DURCHBLICK für das Personalbüro - Heisterborg

Die Seite wird erstellt Melanie Schütte
 
WEITER LESEN
DURCHBLICK für das Personalbüro - Heisterborg
DURCHBLICK für das Personalbüro

                                                                                                 Im August 2021

Sehr geehrte Mandantin,                             dungs- und Auszahlungsprozesse bei den Arbeit-
sehr geehrter Mandant,                              gebern langwieriger sind als ursprünglich ange-
                                                    nommen. Dies könnte zur Folge haben, dass
Arbeitgeber haben nun länger Zeit für steuerfreie   Corona-Beihilfen bzw. -Prämien erst nach dem
Beihilfen und Unterstützungen in Form von Zu-       30.06.2021 ausgezahlt werden und damit nicht
schüssen und Sachbezügen aufgrund der Corona-       mehr von der Steuerbefreiung umfasst wären. Die
Krise. Wir fassen die Eckpunkte zu „Corona-         Zahlungsfrist für steuerfreie Corona-Beihilfen ist
Sonderzahlungen“ zusammen. Darüber hinaus           deshalb im Rahmen des Abzugsteuerentlastungs-
gehen wir der Frage nach, warum sich für Flug-      modernisierungsgesetzes nochmals, und zwar bis
und Bahnreisen im Rahmen beruflicher Aus-           zum 31.03.2022, verlängert worden.
wärtstätigkeiten keine pauschalen Kilometer-
sätze abziehen lassen. Der Steuertipp ist der       Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist weiterhin,
Firmenwagenbesteuerung während der Corona-          dass die Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum
Pandemie gewidmet.                                  ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wer-
                                                    den. Auch der Steuerfreibetrag von maximal
                                                    1.500 € bleibt unverändert. Die Fristverlängerung
Steuerbefreiung                                     führt somit nicht dazu, dass die 1.500 € innerhalb
                                                    der Zahlungsfrist mehrfach steuerfrei gewährt
Zahlungsfrist für Corona-Sonder-                    werden können. Vielmehr wird lediglich der Zeit-
zahlungen erneut verlängert                         raum für die Gewährung des steuerfreien Betrags
                                                    gestreckt. Allerdings kann eine Corona-Beihilfe
Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine
                                                    von bis zu insgesamt 1.500 € auch in mehreren
zeitlich befristete Steuerbefreiung für vom Ar-
beitgeber aufgrund der Corona-Pandemie gezahl-
te Beihilfen und Unterstützungsleistungen bis zu    In dieser Ausgabe
1.500 € eingeführt. Zunächst sollte die Steuer-        Steuerbefreiung: Zahlungsfrist für Corona-
freiheit nur für zwischen dem 01.03.2020 und            Sonderzahlungen erneut verlängert ........................... 1
dem 31.12.2020 geleistete Zahlungen gewährt            Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Gehaltsumwandlung
                                                        zugunsten von Unterstützungskassenbeiträgen ......... 2
werden. Dieser Zahlungszeitraum wurde aber be-
                                                       Mindestlohngesetz: Prüfungsbefugnis des
reits durch das Jahressteuergesetz 2020 um sechs        Zolls gegenüber ausländischen Arbeitgebern ............ 2
Monate bis zum 30.06.2021 verlängert.                  Luftfahrt: Durchschnittswerte für unentgeltliche
                                                        oder verbilligte Mitarbeiterflüge .................................. 3
Unter die Steuerbefreiung fallen auch „Pflege-         Fahrtkosten: Kilometerpauschale bei regel-
boni“, die an bestimmte Arbeitnehmer insbeson-          mäßig verkehrendem Beförderungsmittel?................. 3
dere in den Altenpflegeeinrichtungen gezahlt           Doppelbesteuerung: Anwendung der
werden. Es hat sich gezeigt, dass vor allem die         Grenzgängerregelung mit der Schweiz ...................... 4
                                                       Steuertipp: Firmenwagenbesteuerung
Antrags- und Erstattungsverfahren bei den Pfle-         während der Corona-Pandemie ................................. 4
gekassen und den Ländern sowie die Entschei-
DURCHBLICK für das Personalbüro - Heisterborg
Mandanten-Information für das Personalbüro 08/21, Seite 2

Teilraten gezahlt werden. Zudem kann eine zu-               veranlasst und ohne Prüfung einer Überversor-
sätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn               gung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
gewährte steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung            Auf das Verhältnis zwischen Aktivlohn und Ver-
auch in einem Tarifvertrag vereinbart werden. Es            sorgungsbezügen kommt es dabei nach Ansicht
können auch in mehreren Tarifvereinbarungen                 des BFH nicht an.
(z.B. aus 2020, aus 2021 oder dem ersten Quartal
2022) jeweils Teilbeträge einer Corona-Beihilfe
oder -Unterstützungsleistung festgelegt und aus-            Mindestlohngesetz
gezahlt werden, solange die Zahlung auf insge-
samt 1.500 € begrenzt wird.                                 Prüfungsbefugnis des Zolls gegenüber
Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen kön-              ausländischen Arbeitgebern
nen im Übrigen für jedes Dienstverhältnis geson-            Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mit-
dert geleistet werden. Der Betrag von bis zu                gliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig
1.500 € kann daher pro Dienstverhältnis ausge-              werden, müssen nach dem Mindestlohngesetz
schöpft werden. Allerdings ist in den Fällen einer          (MiLoG) eine Überprüfung von Art und Umfang
zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge und bei              der im Inland verrichteten Arbeiten durch die
Betriebsübergängen (z.B. bei Einbringung eines              Zollverwaltung dulden. Dies hat der Bundesfi-
Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft)             nanzhof (BFH) in drei Urteilen entschieden.
nicht von einem weiteren Dienstverhältnis auszu-
gehen. Hier tritt der neue Betriebsinhaber nur in           In allen Verfahren hatten ausländische Transport-
die Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt              unternehmen Meldungen nach der Mindestlohn-
des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen              meldeverordnung abgegeben und grenzüber-
ein. In diesen Fällen kann der Steuerfreibetrag             schreitende Transporte durchgeführt. Dabei war
nicht mehrfach beansprucht werden.                          entweder nur die Entladung oder nur die Bela-
                                                            dung in Deutschland erfolgt. Teilweise war auch
                                                            streitig, ob überhaupt solche Transporte stattge-
Ehegatten-Arbeitsverhältnis
                                                            funden hatten oder ob die Fahrer des ausländi-
                                                            schen Transportunternehmens Deutschland nur
Gehaltsumwandlung zugunsten von                             im Transitverkehr durchfahren hatten.
Unterstützungskassenbeiträgen                               Zur Aufklärung dieser Fälle erließ das Hauptzoll-
Die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-                amt unter Hinweis auf das MiLoG Prüfungsver-
Arbeitsverhältnisses setzt voraus, dass die ver-            fügungen und forderte die Arbeitgeber auf, Ar-
tragliche Gestaltung auch unter Fremden üblich              beitsverträge, Lohnabrechnungen sowie Arbeits-
ist, also dem Fremdvergleich standhält. Daher               zeitaufzeichnungen etc. vorzulegen. Dagegen
dürfen auch die Aufwendungen für die Altersver-             klagten die ausländischen Arbeitgeber. Sie mach-
sorgung des Arbeitnehmer-Ehegatten nicht auf                ten geltend, das MiLoG sei auf ausländische
privaten Erwägungen beruhen. Der Fremdver-                  Transportunternehmen nicht anwendbar. Es ver-
gleich ist auch dann maßgebend, wenn im Rah-                stoße wegen der Prüfungsbefugnisse des Zolls
men des Ehegatten-Arbeitsverhältnisses Gehalts-             gegen die bundesstaatliche Kompetenzordnung,
ansprüche des Arbeitnehmer-Ehegatten teilweise              gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheits-
zugunsten von Beiträgen an eine rückgedeckte                gebot und gegen Unionsrecht. Die Klagen blieben
Unterstützungskasse umgewandelt werden. Eine                ganz überwiegend erfolglos.
unangemessene Umgestaltung, der die steuerliche             Der BFH hat die Revisionen als unbegründet zu-
Anerkennung zu versagen ist, kommt laut Bun-                rückgewiesen und entschieden, dass die streitigen
desfinanzhof (BFH) in Betracht                              Prüfungsverfügungen und die damit verbundenen
• bei sprunghaften Gehaltsanhebungen im Vor-                Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen
  feld der Gehaltsumwandlung,                               rechtmäßig sind. Insbesondere sei es zulässig ge-
                                                            wesen, dass der Bundesgesetzgeber der Zollver-
• bei einer Vollumwandlung des Barlohns mit                 waltung Befugnisse zur Überprüfung der Einhal-
  der Folge einer „Nur-Pension“ oder                        tung der Pflichten eines Arbeitgebers nach dem
                                                            MiLoG übertragen habe. Auf die streitige Frage,
• bei mit Risiko- und Kostensteigerungen für
                                                            ob kurzzeitige Beschäftigungen überhaupt unter
  das Unternehmen verbundenen Zusagen (z.B.
                                                            das MiLoG fallen, kam es laut BFH nicht an.
  wegen der Höhe der bestehenden Haftungsri-
                                                            Denn ungeachtet dieser Problematik müssten die
  siken bei einer Deckungslücke).
                                                            Zollbehörden die Möglichkeit haben, überhaupt
Die gute Nachricht: Bei nicht unangemessenen                erst einmal festzustellen, in welchem Umfang die
Gehaltsumwandlungen sind die Beiträge an eine               betroffenen Arbeitnehmer tatsächlich im Inland
rückgedeckte Unterstützungskasse betrieblich                beschäftigt würden bzw. worden seien.
Mandanten-Information für das Personalbüro 08/21, Seite 3

Luftfahrt                                              80 % des nach obiger Tabelle ermittelten Werts.
                                                       Der nach den Durchschnittswerten ermittelte
Durchschnittswerte für unentgeltliche                  Wert des Fluges ist um 10 % zu erhöhen.
oder verbilligte Mitarbeiterflüge
                                                          Beispiel: Der Arbeitnehmer erhält einen Frei-
Viele Luftfahrtunternehmen gewähren ihren Ar-             flug von Frankfurt/Main nach Palma de Mal-
beitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge,          lorca und zurück. Der Flugschein trägt den
die sie auch betriebsfremden Fluggästen anbieten.         Vermerk „SA“. Die Flugstrecke beträgt insge-
Diese Flüge können unter Berücksichtigung des             samt 2.507 km.
Rabatt-Freibetrags von 1.080 € pro Jahr oder
mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten             Der Wert des Fluges beträgt (60 % von 0,04 x
üblichen Endpreis am Abgabeort angesetzt wer-             2.507 =) 60,17 €, er ist zu erhöhen um 10 %
den. Dies gilt auch bei Beschränkungen im Re-             (= 6,02 €) = 66,19 €.
servierungsstatus, wenn das Luftfahrtunterneh-         Mit den vorstehenden Durchschnittswerten kön-
men Flüge mit entsprechenden Beschränkungen            nen auch Flüge bewertet werden, die der Arbeit-
betriebsfremden Fluggästen nicht anbietet. Eine        nehmer von seinem Arbeitgeber erhalten hat, der
Berücksichtigung des Rabatt-Freibetrags kommt          kein Luftfahrtunternehmer ist, wenn
nicht in Betracht, wenn die Lohnsteuer mit einem
betriebsindividuell ermittelten Steuersatz pau-        • der Arbeitgeber diesen Flug von einem Luft-
schal erhoben wird oder Luftfahrtunternehmen             fahrtunternehmen erhalten hat und
Arbeitnehmern anderer Arbeitgeber unentgeltlich
oder verbilligt Flüge gewähren.                        • dieser Flug den vorgenannten Beschränkun-
                                                         gen im Reservierungsstatus unterliegt.
In diesen Fällen sind die Flüge mit dem um übli-
che Preisnachlässe geminderten üblichen End-           Von den ermittelten Werten sind die von den Ar-
preis am Abgabeort zu bewerten. Dabei können           beitnehmern gezahlten Entgelte abzuziehen (bei
die Flüge mit Durchschnittswerten angesetzt            Ansatz der Durchschnittswerte allerdings ohne
werden. Die Finanzverwaltung hat diese Durch-          gezahlte Nebenkosten wie Steuern, Flughafenge-
schnittswerte (ohne Einbeziehung von Nebenkos-         bühren, Luftsicherheitsgebühren, sonstige Zu-
ten) entsprechend den bisherigen Werten für die        schläge und Luftverkehrsteuer).
Jahre 2022 bis 2024 unverändert für jeden Flug-
kilometer wie folgt festgesetzt:
                                                       Fahrtkosten
 bei einem Flug von       Durchschnittswerte je
                           Flugkilometer in €          Kilometerpauschale bei regelmäßig
 1 km bis 4.000 km                0,04                 verkehrendem Beförderungsmittel?
                              0,04 abzüglich           In bestimmten Fällen können Arbeitnehmer, die
 4.001 km bis         0,01 x (Flugkilometer - 4.000)   dienstlich unterwegs sind, statt der tatsächlichen
 12.000 km                                             Aufwendungen einen pauschalen Kilometersatz
                                  8.000
                                                       für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskos-
 mehr als 12.000 km               0,03                 ten abziehen bzw. steuerfrei ersetzt bekommen:
                                                       Bei Benutzung eines Kraftwagens beträgt der Ki-
Jeder Flug ist gesondert zu bewerten. Die Zahl         lometersatz höchstens 30 Cent je Kilometer zu-
der Flugkilometer ist mit dem Wert anzusetzen,         rückgelegter Strecke, bei Benutzung eines ande-
der der im Flugschein angegebenen Streckenfüh-         ren motorbetriebenen Fahrzeugs sind es 20 Cent
rung entspricht. Nimmt der Arbeitgeber einen           je Kilometer zurückgelegter Strecke.
nicht vollständig ausgeflogenen Flugschein zu-
rück, ist die tatsächlich ausgeflogene Strecke zu-     Der Ansatz der pauschalen Kilometersätze anstel-
grunde zu legen. Bei der Berechnung des Flug-          le der tatsächlichen Kosten kommt jedoch laut
kilometerwerts sind die Beträge nur bis zur fünf-      Bundesfinanzhof (BFH) nicht in Betracht, wenn
ten Dezimalstelle anzusetzen.                          der Arbeitnehmer ein regelmäßig verkehrendes
                                                       Beförderungsmittel benutzt. Regelmäßig verkeh-
Die nach dem IATA-Tarif zulässigen Kinderer-           rende Beförderungsmittel in diesem Sinne sind
mäßigungen sind entsprechend anzuwenden.               alle Beförderungsmittel, die der Personenbeförde-
Bei Beschränkungen im Reservierungsstatus mit          rung dienen und im öffentlichen Verkehr zu
dem Vermerk „space available - SA“ auf dem             Land, zu Wasser oder in der Luft auf bestimmten
Flugschein beträgt der Wert je Flugkilometer           Strecken (Verbindungen oder Linien) und nach
60 % des nach obiger Tabelle ermittelten Werts.        einem festgelegten Zeitplan (Fahrplan, Flugplan)
Bei Beschränkungen im Reservierungsstatus oh-          fahren oder fliegen. Dies sind insbesondere die
ne Vermerk „space available - SA“ auf dem              dem allgemeinen Personenverkehr dienenden
Flugschein beträgt der Wert je Flugkilometer           Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG und an-
Mandanten-Information für das Personalbüro 08/21, Seite 4

derer Verkehrsunternehmen, S- und U-Bahnen                  wenn der Arbeitnehmer etwa aufgrund einer Tä-
sowie Verkehrsflugzeuge. Hier können laut BFH               tigkeit im Homeoffice wegen der Corona-Pande-
nur die tatsächlich entstandenen Fahrt- oder                mie in einem Monat nur wenige oder gar keine
Flugkosten berücksichtigt werden.                           solchen Fahrten durchgeführt hat.
                                                            Die Finanzverwaltung will die Einzelbewertung
                                                            nach der 0,002-%-Regelung als einzige Alterna-
Doppelbesteuerung
                                                            tive zur monatlichen 0,03-%-Regelung zulassen.
                                                            Wird die Einzelbewertung nicht angewendet,
Anwendung der Grenzgängerregelung                           weil jährlich mehr als 180 Fahrten zwischen
mit der Schweiz                                             Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durchgeführt
Nach dem zwischen der Schweiz und Deutsch-                  werden, gilt Folgendes: Laut Fiskus soll es auch
land geschlossenen Doppelbesteuerungsabkom-                 dann bei der Anwendung der 0,03-%-Regelung
men sind Gehälter, Löhne und ähnliche Vergü-                bleiben, wenn das Fahrzeug tatsächlich für volle
tungen, die ein Grenzgänger aus unselbständiger             Kalendermonate nicht für Fahrten zwischen
Arbeit bezieht, in dem Vertragsstaat zu besteuern,          Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt
in dem er ansässig ist. Grenzgänger ist jede in ei-         wird. Dies soll auch dann gelten, wenn der Ar-
nem Vertragsstaat ansässige Person, die in dem              beitnehmer den Betrieb des Arbeitgebers wegen
anderen Vertragsstaat ihren Arbeitsort hat und              einer Betriebsschließung aufgrund der Corona-
von dort regelmäßig an ihren Wohnsitz zurück-               Pandemie einen vollen Kalendermonat nicht auf-
kehrt. Kehrt sie nicht jeweils nach Arbeitsende an          sucht oder einen vollen Kalendermonat in Urlaub
ihren Wohnsitz zurück, entfällt ihre Grenzgänge-            oder krank ist, ins Ausland abgeordnet wurde
reigenschaft. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sie           oder sich auf einer längeren Fortbildungsveran-
bei einer Beschäftigung während des gesamten                staltung befindet.
Kalenderjahres an mehr als 60 Arbeitstagen
                                                               Beispiel: Der Arbeitgeber stellt seinem Ar-
aufgrund ihrer Arbeitsausübung nicht an ihren
                                                               beitnehmer für Privatfahrten und Fahrten zwi-
Wohnsitz zurückkehrt.
                                                               schen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ei-
Tage, an denen der Arbeitnehmer von einer Ge-                  nen Firmenwagen zur Verfügung. Wegen der
schäftsreise aus dem Drittland tatsächlich an sei-             Corona-Pandemie ist der Betrieb im Mai 2021
nen Wohnsitz zurückkehrt, rechnet der Bundesfi-                geschlossen. Fahrten des Arbeitnehmers zwi-
nanzhof (BFH) nicht zu den Nichtrückkehrta-                    schen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
gen. Entsprechendes gilt für Geschäftsreisen an                finden nicht statt. In der übrigen Zeit des Jah-
Wochenenden und Feiertagen, sofern                             res führt der Arbeitnehmer an 192 Tagen mit
                                                               dem ihm zur Privatnutzung überlassenen Fir-
• die Arbeit an diesen Tagen nicht ausdrücklich                menwagen auch Fahrten zwischen Wohnung
  im Arbeitsvertrag vereinbart ist und                         und erster Tätigkeitsstätte durch.
• der Arbeitgeber für die an diesen Tagen ge-                  Die Finanzverwaltung wendet für den Monat
  leistete Arbeit weder einen anderweitigen                    Mai 2021 die 0,03-%-Regelung an, obwohl
  Freizeitausgleich noch ein zusätzliches Entgelt              der Arbeitnehmer nachweislich keine Fahrten
  gewährt, sondern lediglich die Reisekosten                   zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
  übernimmt.                                                   durchgeführt hat.
Das wurde dem klagenden Arbeitnehmer, einem                    Der Arbeitnehmer sollte sich für den Monat
in Deutschland wohnenden Vizedirektor einer                    Mai gegen die Anwendung der 0,03-%-Rege-
Schweizerischen AG, im Streitfall zum Verhäng-                 lung wehren. Seine Erfolgsaussichten im Fall
nis. Durch die Sichtweise des BFH erreichte er                 eines Rechtsstreits stehen gut, da für den Mo-
nicht die erforderliche Zahl von Nichtrückkehr-                nat Mai wegen der fehlenden Wege zur Arbeit
tagen. Konsequenz: Er musste sein Gehalt in                    keine Entfernungspauschale geltend gemacht
Deutschland versteuern.                                        werden kann. Damit bedarf es nach der Recht-
                                                               sprechung des Bundesfinanzhofs auch keines
                                                               Korrekturpostens in Form des Ansatzes der
Steuertipp                                                     0,03-%-Regelung.

Firmenwagenbesteuerung während der
Corona-Pandemie
In der Praxis herrscht Unsicherheit über die Be-
steuerung des geldwerten Vorteils aus einer Fir-
menwagenüberlassung für Fahrten zur Arbeit,
Bei Betriebsprüfungen beanstanden                                                     Überstundenzuschläge und einmalige Zuwendun-
Sozialversicherungsträger vermehrt                                                    gen wie Weihnachtsgeld. Wenn der Arbeitgeber
den „Phantomlohn“                                                                     beispielsweise Nachtzuschläge nicht einberechnet
                                                                                      hat und somit ein zu geringes Urlaubsentgelt aus-
Die Deutsche Rentenversicherung Bund richtet
                                                                                      zahlte, liegt in Höhe der Differenz ein „Phantom-
bei Betriebsprüfungen den Blick vermehrt auch
                                                                                      lohn“ vor.
auf den sogenannten Phantomlohn. Dies kann
Konsequenzen nach sich ziehen: wenn die Prüfer
                                                                                      Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist
von den Arbeitgebern Sozialversicherungsbeiträ-
                                                                                      die in den letzten zwölf Monaten durchschnittlich
ge auf den Phantomlohn nachfordern. Das kann
                                                                                      geleistete Arbeitszeit und die dafür gezahlte Ver-
im Einzelfall ein erhebliches Ausmaß annehmen.
                                                                                      gütung maßgeblich. Einzurechnen sind auch da-
Denn derartige Nachforderungen reichen bis zu
                                                                                      bei Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und
vier Jahre zurück - gerechnet ab dem Kalender-
                                                                                      Nachtarbeit sowie Prämien, Provisionen und
jahr, in dem sie fällig waren. Für diese Zeitspan-
                                                                                      Sachbezüge. Überstundenvergütung und auch
ne besteht der Anspruch der Sozialversicherungs-
                                                                                      Überstundenzuschläge sind nicht zu berücksich-
träger - erst danach verjähren sie.
                                                                                      tigen. Lässt der Arbeitgeber dabei etwa Prämien
                                                                                      oder Provisionen außer Acht, liegt in Höhe der
Was ist ein „Phantomlohn“? Als „Phantomlohn“
                                                                                      Differenz ein „Phantomlohn“ vor.
versteht sich die Differenz zwischen der vom Ar-
beitgeber tatsächlich gezahlten Vergütung und
                                                                                      Auf diese Weise kann der tatsächlich zugeflosse-
der rechtlich eigentlich geschuldeten Vergütung.
                                                                                      ne Lohn niedriger ausgefallen sein als der Lohn-
Hintergrund: Im Steuerrecht gilt das Zuflussprin-
                                                                                      anspruch, der rechtlich entstanden ist. Aufgrund
zip. Im Unterschied dazu greift jedoch im Sozial-
                                                                                      des sozialversicherungsrechtlichen Entstehungs-
versicherungsrecht das sogenannte Entstehungs-
                                                                                      prinzip folgen daraus Beitragsnachforderungen
prinzip. Sozialversicherungsbeiträge fallen dabei
                                                                                      der Sozialversicherungsträger. Ihre Höhe richtet
bereits dann an, sobald der Vergütungsanspruch
                                                                                      sich nach der Differenz der nicht gezahlten Ver-
des Arbeitnehmers entstanden ist - unabhängig
                                                                                      gütung. Zudem fallen Säumniszuschläge an für
davon, ob er tatsächlich an den Arbeitnehmer ge-
                                                                                      geschuldete, aber nicht gezahlte Sozialversiche-
zahlt worden ist.
                                                                                      rungsbeiträge.
Das Thema „Phantomlohn“ ist deswegen in sol-
                                                                                      Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtar-
chen Bereichen relevant, in denen der Arbeitge-
                                                                                      beit sind zwar grundsätzlich lohnsteuer- und so-
ber dem Arbeitnehmer seine Vergütungsansprü-
                                                                                      zialversicherungsfrei - allerdings nur, wenn sie
che nicht vollständig erfüllt. Dies kann der Fall
                                                                                      für tatsächlich geleistete Arbeit fließen. Liegt da-
sein, wenn die Bezahlung unterhalb des gesetz-
                                                                                      gegen keine tatsächliche Arbeitsleistung vor, un-
lich vorgeschriebenen Mindestlohns liegt. „Phan-
                                                                                      terliegen die geschuldeten Zuschläge der Lohn-
tomlohn“ entsteht aber auch, wenn der Arbeitge-
                                                                                      steuer und auch der Sozialversicherungspflicht.
ber die Entgelte nicht auszahlt, die nach einem
                                                                                      Das gilt sowohl für Entgeltfortzahlung im Krank-
anwendbaren Tarifvertrag vorgeschrieben wären.
                                                                                      heitsfall als auch Urlaubsentgelt.
Am häufigsten sind jedoch folgende Fälle: Dass
während einer Krankheit Entgelte im Rahmen der
                                                                                      Daher sollten Unternehmen insbesondere über-
Lohnfortzahlung nicht berücksichtigt werden, die
                                                                                      prüfen, wie sie die Entgeltfortzahlung im Krank-
Teil des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes
                                                                                      heitsfall und die Entgeltzahlung während des Ur-
sind. Ähnlich stellt es sich dar, wenn während des
                                                                                      laubs berechnen.
Urlaubs Entgelte nicht zur Auszahlung kommen,
die Teil des Urlaubsentgelts sind.
                                                                                                              Haben Sie Fragen? Dann sprechen
Das Urlaubsentgelt ist nach dem durchschnittli-
                                                                                                                              Sie uns gerne an
chen Arbeitsverdienst zu berechnen, den der Ar-
beitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem                                                                                   Ihr Berthold Brombach
Beginn des Urlaubs erhalten hat. Einzubeziehen
sind dabei auch Feiertags-, Nacht- und Sonntags-
zuschläge sowie Provisionen, Erschwernis- und
Gefahrenzulagen. Nicht dazu gehören dagegen
die Vergütung für Überstunden einschließlich

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben in diesem Informationsschreiben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und keine individuelle Beratung ersetzen
können. Wenn Sie keine weitere Ausgabe Durchblick mehr erhalten möchten, senden Sie uns einfach eine Mail an info@heisterborg.de. Unsere Datenschutzbestimmun-
gen finden Sie auf www.heisterborg.de/de/datenschutzerklaerung.php.
Sie können auch lesen