Scheibe-See Erschließung Westufer - Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG - Stadt Hoyerswerda

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Scheibe-See Erschließung Westufer - Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG - Stadt Hoyerswerda
Scheibe-See Erschließung Westufer

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG
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Auftraggeber:     Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH

                  Knappenstraße 1
                  01968 Senftenberg

Auftragnehmer:    MEP Plan GmbH

                  Hofmühlenstraße 2
                  01187 Dresden

im Auftrag von:   Landschaftsarchitektur Panse GbR

                  Martin-Hoop-Straße 12
                  02625 Bautzen

Bearbeiter:       M. Sc. Wiebke Niepraschk

Datum:            24.03.2020
Scheibe-See Erschließung Westufer - Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG - Stadt Hoyerswerda
Scheibe-See Erschließung Westufer                                                        UVP-Vorprüfung
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Inhalt

1          Einleitung ....................................................................................................................................................................... 1
1.1        Anlass und Aufgabenstellung .........................................................................................................................................1
1.2        Rechtliche Grundlagen ...................................................................................................................................................2
1.3        Vorgehensweise .............................................................................................................................................................2
1.4        Planungsgrundlagen .......................................................................................................................................................3
2          Lage und naturräumliche Einordnung ............................................................................................................................ 3
3          Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG ...................................................................................................... 4
4          Quellen......................................................................................................................................................................... 20
5          Anlagen ........................................................................................................................................................................ 21
5.1        Karte 1 - Übersichtskarte ..............................................................................................................................................21

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Scheibe-See Erschließung Westufer - Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG - Stadt Hoyerswerda
Scheibe-See Erschließung Westufer                                                        UVP-Vorprüfung
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1          Einleitung

1.1          Anlass und Aufgabenstellung

Im ehemaligen Tagebau Scheibe wurde ab 1985 Rohbraunkohle gefördert. Für den Rohstoffabbau musste 1986
das Dorf Scheibe weichen. Nachdem die Förderung im Jahr 1996 beendet wurde, fand die Flutung des Scheibe-
Sees zwischen 2002 und 2011 statt. Anfang 2012 wurde der vorgesehene Wasserstand von 111,6 m ü. NHN
erreicht. Die Ufer des heutigen Scheibe-Sees bestehen aus gewachsenem Boden.
Das Gebiet des Scheibe-Sees gehört gemäß Landesentwicklungsplan (LEP 2013) zu den Gebieten, die auf Grund
ihres Landschaftscharakters für die Entwicklung des Fremdenverkehrs geeignet sind. Dieser künftigen
Folgenutzung wurde auch in den festgelegten Zielen des Braunkohlenplans (RPV OL-NS 2002) als
Sanierungsrahmenplan für den Tagebau Scheibe Rechnung getragen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen des
Abschlussbetriebsplanes für den Tagebau Scheibe, u. a. der Herstellung entsprechender Böschungen, welche eine
künftige Nutzung ermöglichen, wurden die entsprechenden Voraussetzungen zur Zielerreichung entsprechend
Braunkohlenplans geschaffen.
Die Entwicklung des Scheibe-Sees als Badegewässer für Hoyerswerda ist Bestandteil des Regionalen
Entwicklungskonzeptes der Region Oberlausitz-Niederschlesien (RPV OL-NS 2010). Der im Dezember 2015
beschlossene, interkommunale Masterplan zur Entwicklung von Nutzungsschwerpunkten am Scheibe-See bis zum
Jahr 2025 enthält den Badestrand am Westufer des Scheibe-Sees als wichtigen Baustein der infrastrukturellen
Entwicklung im Umfeld der Stadt Hoyerswerda.
Durch die Stadt Hoyerswerda wurde mit dem Bebauungsplan „Badestrand Westufer Scheibe-See“ und seiner
1. Änderung (Stadt Hoyerswerda 2013) Baurecht für das Westufer des Scheibe-Sees geschaffen. Im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes (rechtskräftig seit 08.07.2009) ist ein Badestrand mit den Zusatzfunktionen
Imbiss, Ausspanne, Pension und Zeltplatz geplant. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes (rechtskräftig seit
11.11.2013) wurde die Lage der Zufahrtsstraße geringfügig geändert. Teile der Erschließungsanlagen sind
unterdessen umgesetzt. Dazu gehören die zwei ausgebauten, asphaltierten Straßen abzweigend von der S 108
sowie der befestigte See-Rundweg. Der rund 13,5 km lange, asphaltierte Rundweg um den Scheibe-See führt an
Windenergieanlagen, Strandbereichen und naturbelassenen Ufern vorbei.
Charakteristische Merkmale der überarbeiteten Planung, welche in der vorliegenden Unterlage
betrachtet werden, sind (ETA AG 2018a):

      •    die südliche Zufahrt mit Anbindung an den neuen südlichen Parkplatz
      •    der Bau des südlichen Parkplatzes mit etwa 129 Stellplätzen
      •    die innere Verbindungsstraße, die den zentralen und den südlichen Parkplatz verbindet
      •    der zentrale Stellplatz für Fahrräder und Skater
      •    die terrassenförmig angelegten Liegeflächen in der nördlichen und südlichen Böschung mit teilweise
           barrierefreien Strandzugängen als „bewehrte Erde“
      •    die Errichtung von zwei Sanitäreinrichtungen, eine ist zentral gelegen zwischen dem zentralen Parkplatz
           und beiden Badestränden, die andere befindet sich nah des nördlichen Badestrandes
      •    die Flächen für externe Planungen wie Bar, Restaurant, Caravanstellplatz und Zeltplatz
      •    die Errichtung einer Mole nahe der gastronomischen Einrichtung
      •    die Errichtung einer Rampe vom südlichen Parkplatz abgehend als schiefe Ebene zur Slipanlage mit
           Wendemöglichkeit bis zum Wasser

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Scheibe-See Erschließung Westufer                                                        UVP-Vorprüfung
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1.2         Rechtliche Grundlagen

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist im § 2 Abs. 1 des UVPG verankert. Mit diesem systematischen
Prüfverfahren können im Rahmen der Vorsorge die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens
auf die Umwelt bereits im Planungsstadium nachvollziehbar ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die
Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der
Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dient. Betrachtet werden dabei die möglichen
Beeinträchtigungen von umweltrelevanten Vorhaben auf die Schutzgüter:
      1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
      2. Boden und Fläche, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
      3. Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
      4. die Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Mensch,
         kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, Landschaftsbild, sowie Arten und Biotope.
Die zuständige Behörde stellt nach § 7 UVPG fest, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach § 6 Abs.1 besteht eine UVP-Pflicht für ein in der Anlage 1 des UVPG
aufgeführtes Vorhaben, wenn die dort genannten Merkmale vorliegen. Sofern Größen- oder Leistungswerte
angegeben sind, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn die Werte erreicht oder überschritten
werden. Bei dem Vorhaben „Erschließung Westufer Scheibe-See“ handelt es sich um ein Neuvorhaben gemäß § 7
UVPG. Für solche Änderungsvorhaben wird nach § 7 Abs. 1 UVPG eine Vorprüfung nach den Kriterien der Anlage
3 des UVPG vorgenommen. Nach der aktuellen Fassung des UVPG ist für den „Bau eines Städtebauprojektes für
sonstige bauliche Anlagen, für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuchs ein
Bebauungsplan aufgestellt wird, mit einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der
Baunutzungsverordnung oder einer festgesetzten Größe der Grundfläche von insgesamt 20.000 m² bis weniger als
100.00 m²“ nach der Anlage 1 Nr. 18.7.2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den Kriterien der
Anlage 3 des UVPG durchzuführen, um zu prüfen, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist. Im Jahr 2006 wurde bereits
eine UVP-Vorprüfung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Badestrand Westufer Scheibe-See“
Hoyerswerda durch die Landschaftsarchitektur Frase durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass es sich nicht um ein
UVP-pflichtiges Vorhaben handelt.
Die Naturschutzgesetze bilden neben anderen Fachgesetzen den rechtlichen Rahmen zur Beurteilung erheblicher
Auswirkungen auf die Umwelt. Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen nach dem UVPG sind demnach alle
negativen Veränderungen der menschlichen Gesundheit oder der physikalischen, chemischen oder biologischen
Beschaffenheit einzelner Bestandteile der Umwelt oder der Umwelt insgesamt, die von einem Vorhaben verursacht
werden können, anzusehen.
Mit der Erstellung der Umweltverträglichkeits-Vorstudie wurde die MEP Plan GmbH beauftragt.

1.3         Vorgehensweise

Nach UVPG ist im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles zu untersuchen, ob eine
Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben durchgeführt werden muss. Die Vorprüfung ist dabei eine
überschlägige Einschätzung anhand der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien. Können nach erfolgter UVP-
Vorprüfung erheblich nachteilige Umweltauswirkungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, so ist eine
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Die Ergebnisse der Vorprüfung werden in einer Screeningunterlage zusammengestellt. Der Detailliertheitsgrad der
Untersuchung entspricht dem der Vorplanung Scheibe-See Erschließung Westufer.

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1.4          Planungsgrundlagen

Wesentliche Datengrundlagen für die UVP-Vorprüfung sind:
      •    Masterplan zur Entwicklung von Nachnutzungsschwerpunkten am Scheibe-See bis zum Jahr 2025,
           Endbericht, Stand: 09. Dezember 2015
      •    Bebauungsplan „Badestrand Westufer Scheibe-See“, Stand 2009 einschließlich Umweltbericht
      •    1. Änderung Bebauungsplan „Badestrand Westufer Scheibe-See“, Stand 2013
      •    394 Realisierungsprojekt Sachsen – Ost § 4. 057 medien- sowie verkehrstechnische Erschließung des
           Strandbereiches Westufer Scheibe-See Vorplanung, erstellt durch die eta AG engineering, Stand
           09.11.2018

2          Lage und naturräumliche Einordnung
Das Westufer des Scheibe-Sees befindet sich nördlich der S 108, ca. 2 km östlich der Stadt Hoyerswerda. Das
Vorhabengebiet liegt im Landkreis Bautzen und gehört administrativ dem Territorium der Stadt Hoyerswerda,
Gemarkungen Zeißig an. Naturräumlich befindet sich das Vorhaben innerhalb der Naturregion des Tieflandes
innerhalb des Oberlausitzer Bergbaureviers, genauer in der Mesogeochore „Knappenroder Bergbaurevier“
angrenzend an das „Spreetaler Bergbaurevier“. (RPG OL-NS 2010, Karte 4-1)
Das Untersuchungsgebiet weist die für die Knappenroder Bergbaufolgelandschaft typischen Biotopstrukturen auf.
Auf den sandigen und gut durchlässigen Böden stocken vor allem Kiefernbestände, teilweise durchsetzt mit
Weißbirken und anderen Laubgehölzen. Die offenen Rasenflächen, sind durch seichten Gräserbewuchs trocken-
warmer Standorte geprägt. Im Übergang zu den Kiefernbeständen finden sich verbuschte Bereiche mit vorwiegend
Calluna spec. wieder. In feuchteren Senken dominiert die Brombeere (Rubus fruticosus) und verschiedene
Baumarten, wie Kirsche (Prunus spec.), Birke (Betula pendula), Stieleiche (Quercus robur) und Zitterpappel
(Populus tremula). Die Strandflächen direkt am Gewässerufer stellen sich als offene Bereiche mit lückiger
Vegetationsdecke aus Gräsern und Besenheide dar. In den weniger intensiv genutzten Strandbereichen hat sich
im Übergang zur Wasserfläche ein Schilf-/Röhrichtbestand entwickelt.

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3          Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (gemäß Anlage 3 UVPG)
1. Merkmale des Vorhabens                                                                 Bemerkungen / Erläuterungen
1.1       Größe                                        Gesamtflächeninanspruch-           Es werden Flächen in einer
                                                       nahme ca. 7,11 ha                  Gesamtflächengröße von rund 71.100 m²
                                                                                          durch das Vorhaben in Anspruch
                                                                                          genommen.
                                                       Parkplatz, Zufahrt, innere
                                                       Verbindungsstraße,                 Der Parkplatz sowie die weiteren
                                                       Fahrradstellplatz,                 Verkehrseinrichtungen werden in
                                                       Terrassierung Liegeflächen,        vollversiegelter Bauweise errichtet.
                                                       Strandzugänge,                     Die Terrassierung des Böschung erfolgt
                                                       2 Sanitäreinrichtungen,            mit “bewehrter Erde“.
                                                       2 Mehrzweckgebäude,
                                                       Steg/Mole, Slipanlage,
                                                       Gehweg

          Ausführung / Art der Inanspruchnahme

          Rodung und Profilierung der Fläche oberhalb des barrierefreien Strandzuganges

          Anlage der Verbindungsstraße, Geh- und Radweg nach GE Kühnicht, Verbreiterung Radweg, Zufahrt von S 108
          wird über geplante Zufahrt der LMBV erfolgen - vollversiegelt

          Fahrradstellplätze und Skaterplatz sowie öffentliche Sanitäreinrichtung - vollversiegelt

          5 Treppen in naturnaher Befestigung

          Strandzugang nach DIN 18040-3 mit einer Länge von ca. 180 m - vollversiegelt

          Rampe vom südlichen Parkplatz abgehend als schiefe Ebene zur Slipanlage mit Wendemöglichkeit bis zum
          Wasser – Geländeanpassung, Vollversiegelung im Bereich der Fahrbahn

          Bootsanlegestelle ausgebildet als Mole im Scheibe-See mit Steinschüttung

          Liegeflächen als Terrassen in Böschung – Befestigung mittels „bewehrter Erde“, Begrünung hangparallel mit
          Gebüschstrukturen

          Wasserpumpstation und Stromversorgung - vollversiegelt

          Freihalten von Gehölzen, Leitungsverlauf größtenteils im Bereich der Wege

          südlicher Parkplatz – teilversiegelt in Form von asphaltierten Fahrwegen und Ökopflaster im Bereich der
          Stellplätze, Abstandsflächen mit Rasen und Gehölzen begrünt
          zweigeschossiges Gebäude – vollversiegelt, dreigeschossiges Gebäude mit 1. und 2. UG in Böschung eingelassen
          - vollversiegelt

          Öffentliche Sanitäranlage - vollversiegelt

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1.2    Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft                                             ja        nein
       Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt                    ja         nein     Zurücknahme von Waldflächen
                                                                                       (Kiefernforst), Inanspruchnahme von
                                                                                       vegetationsarmen Bereichen und
                                                                                       Gebüschstrukturen
       Boden und Fläche                                            ja         nein     Versiegelung,
                                                                                       Böschungsrückverlegung/Befestigung
       Oberflächenwasser                                           ja         nein     Steganlage/Mole, neues Gerinne
                                                                                       Schwarzer Graben
       Grundwasser                                                 ja         nein
       Klima / Luft                                                ja         nein
       Landschaft                                                  ja         nein     Zurücknahme von Waldflächen
                                                                                       (Kiefernforst), Errichtung von Gebäuden
1.3    Abfallerzeugung                                                                                            ja        nein
       Abfallart(en)                                                                   Bodenaushub
       Wiederverwendung / Entsorgung                                                   Entsorgung
       Gefährdungen der Umwelt /                                   ja         nein
       Überwachungsbedarf
       Abwasser                                                    ja         nein     Anfallendes Abwasser wird fachgerecht
                                                                                       entsorgt
1.4    Umweltverschmutzung und Belästigung                                                                        ja        nein
       Lärm                                                        ja         nein     während der Bauphase und Betriebsdauer
       Licht                                                       ja         nein     während der Bauphase und Betriebsdauer
       Staub                                                       ja         nein     während der Bauphase
       Erschütterungen                                             ja         nein     während der Bauphase
       Gerüche                                                     ja         nein
       Wärme                                                       ja         nein
       Strahlung                                                   ja         nein
1.5    Risiken des Projektes, einschließlich der Risiken für die menschliche Gesundheit                           ja        nein
       Einsatz / Umgang mit Gefahrstoffen                          ja         nein     Eintrag wassergefährdender Stoffe (z.B.
                                                                                       Schmiermittel und Kraftstoffe) während der
                                                                                       Bauphase möglich
       Erhöhte Gefährdungen bei der                                ja         nein
       Baudurchführung
       Unfallrisiko / Risiken für die menschliche                  ja         nein     Die Verkehrs- und Wegeführung wird so
       Gesundheit                                                                      geplant, dass das Unfallrisiko minimiert
                                                                                       wird. Es wird eine Einrichtung der
                                                                                       Wasserwacht geben, sodass auch das
                                                                                       Unfallrisiko für Badegäste verringert wird.

 MEP Plan GmbH     Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden   kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27                                        5
Scheibe-See Erschließung Westufer                                                        UVP-Vorprüfung
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weiterführende Erläuterungen:
Maßgebliche Wirkfaktoren sind:
          anlagenbedingt: Flächeninanspruchnahme, Versiegelung, Rodung/Fällung von Gehölzen,
                          Erdmassenbewegung durch Böschungsrückverlegung/Befestigung
         baubedingt:                            Emissionen siehe 1.4, Baubetrieb, Baustofflagerplätze, Baustraßen, Baufeldfreimachung
         betriebsbedingt: Lärm und erhöhtes Verkehrsaufkommen

2. Standortmerkmale
2.1      Bestehende Nutzung des Gebietes (Nutzungskriterien)                                               Bemerkungen / Erläuterungen
         Siedlung                                                                     ja        nein       2 km Entfernung zur nächsten Stadt
                                                                                                           Hoyerswerda
                                       FNP (§5 BauGB)                                 ja        nein       Darstellungen: Sonderbaufläche
                                                                                                           Badestrand und Wald
          Geltungsbereich nach BauGB

                                       B-Plan (§§ 30, 31 BauGB)                       ja        nein       Bebauungsplan „Badestrand Westufer
                                                                                                           Scheibe-See“ (2009) und 1. Änderung
                                                                                                           (2013)
                                       B-Plan in Aufstellung (§ 33 BauGB)             ja        nein       2. Änderung des B-Plans „Westufer
                                                                                                           Scheibe-See“ vom 04.10.2018
                                       Innenbereich (§ 34 BauGB)                      ja        nein
                                       Außenbereich (§ 35 BauGB)                      ja        nein
         Erholung                                                                     ja        nein       Scheibe-See als künftiger Badesee
         Land-, Forst-, Fischereiwirtschaft                                           ja        nein       Wald (Kiefernforst)
         Verkehr/                                                                     ja        nein       Rad-Rundweg um den Scheibe-See
         Ver-/Entsorgung                                                              ja        nein
         kumulativ wirkende                                                                                Geplante Bootsanlegerstelle östlich des
         Planungen/Vorhaben/Nutzungen                                                                      Vorhabens, Planung durch die LMBV
                                                                                                           mbH,
                                                                                                           Errichtung zentraler Parkplatz sowie Spiel-
                                                                                                           und Sportbereich
         sonstige Vorbelastungen                                                      ja        nein       ehemaliger Braunkohletagebau Scheibe
                                                                                                           bis 1996
                                                                                                           Gewerbegebiet im Westen Gewerbepark
                                                                                                           Kühnicht

 MEP Plan GmbH                         Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden   kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27                                        6
Scheibe-See Erschließung Westufer                                                        UVP-Vorprüfung
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2.2      Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit (Qualitätskriterien)
         Schutzgut                Bestand, Vorbelastungen, Empfindlichkeit                       Schutzwürdigkeit
                                                                                                 (hoch mittel gering)
         Tiere, Pflanzen und      Biotoptypen:                                                      ho      mi          ge
         biol. Vielfalt           diverse Biotoptypen des Offen- und Halboffenlandes sowie
                                  Wald innerhalb des Untersuchungsgebietes vorzufinden
                                        -    Tagebaurestsee „Scheibe-See“
                                        -    dichter Kiefernbestand (Kiefernforst) auf sandig-
                                             trockenen Böden
                                        -    lockerer Gehölzbestand Kiefern durchmischt mit
                                             Birken und anderen Laubgehölzarten
                                             (Stieleichen, Erlen) Unterwuchs durch Brombeere
                                        -    Strandbereich, offene Sandfläche z.T. mit Schilf
                                             und Röhricht bewachsen, z.T. verbuschte
                                             Bereiche (Calluna spec., Genista spec., Robinia
                                             pseudoacacia)
                                        -    Sandtrockenrasen der trocken-warmen Standorte
                                        -    Verbuschte Bereiche, vorrangig mit Calluna
                                             (trockene Standorte) und Brombeere sowie
                                             weiteren Laubgehölzen, vereinzelt mit Kirsche,
                                             Zitterpappel, Weißbirke (frische Standorte)
                                             bewachsen
                                        -    voll- und teilversiegelte Wege-/Straßenflächen
                                  Arten:
                                        -    Streng geschützte Reptilien und Amphibien
                                             nachgewiesen: Kreuzotter, Schlingnatter,
                                             Zauneidechse, Knoblauchkröte, Kreuzkröte und
                                             der Seefrosch (ING. KRÜGER, S. 2019)
                                        -    wertgebende Brutvogelarten Baumpieper,
                                             Bluthänfling, Dorngrasmücke, Fitis,
                                             Gartengrasmücke, Gartenrotschwanz,
                                             Goldammer, Heidelerche, Klappergrasmücke,
                                             Kuckuck und Trauerschnäpper nachgewiesen
                                             (ING. KRÜGER, S. 2019)
                                        -    Vorkommen des Fischotters wahrscheinlich, Wolf
                                             mit Nachweis von Trittspuren (ING. KRÜGER, S.
                                             2019)
                                        -    Tagfalter und Libellen ebenfalls im Bereich der
                                             Offenlandflächen nachgewiesen (ING. KRÜGER,
                                             S. 2019)

         Fläche/Boden             Lage im Urstromtalgebiet typisch trockene, schwach kiesige        ho       mi         ge
                                  bzw. schwach humose Sandböden
                                  Plangebiet geprägt durch Bergbaufolgelandschaft
                                  (Braunkohletagebau Scheibe) natürliches Bodengefüge
                                  nicht mehr vorhanden bzw. gestört

 MEP Plan GmbH   Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden   kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27                                  7
Scheibe-See Erschließung Westufer                                                        UVP-Vorprüfung
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         Oberflächenwasser         Scheibe-See als Tagebaurestloch, Wasserqualität gilt               ho   mi   ge
                                   gegenwärtig mit einem pH-Wert zwischen 6,8 und 7,7 als
                                   neutral
                                   Schwarzer Graben im Süden trocken gefallen und
                                   zugeschüttet
                                   Gefährdung durch Uferabbrüche am Nordwestufer

         Grundwasser               sehr durchlässige Böden, Bedeutung für die                         ho   mi   ge
                                   Grundwasserneubildung vorhanden
                                   hohe Empfindlichkeit gegenüber eindringenden
                                   Schadstoffen
                                   liegt vollständig im Grundwasserabsenkungsbereich des
                                   ehemaligen Braunkohletagebaus Scheibe,
                                   Grundwasserwiederanstieg ist abgeschlossen

         Klima / Luft              Bestockung mit z.T. dichtem Kiefernbestand           potentielle   ho   mi   ge
                                   Flächen für die Frischluftentstehung

         Landschaftsbild           prägend sind die geschlossenen Kiefernforste, die sich zum         ho   mi   ge
                                   Teil auflockern und mit Pionierlaubgehölzen durchmischen
                                   Offenlandflächen frischer und trockener Standorte
                                   unterbrechen die Gehölzbestände
                                   steile Böschung mit Kiefern bewachsen als Zugang zum
                                   offenen Strandbereich
                                   Uferrandbereich als vegetationsarme Sandfläche mit Schilf-
                                   und Röhrichtbewuchs
                                   teil- und vollversiegelte Rad- und Gehwege als
                                   erholungsrelevante Infrastruktur zerschneiden die
                                   Gehölzbestände

                                   Umgebung:
                                   südlich begrenzt die S 108
                                   westlich Gewerbestandort Kühnicht
                                   nördlich setzt sich der Biotopbestand vorwiegend aus
                                   Gehölzbeständen und dem offenen Uferbereich fort
                                   östlich liegt das Gewässer Scheibe-See

         Mensch                    Vorhaben auf Flächen forstwirtschaftlicher Nutzung                 ho   mi   ge
                                   Nächste Siedlung ist Hoyerswerda in ca. 2 km Entfernung
                                   Gewerbegebiet Kühnicht im Westen in 200 m Entfernung
                                   Teilweise Nutzung zur Erholung (Uferbereich Scheibe-See,
                                   Radweg)

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Scheibe-See Erschließung Westufer                                                        UVP-Vorprüfung
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         Kulturelles Erbe         1 archäologisches Denkmal im Vorhabengebiet. Dabei                   ho        mi       ge
                                  handelt es sich um neolithische Gräber im Norden des
                                  Vorhabengebietes (ID 51780-02).
                                  Im 1.000-m-Radius um das Vorhaben liegen 2 weitere
                                  archäologische Denkmalflächen (Siedlungsspuren
                                  Mesolithikum).
                                  Mittelalterlicher Dorfkern in etwa 1.850 m westlich innerhalb
                                  der Ortschaft Hoyerswerda

2.3      Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des
         ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien)
         Schutzgebiet                       Lage innerhalb / Name             Bemerkungen, Umfang der Betroffenheit
2.3.1    Gebiet von gemeinschaftlicher          ja          nein       z.T.
         Bedeutung (SCI)
         Europäisches                           ja          nein       z.T.   in 65 m Entfernung (Landmarke/Zufahrt)
         Vogelschutzgebiet                                                    SPA-Gebiet „Spannteich Knappenrode“ (EU-Nr.
                                                                              4551-451, landesinterne Nr. 45)
                                                                              Brutgebiet von Vogelarten flacher,
                                                                              wasserpflanzenreicher Teiche mit dichter
                                                                              Verlandungsvegetation, halboffener Hecken- und
                                                                              Gebüschlandschaften, strukturreicher
                                                                              Heidewälder mit größeren Althölzern, Kahl- und
                                                                              Sukzessionsflächen

2.3.2    Naturschutzgebiet                      ja          nein       z.T.
2.3.3    Nationalpark                           ja          nein       z.T.
2.3.4    Biosphärenreservat                     ja          nein       z.T.
2.3.5    Landschaftsschutzgebiet                ja          nein       z.T.   Naherholungsgebiet Hoyerswerda im Süden des
                                                                              Vorhabengebietes
                                                                              Da mit dem Vorhaben eine Veränderung der
                                                                              Gestalt des Landschaftsschutzgebiets einhergeht,
                                                                              ist eine Befreiung nach § 67 BNatSchG
                                                                              erforderlich.
2.3.6    Naturpark / Naturdenkmal               ja          nein       z.T.
2.3.7    geschützte                             ja          nein       z.T.
         Landschaftsbestandteile, inkl.
         Alleen
2.3.8    gesetzlich geschützte Biotope          ja          nein       z.T.   Innerhalb des Plangebietes sind gesetzlich
         gemäß § 30 BNatSchG                                                  geschützte Biotope im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz
                                                                              3 BNatSchG vorhanden. Es handelt sich um
                                                                              Röhrichtbestände am Seeufer. Diese liegen im
                                                                              Bereich des rechtskräftigen B-Plans „Badestrand
                                                                              Westufer Scheibe-See“ (STADT HOYERSWERDA
                                                                              2013)

2.3.9    Wasserschutzgebiete                    ja          nein       z.T.
         Heilquellenschutzgebiete               ja          nein       z.T.
         Überschwemmungsgebiet                  ja          nein       z.T.

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Scheibe-See Erschließung Westufer                                                        UVP-Vorprüfung
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2.3.10   Gebiete mit überschritt.               ja          nein       z.T.
         Umweltqualitätsnormen
2.3.11   Geb. mit hoher                         ja          nein       z.T.   Der Oberzentrale Städteverbund Hoyerswerda-
         Bevölkerungsdichte                                                   Bautzen-Görlitz liegt mit der Ortschaft
                                                                              Hoyerswerda knapp 2 km westlich des Vorhabens
2.3.12   Denkmäler,                             ja          nein       z.T.   Es existiert 1 archäologisches Denkmal im
         Denkmalensembles,                                                    Vorhabengebiet. Dabei handelt es sich um
         Archäologie                                                          neolithische Gräber im Norden des
                                                                              Vorhabengebietes (ID 51780-02).

2.3.13   Sonst. Flächen mit                     ja          nein       z.T.   Kiefernforst als Wald im Sinne § 2 SächsWaldG,
         besonderer Umweltbedeutung                                           bei Inanspruchnahme ist Waldumwandlung nach
                                                                              § 8 SächsWaldG erforderlich

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Scheibe-See Erschließung Westufer                                                        UVP-Vorprüfung
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3. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen
3.1    Vermeidungsmaßnahmen
            -    V 1 - Die Inanspruchnahme von Flächen durch Baustelleneinrichtung und Baustellenverkehr ist auf das
                 absolut notwendige Maß zu beschränken. Des Weiteren ist auf alle nicht notwendigen Erdbewegungen
                 zu verzichten. Bei dem Anlegen von Baugruben und allen anfallenden Arbeiten sollten Fallen für
                 Kleintiere, Amphibien und Reptilien vermieden werden.
            -    V 2 - Zusätzliche Baustraßen sowie Lager- und Stellplätze sind so weit wie möglich minimiert und werden
                 nach Abschluss der Baumaßnahme zurückgebaut und rekultiviert. Der anfallende Oberboden wird
                 getrennt vor Ort gelagert und fachgerecht wieder eingebaut. Entstandene Bodenverdichtungen werden
                 nach Abschluss der Bauarbeiten gebrochen und aufgelockert. Gerodete Bereiche werden aufgeforstet
                 und Offenlandbereiche werden mit einer gebietsheimischen, standortgerechten Saatgutmischung neu
                 begrünt.
            -    V 3 - Bei den Baumaßnahmen wird die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
                 Vegetationsflächen“ beachtet und angewendet. Die Zufahrt für Baufahrzeuge wird so gestaltet, dass eine
                 Gefährdung bzw. Zerstörung der Wegseitenräume (Rand- und Saumbiotope) sowie wegbegleitender
                 Bäume und Sträucher vermieden wird. Entstandene Schäden werden behoben. Die Wegeseitenräume
                 werden nicht als Stell- und Lagerplätze genutzt.
            -    V 4 - Zusätzliche Belastungen des Boden- und Wasserhaushaltes während der Bauphase werden durch
                 sachgerechten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vermieden.
            -    V 5 - Die Bauphase wird zur Vermeidung unnötiger Beunruhigungen so kurz wie möglich gehalten, die
                 Immissionsbelastungen werden durch den Einsatz von Maschinen, die dem aktuellen Stand der Technik
                 entsprechen, so weit wie möglich minimiert.
            -    V 6 - Die bei der Baumaßnahme entstehenden Staubimmissionen sollten durch geeignete Maßnahmen
                 nach dem Stand der Technik auf ein Minimum reduziert werden. Dies kann beispielsweise durch
                 Container- und Fahrzeugabdeckung, Umhüllung von Übergabe- und Abwurfstellen, geringe
                 Abwurfhöhen, Befeuchten staubender Materialien und besonders bei anhaltender Trockenheit durch
                 Reinigen und Befeuchten der Arbeitsflächen und Fahrwege erfolgen.
            -    V 7 - Anfallendes Niederschlagswasser wird flächig versickert.
            -    V 8 - Unter Beachtung des § 39 Abs. 5 BNatSchG sind Gehölzrodungen/-fällungen sowie das Entfernen
                 von Röhrichten nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar möglich.
            -    V 9 - Eine Beleuchtung der Baustelle ist aufgrund der Lichtempfindlichkeit einiger Tierarten während der
                 Nachtzeiten zu vermeiden oder auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren.
            -    V 10 - Die Bau- und Erdarbeiten im Bereich des archäologischen Denkmals D-51780-02 sind
                 archäologisch zu begleiten. Für die in diesem Bereich durchzuführenden Maßnahmen sowie die
                 Durchführung der archäologischen Baubegleitung ist eine vorherige denkmalschutzbehördliche Erlaubnis
                 einzuholen. Sollten während der Bauphase weitere archäologische Fundstellen zu Tage treten, ist das
                 Sächsische Landesamt für Archäologie (LfA) zu informieren.

       Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen werden im Rahmen der Eingriffsregelung i. S. des BNatSchG in einem
       Landschaftspflegerischen Begleitplan bewertet und durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
       kompensiert.

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Scheibe-See Erschließung Westufer                                                        UVP-Vorprüfung
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3.2    Wirkfaktor:                           Baubedingte Auswirkungen
       betroffene        Ausmaß, ggf. grenzüberschreitender Charakter, Schwere und            Auswirkungsbewertung
       Qualitäts- und    Komplexität, Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität   (keine / unerheblich /
       Schutz-                                                                                erheblich)
       kriterien
       Mensch /          Im Laufe der Bauphase ist das Erleben der Landschaft durch           unerheblich
       Menschliche       Transport- und Baufahrzeuge sowie Maschinen beeinträchtigt.
       Gesundheit        Dies trifft insbesondere auf Lärm, Staubentwicklung,
                         Erschütterungen, eingeschränkte Nutzbarkeit von Wegen sowie
                         Einsicht auf Kräne zu. Eine optimale Zuwegungs- und
                         Baustelleneinrichtung sowie eine schnelle Bauabwicklung sind
                         erstrebenswert, um Beeinträchtigungen von Erholungssuchenden
                         zu mindern bzw. zu vermeiden. Anwohner sind durch die
                         Baumaßnahme nicht betroffen.

       Tiere, Pflanzen Während der Bauphase werden Biotope temporär in Anspruch        unerheblich
       und biol.       genommen. Dies geschieht in Form von Rodungen und
       Vielfalt        Baufeldfreimachungen, Geländeanpassungen sowie anderen
                       Baustelleeinrichtungsflächen. Die Eingriffe in die Biotope sind
                       nach Abschluss der Baumaßnahme zu rekultivieren bzw.
                       aufzuforsten. Unter Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen sind
                       die Auswirkungen des Vorhabens als unerheblich zu bewerten.
                         Während der gesamten Bauzeit kann es durch die Anlage von
                         Lagerplätzen, Zufahrten und temporären Bauflächen zu einer
                         Einschränkung der Nutzbarkeit von Nahrungshabitaten oder auch
                         Brutrevieren einiger im Gebiet vorkommender Vogelarten
                         kommen. Da Rodungen vorgesehen sind, kann ein direkter
                         Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch das Entfernen
                         von Gehölzstrukturen während der Bauphase nicht
                         ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann es zu Störungen
                         der Fauna durch Baulärm, Vibration und Erschütterungen
                         während der Fortpflanzungsperiode kommen. Auch eine direkte
                         Verletzung oder Tötung von Individuen während der
                         Baufeldfreimachung kann nicht ausgeschlossen werden. Es sind
                         entsprechende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen (vgl. MEP
                         PLAN GMBH 2019). Unter Einhaltung der entsprechenden
                         Vermeidungsmaßnahmen werden erheblich nachteilige
                         Umweltauswirkungen ausgeschlossen.

       Fläche/Boden      Im Zuge der Baumaßnahme kommt es zur temporären                      unerheblich
                         Beanspruchung unversiegelter Flächen in Form von
                         Baueinrichtungs- und Lagerflächen sowie durch die Einrichtung
                         von temporären Baustraßen. Dies kann zu einer zeitweiligen
                         Versiegelung von Flächen sowie zu einer Verdichtung des
                         Bodens führen. Darüber hinaus kann es durch Havarien zum
                         Austreten von Schadstoffen aus Baumaschinen kommen. Unter
                         Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen (vgl. MEP PLAN GMBH
                         2019) ist die Gefährdung durch solche Unfälle als unerheblich zu
                         betrachten. Da nach Beendigung der Bauphase die
                         beanspruchten Flächen zurückgebaut und rekultiviert werden,
                         sind die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das
                         Schutzgut Boden als unerheblich zu bewerten.

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Scheibe-See Erschließung Westufer                                                        UVP-Vorprüfung
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       Wasser            Baubedingte Beeinträchtigungen des Grundwassers können bei           unerheblich
                         Unfällen oder Havarien von Baumaschinen mit Austritt von Kraft-
                         und Schmierstoffen auftreten, sind aber bei der Einhaltung der
                         Vermeidungsmaßnahmen sowie der Sicherheitsbestimmungen
                         sehr unwahrscheinlich. In geringem Maße kann das
                         Versickerungsvermögen durch die temporäre Verdichtung oder
                         Versiegelung im Bereich der Baustelleneinrichtungen minimiert
                         und damit der Oberflächenabfluss erhöht und die
                         Grundwasserneubildungsrate minimal verringert werden. Da sich
                         das Bauvorhaben im Uferbereich des Scheibe-Sees befindet,
                         kann es zum Austritt von wassergefährdenden Stoffen kommen
                         infolge von Havarien bzw. dem unsachgemäßen Umgang mit
                         diesen Stoffen. Dem wirken die Vermeidungsmaßnahmen (vgl.
                         MEP PLAN GMBH 2019) entgegen. Daher sind die bauzeitlichen
                         Auswirkungen als unerheblich zu betrachten.
       Klima/Luft        Bauzeitlich kann es zur Staub- und Abgasimmission im                 unerheblich
                         Untersuchungsgebiet durch die Bautätigkeit kommen. Des
                         Weiteren kommt es im Zuge der Baumaßnahme zu
                         Lärmentwicklung. Da es sich dabei um zeitlich und lokal
                         begrenzte Immissionen handelt, sind die Auswirkungen als
                         unerheblich zu betrachten

       Landschafts-      Die kurzzeitige Störung der Landschaft und Erholung durch das        unerheblich
       bild              erhöhte Verkehrsaufkommen von Bau- und Transportfahrzeugen
                         sowie der damit einhergehenden Lärm- und Staubimmission wird
                         als unerheblich betrachtet.

       Kulturelles       Innerhalb des Vorhabengebietes befindet sich ein               unerheblich
       Erbe/sonstige     archäologisches Denkmal in Form eines neolithischen
       Sachgüter         Gräberfeldes. Durch geeignete Maßnahmen (vgl. MEP PLAN
                         GMBH 2019) während der Bauphase können erhebliche
                         Beeinträchtigungen vermieden werden. Darüber hinaus sind keine
                         Bau- oder Bodendenkmäler bekannt.

3.3    Wirkfaktor:                           Anlagebedingte Auswirkungen
       betroffene        Ausmaß, ggf. grenzüberschreitender Charakter, Schwere und            Auswirkungsbewertung
       Qualitäts- und    Komplexität, Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität   (keine / unerheblich /
       Schutz-                                                                                erheblich)
       kriterien
       Mensch /          Es ist mit einer positiven Auswirkung auf die menschliche      keine
       Menschliche       Gesundheit im Sinne der Erholungswirkung des Vorhabens zu
       Gesundheit        rechnen. Durch die Erschließung des Westufers Scheibe-See wird
                         die Erlebniswirkung und Erholungsfunktion des Standortes
                         hergestellt und weiterentwickelt.

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Scheibe-See Erschließung Westufer                                                        UVP-Vorprüfung
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       Tiere, Pflanzen Für das Umsetzen der Maßnahmen werden Teile des                 unerheblich
       und biol.       Nadelforstes sowie der Mischbestände gerodet. Auch geringer
       Vielfalt        wertige Biotope wie die offenen Sandflächen und Ruderalfluren
                       werden überbaut. Es ergeben sich erhebliche Eingriffe in
                       Biotoptypen hoher bis geringer naturschutzfachlicher Bedeutung,
                       welche mittels geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu
                       kompensieren sind. Für den Eingriff im Bereich der Mole in
                       gesetzlich geschützte Röhrichtbestände ist zum Erreichen der
                       Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens eine Ausnahme vom
                       Verbot der Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope
                       gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG i.V.m. § 30 Abs. 2
                       BNatSchG zu beantragen. Unter Einhaltung der Vermeidungs-
                       und Kompensationsmaßnahmen sind keine erheblich nachteiligen
                       Umweltauswirkungen zu erwarten.
                         Anlagebedingt gehen dauerhaft Lebensräume (Nahrungs-,
                         Fortpflanzungs- und Ruhestätten) verloren. Dies betrifft gemäß
                         dem Artenschutzfachbeitrag (ING. KRÜGER, S. 2019) Brutreviere
                         von 9 wertgebenden Brutvogelarten sowie Lebensräume von
                         Reptilien, Amphibien und Insekten. Um dem entgegenzuwirken,
                         sind entsprechende Artenschutzmaßnahmen vorgesehen. Unter
                         Einhaltung der Artenschutzmaßnahmen sind die
                         Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Fauna als unerheblich zu
                         betrachten.
       Fläche/Boden      Durch die Anlage der Zuwegungen, Parkplätze, Gebäude sowie            unerheblich
                         Liegetrassen, Strandaufgänge und Slipanlage kommt es zu
                         dauerhafter Voll- und Teilversiegelung des Schutzguts Boden.
                         Durch die Flächenversiegelung geht in diesen Bereichen die
                         Lebensraum-, Filter-, Puffer- und Infiltrationsfunktion des Bodens
                         verloren. Somit ist anlagebedingt von einem
                         Bodenfunktionsverlust im Bereich der vollversiegelten Flächen
                         sowie einer Bodenfunktionsminderung im Bereich der
                         teilversiegelten Flächen auszugehen. Der Eingriff ist als erheblich
                         zu betrachten, eine Kompensation des Eingriffs ist möglich und
                         erfolgt über entsprechende Ausgleichsmaßnahmen. Durch die
                         Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen ist nicht von erheblich
                         nachteiligen Auswirkungen auszugehen.
       Wasser            Der Uferbereich des Scheibe-Sees wird durch die Terrassierung      unerheblich
                         stabilisiert und wirkt sich damit positiv auf das Gewässer aus, da
                         eine Gefährdung durch Uferabbrüche, insbesondere am Westufer
                         des Sees besteht. Die Flächenversiegelung wirkt sich auf den
                         Wasserhaushalt durch geringeres Versickerungsvermögen, eine
                         geringere Grundwasserneubildungsrate sowie durch erhöhten
                         Oberflächenabfluss aus. Dies beschränkt sich jedoch nur auf die
                         vollversiegelten Bereiche. Durch die Planung wird eine flächige
                         Regenwasserversickerung angestrebt. Somit sind die
                         Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser als unerheblich
                         einzustufen.
       Klima/Luft        Anlagebedingt sind erheblich nachteilige Auswirkungen                 keine
                         ausgeschlossen.

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       Landschafts-      Es ist davon auszugehen, dass durch die                              unerheblich
       bild              Erschließungsmaßnahmen lediglich im Nahbereich, in einem
                         Umkreis von 2 km, visuelle Beeinträchtigungen stattfinden. Durch
                         das ebene Gelände und den dichten Gehölzbestand rund um den
                         Scheibe-See sind die Maßnahmen am Westufer nur vom
                         Uferbereich des Gewässers sichtbar. Beeinträchtigungen
                         umliegender Ortschaften sind nicht gegeben.
      Kulturelles        Es sind anlagebedingt keine erheblichen Beeinträchtigungen zu        keine
      Erbe/sonstige      erwarten.
      Sachgüter
3.4    Wirkfaktor:                           Betriebsbedingte Auswirkungen
       betroffene        Ausmaß, ggf. grenzüberschreitender Charakter, Schwere und            Auswirkungsbewertung
       Qualitäts- und    Komplexität, Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität   (keine / unerheblich /
       Schutz-                                                                                erheblich)
       kriterien
       Mensch /          Es ist mit einer positiven Auswirkung auf die menschliche            Keine / positive
       Menschliche       Gesundheit im Sinne der Erholungswirkung sowie durch Freizeit-       Auswirkungen
       Gesundheit        und Sportaktivitäten des Vorhabens zu rechnen. Wassersport,
                         Fahrradfahren, Skaten, Wandern und andere Aktivitäten sind
                         durch das Vorhaben möglich.
       Tiere, Pflanzen Betriebsbedingt sind keine erheblichen Auswirkungen auf die            unerheblich
       und biol.       Biotope zu erwarten. Durch das Belassen der Röhrichte im
       Vielfalt        Norden und Osten des Badestrandes ist ein Betreten der
                       naturschutzfachlich hochwertigen Flächen nicht möglich.
                         Betriebsbedingt kann es zu Lärmimmission und Beunruhigungen
                         durch Verkehr und Gäste kommen. Da sich jedoch im Umfeld des
                         geplanten Vorhabens ausreichend große Ausweichflächen für die
                         vorkommenden Arten befinden, ist mit keiner Beeinträchtigung der
                         Fauna zu rechnen. Daher können die betriebsbedingten
                         Auswirkungen als unerheblich eingeschätzt werden.
       Fläche/Boden      Durch die Nutzung des Scheibe-Sees durch den Tourismus ist mit unerheblich
                         keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzguts Boden zu
                         rechnen. Beeinträchtigungen des Bodens durch Havarien oder
                         Betriebsstörungen sind aufgrund der Art des Vorhabens nicht zu
                         erwarten.
       Wasser            Durch die Befahrung des Scheibe-Sees mit Booten kann es in           unerheblich
                         geringem Umfang zu Kraftstoffeinträgen kommen, welche jedoch
                         in sehr geringem Maße ausfallen werden. Es ist mit keiner
                         Verschlechterung der Wasserqualität des Scheibe-Sees zu
                         rechnen. Durch die Anbindung des Areals an die Trink- und
                         Schmutzwasserversorgung ist mit keiner Beeinträchtigung des
                         Grundwassers sowie von Oberflächengewässern durch den
                         Betrieb der Sanitär- und Gastronomie-Einrichtungen zu rechnen.
                         Somit sind die betriebsbedingten Auswirkungen als unerheblich
                         einzuschätzen.

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Scheibe-See Erschließung Westufer                                                        UVP-Vorprüfung
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       Klima / Luft      Durch die Nutzung des Westufers Scheibe-See zur Naherholung unerheblich
                         kommt es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Durch die
                         Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie an das
                         Geh- und Radwegnetz wird nur ein Teil der Besucher mit dem
                         Pkw anreisen. Die Kapazität von insgesamt rund 230 Stellplätzen
                         begrenzt den Individualverkehr im Bereich des Westufers
                         Scheibe-See. Daher sind die betriebsbedingten
                         Umweltauswirkungen durch die Erhöhung des
                         Verkehrsaufkommens als unerheblich zu bewerten.
       Landschafts-      Das Landschaftsbild wird durch die Nutzung als Erholungsort          unerheblich
       bild              selbst nicht beeinträchtigt. Vielmehr trägt die Erschließung des
                         Westufers Scheibe-See zu einer Erhöhung der
                         Erlebniswirksamkeit und Erholungsfunktion der Landschaft bei.
                         Die anlagebedingten Auswirkungen bleiben auch betriebsbedingt
                         in Form der Gebäude bestehen und sind als unerheblich zu
                         bewerten.
       Kulturelles       Es sind betriebsbedingt keine erheblichen Auswirkungen zu            keine
       Erbe/sonstige     erwarten.
       Sachgüter

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3.5    Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern
       Da die einzelnen Schutzgüter eines Ökosystems in Wechselwirkung zueinander stehen, ist deren aus dem
       Zusammenhang gelöste Betrachtung nicht hinreichend. Nachfolgend werden die Wechselbeziehungen näher
       erläutert.
       Das Schutzgut Boden übernimmt eine Vielzahl an Funktionen. Der Boden stellt Lebensraum für die Flora und
       Fauna dar, bildet die Grundlage zur Landschaftsentwicklung und trägt somit zur Erholungsnutzung bei. Darüber
       hinaus sichert er die menschliche Ernährung durch landwirtschaftliche Produktion und stellt den Standort für
       Denkmäler und Kulturelemente für den Menschen bereit. Weiterhin übernimmt er Filter-, Puffer- und
       Stoffumwandlungsfunktionen und steuert mit Grundwasserneubildung, Abflussleistung etc. den Wasserhaushalt.
       Das Schutzgut Wasser stellt Flora und Fauna Lebensräume bereit, bereichert die Landschaft und dient somit der
       menschlichen Erholung. Gewässer übernehmen bedeutende Funktionen im globalen Wasserkreislauf. Das
       Grundwasser bietet die Basis für die menschliche Wasserversorgung, das Bodenleben und den Wasserhaushalt.
       Relief, Vegetation und geländeklimatische Luftaustauschprozesse beeinflussen das Schutzgut Klima. Der Mensch
       verändert seine Umwelt mit sämtlichen Schutzgütern in erheblichem Maße. Gleichzeitig ist er existenziell auf diese
       angewiesen. Das Schutzgut Biotope dient der Fauna als Lebensraum und stellt gleichzeitig Landschaftselemente
       dar. Diese wiederum bieten dem Menschen Erholungsräume und können das Mikroklima verändern.
       Im unmittelbaren Wirkungsbereich der Bebauung, wie beispielsweise den Straßen, Parkplätzen und Gebäuden,
       werden wechselseitige Funktionen beeinträchtigt, die vorhabenbedingt unvermeidbar sind. Dazu zählen u.a. der
       Verlust der Bodenfunktionen und damit einhergehend die Versickerung von Niederschlagswasser sowie die
       Grundwasserneubildungsrate. Hinzu kommen der vollständige Verlust der Vegetationsbedeckung und damit der
       Lebensraumfunktion insbesondere von bodenbrütenden Vogelarten. Durch die Inanspruchnahme von Waldflächen
       wird die Frischluftentstehungsrate herabgesetzt und gleichzeitig die Wind- und Wassererosion von Boden in den
       Bereichen verstärkt. Ähnliche Auswirkungen sind im Bereich der Liegeterrassen vorhanden, welche jedoch nicht in
       dem Maße wirken, da die Versickerung von Niederschlagswasser weiterhin gegeben ist sowie Vegetation in ihren
       Randbereichen. Diese bietet wiederum Lebensräume sowie Nahrungsgrundlage von verschiedenen Tiergruppen.
       Die Wechselwirkungen innerhalb der Schutzgüter werden durch die Erschließung des Westufers Scheibe-See
       jedoch nicht erheblich beeinflusst.
3.6    Kumulierung mit anderen Projekten
       Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) hat einen Planfeststellungsantrag
       für den „Gewässerausbau Scheibe-See“ bei der Landesdirektion Dresden eingereicht. Die LMBV beabsichtigt als
       Teilvorhaben am Scheibe-See eine schiffsbasierte Wasserbehandlung zur mittel- und langfristigen periodischen
       Nachsorge. Am Ufer des Scheibe-Sees ist für die geplante Maßnahme eine Schiffsanlegestelle erforderlich. Die
       Anlegestelle übernimmt mehrere Funktionen: Das Einsetzen und Festmachen des Sanierungsschiffes, das
       Bunkern der Betriebsstoffe und der Wasserbehandlungsstoffe sowie als Verkehrsanbindestelle für die
       Straßentransporter. Der Vorhabenstandort am Ufer des Scheibe-Sees liegt östlich des geplanten Erschließungs-
       Vorhabens. Im Zuge des Planfeststellungsantrages wurde im Jahr 2018 eine Umweltverträglichkeitsprüfung
       durchgeführt, welche erhebliche Umweltauswirkungen durch den Gewässerausbau Scheibe-See ausschließen
       konnte.
       Darüber hinaus wird der zentrale Parkplatz sowie der Spiel- und Sportbereich außerhalb des
       Untersuchungsgebiets realisiert als Teil des Komplexes Badestrand Westufer Scheibe-See.
       Erhebliche nachteilige Auswirkungen aus der Kumulation dieses Vorhabens mit der Erschließung des Westufers
       Scheibe-See lassen sich nicht ableiten.
3.7    Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen
       Die aufgezeigten Auswirkungen treten mit hoher Wahrscheinlichkeit ein, da der derzeitige Planungsstand eine
       realistische Einschätzung der Auswirkungen zulässt. Im Zuge der Planung des Vorhabens wurden umfangreiche
       Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festgelegt, die die zu erwartenden Auswirkungen minimieren. Des
       Weiteren werden für die unvermeidbaren Auswirkungen Kompensationsmaßnahmen sowie Artenschutz-
       maßnahmen festgelegt.

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Scheibe-See Erschließung Westufer                                                        UVP-Vorprüfung
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3.8    Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen
       Die dargestellten Auswirkungen auf die Schutzgüter treten während der Betriebszeit der Erholungseinrichtungen
       auf. Das Projekt soll bis auf unbestimmte Zeit bestehen und die touristische Nutzung des Scheibe-Sees
       ermöglichen. Ein Rückbau der Infrastruktur und eine Wiederaufforstung des Gebietes sind theoretisch möglich und
       damit reversibel, jedoch nicht geplant.
3.9    Etwaiger grenzüberschreitender Charakter
       Die nächste Grenze zur Republik Polen ist 30 km entfernt. Ein grenzüberschreitender Charakter des Vorhabens ist
       folglich auszuschließen.
3.10   Schwere und Komplexität der Auswirkungen
       Das Gebiet wurde in der 1. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien sowie im
       Braunkohlenplan als Gebiet für die Erholungsnutzung ausgewiesen.
       Im Zuge der Realisierung des Vorhabens ist mit verschiedenen Auswirkungen zu rechnen. Durch die
       Flächeninanspruchnahme, die Anlage und den Betrieb der Straßen, Wege, Gebäude und Liegeterrassen kommt es
       zu Beeinträchtigungen einzelner Schutzgüter und deren Wechselwirkungen untereinander, insbesondere der
       Schutzgüter Boden, Flora und Fauna sowie Landschaftsbild. Dabei ist zu beachten, dass es sich um Flächen
       handelt, die bereits anthropogen überprägt sind. Höherwertige Biotop- und Nutzungstypen werden durch das
       Vorhaben im Bereich der Röhrichte beansprucht. Potentielle Auswirkungen des Vorhabens auf die Artengruppen
       Vögel, Reptilien, Amphibien und Insekten wurden im Zuge von Kartierungen sowie entsprechenden Gutachten
       erfasst und bewertet. Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG wurden im Rahmen der
       Erstellung des Artenschutzfachbeitrages für das geplante Vorhaben umfassend betrachtet und ggf. notwendige
       Maßnahmen festgelegt.
       Die Auswirkungen des Vorhabens werden im Rahmen der Eingriffsregelung und der artenschutzrechtlichen
       Betrachtung in ausreichendem Maße thematisiert. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen im
       Vorhabengebiet sowie der Ausgleichbarkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft sind insgesamt keine erheblich
       nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Die notwendigen Maßnahmen zur vollständigen Kompensation der
       Eingriffe in Natur und Landschaft i. S. des BNatSchG werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt.
4. Zusammenfassung und Gesamteinschätzung

Nach den Vorgaben des UVPG ist für den „Bau eines Städtebauprojektes für sonstige bauliche Anlagen, für den im
bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuchs ein Bebauungsplan aufgestellt wird, mit einer zulässigen
Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung oder einer festgesetzten Größe der Grundfläche von
insgesamt 20.000 m² bis weniger als 100.00 m²“ nach der Anlage 1 Nr. 18.7.2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalls nach den Kriterien der Anlage 3 des UVPG durchzuführen, um zu prüfen, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist.
Durch die Analyse der einzelnen Schutzgüter, bezogen auf das Vorhaben, ergeben sich folgende Sachverhalte bzw. kann
von folgenden Auswirkungen ausgegangen werden.
Für das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit gehen von dem Vorhaben keine negatven Auswirkungen aus.
Vielmehr kommt es durch die Erschließung des Westufers Scheibe-See zu einer Aufwertung der Bergbaufolgelandschaft
für die Erholungsnutzung und Sportaktivitäten. Baubedingt kann es zu Lärm- und Stauberzeugung kommen. Da das
Gebiet jedoch außerhalb von Bereichen mit Wohnbebauung liegt, sind negative bauzeitliche Auswirkungen nur in
geringem Umfang zu erwarten. Somit sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch insgesamt als positiv zu bewerten.
Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt entstehen bauzeitlich und anlagebedingt durch die Rodung
von Waldflächen sowie die Entnahme von Gehölzen und die Flächeninanspruchnahme erhebliche Beeinträchtigungen
durch den temporären bzw. dauerhaften Verlust von Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Darüber hinaus kann es
zu einer bauzeitlichen Störung, Verletzung oder Tötung der dort vorkommenden Tiere kommen. In diesem Zusammenhang
wurden die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG geprüft und Vermeidungsmaßnahmen empfohlen. Unter Einhaltung
der vorgesehenen Artenschutzmaßnahmen (MEP PLAN GMBH 2019) ist nicht von erheblich nachteiligen Auswirkungen für
das Schutzgut Fauna auszugehen. Im Bereich der vorkommenden Biotope mit geringer bis hoher naturschutzfachlicher
Bedeutung kann es bauzeitlich zu einer temporäreren und anlagebedingt zu einer dauerhaften Inanspruchnahme und
damit erheblichen Beeinträchtigung kommen. Diese sind durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu

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