Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 09.08.2020

Die Seite wird erstellt Klaus Huber
 
WEITER LESEN
18. Wahlperiode                                                                                    06.11.2020  Drucksache                        18/9935

                  Schriftliche Anfrage
                  des Abgeordneten Florian von Brunn SPD
                  vom 09.08.2020

                  Komex-Desinfektionsgeräte für fast 1 Mio. Euro II: Hintergründe der Corona-An-
                  schaffungen durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung
                  und Energie unter Staatsminister Hubert Aiwanger

                  Nach der Antwort auf meine vorhergehende Anfrage „Wischmopps, ‚Aiwanger-Vlies‘
                  und Einkaufswagen-Desinfektionsanlagen: Welche Käufe tätigte das Wirtschaftsminis-
                  teriums seit Beginn der Corona-Krise?“ haben sich neue Fragen ergeben. Sie hängen
                  mit dem Kauf von sog. Komex-Desinfektionsgeräten für fast 1 Mio. Euro von einem
                  Unternehmer zusammen, den der Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung
                  und Energie Hubert Aiwanger persönlich kennt und der diese Maschinen weder selbst
                  herstellt noch ein bekannter Vertriebspartner der Herstellerfirma ist.

                  Ich frage die Staatsregierung:

                  1. a) Wurden auch andere deutsche und bayerische Firmen im Zusammenhang
                        mit der Anschaffung von Heißwasser- bzw. Dampfdesinfektionsgeräten
                        von der Staatsregierung angefragt, insbesondere zum Beispiel die Firma
                        Kränzle, die langjährige Expertise auf dem Gebiet der Heißwasser- und
                        Dampfreinigung bzw. -desinfektion hat und dafür auch zahlreiche Geräte
                        anbietet (siehe auch: https://www.kraenzle.com/corona.html)?........................... 3
                     b) Was genau wurde bei dem vom Staatsministerium für Wirtschaft, Landes-
                        entwicklung und Energie (StMWi) öffentlich genannten Herstellergutachten
                        über die angebliche Wirksamkeit der Komex-Maschinen für die COVID-
                        19-Desinfektion geprüft?..................................................................................... 3
                     c) Wie genau hat das StMWi dieses Gutachten erhalten (bitte mit genauer
                        Angabe des Zeitpunkts des Erhalts und des detaillierten Vorlaufs des Er-
                        halts bzw. der Übergabe)?................................................................................... 4

                  2. a) Wer hat das o. g. Gutachten erstellt (bitte mit detaillierten Angaben inklusive
                        Nennung des Auftraggebers des Gutachtens)?................................................... 4
                     b) Wie genau lautet das Gutachten (bitte im exakten Wortlaut wiedergeben)?....... 4
                     c) Für welche Pandemiesituation und -lagen wurden die Komex-Geräte in-
                        klusive allen Zubehörs genau angeschafft?........................................................ 4

                  3. a) Mit welchen Fachbehörden wie Robert-Koch-Institut (RKI) oder Landesamt
                        für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurde vorher geklärt, ob
                        die Komex-Geräte geeignet und notwendig sind?............................................... 4
                     b) Wie lauten die genauen Stellungnahmen (bitte im Wortlaut wiedergeben)
                        von RKI und LGL dazu?....................................................................................... 5
                     c) Hat das StMWi oder ein anderes Staatsministerium ein eigenes Gutachten
                        in Auftrag gegeben mit dem Ziel, zu überprüfen, ob die Geräte geeignet
                        sind, SARS-CoV-2-Viren sicher, erfolgreich und effektiv zu beseitigen?............ 5

                  4. a) Wenn ja (siehe 3 c), wurde dabei überprüft, ob es andere und bessere resp.
                        effektivere Methoden gibt?................................................................................... 5
                     b) Wenn ja (siehe 3 c), wie genau lauten die Ergebnisse des unter 3 c genannten
                        Gutachtens (bitte im Wortlaut wiedergeben)?...................................................... 5

                  Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der
                  Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung.

 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar.
 Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Drucksache 18/9935                          Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                                              Seite 2/8

             c) Wann wurde das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)
                vor der Anschaffung über diese informiert bzw. eine Stellungnahme dazu
                eingeholt?............................................................................................................. 5

          5. a) Wenn ja, wie genau lautet die Stellungnahme des StMGP (bitte im Wortlaut
                wiedergeben) dazu?............................................................................................. 5
             b) Wann wurde die Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml
                über die Anschaffung der Komex-Geräte inklusive Zubehör erstmals infor-
                miert?................................................................................................................... 5
             c) Warum stehen die Komex-Geräte inklusive Zubehör nicht auf der am
                15.05.2020 vom StMWi veröffentlichten Beschaffungsliste (vgl. https://www.
                stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/43454/), son-
                dern tauchten erst auf einer ergänzten Liste nach der ersten Schriftlichen
                Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD) zum Thema Komex
                auf der Liste auf (Stand 19.06.2020 laut Antwort des StMWi)?........................... 6

          6. a) Welche Ergebnisse hat der Test der Geräte durch das Rote Kreuz erbracht
                (bitte mit genauen Details)?................................................................................. 6
             b) Welche Folgen hat der Test für die Verwendung der Geräte?............................. 6
             c) Warum wurde der Test durch das Rote Kreuz nicht schon früher durch-
                geführt?................................................................................................................ 7

          7. a) Wer hat diesen Test initiiert bzw. ging die Initiative zu dem Text von Staats-
                minister Hubert Aiwanger selbst aus (bitte unter Angabe aller Details, in-
                klusive der Rolle und Kenntnis von Staatsminister Hubert Aiwanger)?............... 7
             b) Wann wurde der Staatsminister über die Durchführung und die Ergebnisse
                des Tests informiert?............................................................................................ 7
             c) Laut Bayerischem Rundfunk waren die Komex-Geräte dafür gedacht „laut
                dem Ministerium“, „größere Flächen im öffentlichen Bereich zu desinfizieren,
                zum Beispiel U-Bahn-Stationen, Turnhallen, Quarantäne-Unterkünfte, Park-
                bänke oder auch Bushäuschen“. Welche anderen Geräte zur Desinfektion
                für den gleichen Anwendungszweck wurden überprüft, getestet oder der
                Kauf in Erwägung gezogen?................................................................................ 7

          8. a) Wie wurde die Eignung der Geräte überhaupt überprüft (mit Angabe aller
                Details inklusive Datum, aller dazu vorliegenden Stellungnahmen und Er-
                örterungen)?......................................................................................................... 7
             b) Was genau gab schließlich den Ausschlag für die Anschaffung der Geräte
                von der österreichischen Firma Keckex?............................................................. 7
             c) Durch welche fachlichen Stellungnahmen oder Gutachten wurde vor dem
                Kauf der Komex-Geräte inklusive Zubehör ausgeschlossen, dass SARS-
                CoV-2-Viren durch die Dampfbehandlung aufgewirbelt bzw. in der Luft (z. B.
                als Aerosol) verbreitet werden?............................................................................ 8
Drucksache 18/9935              Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                               Seite 3/8

          Antwort
          des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Ein-
          vernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
          vom 24.09.2020

          Vorab zur Situation im März 2020:
          Infolge des drastischen Anstiegs der Infektionszahlen und der Prognosen der Experten
          für Bayern hat die Staatsregierung am 16.03.2020 den Katastrophenfall ausgerufen.
          Am 17.03.2020 beschloss der Ministerrat, dass die Staatsregierung alle Anstrengungen
          unternimmt, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bestmöglich einzu-
          dämmen. Darunter u. a. auch Materialbeschaffungen verschiedenster Art durch das
          Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), das Staatsministerium für Wirt-
          schaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) und das Staatsministerium des Innern,
          für Sport und Integration (StMI).
             Drohende Materialengpässe im Pflege- und Medizinbereich sollten abgewendet
          werden mit Maßnahmen bis hin zur Beschlagnahmung im Rahmen des Katastrophen-
          schutzes. Die Szenarien gingen damals von bis zu 2,4 Millionen Corona-Erkrankten in
          Bayern bis Mitte April 2020 aus.
             Zum damaligen Zeitpunkt war ein schnelles Handeln erforderlich, um alles Men-
          schenmögliche zu tun, um den zu erwartenden hohen Infektionszahlen und den daraus
          befürchteten Konsequenzen für das Gesundheitssystem – also der Gefahr für Leib und
          Leben – entgegenzutreten.

          1. a) Wurden auch andere deutsche und bayerische Firmen im Zusammenhang
                mit der Anschaffung von Heißwasser- bzw. Dampfdesinfektionsgeräten
                von der Staatsregierung angefragt, insbesondere zum Beispiel die Firma
                Kränzle, die langjährige Expertise auf dem Gebiet der Heißwasser- und
                Dampfreinigung bzw. -desinfektion hat und dafür auch zahlreiche Geräte
                anbietet (siehe auch: https://www.kraenzle.com/corona.html)?

          Nein. Angesichts der Handlungsnotwendigkeit in kurzer Zeit wäre dies auch nicht ziel-
          führend gewesen. Wie bereits mehrfach ausgeführt sieht das Vergaberecht für Not-
          situationen wie die COVID-19-Pandemie vereinfachte Regelungen vor, insbesondere kön-
          nen Aufträge im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
          vergeben werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dazu am
          19.03.2020 ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang
          mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen
          Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht, in dem auf die bestehenden Vereinfachungen
          im Vergaberecht hingewiesen wird (abrufbar unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/
          Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-vergaberecht.html).

            b) Was genau wurde bei dem vom Staatsministerium für Wirtschaft, Landes-
               entwicklung und Energie (StMWi) öffentlich genannten Herstellergutachten
               über die angebliche Wirksamkeit der Komex-Maschinen für die COVID-
               19-Desinfektion geprüft?

          Geprüft wurde von einem in Österreich akkreditierten Inspektionslabor, ob der Prototyp
          eines Reinigungs- und Desinfektionsgerätes für Einkaufswägen (Kombination Komex-Gerät
          mit Tunnel-Dampfhaube) bei sachgemäßer Anwendung eine viruzide Wirkung erreicht.
             In dem Herstellergutachten, das dem StMWi vorliegt, ist die Inspektionsbescheini-
          gung zur Desinfektionswirkung des o. g. Prototyps enthalten. Sie bestätigt die Eignung
          zur thermischen Inaktivierung von SARS-CoV-2-Viren, wenn eine Durchlaufzeit von
          mindestens 3 Minuten eingehalten wird.
Drucksache 18/9935               Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                Seite 4/8

             Bei sachgemäßer Anwendung befreit das Heißwasserdesinfektionsgerät daher nicht
          nur die Oberflächen von Viren und Bakterien, sondern inaktiviert auch das Virus (viru-
          zide Wirkung).

            c) Wie genau hat das StMWi dieses Gutachten erhalten (bitte mit genauer An-
               gabe des Zeitpunkts des Erhalts und des detaillierten Vorlaufs des Erhalts
               bzw. der Übergabe)?

          In mehreren Telefongesprächen auf Fachebene mit der Firma Kiendl, der Firma Keckex
          und dem von der Firma Keckex beauftragten Labor zur Erstellung eines unabhängigen
          Gutachtens wurde die grundsätzliche viruzide Wirkung der Heißwasserdesinfektions-
          geräte bei sachgemäßer Anwendung bereits mündlich bestätigt. Am 27.04.2020 hat die
          Firma Keckex ihr Herstellergutachten an das StMWi per E-Mail übersandt.

          2. a) Wer hat das o. g. Gutachten erstellt (bitte mit detaillierten Angaben inklusive
                Nennung des Auftraggebers des Gutachtens)?

          Das Gutachten wurde von der W.H.U. GmbH, Chemisches und mikrobiologisches Labor
          für Wasser, Hygiene und Umwelt (Bischofshofen, Österreich) erstellt. Auftraggeber ist
          die Keckex GmbH (Sulz, Österreich).

            b) Wie genau lautet das Gutachten (bitte im exakten Wortlaut wiedergeben)?

          Das dem StMWi vorliegende Herstellergutachten samt Inspektionsbescheinigung ist auf
          der Webseite www.keckex.com abrufbar. Das vollständige Gutachten der W.H.U. GmbH
          ist vertraulich und liegt dem StMWi nicht vor.

            c) Für welche Pandemiesituation und -lagen wurden die Komex-Geräte in-
               klusive allen Zubehörs genau angeschafft?

          Die Szenarien gingen damals von bis zu 2,4 Millionen Corona-Erkrankten in Bayern bis
          Mitte April 2020 aus.
             Angesichts der damaligen Knappheit an Desinfektionsmitteln und entsprechender
          Preise für Flächendesinfektionsmittel von bis zu 30 Euro pro Liter ging es um die Schaf-
          fung einer wirksamen und zuverlässigen Möglichkeit zur Desinfektion von Geräten oder
          von größeren Oberflächen im öffentlichen Bereich, etwa U-Bahn-Stationen, Turnhal-
          len, Toiletten, Fahrräder, größere Quarantäneunterkünfte, Fahrzeuge, Lkws, Bushäus-
          chen, Parkbänke oder auch Einkaufswägen. Aufgrund des sich aktuell wieder dyna-
          misch entwickelnden Infektionsgeschehens werden die Geräte auch im Rahmen der
          Errichtung von Testzentren benötigt.

          3. a) Mit welchen Fachbehörden wie Robert-Koch-Institut (RKI) oder Landesamt
                für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurde vorher geklärt, ob
                die Komex-Geräte geeignet und notwendig sind?

          Aufgrund des massiven Zeitdrucks und der Handlungsnotwendigkeit angesichts eines
          sich dramatisch entwickelnden Infektionsgeschehens war es weder möglich noch ziel-
          führend, hier umfangreiche Fachauskünfte bei ohnehin stark belasteten Stellen einzu-
          holen, zumal es sich hier nicht um Medizinprodukte handelt. Nur so war es überhaupt
          möglich, bereits sechs Tage nach Ausrufung des Katastrophenfalles die sichere und
          zuverlässige Beschaffung dieser Geräte zu gewährleisten. Durch die unabsehbare
          exponentielle Ausbreitung des Infektionsgeschehens bei gleichzeitiger massiver Ver-
          knappung der Desinfektionsmittelbestände galt es, eine wirksame und zuverlässige Alter-
          native zur Desinfektion von Geräten, Notunterkünften und des öffentlichen Bereichs zu
          organisieren. Insbesondere war zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar, wie schnell
          heimische Lieferketten zur Herstellung von herkömmlichen Flächendesinfektionsmitteln
          zum Schutz der bayerischen Bevölkerung aufgebaut sein werden.
Drucksache 18/9935              Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                              Seite 5/8

            b) Wie lauten die genauen Stellungnahmen (bitte im Wortlaut wiedergeben)
               von RKI und LGL dazu?

          Siehe Antwort zu Frage 3 a.

            c) Hat das StMWi oder ein anderes Staatsministerium ein eigenes Gutachten
               in Auftrag gegeben mit dem Ziel, zu überprüfen, ob die Geräte geeignet
               sind, SARS-CoV-2-Viren sicher, erfolgreich und effektiv zu beseitigen?

          Nein.

          4. a) Wenn ja (siehe 3 c), wurde dabei überprüft, ob es andere und bessere resp.
                effektivere Methoden gibt?

          Siehe Antwort zu Frage 3 c.

            b) Wenn ja (siehe 3 c), wie genau lauten die Ergebnisse des unter 3 c genannten
               Gutachtens (bitte im Wortlaut wiedergeben)?

          Siehe Antwort zu Frage 3 c.

            c) Wann wurde das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) vor
               der Anschaffung über diese informiert bzw. eine Stellungnahme dazu ein-
               geholt?

          Am 17.03.2020 beschloss der Ministerrat, dass die Staatsregierung alle Anstrengungen
          unternimmt, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bestmöglich einzu-
          dämmen. Darunter u. a. auch Materialbeschaffungen verschiedenster Art durch das
          StMGP, das StMWi und das StMI. Das StMWi hat sich auf die sichere Materialbeschaffung
          von bayerischen Unternehmen und die Sicherung und Wiederherstellung von Liefer-
          ketten für die heimische Produktion konzentriert, um eine schnelle und zuverlässige
          Bereitstellung von dringend benötigten Schutzmaterialien zu gewährleisten. In diesem
          Zusammenhang hat das StMWi am 23.03.2020 die Heißwasserdesinfektionsgeräte be-
          stellt und das StMGP drei Tage danach darüber informiert. Eine Stellungnahme seitens
          des StMGP war hierfür nicht erforderlich.

          5. a) Wenn ja, wie genau lautet die Stellungnahme des StMGP (bitte im Wortlaut
                wiedergeben) dazu?

          Siehe Antwort zu Frage 4 c.

            b) Wann wurde die Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml
               über die Anschaffung der Komex-Geräte inklusive Zubehör erstmals infor-
               miert?

          Siehe Antwort zu Frage 4 c.
Drucksache 18/9935               Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                 Seite 6/8

            c) Warum stehen die Komex-Geräte inklusive Zubehör nicht auf der am 15.05.2020
               vom StMWi veröffentlichten Beschaffungsliste (vgl. https://www.stmwi.
               bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/43454/), sondern
               tauchten erst auf einer ergänzten Liste nach der ersten Schriftlichen An-
               frage des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD) zum Thema Komex auf
               der Liste auf (Stand 19.06.2020 laut Antwort des StMWi)?

          Am 15.05.2020 hat das StMWi eine Liste an Ausrüstungsgegenständen veröffentlicht,
          die entsprechend der begleitenden Pressemitteilung Auskunft über die beschaffte Grund-
          ausstattung an Materialen für Notunterkünfte sowie Hilfen für Städte und Landkreise gibt.
          Die Liste umfasst daher nicht alle Beschaffungen des StMWi. Hintergrund für die Ver-
          öffentlichung der Liste waren vermehrte Anfragen speziell zu den gelisteten Materialien.

          6. a) Welche Ergebnisse hat der Test der Geräte durch das Rote Kreuz erbracht
                (bitte mit genauen Details)?

          Das dem BRK zu Testzwecken zur Verfügung gestellte Heißwassergerät wurde von
          einer CBRNE-Spezialeinheit (CBRNE = Chemical, biological, radiological, nuclear and
          explosives) des BRK als Testgerät bei den Teststationen auf den Autobahnen eingesetzt.
          Es wurde wiederholt zur Desinfektion von Zelten, Tragen, Tischplatten und anderen
          Oberflächen (Risikoflächen) genutzt. Das BRK ist sehr zufrieden mit der Desinfektions-
          wirkung auf natürlicher Basis (ohne chemische Zusatzmittel/Desinfektionsmittel) und
          an einer weiteren Verwendung der Heißwassergeräte zu Desinfektionszwecken sehr
          interessiert. Lösungen für den mobilen Transport der Geräte werden zurzeit gesucht.
             Die Pressemeldung des BRK hierzu findet sich unter folgendem Link: https://www.
          brk.de/aktuell/presse/meldung/mit-heisswasserdampf-gegen-das-coronavirus/

            b) Welche Folgen hat der Test für die Verwendung der Geräte?

          Die positive Rückmeldung seitens des BRK bestätigt das Vorhaben, je ein Gerät folgen-
          den Organisationen zur Verfügung zu stellen:
          – dem BRK je Regierungsbezirk für ausgewählte BRK-CBRNE-Spezialeinheiten,
          – dem Bayerischen Zentrum für besondere Einsatzlagen als Ausbildungs-, Trainings-
             und Simulationszentrum für besondere Einsatzlagen in Windischeschenbach (Ober-
             pfalz) als ein Zentrum, in dem Einsatz- und Führungskräfte der bayerischen Hilfs-
             organisationen auf besondere Lagen vorbereitet werden,
          – dem ABC-Zug München-Land,
          – weiteren ausgewählten Feuerwehren,
          – den anderen Hilfsorganisationen mit Spezialkräften in dem Bereich biologischer Ge-
             fahrenabwehr.
          Voraussichtlich werden drei bis vier Geräte im LGL-Pandemie-Zentrallager Bayern ver-
          bleiben und dort für Sonderlagen (wie z. B. auch Tierseuchen) vorgehalten. Die weiteren
          Geräte sollen bei den oben genannten Organisationen Verwendung finden. Dabei soll
          eine Anforderungsmöglichkeit der Geräte über die jederzeit besetzte Leitstelle ermög-
          licht werden. Im Dekontaminations-, Infektions- oder Tierseuchenfall etwa wird eine um-
          gehende Anlieferung der Geräte bei Bedarf mit Personal zur Unterstützung möglich sein.
          Da oben genannte Organisationen teils seit längerer Zeit mit dem LGL und dem vom LGL
          gegründeten Bayerischen Kompetenzzentrum für biologische Gefahrenlagen zusammen-
          wirken, wird künftig ein enger Austausch und eine enge Zusammenarbeit möglich sein.
          Eine Anforderungsmöglichkeit der Geräte über die jederzeit besetzte Leitstelle soll er-
          möglicht werden. Im Dekontaminations-, Infektions- oder Tierseuchenfall etwa wird eine
          umgehende Anlieferung der Geräte bei Bedarf mit Personal zur Unterstützung möglich
          sein. Maßgabe für die bereits abgegebenen bzw. noch abzugebenden Geräte ist, dass
          die Wartung, Pflege und Instandhaltung der Geräte auf Kosten der Abnehmer erfolgen.
Drucksache 18/9935               Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                               Seite 7/8

            c) Warum wurde der Test durch das Rote Kreuz nicht schon früher durch-
               geführt?

          Mit der erstmaligen Errichtung der Teststationen an Autobahnen hat sich für das BRK
          diese Einsatzmöglichkeit erst ergeben.

          7. a) Wer hat diesen Test initiiert bzw. ging die Initiative zu dem Text von Staats-
                minister Hubert Aiwanger selbst aus (bitte unter Angabe aller Details, in-
                klusive der Rolle und Kenntnis von Staatsminister Hubert Aiwanger)?

          Das LGL hat Kontakt zum BRK aufgenommen, ob Bedarf an der Verwendung der Gerä-
          te besteht. Das BRK hat daraufhin die Geräte an der Teststation Donautal-Ost getestet.
          Staatsminister Hubert Aiwanger war in diesen Vorgang nicht involviert.

            b) Wann wurde der Staatsminister über die Durchführung und die Ergebnisse
               des Tests informiert?

          Das StMWi und somit auch Staatsminister Hubert Aiwanger haben am 03.08.2020 von
          dem geplanten Einsatz der Heißwasserdesinfektionsgeräte an der Teststation Donau-
          tal-Ost erfahren. Das StMWi war bei dem Test am 06.08.2020 vor Ort. Darüber hinaus
          wird auf die Antwort zu Frage 6 a verwiesen.

            c) Laut Bayerischem Rundfunk waren die Komex-Geräte dafür gedacht „laut
               dem Ministerium“, „größere Flächen im öffentlichen Bereich zu desinfizieren,
               zum Beispiel U-Bahn-Stationen, Turnhallen, Quarantäne-Unterkünfte, Park-
               bänke oder auch Bushäuschen“. Welche anderen Geräte zur Desinfektion
               für den gleichen Anwendungszweck wurden überprüft, getestet oder der
               Kauf in Erwägung gezogen?

          Keine. Siehe Antwort zu Frage 1 a.

          8. a) Wie wurde die Eignung der Geräte überhaupt überprüft (mit Angabe aller
                Details inklusive Datum, aller dazu vorliegenden Stellungnahmen und Er-
                örterungen)?

          Siehe Antwort zu Frage 3 a.

            b) Was genau gab schließlich den Ausschlag für die Anschaffung der Geräte
               von der österreichischen Firma Keckex?

          Das Angebot wurde nach allen zu diesem Zeitpunkt bekannten Kriterien und entsprechend
          der EU-Vorgaben geprüft. Neben der Wirtschaftlichkeit und der Notwendigkeit ist ins-
          besondere in Krisensituationen eine schnelle und sichere Lieferung von Produkten ein
          wichtiges Entscheidungskriterium. Mit Blick auf die unsichere Lage hinsichtlich der of-
          fenen Grenzen war es wichtig, möglichst auf regionale Anbieter zu setzen.
             Das StMWi nimmt stets eine sorgfältige Prüfung der Angebote nach den Leistungs-
          kriterien vor. Aufgrund der Verknappung und Preissteigerung herkömmlicher Flächen-
          desinfektionsmittel war gerade zu Beginn des Katastrophenfalls die Organisation alter-
          nativer Desinfektionsmöglichkeiten geboten, ehe das StMWi durch einen zeitintensiven
          Prozess erfolgreich heimische Lieferketten zur Herstellung von Flächendesinfektions-
          mittel aufgebaut hatte.
Drucksache 18/9935              Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                              Seite 8/8

            c) Durch welche fachlichen Stellungnahmen oder Gutachten wurde vor dem
               Kauf der Komex-Geräte inklusive Zubehör ausgeschlossen, dass SARS-
               CoV-2-Viren durch die Dampfbehandlung aufgewirbelt bzw. in der Luft (z. B.
               als Aerosol) verbreitet werden?

          Eine sachgemäße Anwendung der Geräte (unter Beachtung der nötigen Zeit zur Des-
          infektion der Flächen) durch geschultes Fachpersonal in Schutzkleidung wurde – analog
          zur Verwendung von Desinfektionsmittel – vorausgesetzt. Um bei der Verwendung von
          Flächendesinfektionsmittel eine sichere viruzide Wirkung zu erreichen, ist eine sach-
          gemäße Anwendung unter Beachtung der nötigen Einwirkzeit (mind. 30–60 Sekunden),
          Menge und Schutzkleidung ebenso Voraussetzung.
Sie können auch lesen