SCHUTZKONZEPT COVID19 - FEUERWEHR STÜTZPUNKT AMRISWIL - FEUERWEHR AMRISWIL

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SCHUTZKONZEPT COVID19 - FEUERWEHR STÜTZPUNKT AMRISWIL - FEUERWEHR AMRISWIL
Schutzkonzept Covid19
Feuerwehr Stützpunkt Amriswil

02.2021 | Kommando
1. Einleitung
§ Basis für das Schutzkonzept bilden
  § Erläuterungen zur Verordnung vom 19.06.2020 über Massnahmen
    in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
    des Bundesamt für Gesundheit BAG
  § Die Information der Feuerwehrinspektorate der Kantone St. Gallen
    und Thurgau betreffend Empfehlung über die Handhabung der
    verschärften Corona Maßnahmen

§ Die Schutzmassnahmen sind in der Ausbildung und im Einsatz
  umzusetzen. Andere Schutzmassnahmen sind erlaubt, wenn die
  Situation dies erfordert, sie aber dem Schutzprinzip entsprechen und
  im Schutz gleichwertig oder besser sind (z.B. Einsatz Atemschutz).
2. Ziele der Massnahmen
¡ Das Ziel dieser Massnahmen ist es, die Angehörigen der Feuerwehr
  Amriswil und ihr privates Umfeld vor einer Ansteckung durch das
  Corona Virus zu schützen. Besonderen Schutz kommt dabei
  besonders gefährdeten Personen zu.

¡ Zudem gilt es damit auch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr
  Amriswil zu schützen, bzw. möglichst zu vermeiden, dass sich
  gleichzeitig mehrere Personen innerhalb der Feuerwehr mit dem
  Corona Virus infizieren.
3. Grundregeln
Das Schutzkonzept muss sicherstellen, dass die folgenden Vorgaben eingehalten
werden. Für jede dieser Vorgaben müssen ausreichende und angemessene
Massnahmen vorgesehen werden. Das Kommando ist für die Auswahl und
Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich.

1. Alle Angehörigen der Feuerwehr (AdF) reinigen sich regelmässig die Hände.

2. Die AdF und andere Personen halten mind. 1.5m Abstand zueinander.

3. Regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch,
   insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.

4. Besonders gefährdete oder kranke AdF nach Hause schicken und anweisen, die
   (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen.

5. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen,
   um den Schutz zu gewährleisten (Abstand < als 1.5 Meter).

6. Information der AdF und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und
   Massnahmen.
4.1 Händehygiene
Nr.      Vorgaben                  Umsetzung
4.1.1    Die AdF waschen sich      Waschgelegenheit mit
         regelmässig die Hände     Wasser und Seife stehen im
                                   Feuerwehrzentrum zur
                                   Verfügung.

                                   Bei Übungen im Gelände
                                   stehen „Hygienekoffer“ mit
                                   Desinfektionsmittel bereit.
4.1.2                              Im Einsatz gilt das Konzept
                                   „Einsatzhygiene“. Das
                                   Material für die
                                   Handreinigung wird auf dem
                                   Schadenplatz bereit gestellt.
4.1.3    Körperkontakt vermeiden   Kein Händeschütteln
4.2 Schutzmasken und Einweghandschuhe
Nr.      Vorgaben           Umsetzung
4.2.1    Schutzmasken       Es besteht eine generelle
                            Pflicht zum Tragen von
                            Schutzmasken.
4.2.2    Einweghandschuhe   Wunden an den Fingern
                            abdecken oder
                            Schutzhandschuhe tragen.

                            Das präventive Tragen von
                            Einweghandschuhen ist bis
                            auf den üblichen Gebrauch
                            nicht empfohlen.
4.3 Reinigung
Nr.      Vorgaben                    Umsetzung
4.3.1    Objekte, die von mehreren  Fahrzeugkabinen,
         Personen angefasst werden, Bedieneinheiten von
         regelmäßig reinigen        Geräten und Maschinen
                                    werden nach der Übung
                                    oder dem Einsatz retabliert
                                    und mit einem
                                    Desinfektionsmittel
                                    gereinigt.

                                     Material (z.B. Funkgeräte)
                                     wenn möglich nicht teilen.
4.3.2    Für einen regelmässigen     Lüften in
         ausreichenden               Ausbildungsräumen und
         Luftaustausch sorgen        Fahrzeugen.
5.1 Gruppenkonstellation
Nr.       Vorgaben                    Umsetzung
5.1.1     Anzahl Personen im          Nur AdF mit einem
          Zentrum ist limitiert       Übungsaufgebot oder Alarm
                                      sind im Zentrum erlaubt.

                                      Zuschauer und Gäste sind
                                      nicht zugelassen.
5.1.2     Antreten räumlich trennen   Grosse Fahrzeughalle
                                          Pikettzüge
                                          Fachausbildungen

                                      Kleine Fahrzeughalle
                                           Stabszug
5.1 Gruppenkonstellation
Nr.       Vorgaben                Umsetzung
5.1.3     Gruppeneinteilung       Die AdF werden bei
                                  Übungsbeginn in Gruppen
                                  eingeteilt. Die Gruppen
                                  halten sich gemeinsam am
                                  Arbeitsplatz auf.

                                  Ein Austausch oder Wechsel
                                  über die Gruppen hinaus ist
                                  nicht erwünscht.
5.1.4     Kontaktdaten erfassen   Vor jeder Übung und nach
                                  jedem Einsatz wird eine
                                  Teilnehmerliste erstellt. Die
                                  Daten können für das
                                  Contact Tracing verwendet
                                  werden.
5.2 Besonders gefährdete Personen
Nr.      Vorgaben               Umsetzung
5.2.1    Besonders gefährdete   Absenzen müssen gemeldet
         Personen schützen      werden. Bekannte Absenzen
                                (Symptome/Krankheit)
                                werden zwecks
                                Sicherstellung der
                                Einsatzbereitschaft dem
                                Kommandanten gemeldet
5.2.2    Schutz vor Infektion   Keine kranke AdF üben oder
                                in den Einsatz lassen und
                                sofort nach Hause schicken.

                                Eingangskontrollen
                                durchführen.
6.1 Kantine
Nr.       Vorgaben                     Umsetzung
6.1.1     In Betriebskantinen dürfen   Gestaffelte Pausen sind in
          AdF und Ausbildner           der Kantine möglich.
          verköstigt werden
                                       Auf das Feierabend Bier
                                       wird bis auf weiteres
                                       verzichtet und die Kantine
                                       bleibt nach den Übungen
                                       geschlossen.
6.2 Feuerwehrzentrum
Nr.      Vorgaben                      Umsetzung
6.2.1    Minimale Aufenthaltszeit in   Plakataushang an den
         den Garderoben                Garderobentüren, welcher
                                       auf die minimale
                                       Aufenthaltszeit hinweist.
6.2.2    Keine Gruppenbildung in       Die Raucherzone vor dem
         den Raucherzonen              Haupteingang wird
                                       vorübergehend
                                       geschlossen.

                                       Es werden zusätzliche
                                       Aschenbecher vor den
                                       Fahrzeughallen
                                       bereitgestellt.
7. Information
Nr.       Vorgaben              Umsetzung
7.1       Information der AdF   Aushang der
                                Schutzmassnahmen
                                gemäss BAG im Foyer
7.2                             Information der AdF über
                                das Schutzkonzept und
                                Massnahmen vor
                                Übungsbeginn durch
                                Übungsleiter.
7.3       Covid-19 Erkrankung   Bei Auftreten oder
                                begründetem Verdacht einer
                                Covid-19 Erkrankung muss
                                das Kommando informiert
                                werden. Die notwendigen
                                Schritte werden durch das
                                Kommando eingeleitet.
7. Information
Nr.       Vorgaben                  Umsetzung
7.4       Umsetzung Schutzkonzept   Die Überwachung der
          kontrollieren             Schutzmassnahmen ist
                                    Sache des Übungsleiters.
8. Kontakt
Nr.          Vorgaben                   Umsetzung
8.1          Einhaltung und Umsetzung   Andreas Bösch
             Schutzkonzept              kommandant@feuerwehr-
                                        amriswil.ch
8.2          Material & Vorrat          Raphael Mayr
             sicherstellen              materialwart@feuerwehr-
                                        amriswil.ch
8.3          Konzept & Dokumentation    Adrian Salvisberg
                                        ausbildung@feuerwehr-
                                        amriswil.ch
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