Prima la musica Österreichische Jugendmusikwettbewerbe - MUSIK DER JUGEND

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Prima la musica Österreichische Jugendmusikwettbewerbe - MUSIK DER JUGEND
prima la musica
Österreichische Jugendmusikwettbewerbe
                     MUSIK DER JUGEND

               AUSSCHREIBUNG 2016

           Bundeswettbewerb
          25. Mai bis 2. Juni 2016
           Linz / Oberösterreich

 Abschlusskonzert mit Preisverleihung
         4. Juni 2016, 15 Uhr
          Brucknerhaus Linz

  Der Wettbewerb steht unter dem Ehrenschutz
  des Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer.

             www.musikderjugend.at
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                                 Österreichische Jugendmusikwettbewerbe
                                            MUSIK DER JUGEND

WERTUNGSKATEGORIEN

SOLISTISCH

Streichinstrumente
Violine
Viola
Violoncello
Kontrabass

Tasteninstrumente
Klavier
Orgel
Akkordeon

Zupfinstrumente
Gitarre
Harfe
Hackbrett
Zither

Vokal
Gesang

Bei Solowertungen ist jeweils nur ein Instrument als Begleitinstrument zugelassen. Allerdings dürfen
Instrument bzw. Begleiter auch gewechselt werden.

KAMMERMUSIK

Für alle Ensembles gilt:
    Ensembles ohne Dirigent/in.
    Nicht chorisch, jedoch gleichbleibend besetzt.
    Instrument und Stimme dürfen gewechselt werden.
    Alle Mitwirkenden müssen Kinder und Jugendliche sein und am gesamten Programm teilnehmen.
    Basso continuo gilt als ein Instrument. Violoncello, Viola da Gamba, Fagott, etc. können in B. c.
    Verwendung für einzelne Programmteile hinzugezogen werden. Die hinzugezogenen
    Mitwirkenden werden beim Altersdurchschnitt nicht berücksichtigt.

Kammermusik für Blockflöten
 Zwei Blockflöten mit einem Begleitinstrument in gleichbleibender Besetzung.
 Ensembles ab drei Blockflöten

Kammermusik für Holzbläser
 Zwei Holzblasinstrumente mit einem Begleitinstrument in gleichbleibender Besetzung.
 Ensembles ab drei Holzblasinstrumente (auch mit Horn).
 Holzbläserquintett

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Kammermusik für Blechbläser
 Zwei Blechblasinstrumente mit einem Begleitinstrument in gleichbleibender Besetzung.
 Ensembles ab drei Blechblasinstrumente

Schlagwerkensembles
 Ensembles ab zwei bis max. neun Mitwirkenden.

Kammermusik in offenen Besetzungen
  Offen für all jene Ensembleformationen, die keiner anderen Wertungskategorie im Gesamtangebot
  von prima la musica 2015 und 2016 zugeordnet werden können.
  Ensembles ab drei bis max. dreizehn Mitwirkenden

Ensembles für Alte Musik
  Ensembles für drei und mehr Mitwirkende/Gesangsstimmen
  Musik bis 1750
  Die Verwendung historisch adäquater Instrumente wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung.
  In jedem Fall soll die Beschäftigung mit historischer Stilistik und Aufführungspraxis klar erkennbar
  sein.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

    1. Teilnahmeberechtigt sind alle Österreicher/innen, Südtiroler/innen und alle Jugendlichen mit
       anderen Staatsbürgerschaften, die ihren ständigen ordentlichen Wohnsitz seit mindestens 1.
       Jänner 2013 in Österreich haben. Bei den Kammermusik-Kategorien muss wenigstens die
       Hälfte der Ensemblemitglieder die Teilnahmekriterien erfüllen.

    2. Schüler/innen von Musikgymnasien, Studierende in den Vorbereitungsklassen (Pre-
       College) sowie ordentlich Studierende an Konservatorien und Musikuniversitäten können
       in den solistischen Wertungskategorien ausschließlich in den studienorientierten
       Altersgruppen IIIplus und IVplus teilnehmen. Alle anderen können frei wählen zwischen III
       und IIIplus bzw. IV und IVplus. Diese Trennung gilt nicht für die Kammermusik-Kategorien.

    3. Die Teilnahme ist nur in einem Bundesland möglich, entweder am Wohnort oder am
       Studienort.

    4. Die Teilnahme ist insgesamt in maximal zwei Wertungen möglich, ausgenommen jugendliche
       Begleitung.

DIE ALTERSGRUPPEN

Für die Zuteilung in die jeweilige Altersgruppe gilt für alle Wettbewerbe und Wertungskategorien
das erreichte Alter zum Stichtag am 31. August 2015.

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         Solo                                      Wettbewerb                               Alter
         Altersgruppe A           nur Landeswettbewerb                                 7 J. oder
                                                                                         jünger
         Altersgruppe B           nur Landeswettbewerb                                 8 bis 9 J.
         Altersgruppe I                           Landes- und Bundeswettbewerb        10 bis 11 J.
         Altersgruppe II                          Landes- und Bundeswettbewerb        12 bis 13 J.
         Altersgruppe III         nur Landeswettbewerb                                14 bis 16 J.
         Altersgruppe IIIplus                     Landes- und Bundeswettbewerb        14 bis 16. J.
         Altersgruppe IV          nur Landeswettbewerb                                17 bis 19 J.
         Altersgruppe IVplus                      Landes- und Bundeswettbewerb        17 bis 19 J.

Kammermusik/Ensemble                         Wettbewerb                    Durchschnittsalter       Höchstalter
Altersgruppe A                  nur Landeswettbewerb                        7 J. oder jünger           9 J.
Altersgruppe B                  nur Landeswettbewerb                           8 bis 9 J.              11 J.
Altersgruppe I                           Landes- und Bundeswettbewerb         10 bis 11 J.             13 J.
Altersgruppe II                          Landes- und Bundeswettbewerb         12 bis 13 J.             15 J.
Altersgruppe III                         Landes- und Bundeswettbewerb         14 bis 16. J.            18 J.
Altersgruppe IV                          Landes- und Bundeswettbewerb         17 bis 19 J.             21 J.

Für die Einteilung von Ensembles in die entsprechende Altersgruppe wird das Durchschnittsalter der
einzelnen Teilnehmer/innen eines Ensembles herangezogen. Kommazahlen werden immer
abgerundet.

PROGRAMMANFORDERUNGEN

Für alle Altersgruppen gilt:

1. Das Programm kann frei gewählt werden. Es muss sich jedoch aus Werken verschiedener
   Stilepochen und unterschiedlichen Charakters zusammensetzen. Grundsätzlich ist
   Originalliteratur erwünscht, es sind jedoch instrumentengerechte Bearbeitungen zugelassen.
2. Die Qualität der Programmzusammenstellung findet in der Beurteilung ihre Berücksichtigung.
3. Das Programm muss wahlweise Vorklassik - Klassik (1750 - 1820) oder Musik der Gegenwart
   (Kompositionen 1986 und jünger) enthalten.
4. Zumindest ein Stück muss in den solistischen Kategorien auswendig vorgetragen werden
   (Ausnahme: ORGEL).
5. Tonträger-Begleitung ist ausgeschlossen. Vom/Von der Komponisten/in geforderter
   Technikeinsatz ist davon nicht betroffen.
6. Kürzungen sind erlaubt.

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Für die Altersgruppen I und II gilt zusätzlich:

Es besteht für den Bundeswettbewerb die Möglichkeit, ein Werk auszutauschen, zu ergänzen oder zu
streichen. Das neue Stück ist der jeweiligen Landesgeschäftsstelle bis spätestens 31. März 2016
bekanntzugeben. Das gesamte Programm muss den Ausschreibungskriterien entsprechen.

Für die Altersgruppen IIIplus und IVplus gilt zusätzlich:

1. Jede/r Teilnehmende muss ein Gesamtprogramm mit einer Spielzeit von 30 bis 40 min.
   einreichen, das vielfältige Charaktermerkmale enthalten soll.
2. Das beim Landeswettbewerb vorgetragene Programm muss 2 Pflichtstücke enthalten, je eines
   aus den Pflichtstückgruppen A und B. (Pflichtstücke unter wwww.musikderjugend.at)
3. Das beim Bundeswettbewerb vorgetragene Programm muss alle Stücke beinhalten, welche beim
   Landeswettbewerb noch nicht vorgetragen wurden. Bei Einhaltung der Auftrittszeiten können
   Teile des Programms sowohl beim Landes-, wie auch beim Bundeswettbewerb gespielt werden.

SPIELZEITEN

                                         Auftrittszeit bei Landes- und       Eingereichtes
                                             Bundeswettbewerb                 Programm
        Altersgruppe A                          6 – 10 Minuten              6 – 10 Minuten
        Altersgruppe B                            6 – 10 Minuten            6 – 10 Minuten
        Altersgruppe I                            8 - 12 Minuten            8 - 12 Minuten
        Altersgruppe II                           8 - 12 Minuten            8 - 12 Minuten
        Altersgruppe III                          15 - 20 Minuten           15 - 20 Minuten
        Altersgruppe IIIplus                      15 - 20 Minuten           30 – 40 Minuten
        Altersgruppe IV                           15 - 20 Minuten           15 - 20 Minuten
        Altersgruppe IVplus                       15 - 20 Minuten           30 – 40 Minuten

INSTRUMENTENAUSSTATTUNG

Grundsätzlich sind die eigenen Instrumente mitzubringen. An instrumentaler Grundausstattung steht
je ein Klavier und zusätzlich für die Kategorie KAMMERMUSIK FÜR BLOCKFLÖTEN und ENSEMBLES
FÜR ALTE MUSIK je ein Cembalo zur Verfügung.

Stimmung
Klaviere sind auf 443 Hz gestimmt.
Für die Wertungskategorie KAMMERMUSIK FÜR BLOCKFLÖTEN und ENSEMBLES FÜR ALTE MUSIK
sind Cembalo und Klavier auf 440 Hz gestimmt. Abweichende Stimmungen sind auf mitgebrachten
Instrumenten selbst zu stimmen.

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DIE BEWERTUNG

Bewertet wird die künstlerische Gesamtleistung. Maßgebend sind die musikalische
Ausdrucksfähigkeit und die Darstellung der Werke, also nicht nur die technische Perfektion, sondern
eine überzeugende künstlerische Gestaltung, das stilistische Verständnis und die Intensität der
Aussage.

Die Wertungsspiele finden öffentlich statt, interessierte Zuhörer/innen sind herzlich willkommen.

Die Juroren/innen sind hinsichtlich ihrer Bewertung und der Juryberatung zur Verschwiegenheit
verpflichtet. Der/die Vorsitzende einer Fachjury ist nicht stimmberechtig, sondern für die Moderation
und den formal richtigen Ablauf verantwortlich.

Die Jury steht den Teilnehmern/innen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

DIE AUSZEICHNUNGEN

                         Landeswettbewerb                                  Bundeswettbewerb
          1. Preis mit Auszeichnung (AG A, B, III, IV) oder mit
          Entsendung zum Bundeswettbewerb
          (Altersgruppen I, II, IIIplus, IVplus)
          1. Preis                                                    1. Preis
          2. Preis                                                    2. Preis
          3. Preis                                                    3. Preis
          teilgenommen                                                teilgenommen

Jugendliche Begleitungen (Klavier, Cembalo, Gitarre, Harfe, Basso continuo usw.) werden bewertet,
wenn sie am überwiegenden Teil des Programms mitgewirkt haben.

Die Prädikate sind:
    mit ausgezeichnetem Erfolg teilgenommen
    mit sehr gutem Erfolg teilgenommen
    mit gutem Erfolg teilgenommen

Alle Mitwirkenden am Wettbewerb erhalten eine Urkunde, alle Preisträger/innen beim
Bundeswettbewerb eine MUSIK DER JUGEND-Medaille.
Die Ergebnisse der Wettbewerbe werden auf www.musikderjugend.at veröffentlicht.

DIE ANMELDUNG

Mit der Anmeldung werden die Ausschreibung und die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbes
anerkannt.

Anmeldeschluss ist der 15. Dezember 2015

Die Anmeldung zum Wettbewerb ist ausschließlich elektronisch über die Online-Anmeldung auf
www.musikderjugend.at möglich.

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Der Bundeswettbewerb wird vom 25. Mai bis 2. Juni 2016 in Oberösterreich ausgetragen. Das
Abschlusskonzert findet am 4. Juni 2016 um 15 Uhr im Großen Saal des Brucknerhauses Linz statt.
Alle für den Bundeswettbewerb qualifizierten Teilnehmer/innen sind angehalten, sich diesen Termin
freizuhalten. Die Einladung zur Mitwirkung erfolgt von MUSIK DER JUGND, ein Anspruch darauf
besteht nicht.

Die Anmeldung und Einteilung in die Altersgruppen wird von der jeweiligen Landesgeschäftsstelle
bestätigt.

In den Kammermusikkategorien darf der Ensemblename keinen Hinweis auf den Wohnort, die
Ausbildungsstätte oder den/die Lehrer/in enthalten.

Sonderregelungen für Landeswettbewerbe (etwa die Zulassung von zusätzlichen Instrumenten)
bleiben beim Bundeswettbewerb unberücksichtigt.

Für die Teilnahme am Wettbewerb ist keine Anmeldegebühr zu entrichten. Allfällige Fahrtkosten
oder Kosten für den Aufenthalt und Begleitpersonen (zB Klavierbegleitung) werden nicht erstattet
und sind von den Teilnehmern/innen selbst zu tragen.

Bei den Landeswettbewerben und beim Bundeswettbewerb wird eine Wertungskategorie erst ab
fünf Teilnehmer/innen bzw. Ensembles geöffnet.

Die Nichteinhaltung der Ausschreibung führt zu Konsequenzen und kann den Ausschluss vom
Wettbewerb zur Folge haben.

Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang
mit Veranstaltungen des Wettbewerbes prima la musica entstehen. In gleicher Weise besteht seitens
des Veranstalters kein Versicherungsschutz für Musikinstrumente. Mit der Teilnahme wird
gleichzeitig das Einverständnis zu Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie zur Aufzeichnung auf
Ton- und Bildträgern und zur Vervielfältigung dieser Aufzeichnung zu nicht kommerziellen Zwecken
erklärt.

                       Geschäftsführung/Redaktion: Birgit Hinterholzer, MA
                                    4021 Linz, Promenade 37
                         Tel.: 0732/7720-15483, Fax: 0732/7720-215027
                                   musikderjugend@ooe.gv.at
                                     www.musikderjugend.at

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