Rottaler-Junior-Cup 2019 - Einladung und Ausschreibung für den - Skiclub Mitterskirchen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Einladung und Ausschreibung
für den
Rottaler-Junior-Cup 2019
Ausschreibung durch den Skiclub Mitterskirchen e.V.Termin Austragungsort/Startzeit Veranstalter
09. Februar 2019 Reiteralm SC Wurmannsquick
Rennen 1 & 2 Startzeit: 10.00 Uhr (eigenständiges RJC-Rennen)
15. Februar 2019 Langfurth (Night-Race) SC Anzenkirchen
Rennen 3 & 4 Startzeit: 19.00 Uhr (eigenständiges RJC-Rennen)
23. Februar 2019 Leogang SC Haarbach (Gorilla-Cup*
Rennen 5 & 6 Startzeit: 10.00 Uhr (LK Landshut – LK Rottal-Inn)
16. März 2019 Zauchensee (FIS-Zielhang) SC Mitterskirchen
Rennen 7 Startzeit: 10.00 Uhr (Kreismeisterschaft)
* Hierzu wird die Startgebühr separat bei der eigenen Anmeldung über www.rennmeldung.de eingezogen und
daher nicht beim RJC mitberechnet.
Startberechtigt: Rennläufer/innen aller Altersgruppen, die einem Skiverein im Landkreis
Rottal-Inn angehören.
Läuferinnen und Läufer können beim RJC nur für den Verein starten, für den
sie auch bei der KM starten.
Startgruppen:
U 08 Schülerinnen Jahrgang 2011 und jünger
U 08 Schüler Jahrgang 2011 und jünger
U 10 Schülerinnen Jahrgang 2009/2010
U 10 Schüler Jahrgang 2009/2010
U 12 Schülerinnen Jahrgang 2007/2008
U 12 Schüler Jahrgang 2007/2008
U 14 Schülerinnen Jahrgang 2005/2006
U 14 Schüler Jahrgang 2005/2006
U 16 Jugend weiblich Jahrgang 2003/2004
U 16 Jugend männlich Jahrgang 2003/2004
U 18 Jugend weiblich Jahrgang 2001/2002
U 18 Jugend männlich Jahrgang 2001/2002
Ü18 Erwachsene weiblich Jahrgang 2000 und älter
Ü18 Erwachsene männlich Jahrgang 2000 und älterWertung
An allen 4 Renntagen werden die beiden Durchgänge getrennt gewertet, wobei ein im ersten Lauf
gestürzter Rennfahrer im 2. Durchgang wieder starten kann. Bei der Kreismeisterschaft wird nur ein
Durchgang gefahren und gewertet (siehe Ausschreibung Kreismeisterschaft). Es ergeben sich somit 7
verschiedene Resultate, die nach dem alten Weltcup-Punktesystem gerechnet werden. Gewertet werden
die 6 besten Ergebnisse, die der jeweilige Fahrer erzielt hat.
Die sechs besten Punkteergebnisse zählen für die Endwertung.
Es gibt deshalb ein Streichergebnis.
Bei dieser Rennserie werden die einzelnen Gruppensieger erst nach der Beendigung der gesamten
Rennserie ermittelt. Die jeweiligen Tagessieger werden nicht extra ausgezeichnet.
Sollten witterungsbedingt oder aus sonstigen Gründen weniger als 6 Läufe ausgetragen werden können,
zählen die dabei erreichten Punkte.
Auswertung:
Die Auswertung erfolgt durch den Skiclub Mitterskirchen.
Der SC Mitterskirchen übernimmt allerdings keine Verantwortung über die Richtigkeit der veröffentlichten
Ergebnisse. Jeder Verein ist aber für die Überprüfung der Ergebnisse selbst verantwortlich und hat Einsicht in
die entsprechenden Kontrolllisten. Bei Fehlern bitte den SC Mitterskirchen (Peter Schmidl,
peterschmidl89@googlemail.com) kontaktieren.
Startfolge:
Wird im Rahmen der jeweiligen Auslosung durch den ausrichtenden Verein bestimmt.
Ausrichtung:
Da der Rottaler-Junior-Cup im Rahmen verschiedenen Meisterschaften und Rennen mit ausgetragen
wird, starten die Teilnehmer des Rottaler-Junior-Cups innerhalb der „normalen“ Gruppen der jeweiligen
Meisterschaft.
Startgeld:
Das Startgeld beträgt € 16,-- je Rennläufer für 5 Rennen (8€*3 Renntage – 8 € für eigenen Renntag)
(bei Vereinen, die ein Rennen austragen)
oder € 24,-- je Rennläufer für 5 Rennen (8€*3 Renntage)
(bei Vereinen, die kein Rennen austragen)
ACHTUNG! Die Startgebühr für den Gorilla-Cup in Höhe von 8,00 € wird separat über
www.rennmeldung.de eingezogen. Hierfür ist eine extra Anmeldung auf www.rennmeldung.de
notwendig. Dies ist systemtechnisch nicht anders möglich, da hier verschiedene Landkreise melden.
Zahlung:
Mit der Meldung wird das Startgeld per Lastschriftverfahren über www.rennmeldung.de eingezogen.Preise:
Die 3 Erstplatzierten jeder Gruppe erhalten Pokale. Zudem erhalten alle Teilnehmer eine Urkunde und
einen Sachpreis.
Meldung:
Vereinsweise Meldung der Teilnehmer unter www.rennmeldung.de unter Angabe des
Geburtsdatums.
Bei der Anmeldung sind zwei Varianten zu beachten
(http://www.rennmeldung.de/cgi-
bin/bewerb.cgi?bewerb=02206&rahmen=1&ret=rkal&rkalm=2
01901&rkals):
• Meldung für Veranstaltung „Rottaler-Junior-Cup Verein = Ausrichter“ (für Vereine,
die ein Rennen ausrichten)
• Meldung für Veranstaltung „Rottaler-Junior-Cup Verein kein Ausrichter“ (für
Vereine, die kein Rennen ausrichten)
• Für den Gorilla-Cup ist eine separate Anmeldung auf www.rennmeldung.de
vorzunehmen. Weitere Informationen folgen mit der Ausschreibung zum Gorilla-Cup
Anmeldeschluss: 27. Januar 2019
Siegerehrung:
Siegerehrung des Rottaler-Junior-Cups zusammen mit der Siegerehrung für die KM (Termin und
Ort werden noch bekanntgegeben).
Renninformationen
Sollten Zweifel über die Durchführbarkeit eines Rennens (z.B. Schneemangel, usw.) bestehen, werden
die teilnehmenden Vereine gebeten, sich beim ausrichtenden Verein zu informieren.
Informationen zum Cup
Peter Schmidl, Mobil: 0171-9925585 oder unter peterschmidl89@googlemail.com
Bekanntmachung
1. Risikobeurteilung und Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer:
Die Teilnehmer erklären mit der Anmeldung für den Wettkampf, Kenntnis zu haben von den
wettkampfspezifischen Risiken und Gefahren und akzeptieren diese. Mit der Anmeldung erklären die
Teilnehmer, darüber informiert zu sein, dass sie insoweit bei der Ausübung der von ihnen gewählten
Skidisziplin Schaden an Leib oder Leben erleiden können. Schließlich verpflichten sie sich, eine eigene
Risikobeurteilung dahingehend vorzunehmen, ob sie auf Grund ihres individuellen Könnens sich
zutrauen die Schwierigkeiten der Strecke bzw. Anlage sicher zu bewältigen und sich zudem verpflichtet
auf von ihnen erkannte Sicherheitsmängel hinzuweisen. Durch ihren Start bringen sie zum einen die
Geeignetheit der Strecke zum Ausdruck sowie zum anderen, deren Anforderungen gewachsen zu sein.Zudem bestätigen, für das von ihnen verwendete Material selbst verantwortlich zu sein. Diese
Erklärungen sind gerade auch für diesen Wettkampf verbindlich.
2. Verschulden des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen:
Der Teilnehmer am Wettkampf akzeptiert, wenn er im Wettkampf einen Schaden erleidet und der
Meinung ist, den zuständigen Organisator bzw. dessen Erfüllungsgehilfen treffe hierfür ein
Verschulden, dass diese im Hinblick auf Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften.
Diese Erklärung gilt auch für den Rechtsnachfolger des Athleten.
Der Teilnehmer erklärt sich weiter bereit, sich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu
machen. Wenn durch seine Teilnahme am Wettkampf ein Dritter Schaden erleidet, akzeptiert er, dass
eine eventuelle Haftung allein ihn treffen kann. Es dient deshalb seinem eigenen Interesse,
ausreichenden Versicherungsschutz zu haben.
Datenschutz
1. Wir, der Skiclub Mitterskirchen, vertreten durch den Vorstand, sind für die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten verantwortlich.
Alle Ihre Anträge, Anregungen und Fragen richten Sie bitte an: 1.Vorstand@skiclub-
mitterskirchen.de
Skiclub Mitterskirchen, Schachtner Peter, Erlenweg 7, 84335 Mitterskirchen.
2. Bei der Anmeldung zu sämtlichen Skifahrten, Rottaler Junior Cup, Gorilla Cup, Vereins- und
Kreismeisterschaft, erheben wir folgende Datenkategorien bzw. folgende personenbezogene Daten
von Ihnen: Personenstammdaten (Vornamen, Nachnamen, Jahrgang, ggf. Staatsangehörigkeit,
Vereinszugehörigkeit) und Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail- Adresse) von Ihnen
unmittelbar oder von Ihrem Landesverband, wenn Sie sich über diesen anmelden oder von diesem
bei uns gemeldet werden.
3. Ihre Daten werden verarbeitet, um den Sportveranstaltungsvertrag, dessen Vertragspartei Sie sind, zu
erfüllen. Dazu ist erforderlich, Sie zu identifizieren, um die Einzahlung der Startgebühr, Ihre
Startberechtigung und das Bestehen des Versicherungsschutzes zu überprüfen und Sie ggf. für
Rückfragen zu kontaktieren, Ihnen eine Startnummer zuzuweisen, den Einlass, den Wettkampf, das
Programm, die Unterbringung und/oder Verpflegung sowie weitere veranstaltungsbezogene
Dienstleistungen zu organisieren und durchzuführen.
Zur Veröffentlichung von Ergebnislisten und Vornahme von Siegerehrungen werden nur Ihre
Personenstammdaten (Vor- und Nachnamen, Jahrgang) und Ihre Vereinszugehörigkeit
veröffentlicht. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 I 1 lit. b DSGVO. Zur Förderung
unserer Vereinszwecke, zur Berichterstattung in Vereinsmedien, in der Presse, im Rundfunk oder im
Internet oder aus wirtschaftlichen oder ideellen Interessen des Sportveranstalters und / oder
Sportverbände kann die Verarbeitung Ihrer Personenstammdaten oder von Foto- / Videoaufnahmen
von Ihnen bei der Teilnahme an der o.g. Veranstaltung, gem. Art. 6 I 1 lit. f DSGVO erforderlich
sein.
4. Ihre personenbezogenen Daten werden von unseren Auftragnehmern verarbeitet und ggf. an Hotels
und Reiseveranstalter, ggf. Landesverbände, an den Deutschen Skiverband e.V., an Versicherungen,
Behörden, Presseorgane und ggf. an den Sportveranstalter weitergegeben. Wir übermitteln Ihre
Daten weder in Drittländer noch an internationale Organisationen.
5. Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfallen ist und
keine Aufbewahrungspflichten (u.a. Regelverjährung für vertragliche Ansprüche gem. § 195 BGB,
3 Jahre; Aufbewahrung von Rechnungen, 10 Jahre) bestehen.
6. Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft gem. Art. 15 DSGVO zu verlangen über die zu Ihnen
bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten sowie zu deren Herkunft, Empfänger oder
Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben oder offengelegt werden, den Zweckder Speicherung und Verarbeitung, die geplante Speicherdauer und die von uns durchgeführten
automatisierten Entscheidungsfindungen. Des Weiteren haben Sie das Recht auf Berichtigung (Art.
16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder
einen Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und das Recht auf
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ferner haben Sie ein Recht auf Beschwerde bei einer
Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Zuständig ist: Wagmüllerstraße 18, 80538 München oder eine für ihren Wohnsitz zuständige
Aufsichtsbehörde.
Wir verzichten bewusst auf automatisierte Entscheidungsfindung.
7. Die Bereitstellung Ihrer oben genannten personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss
erforderlich. Im Fall der Nichtbereitstellung Ihrer Daten ist die Wettkampfteilnahme nicht möglich.
Bekanntmachung
• Verteilung der Ausschreibung per E-Mail, Veröffentlichung auf
www.rennmeldung.de und unter www.skiclub-mitterskirchen.de.
• Zwischen- und Endergebnislisten auf www.rennmeldung.de und der
Homepage des Skiclub Mitterskirchen (www.skiclub-mitterskirchen.de)
• Lokale Presse
Wir wünschen allen Teilnehmern faire,
unfallfreie Wettkämpfe und viel Erfolg!
Mitterskirchen, 20. Dezember 2018Sie können auch lesen