Schutzkonzept Le Grand Hôtel Chandolin
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Schutzkonzept Le Grand Hôtel Chandolin 3. Version; Stand 10.07.2020 Haftungsausschluss: GHC SA schliesst jegliche Haftung aus. Wichtige Vorbemerkung Seit Freitag, 19. Juni 2020 ist die neue "COVID-19 Verordnung besondere Lage" (kurz: COVID-Verordnung) in Kraft. Unter Abschnitt 3, Artikel 4, Absatz 1 ist gere- gelt: "Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, einschliesslich Bildungseinrichtungen sowie Organisatoren von Veranstaltungen müssen ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen." Das Staatssekretariat für Wirtschaft bestätigte offiziell am 23.6.2020, dass ein Ferienhaus bzw. eine Gruppenunterkunft, die per Mietvertrag an einen Mieter ver- mietet wird, KEINE öffentliche Einrichtung sind und somit KEIN Schutzkonzept mehr benötigt! Unsere Pflicht als Vermieter ist: 1) eine saubere und hygienische Unterkunft zu übergeben, 2) den Mieter als "Veranstalter" laut COVID Verordnung zu betrachten und ihn schriftlich über seine Pflichten zu informieren: a) Alle Gruppen müssen die aktuellen Empfehlungen des BAG zu Hygiene und Verhalten in der COVID-19-Epidemie (bag-coronavirus.ch) einhalten. b) Gruppen über 30 Personen müssen ein eigenes Schutzkonzept erstellen und umsetzen. Die Vorgaben sind im Anhang zur COVID-Verordnung aufgeführt. 3) die Kontaktdaten unseres Vertragspartners/Mieter aufzubewahren und sich versi- chern zu lassen, dass der Mieter die Kontaktdaten sämtlicher Teilnehmer/innen; auch Caterer, Pfarrer, DJ, etc. besitzt 4) allfälligen (neu) übergeordneten Anweisungen und Vorschriften des Kantons Wal- lis Folge zu leisten 5.) Gruppen über 30 Personen das Vorbereiten und Erstellen eines eigenes Schutz- konzeptes zu erleichtern, in dem das Schutzkonzept Corona des Le Grand Hôtel Chandolin zur Verfügung gestellt wird 1. HÄNDEHYGIENE Massnahmen Alle Personen im Gruppenhaus reinigen sich mehrmals täglich die Hände mit Was- ser und Seife (vor und nach jeder ihrer Arbeiten, den Mahlzeiten und dem Benut- zen von Büchern oder Spielen; nach Toilettenbenutzung und Umgang mit Abfall). Damit kein Gedränge auf Toiletten im Erdgeschoss, Waschbecken in Zimmer und Etagenbädern bzw. Personaltoilette nutzen.
Desinfektionsmittelspender für Hände stehen an zentralen Orten im Haus. Die Gruppe bringt das Desinfektionsmittel mit und füllt die Behälter regelmässig auf. Jedes Zimmer, Etagenbäder bzw. -toiletten verfügen über Flüssigseife, Papier- handtücher. (Zimmer ohne Waschbecken: 40, 41, 53, 57 nutzen die Etagenbäder). Die verantwortliche Person der Gästegruppe fordert ggfls. Nachschub an. Bei Anreise/Abreise werden die Eingangstüren offengehalten, damit wenig Kontakt Hände mit Klinken. Die vorher desinfizierten Schlüssel behält jeder bis zur Abreise bei sich. Die Schlüssel werden bei Abreise an das Schlüsselbrett gehängt. An der Spülmaschine in der Küche arbeiten 2 Personen (mit Hygienemaske). Eine Person wäscht das schmutzige Geschirr und die andere Person stellt mit sauberen Händen das saubere Geschirr/Besteck in den Schrank. 2. DISTANZ HALTEN Der Bundesratsbeschluss vom 27.05.2020 ermöglicht ab 6.6.2020, dass die Grup- pengrösse einer Gästegruppe max. 300 Personen beträgt. Die Mindestabstände in- nerhalb einer Gästegruppe müssen nicht eingehalten werden. Der Bundesrat stellt explizit die Eigenverantwortung aller Beteiligten in den Vordergrund. Massnahmen Sollten verschiedene Gruppen gleichzeitig im Haus sein, werden sie in separaten Stockwerken untergebracht. Die Benutzung der Küche erfolgt zeitlich versetzt. Gemeinschaftsräume werden den Gruppen zugeteilt. Die Verantwortlichen stellen sicher, dass sich die Gruppen nicht vermischen. Wer die 1.5 m Distanzregel innerhalb der Gästegruppe einhalten möchte, kann mit folgender Anzahl an Sitzplätzen kalkulieren: Essensaal: 40 Personen; Veranda (Holztische): 12 Personen; Veranda (Korbmö- bel): 10 Personen, Kaminzimmer: 10 Personen; Bibliothek: 7 Personen; Disko: 10 Personen+10 Personen, wenn Bestuhlung Hausbesichtigungen und externe Besucher z.B. für Fotoausstellung sind während des Aufenthaltes einer Gruppe nicht erlaubt oder nur nach vorheriger Absprache mit dem Mieter und Vermieter. Der Lift darf nur von einer Person benutzt werden. Im EG und Treppenhaus sind die Laufrichtungen markiert. Unnötiger Aufenthalt in den Etagenfluren ist zu vermeiden. In Gemeinschafts-WC’s/Bäder EG und 3.Stock dürfen nur 2 Personen gleichzeitig. Während der Essenzubereitung in der Küche dürfen nur 4-6 Personen mit Hygie- nemaske, Handschutz und sauberer Schürze/Kleidung arbeiten. Die Essenzuberei- tung findet zeitlich entkoppelt vom Abwaschen statt. Nur ein Bedien-Buffet und/oder ein Servieren am Platz ist erlaubt. Teller, Besteck, Essen werden von Personen mit Hygienemasken und Handschutz ausgegeben bzw. serviert. Caterer haben ein eigenes Schutzkonzept vorzulegen. Die Kaffeemaschine in der Bar bedient immer nur 1 Person mit sauberen Händen. Lieferungen, Material-, Mülltransporte erfolgen ausserhalb der Stosszeiten.
Arbeit mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5 m Massnahmen Der Arbeitgeber stellt Hygienemasken für die Mitarbeiter. Die Gruppe bringt ausrei- chend eigene Hygienemasken mit. (Reinigung textiler Masken ist möglich.) Die Hauseinweisung erfolgt mit Hygienemaske. 3. REINIGUNG Massnahmen Lüften: alle genutzten Gemeinschaftsräume + Erdgeschoss täglich mind. 4 mal 10 Minuten (bei Bedarf öfter); Büros, Waschküche mind. 1 mal täglich; Zimmer regel- mässig jeden Tag selbständig vom Gast Die Türen der Etagenbäder ohne Fenster in der 1., 2., 4. Etage bleiben zwischen den Benutzungszeiten (ausser nachts) offen, damit eine Durchlüftung erfolgt. Bei geringer Belegung sind die Etagenbäder geschlossen. Die Reinigung der Türklinken im EG, allg. Türen in Stockwerken, Treppengeländer, Druckknöpfe Kaffeemaschine und Lift, Fenstergriffe der zum Lüften geöffneten Fenster, Behälter Desinfektionsmittel, Lichtschalter, etc. erfolgt täglich 4 Mal (ge- rechnet für 120 Personen) durch eine Person mit Hygienemaske und Handschutz. Desinfektionsmittel stehen im Reinigungsschrank im Erdgeschoss. Die benutzten Putzlappen in den entsprechenden Sammelbehälter entsorgen. (Protokoll) Die WC’s im EG werden 4 mal täglich, alle andere Etagen-WC’s und Personaltoi- lette 1mal tgl. gereinigt. (gerechnet für 120 Personen im Haus) WC im Zimmer wird vom Gast je nach Bedarf gereinigt und jeweils 10 Minuten gelüftet. Reinigung erfolgt mit Hygienemaske und Handschutz. Flüssigseife und Papier- handtücher werden aufgefüllt. Geschlossene Müllbeutel und benutzte Putzlappen werden im Sammelbehälter entsorgt. (Protokoll). Die Küche wird 4 mal täglich für 10 Minuten gelüftet. In der Küche desinfiziert eine Person mit Hygienemaske und Handschutz regelmässig fachgerecht die Arbeits- flächen und von mehreren Personen genutzten Küchengeräte, mindestens vor und nach dem Zubereiten der Speisen. Darüberhinaus wird beim Reinigen nach dem Hygieneplan Küche gearbeitet. Das Geschirr wird nach dem Essen vom Gast selbst abgeräumt und der Tisch ge- reinigt. Zwischen den Mahlzeiten werden die Tische desinfiziert. Das Geschirr wird in der Spülmaschine bei 60 Grad gewaschen, kein Abwaschen mit der Hand! An der Spülmaschine arbeiten 2 Personen. Eine wäscht das schmutzige Geschirr und die andere stellt mit sauberen Händen das saubere Ge- schirr in den Schrank. Jeder Gast zieht sein Bett selbst ab und legt die Bettwäsche und das Handtuch auf den Wäschewagen. Die schmutzige Wäsche wird nur von Personen mit Hygiene- maske und Handschutz angefasst und transportiert. Nach dem Einsammeln der Schmutzwäsche werden Schutzmaske, Handschuhe und Schürze gewechselt. Das Leeren der Waschmaschinen/Trockner hat mit gewaschenen Händen und sauberer Kleidung/Schürze zu erfolgen, ebenso das Wäschelegen. Die Reinigung der Zimmer nach Abreise der Gäste erfolgt von Personen mit Hygi-
enemasken und Handschutz. Die Zimmer werden 10 Minuten gelüftet. Neuralgische Punkte (z.B. Türklinken, Lichtschalter, Schlüssel, ...) werden desinfi- ziert. Benutzte Putzlappen werden täglich bei 90 Grad gewaschen. Die Mitarbeiter müssen ihre Arbeitskleider mindestens täglich wechseln. 4. BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN Massnahmen Diese Gäste benutzen nur die WC’ s und Waschbecken im eigenen Zimmer und tragen Hygienemasken. 5. COVID-19-ERKRANKTE Massnahmen Mitarbeiter und Gäste, die Symptome zeigen, müssen die Hausleitung informieren und werden nach Aufnahme der Adresse und Telefonnummer nach Hause in Qua- rantäne gesendet. Sie werden angewiesen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen. Weitere Massnahmen folgen auf Anweisung des kantonsärztlichen Dienstes. 6. BESONDERE ARBEITSSITUATIONEN Massnahmen Benutzte Hygienemasken in geschlossenen Müllbehälter entsorgen. Benutzte texti- le Masken nach Gebrauch täglich bei 60 Grad waschen. Nach dem Abnehmen Hände reinigen neue Maske aufsetzen. Personen im Dauereinsatz mit Hygiene- maske brauchen alle 2 Stunden eine Pause. Einweghandschuhe müssen mindestens nach einer Stunde in einen geschlosse- nen Müllbehälter entsorgt werden. Nach dem Ausziehen Hände reinigen und neue Handschuhe überziehen. Um nicht alle 3 Mitarbeiter zu gefährden, wechseln sich die Mitarbeiter tageweise in der Gruppenbetreuung ab bzw. arbeiten gleichzeitig, aber weit entfernt vonei- nander an verschiedenen Arbeitsplätzen. 7. INFORMATION Massnahmen Alle Mitarbeiter, der Verwaltungsrat und der Verantwortliche der Gruppe sind münd- lich und schriftlich über die Inhalte des Schutzkonzeptes informiert und haben die- ses Dokument gelesen. Die Gruppe wird vom Gruppenleiter informiert. Ein Exemplar des Schutzkonzeptes liegt zur Einsicht im Büro. (Ordner Hygiene) Plakate mit den Schutzmassnahmen gemäss BAG hängen in Eingangsbereichen.
Sobald neue Regelungen in Kraft treten, wird das Schutzkonzept angepasst und die Information an die Gruppen und Mitarbeiter weitergegeben. Das Personal ist im Umgang mit persönlichem Schutzmaterial geschult, so dass die Materialien richtig angezogen, verwendet und entsorgt werden. 8. MANAGEMENT Massnahmen Mitarbeiter des Gruppenhauses/bzw. Verantwortlicher der Gruppe kontrollieren re- gelmässig, ob ausreichend Schutzmaterialien, Desinfektionsmittel, etc. vorhanden sind und bestellen rechtzeitig auf Vorrat nach. ANDERE SCHUTZMASSNAHMEN Massnahmen Zimmermappen aus den Zimmern, Prospekte von der Rezeption entfernt. Es finden keine öffentlichen Führungen durch das Haus statt. Das Touristenbüro ist informiert. Hunde sind laut Bundesamt für Veterinärwesen keine Vektoren und damit kein Problem. Sie müssen lt. Hausordnung immer angeleint und unter Aufsicht sein. ANHÄNGE Anhang Beschreibung und Fotos vom Gruppenhauses - siehe Webseite Etagenpläne mit Raummasse, Schutzkonzept - siehe Webseite unter Download Muster Reinigungsprotokoll bei Anreise ABSCHLUSS Dieses Dokument wurde auf Grund einer Branchenlösung erstellt und allen Mitarbei- tern übermittelt und erläutert. Dieses Dokument wurde von dem Verantwortlichen der Gästegruppe gelesen und verstanden. Dieses Dokument besteht auf DEUTSCH/Französisch (google translate).
Sie können auch lesen