RICHTLINIEN DES TRÄGERS - DIE VENHOF KITA
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Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort des Trägers .................................................................................................................................. 2 2. Informationen auf einen Blick .................................................................................................................. 3 2.1. Anschrift .............................................................................................................................................. 3 2.2. Aktuelle Gebühren.......................................................................................................................... 3 2.3. Konten................................................................................................................................................ 3 2.4. Das Kindertagesstätten-Team .................................................................................................... 4 2.4.1 Kindertagesstätten Leitung..................................................................................................... 4 2.4.2 Kindergarten................................................................................................................................ 4 2.4.3 Krippe ............................................................................................................................................ 4 2.4.4 Vertretung ................................................................................................................................... 4 2.5. Qualitätssicherung ......................................................................................................................... 4 3. Richtlinien ........................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.1. Die Venhof Kindertagesstätte bietet Ihnen: .............................................................................. 5 3.2. Erziehungspartnerschaft: ............................................................................................................ 5 3.3. Elternrat und Kindertagesstätten-Beirat ................................................................................ 7 3.4. Anmeldung / Aufnahme ................................................................................................................. 7 3.5. Gebühren / Elternbeitrag............................................................................................................. 8 3.6. Öffnungs-/Ruhe-/Schließzeiten ............................................................................................... 10 3.7. Essen und Trinken in der Kindertagesstätte ......................................................................... 10 3.8. Kündigung ......................................................................................................................................... 11 3.9. Krankheitsfälle / Fehlen .............................................................................................................. 11 3.10. Aufsicht .......................................................................................................................................... 12 3.11. Teilnahmeerlaubnis an Aktivitäten außerhalb der Kindertagesstätte ............................ 13 3.12. Film- und Fotografie Erlaubnis.................................................................................................. 13 3.13. Verzehrerlaubnis für in der Kindertagesstätte angebotene Lebensmittel ................... 13 3.14. Allergien und Unverträglichkeiten ........................................................................................... 14 3.15. Entbindung von der Schweigepflicht ....................................................................................... 14 3.16. Haftungsausschluss bei Notfallmaßnahmen ........................................................................... 14 3.17. Versicherung .................................................................................................................................. 14 3.18. Datenschutz ................................................................................................................................... 15 3.19. Betreuungsvertrag ....................................................................................................................... 15 3.20. Inkrafttreten ................................................................................................................................ 15 4. Schlussbestimmungen ............................................................................................................................... 15 Venhof - Richtlinien Seite 1 von 16 Stand: 02-2021
Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de Vorwort des Trägers Liebe Eltern, Sie haben Ihr Kind unserer Venhof Kindertagesstätte in Klein Heidorn anvertraut. Wir freuen uns darüber und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit. Mit diesen Zeilen möchten wir Sie über die Organisation der Verwaltung der Kindertagesstätte informieren. Als Träger der Kindertagesstätte fungiert der „Paritätische Verein für Jugendwohlfahrt Klein Heidorn e. V.“. Die Mitglieder sind in erster Linie die Eltern der Kinder, die in den vergangenen Jahren die Kindertagesstätte besucht haben bzw. zurzeit besuchen. Der Vorstand des Vereins ist für alle konzeptionellen, verwaltungstechnischen und finanziellen Belange, wie z. B. pädagogische Ausrichtung, Buchführung, Personal, Kontakte zur Stadt Wunstorf usw. zuständig und verantwortlich. Das Grundstück und die Gebäude gehören der Stadt Wunstorf, die für alle damit zusammenhängenden Belange verantwortlich ist. Finanziert wird der Kindertagesstättenbetrieb durch die Elternbeiträge, den Vereinsbeitrag und zum größten Teil durch Zuschüsse von Stadt und Land. Möglich ist dies alles nur durch die Bereitschaft der Mitglieder zur Mitarbeit und durch eine gute Zusammenarbeit mit der Stadt Wunstorf. Wir nehmen an, dass auch Sie an einer Weiterführung der Kindertagesstätte im bisherigen bewährten Sinne interessiert sind und bitten Sie daher herzlich, unseren Verein durch Ihren Beitritt und Ihre Mitarbeit zu unterstützen. Der Jahresbeitrag beträgt lediglich 10,00 Euro. Zusätzliche Spenden fließen nicht in den Haushalt, sondern kommen unseren Kindern direkt zugute. Der Verein ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind, dass es sich in der Venhof Kindertagesstätte wohl fühlt und hier eine schöne Zeit verbringen wird. Mit freundlichen Grüßen, Joachim Toffolo Venhof - Richtlinien Seite 2 von 16 Stand: 02-2021
Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de 1. Vorsitzender - Paritätischer Verein für Jugendwohlfahrt Klein Heidorn e. V. Informationen auf einen Blick Anschrift Venhof Kindertagesstätte Schulstraße 14 31515 Wunstorf Tel. 05031 / 16592 Fax 05031 / 178 293 venhof@t-online.de Träger: Paritätischer Verein für Jugendwohlfahrt Klein Heidorn e. V. 1. Vorsitzender: 2. Vorsitzende: Joachim Toffolo Kerstin Ohrndorf Am Hasenloch 13 Klein Heidorner Str. 19 31515 Wunstorf 31515 Wunstorf Tel. 05031/ 914268 Tel. 0173 3702070 jugendwohlfahrt-klein-heidorn@t-online.de kerstin@ohrndorf.net Aktuelle Gebühren Betreuungsgebühr Krippe ganztags (6,5 Std. Gruppe) 243,00 € Gebührenfreiheit Kindergarten seit 8/2018 Mittagessen Krippe und Kindergarten 57,00 € Weitere Details zu den Betreuungs- und Essengebühren entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Kita-Satzung (Gebührenordnung) der Stadt Wunstorf. Konten Vereinsbeiträge und Kindertagesstätten Gebühren Bank: Stadtsparkasse Wunstorf BIC: NOLADE21 WST IBAN: DE79 2515 2490 0000 350074 Essensgeld: Bank: Stadtsparkasse Wunstorf BIC: NOLADE21 WST IBAN: DE65 2515 2490 0000 105692 Venhof - Richtlinien Seite 3 von 16 Stand: 02-2021
Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de Das Kindertagesstätten-Team Kindertagesstätten Leitung Sabine Pabst-Straube Erzieherin, Weiterbildung in systemischer Beratung/Familientherapie (SG) Kindergarten Im Kindergartenbereich arbeiten jeweils zwei Erzieherinnen pro Gruppe. Eine Erzieherin unterstützt als Dritt- und Sprachförderkraft in allen drei Kiga Gruppen. Krippe In der Krippe arbeiten drei Erzieherinnen. Vertretung Die Vertretungsstunden für die gesamte Kita sind auf drei pädagogische Fachkräfte verteilt. Qualitätssicherung In unserer Kita arbeiten ausschließlich Erzieherinnen als Gruppenerzieherinnen. Drei Mitarbeiterinnen haben qualifizierte Abschlüsse als Kita Fachwirt, Sozialpädagogin und Heilpädagogin. Die Venhof Kita hat sich im Juli 2018 dem Dachverband der Kinderladen Initiative Hannover angeschlossen und regelt damit die Fachberatung, Supervision und Qualitätssicherung. An fünf internen Fortbildungstagen im Jahr bildet sich das Team z.T. mit externen Fortbildern / Fachberatung gemeinsam weiter, reflektiert die pädagogische Arbeit und entwickelt das Konzept weiter. Mehrere Kolleginnen absolvierten/-en die Langzeitfortbildung „Systemisches Arbeiten im Elementarbereich“. Alle Erzieherinnen haben eine Fortbildung in Kindeswohlgefährdung/§ 8a und bilden sich vorschriftsgemäß in Erster Hilfe fort. Weiterhin nutzt jede Erzieherin jährlich die Möglichkeit der Fortbildung. Venhof - Richtlinien Seite 4 von 16 Stand: 02-2021
Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de Die Venhof Kindertagesstätte bietet Ihnen: 1 Krippengruppe Mo.-Fr. 8.00 – 14.30 Uhr 1 Kindergartengruppe Mo.-Fr. 8.00 - 13.00 Uhr 2 Ganztagskindergartengruppen Mo.-Fr. 8.00 - 14.30 Uhr Sonderöffnungszeiten von: Mo.-Fr. 7.30 - 8.00 Uhr Mo.-Fr. 14.30 - 15.30 Uhr Die Betreuung in der SÖZ erfolgt gruppenübergreifend durch mehrere pädagogische Fachkräfte. Sprechzeiten der Kindertagesstätten Leitung: Mo.-Do. 8.15 Uhr - 9.00 Uhr sowie nach Absprache. Gespräche über den Entwicklungsstand Ihres Kindes finden regelmäßig mit den Gruppenerzieherinnen statt. Die Kinder sollten nur in Begleitung von Erwachsenen mit dem Fahrrad zur Kindertagesstätte fahren. Bitte helfen Sie uns mit Ihrem Engagement, dass Ihr Kind durch eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern und Erzieherinnen optimal betreut werden kann. Erziehungspartnerschaft: Um gemeinsam mit Ihnen eine gute Erziehungspartnerschaft zum Wohle Ihres Kindes zu entwickeln, sind gegenseitiges Vertrauen und die Bereitschaft miteinander zu kommunizieren Voraussetzung. Die Mitarbeit und Unterstützung der Eltern hat eine hohe Bedeutung für eine gelingende Bildungsarbeit in der Kita. Die Kita bietet Ihnen dazu: - Richtlinien und eine pädagogische Konzeption - Eine Internetseite: www.venhof.de - Einen individuellen Familienbogen - Regelmäßige Informationsschreiben und Elternbriefe - Einen Jahresplan Venhof - Richtlinien Seite 5 von 16 Stand: 02-2021
Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de - Gruppen-, Themen- und Bastelelternabende - Eltern Cafe`s - Hospitationen der Eltern im Kita Alltag - Feste, Feiern und Aktivitäten - Wochenpläne zur Bildungs- und Projektarbeit - Dokumentationen der Bildungsangebote in unterschiedlichen Formen - Infowände - Eine Kommunikations-Box - Aufnahme- und Kennenlerngespräche - Schnupperstunden und –tage vor Betreuungsbeginn - Kurze tägliche Austausche, Tür- und Angelgespräche - Regelmäßige Entwicklungsgespräche über ihr Kind Bei Konflikten oder besonderen Vorfällen in der Kita werden Sie ggf. sofort oder beim Abholen informiert. Kommunikationswege in der Kita: Bei Fragen, Konflikten, Problemen und Beschwerden wenden Sie sich bitte über ihre Gruppenerzieherinnen an die Kita Leitung und an den Träger. Gern binden wir auch den Elternrat in weiterführende Gespräche ein. Umgang mit Beschwerden: Beschwerden können von Ihnen auf einem Beschwerdeformular (in der Gruppe, im Büro, auf Internetseite erhältlich) schriftlich erfasst und bei der Kita Leitung abgegeben werden. Die Beschwerde wird in der Kita mit den betreffenden Personen besprochen und mit Ihnen als Eltern im Gespräch erörtert. Ggf. werden weitere Personen wie Erzieherinnen, Elternvertreter und Träger mit einbezogen. Zur Klärung werden ggf. Elternrat und Kita-Beirat hinzugezogen. Träger, Kita-Leitung und Erzieherinnen sind immer an konstruktiver Kritik interessiert und wir ermuntern Sie ausdrücklich, den offenen Kommunikationsweg mit uns zu suchen. Kooperationen mit den Grundschulen: Durch einen Kooperationsvertrag mit der Grundschule Klein Heidorn und der Stadtschule Wunstorf ist eine enge Zusammenarbeit mit diesen Schulen gegeben. Es finden ein regelmäßiger Austausch, gegenseitige Besuche und gemeinsame Aktivitäten statt. Venhof - Richtlinien Seite 6 von 16 Stand: 02-2021
Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de Kooperation mit der Musikschule: Seit Februar 2011 kooperiert die Venhof Kita mit der Musikschule Wunstorf. Die Kindergartenkinder haben die Möglichkeit, während der Betreuungszeit einmal wöchentlich in musikalischer Früherziehung unterrichtet zu werden. Die Teilnahme ist freiwillig und gebührenpflichtig. Anmeldeformulare sind im Büro erhältlich. Öffentlichkeitsarbeit: Um unsere Kindertagesstätte in die Dorfgemeinschaft und die Umgebung zu integrieren, nehmen wir an Festen und Veranstaltungen wie Sportfest und Weihnachtsmarkt teil und planen diese mit. Elternrat und Kindertagesstätten-Beirat In jeder Gruppe werden aus der Elternschaft 2 Vertreter gewählt, deren Aufgabe es ist, die allgemeinen Interessen der Kinder und Eltern gegenüber den Erzieherinnen und dem Träger zu vertreten, bzw. Vermittler zwischen Eltern, Erzieher/-innen und Träger zu sein. Diese bilden den Elternrat. Es finden ungefähr vier Sitzungen im Jahr statt. Die Elternvertreter halten auch Verbindung mit den Elternvertretungen der anderen Kindertagesstätten im Bereich der Stadt Wunstorf (SERKiTa). Der Kindertagesstätten-Beirat setzt sich aus Eltern-, Mitarbeitern- und Trägervertretern, sowie einem aus dem Ortsrat benannten Vertreter zusammen und tagt zweimal im Jahr. Anmeldung / Aufnahme Für die Anmeldung steht Ihnen die Kindertagesstätten Leitung zu einem ausführlichen Gespräch zur Verfügung, berichtet über die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes und zeigt Ihnen die Räumlichkeiten. Die Anmeldung erfolgt online über die Stadt Wunstorf (Link: www.kinderbetreuung-in-wunstorf.de) Über die Aufnahme entscheidet der Träger im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Für die Reihenfolge der Aufnahme ist in erster Linie die Berufstätigkeit der Eltern maßgebend (in Ausnahmefällen soziale Gründe). Die Entscheidung über die Aufnahme wird den Personensorgeberechtigten schriftlich mitgeteilt. Bei Nichtaufnahme kann das Kind auf Wunsch der Personensorgeberechtigten auf die Warteliste gesetzt werden. Venhof - Richtlinien Seite 7 von 16 Stand: 02-2021
Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de Die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt in der Regel jeweils zum 01.08. eines Jahres. Spätestens bei Aufnahme des Kindes ist der von der/den Personensorgeberechtigten unterschriebenen Betreuungsvertrag vorzulegen. Bei alleiniger Sorgeberechtigung oder bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten bitten wir um einen entsprechenden Nachweis. Vor dem Besuch der Kindertagesstätte sind die notwendigen Nachweise nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Einrichtungsleitung vorzulegen. Sollten die entsprechenden Nachweise nicht vorgelegt werden können, ist ein Besuch der Kindertagesstätte nicht möglich. Ggf. wird das Gesundheitsamt entsprechend IfSG informiert. Gebühren / Elternbeitrag Die Betreuung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung ist für mindestens vier Stunden täglich gebührenfrei, bei Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten und bei Vorlage einer Arbeitsbescheinigung auch länger. Für die Betreuung der Krippenkinder wird eine Benutzungsgebühr erhoben. Dieser Elternbeitrag dient ausschließlich der Finanzierung des Betriebs der Kindertagesstätte. Ein erheblicher Teil der Haushaltsmittel wird zudem aus öffentlichen Zuschüssen bestritten. Grundsätzlich gelten für unsere Einrichtung daher die Gebühren laut Kita-Satzung der Stadt Wunstorf in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Benutzungsgebühren in der Krippe sind auch für Schließ- (z.B. Ferien) und Krankheitszeiten zu entrichten. Gemäß aktueller Kita-Satzung der Stadt Wunstorf (gültig seit 01.08.2015) beträgt die monatliche Gebühr derzeit: Benutzungsgebühr (monatliche Rate) Krippengruppe ganztags (6,5 Std. Gruppe) 243,00 € Die Sonderöffnungszeiten Diese müssen vor Beginn des Kitajahres (August) zusätzlich beantragt werden, gelten für das jeweilige Betreuungsjahr und sind währenddessen nicht einzeln kündbar. Für den Fall von kurzfristigem Bedarf gibt es die Möglichkeit, Sonderöffnungszeiten bei Verfügbarkeit über eine 5er- Karte (je Karte 5x 30 Min.) zum Preis von 10.- € zu buchen. Geschwisterermäßigung Venhof - Richtlinien Seite 8 von 16 Stand: 02-2021
Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de Geschwisterermäßigung wird nach der Kita-Satzung (Gebührenordnung) der Stadt Wunstorf nur in der Krippe und auf Antrag gewährt. Dieser kann bei der Kita Leitung angefordert werden. Bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer Kinder aus einer Familie in der Krippe wird für das zweite betreute Kind nur die halbe Gebühr fällig. Weitere gleichzeitig betreute Kinder in der Krippe sind gebührenfrei. Weitere Details entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Kita-Satzung (Gebührenordnung) der Stadt Wunstorf. Die Gebührenfestsetzung für Kindertageseinrichtungen wird für das Gebiet der Stadt Wunstorf einheitlich durch die Stadt Wunstorf vorgenommen. Der Träger wird die durch die Stadt Wunstorf festgelegten Gebühren zu den damit festgesetzten Terminen übernehmen. Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten erklären sich mit diesem Gebührenfestsetzungsverfahren durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrages einverstanden. Das Kindertagesstätten Jahr beginnt in Niedersachsen i. d. R. zum 01.08. des Jahres, daher ist auch die Betreuungsgebühr für die Krippe ab 01.08. des Jahres zu zahlen. Wird ein Kind bis zum 15. eines Monats aufgenommen, so ist für den Aufnahmemonat die volle Betreuungsgebühr zu entrichten, bei Aufnahme ab dem 16. eines Monats wird der halbe Betrag fällig. Die Betreuungsgebühren sind unaufgefordert zu Beginn des Monats bis spätestens zum 5. des laufenden Monats - möglichst per Dauerauftrag - auf das folgende Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Paritätischer Verein für Jugendwohlfahrt Klein Heidorn e. V. Bank: Stadtsparkasse Wunstorf BIC: NOLADE21 WST IBAN: DE79 2515 2490 0000 3500 74 Anträge auf die Bezuschussung oder Kostenübernahme der Krippengebühren durch die wirtschaftliche Jugendhilfe der Stadt Wunstorf erhalten Sie im Büro der Kindertagesstätten Leitung. Venhof - Richtlinien Seite 9 von 16 Stand: 02-2021
Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de Die Anträge sind im Rathaus der Stadt Wunstorf beim Fachbereich Familienservice zu stellen. Öffnungs-/Ruhe-/Schließzeiten Der Kindertagesstätten Betrieb erfolgt ganzjährig wöchentlich von montags bis freitags. Der Kindertagesstätten Betrieb ruht bei voller Gebührenpflicht zu folgenden Zeiten: - an drei (3) Wochen in den Sommerschulferien - an bis zu fünf (5) Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr - an bis zu fünf (5) Fortbildungstagen im Jahr Die Schließzeiten werden im Einverständnis mit Träger und Elternrat von der Kindertagesstätten Leitung festgelegt und rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt gegeben. Der Kindertagesstätten Betrieb ruht ferner, wenn die Einrichtung aufgrund behördlicher Anordnung oder aus besonderen betrieblichen Gründen geschlossen bleiben muss. Essen und Trinken in der Kindertagesstätte Die Kita bietet allen Kindern ganztags vom Gesundheitsamt getestetes Leitungswasser und Früchtetee an. Zum Frühstück wird zusätzlich frische Milch angeboten. In der Kindertagesstätte wird in den Ganztagsgruppen ein warmes Mittagsessen angeboten. Derzeit wird dieses vom Partyservice/Schlachterei Schilder & Sohn aus Bordenau bezogen. Das ausgewogene, Kind- und altersgerechte Essen wird täglich frisch geliefert. Neben dem Hauptgericht gibt es dreimal Rohkost/Salat/Obst und zweimal Nachtisch in Form von gesunder Joghurt- und Quarkspeise in der Woche. Ein Wochenspeiseplan hängt am Infobrett Ihrer Gruppe. Besonderheiten wie z. B. Lebensmittelunverträglichkeiten sind der Kindertagesstätte anzugeben. Für Kinder, die täglich mehr als 6 Stunden Betreuungszeit nutzen, ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. Das Essen kostet monatlich 57 €. Details entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Kita-Satzung (Gebührenordnung) der Stadt Wunstorf. Venhof - Richtlinien Seite 10 von 16 Stand: 02-2021
Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de Das Essengeld muss bis zum 5. des Monats (möglichst per Dauerauftrag) auf das Konto des Paritätischen Vereins überwiesen werden. Kontoinhaber: Paritätischer Verein für Jugendwohlfahrt Klein Heidorn e. V. Bank: Stadtsparkasse Wunstorf BIC: NOLADE21 WST IBAN: DE65 2515 2490 0000 1056 92 Kündigung Eine Kündigung der Betreuung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Quartals möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli eines Jahres ist eine Kündigung nur zum Ende des Kindertagesstätten Jahres (d. h. zum 31. Juli) möglich. In besonderen Fällen ist eine Absprache mit dem Vorstand des Paritätischen Vereins möglich. Mit der Einschulung eines Kindes erlischt die Kindergartenbetreuung. Die Betreuungsgebühr ist bis zum Ende des Kindertagesstätten Jahres (31. Juli) zu entrichten. Der Paritätische Verein für Jugendwohlfahrt Klein Heidorn e. V. kann den Betreuungsvertrag fristlos kündigen, wenn: • Die Personensorgeberechtigten trotz vorheriger schriftlicher Mahnung ihren Verpflichtungen aus dem Betreuungsvertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen. • Die Personensorgeberechtigten mit der Zahlung der Betreuungsgebühren für mehr als zwei Monate ganz oder teilweise in Verzug geraten. • Das Kind besonderer Hilfe bedarf, die die Tageseinrichtung trotz erheblicher Bemühungen nicht leisten kann. Vor einer Kündigung durch den Träger sollen die Personensorgeberechtigten und, sofern die Personensorgeberechtigten dies wünschen, der Elternbeirat gehört werden. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung in besonderen Fällen (z.B. Verweigerung der Kooperation seitens der Personensorgeberechtigten, Verlust des Vertrauensverhältnisses) bleibt hiervon unberührt. Krankheitsfälle / Fehlen In der Venhof Kindertagesstätte können akut erkrankte Kinder nicht betreut werden. Sie dürfen für die Dauer ihrer Krankheit die Kindertagesstätte nicht besuchen. Telefonische Krankmeldungen Ihres Kindes bitte zwischen 8.00-9.00 Uhr. Venhof - Richtlinien Seite 11 von 16 Stand: 02-2021
Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de Die Kindertagesstätte ist bei dem Ausbruch von Infektionskrankheiten (i. S. d. Bundesseuchengesetzes) unverzüglich zu informieren (z. B. bei Masern, Scharlach, Keuchhusten). Meldepflicht besteht ebenso bei Befall von Läusen und Skabies. Bei meldepflichtigen ansteckenden Krankheiten werden persönliche Daten an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Vor Wiederaufnahme des Kindes in die Betreuung ist in solchen Fällen eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Attest) vorzulegen. Ansteckende Krankheiten werden mit einem Aushang zur Information für alle Eltern bekannt gegeben. Die Verabreichung von Medikamenten ist nur im Einzelfall, bei chronischen Erkrankungen und nach ärztlicher Verordnung in Absprache mit dem Arzt und dem Einverständnis mit den Personensorgeberechtigten möglich. Aufsicht Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstreckt sich auf die Zeit des Aufenthaltes der Kinder in der Einrichtung, einschließlich der Ausflüge, Spaziergänge, Besichtigungen u. a. Sie beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und endet mit der Übergabe des Kindes an die Personensorgeberechtigten oder ihre Beauftragten. Die Übergabe bzw. Übernahme hat mindestens durch Blickkontakt stattzufinden. Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Kinder, die allein kommen und gehen dürfen, beginnt beim Betreten des Kindertagesstätten Geländes und endet, wenn das Kind das Tor /die Eingangstür passiert hat. Bei gemeinsamen Aktivitäten mit den Personensorgeberechtigten, z. B. Feste auf dem Kindertagesstätten Gelände, gemeinsame Ausflüge (wie z.B. Laternenfest, Schützenumzug, etc.), liegt die Aufsichtspflicht in der Verantwortung der Personensorgeberechtigten. Bringen und Abholen Ihrer Kinder: Grundsätzlich können außer den Personensorgeberechtigten nur volljährige Personen ein Kind aus der Kita abholen. Dazu bedarf es unserer schriftlichen Abholerlaubnis seitens der Personensorgeberechtigten. Venhof - Richtlinien Seite 12 von 16 Stand: 02-2021
Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de Darf Ihr Kind allein die Einrichtung verlassen, geben Sie auch dies auf der Abholerlaubnis an. Teilnahmeerlaubnis an Aktivitäten außerhalb der Kindertagesstätte Im Rahmen der Betreuung werden sowohl geplante wie spontane Unternehmungen außerhalb der Kindertagesstätte durchgeführt. Im Rahmen dieser Unternehmungen machen die Kinder wertvolle Erfahrungen mit ihrer Umgebung in Natur und sozialem Umfeld. Damit das Kind an diesen Unternehmungen teilnehmen kann, benötigen wir das Einverständnis der Personensorgeberechtigten. Mit Anerkennung dieser Richtlinien durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrags erteilen die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis, so dass im Einzelfall keine weitere Erklärung notwendig ist. Film- und Fotografie Erlaubnis Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, bei offiziellen Anlässen aber auch zur Darstellung unserer pädagogischen Arbeit (z.B. auf einer Internetseite) werden in der Kindertagesstätte Fotografien und Filme angefertigt. Auf diesen Fotografien und Filmen kann auch ihr Kind zu sehen sein. Eine Einverständniserklärung liegt als Anlage dieser Richtlinie zur Unterzeichnung durch die Erziehungsberechtigten bei. Aus datenschutzrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, in der Kindertagesstätte und auf dem Außengelände keine Fotos und Videos zu erstellen und weiterzugeben, auf denen andere Personen außer ihrem Kind zu sehen sind. Verzehrerlaubnis für in der Kindertagesstätte angebotene Lebensmittel Im Rahmen der Betreuung werden die Kinder spielerisch im Umgang mit Lebensmitteln vertraut gemacht. Die dabei zubereiteten Speisen werden in der Regel anschließend gegessen. Darüber hinaus werden zu Veranstaltungen oder anderen Anlässen auch Speisen von verschiedenen Eltern mitgebracht. Mit Anerkennung dieser Richtlinien durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrags erteilen die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis, dass das Kind alle in der Kindertagesstätte angebotenen Speisen und Getränke zu sich nehmen darf, bzw. Sie die Erzieher schriftlich darüber informieren, welche Speisen Ihr Kind nicht essen darf oder soll. Venhof - Richtlinien Seite 13 von 16 Stand: 02-2021
Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de Allergien und Unverträglichkeiten Sollte das Kind Allergien oder andere Unverträglichkeiten haben, so sind diese unverzüglich und formlos nach Möglichkeit vor dem Beginn der Betreuung von den Personensorgeberechtigten der Kindertagesstätte mitzuteilen. Diese besonderen Umstände werden dann entsprechend beachtet. Entbindung von der Schweigepflicht Im Rahmen der Betreuungstätigkeit ist die Kindertagesstätte verpflichtet mit den Schulen, Ärzten, anderen Kindertagesstätten und Therapeuten zusammenzuarbeiten und entwicklungsbedingte Informationen weiterzugeben. Mit Anerkennung dieser Richtlinien durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrags erteilen die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis, dass in diesen Fällen die Kindertagesstätte generell von ihrer Schweigepflicht entbunden ist. Haftungsausschluss bei Notfallmaßnahmen Mit Anerkennung dieser Richtlinien durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrags erteilen die Personensorgeberechtigten ihre Vollmacht, das Kind im Notfall ohne vorherige Rücksprache mit einem Arzt bzw. mit den Personensorgeberechtigten zu versorgen. Die Personensorgeberechtigten erklären weiterhin rechtsverbindlich, sowohl den Träger als auch die im Einzelfall handelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich von jeglicher Haftungsverpflichtung ihnen und dem Kind gegenüber freizustellen, soweit es sich um ein Tätigwerden im Rahmen der Notfallbehandlung handelt. Versicherung Die Kinder sind über die Gemeinde Unfallversicherung gesetzlich unfallversichert. Dies gilt sowohl während ihres Aufenthaltes in der Kindertagesstätte als auch: • Auf direktem Wege zur und von der Kindertagesstätte • Während aller Veranstaltungen der Kindertagesstätte, auch außerhalb ihres Grundstückes (Spaziergänge, Feste und dergleichen) Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nur für Personenschäden, nicht für Sachschäden oder Gewährung von Schmerzensgeld. Venhof - Richtlinien Seite 14 von 16 Stand: 02-2021
Schulstr. 14 31515 Wunstorf Tel.: 05031-16592 Mail: venhof@t-online.de venhof@t-online.de Alle Unfälle, die auf dem Wege von und zur Einrichtung eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung der Einrichtung unverzüglich zu melden, damit eine Schadensregulierung eingeleitet werden kann. Eine persönliche Haftpflichtversicherung durch die Tageseinrichtung ist nicht gegeben. Für Garderobe und persönliche Gegenstände der Kinder übernimmt der Träger bei Verlust oder Beschädigung grundsätzlich keine Haftung. Den Eltern wird empfohlen, sich über die Möglichkeit einer persönlichen Haftpflichtversicherung zu informieren. Datenschutz Bei der Erhebung personenbezogener Daten sowie deren Verarbeitung und Nutzung achten wir das Sozialgeheimnis und richten uns im speziellen nach §§ 61 bis 68 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in der jeweils geltenden Fassung. Des Weiteren beachten wir die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten werden von uns nur im zur Erfüllung unserer Aufgaben nötigen Umfang erhoben und gespeichert. Betreuungsvertrag Die vorstehenden Richtlinien werden Bestandteil des Betreuungsvertrages, der zwischen den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Tageseinrichtung am Tage der Aufnahme des Kindes von beiden Seiten unterschrieben sein muss. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.08.2020 in Kraft und lösen die bisherige Regelung ab. Schlussbestimmungen Sollten Teile dieser Richtlinien unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Teile der Richtlinien bleibt unberührt. _____________________ ____________________________ (Der Vorstand) (Die Kindertagesstätten Leitung) Venhof - Richtlinien Seite 15 von 16 Stand: 02-2021
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