Schutzkonzept Besuche St. Nikolaus-Besuche - Gültig ab 28. November 2020 - Samichlaus ...

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Schutzkonzept Besuche St. Nikolaus-Besuche - Gültig ab 28. November 2020 - Samichlaus ...
St. Nikolaus-Gesellschaft Opfikon-Glattbrugg                                              Schutzkonzept
                                                                       Schutzkonzept Samichlaus-Besuche

Schutzkonzept Besuche St. Nikolaus-Besuche
Gültig ab 28. November 2020

Allgemeines
Dieses Schutzkonzept basiert auf den Rahmenvorgaben, die vom des Gesundheit (BAG) erstellt wurden.

Die St. Nikolaus-Gesellschaft trägt mit den Samichlaus-Besuchen zur Aufrechterhaltung und
Weiterentwicklung eines schweizer Brautums bei. Das vorliegende Konzept soll Samichlaus-Besuche
ermöglichen und sicherstellen, dass dabei die Vorgaben des Bundes zum Schutz gegen das
Coronavirus eingehalten werden.

Dieses Schutzkonzept wurde von der St. Nikolaus-Gesellschaft Opfikon-Glattbrugg erarbeitet.Für die
Umsetzung des Schutzkonzepts übernimmt der Verein die Zuständigkeit. Die Kontrolle über Einhaltung
der Vorgaben obliegt den zuständigen Behörden.

Dieses Schutzkonzept gilt für die Samichlaus-Besuche, die nach geltender Corona-Verordnung private
Veranstaltungen sind, d.h. wenn sie a) nicht in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung stattfindet (son-
dern auf dem Privatgelände der Holzkooperation Opfikon-Glattbrugg) und b) ihre Teilnehmenden der
organisierenden Person namentlich bekannt sind und keine unbekannten Menschen dazustossen kön-
nen. Die Samichlaus-Besuche gelten daher als privat.

Ausgangslage:
Das vorliegende Schutzkonzept basiert auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der
Weiterverbreitung des Coronavirus. Somit sind Aktivitäten bis maximal 1000 Personen unter der
Einhaltung eines Schutzkonzepts ab dem 17. Juli erlaubt. Bei Veranstaltungen mit über 300 Personen
müssen Unterteilungen in Sektoren vorgenommen werden (siehe jubla.ch/corona FAQ).

Dabei gelten folgende Grundregeln:
   1. Gesund und symptomfrei an die Jubla-Aktivität
   2. Abstand halten
   3. Einhaltung der Hygieneregeln
   4. Präsenzlisten führen (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
   5. Bezeichnung verantwortliche Person

1    Gesund und symptomfrei an Samichlaus-Besuche

    a) Krankheitssymptome
Teilnehmende und Vereinsmitglieder (Samichläuse, Schmutzlis und weitere Helfende) mit
Krankheitssymptomen oder dem Verdacht einer Ansteckung dürfen nicht an Samichlaus-Aktivitäten
teilnehmen. Gleiches gilt für Teilnehmende und Vereinsmitglieder, wenn im gleichen Haushalt lebende
Personen die entsprechenden Krankheitssymptome aufweisen bzw. unter Verdacht einer Ansteckung
stehen. Sie bleiben zu Hause bzw. begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen
dessen Anweisungen. Die betroffene Personen-Gruppe ist, sofern die Person an einer Samichlaus-
Aktivität teilgenommen hat, umgehend über ein positives Testergebnis zu orientieren. Der Päsident (Urs
Hüsler) wird bei einem positiven Testresultat einer Person, die an einer Samichlaus-Aktivität
teilgenommen hat, informiert.

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St. Nikolaus-Gesellschaft Opfikon-Glattbrugg                                              Schutzkonzept
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    b) Risikogruppe
Gemäss BAG gehören folgende Personen in diese Gruppe (Anhang der «Verordnung 2 über
Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)»):
   -   Personen ab 65 Jahren
   -   schwangere Frauen
   -   Erwachsene Personen mit bestehenden Vorerkrankungen (z.B. Bluthochdruck, chronische
       Atemwegserkrankungen, Diabetes, Erkrankungen und Therapien welche das Immunsystem
       schwächen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs).

Die Teilnahme an Samichlaus-Aktivitäten ist freiwillig. Der Entscheid zur Teilnahme und zum Engagement
liegt bei den Teilnehmenden. Personen mit Vorerkrankungen entscheiden in Absprache mit der
Ärztin/dem Arzt, wie die Person an Samichlaus-Aktivitäten teilnehmen kann. Gefährdete Mitglieder der
St. Nikolaus-Gesellschaft entscheiden ebenfalls in Absprache mit ihrer Ärztin/ihrem Arzt, ob/wie eine
Teilnahme an Aktivitäten möglich ist.

2    Abstand halten

    a) Genügend Platz
Die Samichlaus-Besuche finden nur im Freien, vor der Hütte der Holzkooperationsgesellschaft im
Hardwald in Glattbrugg statt.

    b) Schminken und Vorbereiten
Die Vorbereitungsräume der Samichläuse und Schmutzlis werden immer gelüftet, um einer Verbrei-
tung durch Ärosolen vorzubeugen.
Die SchminkerInnen tragen bei Unterschreitung des Mindestabstand von 1.5 m zum Samichlaus
bzw. Schmutzli eine Maske.

    c) Während der Aktivität
Um das Einhalten der Abstände garantieren zu können, finden diese an einem Festbank statt. Die Besu-
cher sitzen auf einer Seite, während sich der Chlaus und Schmutzli auf der gegenüberliegenden Seite
mit einem Mindestabstand von 1.5 m befindet.
Alle Besucher über 12 Jahren werden dazu angehalten, Masken zu tragen. Nach jedem Besuch werden
die Flächen desinfisziert.
Wenn ein Besuch zu früh zur Waldhütte kommt, wird dieser an der Feuerstelle warten, um den erforderli-
chen Abstand zu anderen Besuchern einhalten zu können.
Während der Aktivitäten stellt der Verein eine Drittperson zur Seite, die Sicherstellt, dass alle Bestimmun-
ged des Schutzkonzepts und des BAG eingehalten werden.
Es wird werden Verpflegung abgegeben noch entgegengenommen. (vgl. 3d) Verpflegung)

    d) Vor und nach der Aktivität
Die Abstandregeln rund um die eigentliche Aktivität werden eingehalten (z.B. bei An- und Abreise,
Aufeinandertreffen mit den Kinder und den Eltern, Begrüssung und Verabschiedung).

Bei der Anreise werden die Sicherheitsvorgaben des Bundes und Kantons beachtet (z.B. Maskenpflicht
im ÖV).

3    Einhaltung der Hygieneregeln
Es werden Regeln zur Hygiene und Reinigung aller genutzten Räumlichkeiten aufgestellt und im Verein
sowie an die Besucher kommuniziert.

    a) Gründlich Hände waschen
Die Vereinsmitglieder waschen vor und nach der Aktivität gründlich die Hände mit Seife. Die Besucher
desinifiszieren vor dem Kontakt mit den Vereinsmitgliedern die Hände. Das Desinfektionsmittel wird von
der St. Nikolaus-Gesellschaft zur Verfügung gestellt.

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    b) Samichlaus-/ Schmutzli Garnituren und Handschuhe
Die Kleider, Perücken und Bärte werden personalisiert. Sie werden für die gesamte Zeit von nur ei-
ner Person genutzt. Die Handschuhe werden nach einem Einsatz gereinigt.

    c) Reinigung
Die Reinigung der Vorbereitungsräume wird in Absprache mit dem Präsident (Urs Hüsler) koordiniert.

    d) Verpflegung
Der Verein gibt keine Verpflegung an die Besucher ab und nimmt auch keine Verpflegung von
Drittpersonen entgegen. Bei Bedarf bringen alle ihre eingenen angeschriebenen Trinkflaschen mit.
Alle werden angehalten, kein Essen und keine Getränke mit anderen Personen zu teilen.

4    Präsenzlisten führen

    a) Schriftliche Protokollierung der Teilnehmenden
Um im Falle einer Infektion die Infektionskette nachverfolgen zu können, wird bei jeder Aktivität eine Liste
der anwesenden Teilnehmenden geführt (z.B. für jeden Besuchstag eine Liste mit Kontaktdaten).
Besucher müssen sich vorab anmelden und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Wer nicht angemeldet ist,
darf an keinem Besuch mit dem Samichlaus teilen. Die anwesenden Vereinsmitglieder führen intern eine
Anwesenheitsliste.
Auf Verlangen der Gesundheitsbehörde muss diese Liste vorgewiesen werden können und 14 Tage
aufbewahrt werden.

    b) Kontakt zu anderen Gruppen
Die Besuche finden vor der Hütte der Holzkooperationsgesellschaft im Hardwald in Glattbrugg statt. Die
Region ist nur schwach frequentiert. Der Anstand zu anderen Personengruppen wird gewährleistet.

Um Gruppenansammlungen zu vermeiden, werden die Besuche zeitlich versetzt geplant. Es befindet
sich immer nur eine Familie bzw. Besuchergruppe vor Ort (blau markiert). Sollte ein Gruppe zu früh
erscheinen, kann die Abstandsregelung gewährt werden, indem die eintreffenden an der Feuerstelle
mit mehr als 1.5 m Abstand zur anderen Personengruppe warten (rot markiert). Die Wartestelllen werden
mit Schildern markiert.

Abbildung 1: Waldhütte Häuligrueb

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5    Verantwortlichkeit der Umsetzung vor Ort – Bezeichnung verantwortlicher
     Personen
Die Verantwortung für das Schutzkonzept und die Umsetzung des Schutzkonzepts liegt bei den Organisa-
toren der St.Nikolaus-Aktivität. Es wird eine Person bestimmt (Urs Hüsler), welche die Verantwortung für das
Schutzkonzept und deren Umsetzung übernimmt.
Folgende Aufgaben fallen dabei an:

    •   Thematisierung des Schutzkonzepts und deren Umsetzung im Verein
    •   Allgemeine Information der Besucher über die Umsetzung des Schutzkonzepts
    •   Überprüfung der Liste aller Beteiligten an den einzelnen Aktivitäten

Eine vom Verein gestellte Drittperson ist für die Umsetzung des Schutzkonzepts und Einhaltung der
Hygienemassnahmen während den Aktivitäten verantwortlich.

    •   Planung und Durchführung der Aktivitäten unter Einhaltung der Hygienemassnahmen
    •   Altersgerechte Kommunikation der Hygienemassnahmen an die Teilnehmenden
    •   Sicherstellung der Händewaschmöglichkeit vor und nach der Aktivitäten für die
        Vereinsmitglieder
    •   Führung einer Liste der Teilnehmenden der einzelnen Aktivitäten

Als St. Nikolaus-Gesellschaft tragen wir eine gesellschaftliche Verantwortung. Alle Vereins-Mitglieder
tragen eine hohe Selbstverantwortung zur Umsetzung des Schutzkonzepts.

6    Kommunikation des Schutzkonzeptes
Das Schutzkonzept steht auf www.samichlau-glattbrugg.ch zur Verfügung.

Die St. Nikolaus-Gesellschaft Opfikon-Glattbrugg verfolgt stets die aktuelle Lage (z.B. neue gesetzliche
Massnahmen) und leitet daraus die nötigen Umsetzungen innerhalb des Vereins ab. Sie informiert die
Mitglieder regelmässig via E-Mail und bezieht sich dabei auf das BAG.

Der Veinsvorstand kommuniziert die Inhalte des Schutzkonzepts den Vereinsmitglieder, Kindern und
Eltern sowie auch wichtigen Netzwerkpartnern (z.B. Holzkooperation Opfikon-Glattbrugg).

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