Schulhausordnung der Primarschule Flums Kleinberg - Wir spielen, Schule ...
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SCHULE FLUMS Schulhausordnung der Primarschule Flums Kleinberg Wir spielen, lernen und lachen gemeinsam. 1. Version 2021
SCHULE FLUMS Geschätzte Erziehungsberechtigte Sie halten die Schulhausordnung der Primarschule Flums Kleinberg in den Händen. Diese gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Primarschule Flums Kleinberg, vom Kindergarten bis zur 6. Klasse. Die Schulhausordnung ist ein Leitfaden, welcher das Zusammenleben von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen an der Schule Kleinberg organisieren soll. Grundlage für diesen Leitfaden ist die Schulordnung der Gemeinde Flums. Sie stützt sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des St. Galler Volksschulgesetztes. Wir sind überzeugt, dass dieser Leitfaden eine wichtige Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule darstellt. Zudem ist dieser Leitfaden die Grundlage für das Zusammenleben und das gemeinsame Lernen an der Primarschule Flums Kleinberg. Bitte besprechen Sie die Schulhausordnung mit Ihrem Kind und machen Sie es darauf aufmerksam, diese einzuhalten. Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mitarbeit. Lehrpersonen und Schulleitung Primarschule Flums Kleinberg Schulhausordnung Primarschule Flums Kleinberg | Version 2021 1
SCHULE FLUMS INHALTSVERZEICHNIS 1. KONTAKT SCHULE-ERZIEHUNGSBERECHTIGTE 3 1.1 KLAPP und Briefe für die Erziehungsberechtigten 3 1.2 Kommunikationswege bei Problemen 3 1.3 Gespräche Erziehungsberechtigte - Lehrperson 3 1.4 Anlässe mit den Erziehungsberechtigten 3 1.5 Schulbesuche 3 2. SCHULWEG UND AUFENTHALT IN DER SCHULE 4 2.1 Schulweg und Schultransport 4 2.2 Unterrichtsbeginn und Pause 4 2.3 Pausenverpflegung 5 2.4 Bewegung und Sport (Sportunterricht und Schwimmen) 5 2.5 Fundgegenstände 5 2.6 Fahrradunterstand 5 2.7 Toiletten 5 2.8 Spielverleih 5 2.9 Kleidung 5 3. UNTERRICHTSAUSFALL, ABSENZEN, URLAUB UND DISPENSATIONEN 6 3.1 Unterrichtsausfall und Stundenplanänderungen 6 3.2 Absenzen 6 3.3 Arztbesuche 6 3.4 Jokerhalbtage und zusätzliche Urlaubsgesuche 6 3.5 Dispensationen 6 4. DISZIPLINARMASSNAHMEN 7 4.1 Verstösse gegen Regeln 7 4.2 Rauchen und Alkohol 7 4.3 Waffen & waffenähnliche Gegenstände 7 5. SORGFALTSPFLICHT, HAFTUNG UND VERSICHERUNG 8 5.1 Sorgfaltspflicht der Schülerinnen und Schüler 8 5.2 Haftung 8 5.3 Unfallversicherung 8 6. SCHULHAUSREGELN 9 7. SCHULHAUSPHILOSOPHIE 10 Schulhausordnung Primarschule Flums Kleinberg | Version 2021 2
SCHULE FLUMS 1. KONTAKT SCHULE-ERZIEHUNGSBERECHTIGTE 1.1 KLAPP und Briefe für die Erziehungsberechtigten Planbare Veranstaltungen und Ereignisse werden frühzeitig durch die Klassenlehrperson per Kommunikationsplattform KLAPP mitgeteilt. Die Erziehungsberechtigten bestätigen den Erhalt der Nachricht mit digitaler Lesebestätigung. Bei ausgedruckten Informationen bestätigen die Erziehungsberechtigten den Erhalt des Schreibens mit ihrer Unterschrift. Im Kindergarten werden Informationen mit der Kindergarten-Post nach Hause transportiert oder per KLAPP gesendet. Eine Unterschrift wird nicht verlangt. 1.2 Kommunikationswege bei Problemen Wir bitten die Erziehungsberechtigten, alle Probleme, welche den Unterricht, die Schülerinnen und Schüler oder die Lehrpersonen betreffen, rasch und direkt mit der involvierten Lehrperson zu besprechen. Wenn keine Lösung erarbeitet werden kann, wird die Schulleitung hinzugezogen. In nächster Instanz ist der Schulrat zuständig. 1.3 Gespräche Erziehungsberechtigte - Lehrperson Gespräche zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen erfolgen nach Absprache auf Wunsch der Erziehungsberechtigten und auf Einladung der zuständigen Lehrperson. 1.4 Anlässe mit den Erziehungsberechtigten Die Klassenlehrpersonen führen jährlich einen Anlass zum Austausch durch, z.B. einen Informationsabend für die Erziehungsberechtigten oder ähnliche Formen der Zusammenkunft. Im Sinne der konstruktiven und wertschätzenden Zusammenarbeit von Schule und den Erziehungsberechtigten ist eine regelmässige Teilnahme sehr erwünscht. 1.5 Schulbesuche Während des Schuljahres können die Erziehungsberechtigten den Unterricht ihrer Kinder grundsätzlich jederzeit besuchen. Eine Voranmeldung ist erwünscht. Abbildung 1: Eine gute Kommunikation ist uns wichtig. Schulhausordnung Primarschule Flums Kleinberg | Version 2021 3
SCHULE FLUMS 2. SCHULWEG UND AUFENTHALT IN DER SCHULE 2.1 Schulweg und Schultransport Wie die Schülerinnen und Schüler zur Schule kommen, liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Wir empfehlen Ihnen aus Sicherheitsgründen, Kinder bis und mit 3. Klasse der Primarschule nicht mit dem Velo zur Schule fahren zu lassen. Der Schulweg zu Fuss bietet die Möglichkeit sozialer Kontakte und vielfältiger Beobachtungen, welche für die Kinder sehr wertvoll sein können. Im Sinne der Gesundheitsförderung, der Sicherheit auf dem Schulareal und der Ökologie bitten wir Sie, Ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu fahren. Schülerinnen und Schüler mit einem längeren Schulweg werden mit dem Schulbus transportiert. Der Schultransport wird von der Schulverwaltung organisiert und stützt sich auf das Beförderungskonzept der Schule Flums. Alle Schülerinnen und Schüler befolgen die Anweisungen der Schulbusfahrerin/des Schulbusfahres. Insbesondere ist die Pflicht zum Angurten strikt einzuhalten. Absenzen sind direkt der Schulbusfahrerin/dem Schulbusfahrer und der Klassenlehrperson zu melden. 2.2 Unterrichtsbeginn und Pause Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulhaus und die Sporthalle beim ersten Läuten der Schulhausglocke. Der Unterricht beginnt fünf Minuten später. Alle Schülerinnen und Schüler verbringen die Pausen grundsätzlich draussen an der frischen Luft. Während den Pausen darf das Schulareal nicht verlassen werden. Die Lehrpersonen führen eine Pausenaufsicht durch. Aggressive Sprache und übertriebene Verhaltensweisen werden nicht geduldet. Abbildung 2: Den Schulweg gemeinsam erleben. Abbildung 2: Der Pausenplatz ist unsere Spielwelt. Schulhausordnung Primarschule Flums Kleinberg | Version 2021 4
SCHULE FLUMS 2.3 Pausenverpflegung Bitte sorgen Sie für eine gesunde Pausenverpflegung Ihrer Kinder: Vermeiden Sie es möglichst, Süssigkeiten und Süssgetränke mitzugeben. Als Beitrag zu einer umweltbewussten Erziehung verwenden Sie bitte wann immer möglich wiederverwendbare Behälter und Flaschen. 2.4 Bewegung und Sport (Sportunterricht und Schwimmen) Die Schülerinnen und Schüler tragen im Sportunterricht adäquate Sportbekleidung. Sportschuhe mit abfärbenden Sohlen sind in den Hallen nicht gestattet. Das im Rahmen des Sportunterrichts stattfindende Schwimmen ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Finden die Sportlektionen während den Blockzeiten statt, erhalten die Schülerinnen und Schüler mit Sportdispens Aufträge der Klassenlehrperson, die während der Sportunterrichtszeiten erledigt werden. 2.5 Fundgegenstände Fundgegenstände werden der Klassenlehrperson abgegeben. 2.6 Fahrradunterstand Fahrräder und Scooter werden im Fahrradunterstand abgestellt. 2.7 Toiletten Toiletten für Schülerinnen und Schüler befinden sich im 1. Stock. 2.8 Spielverleih Die Primarschule Flums Kleinberg führt während den Schulpausen einen Spielverleih. Dieser wird von der Mittelstufe organisiert und unterhalten. Anweisungen der Spielverleihverantwortlichen ist Folge zu leisten. Bei Fehlverhalten können Spielverbote ausgesprochen werden. 2.9 Kleidung Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder angemessen gekleidet zur Schule kommen. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen tragen im Schulhaus Hausschuhe. Abbildung 3: Ordnung macht das Leben leichter. Schulhausordnung Primarschule Flums Kleinberg | Version 2021 5
SCHULE FLUMS 3. UNTERRICHTSAUSFALL, ABSENZEN, URLAUB UND DISPENSATIONEN 3.1 Unterrichtsausfall und Stundenplanänderungen Die Eltern werden rechtzeitig über Stundenplanänderungen und spezielle Anlässe informiert. Bei kurzfristigen Ausfällen gelten klassen- und schulhausinterne Regelungen. 3.2 Absenzen Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder zu regelmässigem und pünktlichem Schulbesuch anzuhalten. Hierzu zählen auch besondere Unterrichtsformen und Lager. Bei Absenzen der Kinder muss die Schule informiert werden: Auf Verlangen haben die Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Bei wiederholter, grober Verletzung der Mitwirkungspflicht kann der Schulrat Bussen aussprechen. 3.3 Arztbesuche Arztbesuche haben in der Regel ausserhalb der Unterrichtszeit stattzufinden. Ausnahmen sind frühzeitig mit der Klassenlehrperson zu besprechen. 3.4 Jokerhalbtage und zusätzliche Urlaubsgesuche Art. 96 Abs. 2 des Volksschulgesetzes des Kantons St. Gallen gestattet es den Erziehungsberechtigten, ihr Kind für zwei Halbtage pro Schuljahr vom Unterricht dispensieren zu lassen. Es besteht keine Begründungspflicht bei Bezug eines Halbtages. Diese Halbtage dürfen auch kumuliert – am Stück – innerhalb des Schuljahres bezogen werden. Die Erziehungsberechtigten informieren die Lehrpersonen per Kommunikationsplattform KLAPP mindestens drei Arbeitstage vor Antritt der Jokerhalbtage. Zusätzliche Gesuche können bis zu einem Tag bei der Klassenlehrperson beantragt werden (z.B. Alpfahrten, Heutage etc.). Für religiöse Feiertage kann maximal ein freier Tag beantragt werden (z.B. Bajram). Die Schülerinnen und Schüler übergeben der Klassenlehrperson mindestens drei Arbeitstage vor dem betreffenden Datum einen von den Eltern schriftlich verfasster und unterzeichneter Antrag (Voraussetzung für eine Bewilligung: Fristgerechte Eingabe und gutes Arbeitsverhalten in der Schule). 3.5 Dispensationen a) Begründete Dispensationsgesuche ab zwei Tagen sind an die Schulleitung zu richten. b) Begründete Dispensationsgesuche ab vier Tagen sind an die Schulbehörde zu richten. Dispensationsgesuche an die Schulleitung oder an die Schulbehörde müssen mindestens 3 Wochen vor dem Dispensationstermin eingereicht werden. Abbildung 4: Wir wünschen gute Genesung. Schulhausordnung Primarschule Flums Kleinberg | Version 2021 6
SCHULE FLUMS 4. DISZIPLINARMASSNAHMEN 4.1 Verstösse gegen Regeln Auf dem Schulareal gelten die Schulhausregeln (siehe Punkt 6 Schulhausregeln). Die Lehrpersonen besprechen diese mit den Schülerinnen und Schüler anfangs Schuljahr. Bei Verstössen gegen die Schulhausordnung und/oder die Schulhausregeln schreiten die Lehrpersonen ein. Die Erziehungsberechtigten werden bei gravierenden (bedeutsamen) Regelverstössen informiert. Bei Bedarf und je nach Ausmass des Falles wird die Schulsozialarbeit, die Schulleitung und wenn nötig der Schulrat beigezogen, um über adäquate Massnahmen zu befinden. 4.2 Rauchen und Alkohol Das Mitbringen und Konsumieren von Raucherwaren, Alkohol und anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulareal nicht gestattet. Dieses Verbot gilt auch für Lager, Exkursionen und Schulreisen. 4.3 Waffen & waffenähnliche Gegenstände Waffen (Stell- und Schmetterlingsmesser, Gotcha- und Luftpistolen, starke Laserpointer u.ä.) werden auf dem Schulareal nicht geduldet. Dies gilt auch für waffenähnliche Gegenstände (wie Sackmesser, Baseballschläger u.ä.). Bei Missachtung des Verbotes werden die Waffen eingezogen und bei Bedarf die Polizei verständigt. Sackmesser werden auf Schulreisen nach Rücksprache mit der Klassenlehrperson genehmigt. 4.4 Handys und andere elektronische Gegenstände Handys und andere elektronische Geräte sind im Schulhaus und während des Unterrichts ausgeschaltet und verstaut. Bei Missachtung werden die Geräte vorübergehend eingezogen. Im Unterricht dürfen die Geräte im Auftrag der Lehrpersonen eingesetzt werden. Diese Regelung gilt auch für die Pausen. Abbildung 5: Wir verhalten uns so, wie wir es auch wünschen. Schulhausordnung Primarschule Flums Kleinberg | Version 2021 7
SCHULE FLUMS 5. SORGFALTSPFLICHT, HAFTUNG UND VERSICHERUNG 5.1 Sorgfaltspflicht der Schülerinnen und Schüler Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, zu Lehrmitteln, Schulmobiliar, Gebäude, Umgebung, Spiel- und Sportgeräten Sorge zu tragen. Mutwillig verursachte Schäden sowie verlorenes Schulmaterial können den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt werden. 5.2 Haftung Die Schule haftet nicht für entwendete oder beschädigte Gegenstände. 5.3 Unfallversicherung Die Versicherung (obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse) ist grundsätzlich Sache der Erziehungsberechtigten. Abbildung 6: Wir tragen dem Schulinventar Sorge. Schulhausordnung Primarschule Flums Kleinberg | Version 2021 8
SCHULE FLUMS 6. SCHULHAUSREGELN Wir machen nur das, was wir selber gerne haben. Wir tragen dem Schulhaus und dem Pausenplatz Sorge. Wir gehen freundlich miteinander um. Wir essen nur auf dem Pausenplatz. Wir halten uns an die Spielregeln. Wir rennen im Schulhaus nicht herum. Wir helfen einander. Wir verlassen das Schulgelände während der Schulzeit nicht. Wir sind pünktlich. Kaugummis sind verboten. Im Winter halten wir uns an die Schneeballzone und die Schlittelpiste. Die Eltern sind für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg verantwortlich. Elektronische Geräte bleiben zu Hause. Schulhausordnung Primarschule Flums Kleinberg | Version 2021 9
SCHULE FLUMS 7. SCHULHAUSPHILOSOPHIE Was wir leben Wir sind eine Familie und wollen gemeinsam vorwärts kommen. Miteinander geht es einfacher. Wir übernehmen Verantwortung füreinander. Es gibt nicht nur mich, es stehen, holen wir sie ab. für Herz, Hand und Kopf und kompetenzorientiert Wir reden offen, ehrlich, ganzheitlich und für alle humorvoll, zielgerichtet differenziertes Bild von So teilen wir uns methodenvielfältig und Unser Unterricht Dort wo unsere Kinder Flums Kleinberg der heutigen Schule leben und erfahren. direkt und überlegt. Unser Auftrag Wir verzichten auf Primarschule gibt auch andere. regelmässig und Wir möchten ein verlässlich mit. Wir teilen uns individuell. Umwege. Sinne mit ist allen Beteiligten. Zusammenarbeit mit gelingende Wir wollen eine Baue dir deinen eigenen Baustein: selbstbewusste Kinder. eigenständige und 1. Schneide das Würfelnetz aus. Die gestrichelten Flügel dürfen selbstständige, nicht abgeschnitten werden. Sie dienen als Klebeflächen. Wir wollen 2. Falte das Würfelnetz gut vor. Unsere Vision 3. Bestreiche die gestrichelten Flächen mit Leim. 4. Klebe den Würfel zusammen. Schulhausordnung Primarschule Flums Kleinberg | Version 2021 10
SCHULE FLUMS Kontakt Primarschule Flums Kleinberg Rutzstrasse 5 8894 Flumserberg Saxli Telefon 081 734 04 86 www.schuleflums.ch © 2021, Schule Flums Schulhausordnung Primarschule Flums Kleinberg | Version 2021 11
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