Projektverlängerung infolge Mutterschaft oder Vaterschaft in der Forschungsförderung des SNF - Leitfaden
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Leitfaden Projektverlängerung infolge Mutterschaft oder Vaterschaft in der Forschungsförderung des SNF
Leitfaden: Projektverlängerung infolge Mutterschaft oder Vaterschaft in der Forschungsförderung des SNF Wer in einem vom SNF-finanzierten Projekt arbeitet und während dieser Zeit Mutter oder Vater wird, steht vor vielen Herausforderungen. An wen muss ich mich wenden? Wie ist der Mutterschaftsurlaub geregelt? Kann ich auch unbezahlten Urlaub nehmen? Gibt es weitere Unterstützungsmöglich- keiten für forschende Eltern? Dieser Leitfaden hilft bei der Orientierung für das weitere Vorgehen. Grundsätzlich gelten für Forschende in SNF-Pro- Wenn Sie nach dem Mutterschafts- oder Vater- jekten die lokalen Regelungen der arbeitgebenden schaftsurlaub zurück an Ihrem wissenschaft- Institution. Sie können also die gesetzlich gere- lichen Arbeitsplatz sind, können Sie darüber gelten Versicherungsleistungen beziehen und hinaus womöglich einen Flexibility Grant bean- falls die entsprechende Hochschule zusätzliche tragen. Mit diesem können forschende Eltern Leistungen vorsieht, übernimmt diese auch der in bestimmten Situationen Kinderbetreuungs SNF (Z.B. 16 statt 14 Wochen Mutterschaftsur- kosten decken oder eine Supportperson für ihr laub oder 100% statt 80% Lohnersatz). Um sicher Forschungsprojekt anstellen. zu gehen, dass Mütter und Väter richtig infor- miert sind und die vorhandenen Möglichkeiten Auf den folgenden Seiten finden Sie die unter- einfach nutzen können, finden Sie hier detail- schiedlichen Vorgehensweisen während der lierte Angaben dazu, was Sie wann unternehmen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Vaterschaft müssen. je nach Art des Förderbeitrags durch den SNF.
Vorgehen für Mütter Projektangestellte (vom SNF finanzierte Doktorandinnen, Postdok torandinnen, weitere Mitarbeitende) und Beitragsempfängerinnen von Karriereinstrumenten (mit Ausnahme Stipendiatinnen) Der Prozess wird idealerweise ab dem 4. Schwangerschaftsmonat gestartet und ist vor der Geburt des Kindes beendet. Was machen? Wer? Wie? Information über Schwangerschaft an vorgesetzte Angestellte/werdende Gespräch Person. Mutter Austausch zwischen Angestellter und vorgesetzter Vorgesetzte Person Gespräch Person zur gegenseitigen Klärung der Erwartungen (Wiedereinstieg, allenfalls unbezahlter Urlaub etc.). Meldung der Schwangerschaft an die dezentralen Angestellte/werdende E-Mail HR-Sachbearbeitenden der Hochschule. Mutter (Institut oder Abteilung). Meldung der Schwangerschaft bei der entsprechen- Projektleiter/in E-Mail den SNF Abteilung. Antrag Verlängerung Projekt (unter Einbezug von Projektleiter/in mySNF Mutterschaftsurlaub und allfälligem unbezahltem Urlaub). Zusage vom SNF und entsprechende Verlängerung Projektleiter/in Personalantrag an der Anstellung (die Differenz der Auszahlung der dezentrale HR-Sachbear- Mutterschaftsentschädigung zu den vollen 4 Monaten beiter/in werden vom SNF auf Antrag hin beim Schlussbericht übernommen). EO-Versicherungsleistungen müssen dem entspre- chenden SNF-Beitrag gutgeschrieben werden. Nach der Geburt: Angestellte/Mutter Formular an zentrales HR Einsenden des Formulars Antrag auf Mutterschafts- senden entschädigung und evtl. Antrag auf Familienzulagen. Prüfung der Berechtigung für einen Flexibility Grant. Angestellte/Mutter SNF-Webseite (www.snf.ch/flexibility) Hochschulen SNF (für das Projekt zuständige Abteilung)
Vorgehen für Väter Projektangestellte (vom SNF finanzierte Doktoranden, Postdoktoran den, weitere Mitarbeitende) und Beitragsempfänger von Karriere instrumenten (mit Ausnahme Stipendiaten) Der Prozess wird idealerweise ab dem 7. Schwangerschaftsmonat gestartet und ist vor der Geburt des Kindes beendet. Was machen? Wer? Wie? Austausch zwischen Angestelltem und vorgesetzter Angestellter/werdender Gespräch Person zur Planung des gesetzlichen Vaterschafts Vater urlaubs (allenfalls ergänzt durch zusätzlichen unbe- zahlten Urlaub). EO-Versicherungsleistungen für zwei Wochen gesetz- Projektleiter/in Antrag an zentrales HR lichen Vaterschaftsurlaub werden dem entsprechen- den SNF-Beitrag gutgeschrieben. Dieser Beitrag kann frei eingesetzt werden. Falls zusätzlich der Wunsch nach unbezahltem Vater- Projektleiter/in mySNF schaftsurlaub besteht, kann ein Antrag auf Projekt- verlängerung eingereicht werden. Anträge können nur ab einer Mindestdauer von 2 Monaten berück- sichtigt werden. Es werden keine Zusatzmittel für die Verlängerung gesprochen. Zusage vom SNF und entsprechende Verlängerung Projektleiter/in Personalantrag an der Anstellung. dezentrale HR-Sach bearbeiter/in Nach der Geburt: Angestellter/Vater Formular an zentrales HR Evtl. Antrag auf Familienzulagen. senden Prüfung der Berechtigung für einen Flexibility Grant. Angestellter/Vater SNF-Webseite (www.snf.ch/flexibility) Hochschulen SNF (für das Projekt zuständige Abteilung)
Vorgehen für Stipendiatinnen und Stipendiaten Postdoc.Mobility-Stipendien richten sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen Forschungsaufenthalt im Ausland machen möchten (bis Ende 2020 wurden auch Doc.Mobility und Early Postdoc. Mobility-Stipendien vergeben) Der Prozess wird idealerweise vor der Geburt des Kindes gestartet. Da der SNF nicht der Arbeitgeber der Stipendia- längerer bezahlter Vaterschaftsurlaub gewährt tinnen und Stipendiaten ist, stehen sie während werden. Die kumulierte Dauer von Mutter- und des Beitrages nicht in einem Anstellungsverhält- Vaterschaftsurlaub darf aber in diesem Fall vier nis. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind ver- Monate nicht überschreiten. In Ausnahmefällen pflichtet, den SNF zeitnah über alle Gegebenheiten können Beitragsempfänger auch einen unbezahl- schriftlich zu informieren, welche die Beitrags- ten Vaterschaftsurlaub beantragen. voraussetzungen verändern oder beein flussen könnten. Dazu gehören insbesondere personelle Stipendiatinnen, die in den ersten neun Monaten Veränderungen wie die Geburt eines Kindes. Die nach Ende des Stipendiums ein Kind gebären, Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen auch können einen Antrag auf eine Nachfinanzierung ihre Gastprofessorin bzw. ihren Gastprofessor im infolge Mutterschaft stellen. Der SNF gewährt Ausland informieren. Für die Rückkehrbeiträ- ihnen eine Nachfinanzierung in der Höhe des ge Postdoc.Mobility gelten die oben erwähnten monatlichen Stipendienbetrags für höchstens Bestimmungen für Forschende, die in der Schweiz vier Monate. Voraussetzung für die Gewährung angestellt sind (siehe Vorgehen für Mütter und der Nachfinanzierung ist der Nachweis, dass Vorgehen für Väter). die Stipendienbezügerinnen ihre Forschungstä- tigkeit infolge Mutterschaft unterbrechen und Die Stipendiatinnen haben während der Dauer weder über Lohn- noch Versicherungsleistungs des Mobilitätsstipendiums Anspruch auf einen ansprüche während der vier Monate nach der viermonatigen, bezahlten Mutterschaftsurlaub. Geburt verfügen. Liegen solche Ansprüche ins- Stipendiaten, die während des Stipendiums Vater gesamt unter dem Nachfinanzierungsbeitrag des werden, können auf Antrag einen einmonatigen SNF, so richtet er die Differenz aus. Bei Wieder- bezahlten Vaterschaftsurlaub beziehen. Die- aufnahme der Tätigkeit erlischt der Anspruch auf ser muss innerhalb von sechs Monaten nach der Nachfinanzierung. Geburt des Kindes und während des laufenden Stipendiums bezogen werden. Falls die Kindsmut- Ausserdem erhalten Stipendiatinnen und Stipen- ter im Falle von Erwerbstätigkeit oder Ausbildung diaten mit Kindern, für die sie unterhaltspflichtig weniger als vier Monate Mutterschaftsurlaub sind, einen vom SNF festgesetzten Kinderzu- bezieht oder sich aus gesundheitlichen Gründen schuss. Von dritter Stelle ausgerichtete Kinderzu- nicht um das Kind kümmern kann, kann auch ein lagen werden in Abzug gebracht.
Was machen? Wer? Wie? Information über Schwangerschaft bzw. Vaterschaft Werdende Mutter bzw. Gespräch/E-Mail an Gastprofessorin/Gastprofessor im Ausland und Werdender Vater Austausch zur gegenseitigen Klärung der Erwartun- gen (Wiedereinstieg, etc.). Nach der Geburt: Mutter/Vater E-Mail Meldung der Geburt beim SNF. Antrag Verlängerung Stipendium (unter Einbezug von Mutterschaftsurlaub bzw. Vaterschaftsurlaub und allfälligem unbezahltem Urlaub). Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat stellt die nöti- gen Informationen zur Verfügung, insb. eine gescann- te Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Bestätigung des Gastinstituts im Falle eines bezahlten Vater- schaftsurlaubs. Kinderzulagen: für Kinder werden Zulagen in der Höhe von CHF 12‘000 pro Jahr und Kind ausbezahlt. Kinderzulagen von Dritten werden in Abzug gebracht. Falls die Stipendiatin/der Stipendiat bzw. der Part- ner/die Partnerin Kinderzulagen von Drittparteien erhalten, muss sie oder er diese deklarieren. In die- sem Fall zahlt der SNF nur die Differenz zwischen CHF 1‘000.- pro Monat und dem erhaltenen monatlichen Betrag von Drittparteien. Gastinstitution im Ausland SNF (Abteilung Karrieren)
Fragen? Falls jetzt noch Fragen sind, rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail an die für Ihr Projekt verantwortliche Abteilung. Gerne geben wir Ihnen auch Auskunft zu den Themen Adoption und schwangerschaftsbedingte Krankschreibung. Die Kontaktinformationen zur entsprechenden Abtei- lung finden Sie hier: www.snf.ch/kontakt 031 308 22 22 Weitere nützliche Links: www.snf.ch/gleichstellung www.snf.ch/flexibility
SNF 05.2021
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