Ökologische Baubegleitung (ÖBB) Was ist das? Wer macht das? Gibt es Standards? - Gewässer-Nachbarschaften Regionaler Erfahrungsaustausch ...

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Ökologische Baubegleitung (ÖBB)
          Was ist das?
        Wer macht das?
       Gibt es Standards?

            Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Ökol.
               Hans-Peter Henter

        Gewässer-Nachbarschaften
      Regionaler Erfahrungsaustausch
         Gewässer-Nachbarschaft
       Pfrimm, Seebach und Eisbach

           30.10.2012, Grünstadt
                                          1
Gliederung

 Ökologische Baubegleitung (ÖBB)
        Was ist das?
        Wer macht das?
        Gibt es Standards?
        Beispiele

Wesentliche Grundlagen:
•Merkblatt DWA-M 619 Ökologische Baubegleitung bei
Gewässerunterhaltung und –ausbau – Gelbdruck
•Erfahrungen mit der ÖBB seit ca. 13 Jahren
                                                     2
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) -   Was ist das?

Beispiel der ÖBB im Planfeststellungsbeschluss
 ...
 (11) Zur Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten
 Bauabwicklung, insbesondere zur Berücksichtigung des vorsorgenden
 Biotop- und Artenschutzes, ist eine landschaftsökologische
 Baubegleitung von einer fachkundigen Person, die der zuständigen
 Aufsichtsbehörde vorab schriftlich zu benennen ist, durchführen zu
 lassen. Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die Überwachung
 der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen
 Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und
 Verminderungsmaßnahmen.

                                                                      3
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) -   Was ist das?

Welche Leistungen leiten sich daraus ab?
 ...
 (11) Zur Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten
 Bauabwicklung, insbesondere zur Berücksichtigung des vorsorgenden
 Biotop- und Artenschutzes, ist eine landschaftsökologische
 Baubegleitung von einer fachkundigen Person, die der zuständigen
 Aufsichtsbehörde vorab schriftlich zu benennen ist, durchführen zu
 lassen. Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die Überwachung
 der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen
 Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und
 Verminderungsmaßnahmen.

       Projektphase
       Ausführungsplanung
       Erstellung der Vergabeunterlagen
       Vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung
       Bauüberwachung
       Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes
       Dokumentation
       Unterhaltung

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Ökologische Baubegleitung (ÖBB) -   Was ist das?

                     Aufbereiten der Genehmigungsunterlagen und Bestimmungen für die
                     Ausführungsplanung und Ausschreibung
                     Überprüfung der ökologischen Ausführungsplanung (LAP) hinsichtlich
                     Ausgleichs-, Ersatz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aus der
                     Genehmigung, insbesondere vegetationstechnische Maßnahmen sowie
                     Bodenschutzmaßnahmen, Tabuflächen / Schutzgebiete, einzuhaltende Fristen
                     Dokumentation des Ist-Zustandes auf Grundlage vorliegender Unterlagen und
                     ergänzender Geländebegehungen
                     Überprüfung der technischen Ausführungsplanung hinsichtlich Einhaltung aller
Ausführungsplanung ökologisch relevanten Genehmigungsauflagen, insbesondere aller technischen
                     Bauweisen mit Bedeutung für die ökologische Durchgängigkeit, die
                     Besiedelbarkeit des Gewässers und seiner Ufer sowie zur typspezifischen Dynamik
                     Prüfung zusätzlicher Eingriffsminimierung im Zuge der Detailplanung (Optimierung)
                     Kennzeichnung aller umweltrelevanten Arbeitsschritte im Baustellenablaufplan
                     Prüfung des Baustelleneinrichtungsplans (Zufahrten, Lagerflächen, Depots für
                     wassergefährdende Stoffe)
                     Prüfung von Fäll- und Rodungsplänen
                     Prüfung des Wasserkonzeptes (Baustellenentwässerung, Wasserhaltung)
                     Prüfung des (Boden-) Entsorgungs- und – Verwertungskonzeptes

                                                                                                         5
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) -   Was ist das?

                      Beratung bei der Übernahme von Auflagen aus der
                      Genehmigung/Planfeststellung in die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere:
                      Baubeschreibung, Bauablauf
   Erstellung der
                      Beratung bei fachbezogenen Leistungspositionen wie Errichtung von Bauzäunen,
 Vergabeunterlagen
                      Einzelbaumschutz, fachgerechter Umgang mit Boden, vegetationstechnische
                      Arbeiten
                      Unterstützung bei der Submission umweltrelevanter Bautätigkeiten
                      Erarbeitung eines verständlichen Pflichtenheftes mit den wesentlichen Inhalten
                      der Genehmigung (v.a. der Auflagen) zur Information der Baufirmen /
                      verantwortlichen (techn.) Baustellenleiter. Erarbeitung einer Zusammenfassung des
                      Pflichtenheftes in Form einer „Anweisung für das Baupersonal“.
                      Ggf. Erarbeitung eines Alarmplanes für den „Havariefall“.
                      Durchführung von Zustandsfeststellungen für spätere
  Vor Baubeginn /     Beweissicherungsverfahren, ggf. Veranlassung der Entnahme von Boden- und
Baustelleneinrichtung Gewässerproben, etc.
                      Bekanntmachung der Genehmigungsauflagen im Rahmen einer vorbereitenden
                      Baubegehung (Bauanlaufbesprechung), Durchführung von
                      Informationsveranstaltungen über die Inhalte des Pflichtenheftes
                      Mitwirkung an der Kennzeichnung/Absteckung umweltrelevanter Maßnahmen:
                      Markierung der Baufeldgrenzen, Tabuflächen, Rodungsbereiche, Behelfsbrücken-/
                      Baustraßen                                                                          6
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) -   Was ist das?

                      Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Vertretern der Umweltbehörden,
                      hierzu: Mitwirkung an Baustellenbesichtigungsterminen, ggf. Dokumentation,
                      Protokollführung
                      Abstimmung und Zusammenarbeit mit der technischen Bauleitung /
                      Bauoberleitung, hierzu: Mitwirkung an der Einbindung ökologisch begründeter
                      Maßnahmen in den Baustellenablauf
                      Durchführung von unangekündigten Routinebegehungen der Baustelle und
                      angrenzender Bereiche
                      Erstellen eines Umwelt-Bautagebuchs zur Dokumentation umweltrelevanter
Bauüberwachung
                      Bauvorgänge
                      Formulierung von Aufforderungsschreiben (Beseitigung von Mängeln,
                      Unterlassung von Beeinträchtigungen)
                      Ggf. Mitwirkung bei Beweissicherungsverfahren, ggf. Veranlassung der
                      Entnahme von Boden- und Gewässerproben etc.
                      Ggf. Dokumentation und Bilanzierung zusätzlicher, unvorhergesehener
                      Umweltbeeinträchtigungen
                      Ggf. Mitwirkung beim Einholen von Zusatzgenehmigungen (Erstellung von
                      Genehmigungsunterlagen in Text und Karte)

                                                                                                    7
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) -   Was ist das?

  Rückbau und        Mitwirkung   bei   der    Durchführung   und   Abnahme    von    Rückbau-     und
Rekultivierung des   Rekultivierungsmaßnahmen        Feststellung und Dokumentation umweltrelevanter
    Baufeldes        Mängel, Überwachung der Mängelbeseitigung
 Dokumentation       Effizienzkontrollen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Umfang, Art, Ziel)
  Unterhaltung       Vorgaben für die ökologische Gewässerunterhaltung und -entwicklung

                                                                                                     8
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) -   Was ist das?

                                           verbindliche Abstimmung
  Analyse des Ist-Zustandes

                                                                     Brunner & Schmidweber 2007: 27, verändert

• ÖBB hat im Regelfall keine Weisungsbefugnis gegenüber den ausführenden
  Unternehmen; Weisungsbefugnis bleibt bei der Bauleitung
• ÖBB kann mit umfassenden Kommunikationsaufgaben ausgestattet werden und
  regelmäßig oder bei Bedarf mit Behörden in direkten Kontakt treten

    Die ÖBB muss als Helfer bei der Umsetzung und nicht als
  Störer angesehen werden! Diese Position muss meistens bei
          jeder Baumaßnahme erst erarbeitet werden!                                                         9
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) –   Wer macht das?

Als Auflage im Planfeststellungsbeschluss ist der Vorhabenträger für
die Umsetzung verantwortlich

Schlüsselqualifikationen der ÖBB
    • Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechtes
    • umfangreiches naturschutzfachliches Wissen
    • bodenkundliche Kenntnisse
    • bauvertragliches und -technisches Grundwissen
    • praktische Baustellenerfahrung
    • Erfahrungen in Projektmanagement und Koordination
    • Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
    • Kenntnis des Gesamtprojektes,
    • Kenntnis der lokalen Gewässermorphologie
    • grundlegendes Verständnis der Hydraulik
    • Kenntnis über Konstruktion und Ausführung der umzusetzenden
      ingenieurbiologischen Bauweisen und Strukturmaßnahmen

                                                                    10
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) –   Wer macht das?

Berufsgruppen, die die ÖBB übernehmen:
    • Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes
          Biologe, Landespfleger, Geographen o. ä.
    • Baubegleitung/Bauabwicklung
          versierter Bauleiter (Bau- oder Umweltingenieur, Landespfleger,
          Bodenkundler, Agraringenieur, Forstingenieur)
    • Öffentlichkeitsarbeit
          Landespfleger, Biologe, Geograph, Bauingenieur,
          Bodenkundler, Agraringenieur, Forstingenieur

    • Je nach Komplexität des Vorhabens sind mehrere Personen beteiligt
    • Für die Abwicklung ist die Benennung einer verantwortlichen Person
      als Ansprechpartner für den Vorhabenträger und die Bauleitung wichtig

                                                                              11
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) –   Gibt es Standards?

Nein!

Mit dem Merkblatt DWA-M 619
Ökologische Baubegleitung bei
Gewässerunterhaltung und –
ausbau soll der mögliche Rahmen
einer ÖBB beschrieben werden.

                                                          12
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) –                             Beispiele

Vorbereitende Maßnahmen
Maßnahmen-Schutzgut-Matrix, Maßnahmenblätter

   Maßnahme X.X Aufstellen von (Baum-)Schutzzäunen                                   Umsetzung
   Stammdaten                                                                        Vor Maßnahmenbeginn
   Schutzgut       Pflanzen, Ökologische Vielfalt, Boden und Mensch                  -   Einhaltung der DIN 18920, der RAS-LP4 sowie der Baumschutzsatzung der Kommune
   Ziel(e)         bauzeitlicher Schutz angrenzender Flächen, Baumgruppen und        -   Errichtung eines permanenten Zaunes zum Schutz der festgesetzten Erhaltungsgebiete
                   Einzelbäume                                                           (absolute Tabuflächen, vgl. Karte)
   Begründung      -   DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
                                                                                     -   In Kombination mit MB 1.2.6 (Hinweis auf baubedingte Sackgassen auf den
                         Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen)                            Erholungsrouten) phasenweises Aufstellen von Bauzäunen in den entsprechenden
                   -   RAS-LP4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Land-       aktuellen Bauabschnitten (Notwendigkeit in Abhängigkeit der jeweiligen Teilmaßnahmen)
                        schaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetati-         sowie Einzelbaumschutz (Verschalung Baumkronenschutz bzw. Schutz des
                        onsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen                         Wurzelbereiches)

                   -   Baumschutzsatzung der Kommune                                  Berücksichtigung der Richtlinien (DIN 18920, RAS-LP4, Baumschutzsatzung der
                                                                                      Kommune) in der Ausschreibung
                   -   Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
                   -   Abgrenzung des Bodenerhaltungsgebiets                         -   Lageplan der Bauzäune, der Gehölzgruppen sowie des Einzelbaumschutzes ist der
                                                                                         Aufsichtsbehörde mindestens 2 Wochen vor Baubeginn vorzulegen, falls er nicht schon
                   -   Konfliktvermeidung                                                Gegenstand des Baustelleneinrichtungsplanes ist.
   Lokalisierung   -   Darstellung mit Karten-/Planausschnitt
                                                                                     Zeitrahmen             vor Beginn der Bauarbeiten (s. Rahmenterminplan gemäß
                                                                                                            genehmigten Bauzeitenplan)
                                                                                     Verantwortender        Bauherr / Bauüberwachung / ÖBB
                                                                                     Während der Maßnahme
                                                                                     Prüfung/Kontrolle des Schutzes der festgesetzten Erhaltungsgebiete und der Wirksamkeit
                                                                                     von Einzäunungen, Baumkronenschutz, Schutz der Wurzelbereiche                    sowie
                                                                                     Einzelbaumverschalungen

                                                                                     Zeitrahmen             während der gesamten Bauzeit/-phase (s. Rahmenterminplan gemäß
                                                                                                            genehmigten Bauzeitenplan)
                                                                                     Verantwortender        ÖBB
                                                                                     Nach Abschluss der Maßnahme
                                                                                     schadensfreier Rückbau

                                                                                     Zeitrahmen             Nach Abschluss des Vorhabens (s. Rahmenterminplan gemäß
                                                                                                            genehmigten Bauzeitenplan)
                                                                                     Verantwortender        Bauüberwachung / ÖBB
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) –   Beispiele

Erdarbeiten
Abstecken des Baufeldes, Baustraße, Abschieben des Oberbodens

                                                                14
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) –   Beispiele

Gewässertrassierung
Abstecken der Gewässertrasse in sensiblem Umfeld inkl. Festlegung der
                        Zufahrt der Baufahrzeuge,
                        Anlage einer Sekundäraue

                                                                        15
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) –   Beispiele

Schutzmaßnahmen
Schutz von Kleingewässern (Wasserstände, Befahren mit Baufahrzeugen)
                         Schutz von Gehölzbeständen, Schutz von
                         Tieren (z.B. alternative Nistmöglichkeiten)

                                                                       16
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) –   Beispiele

Baumschutz
Übermäßige Übererdung des Stammfußes

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Ökologische Baubegleitung (ÖBB) –   Beispiele

Unvorhergesehens im Bauablauf
Fällung zusätzlicher Gehölze, provisorische Gewässerüberfahrten, Müll in
der bisherigen Gewässerböschung

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Ökologische Baubegleitung (ÖBB) –   Beispiele

Gestaltungsmaßnahmen
Beurteilung des Einbaus von Vegetationsmatten, Anpflanzungen,
                          Begleitung von Totholzeinbau

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Ökologische Baubegleitung (ÖBB) –   Beispiele

Abschließende Bauarbeiten
Übertrag von Substrat (mit Organismen) in das neue Gerinne,
                           Wiederherstellung der temporären
                           Baustellenflächen

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Ökologische Baubegleitung (ÖBB) –   Beispiele

Dokumentation
Entwicklung des Gerinnes (Kiesbänke, Wirkung des Totholzes),
                          Vegetationsentwicklung, Schäden

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Ökologische Baubegleitung (ÖBB) –   Beispiele

Kommunikation und Abstimmungen
Baustellenbegehungen, Baubesprechungen und Bauabnahme

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Ökologische Baubegleitung (ÖBB) –   Beispiele

Abschlussbericht
Folgende i.d.R. im Rahmen der ÖBB anfallenden Arbeitsschritte sind in den Bericht
aufzunehmen:
• Kurze Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
• Kurze Beschreibung der durchgeführten Baumaßnahme unter besonderer
 Beachtung der evtl. von der Planung abweichenden Ausführung
• ggf. Beschreibung besonderer Vorkommnisse (z. B. Fund von Bodendenkmälern;
 Bodenverdichtungen außerhalb der Baustelleneinrichtungen) und deren
 Konsequenzen
• Dokumentation der Termine (Listen; ggf. Tagesberichte, ggf. Protokolle)
• Dokumentation der Kommunikation mit den Beteiligten (insb. den Behörden;
 Listen, ggf. Briefwechsel)
• Fotodokumentation der Baumaßnahme (digital)

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Vielen Dank für die Einladung
           und Ihr Interesse!

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