SCHUTZKONZEPT FÜR DEN BETRIEB DER BADI TALEGG

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BEVÖLKERUNGSDIENSTE

SCHUTZKONZEPT FÜR DEN BETRIEB DER
BADI TALEGG
Version: 15. Mai 2021

Rahmenbedingungen

1.         In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen muss ab dem 12. Lebensjahr eine
           Maske getragen werden.
2.         Sämtliche Mieter des Hallenbades müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
3.         Die Mieter sind für die Einhaltung ihrer Schutzkonzepte selber verantwortlich.
4.         Die Mieter müssen den kantonalen Stellen jederzeit Auskunft über ihre Teilnehmerin-
           nen und Teilnehmer (Vorname, Name, Telefonnummer) geben können.
5.         Es muss nach wie vor mit Einschränkungen in der Badi Talegg gerechnet werden
           (es gilt im Hallenbad eine Personenbegrenzung von 12 Personen, im Freibad sind
           max. 1’300 Personen zulässig)
6.         Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt zur Anlage nicht gestattet.
7.         Mietartikel wie Badehandtuch, Badehosen, Spielgeräte, Schwimmreifen etc. werden
           keine zur Verfügung gestellt.
8.         Die Bezahlung der Eintrittspreise soll möglichst bargeldlos erfolgen.
9.         Das Bistro der Badi Talegg bleibt bis auf weiteres geschlossen.
–2–

Schutzkonzept Hallenbad
1. Maskentragepflicht

     Massnahmen
1.1 In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden.

1.2 Ausnahmen gemäss aktueller Covid-19-VO besondere Lage

2. Händehygiene

     Vorgaben                                   Umsetzungsstandards
2.1 Die Besucherinnen und Besucher desinfi-     Händedesinfektionsmittel steht am Ein-
    zieren beim Eintritt die Hände.             gang zur Verfügung.

3. Abstand halten

     Vorgaben                                   Umsetzungsstandards
3.1 Aufenthaltsbereiche / Garderoben / Sani- Um die Vorgaben des Bundes umzuset-
    täre Bereiche (Dusche, WC etc.)          zen, ist in den Garderoben und Duschen
                                             genügend Abstand zu halten..
3.2 Trainingsbetrieb                         Für den Trainingsbetrieb gelten die Vor-
                                             gaben gemäss Schutzkonzepte der ein-
                                             zelnen Sportverbände.

4. Reinigung

     Massnahmen
4.1 Die Desinfektion sämtlicher Türgriffe, Drehkreuze, Handläufe bei Beckenleitern etc.
    erfolgt täglich mehrmals.
4.2 Die Flächendesinfektion der Bodenbeläge erfolgt täglich.

4.3 Spielgeräte müssen von den Nutzerinnen und Nutzer selber gereinigt werden.

4.4 Reinigungen durch das Badi-Personal werden wenn möglich nur durchgeführt, wenn
    kein direkter Kontakt zu den Gästen erfolgt.
–3–

5. Information
Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und
Massnahmen.

      Vorgaben                                 Umsetzungsstandards
 5.1 Information der Kundschaft                Aushang der Schutzmassnahmen gemäss
                                               BAG beim Eingang und bei den Gardero-
                                               ben.
 5.2 Informationen der Mieterinnen und Mie-    Information über Schutzkonzept per
     ter                                       Email. Persönliche Information durch Ba-
                                               demeister.
 5.3 Information der Teilnehmerinnen und       Die Information erfolgt über die Veran-
     Teilnehmer (Schülerinnen und Schüler)     stalter (Schulen) und ist nicht Sache der
                                               Vermieterin.
 5.4 Information der Mitarbeiterinnen und      Übermittlung Schutzkonzept per Intranet
     Mitarbeiter                               und Email sowie Erläuterungen durch Be-
                                               triebsleitung.

6. Kapazitätsbeschränkungen

      Vorgaben                                 Umsetzungsstandards
 6.1 Kinder und Jugendliche mit Jahrgang       Keine, ab 12 Jahren gilt Maskentrage-
     2001 oder jünger                          pflicht.
 6.2 Erwachsene ab Jahrgang 2000 und älter     Max. 12 Personen (=25 m2 Wasserfläche
                                               pro Person).
                                               Ausnahme: bei einer Nutzung die mit kei-
                                               ner erheblichen körperlichen Anstren-
                                               gung verbunden ist und bei welcher der
                                               zugewiesene Platz nicht verlassen sowie
                                               eine Maske getragen wird, liegt die Per-
                                               sonenbegrenzung bei max. 15 Personen.

7. Verantwortlichkeiten

      Vorgaben                                 Umsetzungsstandards
 7.1 Öffentlicher Betrieb                      Für die Einhaltung des Schutzkonzepts ist
                                               der Betreiber verantwortlich.
 7.2 Vermietungen unter Ausschluss der Öf-     Die Veranstalter sind für die Einhaltung
     fentlichkeit                              der Schutzkonzepte verantwortlich.
–4–

Schutzkonzept Freibad
1. Preise

     Massnahmen
1.1 Wir empfehlen den Erwerb von 10er- oder 20er Abos. Bei Saison- und Jahresabonnementen
    besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
1.2 Die Eintritte können regulär bei der Rezeption gekauft werden.

2. Eintrittskontrolle

     Massnahmen
2.1 Die Markierung für den ordentlichen Ein- und Austritt sind zu beachten.

2.2 Insbesondere sind die Abstandsmarkierungen innerhalb des Gebäudes zu beachten.

3. Umkleide / Duschen / Toiletten

     Massnahmen
3.1 Die Abstandsmarkierungen sind zu beachten.

3.2 Es bestehen Einschränkungen bei der Benützung, um die Abstandsvorschriften einzuhalten.

4. Liegewiese / Beachvolleyball

     Massnahmen
4.1 Die Distanzregel von 1.5m Abstand gilt beim Bewegen auf der Anlage und ist in Eigenverant-
    wortung von jeder organisierten Gruppe und jedem Badegast einzuhalten.
–5–

5. Badinfrastruktur

     Massnahmen
Kinderschwimmbecken / Wasserrutschbahn

5.1 Es werden keine Schwimmreifen zur Verfügung gestellt.

5.2 Die Desinfektion der Kontaktstellen (Handläufe) erfolgt mehrmals täglich.

Schwimmbahnen

5.1 Die Schwimmbahnen 1 – 4 sind ausschliesslich für die Schwimmer reserviert.

5.2 Die Schwimmbahnen 5 und 6 sind für alle nutzbar.

Sprungturm

5.1 Die Abstandsregeln von 1.5m sind jederzeit einzuhalten.

Kleinkinderplanschbecken

5.1 Die Abstandsregeln von 1.5m sind jederzeit einzuhalten.

Spielplatz / Beachvolleyball

5.1 Die Abstandsregeln von 1.5m sind jederzeit einzuhalten.

Poolgarten

5.1 Es sind die Vorgaben des Betreibers Sakuthsang GmbH zu beachten.

6. Kapazitätsbeschränkungen

     Vorgaben                                       Umsetzungsstandards
6.2 Kapazitätsbeschränkung gilt unabhängig          Max. 1’300 Personen
    vom Alter                                       Es gilt:
                                                    Schwimmerbecken: 94 Personen
                                                    (10m2/Person)
                                                    Nichtschwimmerbecken: 60 Personen
                                                    (5m2/Person)
                                                    Planschbecken: 12 Personen
                                                    (5m2/Person)
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