SCHUTZKONZEPT FÜR DEN BETRIEB DER BADI TALEGG
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BEVÖLKERUNGSDIENSTE SCHUTZKONZEPT FÜR DEN BETRIEB DER BADI TALEGG Version: 15. Mai 2021 Rahmenbedingungen 1. In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen muss ab dem 12. Lebensjahr eine Maske getragen werden. 2. Sämtliche Mieter des Hallenbades müssen über ein Schutzkonzept verfügen. 3. Die Mieter sind für die Einhaltung ihrer Schutzkonzepte selber verantwortlich. 4. Die Mieter müssen den kantonalen Stellen jederzeit Auskunft über ihre Teilnehmerin- nen und Teilnehmer (Vorname, Name, Telefonnummer) geben können. 5. Es muss nach wie vor mit Einschränkungen in der Badi Talegg gerechnet werden (es gilt im Hallenbad eine Personenbegrenzung von 12 Personen, im Freibad sind max. 1’300 Personen zulässig) 6. Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt zur Anlage nicht gestattet. 7. Mietartikel wie Badehandtuch, Badehosen, Spielgeräte, Schwimmreifen etc. werden keine zur Verfügung gestellt. 8. Die Bezahlung der Eintrittspreise soll möglichst bargeldlos erfolgen. 9. Das Bistro der Badi Talegg bleibt bis auf weiteres geschlossen.
–2– Schutzkonzept Hallenbad 1. Maskentragepflicht Massnahmen 1.1 In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. 1.2 Ausnahmen gemäss aktueller Covid-19-VO besondere Lage 2. Händehygiene Vorgaben Umsetzungsstandards 2.1 Die Besucherinnen und Besucher desinfi- Händedesinfektionsmittel steht am Ein- zieren beim Eintritt die Hände. gang zur Verfügung. 3. Abstand halten Vorgaben Umsetzungsstandards 3.1 Aufenthaltsbereiche / Garderoben / Sani- Um die Vorgaben des Bundes umzuset- täre Bereiche (Dusche, WC etc.) zen, ist in den Garderoben und Duschen genügend Abstand zu halten.. 3.2 Trainingsbetrieb Für den Trainingsbetrieb gelten die Vor- gaben gemäss Schutzkonzepte der ein- zelnen Sportverbände. 4. Reinigung Massnahmen 4.1 Die Desinfektion sämtlicher Türgriffe, Drehkreuze, Handläufe bei Beckenleitern etc. erfolgt täglich mehrmals. 4.2 Die Flächendesinfektion der Bodenbeläge erfolgt täglich. 4.3 Spielgeräte müssen von den Nutzerinnen und Nutzer selber gereinigt werden. 4.4 Reinigungen durch das Badi-Personal werden wenn möglich nur durchgeführt, wenn kein direkter Kontakt zu den Gästen erfolgt.
–3– 5. Information Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen. Vorgaben Umsetzungsstandards 5.1 Information der Kundschaft Aushang der Schutzmassnahmen gemäss BAG beim Eingang und bei den Gardero- ben. 5.2 Informationen der Mieterinnen und Mie- Information über Schutzkonzept per ter Email. Persönliche Information durch Ba- demeister. 5.3 Information der Teilnehmerinnen und Die Information erfolgt über die Veran- Teilnehmer (Schülerinnen und Schüler) stalter (Schulen) und ist nicht Sache der Vermieterin. 5.4 Information der Mitarbeiterinnen und Übermittlung Schutzkonzept per Intranet Mitarbeiter und Email sowie Erläuterungen durch Be- triebsleitung. 6. Kapazitätsbeschränkungen Vorgaben Umsetzungsstandards 6.1 Kinder und Jugendliche mit Jahrgang Keine, ab 12 Jahren gilt Maskentrage- 2001 oder jünger pflicht. 6.2 Erwachsene ab Jahrgang 2000 und älter Max. 12 Personen (=25 m2 Wasserfläche pro Person). Ausnahme: bei einer Nutzung die mit kei- ner erheblichen körperlichen Anstren- gung verbunden ist und bei welcher der zugewiesene Platz nicht verlassen sowie eine Maske getragen wird, liegt die Per- sonenbegrenzung bei max. 15 Personen. 7. Verantwortlichkeiten Vorgaben Umsetzungsstandards 7.1 Öffentlicher Betrieb Für die Einhaltung des Schutzkonzepts ist der Betreiber verantwortlich. 7.2 Vermietungen unter Ausschluss der Öf- Die Veranstalter sind für die Einhaltung fentlichkeit der Schutzkonzepte verantwortlich.
–4– Schutzkonzept Freibad 1. Preise Massnahmen 1.1 Wir empfehlen den Erwerb von 10er- oder 20er Abos. Bei Saison- und Jahresabonnementen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. 1.2 Die Eintritte können regulär bei der Rezeption gekauft werden. 2. Eintrittskontrolle Massnahmen 2.1 Die Markierung für den ordentlichen Ein- und Austritt sind zu beachten. 2.2 Insbesondere sind die Abstandsmarkierungen innerhalb des Gebäudes zu beachten. 3. Umkleide / Duschen / Toiletten Massnahmen 3.1 Die Abstandsmarkierungen sind zu beachten. 3.2 Es bestehen Einschränkungen bei der Benützung, um die Abstandsvorschriften einzuhalten. 4. Liegewiese / Beachvolleyball Massnahmen 4.1 Die Distanzregel von 1.5m Abstand gilt beim Bewegen auf der Anlage und ist in Eigenverant- wortung von jeder organisierten Gruppe und jedem Badegast einzuhalten.
–5– 5. Badinfrastruktur Massnahmen Kinderschwimmbecken / Wasserrutschbahn 5.1 Es werden keine Schwimmreifen zur Verfügung gestellt. 5.2 Die Desinfektion der Kontaktstellen (Handläufe) erfolgt mehrmals täglich. Schwimmbahnen 5.1 Die Schwimmbahnen 1 – 4 sind ausschliesslich für die Schwimmer reserviert. 5.2 Die Schwimmbahnen 5 und 6 sind für alle nutzbar. Sprungturm 5.1 Die Abstandsregeln von 1.5m sind jederzeit einzuhalten. Kleinkinderplanschbecken 5.1 Die Abstandsregeln von 1.5m sind jederzeit einzuhalten. Spielplatz / Beachvolleyball 5.1 Die Abstandsregeln von 1.5m sind jederzeit einzuhalten. Poolgarten 5.1 Es sind die Vorgaben des Betreibers Sakuthsang GmbH zu beachten. 6. Kapazitätsbeschränkungen Vorgaben Umsetzungsstandards 6.2 Kapazitätsbeschränkung gilt unabhängig Max. 1’300 Personen vom Alter Es gilt: Schwimmerbecken: 94 Personen (10m2/Person) Nichtschwimmerbecken: 60 Personen (5m2/Person) Planschbecken: 12 Personen (5m2/Person)
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