JUDITH ADAM-CAUMEIL, AVOCAT À LA COUR, RECHTSANWÄLTIN - BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGES - Cabinet ADAM-CAUMEIL

Die Seite wird erstellt Johannes Buchholz
 
WEITER LESEN
JUDITH ADAM-CAUMEIL, AVOCAT À LA COUR, RECHTSANWÄLTIN - BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGES - Cabinet ADAM-CAUMEIL
BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGES

          11. FEBRUAR 2021 VON 14 H 00 – 14 H 45

JUDITH ADAM-CAUMEIL, AVOCAT À LA COUR, RECHTSANWÄLTIN
                          UND

             ALMUT WEISE, RECHTSANWÄLTIN
JUDITH ADAM-CAUMEIL, AVOCAT À LA COUR, RECHTSANWÄLTIN - BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGES - Cabinet ADAM-CAUMEIL
Ihre Mikrofone sind desaktiviert. Zum Sprechen klicken Sie auf das Mikro-Icon.

Fragen können Sie gerne auch im Chat stellen.

Bitte Videofunktion nicht einschalten!

    Videofunktion           Mikrofon             Chat
    desaktiviert            desaktiviert
JUDITH ADAM-CAUMEIL, AVOCAT À LA COUR, RECHTSANWÄLTIN - BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGES - Cabinet ADAM-CAUMEIL
INHALTSVERZEICHNIS

I.    EINVERNEHMLICHE AUFHEBUNG DES ARBEITSVERTRAGES

II.   PERSONENBEDINGTE KÜNDIGUNG

III. BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG

IV. PROZESSRISIKO

                                                       3
JUDITH ADAM-CAUMEIL, AVOCAT À LA COUR, RECHTSANWÄLTIN - BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGES - Cabinet ADAM-CAUMEIL
I. EINVERNEHMLICHE
   VERTRAGSAUFHEBUNG
▪ Beschreibung

▪ Individuelle einvernehmliche Vertragsaufhebung

▪ Kollektive einvernehmliche Vertragsaufhebung

                                                 4
JUDITH ADAM-CAUMEIL, AVOCAT À LA COUR, RECHTSANWÄLTIN - BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGES - Cabinet ADAM-CAUMEIL
Beschreibung

Beendigung des Arbeitsvertrages im beiderseitigen
Einvernehmen ohne Angabe eines Grundes

  VORTEIL für das UNTERNEHMEN:
  Arbeitsplatzabbau ohne Kündigung

VORTEIL für den ARBEITNEHMER:
Er erhält sowohl die Abfindung als auch das
Arbeitslosengeld                                    5
Individuelle einvernehmliche
            Vertragsaufhebung

                  Unterzeichnung     Widerrufsrecht    Behördliche
Vorgespräch(e)          der                           Genehmigung
                 Vertragsaufhebung     (15 Tage)      (DIRECCTE)

                                                                     6
Kollektive einvernehmliche
    Vertragsaufhebung
      Umsetzung über Betriebsvereinbarung
       Mehrheitsvereinbarung oder durch
      Abstimmung

      Ausscheiden auf freiwilliger Basis

      Inhalt der Vereinbarung: Absicht, Anzahl
      der abgebauten Stellen, Auswahlkriterien,   7
      zusätzliche Entschädigung
II. PERSONENBEDINGTE KÜNDIGUNG
    ▪ Kündigungsgründe

    ▪ Verfahren

    ▪ Kosten

                                 8
Kündigungsgründe

a) Disziplinarkündigung

▪   Ordentliche Kündigung wegen einfacher Pflichtverletzung („faute“)

▪   Außerordentliche Kündigung wegen grober schuldhafter Pflichtverletzung („faute grave“):

    ➢ ein Handeln des Arbeitnehmers, das einer so schwerwiegenden Missachtung der arbeitsvertraglichen Verpflichtung
      oder der Arbeitsbeziehung entspricht, dass es eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses während der normalen
      Kündigungsfrist ausschließt bzw. die fristlose Kündigung rechtfertigt.

▪   Außerordentliche Kündigung wegen schwerwiegender schuldhafter Pflichtverletzung („faute lourde“):

    ➢   Der „faute lourde“ wird ebenfalls wie ein „faute grave“ definiert, allerdings verlangt die Rechtsprechung zusätzlich
        eine Schädigungsabsicht des Arbeitnehmers gegenüber der Gesellschaft. Dafür genügt es nicht, dass der
        Arbeitnehmer wusste, dass sein Handeln nicht zum Vorteil für die Gesellschaft war. Der Arbeitnehmer muss
        gezielt gehandelt haben, um die Gesellschaft zu schädigen. Die Schädigungsabsicht muss von der Gesellschaft
        bewiesen werden.

    ➢   Es ist zu beachten, dass ein solcher Fall von der Rechtsprechung nur in äußerst seltenen Fällen angenommen wird
        und außergewöhnliche Umstände erfordert.

    ➢   In diesem Fall kann der Arbeitgeber grundsätzlich auch einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem                 9
        Arbeitnehmer geltend machen.
b) Personenbedingte Kündigungsgründe außerhalb der Disziplinarkündigung

▪ Krankheit:
      ➢ Vom Arbeitsmediziner festgestellte Arbeitsunfähigkeit und keine Wiedereingliederungsmöglichkeit

          In dieser Hinsicht ist zu betonen, dass sich die Regelungen bezüglich der Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit
          zugunsten der Arbeitgeber erheblich vereinfacht haben (die zweite arbeitsärztliche Untersuchung ist nicht mehr
          automatisch erforderlich und der Arbeitgeber ist zur Suche einer Wiedereingliederungsstelle nur innerhalb
          Frankreichs verpflichtet (auf Unternehmens- und ggf. Gruppenebene).
       ➢ lange oder wiederholte Abwesenheiten des Arbeitnehmers, wenn die Abwesenheit des erkrankten
         Arbeitnehmers zu schwerwiegenden Störungen des Geschäftsbetriebs führt und somit eine dauerhafte Ersetzung
         des erkrankten Arbeitnehmers erforderlich ist

       ➢ Bei berufsbedingter Krankheit oder bei einem Arbeitsunfall gelten besondere Regeln und eine Beendigung des
         Arbeitsvertrages ist nur in sehr eingeschränktem Maße zulässig

▪ berufliche Unzulänglichkeit:

       ➢ Der Arbeitnehmer hat seine Arbeit nur unzureichend geleistet

       ➢ Die ungenügenden Ergebnisse dürfen nicht der Gesellschaft zurechenbar sein. Dies wäre z.B. der Fall, wenn der
         Arbeitgeber seine Pflicht zur Fortbildung des Arbeitnehmers nicht eingehalten hat und der Arbeitnehmer
         deswegen seine Aufgaben nicht zufriedenstellend erledigen kann                                                    10

*
Kündigungsverfahren

▪ Ladung des Arbeitnehmers zu einem Kündigungsvorgespräch

➢ Zwischen dem Erhalt der Ladung und dem Gespräch müssen mindestens 5 Werktage liegen

➢ Der Arbeitnehmer muss darüber informiert werden, dass er während des Vorgespräches das Anrecht auf Beistand
  durch einen Gewerkschaftsvertreter oder einen anderen Arbeitnehmer der Gesellschaft hat; zu diesem Zweck muss ihm
  die Adresse angegeben werden, bei der er die Liste der zugelassenen Gewerkschaftsvertreter einsehen kann. Wenn bei
  der Tochtergesellschaft Personalvertreter vorhanden sind, kann der Beistand nur ein anderer Arbeitnehmer der
  französischen Gesellschaft sein.

▪ Ablauf des Kündigungsvorgesprächs

➢ Während des Gesprächs müssen dem Arbeitnehmer mündlich alle Kündigungsgründe dargelegt und erklärt werden.

➢ Es darf dem Arbeitnehmer keinesfalls zu verstehen gegeben werden, dass die Gesellschaft die Kündigung bereits
  beschlossen hat; vielmehr soll von der Eventualität einer Kündigung gesprochen werden.

▪ Versand des Kündigungsschreibens

➢Frühestens 2 Werktage nach diesem Gespräch kann die Kündigung ausgesprochen werden; dies muss schriftlich durch
 Zustellung eines Einschreibens mit Rückantwortschein geschehen.
                                                                                                                       11
▪    Anforderung an das Kündigungsschreiben

➢ Das Kündigungsschreiben muss sehr detailliert die Gründe der Kündigung angeben

➢ Wird kein, oder nur ein unzureichend detaillierter Kündigungsgrund angegeben, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich
  Anspruch auf Schadenersatz wegen rechtswidriger Kündigung

➢ Der Arbeitgeber kann auf eigene Initiative oder auf Anfrage des Arbeitnehmers die Begründung des Kündigungsschreibens
  im Nachhinein innerhalb bestimmter Fristen vervollständigen

▪    Kündigungsfrist

➢ Mit dem Erhalt des Kündigungsschreibens beginnt die Kündigungsfrist (außer im Falle fristloser Kündigung wegen grober
  Pflichtverletzung).

➢ Während der Kündigungsfrist kann der Arbeitnehmer weiterarbeiten oder (ganz oder teilweise) bezahlt freigestellt
  werden.

➢ Anders als in Deutschland kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers kein Urlaub auf die Kündigungsfrist angerechnet
  werden.

                                                                                                                          12
Zu beachtende Punkte bei der Disziplinarkündigung

➢ Das Kündigungsverfahren muss innerhalb von 2 Monaten nach Kenntnis des Arbeitgebers von den Vorfällen eingeleitet
  werden. Bei Überschreitung dieser Frist gelten die Vorfälle als verjährt. Im Rahmen einer Kündigung wegen grober
  Pflichtverletzung beträgt diese Frist sogar nur ein paar Tage.

➢ Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich bis zum Abschluss des Verfahrens unbezahlt freigestellt werden. Diese Maßnahme
  muss jedoch in Anbetracht der Vorwürfe verhältnismäßig sein.

                                                                                                                       13
Kosten einer ordentlichen personenbedingten Kündigung

▪   Normales Bruttogehalt (inkl. variabler Teil) während der Kündigungsfrist

▪   Gesetzliche, tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Kündigungsentschädigung :

      ➢ Gesetzliche Kündigungsentschädigung ab 8 Monaten Betriebszugehörigkeit : 1/4 des
        durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts pro Jahr der Betriebszugehörigkeit für die ersten 10
        Jahre, für jedes weitere Jahr1/3 des durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts

▪   Entgelt für erworbene, aber bis Vertragsende nicht genommene Urlaubsansprüche

                                                                                                      14
III. BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG(EN)
      ▪ Begriff

      ▪ Verfahren

      ▪ Soziale Begleitmaßnahmen

                                      15
Kündigungsgrund
1. „darf nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen";
2. entweder Stellenstreichung oder Umwandlung des
   Arbeitsplatzes oder Verweigerung der vorgeschlagenen             k
                                                                    u
   Änderungskündigung bei Umwandlung des Arbeitsplatzes;            m
3. wirtschaftlicher Grund:                                          u
  o Wirtschaftliche Schwierigkeiten                                 l
                                                                    a
  o Technologischer Wandel
                                                                    t
  o Notwendige Reorganisation zur Sicherung der Wettbewerbs-        i
    fähigkeit                                                       v
  o Einstellung der Geschäftstätigkeit
                                                               16
Wirtschaftliche Schwierigkeiten
➢ Erhebliche Veränderung mindestens einer der nachfolgenden
  Betriebskennzahlen       (Auftrags-     oder       Umsatzrückgang,
  Betriebsverluste oder Verschlechterung des Cash-Flow bzw. des
  Brutto Cash-Flow)
➢ Jeder andere Faktor, der diese Schwierigkeiten rechtfertigen kann =
  z. B. COVID19

      Schwierigkeit: Dauer des Rückgangs :
      Bei Betrieben mit:
      o WENIGER als 11 Arbeitnehmern = 1 Quartal
      o ZWISCHEN 11 und 50 Arbeitnehmern = 2 Quartale
      o ZWISCHEN 50 und 300 Arbeitnehmern = 3 Quartale
      o MEHR als 300 Arbeitnehmer = 1 Jahr                              17

       Notwendige Reorganisation zur
                Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
#Kündigung#sverfahren
                                                               • Familienpflichten
                                                               • Dauer der
• Seriöser Versuch der                                           Betriebszugehörigkeit
  internen oder                                                • Alter, Behinderung...
  externen
                                                               • berufliche Qualifikation
  Wiedereingliederung

                             Wieder-
                                             Sozialauswahl
                          eingliederung

                                               individuelle
                         betriebsbedingte
                                            betriebsbedingte
                         Massenentlassung
                                               Kündigung
• Befragung der                                                  • Keine Befragung der
  Personalvertretung                                               Personalvertretung
                                                                                            18
Soziale Begleitmaßnahmen

                         • Beschleunigung des Wiedereinstiegs in den
    Umschulungs-           Arbeitsmarkt durch Umschulung
maßnahme durch das       • Maximale Dauer von 12 Monaten
     Arbeitsamt          • 75% des letzten Gehaltes
 (- 1000 Beschäftigte)   • Der Arbeitgeber zahlt an das Arbeitsamt nur das
                           während der Kündigungsfrist geschuldete Gehalt

Wiedereingliederungs-    • Dauer von 4 bis 12 Monaten
       urlaub            • hier zahlt der Arbeitgeber 65% des letzten
 (+ 1000 Beschäftigte)     Bruttogehalts
                                                                             19
IV. PROZESSRISIKO
Betriebszugehörigkeit     Minimale Entschädigung       Maximale Entschädigung
(in vollen Jahren)      (in Bruttomonatsgehältern)   (in Bruttomonatsgehältern)

           0                        #                            1

           1                        1*                           2
           2                        3*                           3,5
           3
           4
                                    3**
                                    3**
                                                                 4
                                                                 5
                                                                                     *0,5 Bruttomonatsgehälter bei Unternehmen mit
           5                        3***                         6                    weniger als 11 Arbeitnehmern
           6                        3***                         7
           7                        3****                        8                   ** 1 Bruttomonatsgehalt bei Unternehmen mit
           8                        3****                        8                    weniger als 11 Arbeitnehmern
           9                        3*****                       9
           10
           11
                                    3*****
                                    3
                                                                 10
                                                                10,5
                                                                                     *** 1,5 Bruttomonatsgehälter bei Unternehmen
           12                       3                            11                   mit weniger als 11 Arbeitnehmern
           13                       3                           11,5
           14                       3                            12                  **** 2 Bruttomonatsgehälter bei Unternehmen
           15                       3                            13                   mit weniger als 11 Arbeitnehmern
           16                       3                           13,5
           17
           18
                                    3
                                    3
                                                                 14
                                                                14,5
                                                                                     *****2,5 Bruttomonatsgehälter bei Unternehmen
           19                       3                            15                   mit weniger als 11 Arbeitnehmern
           20                       3                           15,5
           21                       3                            16
           22                       3                           16,5
           23                       3                            17
           24                       3                           17,5
           25                       3                            18
           26                       3                           18,5
           27                       3                            19
           28                       3                           19,5
       29 und mehr                  3                            20

                                                                                                                                      20
21
DANKE FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT!

                  22
IHRE ANSPRECHPARTNER

Dr. Aymeric Le Goff            Almut WEISE                    Judith ADAM-CAUMEIL
Avocat à la Cour               Rechtsanwältin                 Avocat à la Cour, Rechtsanwältin
Partner
Arbeitsrechtabteilung          Arbeitsrechtabteilung
Tel. Nr.: 0033.1.42.66.63.19   Tel. Nr.: 0033.1.42.66.63.19   Tel. Nr.: 00.33.1.42.81.41.51
                                                                                              23
alegoff@bmhavocats.com         aweise@bmhavocats.com          avocats@adam-caumeil.com
Sie können auch lesen