PRS Patienten-Rechtsschutzversicherung - Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) - Ausgabe 0121 - Sodalis ...

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Patienten-Rechtsschutzversicherung

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) – Ausgabe 0121
Inhaltsübersicht

1. Grundlage der Versicherung
1.1 | Risikoträgerin
1.2 | Vertragsgrundlagen
1.3 | Kollektivvertrag
1.4 | Gemeinsame Bestimmungen
1.5 | Aufnahme in die Versicherung
1.6 | Beginn, Dauer und Beendigung der Versicherung
1.7 | Informationen gemäss Versicherungsvertragsgesetz

2. Geltungsbereich
2.1 | Versicherte Personen
2.2 | Zeitlicher Geltungsbereich
2.3 | Kündigung im Schadenfall
2.4 | Örtlicher Geltungsbereich

3. Leistungen
3.1 | Versicherte Streitigkeiten
3.2 | Nicht versicherte Streitgkeiten
3.3 | Versicherte Leistungen
3.4 | Nicht versicherte Leistungen
3.5 | Abtretung
3.6 | Subsidiarität

4. Abwicklung des Rechtsschutzfalles
4.1 | Anmeldung eines Rechtsschutzfalles
4.2 | Mitwirkung der versicherten Person
4.3 | Abwicklung des Schadenfalles
4.2 | Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten

5. Datenschutz

6. Schlussbestimmungen
6.1 | Gerichtsstand
6.2 | Publikation
6.3 | Gültigkeit der Versicherungsbestimmungen
1. Grundlage                                             dingung der Patientenrechtsschutz-Versicherung er-
                                                         füllt, aus der gemeinsamen Police (Haupt-/Familienpo-
der Versicherung                                         lice) aus, erfolgt die Weiterversicherung als
                                                         Einzelperson. Der versicherten Person steht jedoch
1.1 | Risikoträgerin                                     nach erfolgter Mitteilung innert drei Monaten ein rück-
Versicherer und Risikoträgerin ist die Coop Rechts-      wirkendes Rücktrittsrecht zu.
schutz AG, Entfelderstrasse 2, 5000 Aarau. ­
                                                         1.7 | Informationen gemäss Versicherungsvertrags-
1.2 | Vertragsgrundlagen                                 gesetz
Der Vertragsinhalt richtet sich nach den vorliegenden    Die sodalis gesundheitsgruppe orientiert den Antrag-
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), dem          steller vor Abschluss des Versicherungsvertrages
Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG),        durch Abgabe des Antragsformulars sowie sämtlicher
dem Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die Ver-   Vertragsbedingungen und Prospekte, welche die bean-
sicherungsunternehmen (VAG) sowie der Verordnung         tragten Versicherungen betreffen, über den Inhalt des
über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungs-     Versicherungsvertrags, namentlich die versicherten Ri-
unternehmen (AVO).                                       siken, den Umfang des Versicherungsschutzes, die wei-
                                                         teren Pflichten des Versicherungsnehmers und die
1.3 | Kollektivvertrag                                   Identität des Risikoträgers.
Die Gewährung des Patientenrechtsschutzes erfolgt
aufgrund der Verträge zwischen der sodalis­
gesundheitsgruppe, dem RVK und der Coop Rechts-
schutz AG. Die Versicherung erlischt bei Auflösung der
                                                         2. Geltungsbereich
Verträge zwischen der sodalis gesundheitsgruppe und
der Coop Rechtsschutz AG. Die Auflösung muss der         2.1 | Versicherte Person
versicherten Person spätestens drei Monate vor Erlö-     Versichert sind Personen, welche bei der sodalis ge-
schen des Versicherungsschutzes schriftlich mitgeteilt   sundheitsgruppe den Patientenrechtsschutz abge-
werden.                                                  schlossen haben. Stirbt eine versicherte Person als
                                                         Folge eines versicherten Ereignisses, so sind deren
1.4 | Gemeinsame Bestimmungen                            Rechtsnachfolger für diesen Fall versichert. Zusätz-
Die gemeinsamen Bestimmungen der sodalis gesund-         lich versichert sind alle Personen:
heitsgruppe sind integrierter Bestandteil der Bestim-    - welche mit der oben erwähnten Person in einer
mungen über den Patientenrechtsschutz. Bei Abwei-          gemeinsamen Police (Haupt-/Familienpolice) bei der
chungen     gehen      die     Bestimmungen       der      sodalis gesundheitsgruppe versichert sind;
Patientenrechtsschutz-Versicherung den gemein-           - Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.
samen Bestimmungen der sodalis gesundheitsgruppe           ­Altersjahres, welche mit der oben erwähnten Person
vor.                                                        im selben Haushalt leben und bei der sodalis gesund-
                                                            heitsgruppe versichert sind.
1.5 | Aufnahme in die Versicherung ollektivvertrag
In die Versicherung werden nur Personen aufgenom-        2.2 | Zeitlicher Geltungsbereich
men, die ihren gesetzlichen Wohnsitz oder gewöhn-        Der Rechtsschutz wird gewährt für Rechtssteitig-
lichen Aufenthaltsort in der Schweiz oder dem Fürsten-   keiten, die nach Abschluss und Bezahlung der Zusatz-
tum Liechtenstein haben.                                 versicherung und während ihrer Dauer eintreten.
                                                         Massgebend für den zeitlichen Versicherungsschutz
1.6 | Beginn, Dauer und Beendigung der Versiche-         ist der Zeitpunkt des Grundereignisses. Rechtsschutz
rung                                                     wird gewährt, wenn das Grundereignis nach dem Be-
Beginn, Dauer und Beendigung der Versicherung rich-      ginn des Versicherungsvertrages dieser Zusatzversi-
ten sich nach den gemeinsamen Bestimmungen der           cherung eingetreten ist. Als Grundereignis gilt der
sodalis gesundheitsgruppe.                               Zeitpunkt der Verursachung des Schadens. Mit Been-
Die Versicherung kann nur zusammen mit mindestens        digung dieser Versicherung erlischt auch der An-
einer weiteren Versicherungsabteilung aus dem Ange-      spruch auf Rechtsschutz für nach diesem Zeitpunkt
bot der sodalis gesundheitsgruppe abgeschlossen bzw.     eingetretene Grundereignisse.
geführt werden. Scheidet eine Person, welche die Be-
2.3 | Kündigung im Schadenfall                           für:
In einem versicherten Rechtsschutzfall hat sowohl die    a. die Bearbeitung der Rechtsschutzfälle durch die
versicherte Person als auch die Coop Rechtsschutz           Coop Rechtsschutz AG;
AG das Recht, das individuelle Rechtsschutzverhältnis    b. einen beigezogenen Rechtsanwalt oder juristischen
zu kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so erlischt        Beauftragten;
die Haftung des Versicherers 14 Tage nachdem der         c. Expertisen, die von der Coop Rechtsschutz AG, vom
anderen Partei die Kündigung mitgeteilt wurde.              beauftragten Rechtsanwalt oder einer Zivil-, Straf-
                                                            oder Verwaltungsbehörde angeordnet werden;
2.4 | Örtlicher Geltungsbereich                          d. Gerichtskosten und andere zu Lasten der versicher-
Die Versicherungsdeckung gilt weltweit.                     ten Person gehende Verfahrenskosten;
                                                         e. Inkassogebühren für die der versicherten Person
                                                            zugesprochene Entschädigung;
                                                         f. der versicherten Person auferlegte Prozessentschä-

3. Leistungen                                               digungen an die Gegenpartei.

                                                         3.4 | Nicht versicherte Leistungen
3.1 | Versicherte Streitigkeiten                         Nicht bezahlt werden namentlich:
Die Coop Rechtsschutz AG gewährt versicherten Per-       a. Schadenersatz
sonen Rechtsschutz, wenn Streitigkeiten aus Vertrag      b. Kosten, zu deren Übernahme ein haftpflichtiger
mit einem Arzt, Zahnarzt, Zahntechniker, Chiropraktor,      ­Dritter verpflichtet ist.
Spital oder anderen medizinischen Leistungserbrin-
gern, die von der sodalis gesundheitsgruppe anerkannt    3.5 | Abtretung
sind und deren Tätigkeit von der Gesunheitsbehörde       Dem Versicherungsnehmer zugesprochene Prozess-
bewilligt wird. Versichert sind Streitigkeiten über:     und Parteientschädigungen sind im Umfang der er-
a. mögliche Fehlbehandlungen                             brachten Leistungen an die Coop Rechtsschutz AG ab-
b. die Unterlassung von Untersuchungen                   zutreten.
c. die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
   aus Fehlbehandlungen                                  3.6 | Subsidiarität
d. Fehlinformationen und Informationsverweigerung,       Es besteht nur Anspruch auf Rechtsschutz, wenn und
   insbesondere betreffend:                              soweit die Leistungen nicht von einem anderen Versi-
   – Einsichtnahme in medizinische Dokumente             cherer erbracht werden müssen.
   – Herausgabe von Röntgenbildern

3.2 | Nicht versicherte Streitigkeiten
Nicht versichert sind Streitigkeiten über:
a. Leistungen, die die sodalis gesundheitsgruppe ge-
                                                         4. Abwicklung des
   mäss ihren Versicherungsbestimmungen nicht ver-       Rechtsschutzfalles
   sichert
b. psychiatrische und psychotherapeutische Leistun-
   gen                                                   4.1 | Anmeldung eines Rechtsschutzfalles
c. Honorare und Rechnungen (ausgenommen solche           Der Eintritt eines Rechtsschutzfalles ist der Coop
   über nicht erbrachte Leistungen)                      Rechtsschutz AG sofort, auf deren Verlangen schrift-
d. Leistungen von Krankenversicherungen und Versi-       lich, zu melden. Für die Meldung eines Rechtsfalles
   cherungen                                             stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
e. Differenzen zwischen versicherten Personen und        - per Telefon: 062 836 00 00
   der Krankenversicherung.                              - per E-Mail: info@cooprecht.ch/de/service#meldung_
                                                           rechtsschutzfall
3.3 | Versicherte Leistungen                             - per Webformular auf der Webseite www.cooprecht.ch
Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen Inte-     - brieflich: Coop Rechtsschutz AG, Entfelderstrasse 2,
ressen der versicherten Personen und die Bezahlung         5001 Aarau
bis maximal CHF 300‘000.– (bzw. CHF 150‘000.– in Fäl-
len ausserhalb Europas) pro Fall der Aufwendungen        4.2 | Mitwirkung der versicherten Person
Die versicherte Person hat die notwendigen Auskünfte
zu erteilen und jedes Ereignis im Zusammenhang mit
                                                          5. Datenschutz
dem Rechtsschutzfall sofort zu melden. Ihr zugehende
Mitteilungen, insbesondere von Behörden, sind ohne        Die Bearbeitung von Personendaten bildet eine unent-
Verzug mitzuteilen. Sämtliche Beweismittel sind auf Er-   behrliche Grundlage des Versicherungsgeschäfts. Die
suchen hin auszuhändigen. Die versicherte Person hat      Coop Rechtsschutz AG behandelt die Daten der versi-
die Ermächtigung zu erteilen, in alle fallbezogenen Ak-   cherten Person absolut vertraulich und beachtet bei
ten Einsicht zu nehmen, Abmachungen einzugehen und        der Bearbeitung und Aufbewahrung der Personendaten
Vergütungen entgegenzunehmen.                             die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Daten-
Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten können die   schutz (DSG) und seiner Verordnung. Die Daten werden
Leistungen so weit gekürzt werden, als dadurch zusätz-    nur für die Bearbeitung des Rechtsschutzfalles genutzt
liche Kosten entstanden sind. Bei grober Verletzung       und nicht an Dritte weitergegeben. Zur Abklärung des
können die Leistungen verweigert werden.                  Sachverhalts kann es notwendig sein, Anfragen an Drit-
                                                          te zu richten und mit diesen die Personendaten aus-
4.3 | Abwicklung des Schadenfalls                         zutauschen (sodalis gesundheitsgruppe, um die Versi-
Nach Rücksprache mit der versicherten Person werden       cherungsdeckung abzuklären; Doppelversicherungen,
die zu ihrer Interessenwahrung gebotenen Massnah-         um die Deckung abzuklären und die Fallbearbeitung zu
men ergriffen. Wenn sich der Beizug eines Rechtsan-       koordinieren). Die Datensammlungen der Coop Rechts-
waltes als notwendig erweist, insbesondere bei Ge-        schutz AG werden elektronisch und/oder in Papierform
richts-   oder     Verwaltungsverfahren     oder    bei   geführt. Sie sind nach Massgabe des Datenschutzge-
Interessenkollision, kann die versicherte Person einen    setzes gegen unberechtigte Einsichtnahme geschützt.
Anwalt eigener Wahl vorschlagen. Kann dieser Wahl         Die Daten werden unter Berücksichtigung der gesetz-
nicht entsprochen werden, hat die versicherte Person      lichen Bestimmungen nur in erforderlichem Umfang
die Möglichkeit, drei weitere Anwälte vorzuschlagen,      aufbewahrt. Jede versicherte Person hat nach Massga-
von denen einer akzeptiert werden muss. Die drei von      be des Datenschutzgesetzes das Recht, von der Coop
der versicherten Person vorgeschlagenen Anwälte dür-      Rechtsschutz AG Auskunft darüber zu verlangen, ob
fen nicht derselben Kanzlei angehören. Vor Beauftra-      und welche Daten über sie in den Datensammlungen
gung des Anwaltes sind die Zustimmung der Coop            bearbeitet werden. Es kann verlangt werden, dass un-
Rechtsschutz AG einzuholen. Bei Missachtung dieser        richtige Daten gelöscht werden.
Bestimmung durch die versicherte Person kann die
Coop Rechtsschutz AG ihre Leistungen kürzen. Beste-
hen für einen Anwaltswechsel, welcher von der versi-
cherten Person ohne Rücksprache mit der Coop
Rechtsschutz AG veranlasst wurde, keine triftigen
                                                          6. Schlussbestimmungen
Gründe, hat die versicherte Person die dadurch ent-
standenen Kosten zu übernehmen.                           6.1 | Gerichtsstand
                                                          Bei Streitigkeiten zwischen der versicherten Person
4.4 | Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten             und der Coop Rechtsschutz AG gilt als Gerichtsstand
Bei Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vor-       der Wohnort der versicherten Person, sofern sich die-
gehen, insbesondere in Fällen, welche die Coop Rechts-    ser in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
schutz AG als aussichtslos beurteilt, wird auf das Ver-   befindet oder der Coop Rechtsschutz AG.
langen      der      versicherten      Person       ein
Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Als Schiedsrich-    6.2 | Publikation
ter wird eine von beiden Parteien gemeinsam be-           Die vorliegenden AVB werden auf der Webseite der so-
stimmte Person eingesetzt. Im Übrigen richtet sich das    dalis gesundheitsgruppe publiziert.
Verfahren nach den Bestimmungen über die Schieds-
gerichtsbarkeit in der Schweizerischen Prozessord-        6.3 | Gültigkeit der Versicherungsbedingungen
nung (ZPO). Prozessiert die versicherte Person auf ei-    Diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
gene Kosten, so werden die vertraglichen Leistungen       treten ab 1. Januar 2021 in Kraft.
erbracht, wenn in der Hauptsache das Ergebnis gün-
stiger ist als gemäss Beurteilung durch die Coop
Rechtsschutz AG.
                                                                                                                   sodalis_0121
Geschäftsstellen

brig                       stalden
furkastrasse 18            bahnhofstrasse 6
3900 brig-glis             3922 stalden
t 027 924 66 10            t 027 952 20 40
f 027 924 66 14            f 027 952 20 43
brig@sodalis.ch            stalden@sodalis.ch

goms                       staldenried
furkastrasse 65            eschji 12
3994 lax                   3933 staldenried
t 027 971 13 22            t 027 952 29 26
f 027 971 41 22            f 027 952 29 28
goms@sodalis.ch            staldenried@sodalis.ch

lötschental                susten-leuk
dorfstrasse 70             sustenstrasse 17
3918 wiler                 3952 susten
t 027 939 18 55            t 027 527 15 80
f 027 939 18 52            susten-leuk@sodalis.ch
loetschen@sodalis.ch
                           visp
saastal                    balfrinstrasse 15
obere dorfstrasse 39       3930 visp
3906 saas-fee              t 027 948 14 00
t 027 527 15 50            f 027 948 14 04
f 027 527 15 51            info@sodalis.ch
saastal@sodalis.ch
                           zermatt
schattenberge              am bach 9
dorfstrasse 11             3920 zermatt
3944 unterbäch             t 027 966 65 80
t 027 934 53 03            f 027 966 65 89
f 027 934 53 05            zermatt@sodalis.ch
schattenberge@sodalis.ch

simplon
blatt 1
3907 simplon dorf
t 027 527 00 04
simplon@sodalis.ch

www.sodalis.ch
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