Schutzkonzept TC Grabs - Version 1, 11. Mai 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter TC Grabs

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Schutzkonzept TC Grabs - Version 1, 11. Mai 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter TC Grabs
Schutzkonzept TC Grabs

Version 1, 11. Mai 2020

Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter TC Grabs
Martin Hinder, Wiesenstrasse 4, 9472 Grabs, 081/771 48 67
praesident@tc-grabs.ch
Schutzkonzept TC Grabs - Version 1, 11. Mai 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter TC Grabs
1. Übergeordnete Grundsätze
Das Schutzkonzept des Tennisclubs muss sicherstellen, dass die folgenden übergeordneten Grundsätze
eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben müssen ausreichende und angemessene Massnahmen
vorgesehen werden. Der COVID-19-Beauftragte ist für die Auswahl und Umsetzung dieser Massnahmen
verantwortlich.

  •   Jeder Tennisclub, jedes Tenniscenter muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht
      den Mitgliedern/Kunden beratend zur Seite
  •   Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung der Anlage
  •   Social Distancing (2m Mindestabstand zwischen allen Personen: 10m2 pro Person; kein
      Körperkontakt)
  •   Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe und damit
      verbundene Nutzung der Anlage
  •   Protokollierung der Tennisspielenden zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher
      Infektionsketten
  •   Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen
      Vorgaben des BAG beachten
  •   Information der Tennisspieler und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und
      Massnahmen

2. Massnahmen TC Grabs

2.1. Covid-19-Beauftragter
Jeder Club muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedern beratend zur
Seite.

Massnahmen
Ø Der COVID-19-Beauftragte für den TC Grabs ist
      o Martin Hinder, Wiesenstrasse 4, 9472 Grabs,
      o E-Mail: praesident@tc-grabs.ch ,
      o Tel. Privat: 081/771 48 67
Ø Der Club trägt den COVID-19 Beauftragten in der Swiss Tennis Mitgliederadministration ein.

2.2. Hygienevorschriften und Reinigung
Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung der Anlage

Massnahmen
Bedarfsgerechte, regemässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch,
insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden, wird sichergestellt durch
folgende Massnahmen:
Ø WC’s, Türgriffe und andere Flächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert.
Ø Abfalleimer werden eingesammelt/ abgedeckt.
Ø Das Trinkwassersystem wurde / wird vor der Wiederinbetriebnahme durchgespült.
Ø Platztüren werden offengelassen, um Berührungen zu minimieren.
Ø Beim Benutzen der Platzbesen wird empfohlen Handschuhe anzuziehen.
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2.3. Social Distancing
Social Distancing (2m Mindesabstand zwischen allen Personen: 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt)

Massnahmen
Es darf sich eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage befinden und der Abstand von 2
Meter muss gewährleitet sein – dies wird durch folgende Massnahmen sichergestellt:
Ø Spielerbänke oder -stühle wurden in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert.
Ø Ein System zur Platzreservation ist vorhanden.
Ø TCG empfiehlt vorwiegend Einzel zu spielen.
         o   Beim Doppel ist der Abstand konsequent einzuhalten.
Ø Es sind keine Gäste oder Touristen zugelassen.

2.4. Maximale Gruppengrösse & Nutzung der Anlage
Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe und die damit
verbundene Nutzung der Anlage.

Massnahmen
Ø Gruppen von mehr als 5 Personen sind verboten.
Ø Geöffnet sind folgende Bereiche:
     o WC’s
     o Tennisplätze
     o Ballwand
     o Grünflächen
Ø Geschlossen sind folgende Bereiche:
     o Garderobe
     o Dusche
     o Restaurant-Betrieb
     o Grill

2.5. Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing)
Protokollierung der Tennisspielenden zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten

Massnahmen
Das Nachverfolgen allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch folgende Massnahmen
sichergestellt:
Ø Spielberechtigt sind nur im «GotCourts» aufgeführte Spieler.
Ø Vorgängige Platzreservierungen werden durch folgendes System ermöglicht:
        o GotCourts

2.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen
Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen
Vorgaben des BAG beachten.

Massnahmen
Ø Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Spielbetrieb oder an Trainings
  teilnehmen.
Ø Mitglieder aus Risikogruppen benutzen die Tennisanlage auf eigenes Risiko und gemäss den
  Empfehlungen des BAG.
2.7. Informationspflicht
Information der Tennisspielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und
Massnahmen.

Massnahmen
Ø Die Schutzmassnahmen des TC Grabs wurden am 06.05.2020 an alle Mitglieder über
  Kanal
  den Homepage und Newsletter kommuniziert.
Ø DAS BAG-Plakat sowie das Plakat von Swiss Tennis "So schützen wir uns auf dem Tennisplatz"
  wird im TC Grabs aufgehängt.

3. Massnahmen Tennisspieler

3.1 Einhalten von Schutzmassnahmen
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den
Tennisspielenden

Massnahmen
Ø Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation akzeptiert das Mitglied die
  definierten Schutzmassnahmenund hält diese zwingend ein. Dies wird mit folgenden
  Massnahmen sichergestellt:
      o Informationstext in der Reservationsbestätigung
      o Kontrolle durch den Vorstand
Ø Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben
  vollumfänglich einhalten.

3.2 Hygienevorschriften und Reinigung
Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung auf der Anlage

Massnahmen
Vor und nach dem Tennisspielen müssen die Hände gewaschen werden. Dies wird mit folgenden
Massnahmen sichergestellt:

Ø Vor und nach dem Spielen müssen die Hände mit Seife gewaschen oder mit Händedesinketions-
  mittel desinfiziert warden.
Ø Auf den traditionelle «Shake-Hand» wird verzichtet.
Ø Es werden keine Gegenstände ausgetauscht.
Ø Die Tennisspielenden nehmen ihre eigenen Bälle mit.
      o Es wird empfohlen, dass jeder Spieler seine eigenen Markierten Bälle hat. Der
          Kontakt fremder Bälle mi der Hand kann dadurch ausgeschlossen werden.
          Aufgeschlagen wird nur mit eigenen Bällen. Fremde Bälle können mit dem Fuss oder
          demSchläger zum Mitspieler gespielt werden.
Ø Der Abfall wird zu Hause entsorgt.
3.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer
Vorgängige Platzreservation mit Angabe von persönlichen Daten zur Nachverfolgung möglicher
Infektionsketten und minimale Aufenthaltsdauer auf der Anlage

Massnahmen
Spielzeiten müssen mit den persönlichen Kontaktdaten reserviert und bestätigt sein. Dies wird mit
folgenden Massnahmen sichergestellt:

Ø Der Tennisplatz muss vor dem Betreten der Anlage via GotCourts (www.gotcourts.com) mit
  Angabe von persönlichen Daten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten reserviert
  werden.
Ø Tennisspielende dürfen maximal 5 Minuten vor ihrer Spielzeit auf die Anlage kommen.
Ø Tennisspieler müssen die Anlage spätestens 5 Minuten nach Beendigung der Spielzeit
  verlassen haben.

3.4 Social Distancing
Einhalten der Social Distancing-Regeln auf dem Tennisplatz und auf der gesamten Anlage.

Massnahmen
Ø Die Social Distancing-Regeln (10 Quadratmeter pro Person und oder Mindestabstand von 2
  Meter, kein Körperkontakt) sind jederzeit von den Tennisspielenden einzuhalten.

4. Massnahmen Tennisunterricht

4.1. Verantwortung
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club/Center verordneten Schutzmassnahmen durch den
Tennisspielenden

Massnahmen
Die Tennisunterrichtenden übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der vom Club/
Center definierten Schutzmassnahmen im Tennisunterricht und bei den Tennisschülern. Dies wird
mit folgenden Massnahmen sichergestellt:
Ø Gruppentrainings mit mehr als 2 Tennisspielenden plus einem Tennisunterrichtenden
    bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis des Vorstands.
Ø Das Contact Tracing wird durch den Tennisunterrichtenden mittels Anwesenheitsliste
    sichergestellt.

4.2. Social Distancing und maximale Gruppengrösse
Social Distancing und maximale Gruppengrösse im Tennisunterricht

Massnahmen
Die Vorgaben von 10 Quadratmetern pro Person, 2 Metern und keinem Körperkontakt werden
auch im Tennisunterricht sichergestellt:
Ø Es sind max. 5 Personen pro Platz erlaubt.
Ø Wenn Gruppentrainings durchgeführt werden, soll nach Möglichkeit die Organisationsform des
    Stationentrainings (Circuit) angewendet werden und es sollen keine Doppelübungen
    durchgeführt werden.
Ø Eltern, welche die Jugendlichen zum Training bringen halten sich an das Konzept des TCG
    sowie den übergeordneten Anweisungen und halten sich nicht auf dem Platz/Anlage auf.
4.3. Einhalten der Hygienevorschriften
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den
Tennisspielenden

Massnahmen
Ø Die Tennisunterrichtenden beachten die Hygienemassnahmen und stellen ihren
  Kunden ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Ø Die Griffe der Ballsammelkörbe sowie das übrige Unterrichtsmaterial werden regelmässig
  desinfiziert.

4.4. Angemeldete Trainings
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den
Tennisspielenden

Massnahmen
Ø Die Trainings müssen im Reservationssystem angemeldet sein (inkl. Kontaktdaten
  der Tennisspielenden) und bei einer Teilnehmerzahl von über 2 Spielenden vom
  Vorstand bestätigt sein.
Ø Das Contact Tracing wird durch die Tennisschule mittels Anwesenheitsliste sichergestellt.

Dieses Schutzkonzept tritt per 11. Mai 2020 in Kraft und ist bis auf Widerruf durch den Vorstand
gültig. Allen Mitgliedern wird dieses Dokument übermittelt und/oder zugänglich gemacht.

Martin Hinder, COVID-19-Beauftragter TC Grabs, 5. Mai 2020
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