Schutzkonzept Version 10 "Coronavirus" - ab 22.12.2020 - (OJA) Zürich
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Schutzkonzept Version 10 «Coronavirus» – ab 22.12.2020 Zürich, 21. Dezember 2020 Positionierung OJA Die Angebote der OJA sind mehrheitlich im Freizeitbereich der Jugendlichen angesiedelt und teilweise an der Schnittstelle zur Schule. Aus Sicht der OJA handelt es sich jedoch um soziale und kulturelle Aktivitäten, bei den die Förderung und der Schutz der Jugendlichen im Vordergrund stehen. Aktivitäten der Offenen Jugendarbeit wurden weder vom Bund noch vom Kanton Zürich explizit geschlossen. In der Regelung, wonach die Nutzung von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur und Sport für Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag erlaubt sind, sieht die OJA einen klaren Auftrag, Aktivitäten für Jugendliche unter 16 Jahren anzubieten. Jugendliche während Jugendliche sind von der Pandemie auf besondere Weise betroffen. Covid-19 Neben ihrem altersbedingten Bedarf an sozialen Kontakten mit Gleichaltrigen, sind sie teilweise mit belastenden Herausforderungen konfrontiert, die mit der Pandemie verstärkt wurden. Folgend ein paar beispielhafte Aspekte: − Aus verschiedenen Gründen leben Jugendliche teilweise in prekären familiären Situationen. − Jugendliche machen sich teilweise Sorgen um ihre Zukunft. Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf Schulabschluss und Lehrstellensuche sind noch belastender als üblich. − Immer mehr stellt die OJA fest, dass sich Jugendliche Sorgen machen, ihre Eltern könnten die Stelle verlieren und haben Angst um die Konsequenzen. − Kriseninterventions-Angebote sind seit Wochen aus- bzw. überlastet, was ein klares Indiz auf die belastete Situation von vielen Jugendlichen ist. Aktivitäten der OJA − Im kleinen Rahmen und unter Einhaltung aller Schutzmassnahmen, können sich Jugendliche in der OJA treffen und Kontakt zu vertrauten erwachsenen Personen (Jugendarbeiter*innen) haben, was sich mildernd auf belastete Situationen auswirken kann. − Jugendliche geniessen in den Einrichtungen der OJA über Schutzmass- nahmen, die mit Sicherheit höher sind, als wenn sie sich alleine treffen. − Jugendarbeiter*innen sensibilisieren Jugendliche für die Covid-19- Situatuon und für die geltenden Schutzmassnahmen und nehmen eine wichtige Vorbildfunktion ein. − Jugendliche können sich mit Themen und herausfordernden Situationen an die OJA wenden. Die OJA unterstützt und berät Jugendliche, führt bei Bedarf Krisengespräche, in denen mögliche Vorgehensoptionen besprochen werden. Bei Bedarf werden Jugendliche an spezialisierte Stellen verwiesen und auf Wunsch dorthin begleitet. Schutzmassnahmen Bei den Aktivitäten der OJA wird ein hoher Standard an Schutzmass- nahmen gelebt. Schon seit Wochen betreibt die OJA ein konsequentes Contact Tracing. Bei allen Aktivitäten in Innenräumen und auf dem Areal der Einrichtungen gilt Maskenpflicht und der Abstand von 1.5 Meter. Bei allen Angeboten ist die Personenzahl beschränkt, um mögliche Übertragungen zu minimieren bzw. zu vermeiden. Es stehen für alle Jugendlichen Desinfektionsmittel und Masken zur Verfügung. Schutzkonzept Version 9 «Coronavirus» 21.12.2020 1/8
Die neuen Massnahmen gelten vorerst bis 22.01.2021 Die folgenden Ausführungen beschreiben die unter denen geltenden Vorgaben möglichen Aktivitäten. Je nach Einschätzung der jeweiligen Ausgangslage können Stellenleitungen und Mitarbeiter*innen (MA) jederzeit weiterführende Einschränkungen umsetzen oder Aktivitäten nicht durchführen. Einschränkungen Bund, Kanton und Stadt Zürich Schliessung von − Restaurant, Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Kino, Freizeiteinrichtungen Museen, Ausstellungshallen, Lesesäle von Bibliotheken und Archiven, Casinos und Spielhallen, Konzertsäle und Theater, botanischen Gärten und Zoos bleiben geschlossen. − Sport- und Wellnessbetriebe, namentlich Sport- und Fitnesszentren, Kunsteisbahnen und Schwimmbäder sind geschlossen. Sport und Kultur − Zulässig bleibt die Nutzung von Einrichtungen und Betrieben in den für U-16-Jährige Bereichen Kultur und Sport für Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag (mit Ausnahme von Wettkämpfen). Sport und Kultur − Maximal 5 Personen (Ü-16 oder altersgemischte Gruppen) für Ü-16-Jährige Sperrzeiten/ Sperrtage − Keine Angebote und Vermietungen ab 19 Uhr (gilt auch für 24. und und Ansammlungen 31.12.2020) und an Sonn- und Feiertagen (inkl. 25./26.12.2021 und 01./02.01.2021) − Ansammlung von max. 10 Personen im öffentlichen Raum (Kt. ZH) Midnight-Sports und − Die Turn- und Sporthallen der Stadt Zürich sind für Vereine und Turnhallen Organisationen bis und mit 22.01.2021 geschlossen. Parallele Angebote − Parallele Angebote sind nur erlaubt, wenn der Kontakt zwischen Gruppen ausgeschlossen ist. Mögliche Angebote der OJA Contact Tracing & − Bei allen Aktivitäten gilt Maskenpflicht sowie Abstand von 1.5 Meter und Maskenpflicht es wird ein Contact Tracing durchgeführt Jugendtreff − Begegnungsangebote bis 19 Uhr, max. 15 Personen gleichzeitig und 25 U-16-Jährige Personen pro Öffnungszeit (exkl. MA) keine Ü-16 − Alternative: Mit Anmeldung und/oder reduzierter Personenzahl − Darauf achten, dass sich nicht zu viele Jugendliche im Aussenraum der Einrichtung aufhalten. − Auf Feuertonnen und Feuerschalen soll verzichtet werden. Kurse/Workshops − Ü-16 und altersgemischte Gruppen, bis 19 Uhr, max. 5 Personen (inkl. MA), mit Anmeldung − U-16, bis 19 Uhr, max. 15 Personen (inkl. MA), mit Anmeldung Sitzungen mit − Ü-16 und altersgemischte Gruppen, bis 19 Uhr, max. 5 Personen Jugendlichen (inkl. MA), mit Anmeldung − U-16, bis 19 Uhr, max. 15 Personen (inkl. MA), mit Anmeldung Teil-Selbstverwaltung − Ist nicht erlaubt Digitale Angebote − Auf den sozialen Plattformen der Einrichtungen Support, Beratung − Beratung, Unterstützung und Krisengespräche vor Ort sind möglich: und Krisengespräche 1-2 Jugendliche pro Mitarbeiter*in und Raum, nach Voranmeldung Aufsuchende − Uneingeschränkt möglich, mit den erforderlichen Schutzmassnahmen Jugendarbeit Schutzkonzept Version 9 «Coronavirus» 21.12.2020 2/8
Vermietungen − Keine Vermietungen für private Feste und Freizeitaktivitäten von Dritten. − Ausnahmen: - Schulklassen ähnliche Zusammensetzungen - Drittorganisationen wie Mittagstisch, Spielgruppe, Bildungsmotor usw. - Sitzungen von Drittorganisationen usw. - Proben, bis max. 5 Personen − Bis auf weiteres keine neuen Vermietungen JOB SHOP / INFO SHOP − Beratungs-/Unterstützungsangebot: Max. 5 Personen (abhängig von Anzahl anwesenden Mitarbeiter*innen), mit Anmeldung (Anmeldung auch vor Ort möglich) Team- und weitere − Empfehlung per ZOOM, aber auch vor Ort möglich Sitzungen Homeoffice − Immer dann empfohlen, wenn es keine Präsenz vor Ort braucht. BAG − https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle- ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html − https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/5813.pdf Kanton Zürich − https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html Sport im Kanton Zürich − https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-fuer-den-sportbereich.html DOJ – Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit − https://ideenpool.doj.ch/hintergrund/ Schutzkonzept Version 9 «Coronavirus» 21.12.2020 3/8
Kontaktpersonen für Schutzkonzept für Behörden: Geschäftsleitung: Giacomo Dallo und Natalie Bühler Kontakt: contact-tracing@oja.ch Ziele Schutzkonzept Die Einschränkungen und Lockerungen des Bundes, des Kantons Zürich und der Stadt Zürich werden je nach Verlauf der Pandemie laufend angepasst. Die OJA verfolgt die Entwicklungen und passt ihrerseits das vorliegende Schutzkonzept laufend den Vorgaben und Gegebenheiten an. Mit ihrem Vorgehen verfolgt die OJA folgende Zielsetzungen: − Im Rahmen der Vorgaben des Bundes, des Kantons und der Stadt, bietet die OJA so viele Angebote der Offenen Jugendarbeit wie möglich an. − Die OJA ist bestrebt, die Eindämmung der Verbreitung des Virus zu unterstützen und trifft die dafür notwendigen Massnahmen. − Es gilt fortlaufend die richtige Balance zwischen den beiden Zielen zu finden. Für die OJA hat die Gesundheit der Mitarbeiter*innen, der Jugendlichen und der gesamten Bevölkerung höchste Priorität. In Hinblick auf die sich laufend ändernden Vorgaben bedeutet dies, dass die geltenden Anweisungen in der OJA weiterhin strikt einzuhalten sind: Homeoffice wird weiterhin praktiziert, wenn die Präsenz in der Einrichtung nicht erforderlich ist. Wenn es die betrieblichen Abläufe erlauben, soll die Benutzung des öffentlichen Verkehrs zu Stosszeiten möglichst vermieden werden, wobei die betrieblichen Abläufe Vorrang haben. Die Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln soll eingehalten werden. Besonders zu schützen sind Mitarbeiter*innen, die einer Risikogruppe angehören sowie Mitarbeiter*innen in Wohngemeinschaft mit Risikopersonen. Die OJA appelliert an die Mitarbeiter*innen, sich eigenverantwortlich an die Vorgaben zu halten. Vorgaben OJA Generell gilt: Wer Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden hat und wer sich sonst krank fühlt, muss zuhause bleiben. Auch wer in den letzten 10 Tagen engen Kontakt mit Covid-19-Infizierten hatte (weniger als 1.5 Meter Abstand, länger als 15 Minuten), darf nicht in die OJA. 1 Betroffene Mitarbeiter*innen informieren Stellenleitung und Geschäftsleitung. Soweit möglich sollte die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden. Wenn jemand an Covid-19 erkrankt, müssen die Kontaktpersonen leicht eruiert und isoliert werden können. Maskenpflicht − Seit 19.10.2020 gilt in den Innenräumen der OJA eine generelle Maskenpflicht ab 12 Jahren. − Bei Aktivitäten der OJA (Jugendtreff, Veranstaltungen, Kurs, Workshops usw.) gilt für alle Teilnehmer*innen eine Maskenpflicht, also auch für U12-Jährige. − Siehe dazu separates Merkblatt zur Maskenpflicht Anweisungen für Mitarbeiter*innen (Betriebsintern, ohne Jugendliche) Über die Maskenpflicht hinaus gilt: − 1.5 m zwischen Arbeitsplätzen sind sichergestellt oder Raumteilung erfolgt mittels Paravents oder Trennscheiben, um alle Personen im Betrieb zu schützen. − Die Arbeitsplätze (Büros, Treffräume) und der Zugang zu diesen werden so gestaltet und betrieben, dass die Personenzahl und der Abstand jederzeit eingehalten werden kann. − Die Personenzahl verringert sich bei kleinen Räumen entsprechend. − Für die Räume gelten folgende vorläufige Richtwerte 2: ˗ Sitzungen: 1.5 m Abstand in Sitzungszimmern sicherstellen. In Sitzungszimmern und Aufenthaltsräumen durch Auslassen von Stühlen Abstand halten. Sitzungsdauer möglichst unter 2 Std. Bei längeren Sitzungen Pausen einplanen und Räume gut lüften. ˗ Lüftungssystem richtig einstellen (hohe Frischluftrate) oder stündlich ca. 10 Minuten lüften, insbesondere in Räumen mit hohem Personenverkehr. ______________________________________ 1 www.bag.admin.ch 2 www.bag.admin.ch Schutzkonzept Version 9 «Coronavirus» 21.12.2020 4/8
Gestaltung der Angebote Jugendtreffs/Jugendläden, Kurse, Veranstaltungen und sportliche Aktivitäten können, neben der Maskenpflicht, unter Einhaltung der folgenden Vorgaben durchgeführt werden: − Bei Angeboten der Offenen Jugendarbeit ist die Einhaltung des Abstandes zwischen Jugendlichen sehr schwer bis teilweise gar nicht umsetzbar. Trotzdem ist es wichtig, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Einhaltung der Distanz jederzeit erlauben. − Pro Anlass, resp. Zeitfenster des geöffneten Angebots/Treffs wird eine Obergrenze der Gruppengrösse festgelegt. Die Obergrenze orientiert sich an den Richtwerten von 1.5 Meter Abstand bzw. 2.25 m2 pro Person und berücksichtigt weitere bestehende Vorgaben. − Die gleiche Aktivität darf von einer maximal vorgegebenen Personenzahl besucht werden. − Die Distanz von 1.5 Metern zwischen Jugendlichen und Erwachsenen (Fachpersonen) wird trotz Maskenpflicht empfohlen. − Kinder und Jugendliche mit Krankheitssymptomen werden nach Hause geschickt. − Es soll weiterhin auf Flyers, Magazine etc. zum Auflegen verzichtet werden. Diese sollen nur wenn nötig und dann ganz gezielt abgegeben werden. − Es ist möglich Gesellschaftsspiele (Kartenspiele, etc.) mit den Jugendlichen zu spielen. Dabei soll neben dem Tragen von Masken auf den Abstand geachtet und die Hände regelmässig desinfiziert werden. − Auch bei sportlichen Aktivitäten mit Jugendlichen gilt eine Maskenpflicht. Sportarten mit Zweikämpfe sind nicht erlaubt. Siehe dazu das Schutzkonzept von Midnight-Sports. Jugendliche sollen über das grundsätzliche Ansteckungsrisiko informiert werden. Mitarbeiter*innen können Spiele und Sportarten vorschlagen, die mit Abstand gespielt werden können (z. B. Federball). Weiter gelten die Anweisungen und Vorgaben des Sportamts für die Nutzung städtischer Turnhallen. − Für jede Aktivität werden die Kontaktangaben aller Teilnehmer*innen erfasst und 14 Tage aufbewahrt (siehe Contact Tracing). − Die «Anweisungen Sicherheit und Hygiene» (siehe unten) werden strikte umgesetzt Begleitete teilselbstverwaltete Nutzungen von unter 18-Jährige − Wenn Jugendliche einzeln oder in Gruppen die Räume der OJA teilselbstverwaltet nutzen, liegt die Verantwortung bei den Mitarbeiter*innen der OJA. − Mit den Jugendlichen werden Vereinbarungen in Bezug auf Art und Zeitpunkt der Nutzung, Anzahl der Personen, Verhaltensregeln und besondere Schutzmassnahmen zu Covid-19 getroffen. − Bezüglich der Schutzmassnahmen zu Covid-19 werden Jugendlichen die nötigen Hilfsmittel bereitgestellt und sie werden in die Umsetzung der Vorgaben eingeführt. − Die Kontaktangaben werden von der OJA erfasst, aufbewahrt und nach 14 Tagen vernichtet. Vermietungen an über 18-Jährige siehe Vorgaben dazu auf Seite 3 dieses Konzeptes − Die Vermietung der Räume ist nur zwischen 06:00 und 19:00 Uhr möglich und auf maximal 5 Personen beschränkt. − Es gelten die jeweiligen Vorgaben des Bundes, des Kantons und der Stadt Zürich − Darüber hinaus gelten folgende Vorgaben der OJA. Die Umsetzung der Massnahmen und die Einhaltung der Vorgaben liegen vollumfänglich in der Verantwortung der Mieter*innen. ˗ Schutz- und Hygienevorgaben der OJA müssen durch die Mieter*in umgesetzt werden. Wenn eine Nutzung ein umfangreiches Schutzkonzept braucht, ist es Aufgabe der Mieter*innen ein solches zu erstellen und umzusetzen. ˗ Die Kontaktangaben aller Teilnehmer*innen müssen erfasst und nach 14 Tagen vernichtet werden. Die Daten bleiben ausschliesslich bei den Mieter*innen und werden der OJA nicht weitergegeben. ˗ Hygienematerial müssen von den Mieter*innen selber bereitgestellt werden. − Es liegt in der Verantwortung der OJA zu beurteilen, ob Mieter*innen der geforderten Verantwortung gerecht werden können. Im Zweifelsfall werden die Räume nicht vermietet. Vermietungen an Organisationen, die ein eigenes Schutzkonzept brauchen − Organisationen, welche in der OJA Aktivitäten durchführen (Mittagstische, Aufgabenhilfen usw.) müssen ein eigenes Schutzkonzept erarbeiten und selber verantworten. − Das Schutzkonzept muss der OJA abgegeben werden. Wenn das Konzept zwingende Auflagen der OJA nicht erfüllt, kann die OJA die Aktivität unterbinden. Schutzkonzept Version 9 «Coronavirus» 21.12.2020 5/8
Contact Tracing − Der Betrieb erfasst Kontaktdaten der externen Besucher*innen, um allfällige Infektionsketten nachverfolgen zu können. Es ist zwingend, dass die Angaben auf Richtigkeit überprüft werden. Verwendung des elektronischen Contact Tracing Systems mittels QR Code oder manuelle Erfassung der Angaben. Bei der manuellen Erfassung sind folgende Angaben zu überprüfen: ˗ Namen überprüfen (ID, andere Karten/Abos – sofern diese vorhanden) ˗ Telefonnummer anrufen (immer) − Jugendlichen und andere externen Personen müssen ihre Kontaktdaten angeben, damit sie im Bedarfsfall vom kantonsärztlichen Dienst kontaktiert werden können. Erfasst werden Aktivität, Datum, Zeit und Vorname, Nachname, Telefonnummer jeder teilnehmenden Person. − Personen, welche ihre Kontaktdaten nicht angeben wollen, werden nicht zugelassen und müssen die Aktivität verlassen. − Wenn keine Ansteckung bekannt wird, werden die Angaben nach 14 Tagen gelöscht. Die Daten dürfen für keine anderen Zwecke verwendet werden. − Bei OJA-Betrieb ist die OJA für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich. − Bei Raumnutzungen von unter 18-Jährigen, ist die OJA für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich. − Bei Vermietungen an über 18-Jährige, sind die Mieter*innen für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich. Anweisungen Sicherheit und Hygiene − Auf Händeschütteln und Begrüssungs-/Verabschiedungsküsse wird verzichtet. − Alle Einrichtungen haben Spender mit Desinfektionsmittel für die Hände und platzieren diese an gut sichtbaren Stellen. − Alle Personen, welche die Räumlichkeiten der OJA betreten, müssen ihre Hände waschen oder desinfizieren. − Arbeitsflächen, Tastaturen, Türgriffe, Handläufe, Spiel- und Arbeitsgeräte usw. werden mindestens einmal täglich desinfiziert. Bei oft wechselnden Personen während dem Tag, sind die Bereiche mehrmals am Tag zu reinigen, gemäss Einschätzung der Mitarbeiter*innen. − Alle Einrichtungen müssen das Merkblatt «Hygienemassnahmen» in den Toiletten, in der Küche und am Eingang gut sichtbar aufhängen (Aushang im OJA-Handbuch «1.8 Sicherheit»). − Mitarbeiter*innen befolgen die Anweisungen auf dem Merkblatt «Hygienemassnahmen» und Weisen Besucher*innen auf die Anweisungen hin. − Alle Einrichtungen dürfen nur Papier-Handtücher verwenden. Wer über keine Papier-Handtuch- Spender verfügt, organisiert diese so rasch wie möglich (bei städtischen Liegenschaften über IMMO oder über Link 3). − Umgang mit Abfall: ˗ Regelmässiges Leeren von Abfalleimern (insbesondere bei Handwaschgelegenheit), Handschuhe benutzen und anschliessend entsorgen. ˗ Abfallsäcke nicht zusammendrücken. − Husten und Niessen in Ellenbogen oder in Taschentuch (vorzugsweise Papiertaschentuch). − Jugendliche mit auffälligen Krankheitssymptomen werden gebeten, die Einrichtung zu verlassen und es wird ihnen empfohlen, sich bei einer Ärztin oder einem Arzt zu melden. Quarantäne − Quarantänevorschriften für Rückkehrende gelten auch für Kinder und Jugendliche. Erfahren die Jugendarbeiter*innen von Familien, die sich nicht an Quarantänevorschriften halten, werden diese Jugendlichen nach Hause geschickt. Die OJA fragt nicht proaktiv nach, führt keine Recherchen durch und macht keine Meldungen, wenn sie Informationen zu nicht eingehaltenen Quarantäneverschriften hat. Homeoffice − Wenn die Präsenz vor Ort in der Einrichtung nicht erforderlich ist, können administrative Arbeiten im Homeoffice erledigt werden. ______________________________________ 3 www.focusshop.ch/category/Hygiene-Reinigung-Gesundheit-Papierhandtuecher-Spender/680_1223 Schutzkonzept Version 9 «Coronavirus» 21.12.2020 6/8
Empfehlungen − Es wird empfohlen, sich laufend über die Entwicklungen zu informieren, um sich und andere schützen zu können 4. − Mitarbeiter*innen mit erhöhten gesundheitlichen Risikofaktoren (eigene oder innerhalb der Wohngemeinschaft) sollen sich besonders schützen und bei Verdacht auf Ansteckungsgefahr zuhause bleiben (Austausch mit der Geschäftsleitung). − Bei Fragen und Unsicherheiten können sich Stellenleitungen und Mitarbeiter*innen jederzeit bei der Geschäftsleitung melden. Einrichtungsspezifische Massnahmen − Jede Einrichtung verfügt über ein angepasstes Schutzkonzept für den regulären Treff-/Ladenbetrieb und nach Bedarf für weitere Aktivitäten & Angebote. − Bei Bedarf werden zwischen Stellenleitung und Geschäftsleitung weiterführende einrichtungsspezifische Massnahmen vereinbart. Aktivitäten bezogene Anweisungen Siehe Schutzkonzepte Einrichtungen und Midnight-Sports ______________________________________ 4 www.bag.admin.ch Schutzkonzept Version 9 «Coronavirus» 21.12.2020 7/8
Schutzkonzept Version 9 «Coronavirus» 21.12.2020 8/8
Sie können auch lesen