Schutzkonzept Sportparks Luzern - Version 1.1, Datum 09.05.2020 J. Husselman Leiter Sportparks Migros Luzern

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Schutzkonzept Sportparks Luzern - Version 1.1, Datum 09.05.2020 J. Husselman Leiter Sportparks Migros Luzern
Biel, 09.05.2020

     Schutzkonzept Sportparks Luzern

Version 1.1, Datum 09.05.2020

COVID-19-Beauftragter Sportparks Migros Luzern
J. Husselman
Leiter Sportparks Migros Luzern
Schutzkonzept Sportparks Luzern - Version 1.1, Datum 09.05.2020 J. Husselman Leiter Sportparks Migros Luzern
1. Massnahmen der Sportparks Migros Luzern

1.1. Covid-19-Beauftragter
Jeder Club, jedes Center muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedern/
Kunden beratend zur Seite.

 Massnahmen
 Der COVID-19-Beauftragte für die Sportparks ist J. Husselman, Leiter Sportparks Luzern
 jaap.husselman@migrosluzern.ch 079 530 57 29

1.2. Hygienevorschriften und Reinigung
Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung der Anlage

 Massnahmen
 Bedarfsgerechte, regemässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch,
 insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden, wird sichergestellt durch
 folgende Massnahmen:

     -   WC’s, Türgriffe und andere Flächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert
     -   Abfalleimer werden eingesammelt/ abgedeckt.
     -   Das Trinkwassersystem wird vor der Wiederinbetriebnahme durchgespült.
     -   Türen und Tore werden offengelassen, um Berührungen zu minimieren.
     -   Pflege der Plätze wird durch den Platzwart sichergestellt.

1.3. Social Distancing
Social Distancing (2m Mindesabstand zwischen allen Personen: 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt)

 Massnahmen
 Es darf sich eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage befinden und der Abstand von 2
 Meter muss gewährleitet sein – dies wird durch folgende Massnahmen sichergestellt:

     -   Spielerbänke oder -stühle wurden in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert.
     -   Pro Bank darf sich nur eine Person aufhalten.
     -   Es darf nur Einzel gespielt werden
     -   Spieler dürfen den Platz frühestens 5 Minuten nach Anfang der Spielzeit betreten.
     -   Spieler müssen den Platz spätestens 5 Minuten vor Beendigung der Spielzeit verlassen haben.
1.4. Maximale Gruppengrösse & Nutzung der Anlage
Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe und die damit
verbundene Nutzung der Anlage.

 Massnahmen
     -   Gruppen von mehr als 5 Personen sind verboten.
     -   Geöffnet sind die Sportanlagen, das Restaurant (in Dierikon ohne Küche) und die WC's
     -   Garderobe und Duschen bleiben geschlossen.

                     Für das Restaurant gilt das Schutzkonzepts vom Gastrosuisse

1.5. Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing)
Protokollierung der Spielenden zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten

 Massnahmen
 Das Nachverfolgen allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch folgende Massnahmen
 sichergestellt:
     -   Die Spielzeiten müssen reserviert und bestätigt sein (Kontrolle online).
     -   Beide Namen müssen mit Handynummer protokolliert sein. Das Buchungssystem-RSYS
         steht hierfür zur Verfügung. www.rsys.ch.

1.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen
Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen
Vorgaben des BAG beachten.

 Massnahmen
     -   Es werden nur absolut symptomfreie Spieler auf die Anlage gelassen.
     -   Den Risikogruppen wird vom Besuch der Sportparks abgeraten.

1.7. Informationspflicht
Information der Spielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen.

 Massnahmen
 Die Schutzmassnahmen der Sportparks Luzern wurden anfangs Mai 2020 an die Kunden
 kommuniziert
     -   Das BAG-Plakat wird in den Sportparks aufgehängt.
     -   Das Schutzkonzept der Sportparks wird in den Anlagen ausgehängt, an die Kunden verschickt und
         vollständig auf www.sportparks-luzern.ch publiziert.
     -   Die Schutzkonzepte der Verbände sind in den Anlagen aufgelegt und online verfügbar.
2. Massnahmen der Spielenden

2.1 Einhalten von Schutzmassnahmen
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher von den Sportparks verordneten Schutzmassnahmen durch den
Spielenden

 Massnahmen
 Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation akzeptiert das Mitglied/ der Kunde die
 definierten Schutzmassnahmen. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt:
     -   Informationen auf www.sportparks-luzern.ch
     -   Informationen auf den Infotafeln innerhalb der Sportparks
     -   Informationen auf dem Buchungssystem RSYS

 Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfänglich
 einhalten.

2.2 Hygienevorschriften und Reinigung
Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung auf der Anlage

 Massnahmen
 Vor und nach dem Spielen müssen die Hände gewaschen werden. Dies wird mit folgenden
 Massnahmen sichergestellt:
     -   Plakat BAG
     -   Informationen auf den Infotafeln innerhalb der Sportparks
 Weitere Massnahmen
     -   Auf den traditionelle «Shake-Hand» wird verzichtet.
     -   Es werden keine Gegenstände ausgetauscht.
     -   Die Spielenden nehmen ihre eigenen Bälle mit.
     -   Das Mitnehmen von eigenem Desinfektionsmittel wird empfohlen.
     -   Der Abfall wird zu Hause entsorgt.
     -   Auf das Benutzen von Mietmaterial ist zu verzichten.
     -   Es werden keine Gegenstände ausgetauscht.
     -   Kontaktloses Bezahlen wird bevorzugt.

2.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer
Vorgängige Platzreservation mit Angabe von persönlichen Daten zur Nachverfolgung möglicher
Infektionsketten und minimale Aufenthaltsdauer auf der Anlage

 Massnahmen
 Spielzeiten müssen mit den persönlichen Kontaktdaten reserviert und bestätigt sein. Dies wird mit
 folgenden Massnahmen sichergestellt:
     -   Die Reservation erfolgt über unserem Buchungssystem RSYS (www.rsys.ch)
     -   Spieler dürfen den Platz frühestens 5 Minuten nach Anfang der Spielzeit betreten.
     -   Die Spieler müssen den Platz spätestens 5 Minuten vor Beendigung der Spielzeit verlassen haben.
2.4 Social Distancing
Einhalten der Social Distancing-Regeln auf der gesamten Anlage.

 Massnahmen
 Die Social Distancing-Regeln (10 Quadratmeter pro Person und oder Mindestabstand von 2 Meter,
 kein Körperkontakt) sind jederzeit von den Spielenden einzuhalten.
     -   Es darf sich maximal eine Person pro Bank aufhalten
     -   Spielerbänke sind in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert.
     -   Die Spieler müssen den Platz spätestens 5 Minuten vor Beendigung der Spielzeit verlassen haben.
     -   Es darf nur Einzel gespielt werden. Ausnahme: Familie mit Kinder.

3. Massnahmen Unterricht

3.1. Verantwortung
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher von den Sportparks Luzern verordneten Schutzmassnahmen durch
den Spielenden

 Massnahmen
 Die Unterrichtenden übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der von den Sportparks
 definierten Schutzmassnahmen im Unterricht und bei den Schülern. Dies wird mit folgenden
 Massnahmen sichergestellt:
     -   Gruppentrainings mit mehr als 2 Kunden plus einem Unterrichtenden bedürfen der
         ausdrücklichen Erlaubnis des Vorstands oder des Sportparkleitung.
     -   Schulung allen Unterrichtenden mit Abgabe aller Unterlagen.

3.2. Social Distancing und maximale Gruppengrösse
Social Distancing und maximale Gruppengrösse im Unterricht

 Massnahmen
 Die Vorgaben von 10 Quadratmetern pro Person, 2 Metern und keinem Körperkontakt werden
 auch im Unterricht sichergestellt:
     -   Es sind max. 5 Personen pro Platz erlaubt.
     -   Nach Möglichkeit werden bei Gruppentrainings die Organisationsform Stationentraining/Circuit»
         verwendet.
     -
3.3. Einhalten der Hygienevorschriften
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club/Center verordneten Schutzmassnahmen durch den
Spielenden

 Massnahmen
     -   Die Unterrichtenden beachten die Hygienemassnahmen und stellen ihren Kunden ausreichend
         Desinfektionsmittel zur Verfügung.
     -   Die Griffe der Ballsammelkörbe sowie das übrige Unterrichtsmaterial werden regelmässig
         desinfiziert.
     -   Die Bälle/Shuttles werden nur vom Trainer angefasst.
     -   Die Bällkörbe werden markiert, damit während einer Lektion derselbe Korb benutzt werden kann

3.4. Angemeldete Trainings
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher von den Sportparks Luzern verordneten Schutzmassnahmen durch
den Spielenden

 Massnahmen
     -   Die Trainings müssen im Reservationssystem oder Ordner der Trainern angemeldet sein (inkl.
         Kontaktdaten der Spielenden) und bei einer Teilnehmerzahl von über 2 Spielenden von
         Sportparkleitung bestätigt sein.

3.5. Information der Kunden
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher von den Sportparks Luzern verordneten Schutzmassnahmen durch
den Spielenden

 Massnahmen
 Die Kunden folgendermassen über alle Verhaltensregeln informiert:
     -   Plakat BAG
     -   Das Schutzkonzept der Sportparks Luzern
     -   Die Schutzkonzepte der Verbände

Abschluss

Dieses Dokument wurde vom ____Sportparks Luzern________________ erstellt:

Dieses Dokument wurde allen Mitgliedern und Kunden übermittelt und erläutert.

COVID-19-Beauftragter, Unterschrift und Datum: ___________________________
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