Schutzkonzept - Training ab 29. Oktober 2020 - FC Schlieren

Die Seite wird erstellt Stefan-Di Berndt
 
WEITER LESEN
Schutzkonzept - Training ab 29. Oktober 2020 - FC Schlieren
 Postfach  8952 Schlieren  info@fcschlieren.ch  www.fcschlieren.ch 

Schutzkonzept – Training ab 29. Oktober 2020
Version                    1.4
Erstellt am                31. Oktober 2020
Basierend auf              Schweizer Fussballverband, FVRZ und Bundesamt für Gesundheit und Gastrosuisse
Ersteller                  FC Schlieren – Roger Küng (COVID-19 Beauftragter), Postfach, 8952 Schlieren
Anlagen / Hallen           Sportanlage Zelgli
                           Turnhalle Hofacker
                           Turnhalle Kalktarren
                           Turnhalle Moos
                           Turnhalle Zelgli oben / unten
                           Sporthalle Unterrohr
Schutzkonzept - Training ab 29. Oktober 2020 - FC Schlieren
 Postfach  8952 Schlieren  info@fcschlieren.ch  www.fcschlieren.ch 

1    Einleitung
Nach dem bundesrätlichem Beschluss vom 29. Oktober 2020 gelten verschärfte Regeln für Trainings, Hallenturniere bzw. Events
im Allgemeinen. Dieses vorliegende Schutzkonzept ist basierend auf diesen neuen Regeln erstellt worden und beinhaltet folgende
Punkte.

2    Letzte Änderungen vom Bund (Bundesrat und BAG) und SFV sowie FVRZ vom 29.10.2020
Bezogen auf den Amateursport und damit auch den Fussball gelten ab Donnerstag, 29. Oktober 2020 folgende Einschränkungen
und Massnahmen:
     Der Spielbetrieb ist in allen regionalen Kategorien/Ligen (Junioren, Juniorinnen, Senioren, Firmen, Futsal, Aktive Frauen
       und Herren) bis auf weiteres unterbrochen.
            o Dies betrifft alle Verbandsspiele (Meisterschaft, Cup, Turniere der Junioren/Juniorinnen F + G, Hallenturniere
                und alle Futsal-Spiele).
     Der reguläre Trainingsbetrieb ist ebenfalls für alle Fussballerinnen/Fussballer ab 16 Jahren untersagt!
     Trainings sind nur gemäss den aktuellen Weisungen des Bundes erlaubt (ohne Körperkontakt, bis max. 15 Personen,
       Einhaltung des erforderlichen Abstandes).
            o Gemäss Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zu Bekämpfung der Covid-19-Epidemie der
                schweizerischen Eidgenossenschaft unter Artikel 6e «Bestimmungen für den Sportbereich».
     Alle Kinder / Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ohne Einschränkungen weiterhin trainieren unter Berücksichtigung der
       einzuhaltenden Schutzmassnahmen.
            o Keine Garderoben (nur als Depot für die Sporttaschen)
            o Keine Duschen
            o Maskenpflicht auf dem ganzen Areal der Sportanlage Zelgli (inkl. Trainingsplatz / Halle «für Trainer») für
                Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
            o Spieler müssen keine Masken tragen während dem Training.

3    Gesichtsmaske tragen – Maskenpflicht ab 12 Jahren (Trainer tragen IMMER Masken)
        Für alle, die nicht am Training teilnehmen, gilt eine generelle Gesichtsmaskenpflicht!
        Für Kinder bis zu ihrem 12. Geburtstag wird das Tragen einer Gesichtsmaske empfohlen.
        Hinweisplakate/Tafeln sind aufgestellt.
        Der Trainer trägt auf dem ganzen Trainingsgelände (Zugang, Abgang, Halle bzw. auf dem Kunstrasen oder Rasen) immer
         eine Maske.
         Ausnahme: Man ist im Restaurant (drinnen oder draussen) und sitzt an einem Tisch (wenn man sich im Restaurant
         bewegt, gilt wieder die Maskenpflicht).
             o Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden.
             o Es dürfen max. 4 Personen an einem Tisch sitzen.
        Bei O. Soldo (Restaurant) stehen Masken für die Trainer zur Verfügung, sollte man für das nächste Training keine mehr
         haben.

4    Registrierungspflicht
        Für die Sportanlage Zelgli gilt eine Registrierungspflicht (Nachverfolgbarkeit wird so gewährleistet).
             o Jeder Zuschauer, Begleiter muss sich beim Eingang zum Trainingsgelände mittels Liste oder Mobile App. (QR
                  Code) registrieren (Ausnahmslos).
             o Die Listen mit den Anwesenden Zuschauern / Begleitern werden vom FC Schlieren mindestens 14 Tage
                  aufbewahrt (Ausnahme App Daten).
             o Über die Anwesenheitskontrolle wird, durch den Trainer, die Nachverfolgbarkeit für das entsprechende Team
                  gewährleistet (Trainer, Co-Trainer und Spieler).
Roger Küng - COVID-19 Beauftragter - leiter-junioren@fcschlieren.ch - +41 79 4002093                           Seite 2 von 4
 Postfach  8952 Schlieren  info@fcschlieren.ch  www.fcschlieren.ch 

5    Nur gesunde Personen kommen ins Training
        Jede Person (Spieler, Geschwister, Eltern, Begleiter oder allgemein Zuschauer) welche Krankheitssymptome aufweisen,
         dürfen nicht auf die Sportanlage Zelgli kommen.
        Sie bleiben zu Hause und klären ihren Gesundheitszustand und das weitere Vorgehen mit ihrem Hausarzt ab.

6    Hygiene Massnahmen
        Das waschen der Hände ist ein wesentlicher Teil der Hygiene Massnahmen und muss zwingend eingehalten werden.
        Waschen sie sich bitte regelmässig und speziell vor und nach dem Training die Hände mit Seife.
        Desinfektionsmittel steht zur Verfügung und entsprechende Spender sind gut sichtbar aufgestellt.
        Wer seine Hände regelmässig wäscht, schützt sich und sein Umfeld vor einer möglichen Infektion!

7    Abstand halten generell
        Auf den Parkplätzen, auf dem Weg zur Sportanlage Zelgli und zu den Turnhallen im Schulhaus Zelgli Halle und auch in
         allen Bereichen der Sportanlage und Turnhallen (inkl. Garderoben, Toiletten etc.) ist stets darauf zu achten, dass der
         Abstand von 1.5 Meter eingehalten wird und auch die Maske getragen wird.

8    Abstand halten im Trainingsbetrieb
         •    Auf das Abklatschen ist zu verzichten.
         •    Auf übertriebenen Torjubel soll verzichtet werden.
         •    Körperkontakt sollte vermieden werden.

9    Anreise und Garderoben
    •    Die Mannschaften kommen bereits umgezogen zum Training (Garderoben werden nicht benutzt, Ausnahme zur
         Deponierung der Sporttasche).
    •    Es stehen keine Duschen zur Verfügung.
    •    In der Garderobe darf man sich nicht länger als 5 Minuten aufhalten.

10 Kunstrasen und Turnhallen Regeln
    •    Das Betreten des Kunstrasens und der Halle ist erst erlaubt, wenn sich das vorher trainierende Team (Spieler, Trainer)
         entfernt haben.
    •    Am Trainings direkt beteiligte Personen (Spieler) müssen keine Maske tragen.
    •    Die Trainer tragen immer eine Maske.
    •    Das Betreten der Halle und des Kunstrasens ist nur Spielern, Trainern sowie Funktionären erlaubt.

11 Restaurant
Der Restaurantbetrieb ist geöffnet und die Verpflegung der Spieler, Trainer und der Laufkundschaft ist gewährleistet.
     Das Essen muss im Sitzen eingenommen werden.
     Im Restaurant und vor dem Restaurant sind dafür genügend Tische zur Verfügung, es darf nur an den Tischen gegessen
        werden (Abstand muss eingehalten werden).
    • Pro Tisch dürfen max. 4 Personen sitzen.
    • Zum Essen kann die die Maske abgezogen werden, nach dem Essen gilt wieder die Maskenpflicht (siehe Schutzkonzept
        «Gastrosuisse»).

Roger Küng - COVID-19 Beauftragter - leiter-junioren@fcschlieren.ch - +41 79 4002093                              Seite 3 von 4
 Postfach  8952 Schlieren  info@fcschlieren.ch  www.fcschlieren.ch 

12 Corona-Beauftragter des FC Schlieren
Jede Organisation, welche einen geregelten Trainings- und Spielbetrieb unterhält, muss einen Corona-Beauftragen bestimmen.
     Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
     Im FC Schlieren und am Bellini-Cup 2021 ist das Roger Küng.
     Bei Fragen kann und darf mach sich gerne direkt an Roger Küng wenden (Tel. +41 79 400 20 93 oder
        r.kueng@fcschlieren.ch).
     Wenn Roger Küng nicht erreichbar ist, kann auch Roland Steiner (Stv.) Auskunft geben (+41 79 777 88 53).

13 Abschliessende Bestimmungen
Das Schutzkonzept stützt sich auf die Weisungen und Empfehlungen des Bundes (Bundesrat und BAG), SFV, FVRZ, Kanton
Zürich und der Stadt Schlieren (Turnhallen und Sportanlage Zelgli).

Roger Küng - COVID-19 Beauftragter - leiter-junioren@fcschlieren.ch - +41 79 4002093                          Seite 4 von 4
Sie können auch lesen