Schutzkonzept TC Grabs - Version 1, 11. Mai 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter TC Grabs
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Schutzkonzept TC Grabs Version 1, 11. Mai 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter TC Grabs Martin Hinder, Wiesenstrasse 4, 9472 Grabs, 081/771 48 67 praesident@tc-grabs.ch
1. Übergeordnete Grundsätze Das Schutzkonzept des Tennisclubs muss sicherstellen, dass die folgenden übergeordneten Grundsätze eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben müssen ausreichende und angemessene Massnahmen vorgesehen werden. Der COVID-19-Beauftragte ist für die Auswahl und Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich. • Jeder Tennisclub, jedes Tenniscenter muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedern/Kunden beratend zur Seite • Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung der Anlage • Social Distancing (2m Mindestabstand zwischen allen Personen: 10m2 pro Person; kein Körperkontakt) • Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe und damit verbundene Nutzung der Anlage • Protokollierung der Tennisspielenden zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten • Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten • Information der Tennisspieler und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen 2. Massnahmen TC Grabs 2.1. Covid-19-Beauftragter Jeder Club muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedern beratend zur Seite. Massnahmen Ø Der COVID-19-Beauftragte für den TC Grabs ist o Martin Hinder, Wiesenstrasse 4, 9472 Grabs, o E-Mail: praesident@tc-grabs.ch , o Tel. Privat: 081/771 48 67 Ø Der Club trägt den COVID-19 Beauftragten in der Swiss Tennis Mitgliederadministration ein. 2.2. Hygienevorschriften und Reinigung Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung der Anlage Massnahmen Bedarfsgerechte, regemässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden, wird sichergestellt durch folgende Massnahmen: Ø WC’s, Türgriffe und andere Flächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert. Ø Abfalleimer werden eingesammelt/ abgedeckt. Ø Das Trinkwassersystem wurde / wird vor der Wiederinbetriebnahme durchgespült. Ø Platztüren werden offengelassen, um Berührungen zu minimieren. Ø Beim Benutzen der Platzbesen wird empfohlen Handschuhe anzuziehen.
2.3. Social Distancing Social Distancing (2m Mindesabstand zwischen allen Personen: 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt) Massnahmen Es darf sich eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage befinden und der Abstand von 2 Meter muss gewährleitet sein – dies wird durch folgende Massnahmen sichergestellt: Ø Spielerbänke oder -stühle wurden in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert. Ø Ein System zur Platzreservation ist vorhanden. Ø TCG empfiehlt vorwiegend Einzel zu spielen. o Beim Doppel ist der Abstand konsequent einzuhalten. Ø Es sind keine Gäste oder Touristen zugelassen. 2.4. Maximale Gruppengrösse & Nutzung der Anlage Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe und die damit verbundene Nutzung der Anlage. Massnahmen Ø Gruppen von mehr als 5 Personen sind verboten. Ø Geöffnet sind folgende Bereiche: o WC’s o Tennisplätze o Ballwand o Grünflächen Ø Geschlossen sind folgende Bereiche: o Garderobe o Dusche o Restaurant-Betrieb o Grill 2.5. Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing) Protokollierung der Tennisspielenden zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten Massnahmen Das Nachverfolgen allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch folgende Massnahmen sichergestellt: Ø Spielberechtigt sind nur im «GotCourts» aufgeführte Spieler. Ø Vorgängige Platzreservierungen werden durch folgendes System ermöglicht: o GotCourts 2.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. Massnahmen Ø Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Spielbetrieb oder an Trainings teilnehmen. Ø Mitglieder aus Risikogruppen benutzen die Tennisanlage auf eigenes Risiko und gemäss den Empfehlungen des BAG.
2.7. Informationspflicht Information der Tennisspielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen. Massnahmen Ø Die Schutzmassnahmen des TC Grabs wurden am 06.05.2020 an alle Mitglieder über Kanal den Homepage und Newsletter kommuniziert. Ø DAS BAG-Plakat sowie das Plakat von Swiss Tennis "So schützen wir uns auf dem Tennisplatz" wird im TC Grabs aufgehängt. 3. Massnahmen Tennisspieler 3.1 Einhalten von Schutzmassnahmen Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden Massnahmen Ø Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation akzeptiert das Mitglied die definierten Schutzmassnahmenund hält diese zwingend ein. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: o Informationstext in der Reservationsbestätigung o Kontrolle durch den Vorstand Ø Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfänglich einhalten. 3.2 Hygienevorschriften und Reinigung Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung auf der Anlage Massnahmen Vor und nach dem Tennisspielen müssen die Hände gewaschen werden. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: Ø Vor und nach dem Spielen müssen die Hände mit Seife gewaschen oder mit Händedesinketions- mittel desinfiziert warden. Ø Auf den traditionelle «Shake-Hand» wird verzichtet. Ø Es werden keine Gegenstände ausgetauscht. Ø Die Tennisspielenden nehmen ihre eigenen Bälle mit. o Es wird empfohlen, dass jeder Spieler seine eigenen Markierten Bälle hat. Der Kontakt fremder Bälle mi der Hand kann dadurch ausgeschlossen werden. Aufgeschlagen wird nur mit eigenen Bällen. Fremde Bälle können mit dem Fuss oder demSchläger zum Mitspieler gespielt werden. Ø Der Abfall wird zu Hause entsorgt.
3.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer Vorgängige Platzreservation mit Angabe von persönlichen Daten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten und minimale Aufenthaltsdauer auf der Anlage Massnahmen Spielzeiten müssen mit den persönlichen Kontaktdaten reserviert und bestätigt sein. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: Ø Der Tennisplatz muss vor dem Betreten der Anlage via GotCourts (www.gotcourts.com) mit Angabe von persönlichen Daten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten reserviert werden. Ø Tennisspielende dürfen maximal 5 Minuten vor ihrer Spielzeit auf die Anlage kommen. Ø Tennisspieler müssen die Anlage spätestens 5 Minuten nach Beendigung der Spielzeit verlassen haben. 3.4 Social Distancing Einhalten der Social Distancing-Regeln auf dem Tennisplatz und auf der gesamten Anlage. Massnahmen Ø Die Social Distancing-Regeln (10 Quadratmeter pro Person und oder Mindestabstand von 2 Meter, kein Körperkontakt) sind jederzeit von den Tennisspielenden einzuhalten. 4. Massnahmen Tennisunterricht 4.1. Verantwortung Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club/Center verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden Massnahmen Die Tennisunterrichtenden übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der vom Club/ Center definierten Schutzmassnahmen im Tennisunterricht und bei den Tennisschülern. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: Ø Gruppentrainings mit mehr als 2 Tennisspielenden plus einem Tennisunterrichtenden bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis des Vorstands. Ø Das Contact Tracing wird durch den Tennisunterrichtenden mittels Anwesenheitsliste sichergestellt. 4.2. Social Distancing und maximale Gruppengrösse Social Distancing und maximale Gruppengrösse im Tennisunterricht Massnahmen Die Vorgaben von 10 Quadratmetern pro Person, 2 Metern und keinem Körperkontakt werden auch im Tennisunterricht sichergestellt: Ø Es sind max. 5 Personen pro Platz erlaubt. Ø Wenn Gruppentrainings durchgeführt werden, soll nach Möglichkeit die Organisationsform des Stationentrainings (Circuit) angewendet werden und es sollen keine Doppelübungen durchgeführt werden. Ø Eltern, welche die Jugendlichen zum Training bringen halten sich an das Konzept des TCG sowie den übergeordneten Anweisungen und halten sich nicht auf dem Platz/Anlage auf.
4.3. Einhalten der Hygienevorschriften Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden Massnahmen Ø Die Tennisunterrichtenden beachten die Hygienemassnahmen und stellen ihren Kunden ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung. Ø Die Griffe der Ballsammelkörbe sowie das übrige Unterrichtsmaterial werden regelmässig desinfiziert. 4.4. Angemeldete Trainings Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden Massnahmen Ø Die Trainings müssen im Reservationssystem angemeldet sein (inkl. Kontaktdaten der Tennisspielenden) und bei einer Teilnehmerzahl von über 2 Spielenden vom Vorstand bestätigt sein. Ø Das Contact Tracing wird durch die Tennisschule mittels Anwesenheitsliste sichergestellt. Dieses Schutzkonzept tritt per 11. Mai 2020 in Kraft und ist bis auf Widerruf durch den Vorstand gültig. Allen Mitgliedern wird dieses Dokument übermittelt und/oder zugänglich gemacht. Martin Hinder, COVID-19-Beauftragter TC Grabs, 5. Mai 2020
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