Ökologische Baubegleitung (ÖBB) Was ist das? Wer macht das? Gibt es Standards? - Gewässer-Nachbarschaften Regionaler Erfahrungsaustausch ...
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Ökologische Baubegleitung (ÖBB) Was ist das? Wer macht das? Gibt es Standards? Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Ökol. Hans-Peter Henter Gewässer-Nachbarschaften Regionaler Erfahrungsaustausch Gewässer-Nachbarschaft Pfrimm, Seebach und Eisbach 30.10.2012, Grünstadt 1
Gliederung Ökologische Baubegleitung (ÖBB) Was ist das? Wer macht das? Gibt es Standards? Beispiele Wesentliche Grundlagen: •Merkblatt DWA-M 619 Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und –ausbau – Gelbdruck •Erfahrungen mit der ÖBB seit ca. 13 Jahren 2
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das? Beispiel der ÖBB im Planfeststellungsbeschluss ... (11) Zur Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung, insbesondere zur Berücksichtigung des vorsorgenden Biotop- und Artenschutzes, ist eine landschaftsökologische Baubegleitung von einer fachkundigen Person, die der zuständigen Aufsichtsbehörde vorab schriftlich zu benennen ist, durchführen zu lassen. Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen. 3
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das? Welche Leistungen leiten sich daraus ab? ... (11) Zur Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung, insbesondere zur Berücksichtigung des vorsorgenden Biotop- und Artenschutzes, ist eine landschaftsökologische Baubegleitung von einer fachkundigen Person, die der zuständigen Aufsichtsbehörde vorab schriftlich zu benennen ist, durchführen zu lassen. Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen. Projektphase Ausführungsplanung Erstellung der Vergabeunterlagen Vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung Bauüberwachung Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes Dokumentation Unterhaltung 4
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das? Aufbereiten der Genehmigungsunterlagen und Bestimmungen für die Ausführungsplanung und Ausschreibung Überprüfung der ökologischen Ausführungsplanung (LAP) hinsichtlich Ausgleichs-, Ersatz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aus der Genehmigung, insbesondere vegetationstechnische Maßnahmen sowie Bodenschutzmaßnahmen, Tabuflächen / Schutzgebiete, einzuhaltende Fristen Dokumentation des Ist-Zustandes auf Grundlage vorliegender Unterlagen und ergänzender Geländebegehungen Überprüfung der technischen Ausführungsplanung hinsichtlich Einhaltung aller Ausführungsplanung ökologisch relevanten Genehmigungsauflagen, insbesondere aller technischen Bauweisen mit Bedeutung für die ökologische Durchgängigkeit, die Besiedelbarkeit des Gewässers und seiner Ufer sowie zur typspezifischen Dynamik Prüfung zusätzlicher Eingriffsminimierung im Zuge der Detailplanung (Optimierung) Kennzeichnung aller umweltrelevanten Arbeitsschritte im Baustellenablaufplan Prüfung des Baustelleneinrichtungsplans (Zufahrten, Lagerflächen, Depots für wassergefährdende Stoffe) Prüfung von Fäll- und Rodungsplänen Prüfung des Wasserkonzeptes (Baustellenentwässerung, Wasserhaltung) Prüfung des (Boden-) Entsorgungs- und – Verwertungskonzeptes 5
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das? Beratung bei der Übernahme von Auflagen aus der Genehmigung/Planfeststellung in die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere: Baubeschreibung, Bauablauf Erstellung der Beratung bei fachbezogenen Leistungspositionen wie Errichtung von Bauzäunen, Vergabeunterlagen Einzelbaumschutz, fachgerechter Umgang mit Boden, vegetationstechnische Arbeiten Unterstützung bei der Submission umweltrelevanter Bautätigkeiten Erarbeitung eines verständlichen Pflichtenheftes mit den wesentlichen Inhalten der Genehmigung (v.a. der Auflagen) zur Information der Baufirmen / verantwortlichen (techn.) Baustellenleiter. Erarbeitung einer Zusammenfassung des Pflichtenheftes in Form einer „Anweisung für das Baupersonal“. Ggf. Erarbeitung eines Alarmplanes für den „Havariefall“. Durchführung von Zustandsfeststellungen für spätere Vor Baubeginn / Beweissicherungsverfahren, ggf. Veranlassung der Entnahme von Boden- und Baustelleneinrichtung Gewässerproben, etc. Bekanntmachung der Genehmigungsauflagen im Rahmen einer vorbereitenden Baubegehung (Bauanlaufbesprechung), Durchführung von Informationsveranstaltungen über die Inhalte des Pflichtenheftes Mitwirkung an der Kennzeichnung/Absteckung umweltrelevanter Maßnahmen: Markierung der Baufeldgrenzen, Tabuflächen, Rodungsbereiche, Behelfsbrücken-/ Baustraßen 6
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das? Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Vertretern der Umweltbehörden, hierzu: Mitwirkung an Baustellenbesichtigungsterminen, ggf. Dokumentation, Protokollführung Abstimmung und Zusammenarbeit mit der technischen Bauleitung / Bauoberleitung, hierzu: Mitwirkung an der Einbindung ökologisch begründeter Maßnahmen in den Baustellenablauf Durchführung von unangekündigten Routinebegehungen der Baustelle und angrenzender Bereiche Erstellen eines Umwelt-Bautagebuchs zur Dokumentation umweltrelevanter Bauüberwachung Bauvorgänge Formulierung von Aufforderungsschreiben (Beseitigung von Mängeln, Unterlassung von Beeinträchtigungen) Ggf. Mitwirkung bei Beweissicherungsverfahren, ggf. Veranlassung der Entnahme von Boden- und Gewässerproben etc. Ggf. Dokumentation und Bilanzierung zusätzlicher, unvorhergesehener Umweltbeeinträchtigungen Ggf. Mitwirkung beim Einholen von Zusatzgenehmigungen (Erstellung von Genehmigungsunterlagen in Text und Karte) 7
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das? Rückbau und Mitwirkung bei der Durchführung und Abnahme von Rückbau- und Rekultivierung des Rekultivierungsmaßnahmen Feststellung und Dokumentation umweltrelevanter Baufeldes Mängel, Überwachung der Mängelbeseitigung Dokumentation Effizienzkontrollen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Umfang, Art, Ziel) Unterhaltung Vorgaben für die ökologische Gewässerunterhaltung und -entwicklung 8
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das? verbindliche Abstimmung Analyse des Ist-Zustandes Brunner & Schmidweber 2007: 27, verändert • ÖBB hat im Regelfall keine Weisungsbefugnis gegenüber den ausführenden Unternehmen; Weisungsbefugnis bleibt bei der Bauleitung • ÖBB kann mit umfassenden Kommunikationsaufgaben ausgestattet werden und regelmäßig oder bei Bedarf mit Behörden in direkten Kontakt treten Die ÖBB muss als Helfer bei der Umsetzung und nicht als Störer angesehen werden! Diese Position muss meistens bei jeder Baumaßnahme erst erarbeitet werden! 9
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Wer macht das? Als Auflage im Planfeststellungsbeschluss ist der Vorhabenträger für die Umsetzung verantwortlich Schlüsselqualifikationen der ÖBB • Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechtes • umfangreiches naturschutzfachliches Wissen • bodenkundliche Kenntnisse • bauvertragliches und -technisches Grundwissen • praktische Baustellenerfahrung • Erfahrungen in Projektmanagement und Koordination • Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick • Kenntnis des Gesamtprojektes, • Kenntnis der lokalen Gewässermorphologie • grundlegendes Verständnis der Hydraulik • Kenntnis über Konstruktion und Ausführung der umzusetzenden ingenieurbiologischen Bauweisen und Strukturmaßnahmen 10
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Wer macht das? Berufsgruppen, die die ÖBB übernehmen: • Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes Biologe, Landespfleger, Geographen o. ä. • Baubegleitung/Bauabwicklung versierter Bauleiter (Bau- oder Umweltingenieur, Landespfleger, Bodenkundler, Agraringenieur, Forstingenieur) • Öffentlichkeitsarbeit Landespfleger, Biologe, Geograph, Bauingenieur, Bodenkundler, Agraringenieur, Forstingenieur • Je nach Komplexität des Vorhabens sind mehrere Personen beteiligt • Für die Abwicklung ist die Benennung einer verantwortlichen Person als Ansprechpartner für den Vorhabenträger und die Bauleitung wichtig 11
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Gibt es Standards? Nein! Mit dem Merkblatt DWA-M 619 Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und – ausbau soll der mögliche Rahmen einer ÖBB beschrieben werden. 12
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele Vorbereitende Maßnahmen Maßnahmen-Schutzgut-Matrix, Maßnahmenblätter Maßnahme X.X Aufstellen von (Baum-)Schutzzäunen Umsetzung Stammdaten Vor Maßnahmenbeginn Schutzgut Pflanzen, Ökologische Vielfalt, Boden und Mensch - Einhaltung der DIN 18920, der RAS-LP4 sowie der Baumschutzsatzung der Kommune Ziel(e) bauzeitlicher Schutz angrenzender Flächen, Baumgruppen und - Errichtung eines permanenten Zaunes zum Schutz der festgesetzten Erhaltungsgebiete Einzelbäume (absolute Tabuflächen, vgl. Karte) Begründung - DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und - In Kombination mit MB 1.2.6 (Hinweis auf baubedingte Sackgassen auf den Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) Erholungsrouten) phasenweises Aufstellen von Bauzäunen in den entsprechenden - RAS-LP4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Land- aktuellen Bauabschnitten (Notwendigkeit in Abhängigkeit der jeweiligen Teilmaßnahmen) schaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetati- sowie Einzelbaumschutz (Verschalung Baumkronenschutz bzw. Schutz des onsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen Wurzelbereiches) - Baumschutzsatzung der Kommune Berücksichtigung der Richtlinien (DIN 18920, RAS-LP4, Baumschutzsatzung der Kommune) in der Ausschreibung - Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft - Abgrenzung des Bodenerhaltungsgebiets - Lageplan der Bauzäune, der Gehölzgruppen sowie des Einzelbaumschutzes ist der Aufsichtsbehörde mindestens 2 Wochen vor Baubeginn vorzulegen, falls er nicht schon - Konfliktvermeidung Gegenstand des Baustelleneinrichtungsplanes ist. Lokalisierung - Darstellung mit Karten-/Planausschnitt Zeitrahmen vor Beginn der Bauarbeiten (s. Rahmenterminplan gemäß genehmigten Bauzeitenplan) Verantwortender Bauherr / Bauüberwachung / ÖBB Während der Maßnahme Prüfung/Kontrolle des Schutzes der festgesetzten Erhaltungsgebiete und der Wirksamkeit von Einzäunungen, Baumkronenschutz, Schutz der Wurzelbereiche sowie Einzelbaumverschalungen Zeitrahmen während der gesamten Bauzeit/-phase (s. Rahmenterminplan gemäß genehmigten Bauzeitenplan) Verantwortender ÖBB Nach Abschluss der Maßnahme schadensfreier Rückbau Zeitrahmen Nach Abschluss des Vorhabens (s. Rahmenterminplan gemäß genehmigten Bauzeitenplan) Verantwortender Bauüberwachung / ÖBB
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele Erdarbeiten Abstecken des Baufeldes, Baustraße, Abschieben des Oberbodens 14
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele Gewässertrassierung Abstecken der Gewässertrasse in sensiblem Umfeld inkl. Festlegung der Zufahrt der Baufahrzeuge, Anlage einer Sekundäraue 15
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele Schutzmaßnahmen Schutz von Kleingewässern (Wasserstände, Befahren mit Baufahrzeugen) Schutz von Gehölzbeständen, Schutz von Tieren (z.B. alternative Nistmöglichkeiten) 16
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele Baumschutz Übermäßige Übererdung des Stammfußes 17
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele Unvorhergesehens im Bauablauf Fällung zusätzlicher Gehölze, provisorische Gewässerüberfahrten, Müll in der bisherigen Gewässerböschung 18
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele Gestaltungsmaßnahmen Beurteilung des Einbaus von Vegetationsmatten, Anpflanzungen, Begleitung von Totholzeinbau 19
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele Abschließende Bauarbeiten Übertrag von Substrat (mit Organismen) in das neue Gerinne, Wiederherstellung der temporären Baustellenflächen 20
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele Dokumentation Entwicklung des Gerinnes (Kiesbänke, Wirkung des Totholzes), Vegetationsentwicklung, Schäden 21
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele Kommunikation und Abstimmungen Baustellenbegehungen, Baubesprechungen und Bauabnahme 22
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele Abschlussbericht Folgende i.d.R. im Rahmen der ÖBB anfallenden Arbeitsschritte sind in den Bericht aufzunehmen: • Kurze Beschreibung der geplanten Baumaßnahme • Kurze Beschreibung der durchgeführten Baumaßnahme unter besonderer Beachtung der evtl. von der Planung abweichenden Ausführung • ggf. Beschreibung besonderer Vorkommnisse (z. B. Fund von Bodendenkmälern; Bodenverdichtungen außerhalb der Baustelleneinrichtungen) und deren Konsequenzen • Dokumentation der Termine (Listen; ggf. Tagesberichte, ggf. Protokolle) • Dokumentation der Kommunikation mit den Beteiligten (insb. den Behörden; Listen, ggf. Briefwechsel) • Fotodokumentation der Baumaßnahme (digital) 23
Vielen Dank für die Einladung und Ihr Interesse! 24
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