Diplom Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter - Schriftliche Prüfung

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Diplom Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter - Schriftliche Prüfung
Musterklausur
                           Schriftliche Prüfung

                        Diplom
                 Steuersachbearbeiter/
                   Bilanzbuchhalter

                                                                                                       Nin
                                            ANGABE

                                12. August 2020
                                        9:00 – 15:00 Uhr

                                                        ©
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Ziffer 1 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG
2014):
Gesamtpunkte: 35
Beispiel 1.1 (15 Punkte)

a) 7 Punkte
Sie erfassen die Belege des Jahres 2019 von Frau Dr. Edelweiss (Allgemeinmedizinerin
aus Salzburg). Der Gewinn wird nach § 4 (3) EStG ermittelt. Der Umsatz aus ärztlicher
Leistung (unecht umsatzsteuerbefreit) beträgt im Jahr 2019 rund € 480.000,00. Neben Ihrer
Praxis hält Frau Dr. Edelweiss auch prinzipiell umsatzsteuerpflichtige Vorträge. Die
Einnahmen aus der Vortragstätigkeit im Inland betragen im Jahr 2019 ca. € 80.000,00.
Für die Vortragstätigkeit hat Frau Dr. Edelweiss auch eine gültige und aktive UID-Nummer.
Ein Antrag nach § 17 (1) UStG wurde nicht gestellt.

Aufgabe:
Buchen (= mit Kontenklasse und Kontenbezeichnung) Sie alle einkommen- und
umsatzsteuerlich erforderlichen Sachverhalte.
Die Bank wird lückenlos gebucht. Die Anlagen werden auf Anlagenkonten erfasst. Die
Buchung der Umsatzsteuer erfolgt nach der Nettomethode. Sollte bei einem Geschäftsfall
keine Buchung erforderlich sein, so kommentieren Sie bitte Ihre Entscheidung.
Sollte eine Zusammenfassende Meldung (ZM) notwendig sein, so ist dies auch
entsprechend von Ihnen zu vermerken. Eingangs- und Ausgangsrechnung sind – sofern
dies aus umsatzsteuerlichen Gründen notwendig ist – zu buchen.
Sollten für die Einnahmen bzw. Ausgaben zeitliche Abgrenzungen erforderlich sein,
berücksichtigen Sie diese gleich bei der Buchung.
01.06.     Zahlungseingang am betrieblichen Bankkonto vom Patienten Fleuris für
           eine medizinisch notwendige Privatleistung.
           HN-Nr.: 158/2020    € 375,00
           Mahngebühren        € 15,00
03.06.     Die Ordinationsräumlichkeiten werden vom Herrn Baumgartner
           (Vermieter) zu € 850,00 / Monat angemietet. Im Mietvertrag wurde
           aufgrund Ihrer medizinischen Tätigkeit keine Mehrwertsteuer
           ausgewiesen.
           Sie leistet eine Mietvorauszahlung für folgenden Zeitraum:
           07/2019 – 06/2021
           Buchen Sie die Banküberweisung.

05.06.     Wie jedes Jahr spendet Frau Dr. Edelweiss € 250,00 an die
Spendenorganisation „HELFT MIR“ von ihrem Betriebskonto (nicht in der
         BMF-Spendenliste enthalten; es erfolgt keine werbewirksame
         Gegenleistung)
08.06.   Für Ihre Vortragstätigkeit bestellt sich Frau Dr. Baumgartner bei einem
         deutschen Online-Shop ein neues Notebook um einen Gesamtbetrag von
         € 650,00. Zur Bestätigung musste Sie Ihre Kreditkartennummer angeben.
         Eine Abbuchung des Rechnungsbetrages oder die Lieferung des
         Notebooks ist bislang noch nicht erfolgt.
12.06    Kauf von Textmarkern und weiterem Büromaterial in Höhe von € 128,00
         (inkl. 20% USt), welche ausschließlich zur Vortragstätigkeit genutzt
         werden. Die Begleichung des Rechnungsbetrags erfolgt sofort in bar.
28.06.   Frau Dr. Edelweiss hält einen Vortrag in Paris. Für ihre Vortragstätigkeit
         erhält sie noch am gleichen Tag ein Honorar in Höhe von EUR 6.000 bar
         ausgezahlt. Der Kongressveranstalter verfügt über eine französische UID-
         Nr. Der Umsatzsteuersatz für Vorträge beträgt in Frankreich 20 %.
b) 8 Punkte
Thomas Allergo ist seit 10 Jahren als Einzelunternehmer in Innsbruck tätig. Er betreibt ein
Ingenieurbüro und hat sich auf die Planung von Photovoltaik-Anlagen spezialisiert. Als
Gewinnermittlungsart wurde die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
(§ 4 (3) EStG) gewählt (Die Umsätze in den vergangenen Jahren waren jeweils ca. EUR
300.000,00).
Im Jahr 2019 sind folgende Einnahmen bzw. Ausgaben angefallen:
Einnahmen                               € 385.000,00 (inkl. 20 % Umsatzsteuer)
Fremdleistungen                         € 75.958,00 (inkl. 20% Umsatzsteuer)
Löhne und Lohnnebenkosten               € 115.850,00
Private Barentnahmen                    € 32.000,00
GSVG-Beiträge                           € 12.120,00
Büroaufwand                             €   1.150,00 (inkl. 20% Umsatzsteuer)
Fachliteratur                           €     580,00 (inkl. 10% Umsatzsteuer)
Sonstiges Ausgaben                      € 64.250,00 (inkl. 20% Umsatzsteuer)
Kauf eines neuen Servers                € 22.800,00 (inkl. 20% Umsatzsteuer;
                                        4 Jahre Nutzungsdauer)

Sonstiges:
Abschreibung lt. Anlageverzeichnis             € 35.485,00
(Neuinvestitionen sind bereits enthalten)
Umsatzsteuer-Zahllast 11/2018 bis 10/2019      € 19.580,00
davon Eigenverbrauch                           €    180,00
Privatnutzung von Betriebsvermögen (inkl. 20% Umsatzsteuer)        € 1.320,00
Ebenfalls wird das Privatfahrzeug von Herrn Allgergo auch zu 15% betrieblich genutzt. Laut
seinem Fahrtenbuch waren dies genau 385 km.

Aufgabe:
Ermitteln Sie das Jahresergebnis auf Basis einer vollständigen Einnahmen-Ausgaben-
Rechnung nach der Bruttomethode. Berücksichtigen Sie auch einen möglichen
Gewinnfreibetrag.
Beispiel 1.2. (20 Punkte)
Sie erfassen die Belege der „Fleurs de l’amour HandelsgmbH“, welche im internationalen
Blumenversandhandel tätig ist. Die Geschäftsleitung befindet sich in Wien.
Die Gesellschafterstruktur lautet wie folgt:
75% Fr. Dr. Stefanie Tesar
15% Hr. Michael Wagner
10% Hr. Martin Tesar
Die Gesellschaft erwirtschaftete in den letzten Jahren Umsätze in Höhe von rund
€ 2.500.000,00 und besitzt eine gültige und aktive UID-Nummer.
Aufgabe:
Verbuchen (= mit Kontenklasse und Kontenbezeichnungen) Sie die angegebenen
Geschäftsfälle. Die jeweiligen Debitoren- bzw. Kreditorenkontonummern sind aus der
Angabe ersichtlich.
Sollte bei einem Geschäftsfall keine Buchung erforderlich sein, so kommentieren Sie bitte
Ihre Entscheidung. Rohstoffeinkäufe sind auf Erfolgskonten zu verbuchen, da diese
Gesellschaft über keine umfangreiche Lagerbuchhaltung verfügt.
Blumen unterliegen in Österreich einem Umsatzsteuersatz von 13 %.
GF1      Vom niederländischen Unternehmer Flowers N.V. (33300005) (NL–UID–Nr.)
         erhalten wir eine Rechnung für Tulpen zu einem Gesamtpreis von €
         15.800,00, welche direkt zu uns nach Österreich gesendet wurden.
GF 2     Wir beauftragen den Spediteur Transfix OG (33300058) mit der Beförderung
         von Blumen aus der Türkei nach Österreich. Es wird vereinbart, dass dieser
         sowohl die Zollabwicklung als auch die Einfuhrabfertigung übernimmt. Wir
         erhalten daher folgende Rechnung:
         Transportgebühren           € 4.580,00 (keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
         Zoll                        €   750,00
         Einfuhrumsatzsteuer         € 3.500,00 (Zahlungsbestätigung des Spediteurs
         liegt vor)
GF 3     Wir kaufen von einem niederländischen Großhändler (35600058) Blumen
         um EUR 140.000. Dieser Betrag wurde uns auch in Rechnung gestellt. Es
         wurde vereinbart, dass das niederländische Unternehmen diese Blumen
         gleich zu unserem Kunden (Blumenhändler mit Sitz in Budapest (20058999))
         versendet. Den Auftrag für diesen Transport erteilt das niederländische
         Unternehmen. Wir senden dem ungarischen Kunden eine Rechnung über
EUR 170.000.
        Alle beteiligten Unternehmen treten jeweils mit ihrer lokalen UID-Nummer
        auf.
        Verbuchen Sie die Eingangsrechnung vom niederländischen Unternehmen
        und die Ausgangsrechnung an das ungarische Unternehmen!
        Zusatzfrage: Welche Angaben hat unsere GmbH in der UVA und in der ZM
        in diesem Zusammenhang zu tätigen?
GF 4    Es werden Körperschaftsteuervorauszahlungen in Höhe von EUR 25.000 an
        das Finanzamt überwiesen.
GF 5    Nach der Kontrolle des Wareneingangs aus GF 1 fällt uns auf, dass einige
        Tulpen teilweise sehr fleckig sind und sich für den Weiterkauf leider nicht
        eignen werden. Wir einigen uns daher mit dem Lieferanten auf einen
        nachträglichen Rabatt in Höhe von 17,50%.
GF 6    Wir überweisen den offenen Betrag (GF 1 und 5) unter Abzug von 3%
        Skonto.
GF 7    Im Vormonat wurden 2 neue Notebooks á 1.250,00 + 20 % USt vom
        österreichischen Unternehmer EDV Guru e.U. (33200589) erworben. Bei der
        Inbetriebnahme lässt sich eines der Notebooks nicht starten.
        Vereinbarungsgemäß schicken wir diesen daher zurück und erhalten eine
        entsprechende Gutschrift. Verbuchen Sie die Gutschrift!
GF 8    Wir beliefern im Rahmen des Versandhandels auch Privatpersonen im EU-
        Ausland. (Vorjahresumsatz in Deutschland: € 150.000,00)
        Mario Kühteubel (Deutschland; Kd-Nr.: 29999999) bestellt für seine Freundin
        einen Blumenstrauß zu einem Gesamtbetrag in Höhe von € 75,00.
        Verbuchen Sie diese Ausgangsrechnung.
        (Deutschland: Lieferschwelle: € 100.000,00; Steuersatz: 7%)
GF 9    Wir liefern Waren nach Ungarn (Kata Tscherosz; Kd-Nr. 20005895) und
        erhalten von der Kundin eine gültige UID-Nummer. Die Rechnung lautet auf
        € 3.500,00 – 10 % Rabatt = 3.150,00
GF 10   Der Endbestand laut Inventur zum Bilanzstichtag beträgt € 580.159,00.
        Auszug aus der Saldenlisten:
        (1) Handelswaren-Vorrat                  € 612.580,00
        (5) Handelswaren-Einsatz                 € 958.859,50
Ziffer 2 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 15
Beispiel 2 (15 Punkte)
Sie sind für die Erfassung der Belege des Jahres 2019 des rechnungslegungspflichtigen
Einzelunternehmer Cronsius e.U. (Wien) (Paul Cronsius) betraut. Herr Cronsius vertreibt
Elektrogeräte an Großhändler und ist daher ausschließlich im B2B-Bereich tätig. Als
Unterstützung hat er seine Gattin für 20 Stunden angemeldet (Sekretariat,
Buchhaltungsvorbereitung).
In den Vorjahren erwirtschaftete er einen jährlichen Umsatz von rund € 800.000,00 und er
besitzt eine gültige und aktive UID-Nummer.
Aufgabe:
Verbuchen (= mit Kontenklasse und Kontenbezeichnungen) Sie die angegebenen
Geschäftsfälle.
Sollte bei einem Geschäftsfall keine Buchung erforderlich sein, so kommentieren Sie bitte
Ihre Entscheidung. Rechnungsabgrenzungen sind sofort durchzuführen.
GF 1    Herr Cronsius besucht einige Stammkunden in Salzburg und rechnet daher
        folgende Reisekosten ab:
        Bahnticket (inkl. 10% USt)        € 160,00
        Hotelrechnung                     € 855,50 (davon VSt € 77,27)
        (40% Anzahlung wurde bereits im Vormonat mittels Banküberweisung
        geleistet; keine Anzahlungsrechnung vorhanden)
        Die Restzahlung für das Hotel und das Bahnticket wurden mittels
        Firmenkreditkarte beglichen.

        Beginn der Reise: Mo 22.06. 06:45 Uhr
        Ende der Reise: Do 25.06. 11:30 Uhr
        Die Berechnung erfolgt nach der 24-Stunden-Regelung. Die Auszahlung der
        entsprechenden Taggelder erfolgt in bar.
GF 2    Monatliche Personalabrechnung:
        Bruttogehalt € 1.176,90
        (davon SV-Dienstnehmeranteil: € 177,94; davon Lohnsteuer: € 0,00)
        SV-Dienstgeberanteil: € 249,86
        Mitarbeitervorsorgekasse: € 18,01
        Dienstgeberbeitrag: € 3,19
        Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag: € 0,31
        Kommunalsteuer: € 2,46
GF 3   Zum 50. Hochzeitstag unseres Stammkunden (Hubert Xertus) schenken wir
       diesem eine Flasche Rotwein um € 75,00 (brutto), welche mit der
       betrieblichen Bankomatkarte bezahlt wird.
GF 4   Herr Cronsius bezieht ein neues Büro und begleicht dem Vermieter
       folgenden Positionen mittels Schecks:
          •   Kaution            € 5.000,00
          •   Miete 12/2019 – 05/2020 (€ 2.000,00 + 20 % USt / Monat)
       Eine ordnungsgemäße Rechnung liegt vor.
Ziffer 3 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 25
Beispiel 3 (25 Punkte)
Sie sind für die rechnungslegungspflichtige „Handler & Ortner KG“ aus Bregenz zuständig.
Die Gesellschaft ist im Baunebengewerbe (größtenteils innerhalb von Österreich) tätig. Die
Gesellschafterstruktur lautet wie folgt:
Komplementär: Josefine Handler (85%)
Kommanditist: Lisa Ortner (15%)
Die Gesellschaft erwirtschaftete in den letzten Jahren Umsätze in Höhe von rund
€ 900.000,00 und besitzt eine gültige und aktive UID-Nummer.

Aufgabe:
Verbuchen (= mit Kontenklasse und Kontenbezeichnungen) Sie die angegebenen
Geschäftsfälle des Jahres 2019!
Sollte bei einem Geschäftsfall keine Buchung erforderlich sein, so kommentieren Sie bitte
Ihre Entscheidung.
Materialeinkäufe sind auf Bestandskonten zu verbuchen, da diese Gesellschaft über eine
umfangreiche Lagerbuchhaltung verfügt.
Rechnungsabgrenzungen sind sofort zu erfassen.
Führen Sie (soweit beim einzelnen Beispiel verlangt) auch die im Zuge der Bilanzierung
notwendigen Buchungen durch.
Sollte eine Mehr-Weniger-Rechnung notwendig sein, dann ist diese zu vermerken.

GF 1     Während seiner Tätigkeit beschädigt unser Lehrling versehentlich die
         elektrischen Leitungen unseres Bürogebäudes. Wir beauftragen daher ein
         kroatisches Elektrounternehmen ACDC d.o.o. mit der Sanierung, welche uns
         15.000,00 kroatische Kuna in Rechnung stellt. Eine gültige UID-Nummer
         liegt vor.
         Fremdwährungskurse laut Kursblatt:
         Valuten: Verkauf/Ankauf     7,68 / 7,85
         Devisen: Verkauf/Ankauf 7,52 / 7,96
         Nehmen Sie die Verbuchung der Eingangsrechnung vor.
         Wir erhalten von unserer Versicherung eine Entschädigung für den Schaden
         in Höhe von € 1.500,00 überwiesen.
         Verbuchen Sie auch diese Überweisung.
GF 2   Am 01.07.2019 schließt Frau Handler einen Leasingvertrag für einen Ford
       Focus Van (vorsteuerabzugsberechtigter Kleinlastwagen) ab. Gleichzeitig
       mit der ersten Leasingrate (€ 675,00 + 20 % USt) wird auch eine
       Leasingvorauszahlung (€ 7.500,00 + 20 % USt) geleistet.
       Verbuchen Sie die Zahlungen vom 01.07.2019 und beachten Sie, dass die
       Leasinglaufzeit 48 Monate beträgt.
GF 3   Die Gesellschaft bildet bereits seit Jahren eine pauschale
       Gewährleistungsrückstellung in Höhe von 7,5% der Umsatzerlöse. Die
       Umsatzerlöse betrugen im Jahr 2019 € 871.585,50,
       Am Konto (3) Gewährleistungsrückstellung ist ein Saldo in Höhe von
       € 68.500,00 ausgewiesen.
       Führen Sie alle in diesem Zusammenhang noch notwendigen Buchungen
       durch.
GF 4   Im Jahr 2019 wurde mit dem Bau einer Garage für den eigenen Bedarf
       begonnen.
       Es sind im Jahr 2019 folgende Kosten angefallen:
          •     Fertigungsmaterial               € 72.500,00
          •     Fertigungslöhne                  € 99.850,00
          •     Materialgemeinkosten                 18,50%
          •     Fertigungsgemeinkosten               101,75%
          •     Verwaltungsgemeinkosten                5,65%
          •     Vertriebsgemeinkosten                  3,25%
       Mit der Fertigstellung wird erst im Jahr 2020 gerechnet.
       Führen Sie alle in diesem Zusammenhang noch notwendigen Buchungen
       durch.
GF 5   Das Insolvenzverfahren unseres Kunden Wallner Herbert wurde
       abgeschlossen. Es ergibt sich eine Quote in Höhe von 2,5 %, die
       voraussichtlich nächstes Jahr ausbezahlt wird. Die ursprüngliche Forderung
       lautet auf € 28.500,00 (inkl. 20% USt).
       Es wurde bereits im Vorjahr eine Wertberichtigung in Höhe von 90%
       gebildet. Dies war auch die einzige im Vorjahr gebildete Wertberichtigung.
       Alle anderen Forderungen sind einbringlich.
       Führen Sie alle in diesem Zusammenhang noch notwendigen Buchungen
       durch.
GF 6   Frau Handler überlässt ihren – bisher ausschließlich privat genutzten –
       Laptop der Gesellschaft, welche diesen den Lagerarbeitern zur Verfügung
       stellt. (Einlage erfolgt am 05.10.2019; Ursprüngliche Anschaffungskosten:
       € 2.500,00; Aktueller beizulegender Wert bzw. Teilwert: € 1.100,00). Es wird
       von einer Restnutzungsdauer von 2 Jahren ausgegangen.
       Verbuchen Sie die Einlage und die notwendigen Abschreibungen.
GF 7   Leider war es der Gesellschaft nicht möglich die Baustelle des
       Einkaufzentrums Nord fristgerecht fertigzustellen. Vereinbarungsgemäß
       (lt. Vertrag) wird daher eine Entschädigung für die zeitliche Überziehung in
       Höhe von € 3.500,00 geleistet. Der Betrag wird vom Bankkonto überwiesen.
       Verbuchen Sie die Bankzahlung.
Ziffer 4 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 100
Rechtslehre (30), Steuerrecht (70)
Beispiel 4.1. Rechtslehre - Bürgerliches Recht (5 Punkte)

Sachverhalt:

A will sein rostiges Fahrrad neu lackieren lassen. Er wendet sich an B und erkundigt sich,
was die Lackierung „silber-metallic“ kostet. B nennt einen Preis von EUR 180,--.
A ist der Preis zu teuer, er fragt B: „Und was kostet es in schwarz?“. B nennt einen Preis
von EUR 150,--.
A willigt erfreut ein. Als A sein Fahrrad abholt, ist dieses zu seinem Entsetzen schwarz
lackiert.

Fragestellung

A möchte den Vertrag wegen Irrtums anfechten? Welche Art des Irrtums liegt in konkreten
Fall vor? Unter welchen Voraussetzungen ist ein solcher Irrtum beachtlich und A wird sein
Recht durchsetzen können?
Beispiel 4.2. Zahlungs- und Kapitalverkehr (5 Punkte)

Sachverhalt und Fragestellung:

B möchte sich für den Erwerb eines Anteils an einer GmbH einen Kredit bei der Bank X
aufnehmen. Er ist Alleineigentümer einer Liegenschaft.

Welche Möglichkeiten bestehen für die Bank, den Kredit abzusichern? Welche Sicherheit
wird die Bank als „sicherste“ Variante verlangen?
Beispiel 4.3. Rechtslehre – Unternehmensrecht/Gesellschaftsrecht (20 Punkte)

Sachverhalt:

A, B und C möchten eine Baufirma in Form eine GmbH gründen. A soll eine Stammeinlage
von 24.000 und B von 8.000 übernehmen. C bringt ein Notebook im Wert von 3.000 ein.
Sie erkundigen Sich bei Ihnen, wieviel an Kapital aufgebracht werden muss, um eine
GmbH gründen zu können.

Fragestellung:

1) Welche Vorgaben enthält das GmbHG für die Kapitalaufbringung? Stellen Sie die
   Rechtslage umfassend dar.
2) Wie viel müssen A, B und C im konkreten Fall bei der Gründung aufbringen, wenn sie
   das Gründungsprivileg nicht in Anspruch nehmen?
3) Was versteht man unter der sog. „Gründungsprivilegierung“ nach dem GmbHG
4) Muss eine GmbH einen jährlichen Jahresabschluss erstellen oder ist bei GmbHs mit
   einem jährlichen Umsatz von unter EUR 700.000 eine Einnahmen/Ausgabenrechnung
   zulässig?
5) In welchem Gesetz ist die Jahresabschlusserstellung geregelt?
6) Bis wann muss ein Jahresabschluss jeweils erstellt werden?
7) Muss der Jahresabschluss beim Firmenbuch eingereicht werden? Bis wann muss diese
   Einreichung erfolgen?
8) Nach einem Jahr erfolgloser Geschäftstätigkeit ist die X-GmbH überschuldet
   a) Nennen sie die Insolvenzgründe in der IO - Voraussetzungen für ein
   Insolvenzverfahren.
   b) Wer (aller) kann einen Insolvenzantrag einbringen? Zu welchem Zeitpunkt muss die
   X-GmbH (durch wen) spätestens einen Insolvenzantrag stellen?
Beispiel 4.4. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte)

Sachverhalt:
Frau Dr. Muster, die verheiratet ist und 2 Kinder im Volksschulalter hat, erzielte im Jahr
2019 folgende Einkünfte im Inland:

1) Gewinn als Zahnärztin aus dem Ergebnis der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach
Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages von EUR 105.000,00

2) Für Ihre Tätigkeit als Vortragende bei Fachtagungen liegen folgende Daten vor:
Einnahmen EUR 15.000,00, Ausgaben für Büromaterial EUR 150,00 und für Telefonkosten
EUR 400,00. Sonst hatte Sie keine weiteren Ausgaben und es wurden auch keine
Investitionen getätigt. Der Grundfreibetrag wurde bereits bei der Tätigkeit als Zahnärztin
angesetzt. Ermitteln Sie die Einkünfte nach der günstigsten Methode.

3) Beteiligungen:
- Verlustanteil aus einer Beteiligung an der Leasing OG (Unternehmensschwerpunkt ist die
Vermietung von beweglichen Gegenständen) EUR – 18.000,00
- Gewinnanteil aus der Ausschüttung an einer inländischen Kapitalgesellschaft in Höhe von
EUR 20.000,00 abzüglich EUR 5.500,00 Kapitalertragsteuer
- Verlustanteil an der echten Stillen Gesellschaft an der Solaranlagen KG – 5.000,00

4) Verlust aus Vermietung & Verpachtung eines Zinshauses von EUR 5.500,00. Diese
Vermietung hat in den letzten Jahren immer Überschüsse erzielt, der Verlust 2019 wurde
aufgrund von Instandhaltungsarbeiten erzielt.

5) Erlös aus dem Verkauf eines privaten Kunstwerkes von EUR 1.500,00, welches Sie vor
zwei Jahren bei einer Auktion um EUR 800,00 erworben hat.

6) Funktionsgebühr für die Tätigkeit als Prüfungskommissär EUR 1.000,00

Es sind keine Verlustvorträge aus den Vorjahren mehr vorhanden. Frau Dr. Muster tätigt
2019 noch folgende Ausgaben:
Kirchenbeitrag in Höhe von EUR 600,00 sowie Spenden an die Feuerwehr in Höhe von
EUR 200,00 (wurden alle elektronisch gemeldet). Der örtliche Musikverein hat EUR 100,00
an Spenden im Zuge einer Sammlung erhalten. Für die
Hortbetreuung ihrer beiden Kinder hat Sie im Jahr 2019 EUR 3.000,00 bezahlt.

Fragestellung

Ermitteln Sie die Einkünfte, den Gesamtbetrag der Einkünfte und das Einkommen für 2019
unter Berücksichtigung allfälliger steuerlicher Begünstigungen.
Beispiel 4.5. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte)

a) Der Tischlermeister Fritz Müller hat seinen steuerlichen Gewinn bislang durch
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt (USt-Nettomethode). Ab 1.1.2020 muss er
aufgrund der Überschreitung der Umsatzgrenzen des § 189 UGB zur Gewinnermittlung
nach § 5 (1) wechseln.

Die Eröffnungsbilanz (in EUR) zum 1.1.2020 stellt sich wie folgt dar:

Maschinen                    20.000,00 Eigenkapital                      35.300,00
BGA                          15.000,00 Urlaubsrückstellung               15.000,00
Fuhrpark LKW                 60.000,00 Rückstellung für                   2.500,00
                                         Jahresabschlusskosten
Materialvorrat               24.000,00 Bankdarlehen                      80.000,00
Lieferforderungen (brutto                Lieferverbindlichkeiten         48.000,00
inkl. 20% USt)               54.000,00 (brutto inkl. 20% USt)
Sonstige Forderungen                     USt-Zahllast                     3.000,00
(brutto inkl. 20% USt)       10.800,00
Summe                       183.800,00 Summe                            183.800,00

Ermitteln Sie das Übergangsergebnis nach den vorliegenden Angaben! Beachten Sie
dabei, dass nur die Nettobeträge im Bereich der Einkommensteuer steuerwirksam sind
(USt-Verrechnung nach der Nettomethode!).

b) Frau Beate Wallner schließt ihr Kosmetikstudio aufgrund ihrer Pensionierung am
30.09.2019. Sie ist zu dem Zeitpunkt 58 Jahre alt und bezieht ab dem 1.10.2019 die
vorzeitige Alterspension. Sie hat ihren Betrieb über 20 Jahre lang geführt, es wurde ein
Aufgabegewinn in Höhe von EUR 15.000,00 ermittelt.
Fragestellung:

Zu a) Erläutern Sie die steuerliche Behandlung sowohl eines Übergangsgewinnes als auch
eines Übergangsverlustes bei einem bestehenden Betrieb! In welchem Zeitraum muss das
Übergangsergebnis versteuert werden?

Zu b) Welche steuerlichen Begünstigungen könnten Sie für den ermittelten Aufgabegewinn
vorschlagen?
Beispiel 4.6. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte)

Herr Zenz erwirbt im Jänner 2010 eine Eigentumswohnung in einem Wohnhaus in Graz mit
8 Wohneinheiten um EUR 250.000,00. Die Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer,
Eintragungsgebühr, Notarkosten) betragen in Summe EUR 15.000,00. Ab Februar 2010
vermietet er die Wohnung an Frau Adam. Die daraus erzielten Einkünfte versteuert er
ordnungsgemäß. Im Jahr 2010 wurde der Grundanteil gemäß der damals herrschenden
Rechtslage mit 20% angenommen, ab dem Jahr 2016 kam es hier zu einer Änderung
aufgrund Grundanteils-VO.
Im Oktober 2019 verkauft Herr Zenz die Eigentumswohnung an die bisherige Mieterin zu
einem vereinbarten Gesamtkaufpreis von EUR 300.000,00, welcher noch im November
2019 von Frau Adam zur Gänze bezahlt wird. An den Notar bezahlt er für die Berechnung
der Immobilienertragsteuer EUR 500,00.

Variante: Der Mietvertrag mit Frau Adam wird mit Wirkung zum 31.3.2013 aufgelöst und
Herr Zenz zieht am 1.4.2013 selbst in die Wohnung ein und begründet dort seinen neuen
Hauptwohnsitz. Im Oktober 2019 verkauft er dann die Wohnung um EUR 300.000,00 und
zieht noch im selben Monat aus der Wohnung aus.

Fragestellung:

Ermitteln Sie, sofern keine Steuerbefreiung zur Anwendung kommt, die zu entrichtende
Steuer aus dem Verkauf der Wohnung im Jahr 2019.
Beispiel 4.7. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte)

Sachverhalt:

Ein Steuerpflichtiger erzielt im Jahr 2019 folgende Einkünfte aus Kapitalvermögen:

1) Zinsen für sein Sparbuch in Höhe von EUR 600,00

2) Verkauf der Anteile (10%) an einer österreichischen GmbH EUR 15.000,00.

   Die Anteile wurden im Jahr 2017 um EUR 3.500,00 erworben, das Eigenkapital der
   GmbH beträgt EUR 35.000,00.

   Für die Vertragserrichtung werden EUR 800,00 an Notarkosten fällig.

3) Gewinnausschüttung aus einer deutschen GmbH EUR 20.000,00.

4) Verlust aus dem Verkauf einer inländischen Aktie in Höhe von EUR 9.000,00.

Fragestellung:

Erläutern Sie die steuerliche Behandlung dieser Kapitalerträge. Welche Einkünfte muss er
in der Steuererklärung angeben? Legen Sie dar, ob und in welchem Ausmaß ein
Verlustausgleich in Betracht kommt?
Beispiel 4.8. Steuerrecht - Körperschaftsteuer (8 Punkte)

Sachverhalt:

Die ASW Beteiligungs-GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Wien hält folgende
Beteiligungen im Anlagevermögen (alle Gesellschaften sind operativ tätig):

a) 50 % an der österreichischen Ö-GmbH seit Anfang 2019

b) 3 % an der italienischen D-GmbH seit 2018

c) 3 % an der L-GmbH, Sitz in Libyen, seit 2017.
   Annahme: zwischen Österreich und Libyen kein umfassendes
   Amtshilfeabkommen.

d) 20 % an der brasilianischen B-GmbH, seit 2012.

Die Gesellschaften schütten im Kalenderjahr 2019 Dividenden aus.

Fragestellung:

Sind diese bei der ASW Beteiligungs-GmbH steuerpflichtig oder steuerfrei? Führen Sie in
Stichworten die Voraussetzungen für die Befreiung der Dividenden an.
Beispiel 4.9. Steuerrecht – Besteuerung von Gesellschaften (8 Punkte)

Die ASW Beteiligungs-GmbH hat die Anteile an der Ö-GmbH von einen Handelspartner,
mit dem keine weiter gesellschaftsrechtlichen Verbindungen bestehen Anfang 2019
erworben und dafür einen Kredit bei RLB NÖ-Wien AG aufgenommen. Dafür wurden
Zinsen in Höhe von 25.000 in 2019 verrechnet. Weiters hat die Bank eine
Bearbeitungsgebühr von 10.000 verrechnet.

Die ASW Beteiligungs-GmbH hat vor einigen Jahren eine Tochtergesellschaft in Österreich
gegründet, an der sie noch immer zu 100% beteiligt ist. Da das Projektvorhaben der
Tochtergesellschaft gescheitert ist, wird im Jahresabschluss der ASW Beteiligungs-GmbH
eine Beteiligungsabschreibung um EUR 125.000 vorgenommen.

Fragestellung:

Beurteilen Sie, ob die Zahlungen an die Bank als Betriebsausgaben anerkannt sind?
Beurteilen Sie, wie die Beteiligungsabschreibung steuerlich zu behandeln ist!
Beispiel 4.10. Steuerrecht - Umsatzsteuer (8 Punkte)

Sachverhalt:

Die österreichische Supermarktkette GÜNSTIG errichtet ihren neuen Firmensitz in Wien.

a) Die Planung erfolgt durch den deutschen Architekten TEICHEL. Der deutsche Architekt
übernachtet auf seiner Geschäftsreise im Hotel PACHER in Wien.

b) Die Errichtung des Firmensitzes übernimmt die deutsche Baugesellschaft SCHWERIN.
Die deutsche Baugesellschaft lässt dazu einige ihrer Maschinen von einem
österreichischen Transportunternehmen FLOTT auf die Baustelle nach Wien bringen. Diese
werden nach Fertigstellung des Gebäudes wieder nach Deutschland gebracht.

Fragestellung:

Beurteilen Sie die Sachverhalte aus umsatzsteuerlicher Sicht!
Beispiel 4.11. Steuerrecht - Umsatzsteuer (8 Punkte)

Sachverhalt:
Der Unternehmer HANS erzielt im Jahr 2019 Gesamteinnahmen von EUR 28.500.

a) HANS kauft im Jahr 2019 einen Computer (PC) um EUR 1.250 (netto) von einem
Unternehmen PL aus Polen. Das polnische Unternehmen versendet den PC von Polen
nach Österreich.

HANS tätigt sonst keine Einkäufe im Jahr 2019 aus anderen EU Ländern.
Auch im Jahr 2018 tätigte HANS keine Einkäufe aus anderen EU-Ländern.

b) HANS kauft sich eine Standardsoftware vom deutschen EDV Unternehmen PAS im Wert
von EUR 500 in dessen Internetshop (= elektronisches Herunterladen der Software)

Fragestellung:

Wie ist die Leistung an HANS im Jahr 2019 umsatzsteuerlich zu behandeln?
Beispiel 4.12. Steuerrecht – Gebühren/Verkehrsteuern/Verfahrensrecht (6 Punkte)

Sachverhalt:

Sie haben für Ihren Mandanten fristgerecht am 15.6.2020 die Umsatzsteuererklärung 2019
eingereicht mit einer Zahllast von 32.000, der UVA-Meldungen von 30.000
gegenüberstehen; die erwartete Nachzahlung beträgt somit 2.000. Der Bescheid erging am
6.7.2020, der am 10.7.2020 bei Ihnen einlangte. Das Finanzamt hat weitere 1.500 an
Vorsteuern aberkannt (Gesamtnachzahlung daher 3.500) mit der Begründung, dass es sich
um nicht abzugsfähige Vorsteuern für einen PKW handelt. Tatsächlich ist es ein LKW.
Gleichzeitig hat das FA einen Verspätungszuschlag in Höhe von 2% der Zahllast verhängt
(somit 640).

Aufgabenstellung:

a) Wie lange ist Ihre Beschwerdefrist gegen den Bescheid vom 6.7.2020?
b) Welche Möglichkeit haben Sie, falls Sie die Beschwerdefrist nicht einhalten können?
c) Welche Wirkung hätte ein Versäumnis der Beschwerdefrist?
d) Ist der Verspätungszuschlag gerechtfertigt?
e) Wäre ein Säumniszuschlag gerechtfertigt? Und falls ja, wie hoch wäre dieser bei 3.500
   bzw. bei 2.000 USt-Nachzahlung?

Zusatzfrage:

Ihr neuer Klient hat sein Caféhaus am 1.7.2020 eröffnet, wo hauptsächlich Barumsätze
erzielt werden. Anfang September 2020 überschreitet er die maßgebliche Barumsatzgrenze
von 7.500, im Oktober dann auch die Gesamtumsatzgrenze von 15.000. Die UVAs werden
monatlich gemeldet. Ab wann muss Ihr Klient eine in FinanzOnline registrierte Kasse
anmelden?
Ziffer 5 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 80 Punkte
Bilanzierung
Beispiel 5.1 (37 Punkte)

Der Bilanzstichtag der Möbel GmbH ist der 31.12.2019. Der jeweilige Buchungsstand ist
angeführt. Führen Sie alle im Jahr 2019 noch notwendigen Buchungen durch und ermitteln
Sie jeweils eine etwaige steuerrechtliche MWR!

a)
In der zweiten Jahreshälfte wurde eine CNC Maschine von einem deutschen Lieferanten
gekauft. Die Rechnung lautet auf € 80.000. Das Land Innsbruck erteilte im Oktober eine
Subventionszusage von € 20.000. Die Auszahlung ist für Jänner 2020 geplant.
Nutzungsdauer 10 Jahre. Die Rechnung für die CNC Maschine wurde bereits gebucht.

b)
Im August 2019 hat ein geschickter EDV-Mitarbeiter die neue Homepage programmiert. Sie
wurde im September online gestellt. Die dabei angefallenen Gehaltkosten in Höhe von €
3.000 wurden im Personalaufwand erfasst. Voraussichtlich wird die Homepage drei Jahre
genutzt werden.

c)
Die Rechnungen über die Zugänge 2019 der geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden auf
dem Konto (0) Geringwertige Wirtschaftsgüter gebucht:
     1. Halbjahr € 7.000 / 2. Halbjahr € 2.500

Es wird für diese Wirtschaftsgüter mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 4 Jahren
gerechnet.
Unternehmensrechtlich soll ein möglichst hoher Gewinn, steuerrechtlich ein möglichst
niedriger Gewinn erzielt werden.

d)
Beim Erwerb eines Betriebes am 5.5.2015 wurde ein Firmenwert in Höhe von         € 90.000
aktiviert und auf 10 Jahre abgeschrieben.
e)
Unter den Finanzanlagen ist ein Anteil an einer Tochter GmbH ausgewiesen (Anteil 60%).
Durch einen Aufschwung im vergangenen Jahr hat der Anteil zum 31.12.2019 einen
beizulegenden Wert von € 60.000. Die Anschaffungskosten von € 40.000 wurden im Jahr
2014 wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage auf € 33.000 abgeschrieben.

f)
Im Jahr 2015 wurde für einen PKW ein Leasingvertrag abgeschlossen. Es wurden folgende
Vereinbarungen getroffen (alle Beträge einschließlich 20 % USt)

Kaufpreis                 € 36.000
Leasingdauer              48 Monate
Leasingrate / Monat        € 750
Restwert                  € 4.000
Leasingbeginn             1.1.2015

Am 1.1.2019 wurde dieser Pkw wie vereinbart zum Restwert gekauft. Es wird mit einer
Restnutzungsdauer von 2 Jahren gerechnet.
Der Kauf des PKW wurde bereits verbucht.

g)
Erstellen Sie für jedes Anlagegut getrennt den Anlagenspiegel für das Jahr 2019.
Tragen Sie die Werte in den im Lösungsheft befindlichen Anlagenspiegel ein!

h)
Ermitteln Sie für jedes Anlagengut den Stand der latenten Steuern zum 31.12.2019!
Beispiel 5.2 (9 Punkte)

Aus der Buchhaltung der Schuhmanufaktur KG (rechnungslegungspflichtig) ersehen Sie
folgende Daten zu den Kundenforderungen per 31.12.2019:

(2) Forderungen aus L&L – Inland (inkl. 20 % USt)         € 585.000
(2) Forderungen aus L&L – Ausland (ohne USt)              €    7.000
(2) Einzelwertberichtigung zu Forderungen                              € 10.000

Die Forderungen gegen den Kunden shoes GmbH in Höhe von € 21.600 (inkl. 20 % USt)
sind zweifelhaft. Es wird mit einem Ausfall dieser Forderungen in Höhe von 70 %
gerechnet.

Eine offene Forderung besteht zum Stichtag gegen den Kunden BINGO, Las Vegas in
Höhe von USD 2.400. Tageskurs bei Einbuchung der Ausgangsrechnung: 1 EUR = 1,0840
/ 1,0900 USD
Kurs 31.12.2019: 1 EUR = 1,0940 / 1,1020 USD

Die anderen Inlandsforderungen sind voraussichtlich einbringlich, es soll jedoch für diese
erstmals eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % gebildet werden.

Führen Sie alle im Jahr 2019 noch notwendigen Buchungen durch und ermitteln Sie jeweils
eine etwaige steuerrechtliche MWR!
Beispiel 5.3 (8 Punkte)

Der Auszug aus der Saldenliste der B-GmbH:

                                              SOLL        HABEN
(9) Stammkapital                                          € 35.000
(9) Nicht eingeforderte ausstehende Einlage   € 17.500
(9) Nicht gebundene Kapitalrücklage                       € 45.000
(9) Gewinnvortrag                                         € 15.000

Die Gesellschafter beschließen, die nicht eingeforderte ausstehende Einlage einzuzahlen.
Im Jahr 2019 wurden daher € 17.500 überwiesen und vorläufig wie folgt gebucht:
(2) Bank / (9) unklare Buchungsfälle          17.500

Zur Stärkung des Eigenkapitals wurde vor 10 Jahren ein Gesellschafterzuschuss
einbezahlt. Dieser Zuschuss soll wieder rückgezahlt werden. Die nicht gebundene
Kapitalrücklage soll daher zum 31.12.2019 zur Gänze aufgelöst werden um diesen Betrag
im nächsten Jahr ausschütten zu können.

Der Jahresverlust 2019 beträgt € 18.000 (vor Auflösung der Kapitalrücklage)

Führen Sie alle im Jahr 2019 noch notwendigen Buchungen durch und ermitteln Sie jeweils
eine etwaige steuerrechtliche MWR!

Stellen Sie das Eigenkapital gemäß § 224 UGB (unter Berücksichtigung des § 229 UGB)
zum 31.12.2019 dar.
Beispiel 5.4 (26 Punkte)

Führen Sie alle noch notwendigen Buchungen der Franz Müller GmbH zum 31.12.2019
(Bilanzstichtag) durch und geben Sie jeweils eine etwaige steuerrechtliche MWR an. Es soll
unternehmensrechtlich jeweils ein möglichst geringer Gewinn ausgewiesen werden. Sollten
keine Buchungen mehr erforderlich sein, so begründen Sie dies.

a) (12 Punkte)
Für die Bilanzierung der Rückstellungen bzw. Eventualverbindlichkeiten zum 31.12.2019
stehen folgende Informationen zur Verfügung:

aa) (1 P.)
Im Oktober 2019 wird ein Auftrag über die Errichtung einer Technischen Anlage
angenommen. Auftragsvolumen EUR 1 Mio.
Ende des Jahres ergibt eine Nachkalkulation Selbstkosten (Gesamtkosten) für die
Abwicklung des Auftrages von EUR 0,8 Mio. Die Arbeiten werden voraussichtlich im März
2020 beginnen.
bb) (3 P.)
Die Franz Müller GmbH hat im Jahr 2019 die Haftung für den Kredit eines US -
Tochterunternehmens (Mueller USA) über USD 200.000 übernommen.
Die wirtschaftliche Situation des Tochterunternehmens hat sich Ende 2019 massiv
verschlechtert. Es wird mit einer baldigen Inanspruchnahme aus der Haftung gerechnet.
Devisenkurs zum 31.12.2019: 1 EUR = 1,12 / 1,13 USD
cc) (2 P.)
Für einen von der österreichischen Tochter (Müller VertriebsGmbH) aufgenommenen Kredit
wurde eine Haftung in Höhe von EUR 300.000 übernommen. Die Tochter ist derzeit voll
zahlungsfähig.
dd) (6 P.)
Bei einer im Eigentum der Müller GmbH. befindlichen technischen Anlage ist Ende des
Jahres 2019 ein Schaden eingetreten. Aus organisatorischen Gründen wird die Reparatur
aber erst in zwei Jahren durchgeführt. Die voraussichtlichen Reparaturkosten betragen
EUR 80.000. Es besteht keinerlei rechtliche oder vertragliche Verpflichtung, diese
Reparatur auch durchzuführen.
Der für eine etwaige unternehmensrechtliche Abzinsung anzuwendende Zinssatz beträgt
0,63 % pro Jahr. Runden Sie die abgezinsten Beträge auf ganze Euro.
b) (12 Punkte)
Für die Berechnung der Körperschaftsteuerrückstellung zum 31.12.2019 sind folgende
Angaben zu beachten:
Der Gewinn laut Saldenliste (vor Verbuchung der KÖST-Rückstellung): € 2.600.000
KÖST-Vorauszahlungen 2019 (als Aufwand verbucht): EUR 50.000
Für die Berechnung der steuerrechtlichen MWR stehen folgenden Angaben zur Verfügung
(Die notwendigen Buchungen wurden bereits durchgeführt):
aa)
Die Geldbeschaffungskosten für ein am 1.10.2017 aufgenommenes Darlehen betragen
EUR 1.200. Die Laufzeit des Darlehens beträgt zehn Jahre.
bb)
Ein ursprünglich am 10.10.2009 um EUR 80.000 angeschaffter PKW (Es wurde von einer
Nutzungsdauer von 5 Jahren ausgegangen) hat im Jahr 2019 folgende Kosten verursacht:
Vollkaskoversicherung EUR 1.840
Benzin: EUR 600
cc)
Der PKW aus Angabe bb) wurde am 11.11.2019 um EUR 10.000 verkauft.
dd)
Die Auflösung der Abfertigungsrückstellung beträgt im Jahr 2019 EUR 36.000.
Steuerrechtlich wurde die Abfertigungsrückstellung im Jahr 2002 steuerfrei aufgelöst.
Im Jahr 2019 wurden Abfertigungen in Höhe von EUR 30.000 ausbezahlt und als Aufwand
verbucht.
ee)
Im Jahr 2019 wurde eine pauschale Gewährleistungsrückstellung in Höhe von EUR 15.000
dotiert.
ff)
Die anderen steuerrechtlichen MWR (ohne Berücksichtigung des KÖST- Aufwandes)
betragen in Summe EUR + 70.000.

Es steht noch ein steuerrechtlicher Verlustvortrag aus den Vorjahren in Höhe von EUR
5.100.000 zur Verfügung.
Es stehen noch anrechenbare Mindestkörperschaftsteuerzahlungen aus den Vorjahren in
Höhe von EUR 5.200 zur Verfügung.
Berechnen und verbuchen Sie die Körperschaftsteuerrückstellung zum 31.12.2019!
c) (2 Punkte)
Es wird uns die endgültige Saldenliste (nach Eingabe aller Um- und Nachbuchungen) der
Franz Müller Services GmbH (Eine 100 %ige Tochter der Franz Müller GmbH) vorgelegt.
Daraus ergeben sich folgende Werte:
Jahresüberschuss EUR 3.200.500
Dotierung von Gewinnrücklagen EUR 770.000
Gewinnvortrag EUR 140.500
Ermitteln Sie den Bilanzgewinn der Franz Müller Services GmbH!
Ziffer 6 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 45
Kostenrechnung
Beispiel 6.1 (18 Punkte)

Ein Unternehmen verkauft Schwimmreifen und hat in 2 Perioden folgende Stück produziert,
wobei entsprechende Gesamtkosten entstanden sind:

            Periode Gesamtkosten         Gesamtmenge
                  1     33.500,00            1.000,00
                  2     39.500,00            1.400,00

Die variablen Kosten pro Stück und die Fixkosten sind in beiden Perioden gleich hoch.

Der Nettoerlös eines Reifens beträgt EUR 25,00.

Sollten Sie die variablen Kosten / Stück bzw. die Fixkosten pro Periode nicht ermitteln
können, rechnen Sie die Beispiele mit folgenden Werten weiter:

K(variabel) / Stück: 15

K(fix) / Periode: 18.500

   1) Ermitteln Sie den Deckungsbeitrag pro Stück
   2) Ermitteln Sie den Break-Even-Point
   3) a) Wieviel Stück müssen verkauft werden, um ein Betriebsergebnis von                EUR
      7.500,00 zu erzielen?
      b) Wie hoch ist in diesem Fall der Mengenspielraum?
      c) Wie hoch ist in diesem Fall der Preisspielraum?
Beispiel 6.2 (15 Punkte)

Ein Unternehmer hat folgende Werte aus seinem Betriebsabrechnungsbogen ermittelt:

Materialeinzelkosten:      625.000

Fertigungseinzelkosten:    300.000

Die nicht direkt zurechenbaren Kosten verteilen sich wie folgt:

Materialgemeinkosten: 40.000

Fertigungsgemeinkosten: 410.000

Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten: 38.825

Gemeinkosten der EDV-Stelle: 30.000

Die EDV-Stelle erbringt Ihre Leistungen zu je einem Drittel an die anderen Kostenstellen.

Aufgabe: Ermitteln Sie die Zuschlagssätze für die Kostenrechnung
Beispiel 6.3 (12 Punkte)

Ein Unternehmer verkauft Sonnenschirme an Privatkunden um EUR 2.400,00 (inkl. 20 %
USt). Die Sonnenschirme werden von einem Sonnenschirmhersteller eingekauft

50% der Kunden erhalten einen 4%igen Skonto, 40 % der Kunden einen 20%igen Rabatt.

Der Unternehmer kalkuliert mit einem Gemeinkostenzuschlag von 35% und einem
Gewinnzuschlag von 32%

Bei Kauf von 100 Stück fallen insgesamt EUR 1.000,00 Transportkosten an.

Aufgabe

Ermitteln Sie den maximalen Einkaufspreis für einen Sonnenschirm, wenn der
Unternehmer einen Gewinnzuschlag von mindestens 32 % erzielen will!
Musterklausur
                           Schriftliche Prüfung

                        Diplom
                 Steuersachbearbeiter/
                   Bilanzbuchhalter

                                                                                                       Nin
                                            LÖSUNG

                                12. August 2020
                                        9:00 – 15:00 Uhr

                                                        ©
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Ziffer 1 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG
2014):
Gesamtpunkte: 35
Beispiel 1.1 (Lösung) (15 Punkte)
a) 7 Punkte
01.06. (2) Bank      390,00 / (4) Erlöse          375,00        1
                                 (4) Mahnspesen    15,00
03.06. 2019: 850,00 x 6 = 5.100,00                              2
        2020: 850,00 x 12 = 10.200,00
        2021: 850,00 x 6 = 5.100,00

        Verteilungspflicht § 19 (3) EStG
        (7) Mietaufwand         5.100,00 / (2) Bank 20.400,00
        (2) ARA                15.300,00
05.06. (9) Privat / (2) Bank         250,00                     1
08.06. Keine Buchung mangels Zahlungsfluss / Lieferung          1
12.06. (7) Büromaterial        106,67 / (2) Kassa 128,00        1
        (2) VSt                 21,33

28.06. (2) Kassa / (3) Erlöse § 19 UStG 6.000,00                1

        ZM
b) (8) Punkte
Einnahmen                                 385.000,00
Eigenverbrauch netto                         1.100,00    386.100,00                 1
Fremdleistung                              75.958,00
Personal                                   115.850,00
GSVG                                       12.120,00
Büromaterial                                 1.150,00                               2
Fachliteratur                                 580,00
Sonstiges                                  64.250,00
Kilometergeld (385 x 0,42)                    161,70
Vorsteuer aus Neuinvestition                 3.800,00                               3
USt-Zahllast (- EV)                        19.400,00
Abschreibung                                35.485,00      328.754,70
Vorläufiges Ergebnis                                    57.345,30
-13% Gewinnfreibetrag                                   3.900,00 (Grundfreibetrag)      2
                                                        3.554,89 (Invest.bed. FB)
Steuerpflichtiger Gewinn                                49.890,41

Beispiel 1.2. (Lösung) (20 Punkte)
GF 1       (5) Wareneinkauf igE 15.800,00 / (33300005) Flowers 15.800,00       2

           (2) VSt igE         2.054,00 / (3) Erwerbsteuer       2.054,00
GF 2       (5) Bezugskosten    5.330,00 / (33300058) Transfix       8.830,00   1
           (2) EUSt            3.500,00
GF 3       (5) Wareneinkauf / (35600058)                  140.000,00           5
           (20058999) / (4) Warenerlöse Dreiecksgeschäft     170.000,00
           UVA: 140.000 unter Nicht zu versteuernde Erwerbe gem. Art. 25
           einzutragen
           ZM: 170.000 / UID-Nr. des Kunden / Dreiecksgeschäft
GF 4       (8) KÖST / (2) Bank 25.000                                          1
GF 5    15.800,00 x 17,50% = 2.765,00                                   2

        (33300005) Flowers 2.765,00 / (5) Wareneinkauf 2.765,00

        (3) Erwerbsteuer 359,45 / (2) VSt ig E                359,45
GF 6    3 % von (15.800 – 2.765) = 391,05 -> Überweisung 12.643,95      2
        (33300005) / (5) Skontoerträge Wareneinkauf 391,05
        (3) Erwerbsteuer / (2) VSt igE 50,84
        (33300005) / (2) Bank 12.643,95
GF 7    (33200589) EDV Guru 1.500,00 / (0) EDV       1.250,00           2
                                          (2) VSt     250,00
GF 8    (29999999) Kühteubel 75,00 / (4) Umsätze D    70,09             2
                                     (3) dt. USt       4,91
GF 9    3.500,00 x 0,9 = 3.150,00                                       1

        (20005895) Tscherosz / (4) Umsatserl. igL            3.150,00

        ZM
GF 10   EB: € 580.159,00                                                2
        AB: € 612.580,00
             € 32.421,00

        (5) HW-Einsatz / (1) HW-Vorrat               32.421,00
Ziffer 2 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 15
Beispiel 2 (Lösung)

GF 1   Taggeld: 3 Tage und 5 Stunden                                1

       3 x 26,40 = 79,20
       5 x 2,20 = 11,00
                     90,20 / 1,1 = 82,00 x 0,1 = 8,20               1

       855,50 x 0,4 = 342,20

       (7) Reisekosten       145,45 / (3) VK KK         673,30
       (7) Nächtigung        778,23 / (3) LV            342,20      3
       (2) VSt                91,82

       (7) Diäten             82,00 / (2) Kassa         90,02
       (2) VSt                 8,20                                 2
GF 2   (6) Gehälter 1.176,90 /        (3) VK GKK        177,94      4
                                      (3) VK MA         998,96

       (6) Gesetzl. Sozialaufw. 249,86/ (3) VK GKK 267,87
       (6) MVK                     18,01

       (6) DB         3,19            / (3) VK FA       3,50
       (6) DZ         0,31

       (6) KommSt                     / (3) VK Gemeinde 2,46
GF 3   (7) Repr. N.abzugf / (3) VK Bankomatkarte        75,00       2
GF 4   (2) Kaution     5.000,00 / (3) Geg. Schecks      19.400,00   2
       (7) Miete       2.000,00
       (2) ARA        10.000,00
       (2) VSt         2.400,00
Ziffer 3 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 25
Beispiel 3 (Lösung) (25 Punkte)
GF 1   15.000,00 / 7,52 = 1.994,68

       (7) Instandh. RC / (3) ACDC d.o.o               1.994,68     2

       (2) VSt RC    / (3) USt RC                          398,94

       (2) Bank      / (4) Versicherungsentsch.        1.500,00     2
GF 2   (7) Leasing        675,00 / (2) Bank            9.810,00     2
       (2) ARA 7.500,00
       (2) VSt        1.635,00

       7.500,00 / 48 x 6 = 937,50

       (7) Leasing / (2) ARA                      937,50            1
GF 3   871.585,50 x 7,50% =          65.368,91 EB
                                     68.500,00 AB
                                      3.131,09

       (3) Gewährleistungsrückst. / (4) Ertr. Aufl. RSt 3.131,09    2

       MWR – 3.131,09                                               1
GF 4   FM             72.500,00                                     3
       +18,5%         13.412,50
       FL             99.850,00
       +101,75%      101.597,38
                     287.359,88

       (0) Anlagen in Bau / (4) Akt. Eigenleistung     287.359,88   2
GF 5   28.500,00 x 97,50% = 27.787,50

       (7) Absch. Ford. 23.156,25 / (2) Wallner        27.787,50    2
       (3) USt            4.631,25
(2) Einzel-WB / (4) Ertr. A. d.Aufl. WB     21.375,00   2
GF 6   (0) EDV-Anlage / (9) Var. Kapital Handler   1.100,00    2

       1.100,00 / 2 / 2 = 275,00

       (7) Plan. Abschr. / (0) EDV-Anlage           275,00     2
GF 7   (7) Vertragsstrafe / (2) Bank               3.500,00    2
Ziffer 4 des §15 Abs2
Bilanzbuchhaltungsgesetz
(BiBuG 2014):
Gesamtpunkte: 100
Rechtslehre (30), Steuerrecht (70)
Beispiel 4.1. (LÖSUNG) Rechtslehre - Bürgerliches Recht (5 Punkte)

Es liegt ein Erklärungsirrtum vor: Der Erklärende (B) irrt sich über den Erklärungsinhalt
(Bedeutung des Wortes „schwarz“), als auch über die zu verwendende Farbe (Schwarz
statt Silber). Es liegt daher auch ein sog. Geschäftsirrtum vor.

Ein Irrtum ist nur dann beachtlich, wenn der Erklärungsempfänger (B) weniger
schutzwürdig ist, als der sich Irrende (A). Da der Irrtum von A veranlasst wurde und B der
Irrtum nicht hätte auffallen müssen, und der Irrtum auch nicht rechtzeitig aufgeklärt wurde,
kann A den Vertrag nicht wegen Irrtums anfechten.
Beispiel 4.2. Zahlungs- und Kapitalverkehr (5 Punkte)

Die Bank könnte eine beispielsweise

eine Bürgschaft,
eine Verpfändung der Geschäftsanteile
bzw. die Eintragung einer Hypothek auf seinem Grundstück verlangen.

Das Vermögen der GmbH selbst darf aber nicht als Kreditsicherheit dienen.

Für die Bank wird die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch als sinnvollste Variante
gesehen werden.
Beispiel 4.3. Rechtslehre – Unternehmensrecht/Gesellschaftsrecht (20 Punkte)

Vorgaben zur Kapitalaufbringung:
Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 35.000 und setzt sich aus den
Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen.
Stammeinlagen können sowohl Bar- als auch Sacheinlagen sein.
Mindestens die Hälfte des Stammkapitals muss durch Bareinlagen aufgebracht werden
(17.500). Davon gibt es Ausnahmen.
Bei Gründung der Gesellschaft musss auf jede Bareinlage mindestens ein Viertel,
jedenfalls aber ein Betrag von 70 einbezahlt werden.
Sacheinlagen sind sofort und zur Gänze einzubringen

2) Da C eine Sacheinlage einbringt muss diese voll aufgebracht werden. Hinsichtlich der
bar zu leistenden Einlage müssen A und B mindestens ¼ aufbringen, das ist für A 6.000
und für B 2.000 Da mindestens 17.500 aufzubringen sind, fehlen an Bareinlagen 9.500.
Diese sind zusätzlich einzuzahlen, im Zweifel immer anteilig.

3) Nach § 10b GmbHG muss die Summe der gründungsprivilegierten Stammeinlagen
mindestens 10.000 betragen, auf die gründungsprivilegierten Stammeinlagen müssen
mindestens 5.000 bar eingezahlt werden. Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Die
Gründungsprivilegierung endet spätestens zehn Jahre nach der Eintragung der
Gesellschaft im Firmenbuch.

4) JA muss erstellt werden

5) UGB

6) 5 Monate nach Bilanzstichtag

7) Ja; bis spätestens 9 Monate nach Bilanzstichtag

8) Insolvenz:
a) Die Insolvenzordnung (IO) setzt als Insolvenzeröffnungsgrund die Zahlungsunfähigkeit
voraus, bei einer GmbH reicht bereits die Überschuldung.
b) Grundsätzlich sind Schuldner als auch ein Gläubiger berechtigt einen Insolvenzantrag zu
stellen. Konkret ist die Feststellung des Zeitpunktes der Überschuldung von Bedeutung.
Gem. § 69 Abs 2 IO hat die X-GmbH spätestens 60 Tage nach Eintritt der
Voraussetzungen den Antrag durch ihre organschaftlichen Vertreter (Geschäftsführer)
unabhängig von einer eventuellen Geschäftsverteilung zu stellen.
Beispiel 4.4. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte)

Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Zahnärztin:
      105.000,00

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit Vortragende:

      Einnahmen                         15.000,00                    Einnahmen
      15.000,00
      - Büromaterial                    -   150,00                   - 6% Pauschale
          900,00
      - Telefonkosten                   -   400,00                   Gewinn laut
      Gewinn laut EAR             14.450,00                    Basispauschalierung 14.100,00

Die Pauschalierung ist günstiger und wird daher angewendet!

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Beteiligung Leasing OG = Wartetastenverlust
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Ausschüttung = endbesteuert
Verlustanteil echte Stille Gesellschaft = Wartetastenverlust
Spekulationsgewinn nicht steuerbar da länger als 1 Jahr Frist
Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung keine Liebhaberei                    - 5.500,00
Sonstige Einkünfte als Funktionär
                 1.000,00
Gesamtbetrag der Einkünfte
             114.600,00
- Topfsonderausgabenpauschale
      -     60,00
- Spenden an Feuerwehr
             -     200,00
- Kirchenbeitrag maximal
             -     400,00
EINKOMMEN
                    113.940,00
Die Kinderbetreuungskosten sind nicht abzugsfähig, da ab 2019 Familienbonus Plus. Die
Spende an den Musikverein ist nicht abzugsfähig.
Beispiel 4.5. (LÖSUNG) Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte)

a) Übergangsergebnis zum 1.1.2020:

Zuschläge:          Materialvorrat                    24.000,00
                    LF netto                          45.000,00
                    Sonstige Ford. Netto                9.000,00
Abschläge:          Urlaubsrückstellung              -15.000,00
                    Rückstellung JA                  - 2.500,00
                    LV netto                         - 40.000,00
                    Übergangsgewinn                    20.500,00

Der Übergangsgewinn ist beim Gewinn des ersten Gewinnermittlungszeitraumes nach dem
Wechsel zu berücksichtigen, hier daher im Kalenderjahr 2020. Ein Übergangsverlust ist
beginnend mit dem Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel über 7 Jahre zu
verteilen.

b) Aufgabebegünstigungen:

Da Frau Wallner noch keine 60 Jahre alt ist, steht ihr der halbe Durchschnittssteuersatz für
den Aufgabegewinn nicht zu. Aber Sie kann die Verteilung auf 3 Jahre beantragen oder
den Freibetrag in Höhe von EUR 7.300,00 geltend machen.
Beispiel 4.6. (LÖSUNG) Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte)

Ausgangsfall: Kein Befreiungstatbestand und Neuvermögen, weil zum 31.3.2012
steuerverfangen, daher zwingend Regeleinkünfteermittlung nach § 30 Abs 3 EStG:

Veräußerungserlös                                          300.000,00
- Anschaffungskosten gesamt                                265.000,00
+ geltend gemachte Abschreibung                              28.620,00
- Kosten für die Berechnung ImmoESt                             500,00
Überschuss daher                                             63.120,00

Davon 30% Immobilienertagsteuer EUR 18.936,00

Nebenrechnung adaptierte Anschaffungskosten:
2010: Kaufpreis samt Nebenkosten 265.000,00
      davon 80% Gebäudeanteil: 212.000,00 x 1,5% = 3.180
2016: Grundanteils-VO: 60% Gebäudeanteil: 159.000,00 x 1,5% = 2.385 Afa

Gesamte geltend gemachte Afa daher:
2010 – 2015: 6 Jahre x 3.180 = 19.080,00
2016 – 2019: 4 Jahre x 2.385 = 9.540,00
Summe Afa 28.620,00

Variante:

Die Hauptwohnsitzbefreiung ist erfüllt, da die Wohnung innerhalb der letzten 10 Jahre vor
dem Verkauf durchgehend für mindestens 5 Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat und der
Hauptwohnsitz nach dem Verkauf aufgegeben wurde.
Beispiel 4.7. (LÖSUNG)Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte)

Zinsen Sparbuch, dafür werden vom Kreditinstitut 25% KESt einbehalten und damit
endbesteuert, darum müssen diese nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Bei
der Regelbesteuerungsoption müssen jedoch alle Kapitalerträge angegeben werden,
Sparbuchzinsen können für einen Verlustausgleich nicht herangezogen werden.

Realisierte Wertsteigerung: Veräußerungserlös       15.000,00
                          - Anschaffungskosten      - 3.500,00
                                Überschuss          11.500,00

Der Überschuss ist in die Steuererklärung aufzunehmen, besonderer Steuersatz von 27,5%
ist möglich, aber kein Werbungskostenabzug! Verlustausgleich mit Punkt 4) ist möglich.

Gewinnausschüttung der deutschen GmbH unterliegt keinem KESt-Abzug und muss daher
in der Steuererklärung angegeben werden. Der Sondersteuersatz von 27,5% wird
angewendet. Die Veranlagungsoption ist möglich zum Ausgleich des Verlustes aus Punkt
4)

Verlust aus der Veräußerung kann mit den positiven Einkünften aus 2) und 3) (bis auf
Sparbuchzinsen) bei Veranlagungsoption gegengerechnet werden.
Beispiel 4.8. (LÖSUNG)Steuerrecht - Körperschaftsteuer (8 Punkte)

Nationale Beteiligung gem. § 10 (1) 1 KStG. Die Beteiligungserträge sind steuerfrei, auf das
Beteiligungsausmaß und auf die Behaltedauer kommt es nicht an.

EU-Körperschaft; die Beteiligungshöhe liegt unter 10 %, es liegt keine internationale
Schachtel gem. § 10 (2) KStG vor, die Ausschüttungen sind dennoch nach § 10 (1) 5 KStG
steuerfrei (ABER Wertänderungen steuerpflichtig).

Es   liegt   keine   internationale   Schachtel   gem.   §   10   (2)   KStG   vor.   Da   kein
Amtshilfeabkommen vorliegt, ist die Ausschüttung steuerpflichtig.

Die Voraussetzungen gem. § 10 (2) KStG - § 7 (3) Körperschaft, ausld. Kapitalgesellschaft,
10% Mindestbeteiligungshöhe und 1 Jahr Mindestbeteiligungsdauer liegen vor, daher sind
die Ausschüttungen und die Wertänderungen steuerneutral.
Beispiel 4.9. (LÖSUNG)Steuerrecht – Besteuerung von Gesellschaften (8 Punkte)

Kreditkosten:

Die Zinsen sind gem. § 11 (1) 4 KStG abzugsfähig, dies trifft aber nicht auf die
Geldbeschaffungskosten zu, die sind gem. Generalnorm des § 12 (2) KStG nicht
abzugsfähig, da die Ausschüttung als steuerfrei zu beurteilen ist.

Teilwertabschreibung:

Die Beteiligungsabschreibung ist als Teilwertabschreibung gem. § 12 (3) KStG zu
beurteilen ist über 7 Jahre verteilt abzusetzen. Aus dem Sachverhalt wär nicht erkennbar,
dass es sich um eine nicht abzugsfähige Teilwertabschreibung handeln würde (dies wäre
überhaupt nicht abzugsfähig).
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