Schriftliche Kleine Anfrage
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/1049 22. Wahlperiode 21.08.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (fraktionslos (FDP)) vom 13.08.20 und Antwort des Senats Betr.: Schulbeginn unter Corona-Bedingungen Einleitung für die Fragen: Vor einer Woche endeten die Hamburger Sommerferien und nach einer außerordentlich langen Zeit kehrten die Schüler zurück in die Schulen. Der Senat hatte mehrere Monate Vorlaufzeit, um Rahmenbedingungen für Unter richt unter den veränderten Bedingungen zu schaffen und die Lehrer und Schulen bestmöglich auf die Situation vorzubereiten. Eigentlich müsste schon längst ein präzises Gesamtkonzept vorliegen, aber das sogenannte Klassen- und Schulkonzept lässt noch auf sich warten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: Die für Bildung zuständige Behörde versorgt die Hamburger Schulen laufend mit den für die Organisation des Unterrichts in der Zeit der Corona-Pandemie erforderlichen Informationen und reagiert mit ihren Regelungen und Hinweisen auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen und auf die Rückmeldungen aus den Schulen. So sind im Schrei ben des Landesschulrats vom 16. Juni 2020 die Schulleitungen aufgefordert worden, für den Fall, dass das Infektionsgeschehen steigt und die Abstandsregeln wieder ein gehalten werden müssen, ein Alternativszenario zu planen. Die Klassen sollen dann in bekannter Weise in kleinere Lerngruppen bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern geteilt werden können und im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht haben. Der reguläre Stundenplan kann in diesem Fall bestehen bleiben, die Lerngruppen kön nen im Wechsel tageweise und wochenweise am Präsenz- und Distanzunterricht teil nehmen. Die Hälfte der Unterrichtsstunden je Fach würde gemäß Stundentafel grund sätzlich als Präsenzunterricht eingeplant, damit für die Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte ein gleichmäßiger Stundenplan erstellt werden kann. Die für Bildung zuständige Behörde hat in den Ferien ein komplett neues Regelwerk für den Schulbetrieb und den Unterricht für 255.000 Schülerinnen und Schüler sowie rund 30.000 Schulbeschäftigte erarbeitet. Normalerweise braucht eine Veränderung im Schulwesen aufgrund der Vielzahl von Beteiligten in den Schulen und der notwendigen Abstimmungen zwischen den Ländern erheblich mehr Zeit. Das Regelwerk umfasst rund 100 Seiten und regelt vom Abstand beim Singen im Musik- unterricht über die Frage von ärztlichen Attesten für Schulbeschäftigte bis zur Frage der Ausleihe von Laptops an Schülerinnen und Schüler die gesamte Vielfalt des Schulbe triebes. Das Regelwerk gliedert sich aufgrund der Fülle von Themen in zahlreiche Verordnun gen, Richtlinien, Leitlinien und Handreichungen. Die wichtigsten elf Regelwerke sind: 1. Generelle Regelungen zu Bildungsplänen, Stundentafeln, Stundenplänen, Notenge bung
Drucksache 22/1049 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 2. Hygieneregeln zu Abständen, Maskenpflicht, Reinigungsintervallen und Lüftungsre geln 3. Besondere Hygiene- und Abstandsregeln in den Fächern Sport, Schwimmen, Thea- ter und Musik 4. Regelungen für den Distanzunterricht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres gesundheitlichen Risikos nicht zur Schule gehen können 5. Veränderte Reinigungsregeln 6. Regelungen über den Schutz von Schulbeschäftigten mit einem besonderen gesundheitlichen Risiko 7. Regelungen über das Angebot für kostenlose Testungen für alle Schulbeschäftigten 8. Regelungen, welche Verfahren und Meldeketten für den Umgang mit kranken oder krankheitsverdächtigen Schülerinnen und Schülern gelten 9. Regelungen zu den Meldeketten und Erreichbarkeiten von Schulleitungen, Lehrkräf ten und Gesundheitsämtern 10.Regelungen für den Umgang mit Kindern, die mit ihren Eltern aus Risikogebieten wieder nach Hause zurückgekehrt sind, sowie entsprechende Formblätter 11.Regelungen für den Distanzunterricht von ganzen Klassen, Jahrgangsstufen oder Schulen im Fall von Quarantänen oder neuen Schulschließungen Für dieses umfassende Regelwerk wurden zahlreiche Gespräche und Abstimmungs prozesse mit anderen Ländern, mit anderen Behörden, mit Experten und mit Fachver bänden geführt. Um beispielsweise Hamburgs Lehrkräften kostenlose Tests zu ermög lichen, mussten umfangreiche Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung geführt und am Ende sogar ein gemeinsamer Vertrag abgeschlossen werden. Heute ist diese Regelung nur ein kleines Detail, hinter dem aber wochenlange Arbeit steckte. Der Masterplan für die Schulöffnung wurde zusätzlich in den Sommerferien mit allen 28 gewählten Sprecherinnen und Sprechern der Schulleitungen der Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in mehreren Telefonschaltkonferenzen vor der Veröf fentlichung sorgfältig erörtert. Dabei wurden zahlreiche Anregungen der Schulleitungen aufgenommen. Die neuen Regelungen wurden im Internet für jede und jeden einsehbar veröffentlicht, zudem über Pressemitteilungen und zwei große Pressekonferenzen bekannt gemacht, an alle 25.000 Schulbeschäftigten verschickt und über den BSB-Newsletter an alle wei teren Interessierten, Vertreter der Bildungsorganisationen und die gewählten Elternver treter versendet. Zusätzlich bietet die für Bildung zuständige Behörde eine Hotline sowie auf der Homepage umfangreiche Hintergrundinformationen sowie ein FAQ- Papier an. In dem entsprechenden Schreiben des Landesschulrats vom 3. August 2020 haben die Schulen Hinweise erhalten, dass Schülerinnen und Schüler, die unter einer oder meh reren Vorerkrankungen leiden, die im Kontext mit einer Corona-Infektion als besonde res Risiko eingeschätzt werden, auch im Schuljahr 2020/2021 zunächst im Distanzun terricht beschult werden können. Dieses gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die in häuslicher Gemeinschaft mit Personen leben, die im Fall einer Corona-Infektion beson ders gefährdet wären. Für den Unterricht dieser Schülergruppe, der ausschließlich als Distanzunterricht stattfindet, waren im Schreiben des Landesschulrats vom 3. August 2020 umfangreiche Hinweise zur Ausgestaltung enthalten. In diesem Schreiben wurden unter anderem auch weitere Empfehlungen zu den künstlerischen Fächern und Hin weise zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen und -Erkrankungen gegeben. Am 13. August 2020 haben die Schulen zudem eine „Handreichung zur Gestaltung des Distanzunterrichts an Hamburger Schulen“ (siehe https://www.hamburg.de/content blob/14215208/9fc0014016890ba138c083be30954b9b/data/handreichung-distanzun terricht.pdf) erhalten. Diese Handreichung bietet den Schulen die erforderlichen Hin weise zur Gestaltung ihres Unterrichtsangebots für Schülerinnen und Schüler, die auf grund einer durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne für einen längeren Zeitraum ausschließlich im Distanzunterricht beschult werden können. Auf der Grund lage dieser Handreichung erstellen die Schulen ein Lernkonzept für den Distanzunter richt. Das Lernkonzept berücksichtigt die in der Handreichung beschriebenen Eck punkte zur Organisation des Unterrichts und der Kommunikation und sichert die in der 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1049 Handreichung beschriebenen Qualitätskriterien für die Lernpläne der einzelnen Klassen beziehungsweise Lerngruppen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1: Welche Empfehlungen hat der Senat den Schulen zum Schuljahres beginn auf den Weg gegeben, um auf Corona-Verdachtsfälle und bestätigte Fälle zu reagieren? Frage 2: Wie verläuft die Kommunikation zwischen Schulen und Behörde, im Falle eines Corona-Verdachtsfalls und eines bestätigten Falls? Frage 3: Wann und wie wurde der Senat über die Aussetzung des Schulbe triebs für einzelne Jahrgangsstufen an den Schulen Lise-Meitner- Gymnasium, Katholischen Schule Hochallee und Grundschule Rönn kamp jeweils informiert? Wie bewertet der Senat diese Kommunika tion im Nachhinein und welche Schlüsse zieht er für die Zukunft? Frage 4: Welche alternative Form des Unterrichts hat für die zuvor genannten Schulklassen stattgefunden? Frage 5: Wie hat der Senat die Lehrer auf ebensolche Fälle einschließlich Ad-hoc-Schulschließungen vorbereitet? Antwort zu Fragen 1 bis 5: Mit Auftreten der ersten Corona-Infektionsfälle in Deutschland wurde mit allen Schulen im März 2020 ein Meldewesen für Verdachts- und bestätigte Corona-Infektionsfälle etabliert. Alle Schulen informieren mit einer Mail das Infektionsschutz-Funktionspost fach des jeweils zuständigen Bezirkes, das Corona-Funktionspostfach der für Bildung zuständigen Behörde sowie die jeweils zuständige Schulaufsicht. Alle Schulen sind seit März 2020 ebenfalls darüber informiert, dass Entscheidungen zum Umgang mit Ver dachtsfällen sowie bestätigten Infektionsfällen alleine vom jeweils zuständigen Gesund heitsamt getroffen werden. Dieses Verfahren und die Vorgaben haben sich grundsätz lich bewährt und werden entsprechend der Entwicklung unter anderem mit Blick auf die Kommunikation zwischen Schulen und Gesundheitsämtern weiterentwickelt. Mit Aus setzen des regulären Schulbetriebes im März 2020 haben die Schulen unter anderem intensiv an Konzepten für den Distanzunterricht gearbeitet. In den letzten Monaten hat es hierzu einen von der für Bildung zuständigen Behörde unterstützten Weiterentwick lungsprozess gegeben, siehe auch Vorbemerkung. Im Falle der Grundschule Rönnkamp erfolgte am 9. August 2020 um 18.39 Uhr zunächst die Meldung gemäß Vorgabe an die einschlägigen Stellen. Die Rückmeldung des zuständigen Gesundheitsamtes an die Schulleitung erfolgte am 10. August 2020 um 9.30 Uhr. Das Gesundheitsamt verfügte eine Quarantäne für die Klasse 4b. Mit der Information der Schulleitung an die regionale Schulaufsicht ging die Nachricht zeitgleich an die für Bildung zuständige Behörde. Mit dem Erlass der Quarantäne am 10. August 2020 erfolgte für die Klasse 4b der Umstieg auf den Distanzunterricht, der auf den behördlichen Vorgaben und den von der Schulgemeinschaft seit Beginn der Pandemie erarbeiteten Konzepten fußt. Im Falle des Lise-Meitner-Gymnasiums wurde die zuständige Schulaufsicht am Sonn tag, den 9. August 2020 nach 22 Uhr von der Schulleitung bezüglich eines unklaren Schülerfalls kontaktiert. Zeitgleich versuchte die Schulleitung, das bezirklich zuständige Gesundheitsamt telefonisch zu erreichen. Nach vergeblicher Kontaktaufnahme ordnete die Schulleitung an, dass die Jahrgangsstufe des betroffenen Oberstufenschülers am Montag, den 10. August 2020, zu Hause bleiben solle. Am 10. August 2020 wurde für den betroffenen 12. Jahrgang Distanzunterricht entsprechend des erarbeiteten schuli schen Konzeptes angeboten. Dazu erhielten die Schülerinnen und Schüler über die Plattform IServ von den Lehrkräften Aufgaben zur Bearbeitung. Die staatliche Schulaufsicht der Katholischen Schule Hochallee wurde am Montag, den 10. August 2020 vom Schulträger, Erzbistum Hamburg, darüber informiert, dass dieser die Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 3 und 4 gebeten hat, ihre 3
Drucksache 22/1049 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Kinder am Montag, dem 10. August 2020 eventuell bis zu einer Klärung durch das Gesundheitsamt nicht in die Schule zu geben. Hintergrund für diese Entscheidung war nach Aussage des Schulträgers, dass in diesen Klassenstufen innerhalb von 24 Stun den insgesamt sieben Verdachtsfälle auf Corona gemeldet wurden. Die Mehrzahl die ser Verdachtsfälle betraf Kinder, die, jeweils unabhängig voneinander, längeren Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Person hatten, die Krankheitssymptome der Kin der verstärkten sich innerhalb kurzer Zeit. Die Schülerinnen und Schüler der Katholischen Schule Hochallee haben von der Schule als Unterrichtsangebot die Materialien erhalten, die auch in der Schule bearbeitet wer den sollten. Alternativ wurde ein Betreuungs- und Unterrichtsangebot in der Schule angeboten. Vorbemerkung: Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) soll im neuen Schuljahr das Unterstützungsangebot zur Nutzung von digitalen Medien für die Schul- und Unterrichtsentwicklung weiter ausbauen. Frage 6: Welche Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer haben vor dem Einstieg ins neue Schuljahr stattgefunden und wie viele Lehrer haben jeweils teilgenommen? Antwort zu Frage 6: Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) hat bis Ende des Schul jahres 2019/2020 in rund 450 Online-Seminaren über 6.100 teilnehmende Lehrkräfte für die Nutzung digitaler Medien fortgebildet. Hinzu kommen 1.798 Teilnahmen in Ver anstaltungen für Fachleitungen, die als Multiplikatoren jetzt ihre Kolleginnen und Kolle gen in der Nutzung digitaler Medien schulintern beraten. Vor Beginn des neuen Schul jahres fand seit dem 27. Juli 2020 die Schulanfangstagung statt, in der in 143 Veran staltungen über 2.600 teilnehmende Lehrkräfte auf das neue Schuljahr vorbereitet wur den. Frage 7: Welche neuen coronaspezifischen Fortbildungen für Lehrer wurden initiiert? Wann haben oder werden sie stattfinden und wie viele Lehrer haben bereits teilgenommen? Antwort zu Frage 7: Das LI bietet den Hamburger Lehrkräften für das Schuljahr 2020/2021 rund 450 Prä senzfortbildungen und 250 Online-Seminare mit Kapazität von bis zu 385 Teilnehmern pro Veranstaltung zum Thema „Einsatz digitaler Medien zur Gestaltung hybrider Unter richtsarrangements“ als regelhaftes Angebot an (siehe hierzu auch https://li.ham burg.de/li-programm/13805004/li-programm/ oder auch im TeilnehmerInformationsSys tem: https://li.hamburg.de/tis/). Darüber hinaus wird im gesamten Schuljahr 2020/2021 der Themenschwerpunkt auf dem Einsatz digitaler Medien zur Gestaltung hybrider Unterrichtsarrangements auch in die weiteren Beratungs- und Fortbildungsangebote mit einbezogen. Alle Referate der Abteilung Fortbildung des LI bedienen diesen Schwerpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der (fachspezifischen) Einführung zur Nutzung des hamburgischen Lernmanagementsystems (LMS.LERNEN.HAM BURG). Termine sind dem LI-Programm zu entnehmen. Frage 8: Wurden auch die Lehrer mit besserer moderner Technik ausgestattet und gezielt an den Geräten geschult? Antwort zu Frage 8: Schulleitung und stellvertretende Schulleitung sind mit modernen Standard-Notebooks von Dataport ausgestattet. Inzwischen sind ebenfalls rund 70 Prozent der Abteilungs leitungen in den staatlich allgemeinen Schulen mit Notebooks von Dataport ausgerüstet worden. Darüber hinaus erhalten die staatlich allgemeinbildenden Schulen regelhaft Mittel für die unterrichtliche IT-Ausstattung, die sie im Rahmen ihrer Selbstverantwor tung eigenverantwortlich einsetzen. Dies ermöglicht den Schulen unter anderem auch weitere Lehrkräfte mit moderner Technik auszustatten. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1049 Die Kollegien der Schulen, die die neuen Geräte über die Mittel des DigitalPakts anschaffen, erhalten eine technische Einführung an den jeweils von ihnen angeschaff ten digitalen Projektionssystemen und mobilen Endgeräten mit gleichzeitiger Anbah nung von Wissenstransfer zwischen technischen und didaktischen Kompetenzen. Frage 9: Wann werden 2020/2021 Fortbildungen stattfinden? Welche The menschwerpunkte werden sie haben, wer führt die Schulungen durch und welche Experten sollen eingeladen werden? Antwort zu Frage 9: Siehe Antwort zu 7. Frage 10: Wie viele Lehrer können jeweils an den zuvor abgefragten Schulun gen teilnehmen und hat der Senat sichergestellt, dass jeder Lehrer, der an einer Schulung teilnehmen will, auch einen Platz erhält? Frage 11: Gibt es für bestimmte Schulungsbereiche Wartelisten? Wenn ja, in welchen Bereichen und wie plant der Senat Wartezeiten in Zukunft zu vermeiden? Antwort zu Fragen 10 und 11: Das LI bietet Fortbildungen grundsätzlich nachfrageorientiert an. Neben den zentralen Präsenzseminaren, zu denen jede Hamburger Lehrkraft Zugang hat, können Schulen auch Abrufangebote für schulinterne Fortbildungen in allen Fachbereichen buchen. Um die coronabedingten Einschränkungen für Präsenzseminare auszugleichen, hat das LI zum neuen Schuljahr die Kapazitäten für Online-Seminare ausgebaut und kann nun bis zu 385 Teilnehmer pro Veranstaltung zulassen. So wird sichergestellt, dass alle Lehr kräfte, die an einer Fortbildung teilnehmen wollen, auch einen Platz bekommen. Vorbemerkung: Die Leopoldina hält das Kohorten-Prinzip für Schulöffnungen im Nor malbetrieb für nicht ausreichend und empfiehlt kleinere Lerngruppen. Die Behörde hält dies jedoch, laut Presseberichten, für nicht umsetz bar. Frage 12: Welche Gründe sprechen laut Senat dagegen, kleinere Lerngruppen einzurichten? Was gedenkt der Senat zu unternehmen, um die Hin dernisse zu beseitigen, die gegen kleinere Lerngruppen sprechen? Antwort zu Frage 12: Eine Reduzierung der Klassengrößen würde die Wiedereinführung des Hybridunter richts bedeuten. Dabei können Kinder und Jugendliche nur die Hälfte der Unterrichtszeit in der Schule unterrichtet werden und müssten die andere Hälfte allein zu Hause lernen. Das Lernen zu Hause hat erhebliche Nachteile gerade für Schülerinnen und Schüler in sozial schwieriger Lage. Sie haben häufig keinen eigenen Arbeitsplatz, müssen Geschwister beaufsichtigen und verfügen selten über die technischen Voraussetzun gen für digitales Lernern. Darüber hinaus benötigen viele, vor allem jüngere Schülerin nen und Schüler beim Lernen noch Hilfestellung, damit sie längere Zeit konzentriert arbeiten können. Diese Hilfestellungen können nur wenige Eltern leisten, sei es weil sie berufstätig sind oder weil sie der deutschen Sprache nur eingeschränkt mächtig sind. In 26 Prozent aller Hamburger Familien wird zu Hause nicht Deutsch gesprochen. Die Aufteilung der Klassen in Kleingruppen ist insofern mit erheblichen Nachteilen für die Kinder und Jugendlichen verbunden, insbesondere für jene, die zu Hause wenig Unter stützung bekommen. Ziel in Hamburg ist daher ein Regelschulbetrieb im Präsenzunter richt nach Stundentafel. Im Übrigen siehe Drs. 22/989. Frage 13: Das Schleswig-Holsteiner Schulministerium hat einen sogenannten Schnupfenplan vorgelegt. Hat die Hamburger Schulbehörde auch einen Schnupfenplan erstellt? Wenn ja, wie lautet er, und wenn nein, warum nicht? 5
Drucksache 22/1049 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 14: Werden Hamburger Lehrer darin geschult, einen im Unterricht auftre tenden Corona-Verdachtsfall zu identifizieren und zu isolieren? Ste hen für diesen Zweck in allen Schulen Räumlichkeiten zur Verfü gung? Antwort zu Fragen 13 und 14: Alle an Schule Beschäftigten sind grundsätzlich darüber informiert, wie Schulen beim Auftreten von Krankheitssymptomen während des Schultages vorgehen müssen. Die ses war auch vor Auftreten der Corona-Pandemie bekannt und ist eine Standardauf gabe an Schule, hierzu gehört auch die angemessene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, bis sie abgeholt werden können. Über die einschlägigen Symptome für eine Corona-Infektion sind die Schulen seit März 2020 informiert, sie sind unter ande rem im Muster-Corona-Hygieneplan aufgeführt. Weitere Überlegungen sind hierzu noch nicht abgeschlossen. Vorbemerkung: Die Hamburger Behörde arbeitet nach Schulstart noch immer an einem „Klassen- und Schulkonzept“. Laut Presseberichten soll dies aber nur noch wenige Tage dauern. Frage 15: Wann wurde mit der Erstellung begonnen und warum lag das Kon zept nicht vor dem Wiedereinstieg ins Schuljahr vor? Frage 16: Welche Themenfelder wird es beinhalten? Frage 17: Welche konkreten Verbesserungen für den Fernunterricht wird es bedeuten? Frage 18: Welche Anforderungen muss der Fernunterricht in den Fächern MINT, Sprachen, Geisteswissenschaften, Kunst, Theater und Musik sowie in den Grundschulfächern erfüllen? Antwort zu Fragen 15 bis 18: Alle Konzepte lagen den Schulen vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Frage 19: Wie sollen Lehrer, die per Attest nicht am Präsenzunterricht teilneh men können, in den Schulunterricht eingebunden werden? Plant die Behörde, sie parallel intensiver als andere Lehrer auf Fernunterrichts phasen vorzubereiten, und werden diese Lehrer diejenigen sein, die in Fernunterrichtsphasen mehr Verantwortung übernehmen? Antwort zu Frage 19: Beschäftigte, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, kommen ihrer Dienstpflicht in einem anderen geschützten Tätigkeitsbereich der Schule oder, sofern die Tätigkeit dafür geeignet ist, von zu Hause aus nach. Sofern Schutzmaßnahmen an anderen Schulen oder Dienststellen realisiert werden können, sind die Beschäftigten verpflichtet, auch an anderen Orten alle zumutbaren Aufgaben zu übernehmen. Dabei kommt auch eine Übertragung einer anderen Tätigkeit außerhalb der Schule (zum Bei spiel Schulverwaltungsdienst, Behörde) in Betracht. Zu den möglichen Aufgaben gehört unter anderem auch der Einzelunterricht von Schülerinnen und Schülern im Distanzun terricht. Frage 20: Wie sollen Schüler, die per Attest oder per allgemeiner Anordnung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, durch Schulen und Lehrer kontaktiert werden? Wie wird sichergestellt, dass sie aktiv den Lernstoff weiterverfolgen können, ohne einen Nachteil gegenüber Mitschülern zu erfahren? Antwort zu Frage 20: Die entsprechenden Regelungen sind ausführlich in einer Handreichung beschrieben worden, die den Schulen bereits in den Sommerferien zur Verfügung gestellt wurde (siehe https://www.hamburg.de/contentblob/14177826/ 5d1f08574889b5a5eba943c94265efce/data/anlage-3-unterricht-fuer-von-pu-befreite- sus.pdf). 6
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