SCHUTZKONZEPT FÜR BETRIEBE UNTER COVID-19
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Waisenhausstrasse 3 8750 Glarus Tel. +41 (0)79 350 99 03 office@muevaeberatung.ch www.muevaeberatung.ch SCHUTZKONZEPT FÜR BETRIEBE UNTER COVID-19 ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN Version 03.12.2020 (basierend auf dem Musterkonzept des BAG sowie dem Konzept des SSLV) EINLEITUNG Nachfolgendes Schutzkonzept beschreibt, welche Vorgaben Betriebe erfüllen müssen, die ge- mäss COVID-19-Verordnung 2 ihre Tätigkeit wiederaufnehmen oder fortsetzen können. Die Vor- gaben richten sich an die Betreiber von Einrichtungen und Organisatoren von Veranstaltungen und an die Arbeitgeber. Sie dienen der Festlegung von betriebsinternen Schutzmassnahmen, die unter Mitwirkung der Arbeitnehmenden umgesetzt werden müssen. ZIEL DIESER MASSNAHMEN Das Ziel der Massnahmen ist es, einerseits Mitarbeitende und im Betrieb Tätige und andererseits die allgemeine Bevölkerung als Dienstleistungsempfänger vor einer Ansteckung durch das neue Coronavirus zu schützen. Zudem gilt es, besonders gefährdete Personen bestmöglich zu schüt- zen, sowohl als Arbeitnehmende wie auch als Kunden. GESETZLICHE GRUNDLAGEN COVID-19-Verordnung 2 (SR 818.101.24), Arbeitsgesetz (SR 822.11) und dessen Verordnun- gen. Dieses Merkblatt orientiert sich am Musterschutzkonzept für Betriebe und am Merkblatt für Kinderbetreuungsinstitutionen, das vom BAG und den Verbänden kibesuisse und pro enfance Anfang April 2020 erarbeitet wurden. Gebrauch des Schutzkonzepts In diesem Schutzkonzept werden die Schutzmassnahmen des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID19) und ihre Bedeutung für unsere Beratung sowie den Kinderspieltreff er- läutert. Die Massnahmen gelten für die aufgenommenen Kinder, deren Eltern und die Mitarbei- tenden dieser Angebote. Das Konzept lehnt sich an das Musterkonzept des BAG sowie an das Konzept des SSLV an. Übertragung des neuen Coronavirus Die drei Hauptübertragungswege des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) sind: ▪ enger Kontakt: Wenn man zu einer erkrankten Person weniger als zwei Meter Abstand hält. ▪ Tröpfchen: Niest oder hustet eine erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleim- häute von Nase, Mund oder Augen eines anderen Menschen gelangen. ▪ Hände: Ansteckende Tröpfchen gelangen beim Husten und Niesen oder Berühren der Schleimhäute auf die Hände. Von da aus werden die Viren auf Oberflächen übertragen. Eine andere Person kann von da aus die Viren auf ihre Hände übertragen und so gelangen sie an Mund, Nase oder Augen, wenn man sich im Gesicht berührt. Schutz gegen Übertragung Es gibt drei Grundprinzipien zur Verhütung von Übertragungen: ▪ Distanzhalten, Sauberkeit, Oberflächendesinfektion und Händehygiene ▪ besonders gefährdete Personen schützen ▪ soziale und berufliche Absonderung von Erkrankten und von Personen, die engen Kontakt zu Erkrankten hatten Die Grundsätze zur Prävention der Übertragung beruhen auf den oben genannten Hauptübertra- gungswegen. Die Übertragung durch engeren Kontakt, sowie die Übertragung durch Tröpfchen, können durch mindestens zwei Meter Abstandhalten oder physische Barrieren verhindert werden. Um die Übertragung über die Hände zu vermeiden, ist eine regelmässige und gründliche Hand- hygiene durch alle Personen sowie die Reinigung häufig berührter Oberflächen wichtig. 03.12.2020 Seite 1 von 10
Waisenhausstrasse 3 8750 Glarus Tel. +41 (0)79 350 99 03 office@muevaeberatung.ch www.muevaeberatung.ch Distanzhalten und Hygiene Infizierte Personen können vor, während und nach Auftreten von COVID-19-Symptomen anste- ckend sein. Daher müssen sich auch Personen ohne Symptome so verhalten, als wären sie an- steckend (Distanz zu anderen Menschen wahren). Dafür gibt es Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG der Kampagne «So schützen wir uns». Besonders gefährdete Personen schützen Personen über 65 Jahren oder mit schweren chronischen Erkrankungen sowie Schwangere (s. COVID-19-Verordnungen) gelten als besonders gefährdet, einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden. Bei besonders gefährdeten Personen müssen deshalb zusätzliche Massnahmen ergrif- fen werden, damit sie sich nicht anstecken. Nur dadurch kann eine hohe Sterblichkeit an COVID- 19 vermieden werden. Besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die Schutzmas- snahmen des BAG und bleiben − wenn immer möglich − zu Hause. Der Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeitenden ist in der COVID-19-Verordnung 2 ausführlich geregelt. Weitere In- formationen dazu finden Sie unter www.bag-coronavirus.ch. Beispiele für Massnahmen sind: Homeoffice, Arbeiten in Bereichen, die keinen Kundenkontakt erfordern, physische Barrieren, Einrichten von Zeitfenstern für besonders gefährdete Personen. Soziale und berufliche Absonderung von Erkrankten und von Personen, die engen Kontakt zu Erkrankten hatten Es muss verhindert werden, dass erkrankte Personen andere Menschen anstecken. Mitarbei- tende und Kinder, die folgende Symptome aufweisen, ist es untersagt zu arbeiten, respektive den Kinderspieltreff zu besuchen. ▪ Husten, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber ▪ Halsschmerzen oder Geschmacksstörungen ▪ Fiebergefühl oder Muskelschmerzen Die häufigsten Symptome sind: ▪ Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurz- atmigkeit, Brustschmerzen) ▪ Fieber ▪ Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns Zudem sind folgende Symptome möglich: ▪ Kopfschmerzen ▪ Allgemeine Schwäche, Unwohlsein ▪ Muskelschmerzen ▪ Schnupfen ▪ Magen-Darm-Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen) ▪ Hautausschläge Für detaillierte Angaben zu den Symptomen bei Kindern unter 12 Jahren gilt es, die Empfehlun- gen des BAG für diese Personengruppe zu beachten (Anhang 4). Sie bleiben zuhause! Wenn die Symptome sich verstärken oder nicht nachlassen, besuchen die Betroffenen nach te- lefonischer Voranmeldung eine Arztpraxis oder eine Notfallstation. Kranke Personen sollen zu Hause bleiben. Wenn sie hinausgehen müssen, dann sollen sie eine Hygienemaske tragen. Dafür gibt es die Anweisungen des BAG zu Selbst-Isolation und Selbst-Quarantäne (vgl. www.bag.ad- min.ch/selbstisolation). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit der übrigen Mitarbeitenden allen Be- schäftigten zu ermöglichen, diese Anweisungen des BAG einzuhalten. Die Leiterinnen des Kin- derspieltreffs informieren die Eltern, dass Kinder mit obengenannten Symptomen sofort aus dem Treff abgeholt werden müssen. 03.12.2020 Seite 2 von 10
Waisenhausstrasse 3 8750 Glarus Tel. +41 (0)79 350 99 03 office@muevaeberatung.ch www.muevaeberatung.ch Es besteht keine Pflicht, alle betreuten Kinder und Mitarbeitenden unter Quarantäne zu stellen und es muss keine Schliessung der Einrichtung angeordnet werden. Die Kantonsärztin respektive der Kantonsarzt sowie die zuständige Aufsichts- und Bewilligungsbehörde sollen jedoch umge- hend von einem bestätigten COVID19-Fall in einer Gruppe des Kinderspieltreffs in Kenntnis ge- setzt werden. SCHUTZMASSNAHMEN Schutzmassnahmen zielen darauf ab, die Übertragung des Virus zu verhindern und/oder zu mi- nimieren. Bei den Massnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Massnahmen sind so zu planen, dass Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Be- ziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht miteinander verknüpft wer- den. Mitarbeitende sind aufgefordert, ab dem 30.10.20 an ihrem Arbeitsplatz Schutzmasken zu tragen ausser sie haben ein Einzelbüro. Handschuhe müssen keine getragen werden. Es wird ergänzt, dass diese eine gesunde Person nicht vollumfänglich vor einer Ansteckung mit Viren der Atem- wege (Eigenschutz) schützen. Das Tragen einer Maske kann ein falsches Sicherheitsgefühl er- zeugen. Wir weisen deshalb explizit darauf hin, dass die anderen Hygiene- und Schutzmassnah- men sowie die Abstandregelungen, wenn immer möglich eingehalten werden. Das Schutzziel am Arbeitsplatz ist ebenfalls die Reduktion einer Übertragung des neuen Corona- virus durch Distanzhalten, Sauberkeit, Reinigung von Oberflächen und Händehygiene. Information an Eltern und Mitarbeitende Die Sensibilisierung der Eltern und Hinweise auf die unbedingte Einhaltung der Hygiene-Verhal- tensregeln sind nach wie vor sehr wichtig. Es empfiehlt sich, Mitarbeitende, Eltern und Kinder vor der Wiedereröffnung und dann regelmässig über die Schutzmassnahmen zu informieren. ▪ Das BAG stellt zu diesem Zweck auch Materialien in verschiedenen Sprachen zur Verfügung (vgl. BAG: Downloads in verschiedenen Sprachen). ▪ Aushang der Schutzmassnahmen gemäss BAG bei jedem Eingang oder schriftliche Abgabe der Informationen Hygiene ▪ Unnötigen Körperkontakt vermeiden, besonders gegenüber anderen Erwachsenen (kein Hän- deschütteln zur Begrüssung und Verabschiedung) ▪ Leitende des Kinderspieltreffs sorgen dafür, dass Seifenspender, Einweghandtücher, Feucht- tücher und Desinfektionsmittel bereitstehen. ▪ Alle Personen im Kinderspieltreff (Mitarbeitende, Kinder und Eltern) sollen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife waschen. Dies ist insbesondere nach der Ankunft, vor und nach der Essenszubereitung und dem Essen sowie nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten (Toi- lette, wickeln, Nase putzen, husten etc.) zu beachten. ▪ Kinder waschen ihre Hände mit Wasser und Seife. Wegen der sensiblen Kinderhaut werden Desinfektionsmittel bei Kindern nur in dringenden Situationen, wenn Wasser und Seife nicht zur Verfügung stehen, benutzt. ▪ Wunden an den Händen sind abzudecken. ▪ Abfälle, die mit Körperflüssigkeiten in Berührung kommen (Hand- und Nastücher, Windeln etc.) werden in geschlossenen Abfalleimern entsorgt. Abfallsäcke nicht zusammendrücken, da sonst die in der entweichenden Luft vorhandenen Viren und Bakterien eingeatmet werden könnten. ▪ Da das Virus auf Oberflächen und Gegenständen haften bleiben kann, reinigen Mitarbeitende des KST und der MüBe regelmässig Türgriffe, Telefonhörer, Liftknöpfe, Treppengeländer, Kaf- feemaschinen und andere Objekte, die oft von mehreren Personen angefasst werden. Zur 03.12.2020 Seite 3 von 10
Waisenhausstrasse 3 8750 Glarus Tel. +41 (0)79 350 99 03 office@muevaeberatung.ch www.muevaeberatung.ch Reinigung der benutzten Gegenstände und den Räumlichkeiten reicht ein normales Reini- gungsmittel. Benutzte Wäsche oder Arbeitskleidung wird bei 60 Grad gewaschen. ▪ Geschirr, Gläser und Lebensmittel werden nicht unter den Kindern oder den Mitarbeitenden des KST geteilt. Nach Gebrauch reicht es, sie in der Geschirrspülmaschine oder von Hand mit einem normalen Spülmittel abzuwaschen. ▪ Bei Desinfektionsmitteln oder -Reinigungstüchern unbedingt die Einwirk- und Trocknungszei- ten einhalten. (vgl. www.infektionsschutz.de) ▪ Für einen regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch in Arbeitsräumen sorgen (z.B. 4 Mal täglich für ca. 10 Minuten lüften) Distanz halten Säuglinge und Kleinkinder können und sollen nicht auf Distanz betreut werden. Dies wäre unver- einbar mit dem Kindeswohl. Regelmässig hat das BAG betont, dass Kinder keine entscheidende Rolle bei der Verbreitung des Virus spielen. Gemäss der Definition von Spielgruppen des SSLV umfasst eine Gruppe etwa 8 – 10 (max. 12) Kinder. Somit kann der normale Betrieb des Kinder- spieltreff ab 11.05. wieder aufgenommen werden. Grössere Gruppen müssen getrennt werden. Täglicher Wechsel in der Zusammensetzung von Gruppen oder im Leitungsteam sowie Kontakte mit Personen ausserhalb der Gruppe sind aber trotzdem zu vermeiden. Auf Ausflüge und Eltern- anlässe ist momentan zu verzichten. Um die Anzahl Personen in den Räumlichkeiten möglichst klein zu halten, begleiten die Eltern ihre Kinder beim Bringen und Abholen nur so weit wie nötig. Gespräche von Elterngruppen sind zu vermeiden und die nötigen Abstandsregeln unbedingt einzuhalten. Tür- und Angelgespräche mit Eltern sind per Telefon oder E-Mail zu führen. Mitarbeitende und andere Personen halten, wenn möglich, 2 Meter Abstand zueinander. Teamgespräche oder Vernetzungsanlässe finden vorläufig elektronisch statt. Zusätzliche Informationen Website des BAG zum neuen Coronavirus: ▪ www.bag.admin.ch/neues-coronavirus ▪ www.bag-coronavirus.ch Website des SECO zum neuen Coronavirus: ▪ www.seco.admin.ch/pandemie Website des BSV zum neuen Coronavirus: ▪ https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ueberblick/uebersicht- corona.html Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Glarus oder des SSLV. 03.12.2020 Seite 4 von 10
Waisenhausstrasse 3 8750 Glarus Tel. +41 (0)79 350 99 03 office@muevaeberatung.ch www.muevaeberatung.ch ANHANG 1: WIEDERERÖFFNUNG DER BERATUNGSSTELLEN Umsetzung der Hygieneregeln Bei der Terminvereinbarung weisen wir Eltern darauf hin, dass sie mit Krank- heitszeichen nicht in die Beratung kommen dürfen. Keine Beratung bei Krankheitssympto- Mitarbeiterinnen mit Krankheitssymptomen führen keine persönlichen Beratun- men gen durch. Vor der Beratung werden Eltern aktiv nach Krankheitssymptomen befragt. Wir bieten keine spontanen Beratungen ohne Voranmeldung an. Wir bitten Eltern, nach Möglichkeit ohne Geschwisterkinder und Begleitperso- Beschränkung der nen in die Beratung zu kommen. Personenzahl Wir terminieren die Beratungen im 45-60 Min. Abstand, damit sich Familien nicht in einer Wartezone begegnen und die Räume ausreichend gelüftet wer- den können. Nicht alle Beratungsstellen haben einen Wasserhahn im Raum. Wir halten des- halb Händedesinfektionsmittel für die Beraterin und für die Besucher am Ein- gang bereit. Wir machen die Eltern auf die Händedesinfektion aufmerksam. Hände waschen Wir lassen die Türen zu den Beratungen offen, damit es nicht via Türklinken zu Ansteckungen kommt. Wir desinfizieren Türklinken nach jeder Beratung. Wir waschen oder desinfizieren unsere Hände nach jeder Beratung. Wir richten den Raum nur minimal (Waage, Wickelkissen) ein und bieten keine Minimale Spielsachen und keine Feuchttücher an. Ausstattung Wir legen kein Informationsmaterial auf, sondern geben den Eltern Flyer gezielt ab oder leiten Ihnen Links für wichtige Websites weiter. Material Die Sachen, die von den Eltern und Kinder berührt werden, werden nach jeder desinfizieren Konsultation desinfiziert Wir schütteln zur Begrüssung keine Hände. Wir richten den Beratungstisch so ein, dass ein 2m Abstand zwischen Klienten und Beraterin im Gespräch eingehalten wird. Abstand halten und Verzicht auf Wir unterlassen jeden nicht fachlich begründeten Körperkontakt mit dem Kind. Körperkontakt Wann möglich leiten wir die Eltern an, dass sie selbst das Kind untersuchen können (z.B. Schädel abtasten, Kopfumfang messen, Gewichtskontrolle) oder uns z.B. eine Hautrötung zeigen, ohne dass wir das Kind selber berühren. Die Beraterinnen tragen bei jeder Konsultation Masken. Vorgehen Wiederaufnahme der persönlichen Beratungen in den Gemeinden Die MVB plant, so rasch wie möglich persönliche Beratungen für alle interessierten Familien an- zubieten. Im ersten Schritt werden ab dem 11. Mai 2020 unter erhöhten Schutzmassnahmen persönliche Beratungen auf Voranmeldung angeboten. Erweiterte Telefonberatungen Die Telefonberatung bis zur Rückkehr zum Normalbetrieb wird den ganzen Tag, je nach Arbeits- tagen der Beraterinnen, angeboten. Auf der Combox wird folgender Text hörbar sein: 03.12.2020 Seite 5 von 10
Waisenhausstrasse 3 8750 Glarus Tel. +41 (0)79 350 99 03 office@muevaeberatung.ch www.muevaeberatung.ch Grüezi, da ist die MVB Glarus Riedern. Ich bin zu Bürozeiten am Montag und Donnerstag telefo- nisch erreichbar. Im Moment bin ich besetzt, werde sie jedoch sobald als möglich zurückrufen. An den anderen Tagen sind meine Kolleginnen gerne für sie da. Angaben dazu finden Sie auf unserer Homepage: www.muevaeberatung.ch. Danke für Ihr Verständnis und auf Wiederhören. Für komplexe Fragestellungen werden Beratungstermine vereinbart. Hausbesuche Aktuell werden Erstbesuche angeboten, weitere Hausbesuche werden nur bei Vorliegen von in- dizierten Gründe vorgenommen. Bei Hausbesuchen sind die unter Kapitel 1 formulierten Hygie- neregeln und Regeln zum Abstand-Halten einzuhalten. Gruppenberatungen Gruppenberatungen finden plangemäss statt, solange die Personenzahlbegrenzung vom BAG nicht unter 15 Personen festgelegt wird. Liegt die Personenbegrenzung bei 10 Personen fordert die Kulturvermittlerin vorgängig eine ver- bindliche Anmeldung ein. Spontan erscheinende Klienten können nicht hereingebeten werden, wenn die Personenzahl bereits beim Maximum ist. Liegt die Personenbegrenzung bei 5 Personen finden die Gruppenberatungen als direkt aufei- nanderfolgende Einzelberatungen statt. Diese werden vorgängig mit der Kulturvermittlerin ge- plant und den Klienten entsprechend angeboten. 03.12.2020 Seite 6 von 10
Waisenhausstrasse 3 8750 Glarus Tel. +41 (0)79 350 99 03 office@muevaeberatung.ch www.muevaeberatung.ch ANHANG 2: WIEDERERÖFFNUNG KINDERSPIELTREFF (KST) Umsetzung der Hygieneregeln Mit Krankheitszeichen ist eine Teilnahme am KST nicht möglich. Bei Bedarf werden die Eltern darauf hingewiesen. Keine Teilnahme / Leitung bei Krank- Macht ein Kind einen kränklichen Eindruck oder scheint nicht fit zu sein, kann heitssymptomen dies von der Hauptleitung nach Hause geschickt werden. Mitarbeiterinnen mit Krankheitssymptomen können keine KST-Gruppen leiten. Es dürfen maximal 5 erwachsene Personen im Raum anwesend sein (inkl. Mit- arbeiterinnen MVB). Die Entscheidung, welche Eltern ihre Kinder begleiten liegt bei der Hauptleitung des KST. Wir bitten die Eltern, Ihre Kinder nach Möglichkeit ohne Geschwisterkinder und Beschränkung der Begleitpersonen zum KST zu bringen. Personenzahl Um keinen Bring- und Abholstau zu haben wird jede Gruppe durch die Haupt- leitung in eine Gruppe «früh» (08.45-10.45 Uhr) und eine Gruppe «spät» (09.00-11.00 Uhr) unterteilt. Dies gilt lediglich dann, wenn vom BAG eine ma- ximale Personengruppe von 5 Personen vorgeschrieben wird. Nach dem KST sind die Räume ausreichend zu lüften. Wir halten für alle Händedesinfektionsmittel am Eingang bereit. Wir machen die Eltern auf die Händedesinfektion aufmerksam. Wir lassen die Türen zu den benutzten Räumen offen, damit es nicht via Tür- klinken zu Ansteckungen kommt. Wir desinfizieren Türklinken nach jedem KST. Hände waschen Nebst dem Hände waschen müssen die Kinder genügend Feuchttücher mit- bringen. Diese können zur Handhygiene unterstützend eingesetzt werden. Wir waschen oder desinfizieren unsere Hände nach jedem Unterbruch (Wi- ckeln, Nase reinigen, etc.). Spielsachen sind nur beschränkt zugänglich. Gegenstände die von einem Kind Minimale in den Mund genommen werden, werden nach dem KST gründlich gesäubert. Ausstattung Wir legen kein Informationsmaterial auf, sondern geben den Eltern gezielt Flyer und Links für Websites an. Gespräche mit Eltern und im Team werden auf ein Minimum beschränkt und Gespräche und finden wo immer möglich auf dem elektronischen Weg statt. Übergaben Gespräche mit den Eltern werden nur von der Hauptleitung geführt und es gilt im persönlichen Kontakt einen Abstand von 2m einzuhalten. Wir schütteln zur Begrüssung keine Hände. Abstand halten und Körperkontakt Wir unterlassen unbegründete Körperkontakte mit den Kindern. Minimieren / Schutz- material und weite- Die Leiterinnen des KST tragen ab dem 30.10.20 während der gesamten Dauer des Treffs sowie den Vor- und Nachbearbeitungen im Raum eine Schutz- res maske. Gespräche und Gespräche mit Eltern und im Team werden auf ein Minimum beschränkt und Übergaben finden wo immer möglich über den elektronischen Weg statt. 03.12.2020 Seite 7 von 10
Waisenhausstrasse 3 8750 Glarus Tel. +41 (0)79 350 99 03 office@muevaeberatung.ch www.muevaeberatung.ch ANHANG 3: MERKBLATT FÜR ELTERN UND KLIENTEN; SO SCHÜT- ZEN WIR UNS Gerne beraten wir Sie in unseren Beratungsstellen persönlich zu Ihren Fragen rund um Ihr Kind! Wir halten uns an die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Um das Risiko einer Corona-Übertragung zu minimieren, bitten wir Sie, mit uns zusammen folgende Hygiene- und Distanzmassnahmen einzuhalten: Falls Sie oder jemand in ihrem Haushalt eines der untenstehenden Symptome zeigen oder Sie Kontakt zu einer Person mit Corona-Erkrankung hatten, ver- zichten Sie bitte auf die Beratung / KST ▪ Husten (meist trocken) ▪ Halsschmerzen ▪ Schnupfen ▪ Kurzatmigkeit ▪ Fieber, Fiebergefühl Keine Beratung oder ▪ Muskelschmerzen KST bei Krankheit ▪ Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns Bei Unsicherheiten oder Auftreten von Krankheitssymptomen kurz vor Ihrem Termin / KST setzen Sie sich bitte vorgängig telefonisch mit uns in Verbindung. Sollten Sie in den vergangenen Tagen Krankheitssymptome jeglicher Art ge- habt haben bitten wir Sie, uns darüber zu informieren. Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen führen weder persönliche Beratun- gen durch noch leiten sie KST-Gruppen. Die MVB bietet aktuell nur Termine auf Voranmeldung an. Damit keine grös- seren Personengruppen entstehen, haben wir die zeitlichen Abstände zwi- schen den Beratungen vergrössert. Bitte kommen Sie nach Möglichkeit ohne Geschwisterkinder und Begleitperso- nen in die Beratung. Ebenso sind wir dankbar, wenn Sie ihr Kind ohne Ge- schwister und Begleitpersonen zum KST bringen. Begleitpersonen müssen Beschränkung der draussen warten. Personenzahl Es dürfen maximal 5 erwachsene Personen im Raum anwesend sein (inkl. Mit- arbeiterinnen MVB). Die Entscheidung, welche Eltern ihre Kinder begleiten liegt bei der Hauptleitung des KST. Damit im KST-Glarus keinen Bring- u. Abholstau entsteht, werden die Gruppen in Glarus durch die Hauptleitung in eine Gruppe «früh» (08.45-10.45 Uhr) und eine Gruppe «spät» (09.00-11.00 Uhr) unterteilt. Dies gilt lediglich dann, wenn vom BAG eine max. Personengruppe von 5 Personen vorgeschrieben wird. Bitte reinigen Sie Ihre Hände beim Eingang zum Beratungsraum gründlich mit Hände waschen Seife oder Desinfektionsmittel (30 Sek.). Wir richten den Raum nur minimal (Waage, Wickelkissen) ein. Wir reinigen die Einrichtung nach jedem Kind. Bitte bringen Sie für die Beratung für Ihr Kind Pflege- und eigenes Pflege- und Spielmaterial mit. Im KST steht ein reduziertes Spielzeug- Spielmaterial angebot zur Verfügung. Diese werden jeweils im Anschluss gereinigt. Bitte bringen Sie (genügend) eigene Windeln und Feuchttücher mit. Wir verzichten auf Händeschütteln. Wir richten den Beratungsraum mit 2 m Abstand zwischen Familie und Beraterin ein. Abstand halten und Verzicht auf Kinder werden nur berührt, wenn fachlich indiziert. Die Beraterin trägt bei jeder Körperkontakt / Konsultation eine Maske und reinigt vorher und nachher die Hände. Schutzmaterial und Klienten die sich in unseren Räumen aufhalten sind in jedem Fall, unabhängig Weiteres von Besuchsart und Dauer, gebeten eine Maske zu tragen. Diese ist selbst mitzubringen. 03.12.2020 Seite 8 von 10
Waisenhausstrasse 3 8750 Glarus Tel. +41 (0)79 350 99 03 office@muevaeberatung.ch www.muevaeberatung.ch ANHANG 4: NEUE EMPFEHLUNGEN, WENN UNTER 12-JÄHRIGE KIN- DER KRANKHEITSSYMPTOME HABEN Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG vom 28.09.2020 25.09.2020 – Aktuelle Erkenntnisse zeigen: Kinder können sich zwar mit dem neuen Coronavirus anstecken. Doch Kinder unter 12 Jahren haben weniger häufig Symptome und übertragen das Virus seltener auf andere Personen. Kinder unter 12 Jahren sollten die Schule und Betreuungseinrichtungen möglichst besuchen können. Kinder dieser Altersgruppe stecken sich dort seltener mit dem neuen Coronavirus an, als in der Familie. Unsere Empfeh- lungen Kind mit Krankheitssymptomen OHNE engen Kontakt zu einer Person mit Covid-19-Symp- tomen a) Ihr Kind hat leichte Erkältungssymptome (Schnupfen, Halsweh, leichter Husten). Sonst geht es ihm gut: Ihr Kind darf die Schule oder Betreuungseinrichtung weiterhin besuchen. b) Ihr Kind hat Fieber. Sonst geht es ihm gut: Ihr Kind muss zu Hause bleiben. Es darf die Schule oder Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, nachdem es 24 Stunden kein Fieber mehr hatte. Dauert das Fieber drei Tage oder länger an, rufen Sie die Kinderärztin/den Kinderarzt an. Treten bei Ihrem Kind weitere Symptome auf, wie Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Verlust von Geruchs- und/oder Geschmacksinn, dann besprechen Sie das Vorgehen mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt. c) Ihr Kind hat starken Husten. Sonst geht es ihm gut: Ihr Kind muss zu Hause bleiben. Es darf die Schule oder Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, wenn der Husten innerhalb von drei Tagen deutlich gebessert hat. Bleibt er länger als drei Tage stark, dann rufen Sie die Kinder- ärztin/den Kinderarzt an. Treten bei Ihrem Kind weitere Symptome auf, wie Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Verlust von Geruchs- und/oder Geschmacksinn, dann besprechen Sie das Vorgehen mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt. d) Ihr Kind hat Fieber oder starken Husten und/oder es geht ihm nicht gut: Rufen Sie die Kinder- ärztin/den Kinderarzt an, um das Vorgehen zu besprechen. Kind mit Krankheitssymptomen MIT engem Kontakt zu einer Person mit Covid-19-Symp- tomen Die Person, zu dem Ihr Kind engen Kontakt hatte, hat sich testen lassen. a) Testresultat der Person ist POSITIV: Ihr Kind muss zu Hause bleiben. Es sollte sich testen lassen. Rufen Sie die Kinderärztin/den Kinderarzt an. Sie erhalten dann Informationen zum wei- teren Vorgehen. b) Testresultat der Person ist NEGATIV: Ihr Kind darf die Schule oder Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, nachdem es 24 Stunden kein Fieber mehr hatte oder der Husten sich deutlich gebessert hat. 03.12.2020 Seite 9 von 10
Waisenhausstrasse 3 8750 Glarus Tel. +41 (0)79 350 99 03 office@muevaeberatung.ch www.muevaeberatung.ch ANHANG 5: MERKBLATT FÜR MITARBEITENDE MIT KRANKHEITS- SYMPTOMEN ODER NACH KONTAKT ZU EINEM BESTÄTIGTEN CORONA-FALL Grundsätze ▪ Alle Mitarbeitenden tragen während der Arbeit eine Schutzmaske ausser sie sind alleine in einem Büro anwesend ▪ Die Nutzung des «SwissCovid»-App steht den Mitarbeitenden frei. Wir akzeptieren die Ent- scheidung unserer Mitarbeitenden und stehen dieser neutral gegenüber. Mitarbeitende mit Erkältungssymptomen ohne Fieber ▪ vermeiden wo möglich den Kontakt zu Dritten (intern wie auch extern) ▪ beobachten sich aufmerksam (objektive und subjektive Zeichen) und kontaktieren bei anhal- tenden oder verschlechtern der Symptome einen Arzt ▪ verhalten sich nach gesundem Ermessen und bleiben zuhause, wenn sie sich krank oder un- wohl fühlen Mitarbeitende mit Erkältungssymptomen und Fieber ▪ begeben sich in Selbstquarantäne und informieren die direkte Vorgesetzte ▪ kontaktieren den Hausarzt oder das ContactTracing (BAG oder Kanton Glarus) und sprechen das weitere Vorgehen ab ▪ veranlassen über Hausarzt oder Betrieb (direkte Anmeldung im Testcenter) einen Test, sobald Covid-19 kompatible Symptome vorliegen ▪ informieren die umliegenden privaten Kontaktpersonen und weisen diese an, sich noch strikter an die Hygiene- und Verhaltensregeln der Kampagne «So schützen wir uns» zu halten. Wenn bei den Kontaktpersonen Symptomen auftreten, sollen sich diese Person ebenfalls beim ContactTracing melden. ▪ bleiben nach Erhalt eines negativen Testergebnisses für mindestens 24 Stunden nach Abklin- gen der Symptome zu Hause. ▪ informieren bei jedem Ausfall aufgrund von Symptomen oder wegen Kontakt mit positiv getes- teten Personen die direkt vorgesetzte Person. Diese wiederum nimmt sich – wenn nötig – zusammen mit der entsprechenden Mitarbeiterin der Organisation einer Stellvertretungslö- sung an. Bei einem Arbeitsausfall ist die Geschäftsstelle schnellstmöglich zu informieren. Mitarbeitende die sich in Quarantäne befinden aber negativ getestet sind und/oder keine Symp- tome haben, werden angewiesen, so gut wie möglich ihrer Arbeit von zuhause aus nachzugehen. Je nachdem können dieser Person administrative Aufgaben für die ausgefallene Zeit übertragen werden. 03.12.2020 Seite 10 von 10
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