Schutzkonzept Le Grand Hôtel Chandolin

Die Seite wird erstellt Jessica Henning
 
WEITER LESEN
Schutzkonzept Le Grand Hôtel Chandolin
3. Version; Stand 10.07.2020
Haftungsausschluss: GHC SA schliesst jegliche Haftung aus.

Wichtige Vorbemerkung
Seit Freitag, 19. Juni 2020 ist die neue "COVID-19 Verordnung besondere Lage"
(kurz: COVID-Verordnung) in Kraft. Unter Abschnitt 3, Artikel 4, Absatz 1 ist gere-
gelt:
"Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, einschliesslich
Bildungseinrichtungen sowie Organisatoren von Veranstaltungen müssen ein
Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen."
Das Staatssekretariat für Wirtschaft bestätigte offiziell am 23.6.2020, dass ein
Ferienhaus bzw. eine Gruppenunterkunft, die per Mietvertrag an einen Mieter ver-
mietet wird, KEINE öffentliche Einrichtung sind und somit KEIN Schutzkonzept mehr
benötigt!
Unsere Pflicht als Vermieter ist:
1) eine saubere und hygienische Unterkunft zu übergeben,

2) den Mieter als "Veranstalter" laut COVID Verordnung zu betrachten und ihn
schriftlich über seine Pflichten zu informieren:

    a) Alle Gruppen müssen die aktuellen Empfehlungen des BAG zu Hygiene und
       Verhalten in der COVID-19-Epidemie (bag-coronavirus.ch) einhalten.

    b) Gruppen über 30 Personen müssen ein eigenes Schutzkonzept erstellen und
       umsetzen. Die Vorgaben sind im Anhang zur COVID-Verordnung aufgeführt.

3) die Kontaktdaten unseres Vertragspartners/Mieter aufzubewahren und sich versi-
chern zu lassen, dass der Mieter die Kontaktdaten sämtlicher Teilnehmer/innen;
auch Caterer, Pfarrer, DJ, etc. besitzt

4) allfälligen (neu) übergeordneten Anweisungen und Vorschriften des Kantons Wal-
lis Folge zu leisten

5.) Gruppen über 30 Personen das Vorbereiten und Erstellen eines eigenes Schutz-
konzeptes zu erleichtern, in dem das Schutzkonzept Corona des Le Grand Hôtel
Chandolin zur Verfügung gestellt wird

1. HÄNDEHYGIENE

Massnahmen
Alle Personen im Gruppenhaus reinigen sich mehrmals täglich die Hände mit Was-
ser und Seife (vor und nach jeder ihrer Arbeiten, den Mahlzeiten und dem Benut-
zen von Büchern oder Spielen; nach Toilettenbenutzung und Umgang mit Abfall).
Damit kein Gedränge auf Toiletten im Erdgeschoss, Waschbecken in Zimmer und
Etagenbädern bzw. Personaltoilette nutzen.
Desinfektionsmittelspender für Hände stehen an zentralen Orten im Haus. Die
Gruppe bringt das Desinfektionsmittel mit und füllt die Behälter regelmässig auf.
Jedes Zimmer, Etagenbäder bzw. -toiletten verfügen über Flüssigseife, Papier-
handtücher. (Zimmer ohne Waschbecken: 40, 41, 53, 57 nutzen die Etagenbäder).
Die verantwortliche Person der Gästegruppe fordert ggfls. Nachschub an.
Bei Anreise/Abreise werden die Eingangstüren offengehalten, damit wenig Kontakt
Hände mit Klinken. Die vorher desinfizierten Schlüssel behält jeder bis zur Abreise
bei sich. Die Schlüssel werden bei Abreise an das Schlüsselbrett gehängt.
An der Spülmaschine in der Küche arbeiten 2 Personen (mit Hygienemaske). Eine
Person wäscht das schmutzige Geschirr und die andere Person stellt mit sauberen
Händen das saubere Geschirr/Besteck in den Schrank.

2. DISTANZ HALTEN
Der Bundesratsbeschluss vom 27.05.2020 ermöglicht ab 6.6.2020, dass die Grup-
pengrösse einer Gästegruppe max. 300 Personen beträgt. Die Mindestabstände in-
nerhalb einer Gästegruppe müssen nicht eingehalten werden. Der Bundesrat stellt
explizit die Eigenverantwortung aller Beteiligten in den Vordergrund.

Massnahmen
Sollten verschiedene Gruppen gleichzeitig im Haus sein, werden sie in separaten
Stockwerken untergebracht. Die Benutzung der Küche erfolgt zeitlich versetzt.
Gemeinschaftsräume werden den Gruppen zugeteilt. Die Verantwortlichen stellen
sicher, dass sich die Gruppen nicht vermischen.

Wer die 1.5 m Distanzregel innerhalb der Gästegruppe einhalten möchte, kann mit
folgender Anzahl an Sitzplätzen kalkulieren:
Essensaal: 40 Personen; Veranda (Holztische): 12 Personen; Veranda (Korbmö-
bel): 10 Personen, Kaminzimmer: 10 Personen; Bibliothek: 7 Personen; Disko: 10
Personen+10 Personen, wenn Bestuhlung
Hausbesichtigungen und externe Besucher z.B. für Fotoausstellung sind während
des Aufenthaltes einer Gruppe nicht erlaubt oder nur nach vorheriger Absprache
mit dem Mieter und Vermieter.
Der Lift darf nur von einer Person benutzt werden.
Im EG und Treppenhaus sind die Laufrichtungen markiert. Unnötiger Aufenthalt in
den Etagenfluren ist zu vermeiden.
In Gemeinschafts-WC’s/Bäder EG und 3.Stock dürfen nur 2 Personen gleichzeitig.
Während der Essenzubereitung in der Küche dürfen nur 4-6 Personen mit Hygie-
nemaske, Handschutz und sauberer Schürze/Kleidung arbeiten. Die Essenzuberei-
tung findet zeitlich entkoppelt vom Abwaschen statt.
Nur ein Bedien-Buffet und/oder ein Servieren am Platz ist erlaubt. Teller, Besteck,
Essen werden von Personen mit Hygienemasken und Handschutz ausgegeben
bzw. serviert. Caterer haben ein eigenes Schutzkonzept vorzulegen.
Die Kaffeemaschine in der Bar bedient immer nur 1 Person mit sauberen Händen.
Lieferungen, Material-, Mülltransporte erfolgen ausserhalb der Stosszeiten.
Arbeit mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5 m

Massnahmen
Der Arbeitgeber stellt Hygienemasken für die Mitarbeiter. Die Gruppe bringt ausrei-
chend eigene Hygienemasken mit. (Reinigung textiler Masken ist möglich.)
Die Hauseinweisung erfolgt mit Hygienemaske.

3. REINIGUNG
Massnahmen
Lüften: alle genutzten Gemeinschaftsräume + Erdgeschoss täglich mind. 4 mal 10
Minuten (bei Bedarf öfter); Büros, Waschküche mind. 1 mal täglich; Zimmer regel-
mässig jeden Tag selbständig vom Gast
Die Türen der Etagenbäder ohne Fenster in der 1., 2., 4. Etage bleiben zwischen
den Benutzungszeiten (ausser nachts) offen, damit eine Durchlüftung erfolgt. Bei
geringer Belegung sind die Etagenbäder geschlossen.
Die Reinigung der Türklinken im EG, allg. Türen in Stockwerken, Treppengeländer,
Druckknöpfe Kaffeemaschine und Lift, Fenstergriffe der zum Lüften geöffneten
Fenster, Behälter Desinfektionsmittel, Lichtschalter, etc. erfolgt täglich 4 Mal (ge-
rechnet für 120 Personen) durch eine Person mit Hygienemaske und Handschutz.
Desinfektionsmittel stehen im Reinigungsschrank im Erdgeschoss. Die benutzten
Putzlappen in den entsprechenden Sammelbehälter entsorgen. (Protokoll)
Die WC’s im EG werden 4 mal täglich, alle andere Etagen-WC’s und Personaltoi-
lette 1mal tgl. gereinigt. (gerechnet für 120 Personen im Haus) WC im Zimmer wird
vom Gast je nach Bedarf gereinigt und jeweils 10 Minuten gelüftet.
Reinigung erfolgt mit Hygienemaske und Handschutz. Flüssigseife und Papier-
handtücher werden aufgefüllt. Geschlossene Müllbeutel und benutzte Putzlappen
werden im Sammelbehälter entsorgt. (Protokoll).
Die Küche wird 4 mal täglich für 10 Minuten gelüftet. In der Küche desinfiziert eine
Person mit Hygienemaske und Handschutz regelmässig fachgerecht die Arbeits-
flächen und von mehreren Personen genutzten Küchengeräte, mindestens vor und
nach dem Zubereiten der Speisen. Darüberhinaus wird beim Reinigen nach dem
Hygieneplan Küche gearbeitet.
Das Geschirr wird nach dem Essen vom Gast selbst abgeräumt und der Tisch ge-
reinigt. Zwischen den Mahlzeiten werden die Tische desinfiziert.
Das Geschirr wird in der Spülmaschine bei 60 Grad gewaschen, kein Abwaschen
mit der Hand! An der Spülmaschine arbeiten 2 Personen. Eine wäscht das
schmutzige Geschirr und die andere stellt mit sauberen Händen das saubere Ge-
schirr in den Schrank.
Jeder Gast zieht sein Bett selbst ab und legt die Bettwäsche und das Handtuch auf
den Wäschewagen. Die schmutzige Wäsche wird nur von Personen mit Hygiene-
maske und Handschutz angefasst und transportiert. Nach dem Einsammeln der
Schmutzwäsche werden Schutzmaske, Handschuhe und Schürze gewechselt.
Das Leeren der Waschmaschinen/Trockner hat mit gewaschenen Händen und
sauberer Kleidung/Schürze zu erfolgen, ebenso das Wäschelegen.
Die Reinigung der Zimmer nach Abreise der Gäste erfolgt von Personen mit Hygi-
enemasken und Handschutz. Die Zimmer werden 10 Minuten gelüftet.
Neuralgische Punkte (z.B. Türklinken, Lichtschalter, Schlüssel, ...) werden desinfi-
ziert.
Benutzte Putzlappen werden täglich bei 90 Grad gewaschen.

Die Mitarbeiter müssen ihre Arbeitskleider mindestens täglich wechseln.

4. BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN
Massnahmen
Diese Gäste benutzen nur die WC’ s und Waschbecken im eigenen Zimmer und
tragen Hygienemasken.

5. COVID-19-ERKRANKTE
Massnahmen
Mitarbeiter und Gäste, die Symptome zeigen, müssen die Hausleitung informieren
und werden nach Aufnahme der Adresse und Telefonnummer nach Hause in Qua-
rantäne gesendet.
Sie werden angewiesen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen. Weitere
Massnahmen folgen auf Anweisung des kantonsärztlichen Dienstes.

6. BESONDERE ARBEITSSITUATIONEN
Massnahmen
Benutzte Hygienemasken in geschlossenen Müllbehälter entsorgen. Benutzte texti-
le Masken nach Gebrauch täglich bei 60 Grad waschen. Nach dem Abnehmen
Hände reinigen neue Maske aufsetzen. Personen im Dauereinsatz mit Hygiene-
maske brauchen alle 2 Stunden eine Pause.
Einweghandschuhe müssen mindestens nach einer Stunde in einen geschlosse-
nen Müllbehälter entsorgt werden. Nach dem Ausziehen Hände reinigen und neue
Handschuhe überziehen.
Um nicht alle 3 Mitarbeiter zu gefährden, wechseln sich die Mitarbeiter tageweise
in der Gruppenbetreuung ab bzw. arbeiten gleichzeitig, aber weit entfernt vonei-
nander an verschiedenen Arbeitsplätzen.

7. INFORMATION
Massnahmen
Alle Mitarbeiter, der Verwaltungsrat und der Verantwortliche der Gruppe sind münd-
lich und schriftlich über die Inhalte des Schutzkonzeptes informiert und haben die-
ses Dokument gelesen. Die Gruppe wird vom Gruppenleiter informiert.
Ein Exemplar des Schutzkonzeptes liegt zur Einsicht im Büro. (Ordner Hygiene)
Plakate mit den Schutzmassnahmen gemäss BAG hängen in Eingangsbereichen.
Sobald neue Regelungen in Kraft treten, wird das Schutzkonzept angepasst und
die Information an die Gruppen und Mitarbeiter weitergegeben.

Das Personal ist im Umgang mit persönlichem Schutzmaterial geschult, so dass die
Materialien richtig angezogen, verwendet und entsorgt werden.

8. MANAGEMENT
Massnahmen
Mitarbeiter des Gruppenhauses/bzw. Verantwortlicher der Gruppe kontrollieren re-
gelmässig, ob ausreichend Schutzmaterialien, Desinfektionsmittel, etc. vorhanden
sind und bestellen rechtzeitig auf Vorrat nach.

ANDERE SCHUTZMASSNAHMEN
Massnahmen
Zimmermappen aus den Zimmern, Prospekte von der Rezeption entfernt.
Es finden keine öffentlichen Führungen durch das Haus statt. Das Touristenbüro ist
informiert.
Hunde sind laut Bundesamt für Veterinärwesen keine Vektoren und damit kein
Problem. Sie müssen lt. Hausordnung immer angeleint und unter Aufsicht sein.

ANHÄNGE
Anhang
Beschreibung und Fotos vom Gruppenhauses - siehe Webseite
Etagenpläne mit Raummasse, Schutzkonzept - siehe Webseite unter Download
Muster Reinigungsprotokoll bei Anreise

ABSCHLUSS
Dieses Dokument wurde auf Grund einer Branchenlösung erstellt und allen Mitarbei-
tern übermittelt und erläutert.
Dieses Dokument wurde von dem Verantwortlichen der Gästegruppe gelesen und
verstanden.
Dieses Dokument besteht auf DEUTSCH/Französisch (google translate).
Sie können auch lesen