Aktuelle Situation, Probleme und Auswirkungen der geplanten Deichbaumaßnahmen bei der Errichtung eines Reserveraumes für Extremhochwasser in der ...

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Aktuelle Situation, Probleme und Auswirkungen der geplanten Deichbaumaßnahmen bei der Errichtung eines Reserveraumes für Extremhochwasser in der ...
Aktuelle Situation, Probleme und
Auswirkungen der geplanten
Deichbaumaßnahmen bei der
Errichtung eines Reserveraumes
für Extremhochwasser in der VG
Eich

Präsentation der Bürgerinitiative Polter/Retentionsraum
Gimbsheim-Eich 27.01.2015

W. Schallus
Aktuelle Situation, Probleme und Auswirkungen der geplanten Deichbaumaßnahmen bei der Errichtung eines Reserveraumes für Extremhochwasser in der ...
Ziele der BI

Ziel unserer Initiative ist es, zusammen mit der Kommunalpolitik
eine Änderung der vorgesehenen Deichbaumaßnahmen zu
erreichen. Diese sollten so ausgeführt werden, dass sie in einen
anwohner- und raumverträglichen Hochwasserschutz münden.
Dabei müssten faire Entschädigungen für die betroffenen Bürger
und Hausbesitzer im Schadensfall geleistet werden.
Dies ist z. Z. nicht vorgesehen.

Die nachfolgend aufgezeigten Ausführungen sind ausschließlich
Zitate bzw. Aussagen aus:
- Moderationsverfahren 2008-2011
- Unterlagen zur Antragskonferenz des Raumordnungsverfahren
  von 2013
- Raumordnungsentscheid 4/2014 SGD-Süd (Struktur und
  Genehmigungsbehörde Direktion Süd)
- Sowie öffentliche Aussagen der zuständigen Behörden
Aktuelle Situation, Probleme und Auswirkungen der geplanten Deichbaumaßnahmen bei der Errichtung eines Reserveraumes für Extremhochwasser in der ...
Aktuelle Situation, Probleme und Auswirkungen der
geplanten Deichbaumaßnahmen

    1. Um was geht es überhaupt?
    2. Bauwerkdaten
    3. Historie, was ist bisher passiert?
    4. Grundlage der Forderung nach Retentionsraum
    5. Aussage SGD-Süd: Der Überschwemmungspolder bzw. der zweite Damm
       schützt die VG Eich gegen Hochwasser
    6. Wir sind bereits geschützt
    7. Ein Deichbruch im Bereich der VG wird grundsätzlich angenommen
    8. Tatsächliches Schutzziel der Deichbaumaßnahme: Mittelrheintal
    9. Wohn- und Büroneubau an der Mainzer Hafenmole
    10. Exklusives Wohnen am Wasser
    11. und wie wohnen wir? (im Wasser?)
Aktuelle Situation, Probleme und Auswirkungen der geplanten Deichbaumaßnahmen bei der Errichtung eines Reserveraumes für Extremhochwasser in der ...
Aktuelle Situation, Probleme und Auswirkungen der
geplanten Deichbaumaßnahmen

 12. Keine Rechtsverbindlichkeit der Nutzungsart für HQ-200
 13. Aussage SGD-Süd: „Der neue Deich ist belebendes Landschaftselement“
 14. Planung bereits existent für: Süd-Erweiterung Richtung Hamm
 15. Auch das Hinterland ist betroffen (Alsheim)
 16. Akzeptanzfördernde Maßnahmen: eigentlich waren die Kommunen informiert
 17. Keine Entschädigung für Flutungsschäden bei Hausbesitzer
 18. Weitere Beeinträchtigungen
 19. Macht konstruktiver Widerstand Sinn?
Aktuelle Situation, Probleme und Auswirkungen der geplanten Deichbaumaßnahmen bei der Errichtung eines Reserveraumes für Extremhochwasser in der ...
1. Um was geht es überhaupt?

   In der VG Eich soll ein riesiger 900ha großer Retensions- Überschwemmungsraum
   auf dem Gebiet Guntersblum, Gimbsheim und Eich zum Schutz gegen ein
   sogenanntes 200. jähriges Hochwasser entstehen (HQ-200)

Der Überschwemmungsraum ist ca. 18mal größer als der aktuelle Eicher See
Quelle: Raumordnungsentscheid 4/2014 s. S.1
Aktuelle Situation, Probleme und Auswirkungen der geplanten Deichbaumaßnahmen bei der Errichtung eines Reserveraumes für Extremhochwasser in der ...
2. Bauwerkdaten

Quelle: Antragskonferenz zur ROV vom 1/2013 s. S. 16
Aktuelle Situation, Probleme und Auswirkungen der geplanten Deichbaumaßnahmen bei der Errichtung eines Reserveraumes für Extremhochwasser in der ...
3. Historie
- ca.1975.. erste Planung eines Überschwemmungsraum durch das Land
  Rhl. Pf.
- ca.1986… Stop aller Planungen durch die Umweltministerin Frau Martini
  Aussage:„ Dieses Gebiet ist für Überschwemmungsflächen nicht
  geeignet“
- 1995 Empfehlung der Enquete-Kommission des Landtages
  Hochwasserrückhaltemaßnahem einzuleiten
- 2008-2011 Moderationsverfahren zum Reserveraum
- 2011 Ende der Moderation (Alle wurden angehört, wer nicht akzeptierte,
  lief Gefahr ausgeschlossen zu werden) Teilnehmer: u.a. VG Eich,
  Landwirtschaft- Naturschutzverbände, Bauernvereine, ………
- 26/03/2014 Erörterungstermin zum ROV in Gimbsheim
- 04/2014 Raumordnungsbeschluss (positiver Abschluss der ROV)
  „Baumaßnahmen (neuer Damm) sind möglich und raumverträglich“
- bis ca. 2019 Einleitung der Planfeststellung u.a.mit Festlegung des exakten
  Dammverlaufs -> mündet in den Planfeststellungsbeschluss
4. Grundlage für Reserveraum

 Ist Empfehlung Enquete-Kommission des Landtags von 1995

          Keine vertragliche
            Verpflichtung

Quelle: Antragskonferenz zur ROV vom 1/2013 s. S. 6, ROE s. S. 8
5. SGD-Süd: Wir bauen den Damm zum Schutz der VG-Eich

            Der Reserveraum für Extremhochwasser
            wird zum Schutz der Gemeinden der
            Verbandsgemeinde Eich errichtet. Er
            schützt die Anwohner vor einem

            200-jährigen Extremhochwasser.

 Quelle: Aussage SGD-süd öffentliches Anhörungsverfahren Raumordnung in Gimbsheim, März 2014)
6. Wir sind bereits geschützt

    „Es wird vorgeschlagen den Rheinhauptdeich zu ertüchtigen, damit
    die umliegenden Bürgerinnen und Bürger auch bis zum Bauende
    der zweiten Deichlinie entsprechenden Schutz vor Hochwasser
    erfahren. Genau dieser Schutz könnte zeitlich schneller durch den
    vorgeschlagenen Ausbau des Rheinhauptdeiches gewährleistet
    werden.“
    Quelle: Moderationsbericht 2011 s. S. 28

    Maßnahme ist umgesetzt, der Schutz der
    Bevölkerung ist also bereits gewährleistet.
    Aber:
    Dieser Schutz wird jetzt bewusst durch gezielte Absenkung des
    Rheinhauptdeiches reduziert.

    Zur Flutung des Überschwemmungsraum wird der ertüchtigte
    Hauptdeich jedoch auf einer Länge von 30-50 Meter dauerhaft
    um 80cm abgesenkt. Das bedeutet, dass die Dammkrone
    (Schutzhöhe) noch 80cm über der Überflutungsstelle liegt.
     Quelle: ROE s. S. 39
7. Deichbruch im Bereich VG-Eich wird vorausgesetzt

                                      1. SGD-Süd geht jedoch in ihrer gesamten
                                         Argumentation davon aus, dass der neu
                                         ertüchtigte Hauptdamm genau zwischen dem
                                         Bereich Rh. KM 466 Eich und Rh. KM 474
                                         Guntersblum bricht (sog. Nullvariante)
                                         Landw. Kammer Rhl. Pf. ROE s. S. 31

                                      2. Die obere Landesplanungsbehörde stimmt
                                         SGD-Süd zu, dass der Deichbruch im Falle
                                         eines Extremhochwassers nicht ausge-
                                         schlossen werden kann … ROE s. S. 70

                                      3. Die Wahrscheinlichkeit des Deichbruch bei
                                         Hochwasser HQ-200 liegt außerhalb des
                                         statistisch abgesicherten Bereichs
                                         Stadtwerke MZ ROE s. S. 39/40, Grundlage:
                                         Internationale Kommission zum Schutz Rhein

                                      Fazit: Das Szenario Dammbruch wird
                                      konstruiert und vorgeschoben, um einen
                                      Vorwand (Schutz der VG Eich) für das
                                      Überschwemmungsgebiet und den zweiten
                                      Damm zu liefern.

                                      Unsere Region ist mit dem ertüchtigten
                                      Hauptdamm bereits sehr gut geschützt
Abbildung: Potenzielle Überschwemmungs-
flächen bei Hochwasser ROE s. S. 8
8. Tatsächliches Schutzziel Mittelrheintal
Was ist das tatsächliche Ziel des geplanten Polder?
Zitat:
„Durch den Reserveraum sollen insbesondere die finanziellen
Schäden sowie die wasserwirtschaftlichen Folgen durch Extrem-
hochwasser am Ober- u. Mittelrhein entschärft werden. Dazu
stehen Flächen in der notwendigen Größe und räumlichen Nähe zum
Schutzziel Mittelrheintal ausschließlich zwischen Oppenheim und
Eich zur Verfügung.“

            „Schutzziel Mittelrheintal“
 Quelle: Antragskonferenz 2013 s. S. 7

 Wenn das Wasser bei uns an der um 80cm abgesenkten Stelle
 überläuft, wird damit bei Mainz ein Pegelstand von 8m stabilisiert.
 Ab Pegelstand 8,30m würde in Mainz die Stadt und der Winterhafen
 überflutet
 Quelle: Wikipedia Pegelst. Mz. 4/12/14
9. Exklusiver Neubau an der Mainzer Hafenmole

Warum darf der Pegelstand in Mainz nicht so hoch steigen?

Damit u.a. in Mainz-Nord an der Hafenmole eine riesige, exklusive
Geschäfts- und Wohnsiedlung direkt am Wasser realisiert werden
kann.
10. Urbanes Wohnen und Arbeiten direkt am Wasser

„und in der VG Eich läuft der Reserveraum voll, eine Entschädigung
überfluteter Keller ist dabei nicht vorgesehen“
11. Was passiert bei uns?

   Der Binnenraum ist bereits jetzt durch
   Einleitung von Wasser aus dem rheinhessischen
   Hügelland und über Renaturierungsmaßnahmen
   (Altrhein-Seebacheinleitung) stark mit
   Grundwasser angereichert
   Quelle: ROE s. S. 23

                                3 km Entfernung = 3 Wochen Verzögerung

                                300 m = 3 Tage Verzögerung

Quelle: Antragsunterlage ROE 1/2013 s. S. 16
12. Keine Rechtsverbindlichkeit über Nutzungsart

„Der Reserveraum soll nur für Extremhochwasserereignisse (>HQ200)
zum Einsatz kommen.“
Quelle: Moderationsbericht 2001 s. S. 34

               Eine Rechtsverbindlichkeit dafür
               gibt es nicht!
Bei dem Polter-Reserveraum Altrip wird der Genehmigungsbehörde
bereits vorgeschlagen bei Hochwassergefahr immer alle vorhandenen
oder entstehenden Polter zu öffnen um die Belastung solidarisch auf alle
zu verteilen.

Eine ökologische Probeflutung wurde schon einmal im
Moderationsverfahren und Raumordnungsentscheid angesprochen
Quelle: Moderationsbericht 2001 s. S. 46 Pkt. 6.4.6 u. ROE s. S. 51
13. Der neue Deich wird ein belebendes Landschaftselement

Zitat SGD-Süd:

„Der geplante Deich stellt in der von landwirtschaftlicher Nutzung
geprägten Landschaft ein belebendes Strukturelement in der monoton
strukturierten Landschaft da“
Quelle: Antragskonferenz ROE 2013 s. S. 35
14. Süderweiterung bei Hamm bereits als Planung existent

Zitat :

„Da im Fall der Deichrückverlegung ca. 6,7mill m3 Überflutungsvolumen
verloren gehen, würde sich die Frage der Süderweiterung des
Reseveraums erneut stellen“
Quelle: Moderationsbericht 2011 s. S. 7 u. S. 34

Rheinland-Pfalz will das Gesamtreservevolumen um weitere 20% erhöhen
Quelle: ROE 4/2014 s. S. 72

           Die Süderweiterung Richtung Hamm
           besteht bereits als Option und Planung.
15. Auch das Hinterland der VG-Eich ist direkt betroffen

Zitat :

„Im Rahmen des Binnenhochwasserschutzes wird ein
Hochwasserrückhaltebecken      im    Raum     Alsheim
erforderlich, von Seiten des Landes geplant und der
Grunderwerb getätigt. Die Errichtung erfolgt durch die
zuständigen Verbandsgemeinden mit der finanziellen
Unterstützung (Höchstförderung Aktion Blau) durch
das Land.“
Quelle: Moderationsbericht s. S. 29

„Der in der Nähe von Alsheim für den Binnenhochwasserschutz benötigte
und vom Land Rheinland-Pfalz erworbene Hochwasserrückhalteraum
soll als Ökokonto genutzt werden können“

 Quelle: Moderationsbericht s. S. 46
16. Akzeptanzfördernde Maßnahmen

Eigentlich waren die Kommunen über das Vorhaben informiert

Mit Schreiben vom 05. Oktober 2012 bzw. 04. November haben die Verbandsgemeinden
Guntersblum bzw. Eich Vorschläge für Kompensationsprojekte als akzeptanzverbessernde
Maßnahmen in den betroffenen Gemeinden genannt. Folgende Schwerpunkte haben sich
ergeben:
- Erlass der 10%-Kommunaleigenleistung bei Rheinhauptdeichertüchtigung
- Unterstützung einer hochwasserrelevanten Feuerwehrausrüstung
- Verbesserung der Erholungsinfrastruktur mit Errichtung eines wasserwirtschaftlichen
   Themenpfades.

Quelle: Moderationsbericht s. S. 37
17. Keine Entschädigung bei Wasserschäden

1. Eine Entschädigung der durch das Hochwasser
  betroffenen Hausbesitzer ist nicht vorgesehen

2. „Ein Anspruch auf Entschädigung z.B. für Flächen und
  Häuser hinter dem Deich bei Extremhochwasser
  besteht nicht, da die Vernässung auch ohne
  Reserveraum eintreten würde“       Quelle: Moderationsbericht s. S. 31

3. Hier greift wieder das Dogma der SGD-Süd:
  Der Deich bricht sowieso und Alles steht unter Wasser
18. Weitere gravierende Beeinträchtigungen
- Verschmutzung des Trinkwasser
- 900ha Ackerlandverbrauch
- Kellervernässung am Ortsrand bei Flutung Reserveraum
- Vertreiben und Ertrinken der heimischen Wildtiere
- Stechmückenplage durch stehendes, stinkendes Wasser im
  Überflutungsraum
- Siedlung, Hühnerfarm mit Düngemittelwerk, Erdölförderanlagen
  werden mitgeflutet
- Binnenentwässerung (Gräben, Seebach, Kläranlage, Regenwasser etc.)
  soll im Flutungsfall über riesige mobile Pumpen gewährleistet werden

Diese Belastungen werden einem Gebiet aufgebürdet, das bereits mit
Kiesabbau, Erdölförderung, Renaturierung Altrhein, Naherholung und
Ausweisung großer Natur- und Wasserschutzzonen belastet ist.
19. Macht konstruktiver Widerstand Sinn?
Wie soll es jetzt weitergehen?

Ziele:
Mit der Kommunalpolitik im Rahmen der laufenden Planfeststellung sinnvolle
Änderungen zu erreichen!

Vorgehen:
Deshalb wird die BI mit ihrem Unterstützerpotential von 2800
wahlberechtigten  Bürgerunterschriften     aktiv und massiv diejenige
Kommunalpolitik unterstützen, die gemeinsam mit den Bürgern und uns
gegenüber der Planungsbehörde die notwendigen Änderungen zu einem
vernünftigen Hochwasserschutz herbeiführt .

Umsetzung:
Wir könnten uns eine zeitnahe Einbindung in den Informationsstand der
VG Eich in dem laufenden Planfeststellungsverfahren vorstellen, um dann bei
Notwendigkeit gemeinsam auf die Planungsbehörden einzuwirken.

Die bisherigen Erfahrungen der BI haben gezeigt, dass im Laufe des
Planfeststellungsverfahrens    gelegentlich   die      Einschaltung  eines
Fachanwaltsbüro zur Durchsetzung der Bürgerinteressen notwendig erscheint.
Die dafür notwendige finanzielle Ausgestaltung sollte von kommunaler Seite
bereitgestellt werden.

Wir hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Bürger der
VG Eich
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