Scheibe-See Erschließung Westufer - Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG - Stadt Hoyerswerda
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Scheibe-See Erschließung Westufer Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG _______________________________________________________ Auftraggeber: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Knappenstraße 1 01968 Senftenberg Auftragnehmer: MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2 01187 Dresden im Auftrag von: Landschaftsarchitektur Panse GbR Martin-Hoop-Straße 12 02625 Bautzen Bearbeiter: M. Sc. Wiebke Niepraschk Datum: 24.03.2020
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ Inhalt 1 Einleitung ....................................................................................................................................................................... 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung .........................................................................................................................................1 1.2 Rechtliche Grundlagen ...................................................................................................................................................2 1.3 Vorgehensweise .............................................................................................................................................................2 1.4 Planungsgrundlagen .......................................................................................................................................................3 2 Lage und naturräumliche Einordnung ............................................................................................................................ 3 3 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG ...................................................................................................... 4 4 Quellen......................................................................................................................................................................... 20 5 Anlagen ........................................................................................................................................................................ 21 5.1 Karte 1 - Übersichtskarte ..............................................................................................................................................21 MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 II
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Im ehemaligen Tagebau Scheibe wurde ab 1985 Rohbraunkohle gefördert. Für den Rohstoffabbau musste 1986 das Dorf Scheibe weichen. Nachdem die Förderung im Jahr 1996 beendet wurde, fand die Flutung des Scheibe- Sees zwischen 2002 und 2011 statt. Anfang 2012 wurde der vorgesehene Wasserstand von 111,6 m ü. NHN erreicht. Die Ufer des heutigen Scheibe-Sees bestehen aus gewachsenem Boden. Das Gebiet des Scheibe-Sees gehört gemäß Landesentwicklungsplan (LEP 2013) zu den Gebieten, die auf Grund ihres Landschaftscharakters für die Entwicklung des Fremdenverkehrs geeignet sind. Dieser künftigen Folgenutzung wurde auch in den festgelegten Zielen des Braunkohlenplans (RPV OL-NS 2002) als Sanierungsrahmenplan für den Tagebau Scheibe Rechnung getragen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen des Abschlussbetriebsplanes für den Tagebau Scheibe, u. a. der Herstellung entsprechender Böschungen, welche eine künftige Nutzung ermöglichen, wurden die entsprechenden Voraussetzungen zur Zielerreichung entsprechend Braunkohlenplans geschaffen. Die Entwicklung des Scheibe-Sees als Badegewässer für Hoyerswerda ist Bestandteil des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Region Oberlausitz-Niederschlesien (RPV OL-NS 2010). Der im Dezember 2015 beschlossene, interkommunale Masterplan zur Entwicklung von Nutzungsschwerpunkten am Scheibe-See bis zum Jahr 2025 enthält den Badestrand am Westufer des Scheibe-Sees als wichtigen Baustein der infrastrukturellen Entwicklung im Umfeld der Stadt Hoyerswerda. Durch die Stadt Hoyerswerda wurde mit dem Bebauungsplan „Badestrand Westufer Scheibe-See“ und seiner 1. Änderung (Stadt Hoyerswerda 2013) Baurecht für das Westufer des Scheibe-Sees geschaffen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (rechtskräftig seit 08.07.2009) ist ein Badestrand mit den Zusatzfunktionen Imbiss, Ausspanne, Pension und Zeltplatz geplant. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes (rechtskräftig seit 11.11.2013) wurde die Lage der Zufahrtsstraße geringfügig geändert. Teile der Erschließungsanlagen sind unterdessen umgesetzt. Dazu gehören die zwei ausgebauten, asphaltierten Straßen abzweigend von der S 108 sowie der befestigte See-Rundweg. Der rund 13,5 km lange, asphaltierte Rundweg um den Scheibe-See führt an Windenergieanlagen, Strandbereichen und naturbelassenen Ufern vorbei. Charakteristische Merkmale der überarbeiteten Planung, welche in der vorliegenden Unterlage betrachtet werden, sind (ETA AG 2018a): • die südliche Zufahrt mit Anbindung an den neuen südlichen Parkplatz • der Bau des südlichen Parkplatzes mit etwa 129 Stellplätzen • die innere Verbindungsstraße, die den zentralen und den südlichen Parkplatz verbindet • der zentrale Stellplatz für Fahrräder und Skater • die terrassenförmig angelegten Liegeflächen in der nördlichen und südlichen Böschung mit teilweise barrierefreien Strandzugängen als „bewehrte Erde“ • die Errichtung von zwei Sanitäreinrichtungen, eine ist zentral gelegen zwischen dem zentralen Parkplatz und beiden Badestränden, die andere befindet sich nah des nördlichen Badestrandes • die Flächen für externe Planungen wie Bar, Restaurant, Caravanstellplatz und Zeltplatz • die Errichtung einer Mole nahe der gastronomischen Einrichtung • die Errichtung einer Rampe vom südlichen Parkplatz abgehend als schiefe Ebene zur Slipanlage mit Wendemöglichkeit bis zum Wasser MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 1
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ 1.2 Rechtliche Grundlagen Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist im § 2 Abs. 1 des UVPG verankert. Mit diesem systematischen Prüfverfahren können im Rahmen der Vorsorge die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt bereits im Planungsstadium nachvollziehbar ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dient. Betrachtet werden dabei die möglichen Beeinträchtigungen von umweltrelevanten Vorhaben auf die Schutzgüter: 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Boden und Fläche, Wasser, Luft, Klima und Landschaft 3. Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Mensch, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, Landschaftsbild, sowie Arten und Biotope. Die zuständige Behörde stellt nach § 7 UVPG fest, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach § 6 Abs.1 besteht eine UVP-Pflicht für ein in der Anlage 1 des UVPG aufgeführtes Vorhaben, wenn die dort genannten Merkmale vorliegen. Sofern Größen- oder Leistungswerte angegeben sind, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn die Werte erreicht oder überschritten werden. Bei dem Vorhaben „Erschließung Westufer Scheibe-See“ handelt es sich um ein Neuvorhaben gemäß § 7 UVPG. Für solche Änderungsvorhaben wird nach § 7 Abs. 1 UVPG eine Vorprüfung nach den Kriterien der Anlage 3 des UVPG vorgenommen. Nach der aktuellen Fassung des UVPG ist für den „Bau eines Städtebauprojektes für sonstige bauliche Anlagen, für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuchs ein Bebauungsplan aufgestellt wird, mit einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung oder einer festgesetzten Größe der Grundfläche von insgesamt 20.000 m² bis weniger als 100.00 m²“ nach der Anlage 1 Nr. 18.7.2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den Kriterien der Anlage 3 des UVPG durchzuführen, um zu prüfen, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist. Im Jahr 2006 wurde bereits eine UVP-Vorprüfung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Badestrand Westufer Scheibe-See“ Hoyerswerda durch die Landschaftsarchitektur Frase durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass es sich nicht um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt. Die Naturschutzgesetze bilden neben anderen Fachgesetzen den rechtlichen Rahmen zur Beurteilung erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt. Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen nach dem UVPG sind demnach alle negativen Veränderungen der menschlichen Gesundheit oder der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit einzelner Bestandteile der Umwelt oder der Umwelt insgesamt, die von einem Vorhaben verursacht werden können, anzusehen. Mit der Erstellung der Umweltverträglichkeits-Vorstudie wurde die MEP Plan GmbH beauftragt. 1.3 Vorgehensweise Nach UVPG ist im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles zu untersuchen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben durchgeführt werden muss. Die Vorprüfung ist dabei eine überschlägige Einschätzung anhand der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien. Können nach erfolgter UVP- Vorprüfung erheblich nachteilige Umweltauswirkungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, so ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden in einer Screeningunterlage zusammengestellt. Der Detailliertheitsgrad der Untersuchung entspricht dem der Vorplanung Scheibe-See Erschließung Westufer. MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 2
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ 1.4 Planungsgrundlagen Wesentliche Datengrundlagen für die UVP-Vorprüfung sind: • Masterplan zur Entwicklung von Nachnutzungsschwerpunkten am Scheibe-See bis zum Jahr 2025, Endbericht, Stand: 09. Dezember 2015 • Bebauungsplan „Badestrand Westufer Scheibe-See“, Stand 2009 einschließlich Umweltbericht • 1. Änderung Bebauungsplan „Badestrand Westufer Scheibe-See“, Stand 2013 • 394 Realisierungsprojekt Sachsen – Ost § 4. 057 medien- sowie verkehrstechnische Erschließung des Strandbereiches Westufer Scheibe-See Vorplanung, erstellt durch die eta AG engineering, Stand 09.11.2018 2 Lage und naturräumliche Einordnung Das Westufer des Scheibe-Sees befindet sich nördlich der S 108, ca. 2 km östlich der Stadt Hoyerswerda. Das Vorhabengebiet liegt im Landkreis Bautzen und gehört administrativ dem Territorium der Stadt Hoyerswerda, Gemarkungen Zeißig an. Naturräumlich befindet sich das Vorhaben innerhalb der Naturregion des Tieflandes innerhalb des Oberlausitzer Bergbaureviers, genauer in der Mesogeochore „Knappenroder Bergbaurevier“ angrenzend an das „Spreetaler Bergbaurevier“. (RPG OL-NS 2010, Karte 4-1) Das Untersuchungsgebiet weist die für die Knappenroder Bergbaufolgelandschaft typischen Biotopstrukturen auf. Auf den sandigen und gut durchlässigen Böden stocken vor allem Kiefernbestände, teilweise durchsetzt mit Weißbirken und anderen Laubgehölzen. Die offenen Rasenflächen, sind durch seichten Gräserbewuchs trocken- warmer Standorte geprägt. Im Übergang zu den Kiefernbeständen finden sich verbuschte Bereiche mit vorwiegend Calluna spec. wieder. In feuchteren Senken dominiert die Brombeere (Rubus fruticosus) und verschiedene Baumarten, wie Kirsche (Prunus spec.), Birke (Betula pendula), Stieleiche (Quercus robur) und Zitterpappel (Populus tremula). Die Strandflächen direkt am Gewässerufer stellen sich als offene Bereiche mit lückiger Vegetationsdecke aus Gräsern und Besenheide dar. In den weniger intensiv genutzten Strandbereichen hat sich im Übergang zur Wasserfläche ein Schilf-/Röhrichtbestand entwickelt. MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 3
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ 3 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (gemäß Anlage 3 UVPG) 1. Merkmale des Vorhabens Bemerkungen / Erläuterungen 1.1 Größe Gesamtflächeninanspruch- Es werden Flächen in einer nahme ca. 7,11 ha Gesamtflächengröße von rund 71.100 m² durch das Vorhaben in Anspruch genommen. Parkplatz, Zufahrt, innere Verbindungsstraße, Der Parkplatz sowie die weiteren Fahrradstellplatz, Verkehrseinrichtungen werden in Terrassierung Liegeflächen, vollversiegelter Bauweise errichtet. Strandzugänge, Die Terrassierung des Böschung erfolgt 2 Sanitäreinrichtungen, mit “bewehrter Erde“. 2 Mehrzweckgebäude, Steg/Mole, Slipanlage, Gehweg Ausführung / Art der Inanspruchnahme Rodung und Profilierung der Fläche oberhalb des barrierefreien Strandzuganges Anlage der Verbindungsstraße, Geh- und Radweg nach GE Kühnicht, Verbreiterung Radweg, Zufahrt von S 108 wird über geplante Zufahrt der LMBV erfolgen - vollversiegelt Fahrradstellplätze und Skaterplatz sowie öffentliche Sanitäreinrichtung - vollversiegelt 5 Treppen in naturnaher Befestigung Strandzugang nach DIN 18040-3 mit einer Länge von ca. 180 m - vollversiegelt Rampe vom südlichen Parkplatz abgehend als schiefe Ebene zur Slipanlage mit Wendemöglichkeit bis zum Wasser – Geländeanpassung, Vollversiegelung im Bereich der Fahrbahn Bootsanlegestelle ausgebildet als Mole im Scheibe-See mit Steinschüttung Liegeflächen als Terrassen in Böschung – Befestigung mittels „bewehrter Erde“, Begrünung hangparallel mit Gebüschstrukturen Wasserpumpstation und Stromversorgung - vollversiegelt Freihalten von Gehölzen, Leitungsverlauf größtenteils im Bereich der Wege südlicher Parkplatz – teilversiegelt in Form von asphaltierten Fahrwegen und Ökopflaster im Bereich der Stellplätze, Abstandsflächen mit Rasen und Gehölzen begrünt zweigeschossiges Gebäude – vollversiegelt, dreigeschossiges Gebäude mit 1. und 2. UG in Böschung eingelassen - vollversiegelt Öffentliche Sanitäranlage - vollversiegelt MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 4
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ 1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft ja nein Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ja nein Zurücknahme von Waldflächen (Kiefernforst), Inanspruchnahme von vegetationsarmen Bereichen und Gebüschstrukturen Boden und Fläche ja nein Versiegelung, Böschungsrückverlegung/Befestigung Oberflächenwasser ja nein Steganlage/Mole, neues Gerinne Schwarzer Graben Grundwasser ja nein Klima / Luft ja nein Landschaft ja nein Zurücknahme von Waldflächen (Kiefernforst), Errichtung von Gebäuden 1.3 Abfallerzeugung ja nein Abfallart(en) Bodenaushub Wiederverwendung / Entsorgung Entsorgung Gefährdungen der Umwelt / ja nein Überwachungsbedarf Abwasser ja nein Anfallendes Abwasser wird fachgerecht entsorgt 1.4 Umweltverschmutzung und Belästigung ja nein Lärm ja nein während der Bauphase und Betriebsdauer Licht ja nein während der Bauphase und Betriebsdauer Staub ja nein während der Bauphase Erschütterungen ja nein während der Bauphase Gerüche ja nein Wärme ja nein Strahlung ja nein 1.5 Risiken des Projektes, einschließlich der Risiken für die menschliche Gesundheit ja nein Einsatz / Umgang mit Gefahrstoffen ja nein Eintrag wassergefährdender Stoffe (z.B. Schmiermittel und Kraftstoffe) während der Bauphase möglich Erhöhte Gefährdungen bei der ja nein Baudurchführung Unfallrisiko / Risiken für die menschliche ja nein Die Verkehrs- und Wegeführung wird so Gesundheit geplant, dass das Unfallrisiko minimiert wird. Es wird eine Einrichtung der Wasserwacht geben, sodass auch das Unfallrisiko für Badegäste verringert wird. MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 5
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ weiterführende Erläuterungen: Maßgebliche Wirkfaktoren sind: anlagenbedingt: Flächeninanspruchnahme, Versiegelung, Rodung/Fällung von Gehölzen, Erdmassenbewegung durch Böschungsrückverlegung/Befestigung baubedingt: Emissionen siehe 1.4, Baubetrieb, Baustofflagerplätze, Baustraßen, Baufeldfreimachung betriebsbedingt: Lärm und erhöhtes Verkehrsaufkommen 2. Standortmerkmale 2.1 Bestehende Nutzung des Gebietes (Nutzungskriterien) Bemerkungen / Erläuterungen Siedlung ja nein 2 km Entfernung zur nächsten Stadt Hoyerswerda FNP (§5 BauGB) ja nein Darstellungen: Sonderbaufläche Badestrand und Wald Geltungsbereich nach BauGB B-Plan (§§ 30, 31 BauGB) ja nein Bebauungsplan „Badestrand Westufer Scheibe-See“ (2009) und 1. Änderung (2013) B-Plan in Aufstellung (§ 33 BauGB) ja nein 2. Änderung des B-Plans „Westufer Scheibe-See“ vom 04.10.2018 Innenbereich (§ 34 BauGB) ja nein Außenbereich (§ 35 BauGB) ja nein Erholung ja nein Scheibe-See als künftiger Badesee Land-, Forst-, Fischereiwirtschaft ja nein Wald (Kiefernforst) Verkehr/ ja nein Rad-Rundweg um den Scheibe-See Ver-/Entsorgung ja nein kumulativ wirkende Geplante Bootsanlegerstelle östlich des Planungen/Vorhaben/Nutzungen Vorhabens, Planung durch die LMBV mbH, Errichtung zentraler Parkplatz sowie Spiel- und Sportbereich sonstige Vorbelastungen ja nein ehemaliger Braunkohletagebau Scheibe bis 1996 Gewerbegebiet im Westen Gewerbepark Kühnicht MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 6
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ 2.2 Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit (Qualitätskriterien) Schutzgut Bestand, Vorbelastungen, Empfindlichkeit Schutzwürdigkeit (hoch mittel gering) Tiere, Pflanzen und Biotoptypen: ho mi ge biol. Vielfalt diverse Biotoptypen des Offen- und Halboffenlandes sowie Wald innerhalb des Untersuchungsgebietes vorzufinden - Tagebaurestsee „Scheibe-See“ - dichter Kiefernbestand (Kiefernforst) auf sandig- trockenen Böden - lockerer Gehölzbestand Kiefern durchmischt mit Birken und anderen Laubgehölzarten (Stieleichen, Erlen) Unterwuchs durch Brombeere - Strandbereich, offene Sandfläche z.T. mit Schilf und Röhricht bewachsen, z.T. verbuschte Bereiche (Calluna spec., Genista spec., Robinia pseudoacacia) - Sandtrockenrasen der trocken-warmen Standorte - Verbuschte Bereiche, vorrangig mit Calluna (trockene Standorte) und Brombeere sowie weiteren Laubgehölzen, vereinzelt mit Kirsche, Zitterpappel, Weißbirke (frische Standorte) bewachsen - voll- und teilversiegelte Wege-/Straßenflächen Arten: - Streng geschützte Reptilien und Amphibien nachgewiesen: Kreuzotter, Schlingnatter, Zauneidechse, Knoblauchkröte, Kreuzkröte und der Seefrosch (ING. KRÜGER, S. 2019) - wertgebende Brutvogelarten Baumpieper, Bluthänfling, Dorngrasmücke, Fitis, Gartengrasmücke, Gartenrotschwanz, Goldammer, Heidelerche, Klappergrasmücke, Kuckuck und Trauerschnäpper nachgewiesen (ING. KRÜGER, S. 2019) - Vorkommen des Fischotters wahrscheinlich, Wolf mit Nachweis von Trittspuren (ING. KRÜGER, S. 2019) - Tagfalter und Libellen ebenfalls im Bereich der Offenlandflächen nachgewiesen (ING. KRÜGER, S. 2019) Fläche/Boden Lage im Urstromtalgebiet typisch trockene, schwach kiesige ho mi ge bzw. schwach humose Sandböden Plangebiet geprägt durch Bergbaufolgelandschaft (Braunkohletagebau Scheibe) natürliches Bodengefüge nicht mehr vorhanden bzw. gestört MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 7
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ Oberflächenwasser Scheibe-See als Tagebaurestloch, Wasserqualität gilt ho mi ge gegenwärtig mit einem pH-Wert zwischen 6,8 und 7,7 als neutral Schwarzer Graben im Süden trocken gefallen und zugeschüttet Gefährdung durch Uferabbrüche am Nordwestufer Grundwasser sehr durchlässige Böden, Bedeutung für die ho mi ge Grundwasserneubildung vorhanden hohe Empfindlichkeit gegenüber eindringenden Schadstoffen liegt vollständig im Grundwasserabsenkungsbereich des ehemaligen Braunkohletagebaus Scheibe, Grundwasserwiederanstieg ist abgeschlossen Klima / Luft Bestockung mit z.T. dichtem Kiefernbestand potentielle ho mi ge Flächen für die Frischluftentstehung Landschaftsbild prägend sind die geschlossenen Kiefernforste, die sich zum ho mi ge Teil auflockern und mit Pionierlaubgehölzen durchmischen Offenlandflächen frischer und trockener Standorte unterbrechen die Gehölzbestände steile Böschung mit Kiefern bewachsen als Zugang zum offenen Strandbereich Uferrandbereich als vegetationsarme Sandfläche mit Schilf- und Röhrichtbewuchs teil- und vollversiegelte Rad- und Gehwege als erholungsrelevante Infrastruktur zerschneiden die Gehölzbestände Umgebung: südlich begrenzt die S 108 westlich Gewerbestandort Kühnicht nördlich setzt sich der Biotopbestand vorwiegend aus Gehölzbeständen und dem offenen Uferbereich fort östlich liegt das Gewässer Scheibe-See Mensch Vorhaben auf Flächen forstwirtschaftlicher Nutzung ho mi ge Nächste Siedlung ist Hoyerswerda in ca. 2 km Entfernung Gewerbegebiet Kühnicht im Westen in 200 m Entfernung Teilweise Nutzung zur Erholung (Uferbereich Scheibe-See, Radweg) MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 8
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ Kulturelles Erbe 1 archäologisches Denkmal im Vorhabengebiet. Dabei ho mi ge handelt es sich um neolithische Gräber im Norden des Vorhabengebietes (ID 51780-02). Im 1.000-m-Radius um das Vorhaben liegen 2 weitere archäologische Denkmalflächen (Siedlungsspuren Mesolithikum). Mittelalterlicher Dorfkern in etwa 1.850 m westlich innerhalb der Ortschaft Hoyerswerda 2.3 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien) Schutzgebiet Lage innerhalb / Name Bemerkungen, Umfang der Betroffenheit 2.3.1 Gebiet von gemeinschaftlicher ja nein z.T. Bedeutung (SCI) Europäisches ja nein z.T. in 65 m Entfernung (Landmarke/Zufahrt) Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Spannteich Knappenrode“ (EU-Nr. 4551-451, landesinterne Nr. 45) Brutgebiet von Vogelarten flacher, wasserpflanzenreicher Teiche mit dichter Verlandungsvegetation, halboffener Hecken- und Gebüschlandschaften, strukturreicher Heidewälder mit größeren Althölzern, Kahl- und Sukzessionsflächen 2.3.2 Naturschutzgebiet ja nein z.T. 2.3.3 Nationalpark ja nein z.T. 2.3.4 Biosphärenreservat ja nein z.T. 2.3.5 Landschaftsschutzgebiet ja nein z.T. Naherholungsgebiet Hoyerswerda im Süden des Vorhabengebietes Da mit dem Vorhaben eine Veränderung der Gestalt des Landschaftsschutzgebiets einhergeht, ist eine Befreiung nach § 67 BNatSchG erforderlich. 2.3.6 Naturpark / Naturdenkmal ja nein z.T. 2.3.7 geschützte ja nein z.T. Landschaftsbestandteile, inkl. Alleen 2.3.8 gesetzlich geschützte Biotope ja nein z.T. Innerhalb des Plangebietes sind gesetzlich gemäß § 30 BNatSchG geschützte Biotope im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG vorhanden. Es handelt sich um Röhrichtbestände am Seeufer. Diese liegen im Bereich des rechtskräftigen B-Plans „Badestrand Westufer Scheibe-See“ (STADT HOYERSWERDA 2013) 2.3.9 Wasserschutzgebiete ja nein z.T. Heilquellenschutzgebiete ja nein z.T. Überschwemmungsgebiet ja nein z.T. MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 9
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ 2.3.10 Gebiete mit überschritt. ja nein z.T. Umweltqualitätsnormen 2.3.11 Geb. mit hoher ja nein z.T. Der Oberzentrale Städteverbund Hoyerswerda- Bevölkerungsdichte Bautzen-Görlitz liegt mit der Ortschaft Hoyerswerda knapp 2 km westlich des Vorhabens 2.3.12 Denkmäler, ja nein z.T. Es existiert 1 archäologisches Denkmal im Denkmalensembles, Vorhabengebiet. Dabei handelt es sich um Archäologie neolithische Gräber im Norden des Vorhabengebietes (ID 51780-02). 2.3.13 Sonst. Flächen mit ja nein z.T. Kiefernforst als Wald im Sinne § 2 SächsWaldG, besonderer Umweltbedeutung bei Inanspruchnahme ist Waldumwandlung nach § 8 SächsWaldG erforderlich MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 10
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ 3. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen 3.1 Vermeidungsmaßnahmen - V 1 - Die Inanspruchnahme von Flächen durch Baustelleneinrichtung und Baustellenverkehr ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Des Weiteren ist auf alle nicht notwendigen Erdbewegungen zu verzichten. Bei dem Anlegen von Baugruben und allen anfallenden Arbeiten sollten Fallen für Kleintiere, Amphibien und Reptilien vermieden werden. - V 2 - Zusätzliche Baustraßen sowie Lager- und Stellplätze sind so weit wie möglich minimiert und werden nach Abschluss der Baumaßnahme zurückgebaut und rekultiviert. Der anfallende Oberboden wird getrennt vor Ort gelagert und fachgerecht wieder eingebaut. Entstandene Bodenverdichtungen werden nach Abschluss der Bauarbeiten gebrochen und aufgelockert. Gerodete Bereiche werden aufgeforstet und Offenlandbereiche werden mit einer gebietsheimischen, standortgerechten Saatgutmischung neu begrünt. - V 3 - Bei den Baumaßnahmen wird die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen“ beachtet und angewendet. Die Zufahrt für Baufahrzeuge wird so gestaltet, dass eine Gefährdung bzw. Zerstörung der Wegseitenräume (Rand- und Saumbiotope) sowie wegbegleitender Bäume und Sträucher vermieden wird. Entstandene Schäden werden behoben. Die Wegeseitenräume werden nicht als Stell- und Lagerplätze genutzt. - V 4 - Zusätzliche Belastungen des Boden- und Wasserhaushaltes während der Bauphase werden durch sachgerechten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vermieden. - V 5 - Die Bauphase wird zur Vermeidung unnötiger Beunruhigungen so kurz wie möglich gehalten, die Immissionsbelastungen werden durch den Einsatz von Maschinen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, so weit wie möglich minimiert. - V 6 - Die bei der Baumaßnahme entstehenden Staubimmissionen sollten durch geeignete Maßnahmen nach dem Stand der Technik auf ein Minimum reduziert werden. Dies kann beispielsweise durch Container- und Fahrzeugabdeckung, Umhüllung von Übergabe- und Abwurfstellen, geringe Abwurfhöhen, Befeuchten staubender Materialien und besonders bei anhaltender Trockenheit durch Reinigen und Befeuchten der Arbeitsflächen und Fahrwege erfolgen. - V 7 - Anfallendes Niederschlagswasser wird flächig versickert. - V 8 - Unter Beachtung des § 39 Abs. 5 BNatSchG sind Gehölzrodungen/-fällungen sowie das Entfernen von Röhrichten nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar möglich. - V 9 - Eine Beleuchtung der Baustelle ist aufgrund der Lichtempfindlichkeit einiger Tierarten während der Nachtzeiten zu vermeiden oder auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. - V 10 - Die Bau- und Erdarbeiten im Bereich des archäologischen Denkmals D-51780-02 sind archäologisch zu begleiten. Für die in diesem Bereich durchzuführenden Maßnahmen sowie die Durchführung der archäologischen Baubegleitung ist eine vorherige denkmalschutzbehördliche Erlaubnis einzuholen. Sollten während der Bauphase weitere archäologische Fundstellen zu Tage treten, ist das Sächsische Landesamt für Archäologie (LfA) zu informieren. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen werden im Rahmen der Eingriffsregelung i. S. des BNatSchG in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan bewertet und durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 11
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ 3.2 Wirkfaktor: Baubedingte Auswirkungen betroffene Ausmaß, ggf. grenzüberschreitender Charakter, Schwere und Auswirkungsbewertung Qualitäts- und Komplexität, Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität (keine / unerheblich / Schutz- erheblich) kriterien Mensch / Im Laufe der Bauphase ist das Erleben der Landschaft durch unerheblich Menschliche Transport- und Baufahrzeuge sowie Maschinen beeinträchtigt. Gesundheit Dies trifft insbesondere auf Lärm, Staubentwicklung, Erschütterungen, eingeschränkte Nutzbarkeit von Wegen sowie Einsicht auf Kräne zu. Eine optimale Zuwegungs- und Baustelleneinrichtung sowie eine schnelle Bauabwicklung sind erstrebenswert, um Beeinträchtigungen von Erholungssuchenden zu mindern bzw. zu vermeiden. Anwohner sind durch die Baumaßnahme nicht betroffen. Tiere, Pflanzen Während der Bauphase werden Biotope temporär in Anspruch unerheblich und biol. genommen. Dies geschieht in Form von Rodungen und Vielfalt Baufeldfreimachungen, Geländeanpassungen sowie anderen Baustelleeinrichtungsflächen. Die Eingriffe in die Biotope sind nach Abschluss der Baumaßnahme zu rekultivieren bzw. aufzuforsten. Unter Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen sind die Auswirkungen des Vorhabens als unerheblich zu bewerten. Während der gesamten Bauzeit kann es durch die Anlage von Lagerplätzen, Zufahrten und temporären Bauflächen zu einer Einschränkung der Nutzbarkeit von Nahrungshabitaten oder auch Brutrevieren einiger im Gebiet vorkommender Vogelarten kommen. Da Rodungen vorgesehen sind, kann ein direkter Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch das Entfernen von Gehölzstrukturen während der Bauphase nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann es zu Störungen der Fauna durch Baulärm, Vibration und Erschütterungen während der Fortpflanzungsperiode kommen. Auch eine direkte Verletzung oder Tötung von Individuen während der Baufeldfreimachung kann nicht ausgeschlossen werden. Es sind entsprechende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen (vgl. MEP PLAN GMBH 2019). Unter Einhaltung der entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen werden erheblich nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen. Fläche/Boden Im Zuge der Baumaßnahme kommt es zur temporären unerheblich Beanspruchung unversiegelter Flächen in Form von Baueinrichtungs- und Lagerflächen sowie durch die Einrichtung von temporären Baustraßen. Dies kann zu einer zeitweiligen Versiegelung von Flächen sowie zu einer Verdichtung des Bodens führen. Darüber hinaus kann es durch Havarien zum Austreten von Schadstoffen aus Baumaschinen kommen. Unter Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen (vgl. MEP PLAN GMBH 2019) ist die Gefährdung durch solche Unfälle als unerheblich zu betrachten. Da nach Beendigung der Bauphase die beanspruchten Flächen zurückgebaut und rekultiviert werden, sind die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Schutzgut Boden als unerheblich zu bewerten. MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 12
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ Wasser Baubedingte Beeinträchtigungen des Grundwassers können bei unerheblich Unfällen oder Havarien von Baumaschinen mit Austritt von Kraft- und Schmierstoffen auftreten, sind aber bei der Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen sowie der Sicherheitsbestimmungen sehr unwahrscheinlich. In geringem Maße kann das Versickerungsvermögen durch die temporäre Verdichtung oder Versiegelung im Bereich der Baustelleneinrichtungen minimiert und damit der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildungsrate minimal verringert werden. Da sich das Bauvorhaben im Uferbereich des Scheibe-Sees befindet, kann es zum Austritt von wassergefährdenden Stoffen kommen infolge von Havarien bzw. dem unsachgemäßen Umgang mit diesen Stoffen. Dem wirken die Vermeidungsmaßnahmen (vgl. MEP PLAN GMBH 2019) entgegen. Daher sind die bauzeitlichen Auswirkungen als unerheblich zu betrachten. Klima/Luft Bauzeitlich kann es zur Staub- und Abgasimmission im unerheblich Untersuchungsgebiet durch die Bautätigkeit kommen. Des Weiteren kommt es im Zuge der Baumaßnahme zu Lärmentwicklung. Da es sich dabei um zeitlich und lokal begrenzte Immissionen handelt, sind die Auswirkungen als unerheblich zu betrachten Landschafts- Die kurzzeitige Störung der Landschaft und Erholung durch das unerheblich bild erhöhte Verkehrsaufkommen von Bau- und Transportfahrzeugen sowie der damit einhergehenden Lärm- und Staubimmission wird als unerheblich betrachtet. Kulturelles Innerhalb des Vorhabengebietes befindet sich ein unerheblich Erbe/sonstige archäologisches Denkmal in Form eines neolithischen Sachgüter Gräberfeldes. Durch geeignete Maßnahmen (vgl. MEP PLAN GMBH 2019) während der Bauphase können erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Darüber hinaus sind keine Bau- oder Bodendenkmäler bekannt. 3.3 Wirkfaktor: Anlagebedingte Auswirkungen betroffene Ausmaß, ggf. grenzüberschreitender Charakter, Schwere und Auswirkungsbewertung Qualitäts- und Komplexität, Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität (keine / unerheblich / Schutz- erheblich) kriterien Mensch / Es ist mit einer positiven Auswirkung auf die menschliche keine Menschliche Gesundheit im Sinne der Erholungswirkung des Vorhabens zu Gesundheit rechnen. Durch die Erschließung des Westufers Scheibe-See wird die Erlebniswirkung und Erholungsfunktion des Standortes hergestellt und weiterentwickelt. MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 13
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ Tiere, Pflanzen Für das Umsetzen der Maßnahmen werden Teile des unerheblich und biol. Nadelforstes sowie der Mischbestände gerodet. Auch geringer Vielfalt wertige Biotope wie die offenen Sandflächen und Ruderalfluren werden überbaut. Es ergeben sich erhebliche Eingriffe in Biotoptypen hoher bis geringer naturschutzfachlicher Bedeutung, welche mittels geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind. Für den Eingriff im Bereich der Mole in gesetzlich geschützte Röhrichtbestände ist zum Erreichen der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens eine Ausnahme vom Verbot der Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG i.V.m. § 30 Abs. 2 BNatSchG zu beantragen. Unter Einhaltung der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sind keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Anlagebedingt gehen dauerhaft Lebensräume (Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Ruhestätten) verloren. Dies betrifft gemäß dem Artenschutzfachbeitrag (ING. KRÜGER, S. 2019) Brutreviere von 9 wertgebenden Brutvogelarten sowie Lebensräume von Reptilien, Amphibien und Insekten. Um dem entgegenzuwirken, sind entsprechende Artenschutzmaßnahmen vorgesehen. Unter Einhaltung der Artenschutzmaßnahmen sind die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Fauna als unerheblich zu betrachten. Fläche/Boden Durch die Anlage der Zuwegungen, Parkplätze, Gebäude sowie unerheblich Liegetrassen, Strandaufgänge und Slipanlage kommt es zu dauerhafter Voll- und Teilversiegelung des Schutzguts Boden. Durch die Flächenversiegelung geht in diesen Bereichen die Lebensraum-, Filter-, Puffer- und Infiltrationsfunktion des Bodens verloren. Somit ist anlagebedingt von einem Bodenfunktionsverlust im Bereich der vollversiegelten Flächen sowie einer Bodenfunktionsminderung im Bereich der teilversiegelten Flächen auszugehen. Der Eingriff ist als erheblich zu betrachten, eine Kompensation des Eingriffs ist möglich und erfolgt über entsprechende Ausgleichsmaßnahmen. Durch die Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen ist nicht von erheblich nachteiligen Auswirkungen auszugehen. Wasser Der Uferbereich des Scheibe-Sees wird durch die Terrassierung unerheblich stabilisiert und wirkt sich damit positiv auf das Gewässer aus, da eine Gefährdung durch Uferabbrüche, insbesondere am Westufer des Sees besteht. Die Flächenversiegelung wirkt sich auf den Wasserhaushalt durch geringeres Versickerungsvermögen, eine geringere Grundwasserneubildungsrate sowie durch erhöhten Oberflächenabfluss aus. Dies beschränkt sich jedoch nur auf die vollversiegelten Bereiche. Durch die Planung wird eine flächige Regenwasserversickerung angestrebt. Somit sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser als unerheblich einzustufen. Klima/Luft Anlagebedingt sind erheblich nachteilige Auswirkungen keine ausgeschlossen. MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 14
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ Landschafts- Es ist davon auszugehen, dass durch die unerheblich bild Erschließungsmaßnahmen lediglich im Nahbereich, in einem Umkreis von 2 km, visuelle Beeinträchtigungen stattfinden. Durch das ebene Gelände und den dichten Gehölzbestand rund um den Scheibe-See sind die Maßnahmen am Westufer nur vom Uferbereich des Gewässers sichtbar. Beeinträchtigungen umliegender Ortschaften sind nicht gegeben. Kulturelles Es sind anlagebedingt keine erheblichen Beeinträchtigungen zu keine Erbe/sonstige erwarten. Sachgüter 3.4 Wirkfaktor: Betriebsbedingte Auswirkungen betroffene Ausmaß, ggf. grenzüberschreitender Charakter, Schwere und Auswirkungsbewertung Qualitäts- und Komplexität, Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität (keine / unerheblich / Schutz- erheblich) kriterien Mensch / Es ist mit einer positiven Auswirkung auf die menschliche Keine / positive Menschliche Gesundheit im Sinne der Erholungswirkung sowie durch Freizeit- Auswirkungen Gesundheit und Sportaktivitäten des Vorhabens zu rechnen. Wassersport, Fahrradfahren, Skaten, Wandern und andere Aktivitäten sind durch das Vorhaben möglich. Tiere, Pflanzen Betriebsbedingt sind keine erheblichen Auswirkungen auf die unerheblich und biol. Biotope zu erwarten. Durch das Belassen der Röhrichte im Vielfalt Norden und Osten des Badestrandes ist ein Betreten der naturschutzfachlich hochwertigen Flächen nicht möglich. Betriebsbedingt kann es zu Lärmimmission und Beunruhigungen durch Verkehr und Gäste kommen. Da sich jedoch im Umfeld des geplanten Vorhabens ausreichend große Ausweichflächen für die vorkommenden Arten befinden, ist mit keiner Beeinträchtigung der Fauna zu rechnen. Daher können die betriebsbedingten Auswirkungen als unerheblich eingeschätzt werden. Fläche/Boden Durch die Nutzung des Scheibe-Sees durch den Tourismus ist mit unerheblich keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzguts Boden zu rechnen. Beeinträchtigungen des Bodens durch Havarien oder Betriebsstörungen sind aufgrund der Art des Vorhabens nicht zu erwarten. Wasser Durch die Befahrung des Scheibe-Sees mit Booten kann es in unerheblich geringem Umfang zu Kraftstoffeinträgen kommen, welche jedoch in sehr geringem Maße ausfallen werden. Es ist mit keiner Verschlechterung der Wasserqualität des Scheibe-Sees zu rechnen. Durch die Anbindung des Areals an die Trink- und Schmutzwasserversorgung ist mit keiner Beeinträchtigung des Grundwassers sowie von Oberflächengewässern durch den Betrieb der Sanitär- und Gastronomie-Einrichtungen zu rechnen. Somit sind die betriebsbedingten Auswirkungen als unerheblich einzuschätzen. MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 15
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ Klima / Luft Durch die Nutzung des Westufers Scheibe-See zur Naherholung unerheblich kommt es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Durch die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie an das Geh- und Radwegnetz wird nur ein Teil der Besucher mit dem Pkw anreisen. Die Kapazität von insgesamt rund 230 Stellplätzen begrenzt den Individualverkehr im Bereich des Westufers Scheibe-See. Daher sind die betriebsbedingten Umweltauswirkungen durch die Erhöhung des Verkehrsaufkommens als unerheblich zu bewerten. Landschafts- Das Landschaftsbild wird durch die Nutzung als Erholungsort unerheblich bild selbst nicht beeinträchtigt. Vielmehr trägt die Erschließung des Westufers Scheibe-See zu einer Erhöhung der Erlebniswirksamkeit und Erholungsfunktion der Landschaft bei. Die anlagebedingten Auswirkungen bleiben auch betriebsbedingt in Form der Gebäude bestehen und sind als unerheblich zu bewerten. Kulturelles Es sind betriebsbedingt keine erheblichen Auswirkungen zu keine Erbe/sonstige erwarten. Sachgüter MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 16
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ 3.5 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern Da die einzelnen Schutzgüter eines Ökosystems in Wechselwirkung zueinander stehen, ist deren aus dem Zusammenhang gelöste Betrachtung nicht hinreichend. Nachfolgend werden die Wechselbeziehungen näher erläutert. Das Schutzgut Boden übernimmt eine Vielzahl an Funktionen. Der Boden stellt Lebensraum für die Flora und Fauna dar, bildet die Grundlage zur Landschaftsentwicklung und trägt somit zur Erholungsnutzung bei. Darüber hinaus sichert er die menschliche Ernährung durch landwirtschaftliche Produktion und stellt den Standort für Denkmäler und Kulturelemente für den Menschen bereit. Weiterhin übernimmt er Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsfunktionen und steuert mit Grundwasserneubildung, Abflussleistung etc. den Wasserhaushalt. Das Schutzgut Wasser stellt Flora und Fauna Lebensräume bereit, bereichert die Landschaft und dient somit der menschlichen Erholung. Gewässer übernehmen bedeutende Funktionen im globalen Wasserkreislauf. Das Grundwasser bietet die Basis für die menschliche Wasserversorgung, das Bodenleben und den Wasserhaushalt. Relief, Vegetation und geländeklimatische Luftaustauschprozesse beeinflussen das Schutzgut Klima. Der Mensch verändert seine Umwelt mit sämtlichen Schutzgütern in erheblichem Maße. Gleichzeitig ist er existenziell auf diese angewiesen. Das Schutzgut Biotope dient der Fauna als Lebensraum und stellt gleichzeitig Landschaftselemente dar. Diese wiederum bieten dem Menschen Erholungsräume und können das Mikroklima verändern. Im unmittelbaren Wirkungsbereich der Bebauung, wie beispielsweise den Straßen, Parkplätzen und Gebäuden, werden wechselseitige Funktionen beeinträchtigt, die vorhabenbedingt unvermeidbar sind. Dazu zählen u.a. der Verlust der Bodenfunktionen und damit einhergehend die Versickerung von Niederschlagswasser sowie die Grundwasserneubildungsrate. Hinzu kommen der vollständige Verlust der Vegetationsbedeckung und damit der Lebensraumfunktion insbesondere von bodenbrütenden Vogelarten. Durch die Inanspruchnahme von Waldflächen wird die Frischluftentstehungsrate herabgesetzt und gleichzeitig die Wind- und Wassererosion von Boden in den Bereichen verstärkt. Ähnliche Auswirkungen sind im Bereich der Liegeterrassen vorhanden, welche jedoch nicht in dem Maße wirken, da die Versickerung von Niederschlagswasser weiterhin gegeben ist sowie Vegetation in ihren Randbereichen. Diese bietet wiederum Lebensräume sowie Nahrungsgrundlage von verschiedenen Tiergruppen. Die Wechselwirkungen innerhalb der Schutzgüter werden durch die Erschließung des Westufers Scheibe-See jedoch nicht erheblich beeinflusst. 3.6 Kumulierung mit anderen Projekten Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) hat einen Planfeststellungsantrag für den „Gewässerausbau Scheibe-See“ bei der Landesdirektion Dresden eingereicht. Die LMBV beabsichtigt als Teilvorhaben am Scheibe-See eine schiffsbasierte Wasserbehandlung zur mittel- und langfristigen periodischen Nachsorge. Am Ufer des Scheibe-Sees ist für die geplante Maßnahme eine Schiffsanlegestelle erforderlich. Die Anlegestelle übernimmt mehrere Funktionen: Das Einsetzen und Festmachen des Sanierungsschiffes, das Bunkern der Betriebsstoffe und der Wasserbehandlungsstoffe sowie als Verkehrsanbindestelle für die Straßentransporter. Der Vorhabenstandort am Ufer des Scheibe-Sees liegt östlich des geplanten Erschließungs- Vorhabens. Im Zuge des Planfeststellungsantrages wurde im Jahr 2018 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, welche erhebliche Umweltauswirkungen durch den Gewässerausbau Scheibe-See ausschließen konnte. Darüber hinaus wird der zentrale Parkplatz sowie der Spiel- und Sportbereich außerhalb des Untersuchungsgebiets realisiert als Teil des Komplexes Badestrand Westufer Scheibe-See. Erhebliche nachteilige Auswirkungen aus der Kumulation dieses Vorhabens mit der Erschließung des Westufers Scheibe-See lassen sich nicht ableiten. 3.7 Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen Die aufgezeigten Auswirkungen treten mit hoher Wahrscheinlichkeit ein, da der derzeitige Planungsstand eine realistische Einschätzung der Auswirkungen zulässt. Im Zuge der Planung des Vorhabens wurden umfangreiche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festgelegt, die die zu erwartenden Auswirkungen minimieren. Des Weiteren werden für die unvermeidbaren Auswirkungen Kompensationsmaßnahmen sowie Artenschutz- maßnahmen festgelegt. MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 17
Scheibe-See Erschließung Westufer UVP-Vorprüfung _______________________________________________________________________________________________________ 3.8 Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen Die dargestellten Auswirkungen auf die Schutzgüter treten während der Betriebszeit der Erholungseinrichtungen auf. Das Projekt soll bis auf unbestimmte Zeit bestehen und die touristische Nutzung des Scheibe-Sees ermöglichen. Ein Rückbau der Infrastruktur und eine Wiederaufforstung des Gebietes sind theoretisch möglich und damit reversibel, jedoch nicht geplant. 3.9 Etwaiger grenzüberschreitender Charakter Die nächste Grenze zur Republik Polen ist 30 km entfernt. Ein grenzüberschreitender Charakter des Vorhabens ist folglich auszuschließen. 3.10 Schwere und Komplexität der Auswirkungen Das Gebiet wurde in der 1. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien sowie im Braunkohlenplan als Gebiet für die Erholungsnutzung ausgewiesen. Im Zuge der Realisierung des Vorhabens ist mit verschiedenen Auswirkungen zu rechnen. Durch die Flächeninanspruchnahme, die Anlage und den Betrieb der Straßen, Wege, Gebäude und Liegeterrassen kommt es zu Beeinträchtigungen einzelner Schutzgüter und deren Wechselwirkungen untereinander, insbesondere der Schutzgüter Boden, Flora und Fauna sowie Landschaftsbild. Dabei ist zu beachten, dass es sich um Flächen handelt, die bereits anthropogen überprägt sind. Höherwertige Biotop- und Nutzungstypen werden durch das Vorhaben im Bereich der Röhrichte beansprucht. Potentielle Auswirkungen des Vorhabens auf die Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien und Insekten wurden im Zuge von Kartierungen sowie entsprechenden Gutachten erfasst und bewertet. Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG wurden im Rahmen der Erstellung des Artenschutzfachbeitrages für das geplante Vorhaben umfassend betrachtet und ggf. notwendige Maßnahmen festgelegt. Die Auswirkungen des Vorhabens werden im Rahmen der Eingriffsregelung und der artenschutzrechtlichen Betrachtung in ausreichendem Maße thematisiert. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen im Vorhabengebiet sowie der Ausgleichbarkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft sind insgesamt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Die notwendigen Maßnahmen zur vollständigen Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft i. S. des BNatSchG werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt. 4. Zusammenfassung und Gesamteinschätzung Nach den Vorgaben des UVPG ist für den „Bau eines Städtebauprojektes für sonstige bauliche Anlagen, für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuchs ein Bebauungsplan aufgestellt wird, mit einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung oder einer festgesetzten Größe der Grundfläche von insgesamt 20.000 m² bis weniger als 100.00 m²“ nach der Anlage 1 Nr. 18.7.2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den Kriterien der Anlage 3 des UVPG durchzuführen, um zu prüfen, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist. Durch die Analyse der einzelnen Schutzgüter, bezogen auf das Vorhaben, ergeben sich folgende Sachverhalte bzw. kann von folgenden Auswirkungen ausgegangen werden. Für das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit gehen von dem Vorhaben keine negatven Auswirkungen aus. Vielmehr kommt es durch die Erschließung des Westufers Scheibe-See zu einer Aufwertung der Bergbaufolgelandschaft für die Erholungsnutzung und Sportaktivitäten. Baubedingt kann es zu Lärm- und Stauberzeugung kommen. Da das Gebiet jedoch außerhalb von Bereichen mit Wohnbebauung liegt, sind negative bauzeitliche Auswirkungen nur in geringem Umfang zu erwarten. Somit sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch insgesamt als positiv zu bewerten. Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt entstehen bauzeitlich und anlagebedingt durch die Rodung von Waldflächen sowie die Entnahme von Gehölzen und die Flächeninanspruchnahme erhebliche Beeinträchtigungen durch den temporären bzw. dauerhaften Verlust von Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Darüber hinaus kann es zu einer bauzeitlichen Störung, Verletzung oder Tötung der dort vorkommenden Tiere kommen. In diesem Zusammenhang wurden die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG geprüft und Vermeidungsmaßnahmen empfohlen. Unter Einhaltung der vorgesehenen Artenschutzmaßnahmen (MEP PLAN GMBH 2019) ist nicht von erheblich nachteiligen Auswirkungen für das Schutzgut Fauna auszugehen. Im Bereich der vorkommenden Biotope mit geringer bis hoher naturschutzfachlicher Bedeutung kann es bauzeitlich zu einer temporäreren und anlagebedingt zu einer dauerhaften Inanspruchnahme und damit erheblichen Beeinträchtigung kommen. Diese sind durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu MEP Plan GmbH Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden kontakt@mepplan.de Tel. 0351/4 27 96 27 18
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