"Der kleine Paul mag Entchen im Wasser, aber keine Legionellen - dafür sorgen wir persönlich." - Tassilo Henke, einer Ihrer persönlichen ...
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INFORMATION Kunden Trinkwasser „Der kleine Paul mag Entchen im Wasser, aber keine Legionellen – dafür sorgen wir persönlich.“ Tassilo Henke, einer Ihrer persönlichen Ansprechpartner für die Legionellenprüfung und Gefährdungsanalyse bei KALO 3
INFORMATION Kunden Trinkwasser Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien, die in geringer Konzentration in jedem Süßwasser vor- handen sind. Sie können sich somit natürlicherweise auch im Trinkwasser Ihrer Immobilie befinden und sich bei Wassertemperaturen zwischen 25° und 55° C in der Hausinstallation rasant vermehren. Begüns- tigt wird das z.B. durch lange Stagnationszeiten bei Leerstand oder Abwesenheit der Mieter sowie durch Totleitungen. „Mit uns bleiben in puncto Legionellen keine Fragen offen – dafür sorgen wir persönlich." Fabian Dolstra, einer Ihrer persönlichen Ansprechpartner für die Legionellenprüfung und Gefährdungsanalyse bei KALO Im Normalfall besteht keine akute Gefährdung durch das Trinken von legionellenhaltigem Wasser, doch kann das Einatmen von belastetem Aerosol (z. B. Wasserdampf beim Duschen) zu grippeähnlichen Erkrankungen, wie dem sog. Pontiac-Fieber, bis hin zu einer schwer verlaufenden Lungenentzündung (Legionärskrankheit) führen. Die Legionellenprüfung ist für Ihre Immobilie verpflichtend, sollten die folgenden Eigenschaften zutreffen: ✔ Mindestens eine Wohneinheit ist vermietet ✔ Zentraler Warmwassererwärmer ✔ Speicher mit mindestens 400 Ltr. Volumen oder ein Rohrsystem mit mindestens 3 Ltr. Inhalt zwischen Ausgang des Trinkwasserspeichers und der am weitesten entfernten Entnahmestelle ✔ Es ist eine Einrichtung zur Vernebelung von Wasser vorhanden (Dusche)
Ihre Aufgaben: Das verlangt die aktuelle Trinkwasserverordnung von Ihnen: » Die orientierende Trinkwasseruntersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen » Großanlagen sind regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, auf Legionellen zu überprüfen (§ 14 Untersuchungspflichten) » Das Ergebnis der Untersuchung ist den Nutzern/ Mietern mitzuteilen (§ 16 und § 21 Informations- und Berichtspflichten) » Legionellenbefall oberhalb des technischen Maßnahmewertes (100 KBE * / 100 ml) verlangt "unverzügliche Handlungen" (§ 16 Abs. 7): • Meldung der Ergebnisse an das Gesundheitsamt • Einleitung von Sofortmaßnahmen zur direkten Gefahrenabwehr (z. B. thermische Desinfektion) • Erstellung einer Gefährdungsanalyse • Meldung der daraus entstehenden Maßnahmen an das Gesundheitsamt • Umsetzung der Maßnahmen, um den Stand gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen • Durchführung der weitergehenden Untersu- chung zur Überprüfung der eingeleiteten Sofort- maßnahmen. Die langfristige Wirksamkeit der Maßnahmen wird durch weitere Nachunter- suchungen überprüft » Dokumentation und 10-jährige Archivierung der Untersuchungen, Maßnahmen und Ergebnisse (§ 21 Informations- und Berichtspflichten) * Koloniebildende Einheiten
Unsere Lösungen: Wir begleiten Sie durch den Die Analyse ergibt einen positiven Befund? gesamten Analyseprozess. Wir unterstützen Sie: KALO ist der Vorreiter in der Trinkwasserunter- » Erstellung einer Gefährdungsanalyse nach Empfeh- suchung. Bereits seit 2011 bieten wir die Legio- lung des Umweltbundesamtes (§ 16 Abs. 7) nellenprüfung für die Wohnungswirtschaft an. Profitieren Sie von Erfahrungen aus zahlreichen » Jeder Befund sowie dessen Ursachen sind unter- schiedlich – wir beraten Sie zu jedem Befund indi- Probenahmen und unserem ganzheitlichen Angebot viduell und persönlich: rund um die Legionellenprüfung des Trinkwassers: • Überprüfung der Betriebsführung und Einhaltung » Bestandsaufnahme Ihrer Liegenschaft aller bautechnischen Kriterien in der betroffenen » Legionellenprüfung entsprechend den Liegenschaft gesetzlichen Fristen • Empfehlung technischer Maßnahmen, um den » Fristgerechte Logistik und Analyse Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen • Analysebeginn max. 24 Std. nach der Entnahme • Dokumentation und unverzügliche Information • Analyse aller Proben in akkreditierten Koope- der Nutzer sowie des Gesundheitsamtes über die rationslaboren Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen • Erstellung von normgerechten Laborberichten • Erstellung eines Abschlussberichtes über die » Kommunikation und Schnittstelle zwischen Durchführung und Ergebnisse aller Maßnahmen Ihnen, Ihren Mietern, Gesundheitsämtern und » Terminierung und Durchführung aller notwendi- Laboren gen weitergehenden Nachuntersuchungen • Befund < 100 KBE *: Sie und der Mieter werden (Arbeitsblatt DVGW W551) über das Ergebnis per Anschreiben oder Haus- aushang informiert • Befund > 100 KBE *: Sie, der Mieter sowie das Gesundheitsamt werden fristgemäß über das Ergebnis informiert. Für die Unterstützung bei den notwendigen weiteren Maßnahmen steht Ihnen ein Team von speziell geschulten Mitar- beitern zur Verfügung » Dokumentation und Archivierung der Probe- nahme, Analyse und Befunde
1213- 09-2013 KALORIMETA AG & Co. KG Heidenkampsweg 40 20097 Hamburg Tel. 040 – 237 75- 0 Fax 040 – 237 75-555 info@kalo.de www.kalo.de
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