Ökologische Baubegleitung (ÖBB) Was ist das? Wer macht das? Gibt es Standards? - Gewässer-Nachbarschaften Regionaler Erfahrungsaustausch ...
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Ökologische Baubegleitung (ÖBB)
Was ist das?
Wer macht das?
Gibt es Standards?
Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Ökol.
Hans-Peter Henter
Gewässer-Nachbarschaften
Regionaler Erfahrungsaustausch
Gewässer-Nachbarschaft
Pfrimm, Seebach und Eisbach
30.10.2012, Grünstadt
1Gliederung
Ökologische Baubegleitung (ÖBB)
Was ist das?
Wer macht das?
Gibt es Standards?
Beispiele
Wesentliche Grundlagen:
•Merkblatt DWA-M 619 Ökologische Baubegleitung bei
Gewässerunterhaltung und –ausbau – Gelbdruck
•Erfahrungen mit der ÖBB seit ca. 13 Jahren
2Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das?
Beispiel der ÖBB im Planfeststellungsbeschluss
...
(11) Zur Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten
Bauabwicklung, insbesondere zur Berücksichtigung des vorsorgenden
Biotop- und Artenschutzes, ist eine landschaftsökologische
Baubegleitung von einer fachkundigen Person, die der zuständigen
Aufsichtsbehörde vorab schriftlich zu benennen ist, durchführen zu
lassen. Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die Überwachung
der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen
Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen.
3Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das?
Welche Leistungen leiten sich daraus ab?
...
(11) Zur Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten
Bauabwicklung, insbesondere zur Berücksichtigung des vorsorgenden
Biotop- und Artenschutzes, ist eine landschaftsökologische
Baubegleitung von einer fachkundigen Person, die der zuständigen
Aufsichtsbehörde vorab schriftlich zu benennen ist, durchführen zu
lassen. Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die Überwachung
der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen
Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen.
Projektphase
Ausführungsplanung
Erstellung der Vergabeunterlagen
Vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung
Bauüberwachung
Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes
Dokumentation
Unterhaltung
4Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das?
Aufbereiten der Genehmigungsunterlagen und Bestimmungen für die
Ausführungsplanung und Ausschreibung
Überprüfung der ökologischen Ausführungsplanung (LAP) hinsichtlich
Ausgleichs-, Ersatz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aus der
Genehmigung, insbesondere vegetationstechnische Maßnahmen sowie
Bodenschutzmaßnahmen, Tabuflächen / Schutzgebiete, einzuhaltende Fristen
Dokumentation des Ist-Zustandes auf Grundlage vorliegender Unterlagen und
ergänzender Geländebegehungen
Überprüfung der technischen Ausführungsplanung hinsichtlich Einhaltung aller
Ausführungsplanung ökologisch relevanten Genehmigungsauflagen, insbesondere aller technischen
Bauweisen mit Bedeutung für die ökologische Durchgängigkeit, die
Besiedelbarkeit des Gewässers und seiner Ufer sowie zur typspezifischen Dynamik
Prüfung zusätzlicher Eingriffsminimierung im Zuge der Detailplanung (Optimierung)
Kennzeichnung aller umweltrelevanten Arbeitsschritte im Baustellenablaufplan
Prüfung des Baustelleneinrichtungsplans (Zufahrten, Lagerflächen, Depots für
wassergefährdende Stoffe)
Prüfung von Fäll- und Rodungsplänen
Prüfung des Wasserkonzeptes (Baustellenentwässerung, Wasserhaltung)
Prüfung des (Boden-) Entsorgungs- und – Verwertungskonzeptes
5Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das?
Beratung bei der Übernahme von Auflagen aus der
Genehmigung/Planfeststellung in die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere:
Baubeschreibung, Bauablauf
Erstellung der
Beratung bei fachbezogenen Leistungspositionen wie Errichtung von Bauzäunen,
Vergabeunterlagen
Einzelbaumschutz, fachgerechter Umgang mit Boden, vegetationstechnische
Arbeiten
Unterstützung bei der Submission umweltrelevanter Bautätigkeiten
Erarbeitung eines verständlichen Pflichtenheftes mit den wesentlichen Inhalten
der Genehmigung (v.a. der Auflagen) zur Information der Baufirmen /
verantwortlichen (techn.) Baustellenleiter. Erarbeitung einer Zusammenfassung des
Pflichtenheftes in Form einer „Anweisung für das Baupersonal“.
Ggf. Erarbeitung eines Alarmplanes für den „Havariefall“.
Durchführung von Zustandsfeststellungen für spätere
Vor Baubeginn / Beweissicherungsverfahren, ggf. Veranlassung der Entnahme von Boden- und
Baustelleneinrichtung Gewässerproben, etc.
Bekanntmachung der Genehmigungsauflagen im Rahmen einer vorbereitenden
Baubegehung (Bauanlaufbesprechung), Durchführung von
Informationsveranstaltungen über die Inhalte des Pflichtenheftes
Mitwirkung an der Kennzeichnung/Absteckung umweltrelevanter Maßnahmen:
Markierung der Baufeldgrenzen, Tabuflächen, Rodungsbereiche, Behelfsbrücken-/
Baustraßen 6Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das?
Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Vertretern der Umweltbehörden,
hierzu: Mitwirkung an Baustellenbesichtigungsterminen, ggf. Dokumentation,
Protokollführung
Abstimmung und Zusammenarbeit mit der technischen Bauleitung /
Bauoberleitung, hierzu: Mitwirkung an der Einbindung ökologisch begründeter
Maßnahmen in den Baustellenablauf
Durchführung von unangekündigten Routinebegehungen der Baustelle und
angrenzender Bereiche
Erstellen eines Umwelt-Bautagebuchs zur Dokumentation umweltrelevanter
Bauüberwachung
Bauvorgänge
Formulierung von Aufforderungsschreiben (Beseitigung von Mängeln,
Unterlassung von Beeinträchtigungen)
Ggf. Mitwirkung bei Beweissicherungsverfahren, ggf. Veranlassung der
Entnahme von Boden- und Gewässerproben etc.
Ggf. Dokumentation und Bilanzierung zusätzlicher, unvorhergesehener
Umweltbeeinträchtigungen
Ggf. Mitwirkung beim Einholen von Zusatzgenehmigungen (Erstellung von
Genehmigungsunterlagen in Text und Karte)
7Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das?
Rückbau und Mitwirkung bei der Durchführung und Abnahme von Rückbau- und
Rekultivierung des Rekultivierungsmaßnahmen Feststellung und Dokumentation umweltrelevanter
Baufeldes Mängel, Überwachung der Mängelbeseitigung
Dokumentation Effizienzkontrollen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Umfang, Art, Ziel)
Unterhaltung Vorgaben für die ökologische Gewässerunterhaltung und -entwicklung
8Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das?
verbindliche Abstimmung
Analyse des Ist-Zustandes
Brunner & Schmidweber 2007: 27, verändert
• ÖBB hat im Regelfall keine Weisungsbefugnis gegenüber den ausführenden
Unternehmen; Weisungsbefugnis bleibt bei der Bauleitung
• ÖBB kann mit umfassenden Kommunikationsaufgaben ausgestattet werden und
regelmäßig oder bei Bedarf mit Behörden in direkten Kontakt treten
Die ÖBB muss als Helfer bei der Umsetzung und nicht als
Störer angesehen werden! Diese Position muss meistens bei
jeder Baumaßnahme erst erarbeitet werden! 9Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Wer macht das?
Als Auflage im Planfeststellungsbeschluss ist der Vorhabenträger für
die Umsetzung verantwortlich
Schlüsselqualifikationen der ÖBB
• Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechtes
• umfangreiches naturschutzfachliches Wissen
• bodenkundliche Kenntnisse
• bauvertragliches und -technisches Grundwissen
• praktische Baustellenerfahrung
• Erfahrungen in Projektmanagement und Koordination
• Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
• Kenntnis des Gesamtprojektes,
• Kenntnis der lokalen Gewässermorphologie
• grundlegendes Verständnis der Hydraulik
• Kenntnis über Konstruktion und Ausführung der umzusetzenden
ingenieurbiologischen Bauweisen und Strukturmaßnahmen
10Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Wer macht das?
Berufsgruppen, die die ÖBB übernehmen:
• Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes
Biologe, Landespfleger, Geographen o. ä.
• Baubegleitung/Bauabwicklung
versierter Bauleiter (Bau- oder Umweltingenieur, Landespfleger,
Bodenkundler, Agraringenieur, Forstingenieur)
• Öffentlichkeitsarbeit
Landespfleger, Biologe, Geograph, Bauingenieur,
Bodenkundler, Agraringenieur, Forstingenieur
• Je nach Komplexität des Vorhabens sind mehrere Personen beteiligt
• Für die Abwicklung ist die Benennung einer verantwortlichen Person
als Ansprechpartner für den Vorhabenträger und die Bauleitung wichtig
11Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Gibt es Standards?
Nein!
Mit dem Merkblatt DWA-M 619
Ökologische Baubegleitung bei
Gewässerunterhaltung und –
ausbau soll der mögliche Rahmen
einer ÖBB beschrieben werden.
12Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
Vorbereitende Maßnahmen
Maßnahmen-Schutzgut-Matrix, Maßnahmenblätter
Maßnahme X.X Aufstellen von (Baum-)Schutzzäunen Umsetzung
Stammdaten Vor Maßnahmenbeginn
Schutzgut Pflanzen, Ökologische Vielfalt, Boden und Mensch - Einhaltung der DIN 18920, der RAS-LP4 sowie der Baumschutzsatzung der Kommune
Ziel(e) bauzeitlicher Schutz angrenzender Flächen, Baumgruppen und - Errichtung eines permanenten Zaunes zum Schutz der festgesetzten Erhaltungsgebiete
Einzelbäume (absolute Tabuflächen, vgl. Karte)
Begründung - DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
- In Kombination mit MB 1.2.6 (Hinweis auf baubedingte Sackgassen auf den
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) Erholungsrouten) phasenweises Aufstellen von Bauzäunen in den entsprechenden
- RAS-LP4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Land- aktuellen Bauabschnitten (Notwendigkeit in Abhängigkeit der jeweiligen Teilmaßnahmen)
schaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetati- sowie Einzelbaumschutz (Verschalung Baumkronenschutz bzw. Schutz des
onsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen Wurzelbereiches)
- Baumschutzsatzung der Kommune Berücksichtigung der Richtlinien (DIN 18920, RAS-LP4, Baumschutzsatzung der
Kommune) in der Ausschreibung
- Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
- Abgrenzung des Bodenerhaltungsgebiets - Lageplan der Bauzäune, der Gehölzgruppen sowie des Einzelbaumschutzes ist der
Aufsichtsbehörde mindestens 2 Wochen vor Baubeginn vorzulegen, falls er nicht schon
- Konfliktvermeidung Gegenstand des Baustelleneinrichtungsplanes ist.
Lokalisierung - Darstellung mit Karten-/Planausschnitt
Zeitrahmen vor Beginn der Bauarbeiten (s. Rahmenterminplan gemäß
genehmigten Bauzeitenplan)
Verantwortender Bauherr / Bauüberwachung / ÖBB
Während der Maßnahme
Prüfung/Kontrolle des Schutzes der festgesetzten Erhaltungsgebiete und der Wirksamkeit
von Einzäunungen, Baumkronenschutz, Schutz der Wurzelbereiche sowie
Einzelbaumverschalungen
Zeitrahmen während der gesamten Bauzeit/-phase (s. Rahmenterminplan gemäß
genehmigten Bauzeitenplan)
Verantwortender ÖBB
Nach Abschluss der Maßnahme
schadensfreier Rückbau
Zeitrahmen Nach Abschluss des Vorhabens (s. Rahmenterminplan gemäß
genehmigten Bauzeitenplan)
Verantwortender Bauüberwachung / ÖBBÖkologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
Erdarbeiten
Abstecken des Baufeldes, Baustraße, Abschieben des Oberbodens
14Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
Gewässertrassierung
Abstecken der Gewässertrasse in sensiblem Umfeld inkl. Festlegung der
Zufahrt der Baufahrzeuge,
Anlage einer Sekundäraue
15Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
Schutzmaßnahmen
Schutz von Kleingewässern (Wasserstände, Befahren mit Baufahrzeugen)
Schutz von Gehölzbeständen, Schutz von
Tieren (z.B. alternative Nistmöglichkeiten)
16Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
Baumschutz
Übermäßige Übererdung des Stammfußes
17Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
Unvorhergesehens im Bauablauf
Fällung zusätzlicher Gehölze, provisorische Gewässerüberfahrten, Müll in
der bisherigen Gewässerböschung
18Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
Gestaltungsmaßnahmen
Beurteilung des Einbaus von Vegetationsmatten, Anpflanzungen,
Begleitung von Totholzeinbau
19Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
Abschließende Bauarbeiten
Übertrag von Substrat (mit Organismen) in das neue Gerinne,
Wiederherstellung der temporären
Baustellenflächen
20Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
Dokumentation
Entwicklung des Gerinnes (Kiesbänke, Wirkung des Totholzes),
Vegetationsentwicklung, Schäden
21Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
Kommunikation und Abstimmungen
Baustellenbegehungen, Baubesprechungen und Bauabnahme
22Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
Abschlussbericht
Folgende i.d.R. im Rahmen der ÖBB anfallenden Arbeitsschritte sind in den Bericht
aufzunehmen:
• Kurze Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
• Kurze Beschreibung der durchgeführten Baumaßnahme unter besonderer
Beachtung der evtl. von der Planung abweichenden Ausführung
• ggf. Beschreibung besonderer Vorkommnisse (z. B. Fund von Bodendenkmälern;
Bodenverdichtungen außerhalb der Baustelleneinrichtungen) und deren
Konsequenzen
• Dokumentation der Termine (Listen; ggf. Tagesberichte, ggf. Protokolle)
• Dokumentation der Kommunikation mit den Beteiligten (insb. den Behörden;
Listen, ggf. Briefwechsel)
• Fotodokumentation der Baumaßnahme (digital)
23Vielen Dank für die Einladung
und Ihr Interesse!
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