Risikoanalyse und Brandschutzbedarf - Gemeinde Biederitz der

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Risikoanalyse und Brandschutzbedarf - Gemeinde Biederitz der
Risikoanalyse
            und
     Brandschutzbedarf

                                                            der

    Gemeinde Biederitz
                                                    Jerichower Land

                                         verabschiedet durch Beschluss
                                         des Gemeinderats vom [Datum]

Risikoanalyse und Brandschutzbedarf Gemeinde Biederitz – Fortschreibung 2021   Seite 1 von 73
Risikoanalyse und Brandschutzbedarf - Gemeinde Biederitz der
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
     1.1   Vorwort
     1.2   Aufgabenstellung
     1.3   Unterlagen
     1.4   Gefährdungspotential in der Einheitsgemeinde Biederitz
           allgemeine Informationen
           Verkehrswege
                           Straße
                           Eisenbahn
                           Gewässer
           Industrie

     1.5 Rechtliche Grundlagen
         Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz
         Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren
         Runderlass Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs, Arbeitshinweise Risikoanalyse
         Bauordnung
         Anerkannte Regeln der Technik

     1.6 Statistiken
         Personalstatistiken
                          Qualifikationen
                          Standortausbildung
                          Verfügbarkeit für Einsätze
         Einsatzstatistiken

2.    Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung
     2.1 Aufgaben der Feuerwehr
     2.2 Gefahrenpotential
         Wohnen und andere Nutzung laut Bauordnung
         Sammelgaragen mit Überbauung oder Überdeckung (Tiefgaragen)
         Vegetationsflächen
         Gewerbe
         Schwerpunktobjekte (Einsatzfall Brand)
         Gewässer
         Verkehrswege (Einsatzfall Technische Hilfeleistung)
         Großschadenlagen / Katastrophen

     2.3 Schutzziele
         Erreichungsgrad
         Eintreffzeit
         Standardaufgaben
                        Standardaufgabe Brand (Standardbrand)
                        Standardaufgabe Technische Hilfeleistung (Standardhilfeleistung)

           Über die Standardaufgaben hinausgehende und besondere Aufgaben der Feuerwehr
                          Aufgabe Führung (Stabsarbeit in der Einsatzleitung)
                          Aufgabe Logistik
                          Aufgabe Schwere technische Hilfeleistung
                          Aufgabe Gefahrstoffeinsatz
                          Aufgabe Großbrand
                          Aufgabe Löschwasserversorgung
                          Aufgabe Rettung von Tieren
                          Aufgabe Rettung aus dem Wasser und von dem Eis
                          Aufgabe Brandbekämpfung in Sammelgaragen mit Überbauung oder Über-
                          deckung (Tiefgaragen)
                          Aufgabe Brandbekämpfung und Hilfeleistung an Windenergieanlagen (WEA)
                          Aufgaben bei Hochwasser
                          Aufgabe nachbarschaftliche Löschhilfe/ überörtliche Hilfe

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2.4 Fahrzeugkonzept
     2.5 Feuerwehrgerätehäuser

3.    Personalstruktur
     3.1   Anerkennung des Ehrenamtes im Feuerwehrdienst
     3.2   Personalbedarf (Anzahl und Qualifikationen) für den Einsatzdienst
     3.3   Aus- und Fortbildungskonzept
     3.4   Alarmierung des Personals und Warnung der Bevölkerung

4.    Zusammenfassung
     4.1 Fortschreibung
     4.2 Literaturverzeichnis

5. Anlagen
     5.1 Personalstatistiken
                         Anlage A: Qualifikationen
                         Anlage B: Standortausbildung
                         Anlage C: Verfügbarkeit für Einsätze

     5.2 Einsatzstatistiken
                         Anlage D: Einsatzstatistik

     5.3 Schutzziele
                            Anlage E: Fahrversuche

     5.4 Erforderliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
                        Anlage F: Leistungsfähigkeit
                                  am Beispiel eines Verkehrsunfalls mit Straßen- und Schienenfahrzeug
                        Anlage G: Leistungsfähigkeit
                                  am Beispiel eines Schwerpunktobjektes im Einsatzfall Großbrand
     5.5 Fahrzeugkonzept
                        Anlage H: Fahrzeugkonzept, Gliederung in Einheiten
                        Anlage I: Fahrzeugersatzbeschaffungen

     5.6 Zusammenfassung in Form des Musters nach Landesvorgabe
                     Anlage J. "Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs"
                                gemäß RdErl. des MI vom 3.8.2009 - 43.21-13002-1

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1. Einleitung

1.1 Vorwort

Die Fortschreibung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung erfolgt laufend. Die Risikoanalyse wird
fortwährend aktualisiert und ergänzt, entsprechend wird der Brandschutzbedarf angepasst.

Ziel ist die Aufstellung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr, insbesondere unter Berücksichti-
gung der personellen Ressourcen und deren Möglichkeiten im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit in der
Feuerwehr der Gemeinde Biederitz.

Viele Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sind nur sehr schwer mit den aktuell zur Verfügung stehenden
Hilfsmitteln des Landes Sachsen-Anhalt und dem geringen Personalbestand der Gemeindeverwaltung zu be-
wältigen. Die angestrebte Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen für alle Schwerpunktobjekte und besondere
Gefahrenlagen konnte durch die ohnehin schon stark eingebundenen ehrenamtlichen Mitglieder der Feuer-
wehr nicht realisiert werden. Für eine Erstellung dieser durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung fehlt nicht
nur Personal, sondern auch ein entsprechendes Aus- und Fortbildungsangebot sowie effektiv anwendbare
Hilfsmittel in Form von landeseinheitlichen Musterbögen und Bemessungswerte.

 Die nunmehr vorliegende Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplanes aus dem
 Jahr 2021 beschreibt die Vorkehrungen der Gemeinde Biederitz für
             den abwehrenden Brandschutz,
             die Hilfeleistung bei Unglücksfällen,
          und
             die Regelungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Jerichower
              Land und den teilnehmen Städten und Gemeinden des Landkreises Jerichower Land über
              die Bildung eines Schlauchverbundes sowie die Mitwirkung im Katastrophenschutz.

Die Risikoanalyse wurde unter der Bewertung von wenigen Schwerpunktobjekten und besonderen Gefahren
überwiegend in Textform, mit einigen Darstellungen erstellt. Nur so ist es unserer Ansicht nach möglich, kon-
krete Maßnahmen zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr und den damit verbundenen Schutz der Bevölke-
rung im Gemeindegebiet verständlich darzustellen.
Das Muster gemäß der Landesvorgabe aus dem RdErl. des MI vom 3.8.2009 - 43.21-13002-1 "Risikoanalyse
und Ermittlung des Brandschutzbedarfs" wurde daher nur als Anlage angefügt.

 Diese Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung berücksichtigt eine effektive Aufgabenerledigung im
 eigenen Wirkungskreis und örtlicher Zuständigkeit der Gemeinde Biederitz.
 Sie ist ein wichtiges Planungsmittel für den Gemeinderat zur Finanzmittelbereitstellung für die Ausstattung
 und Unterhaltung der Feuerwehr. Weiter ist sie Grundlage für die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der
 Feuerwehr im Einsatzdienst und Gewährleistung der Einsatzbereitschaft rund um die Uhr, einschließlich
 der sicheren Besetzung von Sondertechnik im Rahmen der Tagesalarmbereitschaft.

1.2 Aufgabenstellung

Die Risikoanalyse und der Brandschutzbedarfsplan waren zuletzt auf der Gemeinderatssitzung am 24.11.2011
gemäß der Beschlussvorlage 109/2011 im nichtöffentlichen Teil einstimmig beschlossen worden.

Entwicklungen in der Gemeinde Biederitz, wie eine stetig steigende Einwohnerzahl und Verkehrsbelastung,
die Neuansiedlung und Erweiterung von Gewerbe, sowie die Erfahrungen seit der Gemeindegebietsreform mit
Bildung der Einheitsgemeinde Biederitz im Jahr 2010, machten die Fortschreibung der Risikoanalyse erfor-
derlich.

1.3 Unterlagen
• Informationen aus dem Verwaltungsprogramm MP-FEUER
• Feuerwehrpläne
• Personalstatistik der Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019
• Einsatzstatistik der Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019
• Flächennutzungsplan
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1.4 Gefährdungspotenzial in der Einheitsgemeinde Biederitz

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Biederitz liegt östlich von Magdeburg im Landkreis Jerichower Land. Die Fläche der Gemeinde
Beträgt ca. 39,32 km2 bei einer maximalen Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 9 km und einer maximalen Ost-
West-Ausdehnung von ca. 5 km.
In den vergangenen Jahren ist ein leichter aber stetiger Bevölkerungszuwachs ersichtlich.
Die Einwohner verteilten sich mit Stand 31.Dezember 2019 wie folgt auf die sechs Ortsteile der Gemeinde
Biederitz:

                                Einwohnerzahl
 Ortsteil                                          Anteil
                                (31.12.2019)
 Biederitz                      3.811              45%
 Gerwisch                       2.588              30%
 Gübs                           353                4%
 Heyrothsberge                  978                11%
 Königsborn                     488                6%
 Woltersdorf                    345                4%
 Gesamt                         8.563              100%

Verkehrswege

Straße
Durch die Gemeinde Biederitz verläuft die Bundesstraße 1 von Magdeburg nach Burg. Die Bundesstraße 1
durchquert dabei die Ortsteile Heyrothsberge und Gerwisch. Im Ortsteil Heyrothsberge zweigt die Bundes-
straße 184 in Richtung Gommern - Zerbst/Anhalt - Dessau ab. Im Ortsteil Königsborn zweigt die Bundesstraße
246 in Richtung Möckern - Loburg - Wiesenburg/Mark ab. Die Verkehrswege nehmen ca. 1,87 km2 der Fläche
in der Gemeinde ein.

Eisenbahn
Der Bahnhof Biederitz ist Knotenpunkt folgender Eisenbahnstrecken:

• 6110 - Magdeburg - Burg - Berlin - Frankfurt (Oder) - Eisenhüttenstadt
• 6880 - Magdeburg - Möckern - Loburg - Altengrabow
  (stillgelegt, die Bundeswehr versorgt den Truppenübungsplatz Altengrabow mit dieser Strecke, dazu wurde
  diese technisch ertüchtigt)
• 6410 - Magdeburg - Gommern - Dessau - Bitterfeld - Leipzig
• 6878 - Magdeburg Buckau - Biederitz
  (stillgelegt, die Befahrbarkeit ist durch den teilweisen Rückbau von Gleisen nicht mehr gegeben)

Diese Bahnstrecken werden von Personenzügen im Nah- und Fernverkehr, Güterverkehr mit Gefahrgutanteil
sowie Militärtransportzügen befahren. Das Verkehrsaufkommen auf der Schiene steigt stetig an. Niveauglei-
che Querungen, wie beispielsweise Bundesstraße 1/Eisenbahnstrecke 6410, stellen einen besonderen Ge-
fahrenschwerpunkt dar. Weiter schränken diese die Erreichbarkeit einiger Teile des Gemeindegebietes mit
Einsatzfahrzeugen bei geschlossenen Schrankenanlagen ein.

Gewässer
Die gesamte Wasserfläche der Gemeinde Biederitz beträgt in der Regel 1,14 km2 [1].
Eine gewerbliche Nutzung der Gewässer bzw. Transporte erfolgen nicht; es findet ausschließlich eine Nutzung
im Freizeitbereich statt.
Die Ehle durchfließt das Gemeindegebiet von Gommern kommend in Richtung Möser OT Lostau und mündet
dort in die Alte Elbe. Dabei ist die größte Ausdehnung im Bereich des Ortsteiles Biederitz zu finden, wo auch
die Nutzung mehrerer Badestellen bzw. im Winter auf dem Eis stattfindet.
Im nördlichen Bereich des Ortsteiles Biederitz befindet sich ein größerer Flachwasserbereich, welcher stark
bewachsen ist. Dieser wird über die Polstrine gespeist und fließt ebenfalls in die Alte Elbe ab.

 In westlicher Richtung tangiert die Ehleumflut das Gemeindegebiet. Regelmäßig auftretende Hochwasser
 sollen durch Deichanlagen und Hochufer von der Bebauung im Gemeindegebiet abgehalten werden.

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Bei Hochwasser, insbesondere nach dem Öffnen des Pretziener Wehrs wächst die Wasserfläche in Ge-
 meindegebiet um ein Vielfaches an. Die Strömungsgeschwindigkeit nimmt dann bis zu einer der Elbe ver-
 gleichbaren zu.

In den Ortsteilen Gübs, Heyrothsberge und Königsborn sind ehemalige Kiesseen vorhanden.
Eine Nutzung im Freizeitbereich erfolgt am Kiessee im Ortsteil Heyrothsberge. Er ist von Freizeitgrundstücken
fast vollständig umschlossen. In ihm befindet sich eine Insel.
Diverse Gräben durchziehen das Gemeindegebiet. Vereinzelt gibt es kleine Teiche.

 In nordwestlicher Richtung grenzen ausgedehnte Wasserflächen der Alten Elbe, sowie einige Kiesseen an
 die Gemeindegrenze an. Die Risikoanalyse und die Gefahrenabwehr liegt in der Zuständigkeit der Ge-
 meinde Möser. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine mögliche Hilfe in diesem Bereich kam nicht
 zustande.

Industrie

In der Gemeinde Biederitz gibt es zwei größere zusammenhängende Gewerbegebiete.
Das eine befindet sich im Ortsteil Gerwisch, im "Scheffelring". Hier ist nur eine Logistikfirma ansässig, die auf
den Bereich der Pharma-Logistik spezialisiert ist. Viele der Transporte sind als Gefahrguttransporte (A-Gefahr
durch radioaktive Stoffe) gekennzeichnet. Weitere Firmen haben sich dort nicht angesiedelt. Der Großteil
wird durch eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage genutzt, die 2009 in Betrieb genommen wurde und bis zu 8,6
Megawatt erzeugt.
Das zweite Gewerbegebiet liegt im Ortsteil Heyrothsberge, „Am Fuchsberg“.
Hier befindet sich ein großer metallverarbeitender Betrieb. Dieser und das Gewerbegebiet wachsen stetig und
werden zukünftig über eine leistungsfähige Gewerbestraße besser an das Straßennetz angeschlossen.

Ein großer Gleisbaumaschinen-Instandhaltungs-Betrieb schließt sich unmittelbar in Richtung des Ortsteils
Königsborn an.
Dieses Gewerbegebiet und die zahlreichen Gewerbebetriebe außerhalb der beiden Gewerbegebiete beinhal-
ten ein stetiges und erhöhtes Gefährdungspotential. Insbesondere durch die Neuanlegung der Gewerbestraße
kann in diesem Bereich eine erhebliche Erweiterung des Gewerbegebietes „Am Fuchsberg“ erfolgen.
Mit dieser positiven gewerblichen Entwicklung sind allerdings auch die Gefahrensituationen im Be-
reich des Brandschutzes und der Hilfeleistung gestiegen.

Im Ortsteil Heyrothsberge befindet sich ein Dachsteinwerk. Hier wird ein radioaktiver Strahler verwendet.
Weiterhin findet eine umfangreiche Lagerung von Kunststoff-Dach-Systemteilen statt.

Vom kleinen Handwerksbetrieb bis zur großen Produktionsstätte mit zahlreichen Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmern sind sehr unterschiedliche Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet vorhanden.
Ebenfalls ist auf dem Gebiet der Gemeinde Biederitz die Kläranlage der Landeshauptstadt Magdeburg ange-
siedelt.
In den Gewerbebetrieben werden vielfältige Materialien wie z. B. Kunststoffe, Holz, Lacke, Öle, Metalle,
Papier, Chemikalien, Abfälle und ähnliches jederzeit verarbeitet und gelagert.

 In den Betrieben kann eine Vielzahl von Risiken entstehen, die eine Vorhersage der Einsatzarten nur
 schwer ermöglichen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die gefährlichen Stoffe und Güter seit
 Jahren in großem Ausmaß zunehmen und von den Mitgliedern der Feuerwehr entsprechende Ausbildungs-
 standards sowie die Ausstattung mit den notwendigen Gerätschaften für eventuelle Notfalleinsätze erfor-
 dern. Für zahlreiche Betriebe sind nach Vorgabe der Bauaufsicht des Landkreises Jerichower Land um-
 fangreiche Feuerwehrpläne erstellt worden.

1.5 Rechtliche Grundlagen

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz

Den Gemeinden werden im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutz-
gesetz - BrSchG) Aufgaben im Brandschutz und der Hilfeleistung wie folgt zugewiesen:

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§ 2 Aufgaben der Gemeinden

(1) Den Gemeinden obliegen mit Ausnahme der Brandsicherheitsschau der Brandschutz und die Hilfe-
leistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.

(2) Die Gemeinden haben dazu insbesondere

1. eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erfor-
derlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, sowie für eine ausreichende Löschwasser-
versorgung Sorge zu tragen;

2. die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Feuerwehr sicherzustellen;

3. vorbereitende Maßnahmen der Brandbekämpfung zu treffen;

4. Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und über brandschutzgerechtes Verhalten aufzuklären
Sowie Brandsicherheitswachen zu stellen. Die Feuerwehr soll so organisiert werden, dass sie in der Regel zu
jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches, der über öffentliche Verkehrsflächen zu erreichen
ist, unter gewöhnlichen Bedingungen innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort ein-
treffen kann. Rechtsansprüche einzelner Personen werden durch die vorstehende Bestimmung nicht begrün-
det.

(3) Eine Gemeinde hat einer anderen Gemeinde auf deren Ersuchen oder auf Anforderung des Landkreises
unentgeltlich Nachbarschaftshilfe zu leisten, soweit der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in
ihrem Gebiet dadurch nicht gefährdet werden. Ein Anspruch auf Erstattung der durch die Nachbarschaftshilfe
entstandenen Kosten besteht, wenn sie in mehr als 15 Kilometer Entfernung (Luftlinie) von der Gemeinde-
grenze geleistet wurde.

 Gemäß dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen
 entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen
 und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähn-
 liche Vorkommnisse verursacht werden.
 Die Gemeinden haben eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzu-
 stellen.
 Die Gemeinde Biederitz unterhält auf Grund der Verpflichtung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes
 eine öffentliche Feuerwehr. Sie nimmt diese Aufgabe als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung
 wahr.

Verordnung über die Minderstärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren

Die Verordnung über die Minderstärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren (MindAusrVO-FF)
schreibt jeder Gemeinde die Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr vor. In dieser Verordnung wird ver-
langt, dass der Bedarf auf Grundlage einer Risikoanalyse ermittelt und somit den örtlichen Gegebenheiten
angepasst wird. Sie definiert Mindeststandards für Ortsteile hinsichtlich Personal und Einsatzfahrzeugen und
legt Mindeststärken in Betrachtung des Gemeindegebietes als Gesamtheit verbindlich fest.

 Gemäß der Verordnung über die Minderstärke und -ausrüstung ist im gesamten Gemeindegebiet, jeder-
 zeit (aus tagsüber in der Woche) die Verfügbarkeit einer vollwertig einsetzbaren Löschgruppe (9 Ein-
 satzkräfte, darunter 4 Atemschutzgeräteträger) mit Einsatzfahrzeugen, welche dem Einsatzwert eines
 Löschgruppenfahrzeuges entsprechen, zu gewährleisten. Das Zeitkriterium von 12 Minuten nach der
 Alarmierung am Einsatzort einzutreffen, ist dabei anzuwenden.

 Eine Zusammenarbeit mehrerer Ortsfeuerwehren, mit dezentralen Standorten ist zwingend erforderlich
 um ausreichend Personal sehr schnell an dezentrale Feuerwehrgerätehäuser heranzuführen und dann
 mehr Fahrstrecke mit den Einsatzfahrzeugen innerhalb des Zeitkriteriums zurücklegen zu können.

Risikoanalyse und Brandschutzbedarf Gemeinde Biederitz – Fortschreibung 2021                    Seite 7 von 73
Runderlass Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs, Arbeitshinweise Risikoanalyse

Der Runderlass hebt hervor, dass Einheits- und Verbandsgemeinden eine Risikoanalyse durchzuführen ha-
ben. Darauf aufbauend soll der Brandschutzbedarf ermittelt werden.

Um diese gesetzlichen Vorgaben zu erreichen, ist eine Analyse und Bewertung des Gefahrenpotentials in der
Gemeinde Biederitz notwendig. Aus dieser ergeben sich die vorzuhaltende Technik, die benötigte Personal-
struktur sowie die optimalen Standorte von Feuerwehrhäusern. Vergleicht man dieses Ergebnis mit den vor-
handenen Strukturen, resultieren daraus die erforderlichen Maßnahmen. Dieses Vorgehen soll Gegenstand
des vorliegenden Schriftstückes sein.

 Die Risikoanalyse wurde unter der Bewertung von wenigen Schwerpunktobjekten und besonderen Gefah-
 ren überwiegend in Textform mit einigen Darstellungen erstellt, nur so ist es unserer Ansicht nach möglich
 konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr und den damit verbundenen Schutz der Be-
 völkerung im Gemeindegebiet verständlich darzustellen. Das Muster gemäß der Landesvorgabe aus dem
 RdErl. des MI vom 3.8.2009 - 43.21-13002-1 "Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs" wurde
 daher nur als Anlage angefügt.

Bauordnung

In der Bauordnung für das Land Sachsen-Anhalt sind ebenfalls zahlreiche Regelungen enthalten, die für den
Brandschutz von Bedeutung sind.

Anerkannte Regeln der Technik

Es ist die politische Entscheidung des Gemeinderates, welche Qualität die Gefahrenabwehr durch die Feuer-
wehr in der Gemeinde Biederitz haben soll.
Der Gesetzgeber hat kein Schutzziel definiert, weil der Brandschutz eine kommunale Aufgabe im eigenen
Wirkungskreis ist und dementsprechend das Schutzziel in kommunaler Eigenverantwortung liegt.
Es sind Qualitätskriterien differenziert nach Einsatzarten festzulegen. Diese beinhalten insbesondere ein Zeit-
kriterium in Abhängigkeit einer Funktionsstärke (Personal und Einsatzmittel) sowie einen Zielerreichungsgrad.
Zusammen spricht man von einer Schutzzielbestimmung.

 Grundlage für die Bestimmung eines adäquaten Schutzziels bildet die Empfehlungen der Arbeitsgemein-
 schaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für "Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren"
 beschriebene Sicherheitsniveau, kurz AGBF-Schutzziel genannt.

 Für die Betrachtung wird ein Wohnungsbrand im Obergeschoß eines mehrgeschossigen Gebäudes bei
 verqualmten Rettungswegen angenommen.
 Da die Qualitätskriterien für das Produkt "Brandbekämpfung" bekanntlich auch für das Produkt "Techni-
 sche Hilfeleistung" hinreichend sind, kann sich diese Betrachtung auf den "Kritischen Wohnungsbrand"
 beschränken.

 Die Schutzzielbestimmung, kurz AGBF-Schutzziel ist als anerkannte Regel der Technik anzuerkennen
 und kann bei Missachtung zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen.

1.6 Statistiken

Personalstatistiken

Qualifikationen
Aus den Jahresberichten der Feuerwehr wurden die Qualifikationen der Einsatzkräfte entnommen und deren
Entwicklung in den letzten Jahren gegenübergestellt. Diese Darstellung gibt keine Aussage über die Verfüg-
barkeit der Einsatzkräfte. Eine detailliertere Aufgliederung auf die einzelnen Ortsfeuerwehren ist in Anlage A
zu finden.

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Standortausbildung
Der weit überwiegende Anteil der Ausbildungen wird im Rahmen der Standortausbildung realisiert. Diese Aus-
bildung findet direkt mit der bei den einzelnen Ortsfeuerwehren stationierten Einsatztechnik statt. Zusätzlich
werden regelmäßig gemeinsame Ausbildungen auf Gemeindeebene angeboten, um das Zusammenwirken
mehrerer Ortsfeuerwehren zu trainieren. Ergänzt werden die Standortausbildungen durch Lehrgänge an Aus-
bildungsstätten außerhalb der Gemeinde Biederitz. In folgender Statistik, sowie in der Anlage B, wurden die
durchschnittlichen Teilnehmerzahlen der einzelnen Ortsfeuerwehren dargestellt. Es kann die Motivation und
Bereitschaft zur Teilnahme an der Standortausbildung, sowie die Entwicklung in den letzten Jahren abgeleitet
werden.

Verfügbarkeit für Einsätze
Die in Anlage C aufgeführte Statistik zeigt die Verfügbarkeit nach Alarmierungen. Es ist das für die Abarbei-
tung der Ereignisse zur Verfügung stehende Personal, aufgeteilt nach Tageszeiten dargestellt. Es werden drei
Tageszeiten bei dieser Betrachtung unterschieden. Besonders kritisch ist die Verfügbarkeit an den Werktagen
(Montag bis Freitag) in der Zeit von 6-18 Uhr zu sehen. Hier ist der überwiegende Teil der Einsatzkräfte au-
ßerhalb des Gemeindegebietes beruflich gebunden. Nachts und am Wochenende ist die Verfügbarkeit deut-
lich höher, jedoch wirken sich hier Familienleben und Freizeitaktivitäten unterschiedlich aus.

Einsatzstatistiken

Die Tabelle in Anlage D zeigt die Anzahl der Ereignisse zu denen die FEUERWEHR Gemeinde BIEDERITZ
alarmiert wurde. Die Einsatzstatistik wurde von einer Vielzahl an Ereignissen im Rahmen von Katastrophen
wie den großen Hochwasserereignissen und bei extremen Unwetterlagen bereinigt. Diese Ereignisse gehen
mit der Anzahl Eins in diese Einsatzstatistik ein.
Nicht dargestellt werden die Alarmierungen im Rahmen der Mitwirkung im Katastrophenschutz.
Die in der Anlage D dargestellte Einsatzstatistik zeigt eine detaillierte Auswertung der Ereignisse in den letzten
Jahren. Hier sind viele Abhängigkeiten, Zielerreichungen aber auch Optimierungen ersichtlich.

2. Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung
2.1 Aufgaben der Feuerwehr

Die Hauptaufgabenfelder der Feuerwehr Biederitz erstrecken sich über den abwehrenden Brandschutz sowie
die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen. Die primären Einsatzziele sind dabei das Retten, IN-
Sicherheit bringen und Schützen von Menschen. Außerdem müssen Tiere aus Gefahrenlagen befreit werden.
Weiterhin sind das Schützen und Bergen von Wertsachen und dass Schützen der Umwelt wichtige Aufgaben
der Feuerwehr.

 In der Feuerwehr der Gemeinde sind ausschließlich ehrenamtlich tätige Personen tätig. Diese leisten
 ihren Dienst neben ihrem Familien- und Berufsleben, das ein hohes Maß an Engagement verlangt.
 Um diesen Dienst zu ermöglichen, ist ein ausreichendes Arbeitsumfeld stets sicherzustellen, damit das
 nötige Maß an Sicherheit bei Ausbildungs- und Einsatzdienst gewährleisten werden kann.

 Die politischen Entscheider tragen in erheblichen Maß dazu bei, die ausreichenden Arbeitsbedingungen
 zu schaffen und zu erhalten. Sie haben der Gemeindeverwaltung die zwingend notwendigen Befugnisse
 und Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen. Weiter tragen sie große Verantwortung hinsichtlich der
 Motivation von Bürgern zur Mitarbeit in der Feuerwehr der Gemeinde Biederitz.

 Die Gemeindeverwaltung besetzt eine bedeutende Schlüsselposition bei der Sicherstellung des Brand-
 schutzes. Sie hat alle Belange hinsichtlich des Brandschutzes, von Erschließungsplänen, über Baugeneh-
 migungsverfahren, bis hin zur Unterhaltung der Feuerwehrtechnik zu koordinieren, sowie schnell und un-
 kompliziert mit Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Feuerwehr zu erfüllen. Dazu muss
 sich jeder Einzelne über die Bedeutung der Pflichtaufgabe Feuerwehr bewusst sein, und dieser besonde-
 ren Aufgabe mit Nachdruck gerecht werden.
 Unabhängig von haushalterischen Zwängen und Einschränkungen, ist die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
 der Gemeinde Biederitz zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten.

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Diese fachlich erstellte und politisch festgeschriebene Brandschutzbedarfsplanung dient daher als Grund-
 lage des Verwaltungshandelns, auch in schwierigen Zeiten. Sie beschleunigt viele Verwaltungsvorgänge
 durch hier festgeschriebene Willenserklärungen und entlastet Funktionsträger der Feuerwehr der Gemeinde
 Biederitz in ihrem Ehrenamt.

2.2 Gefahrenpotential

Wohnen und andere Nutzung laut Bauordnung

In Wohngebäuden können sich zu jeder Tageszeit Personen aufhalten, die durch Brände gefährdet werden
können.
Aufgrund der oftmals starken Verrauchung, muss eine Personenrettung in diesem Bereich häufig durch die
Feuerwehr und über deren Rettungsmittel durchgeführt werden. Viele Wohnbauten sind so errichtet, dass die
Feuerwehr einen hohen Personalaufwand benötigt, um eine Brandausbreitung zu verhindern. Vorsorglich wer-
den dabei anliegende Gebäude in vielen Fällen geräumt, was zusätzlich einen hohen Personalaufwand erfor-
dert.
Seit dem 01.01.2016 sind Wohnungen gemäß Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA §47) mit
Rauchwarnmeldern ausgestattet. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über
die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestat-
tet sein. Dies ermöglicht eine frühe Brandraucherkennung, birgt aber auch die Gefahr von Fehlalarmierungen
durch andere Auslösegründe als tatsächlicher Brandrauch.

Zur Bestimmung der notwendigen Rettungsmittel der Feuerwehr sind gemäß Bauordnung des Landes Sach-
sen-Anhalt (BauO LSA §47) die Brüstungshöhe der zur Rettung bestimmten Fenster oder Stellen über der
Geländeoberfläche ausschlaggebend. Die Rettung ist nach aktueller Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
zulässig wenn die Oberkante der Brüstung (Brüstungshöhe) nicht mehr als 8,0 Meter über der Geländeober-
fläche liegt und keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen. In allen Ortsteilen der Gemeinde Bie-
deritz sind Bestandsbauten mit einer teils deutlich höheren Brüstungshöhe bewohnt. Ursache waren Ausfüh-
rungen in vorhergehenden Ausgaben der Bauordnung in früheren Jahren, welche diese Wohngebäude ge-
nehmigungsfähig machten.
So waren Anhängeleitern als Rettungsmittel der Feuerwehr zulässig, davon sind bis heute zwei Varianten im
Einsatzdienst und werden für diese Gebäude weiter vorgehalten (Anhängeleiter AL 16-4 für die Wohnanlagen
im Ortsteil Biederitz: Ahornweg, Am Weidenring und Woltersdorfer Straße, sowie eine Anhängeleiter AL12 für
die Wohnanlagen im Ortsteil Gerwisch: Am Kreuzberg, Domblick und Ringstraße). Für den Einsatz dieser
Anhängeleitern sind zusätzliche Einsatzkräfte (mind. vier zusätzliche Personen gegenüber einem vollständig
besetzten Hubrettungsfahrzeug) erforderlich.

Der zweite Rettungsweg für die Menschenrettung ist durch die Feuerwehr gemäß Brandschutz- und Hilfeleis-
tungsgesetz Sachsen-Anhalt mit einem Zeitkriterium von 12 Minuten darzustellen.
Das Zeitkriterium beginnt nach der Alarmierung der Feuerwehr und endet mit dem Eintreffen am Ereignisort.
Für Baugenehmigungsverfahren gelten tragbare Leitern der Feuerwehr bis zu einer Brüstungshöhe von 8,0
Metern als ausreichend, bei weiter genutzten Bestandsbauten können bis zu einer Brüstungshöhe von 12,2
Metern tragbare Leitern der Feuerwehr in Form einer dreiteiligen Schiebleiter als ausreichend angesehen wer-
den.
Eine Stellungnahme von 05.01.2012 des Landkreises Jerichower Land in Funktion der Kommunalaufsicht
stellte die Vorhaltung eines Hubrettungsfahrzeuges in der Gemeinde Biederitz als notwendig dar. Durch die
geografischen Gegebenheiten mit mehreren Eisenbahnstrecken und niveaugleichen Straßenquerungen ist
das Zeitkriterium auch bei einer Vorhaltung eines Hubrettungsfahrzeuges nicht sicher zu gewährleisten. Die
Änderung von Verkehrsführungen ohne niveaugleiche Bahnübergänge oder Vorhaltung von zwei Hubret-
tungsfahrzeugen im Gemeindegebiet wären eine Lösung; beide sind jedoch unverhältnismäßig.

Erheblichen Zeitverzug beim Einsatz in der Wohnbebauung verursachen zu gering bemessene Verkehrswege
im Gemeindegebiet. Viele Straßen werden ein- oder wechselseitig beparkt; die dort geparkten Fahrzeuge
werden immer breiter.
Die Feuerwehr benötigt zur Abarbeitung eines Standardereignisses im Bereich der Wohnbebauung einen
Löschzug bestehend aus mindestens zwei LKW und einem Kleintransporter. Es ist eine Durchfahrtsbreite von
mindestens 3,00 m (maximale Breite eines Löschfahrzeuges als LKW 2,50 m zuzüglich Spiegel, dazu kommt
ein Bewegungsspielraum ggf. Platz für einen Außenspiegel von 0,50 m).

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Der überwiegende Teil der neuen Wohnbebauung ist hier deutlich zu gering bemessen. Für den Einsatz muss
eine nutzbare Breite von mindestens 5,00 m (maximale Breite eines Löschfahrzeuges als LKW 2,50 m zuzüg-
lich ausgeklappte Geräteraumverschlüsse 0,75 m je Seite, dazu kommt ein Bewegungsspielraum von 0,50 m
rings um das Löschfahrzeug) zur Verfügung stehen, was oft nicht gegeben ist.
Viele Wohngebiete sind als Sackgassen ausgeführt, bei denen die Wendehammer-Flächen nicht ausreichend
sind, um Einsatzfahrzeuge zu drehen. Ein Abrücken von zuerst eingetroffenen Fahrzeugen des Rettungs-
dienstes ist hier nicht möglich, da eine zweite mögliche Fahrtrichtung nicht zur Verfügung steht. Fast alle neuen
Wohngebiete haben in den letzten Jahren einen einzigen Straßennamen erhalten. Es ist sehr schwierig für die
Rettungskräfte, die Anfahrt vorzuplanen bzw. sich auf der Anfahrt zu orientieren. Zu einzelnen Straßenab-
schnitten bzw. Anfahrtsbereichen der Rettungskräfte sollten eigene Straßennamen zugeordnet werden.

 In der Gemeinde Biederitz dürfen keine Gebäude errichtet werden, deren zweiter Rettungsweg über Ret-
 tungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung der zur Rettung über Geräte
 der Feuerwehr bestimmten Fenster oder Stellen mehr als 8,0 Meter über der Geländeoberkante liegt, da
 kein Hubrettungsfahrzeug (Drehleiter mit Korb oder Hubarbeitsbühne) in der Gemeinde Biederitz vorhanden
 ist.
 Die Anhängeleitern sind umgehend so zu stationieren, dass das Zeitkriterium eingehalten werden kann!
 Die Bemessung von Verkehrsflächen ist bereits in der Planungsphase an die Anforderungen der Feuerwehr
 anzupassen. Verkehrsflächen müssen mindestens eine Breite von 5,00 m aufweisen; es darf nicht durch-
 gängig geparkt werden; Sackgassen sind zu vermeiden bzw. auf eine Grundstücksgrenzlänge zu beschrän-
 ken. Straßennamen sollten nicht auf ganze Wohngebiete angewendet werden; jeder Abschnitt bzw. An-
 fahrtsbereich sollte einen eigenen Straßennamen erhalten.

Sammelgaragen mit Überbauung oder Überdeckung (Tiefgaragen)

Sammelgaragen, als Tiefgaragen ausgeführt, sind für die Feuerwehr mit einem erhöhten Kräfte- und Mittelan-
satz zu berücksichtigen. Die Rettungs- und damit gleichzeitig Angriffswege für die Feuerwehr sind recht lang.
Gleichzeitig stellen die Fahrzeuge im Brandfall eine enorme Energiemenge dar, was zu deutlich höheren Tem-
peraturen und deutlich mehr Rauch und damit mehr Sichtbehinderung führt. Die Verwendung emissionsfreier
Antriebssysteme bringt weitere Herausforderungen für die Feuerwehren mit sich, da in Energiespeichern über-
wiegend Stoffe verbaut werden, welche im Kontakt mit Wasser gefährlich reagieren oder eine große Menge
an gefährlichen Rauchgasen erzeugen.

 In der Gemeinde Biederitz sind mittlere und große Sammelgaragen vorhanden. Die Einhaltung der Eintreff-
 zeit und der frühe wirkungsvolle Löscheinsatz sind von besonderer Bedeutung. Dazu sind im Rahmen der
 Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung Belüftungskonzepte und standardisierte Konzepte zur Brandbe-
 kämpfung zu erstellen, die Taktik „Löschen um zu retten“ ist anzuwenden.

Vegetationsflächen

Die Waldfläche im Gebiet der Gemeinde Biederitz bemisst sich auf 2 km2 und macht somit fast 5% der Ge-
samtfläche aus. Ein weitaus größerer Teil des Gemeindegebietes ist in landwirtschaftlicher Nutzung, sind
Brachflächen oder Landschaftsschutzgebiete.
Eine hohe Brandgefahr geht von den sehr großen zusammenhängenden Ackerflächen aus. Oft grenzen
diese direkt an Eisenbahnstrecke; Schutzstreifen sind kaum vorhanden. Die Vielzahl an unterschiedlichen
Eigentümern macht eine effektive Vorsorge unmöglich.

 Für Einsätze auf den Vegetationsflächen sind geeignetes Material und speziell ausgebildete Einsatzkräfte
 vorzuhalten.
 Sehr hohe Temperaturen und teils hohe Ausbreitungsgeschwindigkeiten erfordern eine leichte
 Schutzkleidung.

 Erforderliche Einsatzmittel sind so zu stationieren, dass deren Einsatz zu jeder Tageszeit gewähr-
 leistet werden kann!

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Gewerbe

In Gewerbe- und Industriegebieten ergibt sich eine hohe Brandgefahr. Diese ist zum einen durch die hohe
Brandlast von gelagertem Material begründet und zum anderen durch die Größe der Hallen. Insbesondere
in der Nacht und am Wochenende können sich Brände in diesen Bereichen teilweise lang entwickeln, bevor
sie erkannt werden. Zur Brandbekämpfung ist dann eventuell erhöhter Aufwand an Personal und Material
notwendig. Ebenso fordern diese Einsätze einen hohen Löschwasserbedarf. Für Betriebe stellen die Brand-
folgekosten oftmals eine Gefährdung ihrer Existenz dar.
Eine leistungsfähige Feuerwehr macht somit das Gemeindegebiet attraktiv für Unternehmen.
Eine große Gefahr ergibt sich durch gelagerte und verwendete Gefahrstoffe, die zum Teil in großen Mengen
vorgehalten werden. Die Feuerwehr muss in der Lage sein, auch bei Vorhandensein von Gefahrstoffen eine
Menschrettung durchzuführen. Es ist auch zu berücksichtigen, dass bei Transportfahrzeugen auf dem Schie-
nen- und Straßenweg Schadensfälle eintreten können.

 In den Gewerbebetrieben entstehen vor allem tagsüber Gefahrensituationen, in denen die Feuerwehr
 zur technischen Hilfeleistung gerufen wird. Dies begründet sich durch den Umgang mit gefährlichen Stoffen
 und Gütern, teils großen Maschinen und das Verladen von großen und teilweise sehr schweren Gütern und
 Bauteilen.

 Erforderliche Einsatzmittel sind so zu stationieren, dass deren Einsatz insbesondere auch tagsüber
 gewährleistet werden kann!

Schwerpunktobjekte (Einsatzfall Brand)

Die Feuerwehr muss auch in der Lage sein, Einsätze zu bewältigen, die über die Standardszenerien hinaus-
gehen. Diese Schadenslagen bemessen sich nach den im Ort vorhandenen Schwerpunktobjekten. Es ist aber
nicht notwendig, jedes einzelne Objekt detailliert zu bewerten; vielmehr sind kritische Objekte zu finden. Kön-
nen diese Szenarien bewältigt werden, ist auch davon auszugehen, dass ähnliche Schadenslagen, die eine
günstigere Lage aufweisen oder ein geringeres Gefahrenpotenzial besitzen, von der Feuerwehr abgearbeitet
werden können. Zur Bemessung notwendiger Mannschaft und Geräte werden unterschiedliche Schwerpunkte
gesetzt. Die kritischen Schwerpunkte werden dabei in Objekten mit hoher Personenzahl oder besonderen
Personengruppen, in Objekten mit hoher Brandgefahr, in Objekten mit hohem Gefahrenaufkommen und in
Objekten, die eine besondere Einsatztaktik erfordern, gesehen.

 Es sind Brandabschnitte mit einer Grundfläche bis zu 400 m² sicher zu beherrschen. Dazu ist ein Lösch-
 wassereinsatz von 8 l/m² im Innenangriff erforderlich. Um diese Löschwassermenge von 3200 l/min² im
 Innenangriff abzugeben ist eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlich.

 Für die Gemeinde Biederitz ist eine Gliederung in vier Einheiten (Züge) zweckmäßig.

Gewässer

Die Wasserfläche im Gebiet der Gemeinde Biederitz bemisst sich in der Regel auf 1,14 km2 und macht somit
fast 3% der Gesamtfläche aus. Die größten Wasserflächen sind dabei die Ehle mit dem Biederitzer See sowie
dem Zuwachs, die ehemaligen Kiesseen in den Ortsteilen Heyrothsberge, Gübs und Königsborn. Bei Hoch-
wasser, insbesondere nach dem Ziehen des Pretziener Wehrs wächst die Wasserfläche auf ein Vielfaches
an. Die Wassermassen werden durch Deiche begrenzt. Die Strömungsgeschwindigkeit nimmt bis zu einer der
Elbe vergleichbaren zu.

 Für Einsätze auf dem Wasser oder Eis sind Einsatzkräfte zu spezialisieren.
 Ausrüstung zur Rettung aus Wasser und Eis ist innerhalb von 12 Minuten an die möglichen Einsatzorte im
 Zuständigkeitsbereich zu bringen (befestigte Verkehrswege). Die Schutzkleidung ist insbesondere auf den
 Schutz der Einsatzkräfte gegen Ertrinken und Unterkühlung auszulegen. Die Rettungsmittel müssen
 auch bei schwer zugänglichen Uferbereichen schnell und sicher einsetzbar sein. Bei Hochwasser muss ein
 leistungsstarkes Mehrzweckboot mit Motor verfügbar sein, erforderliche Möglichkeiten zum Einsetzen in
 die Gewässer sind erforderlich, herzustellen und zu unterhalten.

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Erforderliche Einsatzmittel sind so zu stationieren, dass deren Einsatz zu jeder Tageszeit gewähr-
 leistet werden kann!

Verkehrswege (Einsatzfall Technische Hilfeleistung)

Straßen und Schienen werden sowohl für den Personenverkehr als auch zum Transport von Gütern genutzt.
Gefahren ergeben sich durch Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen sowie durch transportierte Ge-
fahrstoffe.
Aufgrund der Bundesstraßen, die durch das Gemeindegebiet verlaufen, muss die Feuerwehr in der Lage sein,
schwere technische Hilfeleistung durchzuführen. Der stetig wachsende Bahnverkehr unterstreicht diese Not-
wendigkeit. Gerade im Bereich der Eisenbahn ist leistungsfähiges technisches Gerät Voraussetzung zur adä-
quaten Hilfeleistung. Zudem muss im Bereich der Eisenbahn mit schwierigen Zuwegungen über oft nicht be-
festigte Wege gerechnet werden.

 Für Einsätze auf den Verkehrswegen sind Einsatzkräfte zu spezialisieren.
 Zum einen für die notwendigen Erstmaßnahmen bei Gefahrstoffbeteiligung (GAMS-Regel), zum anderen
 für die schwere technische Hilfeleistung im Bereich der Eisenbahn und schwer zugänglichen Gebieten.

 Erforderliche Einsatzmittel sind so zu stationieren, dass deren Einsatz zu jeder Tageszeit gewähr-
 leistet werden kann!

Großschadenslagen / Katastrophen

Potential für Großschadenslagen bieten die stark befahrenen Bahnstrecken sowie die Bundesstraße B1, auf
denen sowohl Personen- als auch Gefahrguttransporte stattfinden. Zudem ist auf Grund der direkten Lage am
Umflutgelände von Magdeburg von einer erhöhten Hochwassergefahr auszugehen. Bei Öffnung des Pretzie-
ner Wehrs ist hier mit einer großflächigen Überflutung des Umflutgeländes zu rechnen.

Eine vollständige Vorhaltung aller für Großschadenslagen / Katastrophen erforderlichen Technik ist nicht mög-
lich.
Es ist jedoch die Einbindung weiterer Einheiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe bzw. überörtlichen Hilfe
vorzusehen und sind geeignete Maßnahmen zu treffen.

 Es ist eine ortsfeste Befehlsstelle einzurichten und auszustatten, neben einem leistungsfähigen Kommuni-
 kationsarbeitsplatz sind ausreichend Flächen zur Darstellung der Einsatzlage sowie Beratungsplätze vor-
 zuhalten. Eine Kombination und Nutzung des Einsatzleitfahrzeuges aus dem Alltagsgeschäft ist sinnvoll
 und vorzusehen. Die Befehlsstelle ist so einzurichten, dass auch bei Ausfall der Stromversorgung über eine
 leistungsfähige Netzersatzanlage ein Weiterbetrieb für mehrere Tage sichergestellt ist.

 Die Gemeinde Biederitz wirkt im Katastrophenschutz aktiv mit.
 Sie unterstützt im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und überörtlichen Hilfe mit Einsatzkräften und –mitteln
 sowie Fahrzeugen, nimmt bei eigenem Bedarf aber auch solche Unterstützungen in Anspruch.

2.3 Schutzziele

Nachfolgend werden Schutzzieldefinitionen getroffen die den gesetzlichen Vorgaben und allgemein anerkann-
ten Regeln der Technik entsprechen.

Erreichungsgrad

Zur Definition der Schutzziele kann ein Erreichungsgrad berücksichtigt werden. Die Festlegung eines solchen
Erreichungsgrades ist aber eine politische Entscheidung, welche hier nicht getroffen werden kann. Er charak-
terisiert den prozentualen Anteil der Fälle in denen die nachfolgend genannten Eintreffzeiten durch ausrei-
chende Einsatzmittel, - fahrzeuge und Personal der Feuerwehr eingehalten werden. Der Erreichungsgrad wird
im Bebauungszusammenhang mit rund 100% angenommen. Dabei werden Risiken, wie der Ausfall von tech-
nischem Gerät nicht berücksichtigt. Weiterhin können Straßensperrungen aufgrund der ständigen Verände-
rung nicht pauschal berücksichtigt werden. Hierzu muss im Einzelfall eine Betrachtung erfolgen. Allerdings

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müssen in diesem Zusammenhang auch Paralleleinsätze berücksichtigt werden. Die FEUERWEHR Ge-
meinde BIEDERITZ muss in der Lage sein, den erforderlichen Personal- und Materialbedarf für mindestens
zwei Standardereignisse gleichzeitig aufzubringen.

Eintreffzeit

Ein wesentliches Kriterium für die Definition der Schutzziele bei den Standardereignissen ist die Eintreffzeit.
Sie beschreibt die Zeit von der abgeschlossenen Alarmierung bis zum Eintreffen der ersten Einheiten der
Feuerwehr am Einsatzort. In Sachsen-Anhalt ist diese Zeit mit 12 Minuten angesetzt. Eine nachrückende Ein-
heit muss nach weiteren 5 Minuten eintreffen, dabei sind die Einheiten als Fahrzeuge mit voller Besatzung
und allen erforderlichen Qualifikationen sicherzustellen.

Die Auswertung der letzten Jahre ergibt eine durchschnittliche Ausrückezeit von etwa 5 bzw. 6 Minuten. Das
heißt, die Feuerwehr rückt 5 bzw. 6 Minuten nach der Alarmierung aus dem Feuerwehrgerätehaus aus und
hat bis zur 12 Minuten Vorgabe in Sachsen-Anhalt noch 7 bzw. 6 Minuten Fahrzeit zur Verfügung.
In den folgenden Grafiken wird die daraus resultierende mögliche Fahrzeit mit den in dieser leistbaren Fahr-
strecke dargestellt. Als Fahrgeschwindigkeit wurden regional übliche Fahrgeschwindigkeiten und Wartezeiten
an Kreuzungen aus einer frei verfügbaren Navigationssoftware verwendet. Reale Fahrversuche ergaben eine
mögliche weitere Fahrstrecke (Anlage E). Berücksichtigt wurde dabei die Verfügbarkeit einer einsatzbereiten
Staffel für den Ersteinsatz.
Die Ortsfeuerwehren Gübs, Heyrothsberge, Königsborn und Woltersdorf haben nur in seltenen Fällen die Min-
destqualifikation der erstausrückenden Staffel erreichet. Eine durchschnittliche Ausrückezeit von 6 Minuten
wurde nachgewiesen, die Restfahrzeit beträgt dann ebenfalls 6 Minuten. Einige Funktionen, meist die ausrei-
chende Anzahl an Atemschutzgeräteträgern, konnte durch diese Ortsfeuerwehren nur selten erreicht werden,
daher sind die erreichbaren Fahrstrecken rot eingefärbt.

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Die Ortsfeuerwehren Biederitz und Gerwisch konnten bei fast allen Alarmierungen die erforderliche Staffel für
den Ersteinsatz nachweisen. Daher wurden die erreichbaren Fahrstrecken grün hinterlegt. Eine durchschnitt-
liche Ausrückezeit für das erste ausreichend besetzte Löschfahrzeug ist mit etwa 5 Minuten nachgewiesen.
Die Restfahrzeit beträgt dann 7 Minuten. Die Fahrwege beider Ortsfeuerwehren werden durch niveaugleiche
Verkehrskreuzungen Straße/Schiene begrenzt. Die durch wahrscheinliche Wartezeiten nicht rechtzeitig er-
reichbaren Fahrwege wurden farblich abgesetzt (gelb).

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Abschließend wurden in der Grafik die möglichen Fahrstrecken innerhalb der 12-Minuten-Vorgabe in Sachsen-
Anhalt zusammengefasst. Durch eine individuelle Alarm- und Ausrückeordnung kann ein weiter Teil des Ge-
meindegebietes zeitnah erreicht werden.

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Es sind umgehend Maßnahmen zur Sicherstellung der Eintreffzeit einzuleiten. Personelle Möglichkeiten
 sind bereits jetzt ausgeschöpft. Es stehen gerade in den kleineren Ortsteilen zu wenig Atemschutzgeräte-
 träger zur Verfügung.
 Organisatorische und Technische Lösungen sind unabdingbar. Mit oberster Priorität ist die Befahrbarkeit
 der öffentlichen Verkehrswege mit Einsatzfahrzeugen zu prüfen. Verfügbare Durchfahrtsbreiten von 3,00
 Metern sind durch verkehrsrechtliche Maßnahmen sofort sicherzustelle. Schleppradien und die Einsehbar-
 keit von Engstellen sind besonders zu berücksichtigen.
 Die Anfahrtssituationen für die ehrenamtlich Tätigen mit ihren Privatfahrzeugen sind umgehend zu verbes-
 sern (hier liegt das größte Optimierungspotenzial). Alle verkehrsrechtlichen Möglichkeiten (z.B. Halte-
 und Parkverbote) sind so anzuordnen, dass der Hinweg zu den Feuerwehrgerätehäusern schnell und
 stressfrei möglich ist. Die Rückwege können die verzögernd wirkenden Halte- und Parkmöglichkeiten ent-
 halten. Lichtsignalanlagen können technisch angesteuert werden und die ungehinderte Anfahrt zu den
 Feuerwehrgerätehäusern mit abgestimmten Grün-Phasen deutlich verkürzen. Die Stellflächen für die Pri-
 vatfahrzeuge der ehrenamtlich Tätigen sind zu optimieren, gegen unberechtigte Nutzung zu sichern und zu
 überwachen, Laufwege im Alarmfall zu verkürzen und sicherer zu gestalten (Unfall- und Gesundheits-
 schutz). Es sind die erstausrückenden Löschfahrzeuge mit Staffelbesatzungen vorzusehe. Dies ver-
 kürzt, im Vergleich zu den derzeit meist verwendeten Gruppenkabinen, die Ausrückezeit deutlich (Ausfahrt
 mit sechs statt neun Einsatzkräften, welche im Alarmfall alle von zu Hause bzw. ihrem Arbeitsort zum Feu-
 erwehrgerätehaus anfahren müssen).

Aktuelle Verbesserung zur Eintreffzeit

In Folge des Deichbaus im Bereich der Potztrine zwischen den Ortsteilen Biederitz und Gerwisch ist eine mit
Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr befahrbare Verbindung geschaffen worden.
Über diese Verbindung in Form des Deichverteidigungsweges kann der Bahnübergang der Eisenbahnstrecke
Magdeburg-Berlin im Ortsteil Biederitz umfahren werden.
Diese Umfahrung ist durch die Sicherung des Deichverteidigungsweges mittels Pollern und die schmalen Stra-
ßen jeweils im Anschluss mit einem erheblichen Zeitverzug einhergehend. Dieser ist aber kürzer als die durch-
schnittliche Wartezeit bei geschlossener Schrankenanlage.
Die Schließzeiten der Schrankenanlage sind sehr unterschiedlich und nicht aus der Ferne erkennbar. Beim
Ausrücken der Ortsfeuerwehr Biederitz, über die Woltersdorfer Straße in Richtung des Ortsteiles Gerwisch ist
die schnellste Verbindung die Anfahrt über die Bundesstraße B1. Nur wenn die Schrankenanlage der Eisen-
bahnstrecke Magdeburg-Berlin in der Woltersdorfer Straße geschlossen ist, ist eine Umfahrung über die Peter-
Paul-Straße -> Karl-Marx-Straße -> Fliederweg -> Deichverteidigungsweg in den Ortsteil Gerwisch zielfüh-
rend.
In anderer Richtung führt eine Nutzung der Umfahrung auf Verdacht einer geschlossenen Schrankenanlage
meist zu einem deutlich späteren Ankommen am Ereignisort.
Die zum Ziel gesetzte Eintreffzeit von zwölf Minuten ist bei einer generellen Nutzung der Umfahrung in den
überwiegenden Fällen nicht erreichbar und sollte nur bei auch tatsächlich geschlossener Schrankenanlage
genutzt werden.

Standardaufgaben

Um ein Mindestmaß der Vorhaltung an Einsatzmitteln und -fahrzeugen für eine leistungsfähige Feuerwehr in
der Gemeinde Biederitz festzulegen, wurde ein Großbrand an einem Schwerpunktobjekt als Bemessungs-
größe zu Grunde gelegt.

Dieser Großbrand stellt nicht das Alltagsgeschäft der Feuerwehr dar. Überwiegend sind Ereignisse geringeren
Ausmaßes abzuarbeiten. Regelmäßig überschneiden sich zwei oder mehr Ereignisse oder treten zeitgleich
auf z.B. Unwetterlagen normalen Ausmaßes.

 Die leistungsfähige Feuerwehr der Gemeinde Biederitz muss in der Lage sein, mindestens zwei Stan-
 dardereignisse zeitgleich abzuarbeiten, dies ist zu jeder Tageszeit sicherzustellen.

Für die Gemeinde Biederitz ist eine Gliederung in vier Einheiten (Züge) zweckmäßig.

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Dadurch ist es möglich zwei Standardereignisse durch jeweils eine vorgeplante Einheit gleichzeitig abzuarbei-
ten. Zu Tageszeiten mit geringerer Verfügbarkeit an Personal können diese durch die noch freien Einheiten
kompensiert werden.
Ebenso ist eine nachbarschaftliche Löschhilfe möglich, ohne den Grundschutz für ein Standardereignis zu
beeinträchtigen.

Standardereignisse werden für die Einsatzfälle „Brand“ und „Technische Hilfeleistung“ betrachtet.

Standardaufgabe Brand (Standardbrand)

Der Standardbrand beschreibt einen Brand im Obergeschoss eines Wohnhauses. Dabei wird von einer Ver-
rauchung der baulichen Rettungswege und einer unmittelbaren Gefährdung für Menschen ausgegangen.

Eintreffzeit:
Zur Durchführung der Menschenrettung muss die ersteintreffende Einheit spätestens 12 Minuten nach der
Alarmierung am Einsatzort eintreffen. Weiterhin ist die Brandbekämpfung vorzunehmen. Dem Schutzziel der
Erhaltung von Sachwerten wird eine niedrigere Priorität eingeräumt als die der Menschenrettung. Daher kön-
nen Einheiten zur Brandbekämpfung nachgeführt werden. In der Literatur wird auf den zu erwartenden Zeit-
punkt des Feuerübersprungs hingewiesen. Dieser stellt maßgebende Bedrohungen für die Einsatzkräfte dar
und ist ca. 20 Minuten nach Ausbruch des Brandes zu erwarten. Kräfte und Mittel zur Brandbekämpfung müs-
sen 15 Minuten nach Alarmierung vor Ort sein.

Mittel:
Beim Standardereignis Brand sind zur Menschenrettung mind. ein Löschfahrzeug mit vier umluftunabhängigen
Atemschutzgeräten, einer vierteiligen Steckleiter sowie alle notwendigen Geräte zur Vornahme zweier C-
Rohre im Innenangriff vorzuhalten. Das Löschfahrzeug muss mind. 1000 Liter Löschwasser mitführen.
Diese Mittel sind auf einem mittleren Löschfahrzeug (MLF) verlastet. Daher muss dieses oder ein höherwerti-
ges Löschfahrzeug (HLF 10, LF 20 KatS) zur Menschenrettung am Einsatzort sein.
Um ausreichend Personal, in Gruppenstärke, an der Einsatzstelle bereitzustellen, muss zusätzlich zum mitt-
leren Löschfahrzeug ein weiteres Einsatzfahrzeug mit mind. drei Einsatzkräften innerhalb der 12 Minuten her-
angeführt werden. Zur Brandbekämpfung muss eine weitere Löschgruppe mit mind. einem weiteren Lösch-
fahrzeug 15 Minuten nach der Alarmierung vor Ort sein.

Kräfte:
Die Menschenrettung muss von einer Gruppe durchgeführt werden. Aus der Aufgabenverteilung nach der
Feuerwehrdienstvorschrift 3 (FwDV 3) ergibt sich außerdem ein geforderter Ausbildungsstand. Es müssen 4
Atemschutzgeräteträger und eine ausgebildete Führungskraft (min. Gruppenführer) in der ersten Gruppe vor-
handen sein. Zur Brandbekämpfung ist eine weitere Gruppe notwendig. Für die Gesamteinsatzleitung muss
eine Führungskraft mit der Qualifikation „Zugführer“ vorgesehen werden. Für den Einsatzleiter, Zugführer, ist
ein Fahrzeug notwendig, um diesen zusätzlich zu den beiden im Einsatz befindlichen Gruppen zur Einsatz-
stelle zu transportieren, hier ist ein KdoW ausreichend (alternativ kann auch ein MTF genutzt werden).

 Für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit beim Standardereignis Brand ist die Vorhaltung von bauglei-
 chen mittleren Löschfahrzeugen in allen Ortsfeuerwehren erforderlich, deren Standardbeladung aus-
 reichend ist, um jeweils eine Löschgruppe im Brandereignis auszustatten (bei gleicher Bedienung und An-
 ordnung der feuerwehrtechnischen Standardbeladung kann ein höherwertiges Löschfahrzeug genutzt wer-
 den z.B. HLF 10). Nur so kann der Mangel an Personal kompensiert werden. Nur wenn alle mittleren Lösch-
 fahrzeuge in Bedienung und Anordnung der feuerwehrtechnischen Standardbeladung und Einsatzmitteln
 sich uneingeschränkt gleichen, kann das Personal an der Einsatzstelle aus mehreren Ortsfeuerwehren im
 Additionsprinzip aufgestellt werden. Nachrückende Kräfte, welche an der gleichen Technik ausgebildet und
 trainiert sind, können die unbesetzten Funktionen der ersteintreffenden Einheit ergänzen.

 Die weiteren Einsatzfahrzeuge dienen beim Standardereignis Brand nur zum Personaltransport und als
 Führungsmittel des Einsatzleiters.

Standardaufgabe Technische Hilfeleistung (Standardhilfeleistung)

Die Standardhilfeleistung formuliert den Unfall mit einer verletzten, eingeklemmten Person und auslaufenden
Betriebsstoffen.

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