QV/2019/Q&A Informationen für Lernende zum Qualifikationsverfahren Studieren Sie dazu bitte die nachfolgenden Informationen! - Berufsschule Aarau
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
QV/2019/Q&A Informationen für Lernende zum Qualifikationsverfahren Das Qualifikationsverfahren zur Dentalassistentin (DA) EFZ und die Diplomfeier 2019 rücken in Sichtweite! > Studieren Sie dazu bitte die nachfolgenden Informationen!
QV/2019/Q&A Fragen und Antworten zu den Qualifikationsverfahren 2019 «Wie gehe ich vor, wenn ich an den QV-Daten krank bin oder einen Unfall erleide?» A: Können Kandidatinnen nicht zur Prüfung erscheinen, legen sie diese nach Wegfall des Hinderungsgrundes in Form einer Nachprüfung ab. Die Nachprüfung wird nach Ab- sprache durchgeführt werden und besteht aus dem/den nicht absolvierten QV-Bereich/en. Als Entschuldigung für das Fernbleiben von der Prüfung gelten einzig eine ärztlich bescheinigte Krankheit oder ein Unfall. Benachrichtigen Sie unverzüglich Frau Seline Brugger, Sachbearbeiterin der Sektion Berufsbildung Gesundheit/Soziales, Telefon 062 835 22 34 und den jeweiligen Tages-Chefexperten Herr Dr. med. dent. A. Ataman, Telefon 079 479 65 21 oder Herr Dr. med. dent. L. Havranek, Telefon 079 355 82 04 oder Frau M. Piatti, Telefon 079 236 00 61 (Ihr Tages-CPEX ist auf den Prüfungsplänen aufgeführt und unter www.bs-aarau.ch abrufbar) Das Arztzeugnis ist an die folgende Adresse zu senden: Sektion Berufsbildung Gesundheit/Soziales Frau Seline Brugger, Bachstrasse 15, 5001 Aarau «Was passiert, wenn ich am QV nicht erschei- nen werde?» A: Treten Berufslernende ohne entschuldbare Gründe zur Prüfung nicht an, gilt die ganze Prüfung als absol- viert und nicht bestanden. Diese kann frühestens nach einem Jahr wiederholt werden. Die Wiederholung gilt als zweite Prüfung im Sinne von Art. 33 der Berufsbildungsverordnung.
«Wie ist das Prozedere, wenn ich erst nach der Prüfung erklären werde, dass ich nicht in der Lage war die Prüfungen zu absolvieren?» A: Nachträglich geltend gemachte Hinderungsgründe werden nicht anerkannt. «Was muss ich an das QV mitbringen?» A: Einen Lichtbildausweis und die Prüfungsmaterialien gemäss der Tabelle auf der übernächsten Seite. «Sind Mobiltelefone, Earplugs und andere elek- tronische Hilfsmittel an der Prüfung erlaubt?» A: Das Benützen von Mobiltelefonen, Earplugs und anderen elektronischen Hilfsmitteln ist während der ganzen Prüfung verboten. Mobiltelefone (Tablets, Laptops etc.) müssen während den Prüfungszeiten ausgeschaltet sein. Bleibt ein Gerät während den Prüfungszeiten eingeschaltet und kommt es dabei zu Störungen (Klingeln etc.), hat dies für die entsprech- ende Gerätebesitzerin den sofortigen Prüfungsausschluss zur Folge. Die für den Beruf zulässigen Hilfsmittel sind gemäss den Angaben in der Informationsübersicht (Materialliste) von den Kandidatinnen zu den Prüfungen mitzubringen. Hilfsmittel dürfen nur von einer Person benutzt werden. «Was geschieht, wenn ich am QV betrüge und/ oder unerlaubte Hilfsmittel gebrauche?» A: Prüfungsbetrug oder die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (zum Beispiel Mobiltelefone, Earplugs) sind schwerwiegende Vorfälle und haben den sofortigen Ausschluss im betreffenden Prüfungsfach zur Folge.
QV // TERMINE 2019 Prüfungs- Prüfungs- Prüfungs- Prüfungs- Prüfungs- bereiche daten zeiten* materialien** räume Schriftliche Arbeiten: Für alle Kandidaten • Lichtbildausweis Aula (mit Foyer) Berufskenntnisse Samstag, 25. Mai • Schreibzeug der bsa Praktische Arbeiten Gemäss Aufgebot: • Lichtbildausweis Gemäss schrift- Position 1: Montag, 17. Juni–- • Berufskleidung lichem Aufgebot Patientenbetreuung, Donnerstag 20. Juni und Info an der • Lerndokumentations- Prophylaxemass- Stellwand im testatblatt «Prophy- nahmen, Eingangsbereich laxemassnahmen» Direkte Assistenz der bsa • MiniAnne Übungskit • Lerndokumentation darf verwendet werden Praktische Arbeiten Gemäss Aufgebot: • Lichtbildausweis Gemäss schrift- Position 2: Montag, 17. Juni– • Berufskleidung lichem Aufgebot Hygiene- Donnerstag 20. Juni und Info an der • Lerndokumentation massnahmen Stellwand im darf verwendet Eingangsbereich werden
Praktische Arbeiten Gemäss Aufgebot: • Lichtbildausweis Gemäss schrift- Position 3: Montag, 17. Juni – • Lerndokumentation lichem Aufgebot Administrative Donnerstag 20. Juni darf verwendet und Info an der Arbeiten werden Stellwand im Eingangsbereich der bsa Praktische Arbeiten Gemäss Aufgebot: • Lichtbildausweis Gemäss schrift- Position 4: Montag, 17. Juni– • Berufskleidung lichem Aufgebot Donnerstag 20. Juni und Info an der Röntgen und • Lerndokumentations Stellwand im Strahlenschutz testatblatt Eingangsbereich «Röntgen» der bsa • Lerndokumentation darf verwendet werden ABU Für alle Kandidaten Gemäss • Lichtbildausweis Gemäss Montag, 3. Juni Information der • Schreibzeug Vorgaben der ABU-Lehrperson Lehrer der bsa • Weiteres Material gemäss Information der ABU-Lehrperson Diplomfeier Montag, 1. Juli 17:30 Uhr Sporthalle bsa * Prüfungszeiten und Prüfungspläne sind abrufbar unter www.bs-aarau.ch ** Die aufgeführten Prüfungsmaterialien bitte selbstständig an die Prüfungen mitbringen
«Wie sieht die Handhabung der Dosimetrie am QV im Fach Röntgen aus?» A: Die Kandidatin muss ihr persönliches Dosimeter nicht an das Qualifikationsverfahren mitbringen! «Darf der ÜK-Ordner am Qualifikationsverfah- ren verwendet werden?» A: Der ÜK-Ordner darf am Qualifikationsverfahren nicht verwendet werden. «Kann ich mich nach den Prüfungen mündlich, telefonisch oder schriftlich über die Prüfungs- ergebnisse informieren?» A: Aus Gründen des Datenschutzes werden keine tele- fonischen, mündlichen oder schriftlichen Auskünfte über die Prüfungsergebnisse erteilt. Diese Regelung gilt für alle in die Verarbeitung und Erstellung der Prüfungsresultate involvierten Personen. «Wie erfahre ich, ob ich das QV bestanden habe?» A: Den Berufsbildnern der erfolgreichen Berufslernen- den wird eine Kopie des Notenausweises zugestellt (BBV Kt. AG Art. 35), sie werden ersucht, die Berufslernenden sofort über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. «Wie erfahre ich, dass ich das QV nicht bestan- den habe?» A: Personen, welche die Prüfung nicht bestanden haben, werden von der Abteilung Berufsbildung und Mittel- schule schriftlich informiert.
«Wann ist das Qualifikationsverfahren bestan- den und wie wird die Gesamtnote berechnet?» A: Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn: a. der Qualifikationsbereich «Praktische Arbeit» mit der Note 4 oder höher bewertet wird; und b. die Gesamtnote 4 oder höher erreicht wird. Für die Berechnung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewichtet: a. 40% Praktische Arbeit (zählt doppelt) b. 20% Berufskenntnisse c. 20% Erfahrungsnote d. 20% Allgemeinbildung «Wozu berechtigt das Fähigkeitszeugnis?» A: Das Fähigkeitszeugnis berechtigt den gesetzlich ge- schützten Titel «Dentalassistentin EFZ» zu führen. «Wann und wo werde ich das Fähigkeitszeugnis und den Notenausweis erhalten?» A: An der Diplomfeier in Aarau vom Montag, 1. Juli 2019, 17:30 Uhr, in der Sporthalle der Berufsschule Aarau. Im Verhinderungsfall werden die Zeugnisse den Diploman- dinnen auf dem Postweg vom Sekretariat der Berufsschule Aarau zugestellt. «Können mein Berufsbildner, Angehörige und Freunde auch an der Diplomfeier teilnehmen?» A: An der Diplomfeier sind bis zu drei Begleitpersonen herzlich eingeladen.
Wir wünschen Ihnen für das QV viel Erfolg! Ihr QV@BSA-Team
Sie können auch lesen