Schutzkonzept Covid 19 für die Schule Wynigen-Seeberg - Stand 26. Februar 2021

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Schutzkonzept Covid 19 für
die Schule Wynigen-Seeberg

      Stand 26. Februar 2021
     Änderungen aktuell
Inhalt

Allgemeinde Erläuterungen ............................................................................................................ 3
   1      Einleitung ................................................................................................................................ 3
   1.1       Grundlagen ......................................................................................................................... 3
   1.2       Ziel des schulinternen Schutzkonzeptes.............................................................................. 3
Konkrete Umsetzung....................................................................................................................... 3
   2      Ergänzungen zum kantonalen Leitfaden "Präsenzunterricht mit Schutzmassnahmen" ........... 3
   2.1       Hygienemassnahmen.......................................................................................................... 3
   2.2       Reinigung ............................................................................................................................ 4
   2.3       Unterricht konkret ................................................................................................................ 4
   2.4       Mittagstisch ......................................................................................................................... 5
   2.5       Personal .............................................................................................................................. 5
   2.6       Quarantäne bei Einreise aus Risikostaaten ......................................................................... 5
   2.7       Elternarbeit .......................................................................................................................... 5
   2.8       Vorgehen bei Krankheitssymptomen und Meldeprozesse ................................................... 6
   2.9       Information und Kommunikation .......................................................................................... 6
   2.10         Verschiedenes ................................................................................................................. 7

   3      Beilagen: Merkblätter Zyklus 1 + 2, Zyklus 3 „Vorgehen bei Krankheits- /
                    Erkältunssymptomen“

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Allgemeinde Erläuterungen

1         Einleitung
Solange die Pandemie nicht gebannt ist, stehen die Minimierung der Ansteckungen und der Schutz
der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen und des übrigen Schulpersonals im
Vordergrund.

1.1       Grundlagen
Als Grundlagen für die Umsetzung des Präsenzunterrichts COVID-19 gelten folgende Dokumente:
    - Kantonalen Richtlinien "Präsenzunterricht mit Schutzmassnahmen", Leitfaden für die
       Volksschule des Kantons Bern zum Schuljahr 2020/21
      -   FAQ-Corona Schuljahr 2020/21 der BKD: Diese werden laufend aktualisiert unter:
          https://www.erz.be.ch/erz/de/index/kindergarten_volksschule/kindergarten_volksschule/coron
          a/schuljahr-2020-21.html

1.2       Ziel des schulinternen Schutzkonzeptes
Die Mitarbeitenden der Schule Wynigen-Seeberg arbeiten mit einer gemeinsamen Grundlage. Sie
handeln und kommunizieren einheitlich.

Konkrete Umsetzung

2         Ergänzungen zum kantonalen Leitfaden "Präsenzunterricht mit Schutzmassnahmen"
Die folgenden Massnahmen gelten verbindlich für die Schule Wynigen-Seeberg.

2.1       Hygienemassnahmen
Die aktuell geltenden Hygienemassnahmen werden mit den Schulkindern regelmässig thematisiert.
    - Die Lehrpersonen sorgen dafür, dass das regelmässige gründliche Händewaschen fix in den
       Schulalltag integriert wird.
      -   Die Lehrpersonen achten mit ihren Klassen/Gruppen darauf, dass in den Unterrichtsräumen
          regelmässig (vor, mitten, nach jeder Unterrichtslektion) ausgiebig gelüftet wird. Das BAG
          empfiehlt folgende 8 Lüftungsregeln: https://www.schulen-lueften.ch/de

2.1.1 Hygienemasken
    - Auf dem gesamten Schul- und Kindergartengelände sowie in den Gebäuden gilt
      Maskenpflicht für Erwachsene und für Jugendliche ab der 5. Klasse, auch während des
      Unterrichts, inkl. Pausen. Ab der 4. Klasse wird das Maskentragen empfohlen.
      -   Den Mitarbeitenden sowie den Schülerinnen und Schülern werden grundsätzlich Masken
          kostenlos zur Verfügung gestellt. Es dürfen auch eigene Masken (Papier und Stoff) getragen
          werden.
      -   Beim Auftreten von Symptomen (Akutfälle) erhalten jüngere Schülerinnen und Schüler die
          benötigte Hygienemaske ebenfalls kostenlos.
      -   Die Schulleitung ist dafür besorgt, dass genügend Masken zur Verfügung stehen.

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-   Lehrpersonen, die andere Hygienemasken verwenden wollen, bestellen und bezahlen diese
          selber. Ausnahme: Lehrpersonen aus der Risikogruppe mit einem Arztzeugnis.

2.2       Reinigung
Die Reinigung erfolgt nach dem Schutzkonzept der Gemeinden.

2.3       Unterricht konkret
          Grundsätzlich gilt der aktuelle Leitfaden "Präsenzunterricht mit Schutzmassnahmen" der
          BKD. Aktivitäten, welche im Freien ausgeübt werden können, sind sehr erwünscht.

2.3.1 Sportunterricht
    - Vor und nach dem Sportunterricht werden die Kinder/Jugendlichen zu gründlichem
      Händewaschen angeleitet.
      -   Auf Kontakt- und Ballsportarten mit engem Körperkontakt wird wenn möglich verzichtet.
      -   Der Sportunterricht ist im Freien ohne Masken wieder erlaubt, sofern die Abstände
          eingehalten werden.

      -   Der Schwimmunterricht für Schulen (ohne AdS Schwimmen) kann wieder stattfinden.

2.3.2 Medien/Informatik
    - Vor der Benutzung der elektronischen Geräte werden die Hände gewaschen.
      -   Der SMI der Schule (Spezialist für Medien & Informatik) organisiert, in Absprache mit der
          Schulleitung, die Desinfektion der Geräte nach Bedarf.

2.3.3 WAH
    - Die Nahrungszubereitung findet mit Maske statt.
      -   Zum Essen sitzen die Schülerinnen und Schüler maximal zu viert an einem Tisch.
      -   Es gilt das Schutzkonzept der Schulküchen.

2.3.4 Angebote der Schule (AdS)
    - Die Angebote TTG, Tastaturschreiben und Flötenunterricht finden statt. Wenn es möglich ist,
      die Schülerinnen und Schüler nach Klassen getrennt setzen oder Masken zur Verfügung
      stellen.
      -   Die AdS Schwimmen (wegen Klassendurchmischung) und Mannschaftssport (Primarstufe)
          und Handball (Oberstufe) finden nicht statt.
      -   Für das AdS Kochen werden in Absprache mit der Schulleitung andere Möglichkeiten
          gesucht.

2.3.5 Pausen
    - Auf Spiele mit engem Körperkontakt wird verzichtet, Fussballspielen ist erlaubt.

2.3.6 Znüni, Geburtstags-Znüni, Kochen und Backen
    - Die Kinder und Jugendlichen dürfen keine Znüni/Getränke teilen.
      -   Geburtstags-Znüni sind portioniert möglich. Vor dem Verteilen der Znüni werden die Hände
          gewaschen.
      -   Kochen und backen ist im Unterricht erlaubt, jedoch nur mit Maske.

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2.3.7 Exkursionen, Lager
    - Keine Exkursionen mit dem ÖV, Ausflüge in die Natur, zu Fuss oder mit dem Velo sind
      erlaubt.
      -   Es finden keine Skilager statt (Entscheid Behörde).

2.4       Mittagstisch

2.4.1 Essensausgabe/Essensituation am Mittagstisch
    - Es gibt keine Essensselbstbedienung, ebenfalls keine Besteckbedienung.
      -   Zum Schutz aller Beteiligten sind bei der Essensausgabe Plexiglasscheiben aufgestellt.
      -   Die Mitarbeitenden tragen bei der Essensausgabe Masken.
      -   Das Mittagessen wird in zwei Schichten eingenommen.
      -   Die Kinder und Jugendlichen essen zu viert an einem Tisch. Jugendliche und Lehrpersonen
          haben beim Essen den nötigen Abstand.

2.5       Personal

2.5.1 Maskenpflicht
      Die Lehrpersonen tragen auf dem ganzen Schulareal und im Unterricht Masken.

2.5.2 Konferenzen
    - Präsenzkonferenzen, Gespräche mit mehr als fünf Personen sind nicht erlaubt.
      -   In sämtlichen Schulräumen dürfen sich nicht mehr als fünf Personen gleichzeitig aufhalten.
      -   Der Mindestabstand muss in jedem Fall eingehalten werden.

2.6       Quarantäne bei Einreise aus Risikostaaten
      -   Vernimmt eine Lehrperson, dass ein Kind aus einem Land aus der Risikoliste des BAG
          eingereist ist, wird die Schulleitung informiert. Diese sucht das Gespräch mit den Eltern und
          macht sie auf die Quarantänepflicht aufmerksam. Die Eltern erhalten zudem den
          entsprechenden Brief (Vorlage Kanton).

2.7       Elternarbeit

2.7.1 Präsenz von Eltern auf den Schulgeländen und in den Schulgebäuden

      -   Das Schulgelände ist nur noch für erwachsene Personen zugänglich, die in den Schulbetrieb
          involviert sind.
      -   Elterngespräche, Übertrittsgespräche werden wenn immer möglich digital oder telefonisch
          oder, falls dies nicht möglich ist, unter Einhaltung der Schutzmassnahmen (Abstand,
          Masken, Lüften, Reinigung der Oberflächen) mit max. fünf Personen durchgeführt.
      -   Unterrichtsbesuche sind nicht erlaubt.

2.7.2 Kommunikation mit Eltern
    - Während dem Präsenzunterricht erfolgt die Kommunikation zwischen Lehrpersonen und
      Eltern auf dem bisher üblichen Weg.

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-   Im Falle von erneutem Fernunterricht oder temporären Klassenschliessungen erfolgt die
          Kommunikation auf elektronischem Weg.

2.8       Vorgehen bei Krankheitssymptomen und Meldeprozesse

2.8.1 Krankheitssymptome vor dem Unterricht
    - Bei welchen Krankheitssymptomen die Schulkinder oder das Schulpersonal zu Hause
      bleiben müssen, bzw. vom Unterricht abgemeldet werden, ist folgenden Merkblättern (der
      Erziehungsdirektorenkonferenz) zu entnehmen:
      -   Kindergarten bis 6. Klasse: "Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei
          Kindern in Kindergarten und Primarschule" (Merkblatt Zyklus 1)
      -   7.-9. Klasse und Schulpersonal: "Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei
          Jugendlichen der Sekundarstufe 1" Jugendlichen" wird auf zwei zusätzlichen Merkblättern
          (der Erziehungsdirektion) beschrieben" (Merkblatt Zyklus 2)

2.8.2 Krankheitssymptome während des Unterrichts
   -  Treten bei Schulkindern Krankheitssymptome während des Unterrichts oder am Mittagstisch
      auf, werden sie umgehend isoliert (Ecke im Klassenzimmer, anderes Zimmer), bis die
      Lehrperson/Mitarbeitende des Mittagstisches sichergestellt hat, dass sie entweder abgeholt
      werden oder jemand sie zuhause erwartet. Falls möglich, trägt das Kind zusätzlich eine
      Hygienemaske.
  -       Falls beim Schulpersonal Krankheitssymptome auftreten, muss umgehend die Schulleitung
          oder die Standortverantwortliche informiert werden.

2.8.3 Offene Testergebnisse
    - Müssen Familienangehörige (Eltern, Geschwister, Personen im gleichen Haushalt) getestet
      werden, bleiben die Kinder/Jugendlichen vorsorglich zu Hause bis das Ergebnis klar ist.
      -   Für Lehrpersonen gilt die gleiche Regelung.
      -   Die Klassenlehrpersonen informieren die Schulleitung.

2.8.4 Positives Testergebnis oder Quarantäne
    - Falls bei einem Schulkind ein positives Testergebnis festgestellt oder eine Quarantäne
      verordnet wird, melden dies die Eltern sofort der Klassenlehrperson. Diese leitet die
      Information umgehend an die Schulleitung weiter.
      -   Falls bei einem Mitarbeitenden der Schule ein positives Testergebnis festgestellt oder eine
          Quarantäne verordnet wird, meldet sie dies umgehend der Schulleitung.
      -   Die Schulleitung informiert die zuständigen Stellen und leitet die nächsten Schritte ein.

2.9       Information und Kommunikation

2.9.1 Information der Eltern
    - Bei einem positiven Testergebnis informiert die Schulleitung die Eltern der Klasse mit dem
      entsprechenden Brief (Vorlage Kanton).

2.9.2     Information der Mitarbeitenden
      -   Die Schulleitung informiert die Mitarbeitenden der Schule bei einer Quarantäne oder einem
          positiven Testergebnis per Info-Mail.

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-   Die Daten werden von allen Beteiligten selbstverständlich vertraulich behandelt.

2.9.3 Information der Behörden und Fachstellen
      Bei einem positiven Testergebnis informiert die Schulleitung die zuständigen Behörden und
      Fachstellen.

2.9.4 Medien
      ALLE Medien-Anfragen zu Corona werden vom Schulpersonal an die Schulleitung
      weitergeleitet.

2.9.5 Homepage
      Das Schutzkonzept Covid19 der Schule Wynigen-Seeberg wird laufend aktualisiert und ist
      auf der Website der Schule aufgeschaltet (www.schule-wynigen-seeberg.ch).

2.10   Verschiedenes

2.10.1 Schulbus
   - Für die Fahrt im Schulbus gilt die Maskenpflicht ab der 5. Klasse, im öffentlichen Verkehr ab
       12 Jahren.
   -   Die Fahrerinnen/Fahrer tragen Hygieneschutzmasken oder sind durch Plexiglasscheiben von
       den Kindern getrennt.
   -   Die Distanz von 1.5m von der Fahrerin/ dem Fahrer zu den Kindern wird auch beim ein-/
       aussteigen eingehalten.
   -   Wenn es die Platzverhältnisse zulassen, bleibt der Beifahrersitz frei.

2.10.2 Zahnprophylaxe
   - Die Klassenbesuche werden nicht durchgeführt.
   -   Auf das Zähneputzen wird aus Hygienegründen verzichtet.

2.10.4 Pausenkiosk
   - Der Pausenkiosk bleibt bis auf weiteres geschlossen.

Als Vorlage für dieses Schutzkonzept diente das Schutzkonzept der Volksschule Oberburg.
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