Diplom Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter - Schriftliche Prüfung
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Musterklausur Schriftliche Prüfung Diplom Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter Nin ANGABE 12. August 2020 9:00 – 15:00 Uhr © Alle Rechte vorbehalten. Diese Unterlage ist nur für Kursteilnehmer bestimmt und kein Teil darf ohne schriftliche Einwilligung in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors oder der Akademie ist ausgeschlossen.
Ziffer 1 des §15 Abs2 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014): Gesamtpunkte: 35
Beispiel 1.1 (15 Punkte) a) 7 Punkte Sie erfassen die Belege des Jahres 2019 von Frau Dr. Edelweiss (Allgemeinmedizinerin aus Salzburg). Der Gewinn wird nach § 4 (3) EStG ermittelt. Der Umsatz aus ärztlicher Leistung (unecht umsatzsteuerbefreit) beträgt im Jahr 2019 rund € 480.000,00. Neben Ihrer Praxis hält Frau Dr. Edelweiss auch prinzipiell umsatzsteuerpflichtige Vorträge. Die Einnahmen aus der Vortragstätigkeit im Inland betragen im Jahr 2019 ca. € 80.000,00. Für die Vortragstätigkeit hat Frau Dr. Edelweiss auch eine gültige und aktive UID-Nummer. Ein Antrag nach § 17 (1) UStG wurde nicht gestellt. Aufgabe: Buchen (= mit Kontenklasse und Kontenbezeichnung) Sie alle einkommen- und umsatzsteuerlich erforderlichen Sachverhalte. Die Bank wird lückenlos gebucht. Die Anlagen werden auf Anlagenkonten erfasst. Die Buchung der Umsatzsteuer erfolgt nach der Nettomethode. Sollte bei einem Geschäftsfall keine Buchung erforderlich sein, so kommentieren Sie bitte Ihre Entscheidung. Sollte eine Zusammenfassende Meldung (ZM) notwendig sein, so ist dies auch entsprechend von Ihnen zu vermerken. Eingangs- und Ausgangsrechnung sind – sofern dies aus umsatzsteuerlichen Gründen notwendig ist – zu buchen. Sollten für die Einnahmen bzw. Ausgaben zeitliche Abgrenzungen erforderlich sein, berücksichtigen Sie diese gleich bei der Buchung. 01.06. Zahlungseingang am betrieblichen Bankkonto vom Patienten Fleuris für eine medizinisch notwendige Privatleistung. HN-Nr.: 158/2020 € 375,00 Mahngebühren € 15,00 03.06. Die Ordinationsräumlichkeiten werden vom Herrn Baumgartner (Vermieter) zu € 850,00 / Monat angemietet. Im Mietvertrag wurde aufgrund Ihrer medizinischen Tätigkeit keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Sie leistet eine Mietvorauszahlung für folgenden Zeitraum: 07/2019 – 06/2021 Buchen Sie die Banküberweisung. 05.06. Wie jedes Jahr spendet Frau Dr. Edelweiss € 250,00 an die
Spendenorganisation „HELFT MIR“ von ihrem Betriebskonto (nicht in der BMF-Spendenliste enthalten; es erfolgt keine werbewirksame Gegenleistung) 08.06. Für Ihre Vortragstätigkeit bestellt sich Frau Dr. Baumgartner bei einem deutschen Online-Shop ein neues Notebook um einen Gesamtbetrag von € 650,00. Zur Bestätigung musste Sie Ihre Kreditkartennummer angeben. Eine Abbuchung des Rechnungsbetrages oder die Lieferung des Notebooks ist bislang noch nicht erfolgt. 12.06 Kauf von Textmarkern und weiterem Büromaterial in Höhe von € 128,00 (inkl. 20% USt), welche ausschließlich zur Vortragstätigkeit genutzt werden. Die Begleichung des Rechnungsbetrags erfolgt sofort in bar. 28.06. Frau Dr. Edelweiss hält einen Vortrag in Paris. Für ihre Vortragstätigkeit erhält sie noch am gleichen Tag ein Honorar in Höhe von EUR 6.000 bar ausgezahlt. Der Kongressveranstalter verfügt über eine französische UID- Nr. Der Umsatzsteuersatz für Vorträge beträgt in Frankreich 20 %.
b) 8 Punkte Thomas Allergo ist seit 10 Jahren als Einzelunternehmer in Innsbruck tätig. Er betreibt ein Ingenieurbüro und hat sich auf die Planung von Photovoltaik-Anlagen spezialisiert. Als Gewinnermittlungsart wurde die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 (3) EStG) gewählt (Die Umsätze in den vergangenen Jahren waren jeweils ca. EUR 300.000,00). Im Jahr 2019 sind folgende Einnahmen bzw. Ausgaben angefallen: Einnahmen € 385.000,00 (inkl. 20 % Umsatzsteuer) Fremdleistungen € 75.958,00 (inkl. 20% Umsatzsteuer) Löhne und Lohnnebenkosten € 115.850,00 Private Barentnahmen € 32.000,00 GSVG-Beiträge € 12.120,00 Büroaufwand € 1.150,00 (inkl. 20% Umsatzsteuer) Fachliteratur € 580,00 (inkl. 10% Umsatzsteuer) Sonstiges Ausgaben € 64.250,00 (inkl. 20% Umsatzsteuer) Kauf eines neuen Servers € 22.800,00 (inkl. 20% Umsatzsteuer; 4 Jahre Nutzungsdauer) Sonstiges: Abschreibung lt. Anlageverzeichnis € 35.485,00 (Neuinvestitionen sind bereits enthalten) Umsatzsteuer-Zahllast 11/2018 bis 10/2019 € 19.580,00 davon Eigenverbrauch € 180,00 Privatnutzung von Betriebsvermögen (inkl. 20% Umsatzsteuer) € 1.320,00 Ebenfalls wird das Privatfahrzeug von Herrn Allgergo auch zu 15% betrieblich genutzt. Laut seinem Fahrtenbuch waren dies genau 385 km. Aufgabe: Ermitteln Sie das Jahresergebnis auf Basis einer vollständigen Einnahmen-Ausgaben- Rechnung nach der Bruttomethode. Berücksichtigen Sie auch einen möglichen Gewinnfreibetrag.
Beispiel 1.2. (20 Punkte) Sie erfassen die Belege der „Fleurs de l’amour HandelsgmbH“, welche im internationalen Blumenversandhandel tätig ist. Die Geschäftsleitung befindet sich in Wien. Die Gesellschafterstruktur lautet wie folgt: 75% Fr. Dr. Stefanie Tesar 15% Hr. Michael Wagner 10% Hr. Martin Tesar Die Gesellschaft erwirtschaftete in den letzten Jahren Umsätze in Höhe von rund € 2.500.000,00 und besitzt eine gültige und aktive UID-Nummer. Aufgabe: Verbuchen (= mit Kontenklasse und Kontenbezeichnungen) Sie die angegebenen Geschäftsfälle. Die jeweiligen Debitoren- bzw. Kreditorenkontonummern sind aus der Angabe ersichtlich. Sollte bei einem Geschäftsfall keine Buchung erforderlich sein, so kommentieren Sie bitte Ihre Entscheidung. Rohstoffeinkäufe sind auf Erfolgskonten zu verbuchen, da diese Gesellschaft über keine umfangreiche Lagerbuchhaltung verfügt. Blumen unterliegen in Österreich einem Umsatzsteuersatz von 13 %. GF1 Vom niederländischen Unternehmer Flowers N.V. (33300005) (NL–UID–Nr.) erhalten wir eine Rechnung für Tulpen zu einem Gesamtpreis von € 15.800,00, welche direkt zu uns nach Österreich gesendet wurden. GF 2 Wir beauftragen den Spediteur Transfix OG (33300058) mit der Beförderung von Blumen aus der Türkei nach Österreich. Es wird vereinbart, dass dieser sowohl die Zollabwicklung als auch die Einfuhrabfertigung übernimmt. Wir erhalten daher folgende Rechnung: Transportgebühren € 4.580,00 (keine Umsatzsteuer ausgewiesen) Zoll € 750,00 Einfuhrumsatzsteuer € 3.500,00 (Zahlungsbestätigung des Spediteurs liegt vor) GF 3 Wir kaufen von einem niederländischen Großhändler (35600058) Blumen um EUR 140.000. Dieser Betrag wurde uns auch in Rechnung gestellt. Es wurde vereinbart, dass das niederländische Unternehmen diese Blumen gleich zu unserem Kunden (Blumenhändler mit Sitz in Budapest (20058999)) versendet. Den Auftrag für diesen Transport erteilt das niederländische Unternehmen. Wir senden dem ungarischen Kunden eine Rechnung über
EUR 170.000. Alle beteiligten Unternehmen treten jeweils mit ihrer lokalen UID-Nummer auf. Verbuchen Sie die Eingangsrechnung vom niederländischen Unternehmen und die Ausgangsrechnung an das ungarische Unternehmen! Zusatzfrage: Welche Angaben hat unsere GmbH in der UVA und in der ZM in diesem Zusammenhang zu tätigen? GF 4 Es werden Körperschaftsteuervorauszahlungen in Höhe von EUR 25.000 an das Finanzamt überwiesen. GF 5 Nach der Kontrolle des Wareneingangs aus GF 1 fällt uns auf, dass einige Tulpen teilweise sehr fleckig sind und sich für den Weiterkauf leider nicht eignen werden. Wir einigen uns daher mit dem Lieferanten auf einen nachträglichen Rabatt in Höhe von 17,50%. GF 6 Wir überweisen den offenen Betrag (GF 1 und 5) unter Abzug von 3% Skonto. GF 7 Im Vormonat wurden 2 neue Notebooks á 1.250,00 + 20 % USt vom österreichischen Unternehmer EDV Guru e.U. (33200589) erworben. Bei der Inbetriebnahme lässt sich eines der Notebooks nicht starten. Vereinbarungsgemäß schicken wir diesen daher zurück und erhalten eine entsprechende Gutschrift. Verbuchen Sie die Gutschrift! GF 8 Wir beliefern im Rahmen des Versandhandels auch Privatpersonen im EU- Ausland. (Vorjahresumsatz in Deutschland: € 150.000,00) Mario Kühteubel (Deutschland; Kd-Nr.: 29999999) bestellt für seine Freundin einen Blumenstrauß zu einem Gesamtbetrag in Höhe von € 75,00. Verbuchen Sie diese Ausgangsrechnung. (Deutschland: Lieferschwelle: € 100.000,00; Steuersatz: 7%) GF 9 Wir liefern Waren nach Ungarn (Kata Tscherosz; Kd-Nr. 20005895) und erhalten von der Kundin eine gültige UID-Nummer. Die Rechnung lautet auf € 3.500,00 – 10 % Rabatt = 3.150,00 GF 10 Der Endbestand laut Inventur zum Bilanzstichtag beträgt € 580.159,00. Auszug aus der Saldenlisten: (1) Handelswaren-Vorrat € 612.580,00 (5) Handelswaren-Einsatz € 958.859,50
Ziffer 2 des §15 Abs2 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014): Gesamtpunkte: 15
Beispiel 2 (15 Punkte) Sie sind für die Erfassung der Belege des Jahres 2019 des rechnungslegungspflichtigen Einzelunternehmer Cronsius e.U. (Wien) (Paul Cronsius) betraut. Herr Cronsius vertreibt Elektrogeräte an Großhändler und ist daher ausschließlich im B2B-Bereich tätig. Als Unterstützung hat er seine Gattin für 20 Stunden angemeldet (Sekretariat, Buchhaltungsvorbereitung). In den Vorjahren erwirtschaftete er einen jährlichen Umsatz von rund € 800.000,00 und er besitzt eine gültige und aktive UID-Nummer. Aufgabe: Verbuchen (= mit Kontenklasse und Kontenbezeichnungen) Sie die angegebenen Geschäftsfälle. Sollte bei einem Geschäftsfall keine Buchung erforderlich sein, so kommentieren Sie bitte Ihre Entscheidung. Rechnungsabgrenzungen sind sofort durchzuführen. GF 1 Herr Cronsius besucht einige Stammkunden in Salzburg und rechnet daher folgende Reisekosten ab: Bahnticket (inkl. 10% USt) € 160,00 Hotelrechnung € 855,50 (davon VSt € 77,27) (40% Anzahlung wurde bereits im Vormonat mittels Banküberweisung geleistet; keine Anzahlungsrechnung vorhanden) Die Restzahlung für das Hotel und das Bahnticket wurden mittels Firmenkreditkarte beglichen. Beginn der Reise: Mo 22.06. 06:45 Uhr Ende der Reise: Do 25.06. 11:30 Uhr Die Berechnung erfolgt nach der 24-Stunden-Regelung. Die Auszahlung der entsprechenden Taggelder erfolgt in bar. GF 2 Monatliche Personalabrechnung: Bruttogehalt € 1.176,90 (davon SV-Dienstnehmeranteil: € 177,94; davon Lohnsteuer: € 0,00) SV-Dienstgeberanteil: € 249,86 Mitarbeitervorsorgekasse: € 18,01 Dienstgeberbeitrag: € 3,19 Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag: € 0,31 Kommunalsteuer: € 2,46
GF 3 Zum 50. Hochzeitstag unseres Stammkunden (Hubert Xertus) schenken wir diesem eine Flasche Rotwein um € 75,00 (brutto), welche mit der betrieblichen Bankomatkarte bezahlt wird. GF 4 Herr Cronsius bezieht ein neues Büro und begleicht dem Vermieter folgenden Positionen mittels Schecks: • Kaution € 5.000,00 • Miete 12/2019 – 05/2020 (€ 2.000,00 + 20 % USt / Monat) Eine ordnungsgemäße Rechnung liegt vor.
Ziffer 3 des §15 Abs2 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014): Gesamtpunkte: 25
Beispiel 3 (25 Punkte) Sie sind für die rechnungslegungspflichtige „Handler & Ortner KG“ aus Bregenz zuständig. Die Gesellschaft ist im Baunebengewerbe (größtenteils innerhalb von Österreich) tätig. Die Gesellschafterstruktur lautet wie folgt: Komplementär: Josefine Handler (85%) Kommanditist: Lisa Ortner (15%) Die Gesellschaft erwirtschaftete in den letzten Jahren Umsätze in Höhe von rund € 900.000,00 und besitzt eine gültige und aktive UID-Nummer. Aufgabe: Verbuchen (= mit Kontenklasse und Kontenbezeichnungen) Sie die angegebenen Geschäftsfälle des Jahres 2019! Sollte bei einem Geschäftsfall keine Buchung erforderlich sein, so kommentieren Sie bitte Ihre Entscheidung. Materialeinkäufe sind auf Bestandskonten zu verbuchen, da diese Gesellschaft über eine umfangreiche Lagerbuchhaltung verfügt. Rechnungsabgrenzungen sind sofort zu erfassen. Führen Sie (soweit beim einzelnen Beispiel verlangt) auch die im Zuge der Bilanzierung notwendigen Buchungen durch. Sollte eine Mehr-Weniger-Rechnung notwendig sein, dann ist diese zu vermerken. GF 1 Während seiner Tätigkeit beschädigt unser Lehrling versehentlich die elektrischen Leitungen unseres Bürogebäudes. Wir beauftragen daher ein kroatisches Elektrounternehmen ACDC d.o.o. mit der Sanierung, welche uns 15.000,00 kroatische Kuna in Rechnung stellt. Eine gültige UID-Nummer liegt vor. Fremdwährungskurse laut Kursblatt: Valuten: Verkauf/Ankauf 7,68 / 7,85 Devisen: Verkauf/Ankauf 7,52 / 7,96 Nehmen Sie die Verbuchung der Eingangsrechnung vor. Wir erhalten von unserer Versicherung eine Entschädigung für den Schaden in Höhe von € 1.500,00 überwiesen. Verbuchen Sie auch diese Überweisung.
GF 2 Am 01.07.2019 schließt Frau Handler einen Leasingvertrag für einen Ford Focus Van (vorsteuerabzugsberechtigter Kleinlastwagen) ab. Gleichzeitig mit der ersten Leasingrate (€ 675,00 + 20 % USt) wird auch eine Leasingvorauszahlung (€ 7.500,00 + 20 % USt) geleistet. Verbuchen Sie die Zahlungen vom 01.07.2019 und beachten Sie, dass die Leasinglaufzeit 48 Monate beträgt. GF 3 Die Gesellschaft bildet bereits seit Jahren eine pauschale Gewährleistungsrückstellung in Höhe von 7,5% der Umsatzerlöse. Die Umsatzerlöse betrugen im Jahr 2019 € 871.585,50, Am Konto (3) Gewährleistungsrückstellung ist ein Saldo in Höhe von € 68.500,00 ausgewiesen. Führen Sie alle in diesem Zusammenhang noch notwendigen Buchungen durch. GF 4 Im Jahr 2019 wurde mit dem Bau einer Garage für den eigenen Bedarf begonnen. Es sind im Jahr 2019 folgende Kosten angefallen: • Fertigungsmaterial € 72.500,00 • Fertigungslöhne € 99.850,00 • Materialgemeinkosten 18,50% • Fertigungsgemeinkosten 101,75% • Verwaltungsgemeinkosten 5,65% • Vertriebsgemeinkosten 3,25% Mit der Fertigstellung wird erst im Jahr 2020 gerechnet. Führen Sie alle in diesem Zusammenhang noch notwendigen Buchungen durch. GF 5 Das Insolvenzverfahren unseres Kunden Wallner Herbert wurde abgeschlossen. Es ergibt sich eine Quote in Höhe von 2,5 %, die voraussichtlich nächstes Jahr ausbezahlt wird. Die ursprüngliche Forderung lautet auf € 28.500,00 (inkl. 20% USt). Es wurde bereits im Vorjahr eine Wertberichtigung in Höhe von 90% gebildet. Dies war auch die einzige im Vorjahr gebildete Wertberichtigung. Alle anderen Forderungen sind einbringlich. Führen Sie alle in diesem Zusammenhang noch notwendigen Buchungen durch.
GF 6 Frau Handler überlässt ihren – bisher ausschließlich privat genutzten – Laptop der Gesellschaft, welche diesen den Lagerarbeitern zur Verfügung stellt. (Einlage erfolgt am 05.10.2019; Ursprüngliche Anschaffungskosten: € 2.500,00; Aktueller beizulegender Wert bzw. Teilwert: € 1.100,00). Es wird von einer Restnutzungsdauer von 2 Jahren ausgegangen. Verbuchen Sie die Einlage und die notwendigen Abschreibungen. GF 7 Leider war es der Gesellschaft nicht möglich die Baustelle des Einkaufzentrums Nord fristgerecht fertigzustellen. Vereinbarungsgemäß (lt. Vertrag) wird daher eine Entschädigung für die zeitliche Überziehung in Höhe von € 3.500,00 geleistet. Der Betrag wird vom Bankkonto überwiesen. Verbuchen Sie die Bankzahlung.
Ziffer 4 des §15 Abs2 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014): Gesamtpunkte: 100 Rechtslehre (30), Steuerrecht (70)
Beispiel 4.1. Rechtslehre - Bürgerliches Recht (5 Punkte) Sachverhalt: A will sein rostiges Fahrrad neu lackieren lassen. Er wendet sich an B und erkundigt sich, was die Lackierung „silber-metallic“ kostet. B nennt einen Preis von EUR 180,--. A ist der Preis zu teuer, er fragt B: „Und was kostet es in schwarz?“. B nennt einen Preis von EUR 150,--. A willigt erfreut ein. Als A sein Fahrrad abholt, ist dieses zu seinem Entsetzen schwarz lackiert. Fragestellung A möchte den Vertrag wegen Irrtums anfechten? Welche Art des Irrtums liegt in konkreten Fall vor? Unter welchen Voraussetzungen ist ein solcher Irrtum beachtlich und A wird sein Recht durchsetzen können?
Beispiel 4.2. Zahlungs- und Kapitalverkehr (5 Punkte) Sachverhalt und Fragestellung: B möchte sich für den Erwerb eines Anteils an einer GmbH einen Kredit bei der Bank X aufnehmen. Er ist Alleineigentümer einer Liegenschaft. Welche Möglichkeiten bestehen für die Bank, den Kredit abzusichern? Welche Sicherheit wird die Bank als „sicherste“ Variante verlangen?
Beispiel 4.3. Rechtslehre – Unternehmensrecht/Gesellschaftsrecht (20 Punkte) Sachverhalt: A, B und C möchten eine Baufirma in Form eine GmbH gründen. A soll eine Stammeinlage von 24.000 und B von 8.000 übernehmen. C bringt ein Notebook im Wert von 3.000 ein. Sie erkundigen Sich bei Ihnen, wieviel an Kapital aufgebracht werden muss, um eine GmbH gründen zu können. Fragestellung: 1) Welche Vorgaben enthält das GmbHG für die Kapitalaufbringung? Stellen Sie die Rechtslage umfassend dar. 2) Wie viel müssen A, B und C im konkreten Fall bei der Gründung aufbringen, wenn sie das Gründungsprivileg nicht in Anspruch nehmen? 3) Was versteht man unter der sog. „Gründungsprivilegierung“ nach dem GmbHG 4) Muss eine GmbH einen jährlichen Jahresabschluss erstellen oder ist bei GmbHs mit einem jährlichen Umsatz von unter EUR 700.000 eine Einnahmen/Ausgabenrechnung zulässig? 5) In welchem Gesetz ist die Jahresabschlusserstellung geregelt? 6) Bis wann muss ein Jahresabschluss jeweils erstellt werden? 7) Muss der Jahresabschluss beim Firmenbuch eingereicht werden? Bis wann muss diese Einreichung erfolgen? 8) Nach einem Jahr erfolgloser Geschäftstätigkeit ist die X-GmbH überschuldet a) Nennen sie die Insolvenzgründe in der IO - Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren. b) Wer (aller) kann einen Insolvenzantrag einbringen? Zu welchem Zeitpunkt muss die X-GmbH (durch wen) spätestens einen Insolvenzantrag stellen?
Beispiel 4.4. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte) Sachverhalt: Frau Dr. Muster, die verheiratet ist und 2 Kinder im Volksschulalter hat, erzielte im Jahr 2019 folgende Einkünfte im Inland: 1) Gewinn als Zahnärztin aus dem Ergebnis der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages von EUR 105.000,00 2) Für Ihre Tätigkeit als Vortragende bei Fachtagungen liegen folgende Daten vor: Einnahmen EUR 15.000,00, Ausgaben für Büromaterial EUR 150,00 und für Telefonkosten EUR 400,00. Sonst hatte Sie keine weiteren Ausgaben und es wurden auch keine Investitionen getätigt. Der Grundfreibetrag wurde bereits bei der Tätigkeit als Zahnärztin angesetzt. Ermitteln Sie die Einkünfte nach der günstigsten Methode. 3) Beteiligungen: - Verlustanteil aus einer Beteiligung an der Leasing OG (Unternehmensschwerpunkt ist die Vermietung von beweglichen Gegenständen) EUR – 18.000,00 - Gewinnanteil aus der Ausschüttung an einer inländischen Kapitalgesellschaft in Höhe von EUR 20.000,00 abzüglich EUR 5.500,00 Kapitalertragsteuer - Verlustanteil an der echten Stillen Gesellschaft an der Solaranlagen KG – 5.000,00 4) Verlust aus Vermietung & Verpachtung eines Zinshauses von EUR 5.500,00. Diese Vermietung hat in den letzten Jahren immer Überschüsse erzielt, der Verlust 2019 wurde aufgrund von Instandhaltungsarbeiten erzielt. 5) Erlös aus dem Verkauf eines privaten Kunstwerkes von EUR 1.500,00, welches Sie vor zwei Jahren bei einer Auktion um EUR 800,00 erworben hat. 6) Funktionsgebühr für die Tätigkeit als Prüfungskommissär EUR 1.000,00 Es sind keine Verlustvorträge aus den Vorjahren mehr vorhanden. Frau Dr. Muster tätigt 2019 noch folgende Ausgaben:
Kirchenbeitrag in Höhe von EUR 600,00 sowie Spenden an die Feuerwehr in Höhe von EUR 200,00 (wurden alle elektronisch gemeldet). Der örtliche Musikverein hat EUR 100,00 an Spenden im Zuge einer Sammlung erhalten. Für die Hortbetreuung ihrer beiden Kinder hat Sie im Jahr 2019 EUR 3.000,00 bezahlt. Fragestellung Ermitteln Sie die Einkünfte, den Gesamtbetrag der Einkünfte und das Einkommen für 2019 unter Berücksichtigung allfälliger steuerlicher Begünstigungen.
Beispiel 4.5. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte) a) Der Tischlermeister Fritz Müller hat seinen steuerlichen Gewinn bislang durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt (USt-Nettomethode). Ab 1.1.2020 muss er aufgrund der Überschreitung der Umsatzgrenzen des § 189 UGB zur Gewinnermittlung nach § 5 (1) wechseln. Die Eröffnungsbilanz (in EUR) zum 1.1.2020 stellt sich wie folgt dar: Maschinen 20.000,00 Eigenkapital 35.300,00 BGA 15.000,00 Urlaubsrückstellung 15.000,00 Fuhrpark LKW 60.000,00 Rückstellung für 2.500,00 Jahresabschlusskosten Materialvorrat 24.000,00 Bankdarlehen 80.000,00 Lieferforderungen (brutto Lieferverbindlichkeiten 48.000,00 inkl. 20% USt) 54.000,00 (brutto inkl. 20% USt) Sonstige Forderungen USt-Zahllast 3.000,00 (brutto inkl. 20% USt) 10.800,00 Summe 183.800,00 Summe 183.800,00 Ermitteln Sie das Übergangsergebnis nach den vorliegenden Angaben! Beachten Sie dabei, dass nur die Nettobeträge im Bereich der Einkommensteuer steuerwirksam sind (USt-Verrechnung nach der Nettomethode!). b) Frau Beate Wallner schließt ihr Kosmetikstudio aufgrund ihrer Pensionierung am 30.09.2019. Sie ist zu dem Zeitpunkt 58 Jahre alt und bezieht ab dem 1.10.2019 die vorzeitige Alterspension. Sie hat ihren Betrieb über 20 Jahre lang geführt, es wurde ein Aufgabegewinn in Höhe von EUR 15.000,00 ermittelt.
Fragestellung: Zu a) Erläutern Sie die steuerliche Behandlung sowohl eines Übergangsgewinnes als auch eines Übergangsverlustes bei einem bestehenden Betrieb! In welchem Zeitraum muss das Übergangsergebnis versteuert werden? Zu b) Welche steuerlichen Begünstigungen könnten Sie für den ermittelten Aufgabegewinn vorschlagen?
Beispiel 4.6. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte) Herr Zenz erwirbt im Jänner 2010 eine Eigentumswohnung in einem Wohnhaus in Graz mit 8 Wohneinheiten um EUR 250.000,00. Die Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Notarkosten) betragen in Summe EUR 15.000,00. Ab Februar 2010 vermietet er die Wohnung an Frau Adam. Die daraus erzielten Einkünfte versteuert er ordnungsgemäß. Im Jahr 2010 wurde der Grundanteil gemäß der damals herrschenden Rechtslage mit 20% angenommen, ab dem Jahr 2016 kam es hier zu einer Änderung aufgrund Grundanteils-VO. Im Oktober 2019 verkauft Herr Zenz die Eigentumswohnung an die bisherige Mieterin zu einem vereinbarten Gesamtkaufpreis von EUR 300.000,00, welcher noch im November 2019 von Frau Adam zur Gänze bezahlt wird. An den Notar bezahlt er für die Berechnung der Immobilienertragsteuer EUR 500,00. Variante: Der Mietvertrag mit Frau Adam wird mit Wirkung zum 31.3.2013 aufgelöst und Herr Zenz zieht am 1.4.2013 selbst in die Wohnung ein und begründet dort seinen neuen Hauptwohnsitz. Im Oktober 2019 verkauft er dann die Wohnung um EUR 300.000,00 und zieht noch im selben Monat aus der Wohnung aus. Fragestellung: Ermitteln Sie, sofern keine Steuerbefreiung zur Anwendung kommt, die zu entrichtende Steuer aus dem Verkauf der Wohnung im Jahr 2019.
Beispiel 4.7. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte) Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger erzielt im Jahr 2019 folgende Einkünfte aus Kapitalvermögen: 1) Zinsen für sein Sparbuch in Höhe von EUR 600,00 2) Verkauf der Anteile (10%) an einer österreichischen GmbH EUR 15.000,00. Die Anteile wurden im Jahr 2017 um EUR 3.500,00 erworben, das Eigenkapital der GmbH beträgt EUR 35.000,00. Für die Vertragserrichtung werden EUR 800,00 an Notarkosten fällig. 3) Gewinnausschüttung aus einer deutschen GmbH EUR 20.000,00. 4) Verlust aus dem Verkauf einer inländischen Aktie in Höhe von EUR 9.000,00. Fragestellung: Erläutern Sie die steuerliche Behandlung dieser Kapitalerträge. Welche Einkünfte muss er in der Steuererklärung angeben? Legen Sie dar, ob und in welchem Ausmaß ein Verlustausgleich in Betracht kommt?
Beispiel 4.8. Steuerrecht - Körperschaftsteuer (8 Punkte) Sachverhalt: Die ASW Beteiligungs-GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Wien hält folgende Beteiligungen im Anlagevermögen (alle Gesellschaften sind operativ tätig): a) 50 % an der österreichischen Ö-GmbH seit Anfang 2019 b) 3 % an der italienischen D-GmbH seit 2018 c) 3 % an der L-GmbH, Sitz in Libyen, seit 2017. Annahme: zwischen Österreich und Libyen kein umfassendes Amtshilfeabkommen. d) 20 % an der brasilianischen B-GmbH, seit 2012. Die Gesellschaften schütten im Kalenderjahr 2019 Dividenden aus. Fragestellung: Sind diese bei der ASW Beteiligungs-GmbH steuerpflichtig oder steuerfrei? Führen Sie in Stichworten die Voraussetzungen für die Befreiung der Dividenden an.
Beispiel 4.9. Steuerrecht – Besteuerung von Gesellschaften (8 Punkte) Die ASW Beteiligungs-GmbH hat die Anteile an der Ö-GmbH von einen Handelspartner, mit dem keine weiter gesellschaftsrechtlichen Verbindungen bestehen Anfang 2019 erworben und dafür einen Kredit bei RLB NÖ-Wien AG aufgenommen. Dafür wurden Zinsen in Höhe von 25.000 in 2019 verrechnet. Weiters hat die Bank eine Bearbeitungsgebühr von 10.000 verrechnet. Die ASW Beteiligungs-GmbH hat vor einigen Jahren eine Tochtergesellschaft in Österreich gegründet, an der sie noch immer zu 100% beteiligt ist. Da das Projektvorhaben der Tochtergesellschaft gescheitert ist, wird im Jahresabschluss der ASW Beteiligungs-GmbH eine Beteiligungsabschreibung um EUR 125.000 vorgenommen. Fragestellung: Beurteilen Sie, ob die Zahlungen an die Bank als Betriebsausgaben anerkannt sind? Beurteilen Sie, wie die Beteiligungsabschreibung steuerlich zu behandeln ist!
Beispiel 4.10. Steuerrecht - Umsatzsteuer (8 Punkte) Sachverhalt: Die österreichische Supermarktkette GÜNSTIG errichtet ihren neuen Firmensitz in Wien. a) Die Planung erfolgt durch den deutschen Architekten TEICHEL. Der deutsche Architekt übernachtet auf seiner Geschäftsreise im Hotel PACHER in Wien. b) Die Errichtung des Firmensitzes übernimmt die deutsche Baugesellschaft SCHWERIN. Die deutsche Baugesellschaft lässt dazu einige ihrer Maschinen von einem österreichischen Transportunternehmen FLOTT auf die Baustelle nach Wien bringen. Diese werden nach Fertigstellung des Gebäudes wieder nach Deutschland gebracht. Fragestellung: Beurteilen Sie die Sachverhalte aus umsatzsteuerlicher Sicht!
Beispiel 4.11. Steuerrecht - Umsatzsteuer (8 Punkte) Sachverhalt: Der Unternehmer HANS erzielt im Jahr 2019 Gesamteinnahmen von EUR 28.500. a) HANS kauft im Jahr 2019 einen Computer (PC) um EUR 1.250 (netto) von einem Unternehmen PL aus Polen. Das polnische Unternehmen versendet den PC von Polen nach Österreich. HANS tätigt sonst keine Einkäufe im Jahr 2019 aus anderen EU Ländern. Auch im Jahr 2018 tätigte HANS keine Einkäufe aus anderen EU-Ländern. b) HANS kauft sich eine Standardsoftware vom deutschen EDV Unternehmen PAS im Wert von EUR 500 in dessen Internetshop (= elektronisches Herunterladen der Software) Fragestellung: Wie ist die Leistung an HANS im Jahr 2019 umsatzsteuerlich zu behandeln?
Beispiel 4.12. Steuerrecht – Gebühren/Verkehrsteuern/Verfahrensrecht (6 Punkte) Sachverhalt: Sie haben für Ihren Mandanten fristgerecht am 15.6.2020 die Umsatzsteuererklärung 2019 eingereicht mit einer Zahllast von 32.000, der UVA-Meldungen von 30.000 gegenüberstehen; die erwartete Nachzahlung beträgt somit 2.000. Der Bescheid erging am 6.7.2020, der am 10.7.2020 bei Ihnen einlangte. Das Finanzamt hat weitere 1.500 an Vorsteuern aberkannt (Gesamtnachzahlung daher 3.500) mit der Begründung, dass es sich um nicht abzugsfähige Vorsteuern für einen PKW handelt. Tatsächlich ist es ein LKW. Gleichzeitig hat das FA einen Verspätungszuschlag in Höhe von 2% der Zahllast verhängt (somit 640). Aufgabenstellung: a) Wie lange ist Ihre Beschwerdefrist gegen den Bescheid vom 6.7.2020? b) Welche Möglichkeit haben Sie, falls Sie die Beschwerdefrist nicht einhalten können? c) Welche Wirkung hätte ein Versäumnis der Beschwerdefrist? d) Ist der Verspätungszuschlag gerechtfertigt? e) Wäre ein Säumniszuschlag gerechtfertigt? Und falls ja, wie hoch wäre dieser bei 3.500 bzw. bei 2.000 USt-Nachzahlung? Zusatzfrage: Ihr neuer Klient hat sein Caféhaus am 1.7.2020 eröffnet, wo hauptsächlich Barumsätze erzielt werden. Anfang September 2020 überschreitet er die maßgebliche Barumsatzgrenze von 7.500, im Oktober dann auch die Gesamtumsatzgrenze von 15.000. Die UVAs werden monatlich gemeldet. Ab wann muss Ihr Klient eine in FinanzOnline registrierte Kasse anmelden?
Ziffer 5 des §15 Abs2 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014): Gesamtpunkte: 80 Punkte Bilanzierung
Beispiel 5.1 (37 Punkte) Der Bilanzstichtag der Möbel GmbH ist der 31.12.2019. Der jeweilige Buchungsstand ist angeführt. Führen Sie alle im Jahr 2019 noch notwendigen Buchungen durch und ermitteln Sie jeweils eine etwaige steuerrechtliche MWR! a) In der zweiten Jahreshälfte wurde eine CNC Maschine von einem deutschen Lieferanten gekauft. Die Rechnung lautet auf € 80.000. Das Land Innsbruck erteilte im Oktober eine Subventionszusage von € 20.000. Die Auszahlung ist für Jänner 2020 geplant. Nutzungsdauer 10 Jahre. Die Rechnung für die CNC Maschine wurde bereits gebucht. b) Im August 2019 hat ein geschickter EDV-Mitarbeiter die neue Homepage programmiert. Sie wurde im September online gestellt. Die dabei angefallenen Gehaltkosten in Höhe von € 3.000 wurden im Personalaufwand erfasst. Voraussichtlich wird die Homepage drei Jahre genutzt werden. c) Die Rechnungen über die Zugänge 2019 der geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden auf dem Konto (0) Geringwertige Wirtschaftsgüter gebucht: 1. Halbjahr € 7.000 / 2. Halbjahr € 2.500 Es wird für diese Wirtschaftsgüter mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 4 Jahren gerechnet. Unternehmensrechtlich soll ein möglichst hoher Gewinn, steuerrechtlich ein möglichst niedriger Gewinn erzielt werden. d) Beim Erwerb eines Betriebes am 5.5.2015 wurde ein Firmenwert in Höhe von € 90.000 aktiviert und auf 10 Jahre abgeschrieben.
e) Unter den Finanzanlagen ist ein Anteil an einer Tochter GmbH ausgewiesen (Anteil 60%). Durch einen Aufschwung im vergangenen Jahr hat der Anteil zum 31.12.2019 einen beizulegenden Wert von € 60.000. Die Anschaffungskosten von € 40.000 wurden im Jahr 2014 wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage auf € 33.000 abgeschrieben. f) Im Jahr 2015 wurde für einen PKW ein Leasingvertrag abgeschlossen. Es wurden folgende Vereinbarungen getroffen (alle Beträge einschließlich 20 % USt) Kaufpreis € 36.000 Leasingdauer 48 Monate Leasingrate / Monat € 750 Restwert € 4.000 Leasingbeginn 1.1.2015 Am 1.1.2019 wurde dieser Pkw wie vereinbart zum Restwert gekauft. Es wird mit einer Restnutzungsdauer von 2 Jahren gerechnet. Der Kauf des PKW wurde bereits verbucht. g) Erstellen Sie für jedes Anlagegut getrennt den Anlagenspiegel für das Jahr 2019. Tragen Sie die Werte in den im Lösungsheft befindlichen Anlagenspiegel ein! h) Ermitteln Sie für jedes Anlagengut den Stand der latenten Steuern zum 31.12.2019!
Beispiel 5.2 (9 Punkte) Aus der Buchhaltung der Schuhmanufaktur KG (rechnungslegungspflichtig) ersehen Sie folgende Daten zu den Kundenforderungen per 31.12.2019: (2) Forderungen aus L&L – Inland (inkl. 20 % USt) € 585.000 (2) Forderungen aus L&L – Ausland (ohne USt) € 7.000 (2) Einzelwertberichtigung zu Forderungen € 10.000 Die Forderungen gegen den Kunden shoes GmbH in Höhe von € 21.600 (inkl. 20 % USt) sind zweifelhaft. Es wird mit einem Ausfall dieser Forderungen in Höhe von 70 % gerechnet. Eine offene Forderung besteht zum Stichtag gegen den Kunden BINGO, Las Vegas in Höhe von USD 2.400. Tageskurs bei Einbuchung der Ausgangsrechnung: 1 EUR = 1,0840 / 1,0900 USD Kurs 31.12.2019: 1 EUR = 1,0940 / 1,1020 USD Die anderen Inlandsforderungen sind voraussichtlich einbringlich, es soll jedoch für diese erstmals eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % gebildet werden. Führen Sie alle im Jahr 2019 noch notwendigen Buchungen durch und ermitteln Sie jeweils eine etwaige steuerrechtliche MWR!
Beispiel 5.3 (8 Punkte) Der Auszug aus der Saldenliste der B-GmbH: SOLL HABEN (9) Stammkapital € 35.000 (9) Nicht eingeforderte ausstehende Einlage € 17.500 (9) Nicht gebundene Kapitalrücklage € 45.000 (9) Gewinnvortrag € 15.000 Die Gesellschafter beschließen, die nicht eingeforderte ausstehende Einlage einzuzahlen. Im Jahr 2019 wurden daher € 17.500 überwiesen und vorläufig wie folgt gebucht: (2) Bank / (9) unklare Buchungsfälle 17.500 Zur Stärkung des Eigenkapitals wurde vor 10 Jahren ein Gesellschafterzuschuss einbezahlt. Dieser Zuschuss soll wieder rückgezahlt werden. Die nicht gebundene Kapitalrücklage soll daher zum 31.12.2019 zur Gänze aufgelöst werden um diesen Betrag im nächsten Jahr ausschütten zu können. Der Jahresverlust 2019 beträgt € 18.000 (vor Auflösung der Kapitalrücklage) Führen Sie alle im Jahr 2019 noch notwendigen Buchungen durch und ermitteln Sie jeweils eine etwaige steuerrechtliche MWR! Stellen Sie das Eigenkapital gemäß § 224 UGB (unter Berücksichtigung des § 229 UGB) zum 31.12.2019 dar.
Beispiel 5.4 (26 Punkte) Führen Sie alle noch notwendigen Buchungen der Franz Müller GmbH zum 31.12.2019 (Bilanzstichtag) durch und geben Sie jeweils eine etwaige steuerrechtliche MWR an. Es soll unternehmensrechtlich jeweils ein möglichst geringer Gewinn ausgewiesen werden. Sollten keine Buchungen mehr erforderlich sein, so begründen Sie dies. a) (12 Punkte) Für die Bilanzierung der Rückstellungen bzw. Eventualverbindlichkeiten zum 31.12.2019 stehen folgende Informationen zur Verfügung: aa) (1 P.) Im Oktober 2019 wird ein Auftrag über die Errichtung einer Technischen Anlage angenommen. Auftragsvolumen EUR 1 Mio. Ende des Jahres ergibt eine Nachkalkulation Selbstkosten (Gesamtkosten) für die Abwicklung des Auftrages von EUR 0,8 Mio. Die Arbeiten werden voraussichtlich im März 2020 beginnen. bb) (3 P.) Die Franz Müller GmbH hat im Jahr 2019 die Haftung für den Kredit eines US - Tochterunternehmens (Mueller USA) über USD 200.000 übernommen. Die wirtschaftliche Situation des Tochterunternehmens hat sich Ende 2019 massiv verschlechtert. Es wird mit einer baldigen Inanspruchnahme aus der Haftung gerechnet. Devisenkurs zum 31.12.2019: 1 EUR = 1,12 / 1,13 USD cc) (2 P.) Für einen von der österreichischen Tochter (Müller VertriebsGmbH) aufgenommenen Kredit wurde eine Haftung in Höhe von EUR 300.000 übernommen. Die Tochter ist derzeit voll zahlungsfähig. dd) (6 P.) Bei einer im Eigentum der Müller GmbH. befindlichen technischen Anlage ist Ende des Jahres 2019 ein Schaden eingetreten. Aus organisatorischen Gründen wird die Reparatur aber erst in zwei Jahren durchgeführt. Die voraussichtlichen Reparaturkosten betragen EUR 80.000. Es besteht keinerlei rechtliche oder vertragliche Verpflichtung, diese Reparatur auch durchzuführen. Der für eine etwaige unternehmensrechtliche Abzinsung anzuwendende Zinssatz beträgt 0,63 % pro Jahr. Runden Sie die abgezinsten Beträge auf ganze Euro.
b) (12 Punkte) Für die Berechnung der Körperschaftsteuerrückstellung zum 31.12.2019 sind folgende Angaben zu beachten: Der Gewinn laut Saldenliste (vor Verbuchung der KÖST-Rückstellung): € 2.600.000 KÖST-Vorauszahlungen 2019 (als Aufwand verbucht): EUR 50.000 Für die Berechnung der steuerrechtlichen MWR stehen folgenden Angaben zur Verfügung (Die notwendigen Buchungen wurden bereits durchgeführt): aa) Die Geldbeschaffungskosten für ein am 1.10.2017 aufgenommenes Darlehen betragen EUR 1.200. Die Laufzeit des Darlehens beträgt zehn Jahre. bb) Ein ursprünglich am 10.10.2009 um EUR 80.000 angeschaffter PKW (Es wurde von einer Nutzungsdauer von 5 Jahren ausgegangen) hat im Jahr 2019 folgende Kosten verursacht: Vollkaskoversicherung EUR 1.840 Benzin: EUR 600 cc) Der PKW aus Angabe bb) wurde am 11.11.2019 um EUR 10.000 verkauft. dd) Die Auflösung der Abfertigungsrückstellung beträgt im Jahr 2019 EUR 36.000. Steuerrechtlich wurde die Abfertigungsrückstellung im Jahr 2002 steuerfrei aufgelöst. Im Jahr 2019 wurden Abfertigungen in Höhe von EUR 30.000 ausbezahlt und als Aufwand verbucht. ee) Im Jahr 2019 wurde eine pauschale Gewährleistungsrückstellung in Höhe von EUR 15.000 dotiert. ff) Die anderen steuerrechtlichen MWR (ohne Berücksichtigung des KÖST- Aufwandes) betragen in Summe EUR + 70.000. Es steht noch ein steuerrechtlicher Verlustvortrag aus den Vorjahren in Höhe von EUR 5.100.000 zur Verfügung. Es stehen noch anrechenbare Mindestkörperschaftsteuerzahlungen aus den Vorjahren in Höhe von EUR 5.200 zur Verfügung. Berechnen und verbuchen Sie die Körperschaftsteuerrückstellung zum 31.12.2019!
c) (2 Punkte) Es wird uns die endgültige Saldenliste (nach Eingabe aller Um- und Nachbuchungen) der Franz Müller Services GmbH (Eine 100 %ige Tochter der Franz Müller GmbH) vorgelegt. Daraus ergeben sich folgende Werte: Jahresüberschuss EUR 3.200.500 Dotierung von Gewinnrücklagen EUR 770.000 Gewinnvortrag EUR 140.500 Ermitteln Sie den Bilanzgewinn der Franz Müller Services GmbH!
Ziffer 6 des §15 Abs2 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014): Gesamtpunkte: 45 Kostenrechnung
Beispiel 6.1 (18 Punkte) Ein Unternehmen verkauft Schwimmreifen und hat in 2 Perioden folgende Stück produziert, wobei entsprechende Gesamtkosten entstanden sind: Periode Gesamtkosten Gesamtmenge 1 33.500,00 1.000,00 2 39.500,00 1.400,00 Die variablen Kosten pro Stück und die Fixkosten sind in beiden Perioden gleich hoch. Der Nettoerlös eines Reifens beträgt EUR 25,00. Sollten Sie die variablen Kosten / Stück bzw. die Fixkosten pro Periode nicht ermitteln können, rechnen Sie die Beispiele mit folgenden Werten weiter: K(variabel) / Stück: 15 K(fix) / Periode: 18.500 1) Ermitteln Sie den Deckungsbeitrag pro Stück 2) Ermitteln Sie den Break-Even-Point 3) a) Wieviel Stück müssen verkauft werden, um ein Betriebsergebnis von EUR 7.500,00 zu erzielen? b) Wie hoch ist in diesem Fall der Mengenspielraum? c) Wie hoch ist in diesem Fall der Preisspielraum?
Beispiel 6.2 (15 Punkte) Ein Unternehmer hat folgende Werte aus seinem Betriebsabrechnungsbogen ermittelt: Materialeinzelkosten: 625.000 Fertigungseinzelkosten: 300.000 Die nicht direkt zurechenbaren Kosten verteilen sich wie folgt: Materialgemeinkosten: 40.000 Fertigungsgemeinkosten: 410.000 Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten: 38.825 Gemeinkosten der EDV-Stelle: 30.000 Die EDV-Stelle erbringt Ihre Leistungen zu je einem Drittel an die anderen Kostenstellen. Aufgabe: Ermitteln Sie die Zuschlagssätze für die Kostenrechnung
Beispiel 6.3 (12 Punkte) Ein Unternehmer verkauft Sonnenschirme an Privatkunden um EUR 2.400,00 (inkl. 20 % USt). Die Sonnenschirme werden von einem Sonnenschirmhersteller eingekauft 50% der Kunden erhalten einen 4%igen Skonto, 40 % der Kunden einen 20%igen Rabatt. Der Unternehmer kalkuliert mit einem Gemeinkostenzuschlag von 35% und einem Gewinnzuschlag von 32% Bei Kauf von 100 Stück fallen insgesamt EUR 1.000,00 Transportkosten an. Aufgabe Ermitteln Sie den maximalen Einkaufspreis für einen Sonnenschirm, wenn der Unternehmer einen Gewinnzuschlag von mindestens 32 % erzielen will!
Musterklausur Schriftliche Prüfung Diplom Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter Nin LÖSUNG 12. August 2020 9:00 – 15:00 Uhr © Alle Rechte vorbehalten. Diese Unterlage ist nur für Kursteilnehmer bestimmt und kein Teil darf ohne schriftliche Einwilligung in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors oder der Akademie ist ausgeschlossen.
Ziffer 1 des §15 Abs2 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014): Gesamtpunkte: 35
Beispiel 1.1 (Lösung) (15 Punkte) a) 7 Punkte 01.06. (2) Bank 390,00 / (4) Erlöse 375,00 1 (4) Mahnspesen 15,00 03.06. 2019: 850,00 x 6 = 5.100,00 2 2020: 850,00 x 12 = 10.200,00 2021: 850,00 x 6 = 5.100,00 Verteilungspflicht § 19 (3) EStG (7) Mietaufwand 5.100,00 / (2) Bank 20.400,00 (2) ARA 15.300,00 05.06. (9) Privat / (2) Bank 250,00 1 08.06. Keine Buchung mangels Zahlungsfluss / Lieferung 1 12.06. (7) Büromaterial 106,67 / (2) Kassa 128,00 1 (2) VSt 21,33 28.06. (2) Kassa / (3) Erlöse § 19 UStG 6.000,00 1 ZM
b) (8) Punkte Einnahmen 385.000,00 Eigenverbrauch netto 1.100,00 386.100,00 1 Fremdleistung 75.958,00 Personal 115.850,00 GSVG 12.120,00 Büromaterial 1.150,00 2 Fachliteratur 580,00 Sonstiges 64.250,00 Kilometergeld (385 x 0,42) 161,70 Vorsteuer aus Neuinvestition 3.800,00 3 USt-Zahllast (- EV) 19.400,00 Abschreibung 35.485,00 328.754,70 Vorläufiges Ergebnis 57.345,30 -13% Gewinnfreibetrag 3.900,00 (Grundfreibetrag) 2 3.554,89 (Invest.bed. FB) Steuerpflichtiger Gewinn 49.890,41 Beispiel 1.2. (Lösung) (20 Punkte) GF 1 (5) Wareneinkauf igE 15.800,00 / (33300005) Flowers 15.800,00 2 (2) VSt igE 2.054,00 / (3) Erwerbsteuer 2.054,00 GF 2 (5) Bezugskosten 5.330,00 / (33300058) Transfix 8.830,00 1 (2) EUSt 3.500,00 GF 3 (5) Wareneinkauf / (35600058) 140.000,00 5 (20058999) / (4) Warenerlöse Dreiecksgeschäft 170.000,00 UVA: 140.000 unter Nicht zu versteuernde Erwerbe gem. Art. 25 einzutragen ZM: 170.000 / UID-Nr. des Kunden / Dreiecksgeschäft GF 4 (8) KÖST / (2) Bank 25.000 1
GF 5 15.800,00 x 17,50% = 2.765,00 2 (33300005) Flowers 2.765,00 / (5) Wareneinkauf 2.765,00 (3) Erwerbsteuer 359,45 / (2) VSt ig E 359,45 GF 6 3 % von (15.800 – 2.765) = 391,05 -> Überweisung 12.643,95 2 (33300005) / (5) Skontoerträge Wareneinkauf 391,05 (3) Erwerbsteuer / (2) VSt igE 50,84 (33300005) / (2) Bank 12.643,95 GF 7 (33200589) EDV Guru 1.500,00 / (0) EDV 1.250,00 2 (2) VSt 250,00 GF 8 (29999999) Kühteubel 75,00 / (4) Umsätze D 70,09 2 (3) dt. USt 4,91 GF 9 3.500,00 x 0,9 = 3.150,00 1 (20005895) Tscherosz / (4) Umsatserl. igL 3.150,00 ZM GF 10 EB: € 580.159,00 2 AB: € 612.580,00 € 32.421,00 (5) HW-Einsatz / (1) HW-Vorrat 32.421,00
Ziffer 2 des §15 Abs2 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014): Gesamtpunkte: 15
Beispiel 2 (Lösung) GF 1 Taggeld: 3 Tage und 5 Stunden 1 3 x 26,40 = 79,20 5 x 2,20 = 11,00 90,20 / 1,1 = 82,00 x 0,1 = 8,20 1 855,50 x 0,4 = 342,20 (7) Reisekosten 145,45 / (3) VK KK 673,30 (7) Nächtigung 778,23 / (3) LV 342,20 3 (2) VSt 91,82 (7) Diäten 82,00 / (2) Kassa 90,02 (2) VSt 8,20 2 GF 2 (6) Gehälter 1.176,90 / (3) VK GKK 177,94 4 (3) VK MA 998,96 (6) Gesetzl. Sozialaufw. 249,86/ (3) VK GKK 267,87 (6) MVK 18,01 (6) DB 3,19 / (3) VK FA 3,50 (6) DZ 0,31 (6) KommSt / (3) VK Gemeinde 2,46 GF 3 (7) Repr. N.abzugf / (3) VK Bankomatkarte 75,00 2 GF 4 (2) Kaution 5.000,00 / (3) Geg. Schecks 19.400,00 2 (7) Miete 2.000,00 (2) ARA 10.000,00 (2) VSt 2.400,00
Ziffer 3 des §15 Abs2 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014): Gesamtpunkte: 25
Beispiel 3 (Lösung) (25 Punkte) GF 1 15.000,00 / 7,52 = 1.994,68 (7) Instandh. RC / (3) ACDC d.o.o 1.994,68 2 (2) VSt RC / (3) USt RC 398,94 (2) Bank / (4) Versicherungsentsch. 1.500,00 2 GF 2 (7) Leasing 675,00 / (2) Bank 9.810,00 2 (2) ARA 7.500,00 (2) VSt 1.635,00 7.500,00 / 48 x 6 = 937,50 (7) Leasing / (2) ARA 937,50 1 GF 3 871.585,50 x 7,50% = 65.368,91 EB 68.500,00 AB 3.131,09 (3) Gewährleistungsrückst. / (4) Ertr. Aufl. RSt 3.131,09 2 MWR – 3.131,09 1 GF 4 FM 72.500,00 3 +18,5% 13.412,50 FL 99.850,00 +101,75% 101.597,38 287.359,88 (0) Anlagen in Bau / (4) Akt. Eigenleistung 287.359,88 2 GF 5 28.500,00 x 97,50% = 27.787,50 (7) Absch. Ford. 23.156,25 / (2) Wallner 27.787,50 2 (3) USt 4.631,25
(2) Einzel-WB / (4) Ertr. A. d.Aufl. WB 21.375,00 2 GF 6 (0) EDV-Anlage / (9) Var. Kapital Handler 1.100,00 2 1.100,00 / 2 / 2 = 275,00 (7) Plan. Abschr. / (0) EDV-Anlage 275,00 2 GF 7 (7) Vertragsstrafe / (2) Bank 3.500,00 2
Ziffer 4 des §15 Abs2 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014): Gesamtpunkte: 100 Rechtslehre (30), Steuerrecht (70)
Beispiel 4.1. (LÖSUNG) Rechtslehre - Bürgerliches Recht (5 Punkte) Es liegt ein Erklärungsirrtum vor: Der Erklärende (B) irrt sich über den Erklärungsinhalt (Bedeutung des Wortes „schwarz“), als auch über die zu verwendende Farbe (Schwarz statt Silber). Es liegt daher auch ein sog. Geschäftsirrtum vor. Ein Irrtum ist nur dann beachtlich, wenn der Erklärungsempfänger (B) weniger schutzwürdig ist, als der sich Irrende (A). Da der Irrtum von A veranlasst wurde und B der Irrtum nicht hätte auffallen müssen, und der Irrtum auch nicht rechtzeitig aufgeklärt wurde, kann A den Vertrag nicht wegen Irrtums anfechten.
Beispiel 4.2. Zahlungs- und Kapitalverkehr (5 Punkte) Die Bank könnte eine beispielsweise eine Bürgschaft, eine Verpfändung der Geschäftsanteile bzw. die Eintragung einer Hypothek auf seinem Grundstück verlangen. Das Vermögen der GmbH selbst darf aber nicht als Kreditsicherheit dienen. Für die Bank wird die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch als sinnvollste Variante gesehen werden.
Beispiel 4.3. Rechtslehre – Unternehmensrecht/Gesellschaftsrecht (20 Punkte) Vorgaben zur Kapitalaufbringung: Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 35.000 und setzt sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen. Stammeinlagen können sowohl Bar- als auch Sacheinlagen sein. Mindestens die Hälfte des Stammkapitals muss durch Bareinlagen aufgebracht werden (17.500). Davon gibt es Ausnahmen. Bei Gründung der Gesellschaft musss auf jede Bareinlage mindestens ein Viertel, jedenfalls aber ein Betrag von 70 einbezahlt werden. Sacheinlagen sind sofort und zur Gänze einzubringen 2) Da C eine Sacheinlage einbringt muss diese voll aufgebracht werden. Hinsichtlich der bar zu leistenden Einlage müssen A und B mindestens ¼ aufbringen, das ist für A 6.000 und für B 2.000 Da mindestens 17.500 aufzubringen sind, fehlen an Bareinlagen 9.500. Diese sind zusätzlich einzuzahlen, im Zweifel immer anteilig. 3) Nach § 10b GmbHG muss die Summe der gründungsprivilegierten Stammeinlagen mindestens 10.000 betragen, auf die gründungsprivilegierten Stammeinlagen müssen mindestens 5.000 bar eingezahlt werden. Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Die Gründungsprivilegierung endet spätestens zehn Jahre nach der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch. 4) JA muss erstellt werden 5) UGB 6) 5 Monate nach Bilanzstichtag 7) Ja; bis spätestens 9 Monate nach Bilanzstichtag 8) Insolvenz: a) Die Insolvenzordnung (IO) setzt als Insolvenzeröffnungsgrund die Zahlungsunfähigkeit voraus, bei einer GmbH reicht bereits die Überschuldung.
b) Grundsätzlich sind Schuldner als auch ein Gläubiger berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen. Konkret ist die Feststellung des Zeitpunktes der Überschuldung von Bedeutung. Gem. § 69 Abs 2 IO hat die X-GmbH spätestens 60 Tage nach Eintritt der Voraussetzungen den Antrag durch ihre organschaftlichen Vertreter (Geschäftsführer) unabhängig von einer eventuellen Geschäftsverteilung zu stellen.
Beispiel 4.4. Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Zahnärztin: 105.000,00 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit Vortragende: Einnahmen 15.000,00 Einnahmen 15.000,00 - Büromaterial - 150,00 - 6% Pauschale 900,00 - Telefonkosten - 400,00 Gewinn laut Gewinn laut EAR 14.450,00 Basispauschalierung 14.100,00 Die Pauschalierung ist günstiger und wird daher angewendet! Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Beteiligung Leasing OG = Wartetastenverlust Einkünfte aus Kapitalvermögen: Ausschüttung = endbesteuert Verlustanteil echte Stille Gesellschaft = Wartetastenverlust Spekulationsgewinn nicht steuerbar da länger als 1 Jahr Frist Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung keine Liebhaberei - 5.500,00 Sonstige Einkünfte als Funktionär 1.000,00 Gesamtbetrag der Einkünfte 114.600,00 - Topfsonderausgabenpauschale - 60,00 - Spenden an Feuerwehr - 200,00 - Kirchenbeitrag maximal - 400,00 EINKOMMEN 113.940,00 Die Kinderbetreuungskosten sind nicht abzugsfähig, da ab 2019 Familienbonus Plus. Die Spende an den Musikverein ist nicht abzugsfähig.
Beispiel 4.5. (LÖSUNG) Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte) a) Übergangsergebnis zum 1.1.2020: Zuschläge: Materialvorrat 24.000,00 LF netto 45.000,00 Sonstige Ford. Netto 9.000,00 Abschläge: Urlaubsrückstellung -15.000,00 Rückstellung JA - 2.500,00 LV netto - 40.000,00 Übergangsgewinn 20.500,00 Der Übergangsgewinn ist beim Gewinn des ersten Gewinnermittlungszeitraumes nach dem Wechsel zu berücksichtigen, hier daher im Kalenderjahr 2020. Ein Übergangsverlust ist beginnend mit dem Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel über 7 Jahre zu verteilen. b) Aufgabebegünstigungen: Da Frau Wallner noch keine 60 Jahre alt ist, steht ihr der halbe Durchschnittssteuersatz für den Aufgabegewinn nicht zu. Aber Sie kann die Verteilung auf 3 Jahre beantragen oder den Freibetrag in Höhe von EUR 7.300,00 geltend machen.
Beispiel 4.6. (LÖSUNG) Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte) Ausgangsfall: Kein Befreiungstatbestand und Neuvermögen, weil zum 31.3.2012 steuerverfangen, daher zwingend Regeleinkünfteermittlung nach § 30 Abs 3 EStG: Veräußerungserlös 300.000,00 - Anschaffungskosten gesamt 265.000,00 + geltend gemachte Abschreibung 28.620,00 - Kosten für die Berechnung ImmoESt 500,00 Überschuss daher 63.120,00 Davon 30% Immobilienertagsteuer EUR 18.936,00 Nebenrechnung adaptierte Anschaffungskosten: 2010: Kaufpreis samt Nebenkosten 265.000,00 davon 80% Gebäudeanteil: 212.000,00 x 1,5% = 3.180 2016: Grundanteils-VO: 60% Gebäudeanteil: 159.000,00 x 1,5% = 2.385 Afa Gesamte geltend gemachte Afa daher: 2010 – 2015: 6 Jahre x 3.180 = 19.080,00 2016 – 2019: 4 Jahre x 2.385 = 9.540,00 Summe Afa 28.620,00 Variante: Die Hauptwohnsitzbefreiung ist erfüllt, da die Wohnung innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Verkauf durchgehend für mindestens 5 Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat und der Hauptwohnsitz nach dem Verkauf aufgegeben wurde.
Beispiel 4.7. (LÖSUNG)Steuerrecht - Einkommensteuer (8 Punkte) Zinsen Sparbuch, dafür werden vom Kreditinstitut 25% KESt einbehalten und damit endbesteuert, darum müssen diese nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Bei der Regelbesteuerungsoption müssen jedoch alle Kapitalerträge angegeben werden, Sparbuchzinsen können für einen Verlustausgleich nicht herangezogen werden. Realisierte Wertsteigerung: Veräußerungserlös 15.000,00 - Anschaffungskosten - 3.500,00 Überschuss 11.500,00 Der Überschuss ist in die Steuererklärung aufzunehmen, besonderer Steuersatz von 27,5% ist möglich, aber kein Werbungskostenabzug! Verlustausgleich mit Punkt 4) ist möglich. Gewinnausschüttung der deutschen GmbH unterliegt keinem KESt-Abzug und muss daher in der Steuererklärung angegeben werden. Der Sondersteuersatz von 27,5% wird angewendet. Die Veranlagungsoption ist möglich zum Ausgleich des Verlustes aus Punkt 4) Verlust aus der Veräußerung kann mit den positiven Einkünften aus 2) und 3) (bis auf Sparbuchzinsen) bei Veranlagungsoption gegengerechnet werden.
Beispiel 4.8. (LÖSUNG)Steuerrecht - Körperschaftsteuer (8 Punkte) Nationale Beteiligung gem. § 10 (1) 1 KStG. Die Beteiligungserträge sind steuerfrei, auf das Beteiligungsausmaß und auf die Behaltedauer kommt es nicht an. EU-Körperschaft; die Beteiligungshöhe liegt unter 10 %, es liegt keine internationale Schachtel gem. § 10 (2) KStG vor, die Ausschüttungen sind dennoch nach § 10 (1) 5 KStG steuerfrei (ABER Wertänderungen steuerpflichtig). Es liegt keine internationale Schachtel gem. § 10 (2) KStG vor. Da kein Amtshilfeabkommen vorliegt, ist die Ausschüttung steuerpflichtig. Die Voraussetzungen gem. § 10 (2) KStG - § 7 (3) Körperschaft, ausld. Kapitalgesellschaft, 10% Mindestbeteiligungshöhe und 1 Jahr Mindestbeteiligungsdauer liegen vor, daher sind die Ausschüttungen und die Wertänderungen steuerneutral.
Beispiel 4.9. (LÖSUNG)Steuerrecht – Besteuerung von Gesellschaften (8 Punkte) Kreditkosten: Die Zinsen sind gem. § 11 (1) 4 KStG abzugsfähig, dies trifft aber nicht auf die Geldbeschaffungskosten zu, die sind gem. Generalnorm des § 12 (2) KStG nicht abzugsfähig, da die Ausschüttung als steuerfrei zu beurteilen ist. Teilwertabschreibung: Die Beteiligungsabschreibung ist als Teilwertabschreibung gem. § 12 (3) KStG zu beurteilen ist über 7 Jahre verteilt abzusetzen. Aus dem Sachverhalt wär nicht erkennbar, dass es sich um eine nicht abzugsfähige Teilwertabschreibung handeln würde (dies wäre überhaupt nicht abzugsfähig).
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