Grobkonzept für den Golfsport Phase 5 - BIRS-GOLF

Die Seite wird erstellt Malte Schindler
 
WEITER LESEN
Grobkonzept für den Golfsport Phase 5 - BIRS-GOLF
Grobkonzept für den Golfsport
Phase 5
Stand: 03.11.2020, Version 5.6
Gültig ab 29.10.2020

Epalinges, 3. November 2020

Swiss Golf
Place de la Croix-Blanche 19 • 1066 Epalinges
Tel. +41 21 785 70 00 • info@swissgolf.ch • swissgolf.ch
1.     Ausgangslage
Der Bundesrat erlässt in einem weiteren Schritt die folgenden Massnahmen per 29. Oktober
2020.

Es gelten folgende, schweizweite Grundregeln für alle:

1.  SpielerInnen mit Krankheitssymptomen spielen und trainieren nicht.
2.  Abstand halten: Minimum 1,5 Meter.
3.  In öffentlich zugänglichen Innenräumen, im Aussenbereich von Einrichtungen und
    Betrieben müssen Masken getragen werden (wie z.B. Restaurants und Sportanlagen).
4. Im Freien müssen Masken getragen werden, wenn der erforderliche Abstand nicht
    eingehalten werden kann.
5. Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum sind
    verboten.
6. Bei Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben sind maximal 50
    Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt.
7. Hygiene beachten.
8. Kontaktdaten angeben und Tracing ermöglichen.
9. Bei Symptomen testen lassen.
10. Isolation oder Quarantäne einhalten.

Die Verantwortung für die Bewältigung der Pandemie liegt weiterhin bei den
Kantonen. Die Clubs müssen neben den Anweisungen des Bundes auch die
Anweisungen der Kantone berücksichtigen.

2.     Formulierungen
• Muss-Formulierungen: werden vom Bund vorgegeben und sind zwingend.
• Soll-Formulierungen: dringliche Empfehlungen von Swiss Golf.

3.     Verantwortlichkeit für die Umsetzung
Für die Erstellung Ihres individuellen, konkreten Schutzkonzeptes sind neben den
aktuell gültigen Vorgaben des Bundes und der Kantone, folgende Grobkonzepte zu
beachten:

•    Für   den Golfbetrieb: das vorliegende Grobkonzept von «Swiss Golf».
•    Für   das Restaurant: das aktuell gültige Grobkonzept von «GastroSuisse».
•    Für   den Proshop: das aktuell gültige Grobkonzept des «Detailhandels».
•    Für   die Garderoben: das aktuell gültige Grobkonzept des «Fitnessverbands».

Verantwortung der Golfclubs und Golfplatzbetreiber, sowie der Betreiber von Pitch
& Putt-, Driving Range- und Indoor-Anlagen
Der Vorstand oder die Geschäftsleitung muss die Verantwortung für die Erstellung,
Kommunikation, Umsetzung, Einhaltung und Kontrolle ihres jeweiligen «Schutzkonzeptes»
übernehmen. Sie müssen einen Corona-Beauftragten bestimmen.

                                                                                    2/7
Verantwortung des Golfspielers
Der Golfspieler muss die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln des jeweiligen
«Schutzkonzeptes» selber übernehmen. Er verpflichtet sich bei der Anmeldung diese
einzuhalten.

Verantwortung des Golflehrers
Der Golflehrer muss die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln des jeweiligen
«Schutzkonzeptes» für sich und seine Schüler übernehmen. Er verpflichtet sich bei der
Anmeldung diese einzuhalten.

Verantwortung der Coaches, J+S-Leiter, Junioren-Captains, sonstige Trainer
Die Coaches, J+S-Leiter, Junioren-Captains und sonstige Trainer müssen die Verantwortung
für die Einhaltung der Regeln des jeweiligen «Schutzkonzeptes» selber übernehmen. Sie
verpflichten sich bei der Anmeldung diese einzuhalten.

Swiss Golf zählt auf Selbstverantwortung und Solidarität aller.

4.   Verantwortung für Mitglieder von Swiss Golf                 (Golfclubs, PGO’s und
     Angeschlossene Vereinigungen)

4.1. Für die Benutzung der Golfanlage
Die ganze Anlage kann unter Einhaltung der gültigen Vorgaben des Bundesrates weiterhin
geöffnet bleiben. In den öffentlich zugänglichen Räumen von Einrichtungen und Betrieben
sowie im Freien, wenn der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann, müssen
Masken getragen werden.

4.2. Für den Spielbetrieb
• In allen Clubs und allen Golfanlagen sollen Startzeit-Reservation online oder per Telefon
  weitergeführt werden. Somit ist die Rückverfolgung sichergestellt.
• Die Swiss Golf ID oder Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer jedes Spielers soll erfasst
  werden. Die Daten müssen 14 Tage aufbewahrt werden.
• Für Spieler, welche nur die Trainingsanlage benutzen, soll eine Präsenzliste erstellt
  werden. Die Swiss Golf ID oder Name, E-Mail, Telefonnummer und Datum und Uhrzeit
  jedes Spielers soll erfasst werden. Die Daten sollen 14 Tage aufbewahrt werden.
• Das Merkblatt «Verhalten bei Gewitter» muss überdacht werden. Bei Gewittergefahr soll
  der Spielbetrieb frühzeitig abgebrochen werden. (Keine Menschenansammlungen).

4.3. Für Club-Turniere und EDS-Karten
• Club-Turniere können gespielt werden.
• Die Teilnehmerzahl muss auf max. 50 Personen beschränkt werden.
• Auf Kanonenstarts muss verzichtet werden.
• Auf Preisverteilungen soll verzichtet werden.
• EDS-Karten können gespielt werden.
• Score Karten sollen vor der Runde direkt dem Marker abgegeben werden.
• Score Karten müssen nicht unterschrieben werden. Eine mündliche Bestätigung des
  Markers im Sekretariat genügt.
• Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Geburtstag ist die Teilnahme an Wettkämpfen
  nicht erlaubt (keine Turniere, keine EDS-Karten). Von dieser Massnahme ausgenommen
  sind Spieler des Nationalkaders (s. Liste im Anhang, Seite 7).
• Das Merkblatt «Verhalten bei Gewitter» muss überdacht werden (keine
  Menschenansammlungen).

                                                                                        3/7
4.4. Für grosse Turniere
Bis im Frühjahr 2021 finden keine grossen Turniere statt, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt
auf eine Definition von Grundregeln verzichtet wird. Auf die Turniersaison 2021 hin werden
der dannzumaligen Lage entsprechend die entsprechenden Grundregeln neu festgelegt.

4.5. Für das Sekretariat
• Das BAG-Plakat Neues Coronavirus: «So schützen wir uns» soll aufgehängt werden
  (Download: Homepage BAG).
• Beim Eingang sollen Desinfektionsmittel aufgestellt und Masken zur Abgabe vorhanden
  sein.
• In den öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben, müssen
  Masken getragen werden.
• Auch Mitarbeitende in Sekretariat müssen eine Maske tragen (Ausnahme: Im
  Einzelbüro).
• Die vorgeschriebene 1,5-Meter-Distanz muss eingehalten werden. Am Boden sollen 1,5-
  Meter-Abstände markiert werden.
• Reservationen sollen online oder telefonisch erfolgen. Bei Greenfee-Spielern soll die
  Swiss Golf ID oder Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer erfasst und die Daten
  gespeichert oder aufbewahrt werden. Somit ist die Rückverfolgung sichergestellt.
• Das Merkblatt «Verhalten bei Gewitter» muss überdacht werden und den Spielern
  kommuniziert werden.
• Bei Spielern, welche nur die Übungsanlage benutzen, sollen Name, Telefonnummer,
  Datum und Uhrzeit erfasst werden.
• Die Kontaktdaten müssen zwecks Identifizierung und Benachrichtigung
  ansteckungsverdächtiger Personen der zuständigen kantonalen Stelle auf deren Anfrage
  hin unverzüglich in elektronischer Form weitergeleitet werden.
• Flyers für den Individualverbrauch können abgegeben werden.
• Magazine, Zeitschriften, Prospekte für den allgemeinen Gebrauch sollen nicht aufgelegt
  werden.
• Mietartikel können ausgehändigt werden. Sie müssen jedoch regelmässig gereinigt und
  desinfiziert werden.
• Die Arbeitgeber beachten die Empfehlungen des BAG betreffend Erfüllung der
  Arbeitsverpflichtung von zu Hause aus.

4.6. Für das Restaurant
•   Die aktuelle Verordnung des Bundesrates muss eingehalten werden.
•   Das aktuell gültige «Grobkonzept von GastroSuisse» soll eingehalten werden.
•   Link GastroSuisse
•   Es sollen Masken zur Abgabe vorhanden sein.

4.7. Für den Pro-Shop
•   Die aktuelle Verordnung des Bundesrates muss eingehalten werden.
•   Das aktuell gültige «Grobkonzept des Detailhandels» soll eingehalten werden.
•   Link Detailhandel
•   Es sollen Masken zur Abgabe vorhanden sein.

4.8. Für die Garderoben
• Die aktuelle Verordnung des Bundesrates muss eingehalten werden.
• Das aktuell gültige Grobkonzept der «Interessengemeinschaft Fitness Schweiz» soll
  eingehalten werden.
• Link Fitnessverband
• Die Spieler sollen wenn immer möglich in Sportkleider auf den Platz kommen und zu
  Hause duschen.
• Wenn die Spieler direkt nach der Runde duschen, kann der Personenfluss und somit die
  Vorgaben (1,5 Meter-Abstands-Regel) am besten eingehalten werden.

                                                                                      4/7
4.9. Für den Platz
• Die 1,5-Meter-Abstands-Regel muss eingehalten werden. Bei Einhaltung des Abstands
  müssen auf dem Platz keine Masken getragen werden.

4.10. Für das Übungs-Green
• Die 1,5-Meter-Abstands-Regel muss jederzeit eingehalten werden.
• Kann der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden, müssen Masken getragen
  werden.

4.11. Für Driving Ranges, Übungsanlagen
• Die 1,5-Meter-Abstands-Regel muss eingehalten werden.
• Kann der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden, müssen Masken getragen
  werden.
• In den öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben müssen
  Masken getragen werden.
• Während Unterrichtsstunden sollen Masken getragen werden.

4.12. Für Indoor-Anlagen
• Die 1,5-Meter-Abstands-Regel muss eingehalten werden.
• Es müssen zudem Masken getragen werden.
• Auf das Tragen einer Maske kann verzichtet werden in grossen Räumlichkeiten (>15 m2
  pro Person), wenn zusätzliche Abstandsvorgaben und Kapazitätsbeschränkungen gelten
  und die Lüftung gewährleistet ist.

4.13. Für die Benutzung von Golf Carts
• Ein Golf Cart soll nur von einer Person genutzt werden (Ausnahme: Personen, welche im
  gleichen Haushalt leben).

4.14. Für die Benutzung des Caddy-Raums
• Die Golf-Trolleys sollen nach Möglichkeit vor und nach der Runde vom Spieler
  eigenhändig geholt und weggeräumt werden. Dies kann auch der Caddy-Master mit
  Schutzhandschuhen übernehmen.

4.15. Für die Reinigungs-Equipe
• Die Golfschläger sollen vom Spieler mit seinem eigenen Tuch eigenhändig gereinigt
  werden. Dies kann auch der Caddy-Master mit Schutzhandschuhen übernehmen.
• Die Trolleys sollen vom Spieler eigenhändig gereinigt werden. Dies kann auch der Caddy-
  Master mit Schutzhandschuhen übernehmen.
• Alle Räume sollen regelmässig gereinigt und desinfiziert werden.
• Die Reinigungsmassnahmen sollen den gegebenen Erfordernissen und den lokalen
  Gegebenheiten angepasst werden.
• Die Ballkörbe sollen regelmässig desinfiziert werden.
• Die Golf Carts und Miettrolleys sollen nach der Benutzung vom Personal desinfiziert
  werden.

                                                                                    5/7
5.   Verantwortung für Betreiber von Pitch & Putt-, Driving Range-
     und Indoor-Anlagen (nicht Mitglieder von Swiss Golf)

Die ganze Anlage kann unter Einhaltung der gültigen Vorgaben des Bundesrates geöffnet
bleiben.

• Wir empfehlen Ihnen, das «Grobkonzept für den Golfsport, Phase 5» auf ihre lokalen
  Gegebenheiten anzupassen.
• Wir raten Ihnen zudem, wie unseren Mitgliedern, den dringenden Empfehlungen von
  Swiss Golf zu folgen.
• Sollten sie nicht auf unserer Verteilerliste sein, melden Sie sich bitte bei unserer
  Geschäftsstelle, info@swissgolf.ch.

                                                                                     6/7
Anhang: Liste der Spieler U16 des Nationalkaders
Swiss Golf wird die Nomination der Spieler für das Nationalkader des Jahres 2021 bis Ende
November 2020 vornehmen.

Bis zu diesem Zeitpunkt sind Spieler U16 mit der Swiss Olympic Talent Card 2020, Stand
02.11.2020, gemäss Covid 19-Verordnung, Art. 6e, Ziff. 1 c. für Wettkämpfe zugelassen.

                      Swiss Golf Elite Teams 2020 - U16 SOTC National
                      (Situation au 02.11.2020)

     Nom              Prenom           DOB                       Home Club

 1   Aeschlimann      Jean-Leon        11.11.2004   Boys U16     Lipperswil
 2   Arafi            Anaïs            11.10.2005    Girls U15   Crans-sur-Sierre
 3   Arcauz           Alexandre        28.05.2005   Boys U15     Lausanne
 4   Beeli            Yana             22.08.2005    Girls U15   Sempachersee
 5   Brand            Alexander        13.02.2005   Boys U15     Bern
 6   Campana          Noë              18.02.2005   Boys U15     Limpachtal
 7   Candinas         Mischa           29.06.2005   Boys U15     Lägern
 8   De Giorgi        Massimo          23.02.2006   Boys U14     St.Apollinaire
 9   Garbely          Jonathan         05.08.2004   Boys U16     Oberkirch
10 Hausammann         Oliver           28.09.2004   Boys U16     Limpachtal
11 Hersperger         Mana             17.12.2006    Girls U14   Lausanne
12 Honnef             Tina             19.01.2005    Girls U15   Thunersee
13 Keller             Marc             05.04.2005   Boys U15     Schönenberg
14 Kepper             Ian              12.10.2004   Boys U16     Lipperswil
15 Koller             Yves             25.07.2006   Boys U14     Bubikon
16 Lössl              Franziska        10.03.2004    Girls U16   Bern
17 Luder              Ladina           15.04.2005    Girls U15   Migros GolfCard
18 Olesen             Anna             22.10.2006    Girls U14   Lausanne
19 Sindersberger      Sophia           21.03.2005    Girls U15   Ennetsee
20 Sommer             Julius           20.02.2006   Boys U14     Zumikon
21 Steinhauser        Marc             17.10.2004   Boys U16     Bubikon
22 Steinmann          Ben              19.05.2006   Boys U14     Zumikon
23 Uebelhart          Sarah            23.03.2006    Girls U14   Ennetsee

                                                                                     7/7
Sie können auch lesen