Schutzkonzept Covid 19 für die Schule Wynigen-Seeberg - Stand 26. Februar 2021
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Schutzkonzept Covid 19 für die Schule Wynigen-Seeberg Stand 26. Februar 2021 Änderungen aktuell
Inhalt Allgemeinde Erläuterungen ............................................................................................................ 3 1 Einleitung ................................................................................................................................ 3 1.1 Grundlagen ......................................................................................................................... 3 1.2 Ziel des schulinternen Schutzkonzeptes.............................................................................. 3 Konkrete Umsetzung....................................................................................................................... 3 2 Ergänzungen zum kantonalen Leitfaden "Präsenzunterricht mit Schutzmassnahmen" ........... 3 2.1 Hygienemassnahmen.......................................................................................................... 3 2.2 Reinigung ............................................................................................................................ 4 2.3 Unterricht konkret ................................................................................................................ 4 2.4 Mittagstisch ......................................................................................................................... 5 2.5 Personal .............................................................................................................................. 5 2.6 Quarantäne bei Einreise aus Risikostaaten ......................................................................... 5 2.7 Elternarbeit .......................................................................................................................... 5 2.8 Vorgehen bei Krankheitssymptomen und Meldeprozesse ................................................... 6 2.9 Information und Kommunikation .......................................................................................... 6 2.10 Verschiedenes ................................................................................................................. 7 3 Beilagen: Merkblätter Zyklus 1 + 2, Zyklus 3 „Vorgehen bei Krankheits- / Erkältunssymptomen“ 2
Allgemeinde Erläuterungen 1 Einleitung Solange die Pandemie nicht gebannt ist, stehen die Minimierung der Ansteckungen und der Schutz der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen und des übrigen Schulpersonals im Vordergrund. 1.1 Grundlagen Als Grundlagen für die Umsetzung des Präsenzunterrichts COVID-19 gelten folgende Dokumente: - Kantonalen Richtlinien "Präsenzunterricht mit Schutzmassnahmen", Leitfaden für die Volksschule des Kantons Bern zum Schuljahr 2020/21 - FAQ-Corona Schuljahr 2020/21 der BKD: Diese werden laufend aktualisiert unter: https://www.erz.be.ch/erz/de/index/kindergarten_volksschule/kindergarten_volksschule/coron a/schuljahr-2020-21.html 1.2 Ziel des schulinternen Schutzkonzeptes Die Mitarbeitenden der Schule Wynigen-Seeberg arbeiten mit einer gemeinsamen Grundlage. Sie handeln und kommunizieren einheitlich. Konkrete Umsetzung 2 Ergänzungen zum kantonalen Leitfaden "Präsenzunterricht mit Schutzmassnahmen" Die folgenden Massnahmen gelten verbindlich für die Schule Wynigen-Seeberg. 2.1 Hygienemassnahmen Die aktuell geltenden Hygienemassnahmen werden mit den Schulkindern regelmässig thematisiert. - Die Lehrpersonen sorgen dafür, dass das regelmässige gründliche Händewaschen fix in den Schulalltag integriert wird. - Die Lehrpersonen achten mit ihren Klassen/Gruppen darauf, dass in den Unterrichtsräumen regelmässig (vor, mitten, nach jeder Unterrichtslektion) ausgiebig gelüftet wird. Das BAG empfiehlt folgende 8 Lüftungsregeln: https://www.schulen-lueften.ch/de 2.1.1 Hygienemasken - Auf dem gesamten Schul- und Kindergartengelände sowie in den Gebäuden gilt Maskenpflicht für Erwachsene und für Jugendliche ab der 5. Klasse, auch während des Unterrichts, inkl. Pausen. Ab der 4. Klasse wird das Maskentragen empfohlen. - Den Mitarbeitenden sowie den Schülerinnen und Schülern werden grundsätzlich Masken kostenlos zur Verfügung gestellt. Es dürfen auch eigene Masken (Papier und Stoff) getragen werden. - Beim Auftreten von Symptomen (Akutfälle) erhalten jüngere Schülerinnen und Schüler die benötigte Hygienemaske ebenfalls kostenlos. - Die Schulleitung ist dafür besorgt, dass genügend Masken zur Verfügung stehen. 3
- Lehrpersonen, die andere Hygienemasken verwenden wollen, bestellen und bezahlen diese selber. Ausnahme: Lehrpersonen aus der Risikogruppe mit einem Arztzeugnis. 2.2 Reinigung Die Reinigung erfolgt nach dem Schutzkonzept der Gemeinden. 2.3 Unterricht konkret Grundsätzlich gilt der aktuelle Leitfaden "Präsenzunterricht mit Schutzmassnahmen" der BKD. Aktivitäten, welche im Freien ausgeübt werden können, sind sehr erwünscht. 2.3.1 Sportunterricht - Vor und nach dem Sportunterricht werden die Kinder/Jugendlichen zu gründlichem Händewaschen angeleitet. - Auf Kontakt- und Ballsportarten mit engem Körperkontakt wird wenn möglich verzichtet. - Der Sportunterricht ist im Freien ohne Masken wieder erlaubt, sofern die Abstände eingehalten werden. - Der Schwimmunterricht für Schulen (ohne AdS Schwimmen) kann wieder stattfinden. 2.3.2 Medien/Informatik - Vor der Benutzung der elektronischen Geräte werden die Hände gewaschen. - Der SMI der Schule (Spezialist für Medien & Informatik) organisiert, in Absprache mit der Schulleitung, die Desinfektion der Geräte nach Bedarf. 2.3.3 WAH - Die Nahrungszubereitung findet mit Maske statt. - Zum Essen sitzen die Schülerinnen und Schüler maximal zu viert an einem Tisch. - Es gilt das Schutzkonzept der Schulküchen. 2.3.4 Angebote der Schule (AdS) - Die Angebote TTG, Tastaturschreiben und Flötenunterricht finden statt. Wenn es möglich ist, die Schülerinnen und Schüler nach Klassen getrennt setzen oder Masken zur Verfügung stellen. - Die AdS Schwimmen (wegen Klassendurchmischung) und Mannschaftssport (Primarstufe) und Handball (Oberstufe) finden nicht statt. - Für das AdS Kochen werden in Absprache mit der Schulleitung andere Möglichkeiten gesucht. 2.3.5 Pausen - Auf Spiele mit engem Körperkontakt wird verzichtet, Fussballspielen ist erlaubt. 2.3.6 Znüni, Geburtstags-Znüni, Kochen und Backen - Die Kinder und Jugendlichen dürfen keine Znüni/Getränke teilen. - Geburtstags-Znüni sind portioniert möglich. Vor dem Verteilen der Znüni werden die Hände gewaschen. - Kochen und backen ist im Unterricht erlaubt, jedoch nur mit Maske. 4
2.3.7 Exkursionen, Lager - Keine Exkursionen mit dem ÖV, Ausflüge in die Natur, zu Fuss oder mit dem Velo sind erlaubt. - Es finden keine Skilager statt (Entscheid Behörde). 2.4 Mittagstisch 2.4.1 Essensausgabe/Essensituation am Mittagstisch - Es gibt keine Essensselbstbedienung, ebenfalls keine Besteckbedienung. - Zum Schutz aller Beteiligten sind bei der Essensausgabe Plexiglasscheiben aufgestellt. - Die Mitarbeitenden tragen bei der Essensausgabe Masken. - Das Mittagessen wird in zwei Schichten eingenommen. - Die Kinder und Jugendlichen essen zu viert an einem Tisch. Jugendliche und Lehrpersonen haben beim Essen den nötigen Abstand. 2.5 Personal 2.5.1 Maskenpflicht Die Lehrpersonen tragen auf dem ganzen Schulareal und im Unterricht Masken. 2.5.2 Konferenzen - Präsenzkonferenzen, Gespräche mit mehr als fünf Personen sind nicht erlaubt. - In sämtlichen Schulräumen dürfen sich nicht mehr als fünf Personen gleichzeitig aufhalten. - Der Mindestabstand muss in jedem Fall eingehalten werden. 2.6 Quarantäne bei Einreise aus Risikostaaten - Vernimmt eine Lehrperson, dass ein Kind aus einem Land aus der Risikoliste des BAG eingereist ist, wird die Schulleitung informiert. Diese sucht das Gespräch mit den Eltern und macht sie auf die Quarantänepflicht aufmerksam. Die Eltern erhalten zudem den entsprechenden Brief (Vorlage Kanton). 2.7 Elternarbeit 2.7.1 Präsenz von Eltern auf den Schulgeländen und in den Schulgebäuden - Das Schulgelände ist nur noch für erwachsene Personen zugänglich, die in den Schulbetrieb involviert sind. - Elterngespräche, Übertrittsgespräche werden wenn immer möglich digital oder telefonisch oder, falls dies nicht möglich ist, unter Einhaltung der Schutzmassnahmen (Abstand, Masken, Lüften, Reinigung der Oberflächen) mit max. fünf Personen durchgeführt. - Unterrichtsbesuche sind nicht erlaubt. 2.7.2 Kommunikation mit Eltern - Während dem Präsenzunterricht erfolgt die Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern auf dem bisher üblichen Weg. 5
- Im Falle von erneutem Fernunterricht oder temporären Klassenschliessungen erfolgt die Kommunikation auf elektronischem Weg. 2.8 Vorgehen bei Krankheitssymptomen und Meldeprozesse 2.8.1 Krankheitssymptome vor dem Unterricht - Bei welchen Krankheitssymptomen die Schulkinder oder das Schulpersonal zu Hause bleiben müssen, bzw. vom Unterricht abgemeldet werden, ist folgenden Merkblättern (der Erziehungsdirektorenkonferenz) zu entnehmen: - Kindergarten bis 6. Klasse: "Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindergarten und Primarschule" (Merkblatt Zyklus 1) - 7.-9. Klasse und Schulpersonal: "Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Jugendlichen der Sekundarstufe 1" Jugendlichen" wird auf zwei zusätzlichen Merkblättern (der Erziehungsdirektion) beschrieben" (Merkblatt Zyklus 2) 2.8.2 Krankheitssymptome während des Unterrichts - Treten bei Schulkindern Krankheitssymptome während des Unterrichts oder am Mittagstisch auf, werden sie umgehend isoliert (Ecke im Klassenzimmer, anderes Zimmer), bis die Lehrperson/Mitarbeitende des Mittagstisches sichergestellt hat, dass sie entweder abgeholt werden oder jemand sie zuhause erwartet. Falls möglich, trägt das Kind zusätzlich eine Hygienemaske. - Falls beim Schulpersonal Krankheitssymptome auftreten, muss umgehend die Schulleitung oder die Standortverantwortliche informiert werden. 2.8.3 Offene Testergebnisse - Müssen Familienangehörige (Eltern, Geschwister, Personen im gleichen Haushalt) getestet werden, bleiben die Kinder/Jugendlichen vorsorglich zu Hause bis das Ergebnis klar ist. - Für Lehrpersonen gilt die gleiche Regelung. - Die Klassenlehrpersonen informieren die Schulleitung. 2.8.4 Positives Testergebnis oder Quarantäne - Falls bei einem Schulkind ein positives Testergebnis festgestellt oder eine Quarantäne verordnet wird, melden dies die Eltern sofort der Klassenlehrperson. Diese leitet die Information umgehend an die Schulleitung weiter. - Falls bei einem Mitarbeitenden der Schule ein positives Testergebnis festgestellt oder eine Quarantäne verordnet wird, meldet sie dies umgehend der Schulleitung. - Die Schulleitung informiert die zuständigen Stellen und leitet die nächsten Schritte ein. 2.9 Information und Kommunikation 2.9.1 Information der Eltern - Bei einem positiven Testergebnis informiert die Schulleitung die Eltern der Klasse mit dem entsprechenden Brief (Vorlage Kanton). 2.9.2 Information der Mitarbeitenden - Die Schulleitung informiert die Mitarbeitenden der Schule bei einer Quarantäne oder einem positiven Testergebnis per Info-Mail. 6
- Die Daten werden von allen Beteiligten selbstverständlich vertraulich behandelt. 2.9.3 Information der Behörden und Fachstellen Bei einem positiven Testergebnis informiert die Schulleitung die zuständigen Behörden und Fachstellen. 2.9.4 Medien ALLE Medien-Anfragen zu Corona werden vom Schulpersonal an die Schulleitung weitergeleitet. 2.9.5 Homepage Das Schutzkonzept Covid19 der Schule Wynigen-Seeberg wird laufend aktualisiert und ist auf der Website der Schule aufgeschaltet (www.schule-wynigen-seeberg.ch). 2.10 Verschiedenes 2.10.1 Schulbus - Für die Fahrt im Schulbus gilt die Maskenpflicht ab der 5. Klasse, im öffentlichen Verkehr ab 12 Jahren. - Die Fahrerinnen/Fahrer tragen Hygieneschutzmasken oder sind durch Plexiglasscheiben von den Kindern getrennt. - Die Distanz von 1.5m von der Fahrerin/ dem Fahrer zu den Kindern wird auch beim ein-/ aussteigen eingehalten. - Wenn es die Platzverhältnisse zulassen, bleibt der Beifahrersitz frei. 2.10.2 Zahnprophylaxe - Die Klassenbesuche werden nicht durchgeführt. - Auf das Zähneputzen wird aus Hygienegründen verzichtet. 2.10.4 Pausenkiosk - Der Pausenkiosk bleibt bis auf weiteres geschlossen. Als Vorlage für dieses Schutzkonzept diente das Schutzkonzept der Volksschule Oberburg. 7
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