SCHUTZKONZEPT COVID19 - FEUERWEHR STÜTZPUNKT AMRISWIL - FEUERWEHR AMRISWIL
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1. Einleitung § Basis für das Schutzkonzept bilden § Erläuterungen zur Verordnung vom 19.06.2020 über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie des Bundesamt für Gesundheit BAG § Die Information der Feuerwehrinspektorate der Kantone St. Gallen und Thurgau betreffend Empfehlung über die Handhabung der verschärften Corona Maßnahmen § Die Schutzmassnahmen sind in der Ausbildung und im Einsatz umzusetzen. Andere Schutzmassnahmen sind erlaubt, wenn die Situation dies erfordert, sie aber dem Schutzprinzip entsprechen und im Schutz gleichwertig oder besser sind (z.B. Einsatz Atemschutz).
2. Ziele der Massnahmen ¡ Das Ziel dieser Massnahmen ist es, die Angehörigen der Feuerwehr Amriswil und ihr privates Umfeld vor einer Ansteckung durch das Corona Virus zu schützen. Besonderen Schutz kommt dabei besonders gefährdeten Personen zu. ¡ Zudem gilt es damit auch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Amriswil zu schützen, bzw. möglichst zu vermeiden, dass sich gleichzeitig mehrere Personen innerhalb der Feuerwehr mit dem Corona Virus infizieren.
3. Grundregeln Das Schutzkonzept muss sicherstellen, dass die folgenden Vorgaben eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben müssen ausreichende und angemessene Massnahmen vorgesehen werden. Das Kommando ist für die Auswahl und Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich. 1. Alle Angehörigen der Feuerwehr (AdF) reinigen sich regelmässig die Hände. 2. Die AdF und andere Personen halten mind. 1.5m Abstand zueinander. 3. Regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden. 4. Besonders gefährdete oder kranke AdF nach Hause schicken und anweisen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen. 5. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten (Abstand < als 1.5 Meter). 6. Information der AdF und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen.
4.1 Händehygiene Nr. Vorgaben Umsetzung 4.1.1 Die AdF waschen sich Waschgelegenheit mit regelmässig die Hände Wasser und Seife stehen im Feuerwehrzentrum zur Verfügung. Bei Übungen im Gelände stehen „Hygienekoffer“ mit Desinfektionsmittel bereit. 4.1.2 Im Einsatz gilt das Konzept „Einsatzhygiene“. Das Material für die Handreinigung wird auf dem Schadenplatz bereit gestellt. 4.1.3 Körperkontakt vermeiden Kein Händeschütteln
4.2 Schutzmasken und Einweghandschuhe Nr. Vorgaben Umsetzung 4.2.1 Schutzmasken Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen von Schutzmasken. 4.2.2 Einweghandschuhe Wunden an den Fingern abdecken oder Schutzhandschuhe tragen. Das präventive Tragen von Einweghandschuhen ist bis auf den üblichen Gebrauch nicht empfohlen.
4.3 Reinigung Nr. Vorgaben Umsetzung 4.3.1 Objekte, die von mehreren Fahrzeugkabinen, Personen angefasst werden, Bedieneinheiten von regelmäßig reinigen Geräten und Maschinen werden nach der Übung oder dem Einsatz retabliert und mit einem Desinfektionsmittel gereinigt. Material (z.B. Funkgeräte) wenn möglich nicht teilen. 4.3.2 Für einen regelmässigen Lüften in ausreichenden Ausbildungsräumen und Luftaustausch sorgen Fahrzeugen.
5.1 Gruppenkonstellation Nr. Vorgaben Umsetzung 5.1.1 Anzahl Personen im Nur AdF mit einem Zentrum ist limitiert Übungsaufgebot oder Alarm sind im Zentrum erlaubt. Zuschauer und Gäste sind nicht zugelassen. 5.1.2 Antreten räumlich trennen Grosse Fahrzeughalle Pikettzüge Fachausbildungen Kleine Fahrzeughalle Stabszug
5.1 Gruppenkonstellation Nr. Vorgaben Umsetzung 5.1.3 Gruppeneinteilung Die AdF werden bei Übungsbeginn in Gruppen eingeteilt. Die Gruppen halten sich gemeinsam am Arbeitsplatz auf. Ein Austausch oder Wechsel über die Gruppen hinaus ist nicht erwünscht. 5.1.4 Kontaktdaten erfassen Vor jeder Übung und nach jedem Einsatz wird eine Teilnehmerliste erstellt. Die Daten können für das Contact Tracing verwendet werden.
5.2 Besonders gefährdete Personen Nr. Vorgaben Umsetzung 5.2.1 Besonders gefährdete Absenzen müssen gemeldet Personen schützen werden. Bekannte Absenzen (Symptome/Krankheit) werden zwecks Sicherstellung der Einsatzbereitschaft dem Kommandanten gemeldet 5.2.2 Schutz vor Infektion Keine kranke AdF üben oder in den Einsatz lassen und sofort nach Hause schicken. Eingangskontrollen durchführen.
6.1 Kantine Nr. Vorgaben Umsetzung 6.1.1 In Betriebskantinen dürfen Gestaffelte Pausen sind in AdF und Ausbildner der Kantine möglich. verköstigt werden Auf das Feierabend Bier wird bis auf weiteres verzichtet und die Kantine bleibt nach den Übungen geschlossen.
6.2 Feuerwehrzentrum Nr. Vorgaben Umsetzung 6.2.1 Minimale Aufenthaltszeit in Plakataushang an den den Garderoben Garderobentüren, welcher auf die minimale Aufenthaltszeit hinweist. 6.2.2 Keine Gruppenbildung in Die Raucherzone vor dem den Raucherzonen Haupteingang wird vorübergehend geschlossen. Es werden zusätzliche Aschenbecher vor den Fahrzeughallen bereitgestellt.
7. Information Nr. Vorgaben Umsetzung 7.1 Information der AdF Aushang der Schutzmassnahmen gemäss BAG im Foyer 7.2 Information der AdF über das Schutzkonzept und Massnahmen vor Übungsbeginn durch Übungsleiter. 7.3 Covid-19 Erkrankung Bei Auftreten oder begründetem Verdacht einer Covid-19 Erkrankung muss das Kommando informiert werden. Die notwendigen Schritte werden durch das Kommando eingeleitet.
7. Information Nr. Vorgaben Umsetzung 7.4 Umsetzung Schutzkonzept Die Überwachung der kontrollieren Schutzmassnahmen ist Sache des Übungsleiters.
8. Kontakt Nr. Vorgaben Umsetzung 8.1 Einhaltung und Umsetzung Andreas Bösch Schutzkonzept kommandant@feuerwehr- amriswil.ch 8.2 Material & Vorrat Raphael Mayr sicherstellen materialwart@feuerwehr- amriswil.ch 8.3 Konzept & Dokumentation Adrian Salvisberg ausbildung@feuerwehr- amriswil.ch
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