SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT FÜR DAS MUSEUM QUINTANA - ARCHÄOLOGIE IN KÜNZING
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SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT FÜR DAS MUSEUM QUINTANA – ARCHÄOLOGIE IN KÜNZING (Stand: 1. September 2021) Zum Schutz unserer Besucher/innen und Mitarbeiter/innen vor einer weiteren Ausbreitung der Covid-19- Pandemie verpflichten wir uns, in Anlehnung an die „Eckpunkte für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes für Museen in Bayern“ (abgestimmt zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) vom 04.05.2020, sowie in Anlehnung an die 5. BaylfSMV vom 29.05.2020 und alle weiteren geänderten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen und deren Bestimmungen, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten: 1 Maßnahmen zur Sicherung des Mindestabstands 1.1 Festlegung des Mindestabstands Im Museum müssen alle Museumsbesucher/innen zu Personen, die nicht in ihrem Haushalt wohnen, einen Abstand von 1,5 m einhalten. Das Abstandsgebot gilt auch für die Museumsmitarbeiter/innen und andere Mitarbeiter/innen der Gemeinde Künzing, die sich im Wartebereich des Museums oder in den Ausstellungsräumen aufhalten. 1.2 Festlegung der höchstzulässigen Zahl von Besucher/innen Das Museum Quintana verfügt über eine Ausstellungsfläche von 733 m². Um den Mindestabstand zu wahren, dürfen sich in den Ausstellungsräumen des Museum Quintana gleichzeitig höchstens 73 Besucher/innen aufhalten (=1 Besucher/in pro 10 m²). 1.3 Festlegung von Räumlichkeiten mit Personenzahlbeschränkungen Um die Einhaltung des Mindestabstands in kleineren bzw. abgetrennten Bereichen des Museums zu gewährleisten, ist die Zahl der höchstzulässigen Besucher/innen in folgenden Räumlichkeiten auf die jeweils angegebene Zahl von Personen beschränkt: • Aufzug: 1 Person bzw. Personen aus einem Haushalt • Sanitäre Anlagen: je 1 Person pro Raum Auf die Beschränkung der Personenzahl wird (mit Ausnahme des Foyers) an den Eingängen zu den Räumen mit einem A4-Plakat hingewiesen. 1.4 Besucherhinweis Auf das Abstandsgebot wird am Haupteingang und im Foyer des Museums mit DinA1-Plakaten hingewiesen. 2 Erweiterung der Museums-Benutzungssatzung 2.1 3G-Regelung Der Zugang zum Museum ist nur Geimpften, Genesenen (max. 6 Monate zurückliegende Infektion mit dem SARS-Cov-2-Virus) oder Personen erlaubt, die einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen können. Seite 1
Als aktueller Coronatest gilt ein max. 24 Stunden alter Antigenschnelltest oder ein max. 48 Stunden alter PCR- Test. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder im Vorschulalter. Schulkinder gelten als getestet. 2.2 Mund-Nasen-Schutz-Pflicht Bis auf Weiteres darf das Museum Quintana nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Die Art des zu tragenden Mund-Nasen-Schutzes ergibt sich aus der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der Mund-Nasen-Schutz ist während des gesamten Aufenthalts zu tragen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis 6 Jahre. Ein Hinweis auf die Mund-Nasen-Schutzpflicht ist an den Eingängen des Museums angebracht. Die Besucher/innen sind dazu angehalten, ihre eigenen Masken mitzubringen. 2.3 Personen mit Infektionskrankheiten oder Symptomen Laut § 2, Abs. 4 der Museums-Benutzungssatzung dürfen Personen mit einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz das Museum Quintana nicht betreten. Am Eingang des Museums wird darauf hingewiesen, dass der Zutritt für folgende Personen nicht erlaubt ist: • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen sowie respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere • Personen mit Kontakt zu Sars-CoV-2- oder COVID-19-Fällen innerhalb der letzten 14 Tage 2.3 Kontaktdatenerfassung Über den Verkauf von Online-Tickets und ein Kontaktdatenformular, das vor Ort an der Museumskasse ausliegt, werden die Kontaktdaten von allen Besucher/-innen erfasst. Eine Person kann dabei stellvertretend für eine Gruppe von Besucher/-innen als Kontaktperson fungieren. Die Kontaktdaten werden 14 Tage lang aufbewahrt. Die Kontaktdaten dienen, sofern auf dem Formular nichts anderes angegeben ist, ausschließlich der Kontaktverfolgung für das Gesundheitsamt und werden für keine anderen Zwecke verwendet. 3 Steuerung und Reglementierung der Museumsbesucher 3.1 Zeitfenster-Ticket Um die Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher/innen im Museum Quintana zu regulieren und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu gewährleisten, ist der Besuch des Museums bis auf Weiteres nur mit einem Zeitfenster-Ticket möglich. 3.2 Online-Ticket-Verkauf Um Menschenansammlungen im Foyer des Museums zu vermeiden, wird allen Besucher/innen der Erwerb eines Online-Tickets im Vorfeld des Museumsbesuchs empfohlen. 3.3 Veranstaltungen Im Museum Quintana finden bis auf Weiteres keine öffentlichen Veranstaltungen statt. Führungen und Workshops für Kinder und Jugendliche sowie Schulklassen werden unter Beachtung der geltenden Bestimmungen durchgeführt. Sofern ermöglich, erfolgt dies außerhalb der Öffnungszeiten. An einer Führung darf dabei nur jeweils eine Klasse / geschlossene Gruppe teilnehmen. Während der Führung achtet das Museumspersonal auf die Einhaltung des Mindestabstands zwischen den Teiilnehmer/-innen. Die Workshops werden, wenn möglich, im Freien durchgeführt. Alle Teilnehmer/-innen erhalten dabei einen festen Sitzplatz. Das Museumspersonal ist dabei angehalten, stets einen Mindestabstand von 1,5 m zu den Workshop-Teilnehmer/- innen einzuhalten. Materialien und Werkzeuge werden für jede/n Teilnehmer/in an den Plätzen bereitgelegt. Nach dem Ende eines Workshops werden die Arbeitsplätze und die Werkzeuge desinifiziert. Seite 2
4 Kontrollmaßnahmen und Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle 4.1 Einlasskontrolle Die für die 3G-Regelung erforderlichen Nachweise sowie die Einhaltung der Maskenpflicht werden an der Museumskasse kontrolliert. Über eine Buchungssoftware wird die die Anzahl der Besucher/-innen, die sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten, erfasst. Beim Erreichen der zulässigen Höchstzahl für ein Zeitfenster werden bis zum Ende des Zeitraums keine weiteren Personen mehr in die Ausstellungsräume eingelassen. 4.2 Einsetzung einer Aufsicht Zur Kontrolle der Einhaltung der durch das Schutz- und Hygienekonzept festgelegten Maßnahmen sowie zur Gewährleistung der Sicherheit der Objekte in der Museumsausstellung wird während der Öffnungszeiten des Museums (sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen) zusätzlich zum Kassenpersonal ein/e Mitarbeiter/in als Aufsicht eingesetzt. Die Aufsicht kontrolliert die Mindestabstände, die Einhaltung der Personenzahlbeschränkungen im Museum sowie die Einhaltung der hygienischen Verhaltensregeln in den Ausstellungsräumen des Museums. 4.3 Maßnahmen bei Zuwiderhandlung Bei Nicht-Befolgung der Anweisungen des Museumspersonals und anderer Vorgaben des Hygiene- und Schutzkonzepts wird das Museumspersonal nach § 5 der Museums-Benutzungssatzung von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die betreffenden Personen aus dem Museum verweisen. 5 Hygienische Maßnahmen 5.1 Belüftung Die Ausstellungs- und Verwaltungsräume des Museum Quintana werden täglich vor und nach den Öffnungszeiten des Museums durchlüftet. Während des Museumsbetriebs wird durch den Betrieb der Raumluftanlage sowie durch regelmäßiges Lüften für einen Luftaustausch in den Ausstellungsräumen und im Wartebereich des Museums gesorgt. 5.2 Handhygiene An den Eingängen zum Wartebereich des Museums und damit zugleich vor den Sanitärräumen sind Desinfektionsspender zur Benutzung durch die Museumsbesucher/innen aufgestellt. In den Sanitärräumen stehen Seifenspender mit Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher zur Verfügung. Die Sanitärräume sind außerdem mit Flüssigseife und Spendern mit Einmalhandtüchern aus Papier ausgestattet. Ein Hinweis für die korrekte Handhygiene ist in jedem Sanitärraum angebracht. 5.3 Vermeidung von Handkontakt Zur Vermeidung von Handkontakt werden folgende Maßnahmen ergriffen: • Keine Ausgabe von Audio-Guides an Besucherinnen und Besucher • Spielstation mit den römischen Brettspielen im EG des Museums wird abgebaut Die Besucher/innen werden außerdem mündlich an der Kasse sowie durch Hinweise in den Ausstellungsräumen darauf hingewiesen, dass die Berührung von Oberflächen in den Ausstellungsräumen zu vermeiden ist. 5.4 Raumhygiene in den Ausstellungsräumen Die Räumlichkeiten des Museums (inklusive Wartebereich) werden vor jeder Öffnung des Museums durch das Reinigungspersonal der Gemeinde Künzing gereinigt. Seite 3
Darüber hinaus werden Flächen mit häufigem Handkontakt (z.B. Türklinken, Handläufe, Vitrinen usw.) während des laufenden Museumsbetriebs vom Museumspersonal in regelmäßigen Abständen kontrolliert und bei Bedarf gereinigt. 5.5 Sanitäre Anlagen Die öffentlich zugänglichen sanitären Anlagen werden sowohl von Museumsbesucher/innen als auch von Besucher/innen des Rathauses der Gemeinde Künzing genutzt. Die tägliche Reinigung erfolgt durch das Reinigungspersonal der Gemeinde Künzing vor Öffnung des Rathauses und des Museums. Die sanitären Anlagen werden während des laufenden Museumbetriebs in regelmäßigen Abständen durch die Museumsmitarbeiter/innen kontrolliert und bei Bedarf gereinigt. Verwaltungsmitarbeiter/innen der Gemeinde Künzing benutzen bis auf Weiteres die Personaltoiletten im Rathaus. Museumsmitarbeiter/innen benutzen die Personaltoilette des Museums. 5.6 Müllentsorgung In jedem Geschoss werden zusätzlich Abfalleimer aufgestellt. Die Leerung erfolgt nach Schließung des Museums bzw. bei Bedarf schon vorher. Die Müllentsorgung erfolgt in geschlossenen Beuteln im Restmüll des Museums. 6 Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter/innen 6.1 Räumliche Trennung Sofern möglich, sollen die Museumsmitarbeiter/innen ihrer Tätigkeit (auch außerhalb des laufenden Betriebs) einzeln in getrennten Räumen nachgehen. 6.2 Mund-Nasen-Schutz Wenn sich ein/e Mitarbeiter/in gleichzeitig mit einer anderen Person in einem geschlossenen Raum des Museums aufhält, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Während des laufenden Betriebs sind immer zwei Museumsmitarbeiter/innen anwesend. Ein/e Mitarbeiter/in besetzt dabei die Museumskasse, der/die andere/r Mitarbeiter/in kontrolliert als Museumsaufsicht die Ausstellungsräume und unterstützt die Museumskasse bei Bedarf bei der Einlasskontrolle sowie beim Verkauf. 6.3 Besucherkontakt Der Kassenbereich im Museum Quintana besteht aus einem für Museumsbesucher/innen zugänglichen Shop sowie einem für Museumsbesucher/innen nicht zugänglichen „Kassenhäuschen“. Im Kassenhäuschen darf sich immer nur ein/e Mitarbeiter/in aufhalten. Das Kassenpersonal ist durch die bestehende Verglasung sowie durch die Einbringung einer Trennwand aus Plexiglas geschützt. Während der regulären Öffnungszeiten des Museums sind Museums- und Verwaltungsmitarbeiter/innen sowie andere beruflich im Museum tätige Personen, solange sie sich in für Museumsbesucher/innen zugänglichen Bereichen aufhalten, zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet. 6.4 Risikogruppen Mitarbeiter/innen, die zur Gruppe der Personen gehören, die gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch- Instituts ein erhöhtes Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf haben, haben Anspruch auf eine Beratung durch den für die Gemeinde Künzing zuständigen betriebsärztlichen Diensts. Mitarbeiter/innen, die einer Risikogruppe angehören, sollen möglichst an der Museumskasse eingesetzt werden. Sofern sich ein Kontakt mit den Besucher/innen nicht vermeiden lässt, ist ein Atemschutz mit der erforderlichen Schutzfunktion zu tragen. Seite 4
7 Parkplatzkonzept Für Besucher/innen des Museums und des Rathauses der Gemeinde Künzing stehen öffentliche Parkplätze der Gemeinde Künzing zur Verfügung. Ein eigenes Parkplatzkonzept ist somit nicht erforderlich. 8 Bekanntmachung Das Hygienekonzept wird im Wartebereich des Museums ausgelegt sowie auf der Homepage des Museums zum Download bereitgestellt. Am Haupteingang sowie im Wartebereich wird auf Plakaten auf die Verhaltensregeln für den Museumsbesuch hingewiesen. Die Verhaltensregeln werden außerdem über die Presse, die Museums-Website sowie über die Social-Media-Kanäle des Museum Quintana an die Öffentlichkeit kommuniziert. Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz: Dr. Roman Weindl Museumsleitung Telefon: 08549 / 9731 35 E-Mail: roman.weindl@kuenzing.de Seite 5
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