tina Reber, Lara Schnyder, Manuel Gerber, Timo Marthaler Klasse Real d, 7. – 9. Schuljahr Klassenleitung Haueter Elias Vanessa Imthurm, Bänz Sahli, Lian Schmid, Guillaume Vuffray Allia Bragagnolo, Luana Ingold, Sara Reber, Claudia Tanner, Fabrice Bagmische, Martin Messer, Lars Salvisberg, Dominique Schopfer Tanaka Densmaa, Sarina Dürr, Nabila Harahap, Shana Imobersteg, Marina Otsubo, Anna Schorno 21
Klasse 2a, 8. Klasse Klassenleitung Lea Schmid Lena Aeschlimann, Salma Bashir, Xenia Burkhalter, Lia Jenni, Natalia Leffler, Laura Münger, Lara Schärer, Lily Slappnig, Amélie Wermeille, Selina Zaugg Timo Beneke, Romeo Gassmann, Miko Imbach, Andrin Maag, Noah Muñoz, Andrei Novak, Noe Rieder, Jonathan Schädeli, Matteo Scheidegger Klasse 2b, 8. Klasse Klassenleitung Martina Siegrist Anja Aeschlimann, Sina Aeschlimann, Joni Bandi, Helin Demir, Annina Gisep, Alice Glanzmann, Madhu Gygax, Elena Massimi, Matilda Schürmann, Anna Wyss Jérôme Ackermann, Zeno Baumeister, Yann Cadek, Lars Krenger, Matteo Lacorcia, Andris Lauber, Louis Metzger, Dairo Pulfer, Timo Stahlberg Klasse 3a, 7. Klasse Klassenleitung Rouven Marti Isabelle Baumgartner, Meret Biedermann, Valentina Cornel, Sofia Fischer, Anna Gerstmayer, Zora Hirsbrunner, Amina Knapheide, Lucine Probst, Josiane Richle, Romina Zaugg Jan Baumgartner, Till Blaser, Lorin Both, Lars Bucher, William Corner, Valentin Fischer, Julien Germanier, Maurice Kipfer, Benjamin Ninck, Maxime Rall, Thomas Wermeille, Klasse 3b, 7. Klasse Klassenleitung Manuel Burkhalter Mia Althof, Katja Hintermann, Mira Iseli, Lena Lobsiger, Laura Marchetti, Lotta Radvila, Meret Staub, Janine Zehnder Marcel Aeberhard, Marlon Benneker, Mattia Boschetti, Ilyas Dalal, Julian Gränicher, Timon Krienbühl, Loris Pérez, Armand Pichelin, Severin Schertenleib, Matthias Schwab, Nino Zürcher 22
Oberstufenschule Oberstufenschule Uettligen Oberstufenschule Uettligen Uettligen osuettligen.ch | Schülerweg 18 | 3043 Uettligen | 031 829 01 77 osuettligen.ch | Schülerweg 18 | 3043 Uettligen | 031 829 01 77 Leitbild osuettligen.ch | Schülerweg 18 | 3043 Uettligen | 031 829 01 77 Leitbild der der Leitbild Oberstufenschule Uettligen der Uettligen Oberstufenschule Oberstufenschule Uettligen BILDEN BILDEN und FÖRDERN und FÖRDERN Wir bilden unsereunsere BILDEN Wir bilden und FÖRDERN Schülerinnen Schülerinnen und Schüler und Schüler ganzheitlich ganzheitlich und und BILDEN Wir wecken bilden wecken und vielfältige FÖRDERN unsere Schülerinnen vielfältige Interessen. Interessen. und Schüler ganzheitlich und wecken Wir Unsere bilden Unsere Schülerinnen vielfältige unsere SchülerinnenInteressen. Schülerinnen und und und Schüler Schüler werden Schüler werden ihrerinSach–, ihrer Sach–, in ganzheitlich Sozial–Sozial– und Unsere wecken und Selbstkompetenz Schülerinnen und vielfältige Interessen. und Selbstkompetenz so gefördert, Schüler werden so gefördert, dass in für dass sie sie ihrer für die dieSach–, Vielfalt der der Sozial– Vielfalt und Ausbildungswege Selbstkompetenz Ausbildungswege vorbereitet so gefördert, vorbereitet sind. dass sieinfür sind.werden die Vielfalt der und Unsere Schülerinnen und Schüler ihrer Sach-, Sozial- Ausbildungswege vorbereitet sind. Selbstkompetenz so gefördert, dass sie für die Vielfalt der STÄRKENSTÄRKEN Ausbildungswege und FORDERN undvorbereitet FORDERN sind. STÄRKEN Unser kompetentes und FORDERN Unser kompetentes und und motiviertesmotiviertes Team Team bringt bringt unsereunsere SchuleSchule STÄRKEN Unser weiter.weiter. und kompetentes FÖRDERN und motiviertes Team bringt unsere Schule weiter. Mit unserem Mit unserem Engagement Engagement stärkenstärken wir wir Selbstbewusstsein, Selbstbewusstsein, Unser kompetentes und motiviertes Eigenverantwortung und Team bringt unsere Gemeinschaftssinn Schule weiter. unserer Mit unserem Engagement Eigenverantwortung und stärken wir Selbstbewusstsein, Gemeinschaftssinn unserer Mit unserem Engagement Schülerinnen Eigenverantwortung stärken wir Selbstbewusstsein, und Schüler. Gemeinschaftssinn unserer Schülerinnen und Schüler. Eigenverantwortung Schwierigkeiten Schülerinnen Schwierigkeiten undnehmenund Gemeinschaftssinn nehmen wir wahr Schüler.wir wahr und reagieren. undunserer reagieren. Schülerinnen undnehmen Schwierigkeiten Schüler.wir wahr und reagieren. Schwierigkeiten WERTSCHÄTZENnehmen wir wahr und und reagieren. RESPEKTIEREN WERTSCHÄTZEN und RESPEKTIEREN Wir Wert WERTSCHÄTZEN Wir legen legen Wert auf respektvollen und auf einen einen respektvollen RESPEKTIEREN Umgang Umgang und begegnen und begegnen Wir einander WERTSCHÄTZEN legen Wert wohlwollend. auf einander wohlwollend. einenund RESPEKTIEREN respektvollen Umgang und begegnen einander Wir legenwohlwollend. Wert auf einen respektvollen Umgang und begegnen einander wohlwollend. KOMMUNIZIEREN und ZUSAMMENARBEITEN KOMMUNIZIEREN und ZUSAMMENARBEITEN Wir KOMMUNIZIEREN setzen auf gegenseitige und konstruktive ZUSAMMENARBEITEN Wir setzen auf gegenseitige konstruktive Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit mit Wir Eltern, KOMMUNIZIEREN setzen Eltern, Behörden auf gegenseitige Behörden und und weiteren weiteren und konstruktive Partnern ZUSAMMENARBEITEN der Partnern Zusammenarbeit der Schule. Schule. mit Eltern, Wir Wir setzen kommunizieren Behörden auf und weiteren gegenseitige frühzeitig, Partnern konstruktive umfassend der und Schule. Wir kommunizieren frühzeitig, umfassend und transparent.mit Zusammenarbeit transparent. Wir kommunizieren Eltern, Behörden undfrühzeitig, weiteren umfassend Partnern der undSchule. transparent. Wir kommunizieren INFRASTRUKTUR frühzeitig,und umfassend und transparent. LERNUMGEBUNG INFRASTRUKTUR und LERNUMGEBUNG Eine INFRASTRUKTUR Eine gut gut unterhaltene unterhaltene und Infrastruktur LERNUMGEBUNG Infrastruktur unterstützt unterstützt unser Lernen unser Lernen Eine gutund INFRASTRUKTUR Lehren. unterhaltene Wir undgehen verantwortungsvoll LERNUMGEBUNG Infrastruktur unterstützt und Lehren. Wir gehen verantwortungsvoll mit eigenem unser mit eigenem Lernenund und und fremdemfremdem Lehren. MaterialMaterial Wir gehen um. verantwortungsvoll um.Infrastruktur mit unser eigenem und Eine gut unterhaltene unterstützt Lernen fremdem Material um. und Lehren. Wir gehen verantwortungsvoll mit eigenem und fremdem Material um.
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