SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT FÜR DAS MUSEUM QUINTANA - ARCHÄOLOGIE IN KÜNZING

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SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT FÜR DAS MUSEUM
         QUINTANA – ARCHÄOLOGIE IN KÜNZING
                (Stand: 1. September 2021)

Zum Schutz unserer Besucher/innen und Mitarbeiter/innen vor einer weiteren Ausbreitung der Covid-19-
Pandemie verpflichten wir uns, in Anlehnung an die „Eckpunkte für die Erstellung eines Schutz- und
Hygienekonzeptes für Museen in Bayern“ (abgestimmt zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für
Wissenschaft und Kunst und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) vom 04.05.2020,
sowie in Anlehnung an die 5. BaylfSMV vom 29.05.2020 und alle weiteren geänderten bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen und deren Bestimmungen, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze
und Hygieneregeln einzuhalten:

1   Maßnahmen zur Sicherung des Mindestabstands
1.1 Festlegung des Mindestabstands
Im Museum müssen alle Museumsbesucher/innen zu Personen, die nicht in ihrem Haushalt wohnen, einen
Abstand von 1,5 m einhalten. Das Abstandsgebot gilt auch für die Museumsmitarbeiter/innen und andere
Mitarbeiter/innen der Gemeinde Künzing, die sich im Wartebereich des Museums oder in den
Ausstellungsräumen aufhalten.
1.2 Festlegung der höchstzulässigen Zahl von Besucher/innen
Das Museum Quintana verfügt über eine Ausstellungsfläche von 733 m². Um den Mindestabstand zu wahren,
dürfen sich in den Ausstellungsräumen des Museum Quintana gleichzeitig höchstens 73 Besucher/innen
aufhalten (=1 Besucher/in pro 10 m²).
1.3 Festlegung von Räumlichkeiten mit Personenzahlbeschränkungen
Um die Einhaltung des Mindestabstands in kleineren bzw. abgetrennten Bereichen des Museums zu
gewährleisten, ist die Zahl der höchstzulässigen Besucher/innen in folgenden Räumlichkeiten auf die jeweils
angegebene Zahl von Personen beschränkt:

    •   Aufzug: 1 Person bzw. Personen aus einem Haushalt
    •   Sanitäre Anlagen: je 1 Person pro Raum
Auf die Beschränkung der Personenzahl wird (mit Ausnahme des Foyers) an den Eingängen zu den Räumen mit
einem A4-Plakat hingewiesen.
1.4 Besucherhinweis

Auf das Abstandsgebot wird am Haupteingang und im Foyer des Museums mit DinA1-Plakaten hingewiesen.

2   Erweiterung der Museums-Benutzungssatzung
2.1 3G-Regelung
Der Zugang zum Museum ist nur Geimpften, Genesenen (max. 6 Monate zurückliegende Infektion mit dem
SARS-Cov-2-Virus) oder Personen erlaubt, die einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen können.

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Als aktueller Coronatest gilt ein max. 24 Stunden alter Antigenschnelltest oder ein max. 48 Stunden alter PCR-
Test. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder im Vorschulalter. Schulkinder gelten als getestet.
2.2 Mund-Nasen-Schutz-Pflicht
Bis auf Weiteres darf das Museum Quintana nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Die Art des zu
tragenden Mund-Nasen-Schutzes ergibt sich aus der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Der Mund-Nasen-Schutz ist während des gesamten Aufenthalts zu tragen. Ausgenommen von dieser Regelung
sind Kinder bis 6 Jahre.
Ein Hinweis auf die Mund-Nasen-Schutzpflicht ist an den Eingängen des Museums angebracht. Die
Besucher/innen sind dazu angehalten, ihre eigenen Masken mitzubringen.
2.3 Personen mit Infektionskrankheiten oder Symptomen
Laut § 2, Abs. 4 der Museums-Benutzungssatzung dürfen Personen mit einer meldepflichtigen, übertragbaren
Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz das Museum Quintana nicht betreten.
Am Eingang des Museums wird darauf hingewiesen, dass der Zutritt für folgende Personen nicht erlaubt ist:

    •   Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen sowie respiratorischen Symptomen jeglicher
        Schwere
    •   Personen mit Kontakt zu Sars-CoV-2- oder COVID-19-Fällen innerhalb der letzten 14 Tage
2.3 Kontaktdatenerfassung
Über den Verkauf von Online-Tickets und ein Kontaktdatenformular, das vor Ort an der Museumskasse ausliegt,
werden die Kontaktdaten von allen Besucher/-innen erfasst. Eine Person kann dabei stellvertretend für eine
Gruppe von Besucher/-innen als Kontaktperson fungieren.
Die Kontaktdaten werden 14 Tage lang aufbewahrt. Die Kontaktdaten dienen, sofern auf dem Formular nichts
anderes angegeben ist, ausschließlich der Kontaktverfolgung für das Gesundheitsamt und werden für keine
anderen Zwecke verwendet.

3   Steuerung und Reglementierung der Museumsbesucher
3.1 Zeitfenster-Ticket
Um die Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher/innen im Museum Quintana zu regulieren und die Einhaltung
des Mindestabstands von 1,5 m zu gewährleisten, ist der Besuch des Museums bis auf Weiteres nur mit einem
Zeitfenster-Ticket möglich.
3.2 Online-Ticket-Verkauf
Um Menschenansammlungen im Foyer des Museums zu vermeiden, wird allen Besucher/innen der Erwerb eines
Online-Tickets im Vorfeld des Museumsbesuchs empfohlen.
3.3 Veranstaltungen
Im Museum Quintana finden bis auf Weiteres keine öffentlichen Veranstaltungen statt. Führungen und
Workshops für Kinder und Jugendliche sowie Schulklassen werden unter Beachtung der geltenden
Bestimmungen durchgeführt. Sofern ermöglich, erfolgt dies außerhalb der Öffnungszeiten. An einer Führung darf
dabei nur jeweils eine Klasse / geschlossene Gruppe teilnehmen. Während der Führung achtet das
Museumspersonal auf die Einhaltung des Mindestabstands zwischen den Teiilnehmer/-innen. Die Workshops
werden, wenn möglich, im Freien durchgeführt. Alle Teilnehmer/-innen erhalten dabei einen festen Sitzplatz. Das
Museumspersonal ist dabei angehalten, stets einen Mindestabstand von 1,5 m zu den Workshop-Teilnehmer/-
innen einzuhalten. Materialien und Werkzeuge werden für jede/n Teilnehmer/in an den Plätzen bereitgelegt. Nach
dem Ende eines Workshops werden die Arbeitsplätze und die Werkzeuge desinifiziert.

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4   Kontrollmaßnahmen und Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
4.1 Einlasskontrolle
Die für die 3G-Regelung erforderlichen Nachweise sowie die Einhaltung der Maskenpflicht werden an der
Museumskasse kontrolliert.
Über eine Buchungssoftware wird die die Anzahl der Besucher/-innen, die sich gleichzeitig im Gebäude
aufhalten, erfasst. Beim Erreichen der zulässigen Höchstzahl für ein Zeitfenster werden bis zum Ende des
Zeitraums keine weiteren Personen mehr in die Ausstellungsräume eingelassen.

4.2 Einsetzung einer Aufsicht
Zur Kontrolle der Einhaltung der durch das Schutz- und Hygienekonzept festgelegten Maßnahmen sowie zur
Gewährleistung der Sicherheit der Objekte in der Museumsausstellung wird während der Öffnungszeiten des
Museums (sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen) zusätzlich zum Kassenpersonal ein/e Mitarbeiter/in als
Aufsicht eingesetzt.
Die Aufsicht kontrolliert die Mindestabstände, die Einhaltung der Personenzahlbeschränkungen im Museum
sowie die Einhaltung der hygienischen Verhaltensregeln in den Ausstellungsräumen des Museums.
4.3 Maßnahmen bei Zuwiderhandlung
Bei Nicht-Befolgung der Anweisungen des Museumspersonals und anderer Vorgaben des Hygiene- und
Schutzkonzepts wird das Museumspersonal nach § 5 der Museums-Benutzungssatzung von seinem Hausrecht
Gebrauch machen und die betreffenden Personen aus dem Museum verweisen.

5   Hygienische Maßnahmen
5.1 Belüftung
Die Ausstellungs- und Verwaltungsräume des Museum Quintana werden täglich vor und nach den
Öffnungszeiten des Museums durchlüftet.
Während des Museumsbetriebs wird durch den Betrieb der Raumluftanlage sowie durch regelmäßiges Lüften für
einen Luftaustausch in den Ausstellungsräumen und im Wartebereich des Museums gesorgt.
5.2 Handhygiene
An den Eingängen zum Wartebereich des Museums und damit zugleich vor den Sanitärräumen sind
Desinfektionsspender zur Benutzung durch die Museumsbesucher/innen aufgestellt.
In den Sanitärräumen stehen Seifenspender mit Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher zur Verfügung. Die
Sanitärräume sind außerdem mit Flüssigseife und Spendern mit Einmalhandtüchern aus Papier ausgestattet. Ein
Hinweis für die korrekte Handhygiene ist in jedem Sanitärraum angebracht.
5.3 Vermeidung von Handkontakt
Zur Vermeidung von Handkontakt werden folgende Maßnahmen ergriffen:

    •   Keine Ausgabe von Audio-Guides an Besucherinnen und Besucher
    •   Spielstation mit den römischen Brettspielen im EG des Museums wird abgebaut
Die Besucher/innen werden außerdem mündlich an der Kasse sowie durch Hinweise in den Ausstellungsräumen
darauf hingewiesen, dass die Berührung von Oberflächen in den Ausstellungsräumen zu vermeiden ist.
5.4 Raumhygiene in den Ausstellungsräumen
Die Räumlichkeiten des Museums (inklusive Wartebereich) werden vor jeder Öffnung des Museums durch das
Reinigungspersonal der Gemeinde Künzing gereinigt.

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Darüber hinaus werden Flächen mit häufigem Handkontakt (z.B. Türklinken, Handläufe, Vitrinen usw.) während
des laufenden Museumsbetriebs vom Museumspersonal in regelmäßigen Abständen kontrolliert und bei Bedarf
gereinigt.
5.5 Sanitäre Anlagen
Die öffentlich zugänglichen sanitären Anlagen werden sowohl von Museumsbesucher/innen als auch von
Besucher/innen des Rathauses der Gemeinde Künzing genutzt.
Die tägliche Reinigung erfolgt durch das Reinigungspersonal der Gemeinde Künzing vor Öffnung des Rathauses
und des Museums. Die sanitären Anlagen werden während des laufenden Museumbetriebs in regelmäßigen
Abständen durch die Museumsmitarbeiter/innen kontrolliert und bei Bedarf gereinigt.
Verwaltungsmitarbeiter/innen der Gemeinde Künzing benutzen bis auf Weiteres die Personaltoiletten im Rathaus.
Museumsmitarbeiter/innen benutzen die Personaltoilette des Museums.
5.6 Müllentsorgung
In jedem Geschoss werden zusätzlich Abfalleimer aufgestellt. Die Leerung erfolgt nach Schließung des Museums
bzw. bei Bedarf schon vorher. Die Müllentsorgung erfolgt in geschlossenen Beuteln im Restmüll des Museums.

6   Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter/innen
6.1 Räumliche Trennung
Sofern möglich, sollen die Museumsmitarbeiter/innen ihrer Tätigkeit (auch außerhalb des laufenden Betriebs)
einzeln in getrennten Räumen nachgehen.
6.2 Mund-Nasen-Schutz
Wenn sich ein/e Mitarbeiter/in gleichzeitig mit einer anderen Person in einem geschlossenen Raum des
Museums aufhält, ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Während des laufenden Betriebs sind immer zwei Museumsmitarbeiter/innen anwesend. Ein/e Mitarbeiter/in
besetzt dabei die Museumskasse, der/die andere/r Mitarbeiter/in kontrolliert als Museumsaufsicht die
Ausstellungsräume und unterstützt die Museumskasse bei Bedarf bei der Einlasskontrolle sowie beim Verkauf.
6.3 Besucherkontakt
Der Kassenbereich im Museum Quintana besteht aus einem für Museumsbesucher/innen zugänglichen Shop
sowie einem für Museumsbesucher/innen nicht zugänglichen „Kassenhäuschen“. Im Kassenhäuschen darf sich
immer nur ein/e Mitarbeiter/in aufhalten. Das Kassenpersonal ist durch die bestehende Verglasung sowie durch
die Einbringung einer Trennwand aus Plexiglas geschützt.
Während der regulären Öffnungszeiten des Museums sind Museums- und Verwaltungsmitarbeiter/innen sowie
andere beruflich im Museum tätige Personen, solange sie sich in für Museumsbesucher/innen zugänglichen
Bereichen aufhalten, zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet.
6.4 Risikogruppen
Mitarbeiter/innen, die zur Gruppe der Personen gehören, die gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-
Instituts ein erhöhtes Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf haben, haben Anspruch auf eine Beratung
durch den für die Gemeinde Künzing zuständigen betriebsärztlichen Diensts.
Mitarbeiter/innen, die einer Risikogruppe angehören, sollen möglichst an der Museumskasse eingesetzt werden.
Sofern sich ein Kontakt mit den Besucher/innen nicht vermeiden lässt, ist ein Atemschutz mit der erforderlichen
Schutzfunktion zu tragen.

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7   Parkplatzkonzept
Für Besucher/innen des Museums und des Rathauses der Gemeinde Künzing stehen öffentliche Parkplätze der
Gemeinde Künzing zur Verfügung. Ein eigenes Parkplatzkonzept ist somit nicht erforderlich.

8   Bekanntmachung
Das Hygienekonzept wird im Wartebereich des Museums ausgelegt sowie auf der Homepage des Museums zum
Download bereitgestellt.
Am Haupteingang sowie im Wartebereich wird auf Plakaten auf die Verhaltensregeln für den Museumsbesuch
hingewiesen. Die Verhaltensregeln werden außerdem über die Presse, die Museums-Website sowie über die
Social-Media-Kanäle des Museum Quintana an die Öffentlichkeit kommuniziert.

Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:
Dr. Roman Weindl
Museumsleitung
Telefon: 08549 / 9731 35
E-Mail: roman.weindl@kuenzing.de

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