RICHTLINIEN DES TRÄGERS - DIE VENHOF KITA

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RICHTLINIEN DES TRÄGERS - DIE VENHOF KITA
Richtlinien des Trägers
RICHTLINIEN DES TRÄGERS - DIE VENHOF KITA
Schulstr. 14

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                                                                                                                        Tel.: 05031-16592

                                                                                                                        Mail: venhof@t-online.de

                                                                                                                        venhof@t-online.de

                                                                Inhaltsverzeichnis
1.    Vorwort des Trägers .................................................................................................................................. 2
2.    Informationen auf einen Blick .................................................................................................................. 3
     2.1.     Anschrift .............................................................................................................................................. 3
     2.2.         Aktuelle Gebühren.......................................................................................................................... 3
     2.3.         Konten................................................................................................................................................ 3
     2.4.         Das Kindertagesstätten-Team .................................................................................................... 4
      2.4.1           Kindertagesstätten Leitung..................................................................................................... 4
      2.4.2           Kindergarten................................................................................................................................ 4
      2.4.3           Krippe ............................................................................................................................................ 4
      2.4.4           Vertretung ................................................................................................................................... 4
     2.5.         Qualitätssicherung ......................................................................................................................... 4
3.    Richtlinien ........................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
     3.1.     Die Venhof Kindertagesstätte bietet Ihnen: .............................................................................. 5
     3.2.         Erziehungspartnerschaft: ............................................................................................................ 5
     3.3.         Elternrat und Kindertagesstätten-Beirat ................................................................................ 7
     3.4.         Anmeldung / Aufnahme ................................................................................................................. 7
     3.5.         Gebühren / Elternbeitrag............................................................................................................. 8
     3.6.         Öffnungs-/Ruhe-/Schließzeiten ............................................................................................... 10
     3.7.         Essen und Trinken in der Kindertagesstätte ......................................................................... 10
     3.8.         Kündigung ......................................................................................................................................... 11
     3.9.         Krankheitsfälle / Fehlen .............................................................................................................. 11
     3.10.        Aufsicht .......................................................................................................................................... 12
     3.11.        Teilnahmeerlaubnis an Aktivitäten außerhalb der Kindertagesstätte ............................ 13
     3.12.        Film- und Fotografie Erlaubnis.................................................................................................. 13
     3.13.        Verzehrerlaubnis für in der Kindertagesstätte angebotene Lebensmittel ................... 13
     3.14.        Allergien und Unverträglichkeiten ........................................................................................... 14
     3.15.        Entbindung von der Schweigepflicht ....................................................................................... 14
     3.16.        Haftungsausschluss bei Notfallmaßnahmen ........................................................................... 14
     3.17.        Versicherung .................................................................................................................................. 14
     3.18.        Datenschutz ................................................................................................................................... 15
     3.19.        Betreuungsvertrag ....................................................................................................................... 15
     3.20.        Inkrafttreten ................................................................................................................................ 15
4.    Schlussbestimmungen ............................................................................................................................... 15

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RICHTLINIEN DES TRÄGERS - DIE VENHOF KITA
Schulstr. 14

                                                              31515 Wunstorf

                                                              Tel.: 05031-16592

                                                              Mail: venhof@t-online.de

                                                              venhof@t-online.de

Vorwort des Trägers

Liebe Eltern,

Sie haben Ihr Kind unserer Venhof Kindertagesstätte in Klein Heidorn anvertraut. Wir
freuen uns darüber und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit.

Mit diesen Zeilen möchten wir Sie über die Organisation der Verwaltung der
Kindertagesstätte informieren.

Als Träger der Kindertagesstätte fungiert der „Paritätische Verein für
Jugendwohlfahrt Klein Heidorn e. V.“. Die Mitglieder sind in erster Linie die Eltern der
Kinder, die in den vergangenen Jahren die Kindertagesstätte besucht haben bzw.
zurzeit besuchen.

Der Vorstand des Vereins ist für alle konzeptionellen, verwaltungstechnischen und
finanziellen Belange, wie z. B. pädagogische Ausrichtung, Buchführung, Personal,
Kontakte zur Stadt Wunstorf usw. zuständig und verantwortlich. Das Grundstück und
die Gebäude gehören der Stadt Wunstorf, die für alle damit zusammenhängenden
Belange verantwortlich ist.

Finanziert wird der Kindertagesstättenbetrieb durch die Elternbeiträge, den
Vereinsbeitrag und zum größten Teil durch Zuschüsse von Stadt und Land. Möglich ist
dies alles nur durch die Bereitschaft der Mitglieder zur Mitarbeit und durch eine gute
Zusammenarbeit mit der Stadt Wunstorf.

Wir nehmen an, dass auch Sie an einer Weiterführung der Kindertagesstätte im
bisherigen bewährten Sinne interessiert sind und bitten Sie daher herzlich, unseren
Verein durch Ihren Beitritt und Ihre Mitarbeit zu unterstützen. Der Jahresbeitrag
beträgt lediglich 10,00 Euro. Zusätzliche Spenden fließen nicht in den Haushalt, sondern
kommen     unseren     Kindern    direkt   zugute.    Der    Verein    ist  berechtigt,
Spendenbescheinigungen auszustellen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind, dass es sich in der Venhof Kindertagesstätte wohl
fühlt und hier eine schöne Zeit verbringen wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Joachim Toffolo

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                                                                      Tel.: 05031-16592

                                                                      Mail: venhof@t-online.de

                                                                      venhof@t-online.de

1. Vorsitzender - Paritätischer Verein für Jugendwohlfahrt Klein Heidorn e. V.

Informationen auf einen Blick
Anschrift
Venhof Kindertagesstätte
Schulstraße 14
31515 Wunstorf
Tel. 05031 / 16592
Fax 05031 / 178 293
venhof@t-online.de

Träger:
Paritätischer Verein für Jugendwohlfahrt Klein Heidorn e. V.

1. Vorsitzender:                                              2. Vorsitzende:
Joachim Toffolo                                               Kerstin Ohrndorf
Am Hasenloch 13                                               Klein Heidorner Str. 19
31515 Wunstorf                                                31515 Wunstorf
Tel. 05031/ 914268                                            Tel. 0173 3702070
jugendwohlfahrt-klein-heidorn@t-online.de                     kerstin@ohrndorf.net

Aktuelle Gebühren
Betreuungsgebühr             Krippe             ganztags (6,5 Std. Gruppe)              243,00 €

Gebührenfreiheit             Kindergarten       seit 8/2018

Mittagessen                  Krippe und Kindergarten                                     57,00 €

Weitere Details zu den Betreuungs- und Essengebühren entnehmen Sie bitte der jeweils
aktuellen Kita-Satzung (Gebührenordnung) der Stadt Wunstorf.

Konten
             Vereinsbeiträge und Kindertagesstätten Gebühren
             Bank:           Stadtsparkasse Wunstorf
             BIC:            NOLADE21 WST
             IBAN:           DE79 2515 2490 0000 350074
             Essensgeld:
             Bank:           Stadtsparkasse Wunstorf
             BIC:            NOLADE21 WST
             IBAN:           DE65 2515 2490 0000 105692

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Schulstr. 14

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                                                             Tel.: 05031-16592

                                                             Mail: venhof@t-online.de

                                                             venhof@t-online.de

Das Kindertagesstätten-Team
Kindertagesstätten Leitung
Sabine Pabst-Straube
Erzieherin, Weiterbildung in systemischer Beratung/Familientherapie (SG)

Kindergarten
Im Kindergartenbereich arbeiten jeweils zwei Erzieherinnen pro Gruppe. Eine
Erzieherin unterstützt als Dritt- und Sprachförderkraft in allen drei Kiga Gruppen.

Krippe
In der Krippe arbeiten drei Erzieherinnen.

Vertretung
Die Vertretungsstunden für die gesamte Kita sind auf drei pädagogische Fachkräfte
verteilt.

Qualitätssicherung
In unserer Kita arbeiten ausschließlich Erzieherinnen als Gruppenerzieherinnen. Drei
Mitarbeiterinnen haben qualifizierte Abschlüsse als Kita Fachwirt, Sozialpädagogin und
Heilpädagogin.

Die Venhof Kita hat sich im Juli 2018 dem Dachverband der Kinderladen Initiative
Hannover angeschlossen und regelt damit die Fachberatung, Supervision und
Qualitätssicherung.

An fünf internen Fortbildungstagen im Jahr bildet sich das Team z.T. mit externen
Fortbildern / Fachberatung gemeinsam weiter, reflektiert die pädagogische Arbeit und
entwickelt das Konzept weiter.

Mehrere Kolleginnen absolvierten/-en die Langzeitfortbildung „Systemisches Arbeiten
im Elementarbereich“.
Alle Erzieherinnen haben eine Fortbildung in Kindeswohlgefährdung/§ 8a und bilden sich
vorschriftsgemäß in Erster Hilfe fort.
Weiterhin nutzt jede Erzieherin jährlich die Möglichkeit der Fortbildung.

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                                                             Tel.: 05031-16592

                                                             Mail: venhof@t-online.de

                                                             venhof@t-online.de

Die Venhof Kindertagesstätte bietet Ihnen:

1 Krippengruppe               Mo.-Fr.            8.00    –       14.30 Uhr
1 Kindergartengruppe          Mo.-Fr.            8.00    -       13.00 Uhr
2 Ganztagskindergartengruppen Mo.-Fr.            8.00    -       14.30 Uhr

Sonderöffnungszeiten von:      Mo.-Fr.           7.30   -         8.00 Uhr
                               Mo.-Fr.          14.30   -        15.30 Uhr

Die Betreuung in der SÖZ erfolgt gruppenübergreifend durch mehrere pädagogische
Fachkräfte.

Sprechzeiten der Kindertagesstätten Leitung:
Mo.-Do.         8.15 Uhr - 9.00 Uhr sowie nach Absprache.

Gespräche über den Entwicklungsstand Ihres Kindes finden regelmäßig mit den
Gruppenerzieherinnen statt.

Die Kinder sollten nur in Begleitung von Erwachsenen mit dem Fahrrad zur
Kindertagesstätte fahren.

Bitte helfen Sie uns mit Ihrem Engagement, dass Ihr Kind durch eine gute und
vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern und Erzieherinnen optimal betreut werden
kann.

Erziehungspartnerschaft:
Um gemeinsam mit Ihnen eine gute Erziehungspartnerschaft zum Wohle Ihres Kindes
zu entwickeln, sind gegenseitiges Vertrauen und die Bereitschaft miteinander zu
kommunizieren Voraussetzung. Die Mitarbeit und Unterstützung der Eltern hat eine
hohe Bedeutung für eine gelingende Bildungsarbeit in der Kita.

Die Kita bietet Ihnen dazu:
   - Richtlinien und eine pädagogische Konzeption
   - Eine Internetseite: www.venhof.de
   - Einen individuellen Familienbogen
   - Regelmäßige Informationsschreiben und Elternbriefe
   - Einen Jahresplan

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                                                             31515 Wunstorf

                                                             Tel.: 05031-16592

                                                             Mail: venhof@t-online.de

                                                             venhof@t-online.de

    -    Gruppen-, Themen- und Bastelelternabende
    -    Eltern Cafe`s
    -    Hospitationen der Eltern im Kita Alltag
    -    Feste, Feiern und Aktivitäten
    -    Wochenpläne zur Bildungs- und Projektarbeit
    -    Dokumentationen der Bildungsangebote in unterschiedlichen Formen
    -    Infowände
    -    Eine Kommunikations-Box
    -    Aufnahme- und Kennenlerngespräche
    -    Schnupperstunden und –tage vor Betreuungsbeginn
    -    Kurze tägliche Austausche, Tür- und Angelgespräche
    -    Regelmäßige Entwicklungsgespräche über ihr Kind

Bei Konflikten oder besonderen Vorfällen in der Kita werden Sie ggf. sofort oder beim
Abholen informiert.

Kommunikationswege in der Kita:
Bei Fragen, Konflikten, Problemen und Beschwerden wenden Sie sich bitte über ihre
Gruppenerzieherinnen an die Kita Leitung und an den Träger. Gern binden wir auch den
Elternrat in weiterführende Gespräche ein.

Umgang mit Beschwerden:
Beschwerden können von Ihnen auf einem Beschwerdeformular (in der Gruppe, im Büro,
auf Internetseite erhältlich) schriftlich erfasst und bei der Kita Leitung abgegeben
werden. Die Beschwerde wird in der Kita mit den betreffenden Personen besprochen
und mit Ihnen als Eltern im Gespräch erörtert. Ggf. werden weitere Personen wie
Erzieherinnen, Elternvertreter und Träger mit einbezogen. Zur Klärung werden ggf.
Elternrat und Kita-Beirat hinzugezogen.

Träger, Kita-Leitung und Erzieherinnen sind immer an konstruktiver Kritik interessiert
und wir ermuntern Sie ausdrücklich, den offenen Kommunikationsweg mit uns zu suchen.

Kooperationen mit den Grundschulen:
Durch einen Kooperationsvertrag mit der Grundschule Klein Heidorn und der
Stadtschule Wunstorf ist eine enge Zusammenarbeit mit diesen Schulen gegeben. Es
finden ein regelmäßiger Austausch, gegenseitige Besuche und gemeinsame Aktivitäten
statt.

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                                                            Tel.: 05031-16592

                                                            Mail: venhof@t-online.de

                                                            venhof@t-online.de

Kooperation mit der Musikschule:
Seit Februar 2011 kooperiert die Venhof Kita mit der Musikschule Wunstorf.
Die Kindergartenkinder haben die Möglichkeit, während der Betreuungszeit einmal
wöchentlich in musikalischer Früherziehung unterrichtet zu werden. Die Teilnahme ist
freiwillig und gebührenpflichtig. Anmeldeformulare sind im Büro erhältlich.

Öffentlichkeitsarbeit:
Um unsere Kindertagesstätte in die Dorfgemeinschaft und die Umgebung zu
integrieren, nehmen wir an Festen und Veranstaltungen wie Sportfest und
Weihnachtsmarkt teil und planen diese mit.

Elternrat und Kindertagesstätten-Beirat
In jeder Gruppe werden aus der Elternschaft 2 Vertreter gewählt, deren Aufgabe es
ist, die allgemeinen Interessen der Kinder und Eltern gegenüber den Erzieherinnen und
dem Träger zu vertreten, bzw. Vermittler zwischen Eltern, Erzieher/-innen und Träger
zu sein. Diese bilden den Elternrat. Es finden ungefähr vier Sitzungen im Jahr statt.
Die Elternvertreter halten auch Verbindung mit den Elternvertretungen der anderen
Kindertagesstätten im Bereich der Stadt Wunstorf (SERKiTa).

Der Kindertagesstätten-Beirat setzt sich aus Eltern-, Mitarbeitern- und
Trägervertretern, sowie einem aus dem Ortsrat benannten Vertreter zusammen und
tagt zweimal im Jahr.

Anmeldung / Aufnahme
Für die Anmeldung steht Ihnen die Kindertagesstätten Leitung zu einem ausführlichen
Gespräch zur Verfügung, berichtet über die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes
und zeigt Ihnen die Räumlichkeiten. Die Anmeldung erfolgt online über die Stadt
Wunstorf (Link: www.kinderbetreuung-in-wunstorf.de)

Über die Aufnahme entscheidet der Träger im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Für die Reihenfolge der Aufnahme ist in erster Linie die Berufstätigkeit der Eltern
maßgebend (in Ausnahmefällen soziale Gründe).

Die Entscheidung über die Aufnahme wird den Personensorgeberechtigten schriftlich
mitgeteilt.  Bei    Nichtaufnahme     kann     das    Kind   auf  Wunsch     der
Personensorgeberechtigten auf die Warteliste gesetzt werden.

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                                                             Tel.: 05031-16592

                                                             Mail: venhof@t-online.de

                                                             venhof@t-online.de

Die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt in der Regel jeweils zum 01.08. eines
Jahres. Spätestens bei Aufnahme des Kindes ist der von der/den
Personensorgeberechtigten unterschriebenen Betreuungsvertrag vorzulegen.
Bei alleiniger Sorgeberechtigung oder bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten bitten
wir um einen entsprechenden Nachweis.

Vor dem Besuch der Kindertagesstätte sind die notwendigen Nachweise nach dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Einrichtungsleitung vorzulegen. Sollten die
entsprechenden Nachweise nicht vorgelegt werden können, ist ein Besuch der
Kindertagesstätte nicht möglich. Ggf. wird das Gesundheitsamt entsprechend IfSG
informiert.

Gebühren / Elternbeitrag
Die Betreuung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung ist für mindestens
vier Stunden täglich gebührenfrei, bei Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten und bei
Vorlage einer Arbeitsbescheinigung auch länger.

Für die Betreuung der Krippenkinder wird eine Benutzungsgebühr erhoben.
Dieser Elternbeitrag dient ausschließlich der Finanzierung des Betriebs der
Kindertagesstätte. Ein erheblicher Teil der Haushaltsmittel wird zudem aus
öffentlichen Zuschüssen bestritten. Grundsätzlich gelten für unsere Einrichtung daher
die Gebühren laut Kita-Satzung der Stadt Wunstorf in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die Benutzungsgebühren in der Krippe sind auch für Schließ- (z.B. Ferien) und
Krankheitszeiten zu entrichten. Gemäß aktueller Kita-Satzung der Stadt Wunstorf
(gültig seit 01.08.2015) beträgt die monatliche Gebühr derzeit:

Benutzungsgebühr
(monatliche Rate)         Krippengruppe    ganztags (6,5 Std. Gruppe)       243,00 €

Die Sonderöffnungszeiten
Diese müssen vor Beginn des Kitajahres (August) zusätzlich beantragt werden, gelten
für das jeweilige Betreuungsjahr und sind währenddessen nicht einzeln kündbar.
Für den Fall von kurzfristigem Bedarf gibt es die Möglichkeit, Sonderöffnungszeiten
bei Verfügbarkeit über eine 5er- Karte (je Karte 5x 30 Min.) zum Preis von 10.- € zu
buchen.

Geschwisterermäßigung

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                                                                     Tel.: 05031-16592

                                                                     Mail: venhof@t-online.de

                                                                     venhof@t-online.de

Geschwisterermäßigung wird nach der Kita-Satzung (Gebührenordnung) der Stadt
Wunstorf nur in der Krippe und auf Antrag gewährt. Dieser kann bei der Kita Leitung
angefordert werden.
Bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer Kinder aus einer Familie in der Krippe wird für
das zweite betreute Kind nur die halbe Gebühr fällig. Weitere gleichzeitig betreute
Kinder in der Krippe sind gebührenfrei.

Weitere Details entnehmen Sie bitte                  der   jeweils   aktuellen      Kita-Satzung
(Gebührenordnung) der Stadt Wunstorf.

Die Gebührenfestsetzung für Kindertageseinrichtungen wird für das Gebiet der Stadt
Wunstorf einheitlich durch die Stadt Wunstorf vorgenommen. Der Träger wird die
durch die Stadt Wunstorf festgelegten Gebühren zu den damit festgesetzten Terminen
übernehmen.

Die    Eltern  bzw.   Personensorgeberechtigten erklären                 sich  mit    diesem
Gebührenfestsetzungsverfahren durch Unterzeichnung des                   Betreuungsvertrages
einverstanden.

Das Kindertagesstätten Jahr beginnt in Niedersachsen i. d. R. zum 01.08. des Jahres,
daher ist auch die Betreuungsgebühr für die Krippe ab 01.08. des Jahres zu zahlen.
Wird ein Kind bis zum 15. eines Monats aufgenommen, so ist für den Aufnahmemonat die
volle Betreuungsgebühr zu entrichten, bei Aufnahme ab dem 16. eines Monats wird der
halbe Betrag fällig.

Die Betreuungsgebühren sind unaufgefordert zu Beginn des Monats bis spätestens zum
5. des laufenden Monats - möglichst per Dauerauftrag - auf das folgende Konto zu
überweisen:

Kontoinhaber:          Paritätischer Verein für Jugendwohlfahrt Klein Heidorn e. V.
Bank:                  Stadtsparkasse Wunstorf
BIC:                   NOLADE21 WST
IBAN:                  DE79 2515 2490 0000 3500 74

Anträge auf die Bezuschussung oder Kostenübernahme der Krippengebühren durch die
wirtschaftliche Jugendhilfe der Stadt Wunstorf erhalten Sie im Büro der
Kindertagesstätten Leitung.

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                                                             Tel.: 05031-16592

                                                             Mail: venhof@t-online.de

                                                             venhof@t-online.de

Die Anträge sind im Rathaus der Stadt Wunstorf beim Fachbereich Familienservice zu
stellen.

Öffnungs-/Ruhe-/Schließzeiten
Der Kindertagesstätten Betrieb erfolgt ganzjährig wöchentlich von montags bis
freitags.
Der Kindertagesstätten Betrieb ruht bei voller Gebührenpflicht zu folgenden Zeiten:
   - an drei (3) Wochen in den Sommerschulferien
   - an bis zu fünf (5) Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr
   - an bis zu fünf (5) Fortbildungstagen im Jahr
Die Schließzeiten werden im Einverständnis mit Träger und Elternrat von der
Kindertagesstätten Leitung festgelegt und rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt
gegeben.

Der Kindertagesstätten Betrieb ruht ferner, wenn die Einrichtung aufgrund
behördlicher Anordnung oder aus besonderen betrieblichen Gründen geschlossen
bleiben muss.

Essen und Trinken in der Kindertagesstätte
Die Kita bietet allen Kindern ganztags vom Gesundheitsamt getestetes Leitungswasser
und Früchtetee an. Zum Frühstück wird zusätzlich frische Milch angeboten.
In der Kindertagesstätte wird in den Ganztagsgruppen ein warmes Mittagsessen
angeboten. Derzeit wird dieses vom Partyservice/Schlachterei Schilder & Sohn aus
Bordenau bezogen. Das ausgewogene, Kind- und altersgerechte Essen wird täglich frisch
geliefert. Neben dem Hauptgericht gibt es dreimal Rohkost/Salat/Obst und zweimal
Nachtisch in Form von gesunder Joghurt- und Quarkspeise in der Woche. Ein
Wochenspeiseplan hängt am Infobrett Ihrer Gruppe.

Besonderheiten wie z. B. Lebensmittelunverträglichkeiten sind der Kindertagesstätte
anzugeben.

Für Kinder, die täglich mehr als 6 Stunden Betreuungszeit nutzen, ist die Teilnahme am
Mittagessen verpflichtend.

Das Essen kostet monatlich 57 €.
Details entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Kita-Satzung (Gebührenordnung) der
Stadt Wunstorf.

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                                                                Tel.: 05031-16592

                                                                Mail: venhof@t-online.de

                                                                venhof@t-online.de

Das Essengeld muss bis zum 5. des Monats (möglichst per Dauerauftrag) auf das Konto
des Paritätischen Vereins überwiesen werden.

Kontoinhaber:          Paritätischer Verein für Jugendwohlfahrt Klein Heidorn e. V.
Bank:                  Stadtsparkasse Wunstorf
BIC:                   NOLADE21 WST
IBAN:                  DE65 2515 2490 0000 1056 92

Kündigung
Eine Kündigung der Betreuung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Quartals
möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli eines Jahres ist eine Kündigung nur
zum Ende des Kindertagesstätten Jahres (d. h. zum 31. Juli) möglich. In besonderen
Fällen ist eine Absprache mit dem Vorstand des Paritätischen Vereins möglich.

Mit der Einschulung eines Kindes erlischt die Kindergartenbetreuung. Die
Betreuungsgebühr ist bis zum Ende des Kindertagesstätten Jahres (31. Juli) zu
entrichten.

Der Paritätische Verein für Jugendwohlfahrt Klein Heidorn e. V. kann den
Betreuungsvertrag fristlos kündigen, wenn:
•   Die Personensorgeberechtigten trotz vorheriger schriftlicher Mahnung ihren
    Verpflichtungen aus dem Betreuungsvertrag nicht oder nicht vollständig
    nachkommen.
•   Die Personensorgeberechtigten mit der Zahlung der Betreuungsgebühren für mehr
    als zwei Monate ganz oder teilweise in Verzug geraten.
•   Das Kind besonderer Hilfe bedarf, die die Tageseinrichtung trotz erheblicher
    Bemühungen nicht leisten kann.

Vor einer Kündigung durch den Träger sollen die Personensorgeberechtigten und, sofern
die Personensorgeberechtigten dies wünschen, der Elternbeirat gehört werden.
Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung in besonderen Fällen (z.B.
Verweigerung der Kooperation seitens der Personensorgeberechtigten, Verlust des
Vertrauensverhältnisses) bleibt hiervon unberührt.

Krankheitsfälle / Fehlen
In der Venhof Kindertagesstätte können akut erkrankte Kinder nicht betreut werden.
Sie dürfen für die Dauer ihrer Krankheit die Kindertagesstätte nicht besuchen.
Telefonische Krankmeldungen Ihres Kindes bitte zwischen 8.00-9.00 Uhr.

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                                                             Tel.: 05031-16592

                                                             Mail: venhof@t-online.de

                                                             venhof@t-online.de

Die Kindertagesstätte ist bei dem Ausbruch von Infektionskrankheiten (i. S. d.
Bundesseuchengesetzes) unverzüglich zu informieren (z. B. bei Masern, Scharlach,
Keuchhusten). Meldepflicht besteht ebenso bei Befall von Läusen und Skabies.
Bei meldepflichtigen ansteckenden Krankheiten werden persönliche Daten an das
Gesundheitsamt weitergeleitet.

Vor Wiederaufnahme des Kindes in die Betreuung ist in solchen Fällen eine ärztliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Attest) vorzulegen.

Ansteckende Krankheiten werden mit einem Aushang zur Information für alle Eltern
bekannt gegeben.

Die Verabreichung von Medikamenten ist nur im Einzelfall, bei chronischen
Erkrankungen und nach ärztlicher Verordnung in Absprache mit dem Arzt und dem
Einverständnis mit den Personensorgeberechtigten möglich.

Aufsicht
Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstreckt sich auf die Zeit
des Aufenthaltes der Kinder in der Einrichtung, einschließlich der Ausflüge,
Spaziergänge, Besichtigungen u. a. Sie beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und endet mit der Übergabe des Kindes an die
Personensorgeberechtigten oder ihre Beauftragten. Die Übergabe bzw. Übernahme hat
mindestens durch Blickkontakt stattzufinden.

Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Kinder, die allein
kommen und gehen dürfen, beginnt beim Betreten des Kindertagesstätten Geländes und
endet, wenn das Kind das Tor /die Eingangstür passiert hat.

Bei gemeinsamen Aktivitäten mit den Personensorgeberechtigten, z. B. Feste auf dem
Kindertagesstätten Gelände, gemeinsame Ausflüge (wie z.B. Laternenfest,
Schützenumzug, etc.), liegt die Aufsichtspflicht in der Verantwortung der
Personensorgeberechtigten.

Bringen und Abholen Ihrer Kinder:
Grundsätzlich können außer den Personensorgeberechtigten nur volljährige Personen ein
Kind aus der Kita abholen. Dazu bedarf es unserer schriftlichen Abholerlaubnis seitens
der Personensorgeberechtigten.

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                                                              Tel.: 05031-16592

                                                              Mail: venhof@t-online.de

                                                              venhof@t-online.de

Darf Ihr Kind allein die Einrichtung verlassen, geben Sie auch dies auf der
Abholerlaubnis an.

Teilnahmeerlaubnis an Aktivitäten außerhalb der Kindertagesstätte
Im Rahmen der Betreuung werden sowohl geplante wie spontane Unternehmungen
außerhalb der Kindertagesstätte durchgeführt. Im Rahmen dieser Unternehmungen
machen die Kinder wertvolle Erfahrungen mit ihrer Umgebung in Natur und sozialem
Umfeld.

Damit das Kind an diesen Unternehmungen teilnehmen kann, benötigen wir das
Einverständnis der Personensorgeberechtigten. Mit Anerkennung dieser Richtlinien
durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrags erteilen die Personensorgeberechtigten
ihr Einverständnis, so dass im Einzelfall keine weitere Erklärung notwendig ist.

Film- und Fotografie Erlaubnis
Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, bei offiziellen Anlässen aber auch zur
Darstellung unserer pädagogischen Arbeit (z.B. auf einer Internetseite) werden in der
Kindertagesstätte Fotografien und Filme angefertigt. Auf diesen Fotografien und
Filmen kann auch ihr Kind zu sehen sein.

Eine Einverständniserklärung liegt als Anlage dieser Richtlinie zur Unterzeichnung durch
die Erziehungsberechtigten bei.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, in der Kindertagesstätte
und auf dem Außengelände keine Fotos und Videos zu erstellen und weiterzugeben, auf
denen andere Personen außer ihrem Kind zu sehen sind.

Verzehrerlaubnis für in der Kindertagesstätte angebotene Lebensmittel
Im Rahmen der Betreuung werden die Kinder spielerisch im Umgang mit Lebensmitteln
vertraut gemacht. Die dabei zubereiteten Speisen werden in der Regel anschließend
gegessen. Darüber hinaus werden zu Veranstaltungen oder anderen Anlässen auch
Speisen von verschiedenen Eltern mitgebracht.

Mit Anerkennung dieser Richtlinien durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrags
erteilen die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis, dass das Kind alle in der
Kindertagesstätte angebotenen Speisen und Getränke zu sich nehmen darf, bzw. Sie die
Erzieher schriftlich darüber informieren, welche Speisen Ihr Kind nicht essen darf
oder soll.

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                                                             Tel.: 05031-16592

                                                             Mail: venhof@t-online.de

                                                             venhof@t-online.de

Allergien und Unverträglichkeiten
Sollte das Kind Allergien oder andere Unverträglichkeiten haben, so sind diese
unverzüglich und formlos nach Möglichkeit vor dem Beginn der Betreuung von den
Personensorgeberechtigten der Kindertagesstätte mitzuteilen. Diese besonderen
Umstände werden dann entsprechend beachtet.

Entbindung von der Schweigepflicht
Im Rahmen der Betreuungstätigkeit ist die Kindertagesstätte verpflichtet mit den
Schulen, Ärzten, anderen Kindertagesstätten und Therapeuten zusammenzuarbeiten
und entwicklungsbedingte Informationen weiterzugeben. Mit Anerkennung dieser
Richtlinien  durch    Unterzeichnung     des     Betreuungsvertrags erteilen die
Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis, dass in diesen Fällen die
Kindertagesstätte generell von ihrer Schweigepflicht entbunden ist.
Haftungsausschluss bei Notfallmaßnahmen
Mit Anerkennung dieser Richtlinien durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrags
erteilen die Personensorgeberechtigten ihre Vollmacht, das Kind im Notfall ohne
vorherige Rücksprache mit einem Arzt bzw. mit den Personensorgeberechtigten zu
versorgen.

Die Personensorgeberechtigten erklären weiterhin rechtsverbindlich, sowohl den Träger
als auch die im Einzelfall handelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich von
jeglicher Haftungsverpflichtung ihnen und dem Kind gegenüber freizustellen, soweit es
sich um ein Tätigwerden im Rahmen der Notfallbehandlung handelt.

Versicherung
Die Kinder sind über die Gemeinde Unfallversicherung gesetzlich unfallversichert. Dies
gilt sowohl während ihres Aufenthaltes in der Kindertagesstätte als auch:

• Auf direktem Wege zur und von der Kindertagesstätte
• Während aller Veranstaltungen der Kindertagesstätte, auch außerhalb ihres
  Grundstückes (Spaziergänge, Feste und dergleichen)

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nur für
Personenschäden, nicht für Sachschäden oder Gewährung von Schmerzensgeld.

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                                                                      Tel.: 05031-16592

                                                                      Mail: venhof@t-online.de

                                                                      venhof@t-online.de

Alle Unfälle, die auf dem Wege von und zur Einrichtung eintreten und eine ärztliche
Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung der Einrichtung unverzüglich zu melden,
damit eine Schadensregulierung eingeleitet werden kann.

Eine persönliche Haftpflichtversicherung durch die Tageseinrichtung ist nicht gegeben.
Für Garderobe und persönliche Gegenstände der Kinder übernimmt der Träger bei
Verlust oder Beschädigung grundsätzlich keine Haftung. Den Eltern wird empfohlen,
sich über die Möglichkeit einer persönlichen Haftpflichtversicherung zu informieren.

Datenschutz
Bei der Erhebung personenbezogener Daten sowie deren Verarbeitung und Nutzung
achten wir das Sozialgeheimnis und richten uns im speziellen nach §§ 61 bis 68 des
Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in der jeweils geltenden Fassung.
Des Weiteren beachten wir die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Personenbezogene Daten werden von uns nur im zur Erfüllung unserer Aufgaben nötigen
Umfang erhoben und gespeichert.

Betreuungsvertrag
Die vorstehenden Richtlinien werden Bestandteil des Betreuungsvertrages, der
zwischen den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Tageseinrichtung am
Tage der Aufnahme des Kindes von beiden Seiten unterschrieben sein muss.

Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.08.2020 in Kraft und lösen die bisherige
Regelung ab.

Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser Richtlinien unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die allgemeinen
zivilrechtlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Teile der Richtlinien bleibt
unberührt.

                   _____________________              ____________________________
                        (Der Vorstand)                     (Die Kindertagesstätten Leitung)

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