Schutzkonzept Sportparks Luzern - Version 1.1, Datum 09.05.2020 J. Husselman Leiter Sportparks Migros Luzern
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Biel, 09.05.2020 Schutzkonzept Sportparks Luzern Version 1.1, Datum 09.05.2020 COVID-19-Beauftragter Sportparks Migros Luzern J. Husselman Leiter Sportparks Migros Luzern
1. Massnahmen der Sportparks Migros Luzern 1.1. Covid-19-Beauftragter Jeder Club, jedes Center muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedern/ Kunden beratend zur Seite. Massnahmen Der COVID-19-Beauftragte für die Sportparks ist J. Husselman, Leiter Sportparks Luzern jaap.husselman@migrosluzern.ch 079 530 57 29 1.2. Hygienevorschriften und Reinigung Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung der Anlage Massnahmen Bedarfsgerechte, regemässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden, wird sichergestellt durch folgende Massnahmen: - WC’s, Türgriffe und andere Flächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert - Abfalleimer werden eingesammelt/ abgedeckt. - Das Trinkwassersystem wird vor der Wiederinbetriebnahme durchgespült. - Türen und Tore werden offengelassen, um Berührungen zu minimieren. - Pflege der Plätze wird durch den Platzwart sichergestellt. 1.3. Social Distancing Social Distancing (2m Mindesabstand zwischen allen Personen: 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt) Massnahmen Es darf sich eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage befinden und der Abstand von 2 Meter muss gewährleitet sein – dies wird durch folgende Massnahmen sichergestellt: - Spielerbänke oder -stühle wurden in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert. - Pro Bank darf sich nur eine Person aufhalten. - Es darf nur Einzel gespielt werden - Spieler dürfen den Platz frühestens 5 Minuten nach Anfang der Spielzeit betreten. - Spieler müssen den Platz spätestens 5 Minuten vor Beendigung der Spielzeit verlassen haben.
1.4. Maximale Gruppengrösse & Nutzung der Anlage Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe und die damit verbundene Nutzung der Anlage. Massnahmen - Gruppen von mehr als 5 Personen sind verboten. - Geöffnet sind die Sportanlagen, das Restaurant (in Dierikon ohne Küche) und die WC's - Garderobe und Duschen bleiben geschlossen. Für das Restaurant gilt das Schutzkonzepts vom Gastrosuisse 1.5. Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing) Protokollierung der Spielenden zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten Massnahmen Das Nachverfolgen allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch folgende Massnahmen sichergestellt: - Die Spielzeiten müssen reserviert und bestätigt sein (Kontrolle online). - Beide Namen müssen mit Handynummer protokolliert sein. Das Buchungssystem-RSYS steht hierfür zur Verfügung. www.rsys.ch. 1.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. Massnahmen - Es werden nur absolut symptomfreie Spieler auf die Anlage gelassen. - Den Risikogruppen wird vom Besuch der Sportparks abgeraten. 1.7. Informationspflicht Information der Spielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen. Massnahmen Die Schutzmassnahmen der Sportparks Luzern wurden anfangs Mai 2020 an die Kunden kommuniziert - Das BAG-Plakat wird in den Sportparks aufgehängt. - Das Schutzkonzept der Sportparks wird in den Anlagen ausgehängt, an die Kunden verschickt und vollständig auf www.sportparks-luzern.ch publiziert. - Die Schutzkonzepte der Verbände sind in den Anlagen aufgelegt und online verfügbar.
2. Massnahmen der Spielenden 2.1 Einhalten von Schutzmassnahmen Akzeptieren und Einhalten sämtlicher von den Sportparks verordneten Schutzmassnahmen durch den Spielenden Massnahmen Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation akzeptiert das Mitglied/ der Kunde die definierten Schutzmassnahmen. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: - Informationen auf www.sportparks-luzern.ch - Informationen auf den Infotafeln innerhalb der Sportparks - Informationen auf dem Buchungssystem RSYS Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfänglich einhalten. 2.2 Hygienevorschriften und Reinigung Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung auf der Anlage Massnahmen Vor und nach dem Spielen müssen die Hände gewaschen werden. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: - Plakat BAG - Informationen auf den Infotafeln innerhalb der Sportparks Weitere Massnahmen - Auf den traditionelle «Shake-Hand» wird verzichtet. - Es werden keine Gegenstände ausgetauscht. - Die Spielenden nehmen ihre eigenen Bälle mit. - Das Mitnehmen von eigenem Desinfektionsmittel wird empfohlen. - Der Abfall wird zu Hause entsorgt. - Auf das Benutzen von Mietmaterial ist zu verzichten. - Es werden keine Gegenstände ausgetauscht. - Kontaktloses Bezahlen wird bevorzugt. 2.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer Vorgängige Platzreservation mit Angabe von persönlichen Daten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten und minimale Aufenthaltsdauer auf der Anlage Massnahmen Spielzeiten müssen mit den persönlichen Kontaktdaten reserviert und bestätigt sein. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: - Die Reservation erfolgt über unserem Buchungssystem RSYS (www.rsys.ch) - Spieler dürfen den Platz frühestens 5 Minuten nach Anfang der Spielzeit betreten. - Die Spieler müssen den Platz spätestens 5 Minuten vor Beendigung der Spielzeit verlassen haben.
2.4 Social Distancing Einhalten der Social Distancing-Regeln auf der gesamten Anlage. Massnahmen Die Social Distancing-Regeln (10 Quadratmeter pro Person und oder Mindestabstand von 2 Meter, kein Körperkontakt) sind jederzeit von den Spielenden einzuhalten. - Es darf sich maximal eine Person pro Bank aufhalten - Spielerbänke sind in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert. - Die Spieler müssen den Platz spätestens 5 Minuten vor Beendigung der Spielzeit verlassen haben. - Es darf nur Einzel gespielt werden. Ausnahme: Familie mit Kinder. 3. Massnahmen Unterricht 3.1. Verantwortung Akzeptieren und Einhalten sämtlicher von den Sportparks Luzern verordneten Schutzmassnahmen durch den Spielenden Massnahmen Die Unterrichtenden übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der von den Sportparks definierten Schutzmassnahmen im Unterricht und bei den Schülern. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: - Gruppentrainings mit mehr als 2 Kunden plus einem Unterrichtenden bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis des Vorstands oder des Sportparkleitung. - Schulung allen Unterrichtenden mit Abgabe aller Unterlagen. 3.2. Social Distancing und maximale Gruppengrösse Social Distancing und maximale Gruppengrösse im Unterricht Massnahmen Die Vorgaben von 10 Quadratmetern pro Person, 2 Metern und keinem Körperkontakt werden auch im Unterricht sichergestellt: - Es sind max. 5 Personen pro Platz erlaubt. - Nach Möglichkeit werden bei Gruppentrainings die Organisationsform Stationentraining/Circuit» verwendet. -
3.3. Einhalten der Hygienevorschriften Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club/Center verordneten Schutzmassnahmen durch den Spielenden Massnahmen - Die Unterrichtenden beachten die Hygienemassnahmen und stellen ihren Kunden ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung. - Die Griffe der Ballsammelkörbe sowie das übrige Unterrichtsmaterial werden regelmässig desinfiziert. - Die Bälle/Shuttles werden nur vom Trainer angefasst. - Die Bällkörbe werden markiert, damit während einer Lektion derselbe Korb benutzt werden kann 3.4. Angemeldete Trainings Akzeptieren und Einhalten sämtlicher von den Sportparks Luzern verordneten Schutzmassnahmen durch den Spielenden Massnahmen - Die Trainings müssen im Reservationssystem oder Ordner der Trainern angemeldet sein (inkl. Kontaktdaten der Spielenden) und bei einer Teilnehmerzahl von über 2 Spielenden von Sportparkleitung bestätigt sein. 3.5. Information der Kunden Akzeptieren und Einhalten sämtlicher von den Sportparks Luzern verordneten Schutzmassnahmen durch den Spielenden Massnahmen Die Kunden folgendermassen über alle Verhaltensregeln informiert: - Plakat BAG - Das Schutzkonzept der Sportparks Luzern - Die Schutzkonzepte der Verbände Abschluss Dieses Dokument wurde vom ____Sportparks Luzern________________ erstellt: Dieses Dokument wurde allen Mitgliedern und Kunden übermittelt und erläutert. COVID-19-Beauftragter, Unterschrift und Datum: ___________________________
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