SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten Januar 2018 Dezember 2017 Leistungsberechtigte 9.886 9.885 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.700 6.686 T-0 Daten sind die aktuell gemeldeten und hochgerechneten Statistikdaten für den laufenden Berichtsmonat Gemeinden (T-0 Daten) Bedarfsgemeinschaften SGB II Arbeitslose SGB II Januar 2018 Dezember 2017 Januar 2018 Dezember 2017 Gesamt 4.702 4.732 2.319 2.281 Edemissen 206 213 98 101 Hohenhameln 208 217 123 126 Ilsede 695 684 344 320 Lengede 256 265 113 120 Peine 2.912 2.922 1.430 1.403 Vechelde 272 276 137 130 Wendeburg 153 155 74 81 SGB II Bedarfsgemeinschaften Gemeinden T-0 Daten 2
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter Arbeitslose Personen SGB III 1 SGB II 2 Gesamt 3 Januar 2018 1.390 2.319 3.709 Dezember 2017 1.171 2.281 3.452 Arbeitslosenquote bezogen auf Alle zivilen Erwerbspersonen Januar 2018 2,0% 3,3% 5,3% Alle zivilen Erwerbspersonen Dezember 2017 1,7% 3,2% 4,9% Abhängige zivile Erwerbspersonen Januar 2018 2,2% 3,6% 5,8% Abhängige zivile Erwerbspersonen Dezember 2017 1,8% 3,6% 5,4% 1: SGB III: Die Betreuung der Arbeitslosen erfolgt durch die Agentur für Arbeit 2: SGB II: Die Betreuung der Leistungsberechtigten erfolgt durch den Landkreis Peine, Jobcenter, im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende 3: Abweichungen in der Summe sind rundungsbedingt Arbeitslosigkeit nach Personengruppen Januar 2018 SGB III SGB II Gesamt Arbeitslose (Gesamt) 1.390 2.319 3.709 Männer (53,7%) 799 1.194 1.993 Frauen (46,3%) 591 1.125 1.716 Jüngere unter 25 Jahre (9,6%) 172 184 356 50 Jahre und älter (32,0%) 536 651 1.187 Ausländer / Ausländerinnen (23,6%) 183 693 876 Dezember 2017 SGB III SGB II Gesamt Arbeitslose (Gesamt) 1.171 2.281 3.452 Männer (55,3%) 630 1.179 1.809 Frauen (44,7%) 541 1.102 1.643 Jüngere unter 25 Jahre (11,1%) 141 178 319 50 Jahre und älter (33,1%) 477 634 1.111 Ausländer / Ausländerinnen (23,0%) 166 696 862 3
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter Anzahl der Integrationen Monatswerte 350 300 250 200 150 100 50 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2015 2016 2017 Anzahl der Integrationen Jahresfortschrittswert 2000 1600 1200 800 400 0 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2015 2016 2017 - - - - - - - - = Vorläufige Zahlen Leistungsberechtigte Januar 2018 Dezember 2017 Oktober 2017 T-0 T-0 T-3 Leistungsberechtigte 9.886 9.885 9.941 männlich 4.988 keine Angaben der keine Angaben der weiblich 4.953 Bundesagentur für Bundesagentur für Davon Jüngere unter 25 Jahre Arbeit Arbeit 4.500 - davon unter 15 Jahre 2.998 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.700 6.686 6.713 nicht erwerbsfähige 3.185 3.199 3.228 Leistungsberechtigte T-3 Daten sind die nach Ablauf von 3 Monaten gemeldeten statistischen Daten, inklusive der Nachmeldungen für die Vormonate. 4
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Januar 2018 Dezember 2017 Oktober 2017 T-0 T-0 T-3 Erwerbsfähige 6.700 6.686 6.713 leistungsberechtigte Personen männlich 3.324 weiblich 3.389 keine Angaben der keine Angaben der Davon Jüngere unter 25 Jahre Bundesagentur für Bundesagentur für 1.469 Arbeit Arbeit Davon 25 bis unter 55 Jahre1 4.265 Davon 55 Jahre und älter 979 1 Änderung der BA-Statistik - Unterteilung der Altersgruppen, ab April 2016 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 7.100 6.900 6.700 6.500 6.300 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2016 2017 2018 SGB II Bedarfsgemeinschaften 4.900 4.800 4.700 4.600 4.500 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2016 2017 2018 - - - - - - - - = Vorläufige Zahlen 5
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter Durchschnittliche monatliche Leistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) T-3 Oktober T-3 September Arbeitslosengeld II (ALG II) 351,25 352,23 ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung Sozialgeld 33,95 33,19 ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) 399,23 391,18 Sozialversicherungsbeiträge (SV) 159,62 159,69 Sonstige Leistungen (SL) (Erstausstattung Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte 12,25 9,01 Erstausstattung Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt) Leistungen je Bedarfsgemeinschaft insgesamt 984,41 972,46 Einkommen Januar 2018 Dezember 2017 Personen mit Einkommen (Gesamt) 6.092 6.205 männlich 3.014 3.081 weiblich 3.078 3.124 davon Jüngere unter 25 Jahre 4.033 4.086 davon 50 Jahre und älter 673 705 Einkommensarten Januar 2018 Dezember 2017 nicht selbständige Erwerbstätigkeit 1.708 1.773 davon sozialversicherungspflichtig 1.002 1.053 Selbständige Erwerbstätigkeit 127 122 Arbeitslosengeld (SGB III) 92 100 Unterhalt 1.001 1.012 Kindergeld 3.869 3.912 Rente 213 226 Sonstiges Einkommen 424 399 6
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter Sanktionen Januar 2018 Dezember 2017 Sanktionen (Gesamt) 290 280 männlich 205 188 weiblich 85 92 davon Jüngere unter 25 Jahre 89 92 davon 50 Jahre und älter 34 35 Sanktionshöhen unter 100 € 207 188 100 bis unter 200 € 34 46 200 € bis unter 300 € 15 13 300 € und mehr 34 33 7
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Teilnehmer / Teilnehmerinnen Drittfinanzierte Förderungen 341 351 197 Kommunale Leistungen 188 Arbeitsgelegenheiten 120 118 Berufsausbildung 28 28 Leistungen an 65 Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber 62 Förderung d. berufl. 56 Weiterbildung 58 Berufliche Eingliederung 390 422 Einstiegsgeld 18 16 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Drittfinanzierte Förderungen: Bundes- und Landesprogramme sowie ESF Januar Dezember Maßnahmen nach Personengruppen Personengruppe Januar 2018 Dezember 2017 Teilnehmer / Teilnehmerinnen an Maßnahmen (Gesamt)1 1.243 1.215 männlich 762 744 weiblich 481 471 Davon Jüngere unter 25 Jahre 257 247 Davon 50 Jahre und älter 215 223 1: Ohne Einmalleistungen, z.B. Vermittlungsgutscheine, Bewerbungs- und Reisekosten sowie Mobilitätshilfen und Beschaffung von Sachgütern für Selbstständige. 8
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter Zielvereinbarung Land Niedersachsen Kennzahlen nach § 48a SGB II, T-3 Daten K1 - Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne KdU) Zielwert 2017/2016: Verringerung der Leistungsausgaben gegenüber dem Vorjahr 9% 7% 5% 3% 1% -1% -3% 2015 2016 2017 -5% Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez - - - - - - - = Vorläufige Zahlen K1- Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in T€ - Jahresfortschrittswerte 30.000 25.000 20.000 2016 15.000 2017 10.000 vorläufige Werte 5.000 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez K1 - Daten zur Veränderung der Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) Dezember 2017 November 2017 September 2017 T-0 T-0 T-3 LLU in T€ je Bezugsmonat 1.953 1.970 2.003 Abweichung in T€ zum Vorjahresmonat +79 +105 +127 LLU in T€ - Jahresfortschrittwert 24.123 22.146 18.145 Abweichung zum VJM (absolut) +1.385 +1.304 +1.180 Abweichung zum VJM (in %) +6,1 +6,3 +6,2 9
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter Zielvereinbarung Land Niedersachsen Kennzahlen nach § 48a SGB II, T-3 Daten K2 - Integrationsquote Zielwert 2015: Integrationsquote 29,4% Zielwert 2016: Integrationsquote 28,5% 36,0% Zielwert 2017: Integrationsquote 27,9% 34,0% 32,0% 30,0% 28,0% 26,0% 24,0% 2015 2016 2017 22,0% Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez - - - - - - - = Vorläufige Zahlen K2 - Entwicklung der Integrationsquote - Jahresfortschrittswerte (JFW) 30,000% 25,000% 20,000% Ist 2016 15,000% Soll 2017 10,000% Ist 2017 vorläufige 5,000% Werte ,000% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez K2 - Daten zur Integrationsquote Dezember 2017 November 2017 September 2017 T-0 T-0 T-3 Integrationen im Bezugsmonat 83 117 199 Abweichung zum Vorjahresmonat -28 -15 -21 Ist - Wert Integrationen - JfW 1.774 1.647 1.412 Fehlende Integrationen 99 114 79 Abweichung zum Soll (in %) -5,3 -6,5 -5,3 10
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter Zielvereinbarung Land Niedersachsen Kennzahlen nach § 48a SGB II, T-3 Daten K3 - Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern Zielwert 2015: Bestandsveränderung 0,0% Zielwert 2016: Bestandsveränderung -0,5% 2,0% Zielwert 2017: Bestandsveränderung -2,0% 0,0% -2,0% -4,0% -6,0% -8,0% Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2015 2016 2017 - - - - - - - = Vorläufige Zahlen K3 - Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern - Jahresfortschrittswerte (Durchschnitt) 4.250 4.200 Ist 2016 4.150 Soll 2017 4.100 Ist 2017 vorläufige 4.050 Werte 4.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez K3 - Daten zur Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) im Durchschnitt Dezember 2017 November 2017 September 2017 T-0 T-0 T-3 LZB im Bezugsmonat 4.138 4.095 4.053 Abweichung zum Vorjahresmonat +47 +11 -55 Ist - Wert LZB - Jahresfortschrittwert 4.090 4.086 4.087 Abweichung zum Soll (absolut) -6 -17 -33 Abweichung zum Soll (in %) -0,2 -0,4 -0,8 11
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter Kennzahlen nach § 48a SGB II Ausgewählte Regionen (Stand 01.01.2018) Region T-3 Daten K1 K2 K3 Deutschland (alle Jobcenter) 3,2 25,1 -1,2 davon alle kommunalen Jobcenter 4,0 23,6 -1,6 Niedersachsen (alle Jobcenter) 5,0 24,5 0,1 davon alle kommunalen Jobcenter 5,8 25,3 -0,9 JC Peine 6,8 27,3 -1,3 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 12
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter Glossar Wer ist arbeitslos? Die Definition der Arbeitslosigkeit basiert auf den §§ 16 SGB III sowie 117 ff. SGB III. Arbeitssuchende ab 15 Jahren bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gelten als arbeitslos, wenn sie vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis oder nur in einem Beschäftigungsverhältnis mit weniger als 15 Wochenstunden stehen. Schüler/innen, Studenten/innen, Teilnehmer/innen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sowie Personen, die aus anderen Gründen für Vermittlungsbemühungen nicht zur Verfügung stehen, gelten nicht als arbeitslos. Maßgeblich für die Erhebung der Daten ist der Arbeitslosenbestand am Meldetag zur Arbeitsmarktstatistik. Wer sind zivile Erwerbspersonen? Unter zivilen Erwerbspersonen werden statistisch voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigte inkl. der Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Beamte (ohne Soldaten), Selbständige und mithelfende Fami- lienangehörige sowie (registrierte) Arbeitslose zusammengefasst. Begriffsdefinitionen Arbeitslose SGB III/ SGB II Arbeitslose, die Arbeitslosengeld gemäß SGB III aus der Arbeitslosenversicherung erhalten und nicht ergänzend hilfebedürftig gemäß SGB II sind, sowie Arbeitslose, die keinen Rechtsanspruch auf Arbeitslo- sengeld haben, sondern ausschließlich Anspruch auf Hilfe bei der Arbeitsvermittlung besitzen, werden dem Rechtskreis SGB III zugeordnet. Zum Rechtskreis SGB II gehören die Arbeitslosen, die Leistungen aus der steuerfinanzierten Grundsi- cherung für Arbeitssuchende gemäß SGB II beziehen. Wer bildet eine Bedarfsgemeinschaft? Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die nicht dauernd getrennt lebenden Partner/Partnerinnen sowie die im Haushalt lebenden Eltern eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Weiterhin zählen zur Bedarfsgemeinschaft die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten oder ihrer Partner, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Was bedeutet eine Sanktion? Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sind verpflichtet alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten müssen aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken. Kommen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, hat dies Sanktionen in Form von Minderung oder Wegfall der Leistungen zur Folge. Eine Sanktion umfasst in der Regel einen Zeitraum von drei Monaten. 13
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Altersgrenze des § 7a SGB II, die erwerbsfähig sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und ihren eigenen und den Lebensunterhalt der mit in der Bedarfs- gemeinschaft lebenden Personen nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können. Erwerbsfähig ist, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung gehindert ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Hilfebedürftige Personen unter 15 Jahren und Personen ab 15 Jahren, die nicht erwerbsfähig sind, gelten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (nEfLb) Alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (BG), die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren), bzw. aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können als nicht erwerbsfähige Mitglieder (nEf) einer BG bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten. In Abgrenzung zum nEf nach dem SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in einer BG mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gem. SGB XII. Hilfebedürftigkeit von Personen nach dem SGB II Hilfebedürftig ist nach § 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Regelbedarf Der Regelbedarf umfasst die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Er umfasst als monatlicher Pauschalbetrag nach § 20 SGB II insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Dazu zählt auch in vertretbarem Maße eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf ist Teil des Arbeitslosengeldes II bzw. des Sozialgeldes für erwerbsfähige (eLb) bzw. nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (nEf). Eine Differenzierung erfolgt nach der Struktur der Bedarfsgemeinschaft (BG) und dem Alter der BG-Mitglieder. Die Pauschalen werden grundsätzlich zum 01. Januar jeden Jahres angepasst. 14
SGB II Monatsbericht Januar 2018 Landkreis Peine Jobcenter Zielvereinbarung Land Niedersachsen Kennzahlen nach § 48a SGB II Seit dem Jahr 2011 sind alle Jobcenter verpflichtet, eine Zielvereinbarung mit dem Land abzuschließen. Diese Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele Leistungsberechtigte dauerhaft in existenz- sichernde Erwerbstätigkeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. K1 Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, ohne Kosten der Unterkunft (KdU) Die Kennzahl misst im Rahmen des Kennzahlenvergleiches für das jeweilige Jobcenter die Veränderung der Hilfebedürftigkeit zwischen dem aktuellen betrachteten Monat (Bezugsmonat) und dem gleichen Monat des Vorjahres (Bezugsmonat des Vorjahres). K2 Integrationsquote ist die Summe der Integrationen in den vergangenen 12 Monaten geteilt durch den durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den vergangenen 12 Monaten. Als Integrationen im Sinne der Kennzahlen nach § 48a SGB II werden nur diejenigen Übergänge in Erwerbstätigkeit gezählt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, die Hilfebedürftigkeit – auch längerfristig – zu überwinden. Erfasst wird die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit, auch wenn diese durch Beschäftigung begleitende Leistung wie Eingliederungszuschuss oder Einstiegsgeld gefördert wird. K3 Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern ist die Zahl der Langzeitleistungsbezieher im Bezugsmonat geteilt durch die Zahl der Langzeitleistungs- bezieher im Bezugsmonat des Vorjahres. Langzeitleistungsbezieher (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Jahresfortschrittwert ist die Summe der Monatswerte von Jahresbeginn bis zum aktuellen Bezugsmonat. Landkreis Peine Jobcenter Der Landkreis im Internet: www.landkreis-peine.de E-Mail Jobcenter: jobcenter@landkreis-peine.de Telefon Jobcenter: 05171-401 4304 15
Sie können auch lesen